HR schrieb: Insgesamt wurden 202 Straftaten angezeigt. Die Bundesliga-Begegnung am 5. März vergangenen Jahres war überschattet worden von Krawallen der Fangruppen beider Mannschaften. Dabei waren auch fünf Beamte verletzt worden.
woschti schrieb: in der juristerei kenne ich mich so gut wie überhaupt nicht aus. daher mal ne frage:
soweit ich mich erinnere, akzeptiert man doch das höchstinstanzliche sportgericht (die genaue bezeichnung kenne ich nicht) als maßgebend um in der bundesliga mitspielen zu dürfen, richtig? und wenn das so ist, wäre dann ein gang vor ein ordentliches gericht ein nicht anerkennen der spielregeln und folglich ein grund uns auszuschließen?
Kurz.
Doch das ist in eingeschränktem Rahmen möglich.
Zu unterscheiden ist zwischen Tatsachenentscheidungen und anderen Maßnahmen. Entscheidungen, die während des Wettkampfes von einem Schiedsrichter getroffen werden, sind im Normalfall weder von Sportgerichten noch von staatlichen Gerichten überprüfbar. Andere Maßnahmen, sind von staatlichen Gerichten grundsätzlich voll überprüfbar. Zu prüfen ist dann.
A)ob die verhängte Maßnahme aufgrund einer wirksamen Satzung und unter Einhaltung des dort festgelegten Verfahrens zustandekam; b)ob allgemeine Verfahrensgrundsätze wie ausreichendes rechtliches Gehör oder Gelegenheit zur Verteidigung eingehalten wurden; c)ob die Tatsachen aufgrund derer die Maßnahme verhängt wurde, fehlerfrei ermittelt wurden; d)ob die konkrete Vorschrift der Satzung auch richtig angewendet wurde; e)ob das ausgesprochene Strafmaß verhältnismäßig war.
woschti schrieb: in der juristerei kenne ich mich so gut wie überhaupt nicht aus. daher mal ne frage:
soweit ich mich erinnere, akzeptiert man doch das höchstinstanzliche sportgericht (die genaue bezeichnung kenne ich nicht) als maßgebend um in der bundesliga mitspielen zu dürfen, richtig? und wenn das so ist, wäre dann ein gang vor ein ordentliches gericht ein nicht anerkennen der spielregeln und folglich ein grund uns auszuschließen?
Schwieriges Thema ... aber das glaube ich deshalb nicht weil es ja bedeuten würde das man wenn man seine Rechte, welche einen in DE zustehen, einfordert dafür bestraft wird.
Sollte es wirklich bis zu einem ordentlichen gericht gehen sehe ich ehr den DFB in der Pflicht sich anzupassen.
Wie schwierig das werden kann, kann man z.B. hier nachlesen:
Die Regeln dürfen aber nicht unseren gesetzen wiedersprechen.
Die Frage ist, ob ein Zuschauerausschluss denn unseren Gesetzen wirklich widerspricht. Natürlich hat es für den einzelnen etwas von Sippenhaft, er wird in seinen Augen "bestraft" für die Taten anderer.
Andererseits kann der Verein ja vermutlich frei entscheiden, wem er Einlass gewährt und wem nicht. Ob er dies jetzt auf "Verlangen" des DFB macht, um weiter mitspielen zu dürfen, oder aus eigenen Stücken, ist erstmal egal. Die Frage die sich mir stellt ist, wie es bei den Dauerkarten aussieht, denn damit geht der Verein ja einen Vertrag ein, dass der Zuschauer 17 Spiele besuchen kann... Ich kenne nicht die Klauseln der DK-Vertrages, kann aber auch sein dass man gegen eine anteilige Rückerstattung ohne rechtliche Probleme Spiele aus der DK "streichen" kann.
