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Tabubruch ordentliche Gerichtsbarkeit-Eure Erwartungshaltung an die Eintracht[Urteil. 26500 Heim-, 5000 Gästefans. 100.000 € Geldstrafe]

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Ich greife die aktuellen Diskussionen im Sinne dieser konkreten Zuspitzung auf, weil ich diese weitschweifigen Diskussionen nicht mehr für zielführend halte.

Diskussionen über "Hilfe durch Politik" oder "Abschaffung der Stehplätze" verwässern das Thema . Fußballforen und Diskussionen sollen nicht Selbstzweck sein mit dem Ergebnis, daß man mal drüber gesprochen hat und es am Ende weitergeht wie bisher.Aus gegebnen Anlaß kann man die Dinge auch ruhig beim Namen  nennen.

Rechtsexperten sind sich einig, daß im vorliegenden Fall die Strafe gegen die Eintracht und die Bestrafung unschuldiger Fans durch ein ordentliches Gericht aufgehoben würde.Die Presse teilt 1:1 diese Einschätzung

Gleichwohl wird ausgeführt, daß nach der jetzt anstehenden obersten DFB Instanz der anschl. Schritt vor ein ordentliches Gericht als Tabubruch innerhalb der Bundesliga gilt.

-Auf den es die Eintracht (evtl) wohl nicht ankommen lassen wird-

Da mir die abschließende Haltung der Eintracht nicht bekannt ist, drängt es sich förmlich auf, die Position der Fans hierzu zu erörtern.

Meine Position ist klar und eindeutig.

Scheingerichtsverfahren beim DFB ändern Unrecht und Willkür nicht.Sie mögen in Hoppenheim geschätzt sein, für die übrigen Fans in Fußballdeutschland ist dies anders. "Duch alle Instanzen" im Sinne der empörten Ankündigung von Bruchhagen bleiben Worthülsen, wenn dies auf die Alibiveranstaltung DFB begrenzt bleibt.

Proteste der Fans -Z.B.bei einem Länderspiel- sind Brot und Spiele Getue, wenn die Eintracht nicht uneingeschränkt um ihre und die Position ihrer Fans kämpft und diese Regelung vor einem ordentlichen Gericht aushebeln möchte.

Der Fußball mag seine Willkürkonstruktion als Tabu im Hinblick auf eine ordentliche Gerichtsbarkeit empfinden.

Ich versichere dem DFB und der Eintracht, daß meine Würde als unschuldiger und zahlender Fan nicht länger für derartige Spiele antastbar ist. Auch sie ist tabu.Sei es im Zusammenhang mit dem Besuch eines Spieles ,aber auch den finanz. Mitteln ,die ich insgesamt für die Eintracht ausgebe. Beides steht für unrechtmäßige Entscheidungen nicht zur Disposition.
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Wirklich ein Tabubruch? Wir sind doch vor 10 Jahren, aufgrund der berühmten Bürgschaft, auch vor ein ordentliches Gericht gezogen. Warum sollte das nicht wieder möglich sein?
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Man sollte dieser Drecksbrut vom DFB endlich mal zeigen das man sich nicht alles gefallen lässt. Aber leider hat die Eintracht ja letzte Woche diesen Wisch unterschrieben damit sie weiter gegängelt werden kann, sich nicht alles gefallen lassen sieht anders aus.
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Kommt drauf an, wie viele Leichen man im Keller hat.
Meist sind die Illoyalen in einer solchen Klüngelgesellschaft schnell weg von Fenster^^
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Erstmal abwarten, was die Berufungsverhandlung bringt. Danach macht dann eine Diskussion um einen möglichen Tabubruch erst richtig Sinn.
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Lieber Harry,

sehr schön, dass Du dieses Thema aufgreifst und zur Diskussion stellst! Ich möchte dazu gerne - allerdings wirklich in der gebotenen Kürze - etwas sagen, da ich selbst Rechtsanwalt bin und zur Zeit zu einem Thema promoviere, das sich unter anderem auch mit der Verbandsgewalt im Fußball beschäftigt.

