Wir sprechen hier doch nicht von irgendwelchen Mädchen die aus Rache oder aus einer Wette herraus jemand anschwärzen! Ich denke hierbei geht es um ganz andere sachen als Kinderspielchen und da bleibe ich bei meinem Standpunkt. Ich habe im Bekanntenkreis einen solchen Fall und ich wünsche keinem Kind und dessen Eltern das sie sowas durchmachen müßen!
@DA: Bei den von dir genannten Taten ist bereits nach geltendem Recht die Verhängung einer SV möglich (Voraussetzung Verurteilung zu mindestens 5 Jahren Freiheitsstrafe und negative Gefährdungsprognose). Die Petition fordert die Ausdehnung auf alle Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die sich auf Kinder beziehen. Wer diese Petition unterstützt, folgt nur seiner verständlichen Wut über die Tatsache, dass kranke Menschen kranke Dinge tun. Tatsächlich würden die negativen Konsequenzen überwiegen: Man fördert, was man bekämpfen will. Aus diesem Grund haben solche und ähnliche Petitionen übrigens in den Ausschüssen des Bundestages auch keinerlei Chance.
Du kannst aber nicht Dinge über den Haufen werfen, die den Rechtsstaat ausmachen. Und dazu zählt nunmal in dubio pro reo, genau wie das Prinzip, dass ein Beschuldigter sich nicht selbst belasten muss. Grundrechte und Menschenrechte sind schließlich dafür da jeden zu schützen. Wäre dies nicht der Fall, bekommst du Verhältnsse wie im 3. Reich. Was ist besser?
nicole1611983 schrieb: Grundrechte und Menschenrechte sind schließlich dafür da jeden zu schützen. Wäre dies nicht der Fall, bekommst du Verhältnsse wie im 3. Reich. Was ist besser?
Das kannst du nicht machen. In Deutschland zählt der Grundsatz Aufklärung nicht um jeden Preis=> keine verbotenen Ermittlungsmethoden (u.a Metzlerfall). Du kannst doch nicht einfach den Grundsatz in dubio pro reo (Im Zweifel für den Angeklagten) nicht außer acht lassen. Das sind fundamentale Grundsätze des Rechtsstaats.
Ja und dazu kann man nur sagen: *Leider ist das so der Fall*, wer weiß wieviele Straftaten verhindert oder Leben geredet werden könnten, wenn man solche Leute nicht nur mit Samthandschühchen anfassen dürfte, oder?
Brady das hat nicht weh getan, das ist einfach so. Überlegt bevor ihr so Stammtischparolen raushaut mal, was der Zweck von Grund- und Menschenrechten ist. Wieso ist das Grundgesetz so wie es ist eingeführt worden?
nicole1611983 schrieb: Brady das hat nicht weh getan, das ist einfach so. Überlegt bevor ihr so Stammtischparolen raushaut mal, was der Zweck von Grund- und Menschenrechten ist. Wieso ist das Grundgesetz so wie es ist eingeführt worden?
Naja sag das mal denen die sich an Kindern vergehen, das wir ein Grundgesetz haben und dort steht nicht drin, das sie das recht haben sich an irgendjemand zu vergehen!
wieso wird einem straftäter, der zweifelsfrei als mörder, vergewaltiger usw. überführt worden ist, immer noch zucker in den ***** geblasen. er verstößt gegen das grundgesetz, in dem er in die privatsphäre eines anderen eindringt und diese nachhaltig schädigt. hier immer noch das gute im menschen zu suchen halte ich in manchen fällen für fatal. der metzlerfall wurde medienwirksam ausgeschlachtet. aber das da ein kleiner junge aus niederen beweggründen sterben musste, da sich mal wieder jemand einen lebensstil zugelegt hat, der nicht zu finanzieren war (mit ehrlicher arbeit), wird in den hintergrund gedrängt. oh, der arme gäfgen, konnte ja nix für, schwere kindheit,bla bla bla. wenn er doch jura studiert hat, hätte er das doch wissen müssen. und folter, naja, die bushadministrativen nennen das legal. auf einem streifen land der ihnen nicht gehört. wer pisst denen ans bein?