Aber um hier Probleme mit den Fans zu vermeiden, wird die Eitnracht wohl darauf hinarbeiten dass allen DK-Kunden alternative Plätze zur Verfügung gestellt werden können. Dann wäre die Problematik zumindest behoben.
woschti schrieb: in der juristerei kenne ich mich so gut wie überhaupt nicht aus. daher mal ne frage:
soweit ich mich erinnere, akzeptiert man doch das höchstinstanzliche sportgericht (die genaue bezeichnung kenne ich nicht) als maßgebend um in der bundesliga mitspielen zu dürfen, richtig? und wenn das so ist, wäre dann ein gang vor ein ordentliches gericht ein nicht anerkennen der spielregeln und folglich ein grund uns auszuschließen?
Kurz.
Doch das ist in eingeschränktem Rahmen möglich.
Zu unterscheiden ist zwischen Tatsachenentscheidungen und anderen Maßnahmen. Entscheidungen, die während des Wettkampfes von einem Schiedsrichter getroffen werden, sind im Normalfall weder von Sportgerichten noch von staatlichen Gerichten überprüfbar. Andere Maßnahmen, sind von staatlichen Gerichten grundsätzlich voll überprüfbar. Zu prüfen ist dann.
A)ob die verhängte Maßnahme aufgrund einer wirksamen Satzung und unter Einhaltung des dort festgelegten Verfahrens zustandekam; b)ob allgemeine Verfahrensgrundsätze wie ausreichendes rechtliches Gehör oder Gelegenheit zur Verteidigung eingehalten wurden; c)ob die Tatsachen aufgrund derer die Maßnahme verhängt wurde, fehlerfrei ermittelt wurden; d)ob die konkrete Vorschrift der Satzung auch richtig angewendet wurde; e)ob das ausgesprochene Strafmaß verhältnismäßig war.
seventh_son schrieb: Aber um hier Probleme mit den Fans zu vermeiden, wird die Eitnracht wohl darauf hinarbeiten dass allen DK-Kunden alternative Plätze zur Verfügung gestellt werden können. Dann wäre die Problematik zumindest behoben.
jep, vermutlich dürfen die DK-Inhaber rein und sonst niemand.
SemperFi schrieb: Witzigerweise wurde das Fass bei Kagawa auch aufgemacht, als er nach seiner Verletzung Anlaufschwierigkeiten hatte, als es wieder lief interessierte das Thema keine Sau.
Ist doch bei diesen Sprach-Diskussionen schon immer so gewesen, oder?
Stimmt, geht aber am eigentlichen Thema vorbei. Wenn er ohne sprachliche Kompetenz (oder wie man das auch immer nennen möchte) auf dem Platz die Vorgaben des Trainers/Mitspieler umsetzen kann und Topleistungen bringt: Wunderbar. Allein die Wahrscheinlichkeit dies zu schaffen erachte ich für größer, wenn er sich verständigen kann. Man sollte als Verein den Spieler klarmachen, dass er einen Sprachkurs belegen sollte um sich besser ins Team integrieren zu können. Und dabei kann man ihn ja gleich fragen, ob er er Hilfe bei der Suche nach einem Sprachlehrer braucht und ihm diese im Zweifelsfall anbieten. Da bricht keinem nen Zacken aus der Krone. Und so arg schwer dürfte sich die Suche im Raum Frankfurt nicht gestalten.
Großer Ermittlungserfolg der Bundespolizei zu Fußballausschreitungen in Frankfurt/Main Aufgrund der intensiven Ermittlungen konnten 202 Straftaten angezeigt werden, die sich wie folgt zusammen setzen: -65- Landfriedensbrüche -61- Körperverletzungsdelikte -39- Vermummungstatbestände -10- Beleidigungen -8- Widerstände gegen Vollstreckungsbeamte -7- Sachbeschädigungen -5- Strafbarer Umgang mit Pyrotechnik -4- Missbrauch von Nothilfeeinrichtungen -1- Raub -1- Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr -1- Störung öffentlicher Betriebe
Also über 1 Jahr Ermittlungen um sich dann mit ein paar Kavaliersdelikten zu brüsten....Was ne Steuerverschwendung. Bestimmt geht die Liste noch weiter
-12- Fahren eines Zweirades ohne Katzenaugen -14- Überqueren einer Strasse im Rotlichtbezirk Oh man-was ne kaputte Welt.
seventh_son schrieb: Aber um hier Probleme mit den Fans zu vermeiden, wird die Eitnracht wohl darauf hinarbeiten dass allen DK-Kunden alternative Plätze zur Verfügung gestellt werden können. Dann wäre die Problematik zumindest behoben.
jep, vermutlich dürfen die DK-Inhaber rein und sonst niemand.
