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Was geht im Kopf eines Autofahrers vor, der mit...

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Ich kann nicht nachvollziehen, wie man in einen Thread der den Beinaheabschuss eines Radfahrers zum Thema hat, von Leuten missbraucht wird die offenbar nichts anderes im Kopf haben, als gegen Radfahrer im allgemeinen anzupöbeln.
Mindestens drei Personen haben  diesen Thread genutzt, um mitzuteilen, dass Ihnen Radfahrer in Radklamotten auf den Sack gehen. Weltklasse, der Anzug meines Chefs gefällt mir auch nicht, pöbel ich deshalb rum?

Obi, Du beschwerst Dich an der einen Stelle, dass Dir Radfahrer auf die Eier gehen die versuchen mit dem Verkehr mitzurollen.
Ein paar Sätze weiter regen Dich die lahmen Radfahrer auf, die Deiner Meinung nach den Verkehr blockieren.
Du hast nach Quellen für meine Behauptung, dass Radwege unsicher sind gefragt, ich habe sie Dir geliefert.
Du behauptest Radfahrer würde sich und andere gefährden, indem sie auf der Straße fahren. Hast Du dafür Quellen?
Du schreist Radfahrer an die sich auf Landstraßen befinden und hast Dir vorgenommen diese in Zukunft mit der Scheibenwischanlage abzuschießen. Offenbar geht es Dir im Grunde nur darum dass es an sich keinerlei Radfahrer geben sollte die Deinen Weg kreuzen. Ich hätte übrigens nichts gegen Radwege einzuwenden die sicherer als die Straße sind. Ich kann mir besseres vorstellen als auf autobevölkerten Landstraßen zu fahren. Dazu müssten Radwege aber frei von kreuzenden Straßen sein. Da es die nicht gibt sieht die Realität so aus, dass das Fahren auf Radwegen unsicherer ist als auf der Straße.

Im Wesentlichen wurden im Thread drei Kritikpunkte gegenüber Radfahrer geäußert:
- Radfahrer missachten den Radweg
- Radfahrer fahren nebeneinander
- Radfahrer behindern den Verkehr.
-
Dies habe ich zum Anlass genommen, ein paar Punkte aus aus der Straßenverkehrsordnung zu den genannten Themen zusammenzutragen:

StVO schrieb:
§2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen. Sie dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Das gilt auch für Mofas, die durch Treten fortbewegt werden.

(5) Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen.


Halten wir fest, dass das Fahren auf der Fahrbahn immer korrekt ist, wenn eine Person 10 Jahre und älter ist und kein Radweg vorliegt der mit einem der drei blauen Schilder benutzungspflichtig gekennzeichnet wurde.

Damit ein Radweg benutzungspflichtig gekennzeichnet werden darf, müssen gewisse Anforderungen erfüllt sein. Es kommt ja auch niemand auf die Idee in einer 30er-Zone ein Autobahnschild mit allen den sich daraus ergebendne Konsequenzen hinzubauen, genausowenig wie jemand auf die Idee kommt auf einer Bundesstraße eine 30er-Zone auszuschildern.

Bei der Anlage von Radwegen und der Beschilderung mit den blauen Lollis muss die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV StVO) zurate gezogen werden http://bernd.sluka.de/Recht/StVO-VwV/VwV_zu_2.txt.
Demnach darf ein Radweg nur benutzungspflichtig ausgeschildert werden wenn unter anderem folgendes gegeben ist:

VwV-StVO schrieb:

[…]- die Benutzung des Radweges nach der Beschaffenheit und dem
           Zustand zumutbar sowie die Linienführung eindeutig, stetig
           und sicher ist. Das ist der Fall, wenn

17         (...)
Die lichte Breite
              (befestigter Verkehrsraum mit Sicherheitsraum) soll
              in der Regel dabei durchgehend betragen:

18             aa) Zeichen 237

                  - baulich angelegter Radweg
                               möglichst 2,00 m
                              mindestens 1,50 m

19                 - Radfahrstreifen
                    (einschließlich Breite des Zeichens 295)
                               möglichst 1,85 m
                              mindestens 1,50 m

20             bb) Zeichen 240

                  - gemeinsamer Fuß- und Radweg
                    innerorts mindestens 2,50 m
                    außerorts mindestens 2,00 m

21             cc) Zeichen 241
                  - getrennter Fuß- und Radweg
                    für den Radweg
                              mindestens 1,50 m

              Zur lichten Breite bei der Freigabe linker Radwege für
              die Gegenrichtung vgl. Nummer II 3 zu § 2 Abs. 4 Satz
              3; Rn. 37 ff.


