oVaflYa schrieb: warum hat inui weder nen dolmetcher noch nen deutschlehrer? da werden doch grad wieder die selben fehler wie bei caio gemacht...
Weil sowas dann auch irgendwo mal in den Eigenverantwortungsbereich des Spielers fällt. Schließlich werden Fussballprofis gut genug bezahlt.
Inui muss, um seinen Job richtig machen zu können, die Anweisungen des Trainers verstehen. Und dafür sind weder der Verein noch der Trainer verantwortlich. Alternativ müsste halt Veh die Muttersprache All seine Spieler lernen. Dann dauert die Mannschaftsbesprechung halt etwas länger.
Inui müsste vertraglich verpflichtet sein, intensiv die deutsche Sprache zu lernen.
Was mich da schon wieder stutzig macht: Der ist doch nicht erst seit gestern in Deutschland. Verstehe nicht, wie man so lange die Sprache des Landes in dem man lebt boykottieren kann.
Wozu ne Sprache lernen, wenn das eigene Ziel ist, es schnellstmöglich gen England zu verlassen?
Kickt er gut ist alles in ordnung, kickt er scheiße hilft auch kein Deutsch Unterricht.
Komisch, dass er dann angeblich englisch noch weniger als deutsch kann, würde ich direkt nach England weiter wollen würde ich sofort anfangen englisch zu lernen, damit kommt man nämlich in Deutschland und England durch. Da will es irgendwie gar nicht passen, dass er in Bochum mit einem Privatlehrer deutsch gelernt hat, gelle? Nirgendwo steht, dass er das nicht weiter lernen will sondern nur, dass er keinen Lehrer mehr hat weil der alte wohl irgendwo zwischen Dortmund und Bochum sitzt.
Ruhig Brauner.... (Pferdevergleich, nicht polit.)
Von mir aus kann er zuhause Zeichensprache lernen oder Mandarin.
Unterm Strich kommts doch nur aufs kicken an, lass ihn in der Saison 10 Tore und 10 Assists machen und in 12 Monaten juckts keine Sau ob er mit seinen Mitspielern deutsch, englisch oder klingonisch babbelt.
Und kickt er kacke könnte er ein 1268 seitiges Epos über die Entwicklung des Steins in seiner Verwendung des Kopfsteinpflasters vor Frau Rauscher in der Klappergass in feinstem frankfurterisch verfassen und es wäre genauso scheißegal.
Grundsätzlich ja richtig und dennoch nicht des Pudel Kern. Ich halte es für durchaus möglich, dass Inui ein richtig guter Kicker ist und hier trotzdem scheitert, weil er vollkommen isoliert ist, wenn er nicht anfängt, sich zu verständigen.
Usami hatte bei den Bayern dasselbe Problem. Konnte kein Englisch, kein deutsch, war somit keine Hilfe.
Als ich für Bochum spielte, hatten Kagawa und ich oft gemeinsam Unterricht bei einem Privatlehrer, der versuchte, uns Deutsch beizubringen
Inui hatte mit dem ein jahr länger in Deutschland weilenden Kagawa Unterricht und für Kagawa hats gerreicht.
Witzigerweise wurde das Fass bei Kagawa auch aufgemacht, als er nach seiner Verletzung Anlaufschwierigkeiten hatte, als es wieder lief interessierte das Thema keine Sau.
SemperFi schrieb: Witzigerweise wurde das Fass bei Kagawa auch aufgemacht, als er nach seiner Verletzung Anlaufschwierigkeiten hatte, als es wieder lief interessierte das Thema keine Sau.
Ist doch bei diesen Sprach-Diskussionen schon immer so gewesen, oder?
Verstehe es auch so wie Basaltkopp. Man will das gegenwärtige Urteil nicht akzeptieren, und geht dafür notfalls durch alle Instanzen. Sollte der DFB uns entgegen kommen und das Urteil abmildern, ist der Satz hinfällig. Angesichts der vorherigen Entscheidungen bei anderen Vereinen ist das Szenario ja wahrscheinlich.