Jap und dürfte es zumindest im Rechtsverhältnis Eintracht Zuschauer kein Problem mehr geben. Dass dann andere Fans "ausgesperrt" werden die eine Tageskarte gekauft hätten, ist zwar offensichtlich, aber die haben ja keinen Anspruch auf ein Ticket.
Aber wenn ich HGs Beitrag richtig verstehe, gibt es bereits sowas wie einen rechtlichen Rahmen bei der Beurteilung von Verbänden und deren angeschlossenen Vereinen. Vielleicht könnte man hier tatsächlich bei der "Verhältnismäßigkeit" ansetzen. Aber was verhältnismäßig ist und was nicht, hängt eben auch immer vom Betrachter ab. Grade bei diesem Thema dürfte es eine ziemliche Diskrepanz in der Beurteilung zwischen einem Fan und einem an Fußball nicht interessierten Bürger geben.
Die Regeln dürfen aber nicht unseren gesetzen wiedersprechen.
Die Frage ist, ob ein Zuschauerausschluss denn unseren Gesetzen wirklich widerspricht. Natürlich hat es für den einzelnen etwas von Sippenhaft, er wird in seinen Augen "bestraft" für die Taten anderer.
Andererseits kann der Verein ja vermutlich frei entscheiden, wem er Einlass gewährt und wem nicht.
Ich meine hier mal irgendwo gelesen zu haben das es nicht ganz so einfach ist da es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt.
seventh_son schrieb: Aber um hier Probleme mit den Fans zu vermeiden, wird die Eitnracht wohl darauf hinarbeiten dass allen DK-Kunden alternative Plätze zur Verfügung gestellt werden können. Dann wäre die Problematik zumindest behoben.
jep, vermutlich dürfen die DK-Inhaber rein und sonst niemand.
Jap und dürfte es zumindest im Rechtsverhältnis Eintracht Zuschauer kein Problem mehr geben. Dass dann andere Fans "ausgesperrt" werden die eine Tageskarte gekauft hätten, ist zwar offensichtlich, aber die haben ja keinen Anspruch auf ein Ticket.
Aber wenn ich HGs Beitrag richtig verstehe, gibt es bereits sowas wie einen rechtlichen Rahmen bei der Beurteilung von Verbänden und deren angeschlossenen Vereinen. Vielleicht könnte man hier tatsächlich bei der "Verhältnismäßigkeit" ansetzen. Aber was verhältnismäßig ist und was nicht, hängt eben auch immer vom Betrachter ab. Grade bei diesem Thema dürfte es eine ziemliche Diskrepanz in der Beurteilung zwischen einem Fan und einem an Fußball nicht interessierten Bürger geben.
das denke ich auch. so gesehen wäre ein gang vor ein ordentliches gericht unsicherer als es hier den eindruck bei mir erweckte. schwierige kiste, aber der laie hält hier wohl lieber die füße still. ,-)
hesseinberlin66 schrieb: Großer Ermittlungserfolg der Bundespolizei zu Fußballausschreitungen in Frankfurt/Main Aufgrund der intensiven Ermittlungen konnten 202 Straftaten angezeigt werden, die sich wie folgt zusammen setzen: -65- Landfriedensbrüche -61- Körperverletzungsdelikte -39- Vermummungstatbestände -10- Beleidigungen -8- Widerstände gegen Vollstreckungsbeamte -7- Sachbeschädigungen -5- Strafbarer Umgang mit Pyrotechnik -4- Missbrauch von Nothilfeeinrichtungen -1- Raub -1- Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr -1- Störung öffentlicher Betriebe
Also über 1 Jahr Ermittlungen um sich dann mit ein paar Kavaliersdelikten zu brüsten....Was ne Steuerverschwendung. Bestimmt geht die Liste noch weiter
-12- Fahren eines Zweirades ohne Katzenaugen -14- Überqueren einer Strasse im Rotlichtbezirk Oh man-was ne kaputte Welt.