25          c) die Linienführung im Streckenverlauf und die Radwege-
              führung an Kreuzungen und Einmündungen auch für den
              Ortsfremden eindeutig erkennbar, im Verlauf stetig und
              insbesondere an Kreuzungen, Einmündungen und verkehrs-
              reichen Grundstückszufahrten sicher gestaltet sind.

26             Das Abbiegen an Kreuzungen und Einmündungen sowie das
              Einfahren an verkehrsreichen Grundstückszufahrten ist
              mit Gefahren verbunden. Auf eine ausreichende Sicht
              zwischen dem Kraftfahrzeugverkehr und dem Radverkehr
              ist deshalb besonders zu achten. So ist es notwendig,
              den Radverkehr bereits rechtzeitig vor der Kreuzung
              oder Einmündung im Sichtfeld des Kraftfahrzeugverkehrs
              zu führen und die Radwegeführung an der Kreuzung oder
              Einmündung darauf abzustimmen. Zur Radwegeführung vgl.
              zu § 9 Abs. 2 und 3; Rn. 3 ff.


29  IV.  Die Straßenverkehrsbehörde, die Straßenbaubehörde sowie die
        Polizei sind gehalten, bei jeder sich bietenden Gelegenheit
        die Radverkehrsanlagen auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu prüfen
        und den Zustand der Sonderwege zu überwachen. Erforderlichen-
        falls sind von der Straßenverkehrsbehörde sowie der Polizei
        bauliche Maßnahmen bei der Straßenbaubehörde anzuregen. Vgl.
        Nummer IV 1 zu § 45 Abs. 3; Rn. 54.


Radwege erfüllen diese Vorgabe in der Regel nicht. Sie sind häufig zu eng sind, befinden sich in einem katastrophalen Zustand befinden, vor Kreuzungen wird der Radweg um die Kurve geschwenkt und daraufhin mit dem rechts abbiegenden Verkehr gekreuzt,  innerorts wird auf Sicherheitsaspekte bezüglich Grundstückseinfahrten gänzlich verzichtet wird usw. An sich müssten weit über 90% aller benutzungspflichtigen Radwege von der Radwegebenutzungspflicht befreit werden, indem die blauen Lollis entfernt werden.
Die Behörden scheinen komplett zu schlafen, zumindest kommen sie in aller Regel nicht ihrer Pflicht nach die falsch beschilderten Wege von ihrer Benutzungspflicht zu befreien.
Es ist sogar nopch schlimmer. Beim Bau neuer Radwege werden in der Regel alle Fehler in eine Tonne geworfen und daraus ein neuer für Radfahrer lebensgefährlicher Radweg gebaut und mit den Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet.

Abgesehen von den benutzungspflichtigen Radwegen gibt es noch sogenannte Andere Radwege. Diese sind grundsätzlich nicht benutzungspflichtig, so dass es keinen Anlass für Radfahrer gibt hier die Straße nicht zu benutzen.


Zum Thema nebeneinanderfahrende Radfahrer die Euch ja auch so tierisch nerven kann ich nur sagen, dass auch das gemäß der StVO erlaubt ist.
Ich zitiere nochmal:
StVO schrieb:
- StVO §2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.


Jetzt stellt sich die Frage wann ein Radfahrer den Verkehr behindert.
Und nein, Radfahrer behindern den Verkehr nicht durch nicht durch bloße Existenz wie manche zu denken scheinen!

Mal angenommen eine Fahrbahn ist 1,80m breit. In diesem Fall wäre es für ein Auto unmöglich einen Radfahrer zu überholen. Insofern könnten hier auch zwei oder drei Radfahrer nebeneinander fahren, da sie den Verkehr dadurch nicht behindern würden.
Angenommen die Selbe einspurige Fahrbahn ist 18m breit. Hier könnten auch drei Radfahrer nebeneinander fahren. Von hinten kommende Autos hätten genügend Platz zum überholen!
Es stellt sich die Frage wann hat man eigentlich genügend Platz zum überholen?