1.) Zum Thema Willkür: Ganz so ist es nicht, denn die Vereine unterworfen sich per Vertrag den Satzungen und den Rechtsordnungen von DFB, DFL und Ligaverband. Dies ist grundsätzlich auch notwendig, um einen geordneten Spielbetrieb zu geährleisten. Dazu gehört auch die Strafgewalt des DFB. Die DFB Sportgerichte müssen sich jedoch selbstverständlich in ihren Verfahren nach der Rechts- und Verfahrensordnung des Verbandes richten. Das Strafmaß liegt hierbei - wie im übrigen auch bei ordentlichen Gerichten - im Ermessen der Richter, die innerhalb eines bestimmten Strafrahmens entscheiden.

2.) Der Weg zu den ordentlichen Gerichten steht den Vereinen jederzeit offen und sie können überprüfen lassen, ob sich die Verbandsrichter sich an die eigene Rechtsordnung bzw. an rechtstaatliche Grundsätze Grundsätze gehalten haben, aber auch ob einfachgesetzliche Rechte oder Grundrecht von Verbamndsmitgliedern oder Dritten verletzt wurden. Hier stellten sich nun in der Tat zwei Fragen: a) Verstoßen Zuschauerausschlüsse gegen eins oder mehrere der vorbenannten Rechte und b) ist der Verein Eintracht Frankfurt bereit, dies - entgegen der eigentlich Praxis der Vereine - von einem ordentlichen Gericht überprüfen zu lassen?

3.) Meine eigene Meinung: Ob ein ordentliches Gericht Zuschauerausschlüsse letztendlich wirklich kippen würde, ist durchaus offen und nicht so eindeutig, wie es jetzt manche Pressevertreter schreiben. Wie so oft im Recht entscheidet hier wohl letztendlich eine gründliche Einzelfallabwägung zwischen verschiedenen Rechtspositionen, die so oder so ausgehen kann! Ich persönlich denke, die Eintracht sollte es versuchen, denn Zuschauerausschlüsse treffen diejenigen, von denen ein Fußballverein lebt und die letztlich sein kapital darstellen, die Fans!

Vielleicht ist es nun wirklich an der Zeit, dem DFB die Stirn zu bieten und zu sagen, jetzt ist Schluss, bis hierher und nicht weiter, wir machen nicht mehr alles mit! Ich würde es sehr begrüßen, denn Zuschauerausschlüsse können einfach nicht der Weg sein, um Probleme zu lösen, nicht im Volkssport Nr. 1!

In diesem Sinne, Herr Burchhagen und Herr Hellmann, ich wünsche Ihnen viel Mut und Erfolg bei diesem Kampf, Forza SGE!
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Basaltkopp schrieb:
Erstmal abwarten, was die Berufungsverhandlung bringt. Danach macht dann eine Diskussion um einen möglichen Tabubruch erst richtig Sinn.


Das ist formal richtig

aber vor der letzten Instanz dieser internen Veranstaltung kann man die Dinge schon mal beim Namen nennen .Das schützt vor einer"Verwässerung" und Abgrenzung bei allen Beteiligten. ,-)

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Dirty-Harry schrieb:
Basaltkopp schrieb:
Erstmal abwarten, was die Berufungsverhandlung bringt. Danach macht dann eine Diskussion um einen möglichen Tabubruch erst richtig Sinn.


Das ist formal richtig

aber vor der letzten Instanz dieser internen Veranstaltung kann man die Dinge schon mal beim Namen nennen .Das schützt vor einer"Verwässerung" und Abgrenzung bei allen Beteiligten. ,-)

 

Ich erwarte, dass beim DFB alle wegen übertriebener Dummheit in Sippenhaft genommen und entmündigt werden, auch die erwiesenermaßen intelligenten Mitarbeiter (sofern vorhanden).

EFC Eigene Medizin  
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Schwierige Fragestellung.

Meiner Meinung nach müßen sowohl die betroffenen Fans, als auch die betroffenen Vereine beginnen über den Tellerrand hinauszuschauen und gebündelt gegen bestimmte Themen vorzugehen.

Ob das jetzt die PM des NWK Rates zu den Ergebnissen aus Berlin oder eine gerichtliche Überprüfung von (einzelnen) DFB Urteilen durch (nur) die Eintracht ist: Es bleiben/blieben Einzelaktionen, denen gegenüber einem Gesamtverband das entsprechende Gewicht fehlt.

Von daher halte ich es für sinnvoll, wenn die Eintracht gemeinsam mit anderen "Schmuddelkindern" wie Dresdnern, Kölnern, Rostockern, Art und Umfang der DFB Urteile an ein paar Präzedenzfällen grundsätzlich klären lässt.