wer scheiße baut, muss dafür gerade stehen. und wenn er in ein kellerloch kommt, hat er es verdient. hört sich bald so an, als würde das jetzt auf jeden angewendet werden.
nicole1611983 schrieb: Grundrechte und Menschenrechte sind schließlich dafür da jeden zu schützen. Wäre dies nicht der Fall, bekommst du Verhältnsse wie im 3. Reich. Was ist besser?
in den dunklen jahren hätten sie ihn erschossen. rückfallquote gleich null. oder nach russland geschickt.
nicole1611983 schrieb: Brady das hat nicht weh getan, das ist einfach so. Überlegt bevor ihr so Stammtischparolen raushaut mal, was der Zweck von Grund- und Menschenrechten ist. Wieso ist das Grundgesetz so wie es ist eingeführt worden?
Zum Glück kam von mir noch keine Stammtischparole.
Das AUA war darauf bezogen, dass die Nummer mit dem 3. Reich ja früher oder später kommen mußte.Glaubst du denn wirklich daran, dass es das 3. Reich jemals wieder geben wird?
Jetzt könnt ich ja mit der Stammtischparole kommen: Und wieso halten sich die Täter nicht an das Grundgesetz?
Ein hässisches Relikt - Die Todesstrafe Ganz Deutschland hat die Todesstrafe abgeschafft. Ganz Deutschland? Nein! Ein großes Land im Herzen Deutschlands widersetzt sich tapfer dem Bund und hat die Guillotine noch nicht recycelt.
Todesstrafe in einer Deutschen Verfassung? Kaum vorstellbar, aber wahr. Im noch heute zu findenden Artikel 21 der Hessischen Verfassung vom 1. Dezember 1946 steht:
(1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden. (2) Die Strafe richtet sich nach der Schwere der Tat. (3) Alle Gefangenen sind menschlich zu behandeln. Außer Hessen hatte bis vor einigen Jahren auch Bayern die Todesstrafe in seiner Verfassung stehen. Durch eine Volksabstimmung wurde diese am 8.2.1998 abgeschafft.
Artikel 102:
"Die Todesstrafe ist abgeschafft."
Des Weiteren steht in Art. 31 GG:
"Bundesrecht bricht Landesrecht."
Zu erklären ist das Relikt n der hessichen Verfassung geschichtlich: Die hessische Verfassung ist älter als das Grundgesetz. Und damals war die Todesstrafe kein ungewöhnliches Strafmaß.
Tja das waren noch Zeiten, es gibt nicht nur das Grundgesetz sondern auch Verfassungen der Länder!
Hallo Stefan, die Möglichkeit der SV bei allen ganannten Sexualstraftaten heißt doch aber nicht, dass sie immer vehängt werden muss. Dafür gibt's ja zum Glück noch Richter.
Tatsächlich hatte ich aber die Petition irrtümlich so verstanden, dass es bei Ersttaten ebenso wie bei Folgeteaten, wenn der Abstand "zu lange" ist nicht möglich sei, SV zu verhängen.
das 3. reich kann nicht wieder kommen. wenn dann kommt das 4.
und straftäter stehen über dem gesetz. wußtest du das nicht?
Brady schrieb: Das AUA war darauf bezogen, dass die Nummer mit dem 3. Reich ja früher oder später kommen mußte.Glaubst du denn wirklich daran, dass es das 3. Reich jemals wieder geben wird?
Jetzt könnt ich ja mit der Stammtischparole kommen: Und wieso halten sich die Täter nicht an das Grundgesetz?