Die StVO schreibt keinen festgeschriebenen Mindstabstand beim überholen von Radfahrern vor.

StVO schrieb:

§5 Überholen
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
(3) Das Überholen ist unzulässig:
1. bei unklarer Verkehrslage oder
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.
(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

Diverse Gerichtsurteile schreiben Autos die Radfahrer überholen einen Mindetsüberholabstand von 1,5m vor.

Anhand dessen kann kommt man zu folgenden Schluss:
- Radfahrer nimmt eine Breite von 50cm ein
- Fahhrad fährt 50 cm links neben dem Fahrbahnrand (ist schon knapp)
- Auto hält 1,5m Abstand beim überholen
- Auto ist mind. 1,5 m breit

Daraus ergibt sich, dass eine Fahrbahn mindestens 3,75 breit sein muss, damit ein Autofahrer einen Radfahrer bei Gegenverkehr überhaupt überholen darf! Die gesamte Straßenbreit beträgt in dem Fall 7,5m Und dabei würde der Autofahrer bereits den Mittelstreifen kontaktieren.
Ist die Fahrbahn enger als 3,75m, dürfen Radfahrer demnach bei Gegenverkehr ohnehin nicht überholt werden, da beim überholen auf die Gegenfahrbahn ausgewichen werden muss. Ergo, ist bei Straßen die enger als insgesamt 7,5m sind das nebeneinanderfahren von Radfahrern grundsätzlich möglich und legal! Ist die Fahrbahn breiter als 4,5m, dürfen also ganz legal zwei Radfahrer nebeneinander fahren, ohne den verkehr zu behinder. Auch bei Gegenverkehr können diese überholt werden, ohne dass eine Gefährdung besteht.

Ohne Gegenverkehr ist demnach das nebeneinanderfahren von Radfahrern legal, sobald die Gesamtstraßenbreite mindestens 4,5m beträgt, oder 3,75m unterschreitet, da auch hier grundsätzlich niemand behindert wird.

Im übrigen hat es für Autofahrer sogar Vorteile wenn Radfahrer nebeneinander fahren.
Es hat sogar Vorteile wenn Radfahrer den nötigen Abstand zum Vordermann nicht einhalten.
Man stelle sich eine Gruppe von vier Radfahrern vor. Sie fahren brav hintereinander, beanspruchen jeweils 1,5m für sich und halten 2m Abstand zum Vordermann. Da komme ich auf eine Kolonne von 12m länge die es für Autofahrer zu überholen gilt.
Falls die Straße so eng ist, dass Autos ohnehin auf die Gegenspür müssen um überholen zu können (Siehe obige Rechnung), können sie nur bei ausbleibenden Gegenverkehr überholen und müssen einen Überholweg von 12m einkalkulieren.
Würden die Radfahrer nebeneinander und mit einem Abstand von nur 50cm fahren, könnten sie ebenso nur bei ausbleibendem Gegenverkehr überholt werden, sie nehmen aber nur noch 3,5 m Weglänge ein!!

Nicht umsonst ist das nebeneinanderfahren in Gruppen die sich aus mindestens 16 Radfahrer  bilden grundsätzlich immer und überall erlaubt!

StVO schrieb:

§27 Verbände
(1) Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. Mehr als 15 Radfahrer dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Kinder- und Jugendgruppen zu Fuß müssen, soweit möglich, die Gehwege benutzen.



Und die Rollerdiskussion könnt ihr euch auch sparen, denn die geforderte wesentlich höhere Geschwindigkeit die ein Überholvorgang erfordert ist in der Stadt in aller Regel nicht gegeben.


Propain, ich kenne den Radweg den Du genannt hast nicht. Weißt Du, ob er alle Anforderungen erfüllt? Ist er wirklich benutzungspflichtig? Verlierst Du mehr Zeit wegen Radfahrern als Du wegen Autos im Stau stehst? Warum dann dieser Hass gegenüber Radfahrern?