Das sehe ich nun wieder überhaupt nciht als Steuerverschwendung an. Wenn ich lese Raub, Körperverletzung, Landfriedesnbruch sind das ja keine Kavalierdelikte sondern teilweise schwere Straftaten.
Da giult für mich beim Fussballd as gleiche wie überall anders. Wer scheisse baut muss auch dafür gerade stehen.
hesseinberlin66 schrieb: Großer Ermittlungserfolg der Bundespolizei zu Fußballausschreitungen in Frankfurt/Main Aufgrund der intensiven Ermittlungen konnten 202 Straftaten angezeigt werden, die sich wie folgt zusammen setzen: -65- Landfriedensbrüche -61- Körperverletzungsdelikte -39- Vermummungstatbestände -10- Beleidigungen -8- Widerstände gegen Vollstreckungsbeamte -7- Sachbeschädigungen -5- Strafbarer Umgang mit Pyrotechnik -4- Missbrauch von Nothilfeeinrichtungen -1- Raub -1- Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr -1- Störung öffentlicher Betriebe
Früher, vor über 40 Jahren, haben Studenten und andere Mitbürger auf der Zeil für den "Nulltarif" im ÖPNV demonstriert. Da hat die Staatsmacht auch solche Sachen, wie oben angeführt, den Leuten aufgelistet. Heutzutage triffts leider Fussballfans. Irgendeinen will die Staatsmacht halt immer gerne an den Pranger stellen und damit die Existenzberechtigung der Sicherheitsorgane dem Otto Normalverbraucher vor seinem TV-Schirm vorzeigen...
Eintracht23 schrieb: Das mit den Ausleihen bei Demidov halte ich für falsch.
Wenn dem alles so wäre Goian und Demidov perfekt sind, läuft es wohl auf Bamba oder Madlung als IV Nummer 3 hinaus. Vielleicht sind wir heute Abend schon schlauer.
Ich denke mal, dass das am Wochenende den großen Rundumschlag gibt und alle IV verpflichtet werden. Ich tippe auf Demidov, Madlung und Bamba.
Das wäre für unsere Verhältnisse nahezu ideal. Zwei etwas, ich sage mal, "reifere" Talente mit gewisser Erfahrung und dahinter zwei deutsche, solide und erfahrene Bundesligaspieler (Madlung, Butscher).
hesseinberlin66 schrieb: Großer Ermittlungserfolg der Bundespolizei zu Fußballausschreitungen in Frankfurt/Main Aufgrund der intensiven Ermittlungen konnten 202 Straftaten angezeigt werden, die sich wie folgt zusammen setzen: -65- Landfriedensbrüche -61- Körperverletzungsdelikte -39- Vermummungstatbestände -10- Beleidigungen -8- Widerstände gegen Vollstreckungsbeamte -7- Sachbeschädigungen -5- Strafbarer Umgang mit Pyrotechnik -4- Missbrauch von Nothilfeeinrichtungen -1- Raub -1- Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr -1- Störung öffentlicher Betriebe
Früher, vor über 40 Jahren, haben Studenten und andere Mitbürger auf der Zeil für den "Nulltarif" im ÖPNV demonstriert. Da hat die Staatsmacht auch solche Sachen, wie oben angeführt, den Leuten aufgelistet. Heutzutage triffts leider Fussballfans. Irgendeinen will die Staatsmacht halt immer gerne an den Pranger stellen und damit die Existenzberechtigung der Sicherheitsorgane dem Otto Normalverbraucher vor seinem TV-Schirm vorzeigen...