Das hilft uns für's Leverkusenspiel wahrscheinlich nichts mehr, wäre aber aus meiner Sicht der richtige Weg.

Ähnlich sehe ich das übrigens, wie oben angedeutet, auf Fanseite. Solange da jede Kurve ihr eigenes Süppchen kocht geht Fanprotest mangels Masse unter.

Gruß

Wedge
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Ich denke, dem DFB / DFL muss Einhalt geboten werden.

Für mich ist das Urteil eine Steilvorlage endlich tätig zu werden. Es wäre begrüßenswert, würden sich andere Vereine mit beteiligen.

Gruß Afrigaaner
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Ich glaube, unsere Verantwortlichen werden einknicken.
Ich hab da seit diversen Vorfällen den Glauben verloren.

Gerne lass ich mich natürlich eines besseren belehren.
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Könnten nicht ein paar der betroffenen DK-Besitzer eine Klage einreichen und eine einstweilige Verfügung vor einem ordentlichen Gericht erwirken?

Als DK-Besitzer im Block 32 bin ich garantiert wieder betroffen und fühle mich zu unrecht bestraft.
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Ich hoffe die Eintracht geht tatsächlich durch alle Instanzen. Sowohl der Sportgerichtsbarkeit als auch, falls nötig auch der ordentlichen Gerichte.

Was ich nicht verstehen: im Artikel der FR heißt es sinngemäß, dass die Eintracht möglicherweise auf den Gang durch die Instanzen verzichtet, da dass erste Spiel bereits in vier Wochen ist.

Aber ist es nicht so, dass eine Strafe ausgesetzt ist bis sie rechtskräftig ist? Dem entsprechend dürfte eine Strafe erst nach einem abschließenden Urteil Rechtskraft erlangen, oder?
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RichardKress schrieb:
Ich hoffe die Eintracht geht tatsächlich durch alle Instanzen. Sowohl der Sportgerichtsbarkeit als auch, falls nötig auch der ordentlichen Gerichte.

Was ich nicht verstehen: im Artikel der FR heißt es sinngemäß, dass die Eintracht möglicherweise auf den Gang durch die Instanzen verzichtet, da dass erste Spiel bereits in vier Wochen ist.

Aber ist es nicht so, dass eine Strafe ausgesetzt ist bis sie rechtskräftig ist? Dem entsprechend dürfte eine Strafe erst nach einem abschließenden Urteil Rechtskraft erlangen, oder?  


Gute Frage. Das hab ich mich nämlich auch schon gefragt.
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reggaetyp schrieb:
Ich glaube, unsere Verantwortlichen werden einknicken.
Ich hab da seit diversen Vorfällen den Glauben verloren.

Gerne lass ich mich natürlich eines besseren belehren.


Vorerst knicken sie jedenfalls nicht ein  
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Ich stimme dem Ausgangsbeitrag voll und ganz zu. Ich verstehe dass sich ob diverser Verfehlungen eine gewissen Macht- und Ratlosigkeit breit macht, aber ich sehe es nicht ein für diese Verfehlungen herhalten zu müssen.

Lieber HB, es wird Zeit im Namen der Eintracht Tatsachen auf den Tisch zu legen und von einer unabhängigen Instanz nachmessen zu lassen wer den Längeren hat!
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Makoga_SGE schrieb:
RichardKress schrieb:
Ich hoffe die Eintracht geht tatsächlich durch alle Instanzen. Sowohl der Sportgerichtsbarkeit als auch, falls nötig auch der ordentlichen Gerichte.

Was ich nicht verstehen: im Artikel der FR heißt es sinngemäß, dass die Eintracht möglicherweise auf den Gang durch die Instanzen verzichtet, da dass erste Spiel bereits in vier Wochen ist.

Aber ist es nicht so, dass eine Strafe ausgesetzt ist bis sie rechtskräftig ist? Dem entsprechend dürfte eine Strafe erst nach einem abschließenden Urteil Rechtskraft erlangen, oder?  


Gute Frage. Das hab ich mich nämlich auch schon gefragt.