Grundsätzlich bezeichnet Obi Radfahrer als Verkehrhindernisse.
Merkwürdig, ich habe noch nie davon gehört, dass Radfahrer kilometerlange Staus verursachen.
Ich habe noch nie gehört, dass es bei Glätte Massenkarambolagen mit Fahrrädern gibt.
Ich habe auch irgendwie verpasst, dass die tausenden Verkehrstoten jedes durch Radfahrer verursacht werden.


Wenn ihr einen Radfahrer seht der auf der Straße fährt obwohl es einen Radweg gibt, könnt immer mit Gewissheit sagen, ob der Radweg benutzungspflichtig ist? Ob er straßenbegleitend ist? Sprich, führt er dorthin wo man auch hinfahren möchte?
Solange das Fahren auf der Straße nachgewiesenermaßen sicherer, sollte es eine selbstverständlichkeit sein, dass Radfahrer auf der Straße fahren.

Ich fahre bei Gegenverkehr definitiv nicht nebeneinander wenn die Fahrbahn nur 3,5m breit ist und zeige definitiv keinen Autofahrer an der mich mit 1m Abstand überholt. Es ist nicht mein Ziel den Querulanten auf der Straße zu spielen. Ich möchte einfach nur mit jedem Verkehrsmittel, das ich nutze unbehelligt und so sicher wie möglich von A nach B kommen
Ich sitze in der Woche mehrmals auf dem Rad und im Auto, ich kenne beide Seiten.
Radfahrer, Autofahrer, Motorradfahrer, alle verhalten sich mal Scheiße und mal falsch.
Das ist aber keine Entschuldigung, das Leben anderer zu gefährden und diese tätlich anzugreifen.

Mehr miteinander, weniger gegeneinander und allen wäre geholfen.
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Luzbert schrieb:
Propain, ich kenne den Radweg den Du genannt hast nicht. Weißt Du, ob er alle Anforderungen erfüllt? Ist er wirklich benutzungspflichtig? Verlierst Du mehr Zeit wegen Radfahrern als Du wegen Autos im Stau stehst? Warum dann dieser Hass gegenüber Radfahrern?

Was der Radweg erfüllt weiss ich net, er ist befestigt (geteert), also können sie ihn benutzen. Wegen diesen Radfahrern verliert man Zeit weil die Strasse sehr stark befahren ist und man diese Radfahrer dadurch nur schwer überholen kann. Das führt dazu das die Radfahrer sehr oft sehr knapp überholt werden, weil es viele Autofahrer net einsehen das diese Strampelanzugtypen die Strasse benutzen und nicht den Radweg nebendran. Ausserdem fahren diese Strampelanzugtypen oft ohne Licht was ihre Sicherheit nicht gerade erhöht. Aber Hass habe ich gegenüber Radfahrern nicht, nur gegen diese Strampelanzugtypen die meinen immer und überall auf der Strasse rumfahren zu müssen und das obwohl Radwege nebendran sind. Ab und zu fahre ich ja selber Rad, auch wenn ich net so aussehe, und kenne auch die andere Seite.
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propain schrieb:
Luzbert schrieb:
Propain, ich kenne den Radweg den Du genannt hast nicht. Weißt Du, ob er alle Anforderungen erfüllt? Ist er wirklich benutzungspflichtig? Verlierst Du mehr Zeit wegen Radfahrern als Du wegen Autos im Stau stehst? Warum dann dieser Hass gegenüber Radfahrern?

Was der Radweg erfüllt weiss ich net, er ist befestigt (geteert), also können sie ihn benutzen. Wegen diesen Radfahrern verliert man Zeit weil die Strasse sehr stark befahren ist und man diese Radfahrer dadurch nur schwer überholen kann. Das führt dazu das die Radfahrer sehr oft sehr knapp überholt werden, weil es viele Autofahrer net einsehen das diese Strampelanzugtypen die Strasse benutzen und nicht den Radweg nebendran. Ausserdem fahren diese Strampelanzugtypen oft ohne Licht was ihre Sicherheit nicht gerade erhöht. Aber Hass habe ich gegenüber Radfahrern nicht, nur gegen diese Strampelanzugtypen die meinen immer und überall auf der Strasse rumfahren zu müssen und das obwohl Radwege nebendran sind. Ab und zu fahre ich ja selber Rad, auch wenn ich net so aussehe, und kenne auch die andere Seite.