Soll jetzt auch noch ne Staatsdiskussion aufbrechen? Es wurde schon mehrfach angeregt die Todesstrafe aus der Verfassug zu nehmen. Da Bundesrecht Landesrecht bricht ist die Todesstrafe eh außer Kraft gesetzt. In Hessen kann die vErfassung nur durch Volksentscheid geändert werden, wobei du dafür eine gewissen Beteiligung, bestimmte Mehrheitesn etc brauchst. Somit ist es den hessischen Politikern wohl einfach zu kompliziert das ganze zu streichen, da es ja eh keine Wirkung mehr besitzt. Und Brady, manchmal muss man sich halt überlegen, wieso bestimmte Regeln getroffen wurden. Das Grundgesetz soll eben Methoden des Staates gegenüber seinen Bürgern verhindern, die zu bestimmten Zeiten in Deutschland üblich und auch normal waren. Übrigens gilt das Grundgesetz unmittelbar nur zwischen Staat und Bürger. Im VErhältnis Bürger-Bürger hat es nur mittelbare Wirkung. Jedoch wird durch Gesetze (StGB, BGB etc.) die Wirkung der Grundrechte auch auf das Verhältnis Bürger-Bürger übertragen. Das bedeutet aber nicht, dass man bei einem solchen Verstoß demjenigen die Grundrechte entziehen kann. Der Grundrechtsschutz hat jedem zu zustehen.
nein, keine staatsdiskussion. das gg ist eine rationelle und emotionslose ansammlung von guten gedankengängen. dies aber mit der gesellschaft zu vermengen, die emotion zeigt und weniger rationell denkt, gibt eben dieses chaos. es ist eben menschlich wenn so reagiert wird. da werden straftaten, die seelisch schwer lasten, zu dingen reduziert, die in schubladen gesteckt werden können. der mensch ist nunmal etwas anders gestrickt. oder ist es einfach nachzuvollziehen, das sich einer gegen das gesetz stellt und die anderen das honorieren sollen, da sie ja das gesetz zu vertreten haben? warum darf ein straftäter aber alle vorzüge des gg genießen, wenn er sich doch vorher darüber hinwegsetzt?
Bei Gäfgen wurde meines Wissen keine Sicherungsverwahrung angeordnet. Bei ihm wurde die besondere schwere der Schuld erkannt. Damit kann er nicht nach 15-20 Jahren einen Antrag auf Begnadigung bzw. auf Aussetzung der Reststrafe auf Bewährung stellen. Sicherungsverwahrung und die besondere schwere der Schuld sind 2 Paar Schuhe.
Grundrechte und Menschenrechte sind schließlich dafür da jeden zu schützen. Wäre dies nicht der Fall, bekommst du Verhältnsse wie im 3. Reich. Was ist besser?
Ja und dazu kann man nur sagen: *Leider ist das so der Fall*, wer weiß wieviele Straftaten verhindert oder Leben geredet werden könnten, wenn man solche Leute nicht nur mit Samthandschühchen anfassen dürfte, oder?
Naja sag das mal denen die sich an Kindern vergehen, das wir ein Grundgesetz haben und dort steht nicht drin, das sie das recht haben sich an irgendjemand zu vergehen!
wenn er doch jura studiert hat, hätte er das doch wissen müssen. und folter, naja, die bushadministrativen nennen das legal. auf einem streifen land der ihnen nicht gehört. wer pisst denen ans bein?
wer scheiße baut, muss dafür gerade stehen. und wenn er in ein kellerloch kommt, hat er es verdient. hört sich bald so an, als würde das jetzt auf jeden angewendet werden.
in den dunklen jahren hätten sie ihn erschossen. rückfallquote gleich null. oder nach russland geschickt.
*ichbraucheinenzynismussmily*
Toll, nur dass in Deutschland teilweise der Täter besser geschützt wird als das Opfer!
Das AUA war darauf bezogen, dass die Nummer mit dem 3. Reich ja früher oder später kommen mußte.Glaubst du denn wirklich daran, dass es das 3. Reich jemals wieder geben wird?
Jetzt könnt ich ja mit der Stammtischparole kommen: Und wieso halten sich die Täter nicht an das Grundgesetz?
Ganz Deutschland hat die Todesstrafe abgeschafft. Ganz Deutschland? Nein! Ein großes Land im Herzen Deutschlands widersetzt sich tapfer dem Bund und hat die Guillotine noch nicht recycelt.
Todesstrafe in einer Deutschen Verfassung? Kaum vorstellbar, aber wahr. Im noch heute zu findenden Artikel 21 der Hessischen Verfassung vom 1. Dezember 1946 steht:
(1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.