Sorry jetzt wird es aber Absurd. Wenn ich den Artikel lese und von Verurteilungen lese, stelle ich fest das es wohl einen Prozess gab und die Leute dort verurteilt wurden. Eben so steht in dem bericht das es durch Videomaterial belegbar ist.
Das ist doch genau die kalre Starfverfolgung die sich von vielen, unter anderen auch von mir, gewünscht wird.
Basaltkopp schrieb: Würden wir den DFB eigentlich mit dem Gang vor ein ziviles Gericht unter Druck setzen? Sprich, würde das Verfahren das Spiel gegen LEV verhindern?
Man könnte ja schlecht wegen bestehendem Urteil vor 20.000 Zuschauern spielen und nachträglich, nach gewonnenem Prozess 30.000 weitere Zuschauer zulassen.
Bei einer Klage vor einem ordentlichen Gericht läge der klassische Fall für eine einstweiligen Verfügung vor: "Ein Verfügungsgrund besteht, wenn ohne die Verfügung die Durchsetzung des Anspruchs gefährdet wäre oder die Verfügung zur Erhaltung des Rechtsfriedens notwendig erscheint." Die Rechtsfolgenabschätzung ist ja eindeutig: Obsiegt die Eintracht, und die Zuschauer waren ausgesperrt, kann man dies nicht wieder beheben. Obsiegt der DFB, und die Zuschauer waren nicht ausgesperrt, kann der DFB jedes beliebige folgende Spiel zur Aussperrung nutzen.
Die Idee hatte ich auch schon. Ich hätte es nur nie in solch wundervoll geschwollenem Juristendeutsch formulieren können ,-)
hesseinberlin66 schrieb: Großer Ermittlungserfolg der Bundespolizei zu Fußballausschreitungen in Frankfurt/Main Aufgrund der intensiven Ermittlungen konnten 202 Straftaten angezeigt werden, die sich wie folgt zusammen setzen: -65- Landfriedensbrüche -61- Körperverletzungsdelikte -39- Vermummungstatbestände -10- Beleidigungen -8- Widerstände gegen Vollstreckungsbeamte -7- Sachbeschädigungen -5- Strafbarer Umgang mit Pyrotechnik -4- Missbrauch von Nothilfeeinrichtungen -1- Raub -1- Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr -1- Störung öffentlicher Betriebe
Also über 1 Jahr Ermittlungen um sich dann mit ein paar Kavaliersdelikten zu brüsten....Was ne Steuerverschwendung. Bestimmt geht die Liste noch weiter
-12- Fahren eines Zweirades ohne Katzenaugen -14- Überqueren einer Strasse im Rotlichtbezirk Oh man-was ne kaputte Welt.
Also Raub, Körperverletzung und Sachbeschädigung ist für mich kein Kavaliersdelikt. Ist aber nur meine kranke meinung
-12- Fahren eines Zweirades ohne Katzenaugen -14- Überqueren einer Strasse im Rotlichtbezirk Oh man-was ne kaputte Welt.
Das sehe ich nun wieder überhaupt nciht als Steuerverschwendung an. Wenn ich lese Raub, Körperverletzung, Landfriedesnbruch sind das ja keine Kavalierdelikte sondern teilweise schwere Straftaten.
Da giult für mich beim Fussballd as gleiche wie überall anders. Wer scheisse baut muss auch dafür gerade stehen.
Genau: Nur weil auch ein paar "geringfügigere" Straftaten ebenfalls erwähnt wurden, schmälert das doch den Erfolg der Polizei nicht. Landfriedensbruch und Körperverletzung sind sicher keine Kavaliersdelikte, und diese beiden Punkte der Liste machen immerhin 62% der zur Anzeige gebrachten Straftaten aus. Die Unsitte, Straftaten zu verharmlosen, ist leider nichts neues.
so langsam wäre es schön mal ne stellungnahme von hübner zu goian und demidov zu hören. immerhin soll ersterer schon seit 2 tagen unterschrieben haben laut verschiedenen medien. unser bruno schwätzt doch sonst über alles und jeden.
zufällig durch pfefferspray?
Kurz.
Doch das ist in eingeschränktem Rahmen möglich.