Mit Deiner Forderung, dass Radfahrer jede Möglichkeit die Straße nicht zu nutzen wahrnehmen sollten lässt Du die erhöhte Unfallgefahr auf Radwegen außer acht.
Und Du missachtest das grundsätzliche Straßennutzungsrecht der Radfahrer.

Beides zusammen ist rücksichtslos und brutal.
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Luzbert schrieb:
Mit Deiner Forderung, dass Radfahrer jede Möglichkeit die Straße nicht zu nutzen wahrnehmen sollten lässt Du die erhöhte Unfallgefahr auf Radwegen außer acht.
Und Du missachtest das grundsätzliche Straßennutzungsrecht der Radfahrer.

Beides zusammen ist rücksichtslos und brutal.  

Ich habe nur gesagt das da wo Radwege sind sollen die Radfahrer diese auch benutzen und das finde ich auch richtig so. Rücksichtslos sind Radfahrer die trotz Radweg auf der Strasse rumeiern und dadurch die Unfallgefahr erheblich steigt, das kann ich jeden Tag auf der Landstrasse, von der ich die ganze Zeit rede, sehr gut beobachten.
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Fahrt mal auf s Land.
Autofahrer, LKWs, Landwirtschaftliche Farzeuge, Fahrradfahrer, Motorradfahrer, In-line skater, Sporter mit sowas wie rollen unter kleinen Skis,

Leben und Leben lassen!
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propain schrieb:
Ich habe nur gesagt das da wo Radwege sind sollen die Radfahrer diese auch benutzen und das finde ich auch richtig so.

Propain, wie kannst Du so rigoros ignorieren, dass Radfahrer auf der Straße sicherer sind als auf dem Radweg?
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Luzbert schrieb:
propain schrieb:
Ich habe nur gesagt das da wo Radwege sind sollen die Radfahrer diese auch benutzen und das finde ich auch richtig so.

Propain, wie kannst Du so rigoros ignorieren, dass Radfahrer auf der Straße sicherer sind als auf dem Radweg?
Wieso sind Radfahrer auf der Strasse sicherer als auf Radwegen?
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Brady schrieb:
Luzbert schrieb:
propain schrieb:
Ich habe nur gesagt das da wo Radwege sind sollen die Radfahrer diese auch benutzen und das finde ich auch richtig so.

Propain, wie kannst Du so rigoros ignorieren, dass Radfahrer auf der Straße sicherer sind als auf dem Radweg?
Wieso sind Radfahrer auf der Strasse sicherer als auf Radwegen?


Das frage ich mich auch die ganze Zeit, deshalb bin ich dadrauf auch net eingegangen weil ich das irgendwie für Unsinn halte.
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propain schrieb:
Brady schrieb:
Luzbert schrieb:
propain schrieb:
Ich habe nur gesagt das da wo Radwege sind sollen die Radfahrer diese auch benutzen und das finde ich auch richtig so.

Propain, wie kannst Du so rigoros ignorieren, dass Radfahrer auf der Straße sicherer sind als auf dem Radweg?
Wieso sind Radfahrer auf der Strasse sicherer als auf Radwegen?


Das frage ich mich auch die ganze Zeit, deshalb bin ich dadrauf auch net eingegangen weil ich das irgendwie für Unsinn halte.



Sagt mal Leute, wozu schreibe ich mir hier eigentlich die Finger blutig??


http://bernd.sluka.de/Radfahren/Vortragsfolien.html
Die dort genannten Folien stammen von der Bundesanstalt für Straßenwesen und zeigen eindrucksvoll, dass das Fahren auf der Straße die Unfallgefahr senkt.
(Der Link wurde in diesem Thread übrigens schon einmal gepostet)

Es gibt diverse Untersuchenungenzu Radwegen und noch nie wurde dabei festgestellt, dass Radwege sicherer sind.
Es gibt Städte und Gemeinden in denen die RwBP komplett aufgrund der mit Radwegen einhergehenden Gefahren komplett aufgehoben wurde.