Ob sich ein Gang vor die ordentlichen Gerichte lohnt, weiß ich nicht. Es wäre aber für die Schlagkraft und die öffentliche Aufmerksamkeit wesentlich besser gewesen, wenn dann alle verurteilten Vereine zusammen einen solchen Gang unterstützt hätten. Wenn das nur die Eintracht macht, dürfte die öffentliche Meinung schnell in Richtung "ausgerechnet der Randalemeister mit den schlimmsten Fans will seine berechtigte Strafe nicht akzeptieren" tendieren.
Würden wir den DFB eigentlich mit dem Gang vor ein ziviles Gericht unter Druck setzen? Sprich, würde das Verfahren das Spiel gegen LEV verhindern?
Man könnte ja schlecht wegen bestehendem Urteil vor 20.000 Zuschauern spielen und nachträglich, nach gewonnenem Prozess 30.000 weitere Zuschauer zulassen.
Basaltkopp schrieb: Würden wir den DFB eigentlich mit dem Gang vor ein ziviles Gericht unter Druck setzen? Sprich, würde das Verfahren das Spiel gegen LEV verhindern?
Man könnte ja schlecht wegen bestehendem Urteil vor 20.000 Zuschauern spielen und nachträglich, nach gewonnenem Prozess 30.000 weitere Zuschauer zulassen.
Basaltkopp schrieb: Würden wir den DFB eigentlich mit dem Gang vor ein ziviles Gericht unter Druck setzen? Sprich, würde das Verfahren das Spiel gegen LEV verhindern?
Man könnte ja schlecht wegen bestehendem Urteil vor 20.000 Zuschauern spielen und nachträglich, nach gewonnenem Prozess 30.000 weitere Zuschauer zulassen.
ICh denke mal dann könnten wir Schadenseratz vom DFB einfordern.
Basaltkopp schrieb: Würden wir den DFB eigentlich mit dem Gang vor ein ziviles Gericht unter Druck setzen? Sprich, würde das Verfahren das Spiel gegen LEV verhindern?
Man könnte ja schlecht wegen bestehendem Urteil vor 20.000 Zuschauern spielen und nachträglich, nach gewonnenem Prozess 30.000 weitere Zuschauer zulassen.
ICh denke mal dann könnten wir Schadenseratz vom DFB einfordern.
Das würde aber eine gewaltige Klagewelle geben. Theoretisch könnten dann 26.000 DK-Besitzer den DFB auch verklagen. Bzw. diejenigen DK-Besitzer die nicht rein dürfen.
Basaltkopp schrieb: Würden wir den DFB eigentlich mit dem Gang vor ein ziviles Gericht unter Druck setzen? Sprich, würde das Verfahren das Spiel gegen LEV verhindern?
Man könnte ja schlecht wegen bestehendem Urteil vor 20.000 Zuschauern spielen und nachträglich, nach gewonnenem Prozess 30.000 weitere Zuschauer zulassen.
ICh denke mal dann könnten wir Schadenseratz vom DFB einfordern.
Das würde aber eine gewaltige Klagewelle geben. Theoretisch könnten dann 26.000 DK-Besitzer den DFB auch verklagen. Bzw. diejenigen DK-Besitzer die nicht rein dürfen.
Basaltkopp schrieb: Würden wir den DFB eigentlich mit dem Gang vor ein ziviles Gericht unter Druck setzen? Sprich, würde das Verfahren das Spiel gegen LEV verhindern?
Man könnte ja schlecht wegen bestehendem Urteil vor 20.000 Zuschauern spielen und nachträglich, nach gewonnenem Prozess 30.000 weitere Zuschauer zulassen.
ICh denke mal dann könnten wir Schadenseratz vom DFB einfordern.
Das würde aber eine gewaltige Klagewelle geben. Theoretisch könnten dann 26.000 DK-Besitzer den DFB auch verklagen. Bzw. diejenigen DK-Besitzer die nicht rein dürfen.
Da steht wieder die Frage nach den Vertraglichen Rahmenbedingungen zwischen DFB und Vereinen.
Als Privatperson kannst du meiner Ansicht nach wenn überhaupt gegen die EF AG vorgehen nicht aber gegen den DFB.