Der Gang vor ein ordentliches Gericht setzt voraus, dass alle DFB Instanzen durchschritten wurde. Danach ist das Urteil erst mal (verbands-)rechtskräftig. Die Eintracht könnte dann nur versuchen, vor einem ordentlichen Gericht im Wege einer einstweiligen Verfügung, die Zulassung der Zuschauer zu erwirken! Das müsste auch zeitlich noch vor dem Leverkusenspiel klappen. Ich denke allerdings, es könnte ein technisches Problem für die Eintracht geben, denn für den Fall, dass es bei 20.000 Zuschauern oder vielleicht ein paar mehr bleibt, müssen sie sich ja ein Ticketprozedere ausdenken und das dann innerhalb kürzester Zeit abwickeln...
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Luca-Gregory schrieb:
Könnten nicht ein paar der betroffenen DK-Besitzer eine Klage einreichen und eine einstweilige Verfügung vor einem ordentlichen Gericht erwirken?

Als DK-Besitzer im Block 32 bin ich garantiert wieder betroffen und fühle mich zu unrecht bestraft.


Dies ist offensichtlich wegen der Bindung der Vereine an die Regelungen nicht möglich .Vor dem Hintergrund, daß Dir(mir auch ..sitz nicht weit entfernt) der Betrag erstattet wird.

Rechtlich legitimiert sei deshalb wegen dem Fan-Ausschluß nur der Verein.

Keine Ahnung ,ob für den Fan über den Umweg, daß auch mit seinem Geld Vereinstrafen bezahlt werden, was möglich ist?Dies würde dann aber wohl eher gegen die Eintracht gehen

Ich bin ja grundsätzlich für alle Schandtaten im finanz. uberschaubaren Rahmen aufgeschlossen, wenn es der Sache dient.

Aber hier neige ich doch eher dazu, daß dies allenfalls dann Sinn machen würde, wenn zunächst die Eintracht ihre unstrittige Legitimation für sich und die Fans nutzt. Lediglich flankierend könnte evtl.ein klagender Fan...(wenn und soweit es denn möglich wäre, was ich kaum vermute )
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Der DFB verhält sich wie ein Staat im Staate - mit eigener Juristerei, eigenen Regeln und eigener "Regierung", die bestimmt wie es zu laufen hat.
In gewisser Weise muß ein Verband seinen Mitgliedern Regeln vorgeben - diese sollten aber auf unseren Grundrechten, unserer Verfassung und der Rechtsstaatlichkeit beruhen.

Der DFB kommt mir eher wie eine Monarchie vor.
Oben der "König" (der seine Nachfolge selber bestimmt), ein "Parlament" das eigentlich nur abnicken darf, dann der Adel und ganz zum Schluß das gemeine Volk.

Beim Adel gibt es auch Unterschiede. Der eine Erzherzog (Hoppenheim) darf machen was er will, es wird so hingedreht, das der Herzog unangetastet bleibt.
Der kleine Landgraf (Eintracht) muß sich beugen, da ihm sonst seine Grafschaft abgenommen wird.

Das niedere Volk (einfache Mitglieder, Fans) müssen alles erdulden, sonst ab in den Kerker.

Es wird Zeit, das vor ordentlichen Gerichten dieser Verband, seine Regeln und "Justiz" auf den Prüfstand gestellt wird, inwieweit diese auf unseren rechtsstaatlichen Prinzipien beruhen oder eben nicht.

Hoffentlich haben die Verantwortlichen der Eintracht diesmal endlich mal genug Traute das durchzuziehen
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raideg schrieb:
Der DFB verhält sich wie ein Staat im Staate - mit eigener Juristerei, eigenen Regeln und eigener "Regierung", die bestimmt wie es zu laufen hat.
In gewisser Weise muß ein Verband seinen Mitgliedern Regeln vorgeben - diese sollten aber auf unseren Grundrechten, unserer Verfassung und der Rechtsstaatlichkeit beruhen.


Da die Vereine der DFB sind und diese die Regeln selber ausarbeiten, könnte man sagen die Vereine wählen ihren Schlächter selber. Wenn ich sehe das die Eintracht mal wieder widerstandslos den letzten Wisch unterschrieben haben, dann weiss ich das sich da nix ändern wird. Lediglich Union Berlin hatte Eier und machte diesen Scheißdreck nicht mit, da können die Fans stolz auf ihren Verein sein, nicht so wie hier wo man sich wegen des Duckmäusertums schämen muss.


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