Links kann ich noch massig nachliefern, es sollte dennoch an sich langen eine Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen zu lesen. Das Ergebnis ist eindeutig.
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Ach Du warst das auf dem Fahhrad...  
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Max_Merkel schrieb:
Ach Du warst das auf dem Fahhrad...    


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Vergiss es Luzbert, auch wenn wir beim Thema sicher nicht immer einer Meinung sind....hier kann auch ich teilweise nur den Kopf schütteln.  
Ist vielleicht das falsche Forum für so ein Thema *achselzuck*
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Luzbert schrieb:
Es gibt diverse Untersuchenungenzu Radwegen und noch nie wurde dabei festgestellt, dass Radwege sicherer sind.
Es gibt Städte und Gemeinden in denen die RwBP komplett aufgrund der mit Radwegen einhergehenden Gefahren komplett aufgehoben wurde.

Steht da auch dabei wer den Unfall verursacht hat? Ich habe da schon einiges gesehen, oft waren die Radfahrer dran Schuld, einige Beispiele für Radwegunfälle:

- Idiot parkt auf dem Radweg, Radfahrer will drumrum fahren und das ohne auf den Autoverkehr zu achten
- Radfahrer fährt auf der falschen Seite entgegengesetzt der Fahrtrichtung
- Radfahrer meint mal wieder das Verkehrsregeln nicht für ihn gelten
- Radfahrer wollen sich überholen und fahren dazu einfach ohne auf den Autoverkehr zu achten auf die Strasse

Andere Unfälle passieren genauso auf der Strasse, ausserdem fährt man als Radfahrer mehr am Rand und da ist es oft so das der Fahrbandrand oft durch Spurrinnen und Löcher nicht besonders sicher sind. Wenn ich ehrlich bin glaube ich diesen Zahlen nicht, da fehlt mir immer weshalb die Unfälle passiert sind und wer die Schuld an den Unfällen trägt, meist werden da einfach nur Zahlen aufaddiert (Unfälle auf Radweg - Unfälle im normalen Strassenverkehr). Wenn die Zahlen genauso stimmen wie die Unfallstatistik Frauen/Männer dann gute Nacht.
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In den hier genannten Statistiken wurden jedoch nicht einfach Zahlen verglichen.
Es wurde nur die Unfallgefahr an verschiedenen Kreuzungspunkten untersucht. Und dabei kam heraus, dass an Kreuzungen an denen keine Radwege oder Radstreifen existieren die Unfallgefahr weitaus geringer ist. Unfälle die auf Radwegen mit Fußgängern, Hunden und Radfahrern untereinander passieren wurden da gar nicht untersucht.
Und wenn Du die Zeitungen aufschlägst und mal über einen gewissen Zeitraum die Unfaälle mit Radfahrern liest, wirst Du feststellen, dass die meisten Unfälle an Knotenpunkten passieren. Und dort wiederum die meisten auf Radwegen, weil Radfahrer schlichtweg übersehen werden.
Auf der Straße ist man als Radfahrer präsenter für Autofahrer und läuft weniger Gefahr von abbiegendne Autofahrewrn umgemäht zu werden.

Ich werde Dir im Laufe der nächsten Woche nochmals genauer aufschlüsseln was  die besonderen Gefahren von Radwegen ausmacht.
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Luzbert schrieb:
Und wenn Du die Zeitungen aufschlägst und mal über einen gewissen Zeitraum die Unfaälle mit Radfahrern liest, wirst Du feststellen, dass die meisten Unfälle an Knotenpunkten passieren. Und dort wiederum die meisten auf Radwegen, weil Radfahrer schlichtweg übersehen werden.
Auf der Straße ist man als Radfahrer präsenter für Autofahrer und läuft weniger Gefahr von abbiegendne Autofahrewrn umgemäht zu werden.