Zu unterscheiden ist zwischen Tatsachenentscheidungen und anderen Maßnahmen. Entscheidungen, die während des Wettkampfes von einem Schiedsrichter getroffen werden, sind im Normalfall weder von Sportgerichten noch von staatlichen Gerichten überprüfbar.
Andere Maßnahmen, sind von staatlichen Gerichten grundsätzlich voll überprüfbar.
Zu prüfen ist dann.
A)ob die verhängte Maßnahme aufgrund einer wirksamen Satzung und unter Einhaltung des dort festgelegten Verfahrens zustandekam;
b)ob allgemeine Verfahrensgrundsätze wie ausreichendes rechtliches Gehör oder Gelegenheit zur Verteidigung eingehalten wurden;
c)ob die Tatsachen aufgrund derer die Maßnahme verhängt wurde, fehlerfrei ermittelt wurden;
d)ob die konkrete Vorschrift der Satzung auch richtig angewendet wurde;
e)ob das ausgesprochene Strafmaß verhältnismäßig war.
Bei Punkt C und E könnte man ansetzen.
Sozusagen ein CE
Wie schwierig das werden kann, kann man z.B. hier nachlesen:
Die "Causa FC Sion"
Rechtsfragen zu einem komplexen Streitfall
Die Frage ist, ob ein Zuschauerausschluss denn unseren Gesetzen wirklich widerspricht. Natürlich hat es für den einzelnen etwas von Sippenhaft, er wird in seinen Augen "bestraft" für die Taten anderer.
Andererseits kann der Verein ja vermutlich frei entscheiden, wem er Einlass gewährt und wem nicht. Ob er dies jetzt auf "Verlangen" des DFB macht, um weiter mitspielen zu dürfen, oder aus eigenen Stücken, ist erstmal egal. Die Frage die sich mir stellt ist, wie es bei den Dauerkarten aussieht, denn damit geht der Verein ja einen Vertrag ein, dass der Zuschauer 17 Spiele besuchen kann... Ich kenne nicht die Klauseln der DK-Vertrages, kann aber auch sein dass man gegen eine anteilige Rückerstattung ohne rechtliche Probleme Spiele aus der DK "streichen" kann.
Aber um hier Probleme mit den Fans zu vermeiden, wird die Eitnracht wohl darauf hinarbeiten dass allen DK-Kunden alternative Plätze zur Verfügung gestellt werden können. Dann wäre die Problematik zumindest behoben.
danke schön. auch an die vorherigen meldungen.
jep, vermutlich dürfen die DK-Inhaber rein und sonst niemand.
Stimmt, geht aber am eigentlichen Thema vorbei.
Wenn er ohne sprachliche Kompetenz (oder wie man das auch immer nennen möchte) auf dem Platz die Vorgaben des Trainers/Mitspieler umsetzen kann und Topleistungen bringt: Wunderbar.
Allein die Wahrscheinlichkeit dies zu schaffen erachte ich für größer, wenn er sich verständigen kann.
Man sollte als Verein den Spieler klarmachen, dass er einen Sprachkurs belegen sollte um sich besser ins Team integrieren zu können. Und dabei kann man ihn ja gleich fragen, ob er er Hilfe bei der Suche nach einem Sprachlehrer braucht und ihm diese im Zweifelsfall anbieten. Da bricht keinem nen Zacken aus der Krone. Und so arg schwer dürfte sich die Suche im Raum Frankfurt nicht gestalten.
Aufgrund der intensiven Ermittlungen konnten 202 Straftaten angezeigt werden, die sich wie folgt zusammen setzen:
-65- Landfriedensbrüche
-61- Körperverletzungsdelikte
-39- Vermummungstatbestände
-10- Beleidigungen
-8- Widerstände gegen Vollstreckungsbeamte
-7- Sachbeschädigungen
-5- Strafbarer Umgang mit Pyrotechnik
-4- Missbrauch von Nothilfeeinrichtungen
-1- Raub
-1- Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr
-1- Störung öffentlicher Betriebe
Also über 1 Jahr Ermittlungen um sich dann mit ein paar Kavaliersdelikten zu brüsten....Was ne Steuerverschwendung.