Hier glaubt doch niemand im Ernst, dass die Eintracht vor ein ziviles Gericht zieht?!? Damit wäre der Zwangsabstieg doch beschlossene Sache! Da verstehen die Verbände nun wirklich keinen Spaß!
in der juristerei kenne ich mich so gut wie überhaupt nicht aus. daher mal ne frage:
soweit ich mich erinnere, akzeptiert man doch das höchstinstanzliche sportgericht (die genaue bezeichnung kenne ich nicht) als maßgebend um in der bundesliga mitspielen zu dürfen, richtig? und wenn das so ist, wäre dann ein gang vor ein ordentliches gericht ein nicht anerkennen der spielregeln und folglich ein grund uns auszuschließen?
woschti schrieb: in der juristerei kenne ich mich so gut wie überhaupt nicht aus. daher mal ne frage:
soweit ich mich erinnere, akzeptiert man doch das höchstinstanzliche sportgericht (die genaue bezeichnung kenne ich nicht) als maßgebend um in der bundesliga mitspielen zu dürfen, richtig? und wenn das so ist, wäre dann ein gang vor ein ordentliches gericht ein nicht anerkennen der spielregeln und folglich ein grund uns auszuschließen?
Schwieriges Thema ... aber das glaube ich deshalb nicht weil es ja bedeuten würde das man wenn man seine Rechte, welche einen in DE zustehen, einfordert dafür bestraft wird.
Sollte es wirklich bis zu einem ordentlichen gericht gehen sehe ich ehr den DFB in der Pflicht sich anzupassen.
Basaltkopp schrieb: Würden wir den DFB eigentlich mit dem Gang vor ein ziviles Gericht unter Druck setzen? Sprich, würde das Verfahren das Spiel gegen LEV verhindern?
Man könnte ja schlecht wegen bestehendem Urteil vor 20.000 Zuschauern spielen und nachträglich, nach gewonnenem Prozess 30.000 weitere Zuschauer zulassen.
Bei einer Klage vor einem ordentlichen Gericht läge der klassische Fall für eine einstweiligen Verfügung vor: "Ein Verfügungsgrund besteht, wenn ohne die Verfügung die Durchsetzung des Anspruchs gefährdet wäre oder die Verfügung zur Erhaltung des Rechtsfriedens notwendig erscheint." Die Rechtsfolgenabschätzung ist ja eindeutig: Obsiegt die Eintracht, und die Zuschauer waren ausgesperrt, kann man dies nicht wieder beheben. Obsiegt der DFB, und die Zuschauer waren nicht ausgesperrt, kann der DFB jedes beliebige folgende Spiel zur Aussperrung nutzen.
woschti schrieb: in der juristerei kenne ich mich so gut wie überhaupt nicht aus. daher mal ne frage:
soweit ich mich erinnere, akzeptiert man doch das höchstinstanzliche sportgericht (die genaue bezeichnung kenne ich nicht) als maßgebend um in der bundesliga mitspielen zu dürfen, richtig? und wenn das so ist, wäre dann ein gang vor ein ordentliches gericht ein nicht anerkennen der spielregeln und folglich ein grund uns auszuschließen?
Der Gedanke kam mir auch grade. Im Endeffekt nehmen wir freiwillig an einer Veranstaltung namens Bundesliga teil, in dem wir uns beim DFB anmelden, die Voraussetzungen erfüllen und die Regeln einhalten. Wenn wir die Regeln nicht mehr einhalten wollen, gibt es sicher die Möglichkeit, uns die Teilnahme zu versagen...
Auch der Zuschauer kann sich mit Klagen eigentlich nur an die Eintracht wenden, denn sie ist Vertragspartner für den "Endkunden", der DFB ist da außen vor. Im Grunde genommen ist die Eintracht verpflichtet, die Sicherheit zu gewährleisten und sozusagen die Zuschauer vor sich selbst zu schützen, damit wiederum die Regeln des DFB eingehalten werden.
Basaltkopp schrieb: Würden wir den DFB eigentlich mit dem Gang vor ein ziviles Gericht unter Druck setzen? Sprich, würde das Verfahren das Spiel gegen LEV verhindern?
