>

Faninfo zum Gespräch mit der Polizei

#
man kann nur sagen - haltet durch.
Interessant ist die Argumentation der Vereine: wenn es um SV geht, sind es Privatveranstaltungen. Wenn es um die Errichtung von Stadien und dem Bezahlen von Polizeieinsätzen geht, ist es auf einmal öffentliches Interesse und dem Fußball wird eine Sonderstellung angedichtet.
Fraglich ist allerdings, ob und in welcher Art und Weise personengebundene Daten, die von der Polizei ermittelt wurden , an den Verein weitergegeben werden dürfen und vor allem unter welchen Bedingungen und wie lange sie bei dem Verein gespeichert werden dürfen. Wenn es meine Daten wären würde ich zumindestens mal beim Hessischen Datenschtzbeauftragten nachfragen. Vor allem auch, wenn es um die Verwaltung meiner Daten während der Zeit des SV geht.
#
Hier spricht die Eintracht mal schnell 29 SV´s aus denen jegliche Grundlage fehlt.
Auf der anderen Seite wird die Pyroaktion in Fürth gar nicht bestraft und die in Braunschweig nur mit 4000 EUR.

Wenn da mal kein Zusammenhang existiert.....
#
Frankfurter80 schrieb:
Hier spricht die Eintracht mal schnell 29 SV´s aus denen jegliche Grundlage fehlt.
Auf der anderen Seite wird die Pyroaktion in Fürth gar nicht bestraft und die in Braunschweig nur mit 4000 EUR.

Wenn da mal kein Zusammenhang existiert.....


Schwachsinn!!!
#
Erst die SV's durchwinken und dann 'ne Anhörung? Also nach dem Motto erst druffkloppen und dann nachfragen? Bravo Eintracht Frankfurt Fußball AG. Was kotzt mich dieser Laden an...
#
Fußballverrückter schrieb:
Erst die SV's durchwinken und dann 'ne Anhörung? Also nach dem Motto erst druffkloppen und dann nachfragen? Bravo Eintracht Frankfurt Fußball AG. Was kotzt mich dieser Laden an...


... und evtl. darauf hoffen, dass sich nicht jeder der Anhörung stellen möchte, kann oder darf. Wenn dem so ist, ist das mehr als traurig.  
#
Das ganze Prozedere ist ja nun wirklich auch nicht neu... Und leider Gottes folgt man bei der Eintracht auch in der Regel der Empfehlung der szenekundigen Beamten (die wiederum in der Regel negativ ausfällt), auch wenn die dem SV zugrundeliegende Tat völlig lächerlich ist und das zugehörige Verfahren sogar eingestellt. (Halt nach dem "falschen" Paragraphen!)

Den Betroffenen viel Erfolg, dass es bei ihnen vielleicht anders gehandhabt wird.
#
Bis 31.12.12...


Teilen