Bestimmt geht die Liste noch weiter
-12- Fahren eines Zweirades ohne Katzenaugen
-14- Überqueren einer Strasse im Rotlichtbezirk
Oh man-was ne kaputte Welt.
Jap und dürfte es zumindest im Rechtsverhältnis Eintracht Zuschauer kein Problem mehr geben. Dass dann andere Fans "ausgesperrt" werden die eine Tageskarte gekauft hätten, ist zwar offensichtlich, aber die haben ja keinen Anspruch auf ein Ticket.
Aber wenn ich HGs Beitrag richtig verstehe, gibt es bereits sowas wie einen rechtlichen Rahmen bei der Beurteilung von Verbänden und deren angeschlossenen Vereinen. Vielleicht könnte man hier tatsächlich bei der "Verhältnismäßigkeit" ansetzen. Aber was verhältnismäßig ist und was nicht, hängt eben auch immer vom Betrachter ab. Grade bei diesem Thema dürfte es eine ziemliche Diskrepanz in der Beurteilung zwischen einem Fan und einem an Fußball nicht interessierten Bürger geben.
Ich meine hier mal irgendwo gelesen zu haben das es nicht ganz so einfach ist da es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt.
das denke ich auch. so gesehen wäre ein gang vor ein ordentliches gericht unsicherer als es hier den eindruck bei mir erweckte.
schwierige kiste, aber der laie hält hier wohl lieber die füße still. ,-)
Das sehe ich nun wieder überhaupt nciht als Steuerverschwendung an. Wenn ich lese Raub, Körperverletzung, Landfriedesnbruch sind das ja keine Kavalierdelikte sondern teilweise schwere Straftaten.
Da giult für mich beim Fussballd as gleiche wie überall anders. Wer scheisse baut muss auch dafür gerade stehen.
Früher, vor über 40 Jahren, haben Studenten und andere Mitbürger auf der Zeil für den "Nulltarif" im ÖPNV demonstriert. Da hat die Staatsmacht auch solche Sachen, wie oben angeführt, den Leuten aufgelistet. Heutzutage triffts leider Fussballfans. Irgendeinen will die Staatsmacht halt immer gerne an den Pranger stellen und damit die Existenzberechtigung der Sicherheitsorgane dem Otto Normalverbraucher vor seinem TV-Schirm vorzeigen...
Das wäre für unsere Verhältnisse nahezu ideal. Zwei etwas, ich sage mal, "reifere" Talente mit gewisser Erfahrung und dahinter zwei deutsche, solide und erfahrene Bundesligaspieler (Madlung, Butscher).
Sorry jetzt wird es aber Absurd. Wenn ich den Artikel lese und von Verurteilungen lese, stelle ich fest das es wohl einen Prozess gab und die Leute dort verurteilt wurden. Eben so steht in dem bericht das es durch Videomaterial belegbar ist.
Das ist doch genau die kalre Starfverfolgung die sich von vielen, unter anderen auch von mir, gewünscht wird.
Die Idee hatte ich auch schon. Ich hätte es nur nie in solch wundervoll geschwollenem Juristendeutsch formulieren können ,-)
Also Raub, Körperverletzung und Sachbeschädigung ist für mich kein Kavaliersdelikt. Ist aber nur meine kranke meinung
Genau: Nur weil auch ein paar "geringfügigere" Straftaten ebenfalls erwähnt wurden, schmälert das doch den Erfolg der Polizei nicht. Landfriedensbruch und Körperverletzung sind sicher keine Kavaliersdelikte, und diese beiden Punkte der Liste machen immerhin 62% der zur Anzeige gebrachten Straftaten aus. Die Unsitte, Straftaten zu verharmlosen, ist leider nichts neues.
immerhin soll ersterer schon seit 2 tagen unterschrieben haben laut verschiedenen medien.
unser bruno schwätzt doch sonst über alles und jeden.