Man könnte ja schlecht wegen bestehendem Urteil vor 20.000 Zuschauern spielen und nachträglich, nach gewonnenem Prozess 30.000 weitere Zuschauer zulassen.
Bei einer Klage vor einem ordentlichen Gericht läge der klassische Fall für eine einstweiligen Verfügung vor: "Ein Verfügungsgrund besteht, wenn ohne die Verfügung die Durchsetzung des Anspruchs gefährdet wäre oder die Verfügung zur Erhaltung des Rechtsfriedens notwendig erscheint." Die Rechtsfolgenabschätzung ist ja eindeutig: Obsiegt die Eintracht, und die Zuschauer waren ausgesperrt, kann man dies nicht wieder beheben. Obsiegt der DFB, und die Zuschauer waren nicht ausgesperrt, kann der DFB jedes beliebige folgende Spiel zur Aussperrung nutzen.
Heisst für mich auf Deuitsch: Man wird wohl gegen LEV alle reinlassen und im Falle eines Sieges des DFB's vor Gericht die Aussperrung in einem anderen Spiel nachholen..
woschti schrieb: in der juristerei kenne ich mich so gut wie überhaupt nicht aus. daher mal ne frage:
soweit ich mich erinnere, akzeptiert man doch das höchstinstanzliche sportgericht (die genaue bezeichnung kenne ich nicht) als maßgebend um in der bundesliga mitspielen zu dürfen, richtig? und wenn das so ist, wäre dann ein gang vor ein ordentliches gericht ein nicht anerkennen der spielregeln und folglich ein grund uns auszuschließen?
Der Gedanke kam mir auch grade. Im Endeffekt nehmen wir freiwillig an einer Veranstaltung namens Bundesliga teil, in dem wir uns beim DFB anmelden, die Voraussetzungen erfüllen und die Regeln einhalten. Wenn wir die Regeln nicht mehr einhalten wollen, gibt es sicher die Möglichkeit, uns die Teilnahme zu versagen...
Auch der Zuschauer kann sich mit Klagen eigentlich nur an die Eintracht wenden, denn sie ist Vertragspartner für den "Endkunden", der DFB ist da außen vor. Im Grunde genommen ist die Eintracht verpflichtet, die Sicherheit zu gewährleisten und sozusagen die Zuschauer vor sich selbst zu schützen, damit wiederum die Regeln des DFB eingehalten werden.
Die Regeln dürfen aber nicht unseren gesetzen wiedersprechen.
woschti schrieb: in der juristerei kenne ich mich so gut wie überhaupt nicht aus. daher mal ne frage:
soweit ich mich erinnere, akzeptiert man doch das höchstinstanzliche sportgericht (die genaue bezeichnung kenne ich nicht) als maßgebend um in der bundesliga mitspielen zu dürfen, richtig? und wenn das so ist, wäre dann ein gang vor ein ordentliches gericht ein nicht anerkennen der spielregeln und folglich ein grund uns auszuschließen?
Nein. Unterhaching hat z.B. seinerzeit ja auch wegen der Lizenzerteilung für die Eintracht vor einem ordentlichen Gericht geklagt.
stefank schrieb: "Ein Verfügungsgrund besteht, wenn ohne die Verfügung die Durchsetzung des Anspruchs gefährdet wäre oder die Verfügung zur Erhaltung des Rechtsfriedens notwendig erscheint."
Als ich für Bochum spielte, hatten Kagawa und ich oft gemeinsam Unterricht bei einem Privatlehrer, der versuchte, uns Deutsch beizubringen
http://www.kicker.de/news/fussball/bundesliga/startseite/572046/artikel_ich-kann-mich-kaum-artikulieren.html
Inui hatte mit dem ein jahr länger in Deutschland weilenden Kagawa Unterricht und für Kagawa hats gerreicht.
Witzigerweise wurde das Fass bei Kagawa auch aufgemacht, als er nach seiner Verletzung Anlaufschwierigkeiten hatte, als es wieder lief interessierte das Thema keine Sau.