(2) Die Strafe richtet sich nach der Schwere der Tat.
(3) Alle Gefangenen sind menschlich zu behandeln.
Außer Hessen hatte bis vor einigen Jahren auch Bayern die Todesstrafe in seiner Verfassung stehen. Durch eine Volksabstimmung wurde diese am 8.2.1998 abgeschafft.
Artikel 102:
"Die Todesstrafe ist abgeschafft."
Des Weiteren steht in Art. 31 GG:
"Bundesrecht bricht Landesrecht."
Zu erklären ist das Relikt n der hessichen Verfassung geschichtlich: Die hessische Verfassung ist älter als das Grundgesetz. Und damals war die Todesstrafe kein ungewöhnliches Strafmaß.
Tja das waren noch Zeiten, es gibt nicht nur das Grundgesetz sondern auch Verfassungen der Länder!
die Möglichkeit der SV bei allen ganannten Sexualstraftaten heißt doch aber nicht, dass sie immer vehängt werden muss. Dafür gibt's ja zum Glück noch Richter.
Tatsächlich hatte ich aber die Petition irrtümlich so verstanden, dass es bei Ersttaten ebenso wie bei Folgeteaten, wenn der Abstand "zu lange" ist nicht möglich sei, SV zu verhängen.
DA
und straftäter stehen über dem gesetz. wußtest du das nicht?
Es wurde schon mehrfach angeregt die Todesstrafe aus der Verfassug zu nehmen. Da Bundesrecht Landesrecht bricht ist die Todesstrafe eh außer Kraft gesetzt. In Hessen kann die vErfassung nur durch Volksentscheid geändert werden, wobei du dafür eine gewissen Beteiligung, bestimmte Mehrheitesn etc brauchst. Somit ist es den hessischen Politikern wohl einfach zu kompliziert das ganze zu streichen, da es ja eh keine Wirkung mehr besitzt.
Und Brady, manchmal muss man sich halt überlegen, wieso bestimmte Regeln getroffen wurden. Das Grundgesetz soll eben Methoden des Staates gegenüber seinen Bürgern verhindern, die zu bestimmten Zeiten in Deutschland üblich und auch normal waren.
Übrigens gilt das Grundgesetz unmittelbar nur zwischen Staat und Bürger. Im VErhältnis Bürger-Bürger hat es nur mittelbare Wirkung.
Jedoch wird durch Gesetze (StGB, BGB etc.) die Wirkung der Grundrechte auch auf das Verhältnis Bürger-Bürger übertragen. Das bedeutet aber nicht, dass man bei einem solchen Verstoß demjenigen die Grundrechte entziehen kann. Der Grundrechtsschutz hat jedem zu zustehen.
das gg ist eine rationelle und emotionslose ansammlung von guten gedankengängen. dies aber mit der gesellschaft zu vermengen, die emotion zeigt und weniger rationell denkt, gibt eben dieses chaos. es ist eben menschlich wenn so reagiert wird. da werden straftaten, die seelisch schwer lasten, zu dingen reduziert, die in schubladen gesteckt werden können. der mensch ist nunmal etwas anders gestrickt. oder ist es einfach nachzuvollziehen, das sich einer gegen das gesetz stellt und die anderen das honorieren sollen, da sie ja das gesetz zu vertreten haben? warum darf ein straftäter aber alle vorzüge des gg genießen, wenn er sich doch vorher darüber hinwegsetzt?
Wie ist denn das mit solchen niederen Wesen wie z.B. Gäfgen. Der hat Lebenslang und Verwahrung.
Erfahren wir Bürger denn wie lange der tats. sitzt bzw. wann dieses Vieh wieder rauskommt?
Mfg, HK.
Sicherungsverwahrung und die besondere schwere der Schuld sind 2 Paar Schuhe.
Hat mich nur mal inter. Gibt es eine Art Kartei oder so, wo man gucken kann wie lange i.N.vom Volk Verurteilte tats. brummen.
Mfg, HK.