Ist doch bei diesen Sprach-Diskussionen schon immer so gewesen, oder?
also ich habe in der baskische Presse gelesen
das er für 500.000 + Variable zur Eintracht geht.
hier der Link für die die Spanisch verstehen
Ob sich ein Gang vor die ordentlichen Gerichte lohnt, weiß ich nicht. Es wäre aber für die Schlagkraft und die öffentliche Aufmerksamkeit wesentlich besser gewesen, wenn dann alle verurteilten Vereine zusammen einen solchen Gang unterstützt hätten. Wenn das nur die Eintracht macht, dürfte die öffentliche Meinung schnell in Richtung "ausgerechnet der Randalemeister mit den schlimmsten Fans will seine berechtigte Strafe nicht akzeptieren" tendieren.
Man könnte ja schlecht wegen bestehendem Urteil vor 20.000 Zuschauern spielen und nachträglich, nach gewonnenem Prozess 30.000 weitere Zuschauer zulassen.
Dann wäre endlich der 3.Rang sinnvoll
ICh denke mal dann könnten wir Schadenseratz vom DFB einfordern.
Das würde aber eine gewaltige Klagewelle geben. Theoretisch könnten dann 26.000 DK-Besitzer den DFB auch verklagen. Bzw. diejenigen DK-Besitzer die nicht rein dürfen.
Nein. Der DFB ist nicht Vertragspartner.
Da steht wieder die Frage nach den Vertraglichen Rahmenbedingungen zwischen DFB und Vereinen.
Als Privatperson kannst du meiner Ansicht nach wenn überhaupt gegen die EF AG vorgehen nicht aber gegen den DFB.
soweit ich mich erinnere, akzeptiert man doch das höchstinstanzliche sportgericht (die genaue bezeichnung kenne ich nicht) als maßgebend um in der bundesliga mitspielen zu dürfen, richtig?
und wenn das so ist, wäre dann ein gang vor ein ordentliches gericht ein nicht anerkennen der spielregeln und folglich ein grund uns auszuschließen?
Schwieriges Thema ... aber das glaube ich deshalb nicht weil es ja bedeuten würde das man wenn man seine Rechte, welche einen in DE zustehen, einfordert dafür bestraft wird.
Sollte es wirklich bis zu einem ordentlichen gericht gehen sehe ich ehr den DFB in der Pflicht sich anzupassen.
Bei einer Klage vor einem ordentlichen Gericht läge der klassische Fall für eine einstweiligen Verfügung vor:
"Ein Verfügungsgrund besteht, wenn ohne die Verfügung die Durchsetzung des Anspruchs gefährdet wäre oder die Verfügung zur Erhaltung des Rechtsfriedens notwendig erscheint."
Die Rechtsfolgenabschätzung ist ja eindeutig: Obsiegt die Eintracht, und die Zuschauer waren ausgesperrt, kann man dies nicht wieder beheben. Obsiegt der DFB, und die Zuschauer waren nicht ausgesperrt, kann der DFB jedes beliebige folgende Spiel zur Aussperrung nutzen.
Der Gedanke kam mir auch grade. Im Endeffekt nehmen wir freiwillig an einer Veranstaltung namens Bundesliga teil, in dem wir uns beim DFB anmelden, die Voraussetzungen erfüllen und die Regeln einhalten. Wenn wir die Regeln nicht mehr einhalten wollen, gibt es sicher die Möglichkeit, uns die Teilnahme zu versagen...
Auch der Zuschauer kann sich mit Klagen eigentlich nur an die Eintracht wenden, denn sie ist Vertragspartner für den "Endkunden", der DFB ist da außen vor. Im Grunde genommen ist die Eintracht verpflichtet, die Sicherheit zu gewährleisten und sozusagen die Zuschauer vor sich selbst zu schützen, damit wiederum die Regeln des DFB eingehalten werden.
Heisst für mich auf Deuitsch: Man wird wohl gegen LEV alle reinlassen und im Falle eines Sieges des DFB's vor Gericht die Aussperrung in einem anderen Spiel nachholen..
Die Regeln dürfen aber nicht unseren gesetzen wiedersprechen.
Nein. Unterhaching hat z.B. seinerzeit ja auch wegen der Lizenzerteilung für die Eintracht vor einem ordentlichen Gericht geklagt.
ah, jo, alles klar.