Diese Art Unfälle kenne ich und es liegt hier meist am Autofahrer der einfach nicht aufpasst, aber die passieren genauso wenn keine Radwege da sind. Da einige Radwege falsch geführt sind, immer neben der Fahrbahn und wenn es fürs Abbiegen eine extra Spur für Autofahrer gibt gibt es oft keine Geradeausspur für die Radfahrer, dann passieren diese Art Unfälle verstärkt. Deswegen aber Radwege abzuschaffen ist aber daneben, da muss man diese Stellen entschärfen und die Verkehrsteilnehmer deutlicher auf diese Stellen aufmerksam machen.
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da lobe ich mir holland,dort geniessen die radfahrer ein gewisses vorecht.ähnlich motorradfahrer.

habe dort schon das ein oder andere motorrad gekauft und ausprobiert,im gegensatz zu uns,wird dort z.b. wesentlich mehr rücksicht genommen.

manche leben ihren frust im auto aus?!
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KronbergerAdler schrieb:

manche leben ihren frust im auto aus?!


Wäre nicht verwunderlich, denn wo sitzt jemand nach einem stressigen Arbeitstag zuerst? Im Auto auf dem Nachhauseweg...
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propain schrieb:
Luzbert schrieb:
Und wenn Du die Zeitungen aufschlägst und mal über einen gewissen Zeitraum die Unfaälle mit Radfahrern liest, wirst Du feststellen, dass die meisten Unfälle an Knotenpunkten passieren. Und dort wiederum die meisten auf Radwegen, weil Radfahrer schlichtweg übersehen werden.
Auf der Straße ist man als Radfahrer präsenter für Autofahrer und läuft weniger Gefahr von abbiegendne Autofahrewrn umgemäht zu werden.

Diese Art Unfälle kenne ich und es liegt hier meist am Autofahrer der einfach nicht aufpasst, aber die passieren genauso wenn keine Radwege da sind. Da einige Radwege falsch geführt sind, immer neben der Fahrbahn und wenn es fürs Abbiegen eine extra Spur für Autofahrer gibt gibt es oft keine Geradeausspur für die Radfahrer, dann passieren diese Art Unfälle verstärkt. Deswegen aber Radwege abzuschaffen ist aber daneben, da muss man diese Stellen entschärfen und die Verkehrsteilnehmer deutlicher auf diese Stellen aufmerksam machen.


Ich glaube wir verstehen uns!

Nur, dass ich zu einem anderen Fazit komme. Seit 70 Jahren gibt es Radwege und es klappt seit 70 Jahren aus den von Dir genannten Gründen nicht und wird mit aller Wahrscheinlichkeit auch in den nächsten 70 Jahren nicht klappen.
Ergo, wäre es in den letzten 70 Jahren für Radfahrer auf der Straße sicherer gewesen und ist es aktuell auf der STraße sicherer und wird auch zukünftig auf der Straße sicherer sein!
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"Was geht einem Autofahrer durch den Kopf, der mit 100 km/h gegen eine Wand fährt?"


Heckspoiler
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Luzbert schrieb:

...
Nur, dass ich zu einem anderen Fazit komme. Seit 70 Jahren gibt es Radwege und es klappt seit 70 Jahren aus den von Dir genannten Gründen nicht und wird mit aller Wahrscheinlichkeit auch in den nächsten 70 Jahren nicht klappen.
Ergo, wäre es in den letzten 70 Jahren für Radfahrer auf der Straße sicherer gewesen und ist es aktuell auf der STraße sicherer und wird auch zukünftig auf der Straße sicherer sein!



Aber irgendwie komme ich auch zu einem anderen Fazit, sorry.
Kreuzungen sind immer gefährlich, übrigens nicht nur für Autofahrer!
Da muß man halt überlegt ran, und ob nun mit oder ohne Radweg...beide Parteien können in beiden Fällen Scheiße bauen.

Aber ein Radweg, der an Kreuzungen intelligent angelegt ist bringt in meinen Augen eine Menge! Entlässt die Verkehrsteilnehmer aber nicht aus der Pflicht aufzupassen.

Na und was lange Strecken ohne Fahrradweg angeht...vielleicht ist der Radweg nach Nied/Höchst nicht perfekt, aber ich war saufroh das es ihn gibt.
Das Dilemma...auch er ist nicht für Rennradfahrer geeignet, die müßen da zuviel Rücksicht auf andere nehmen.
Aber ehrlich gesagt sind die mir relativ egal, mir geht es eher um Radler die sicher und streßfrei ans Ziel kommen wollen. Und da sind so Wege gold wert und genau richtig.


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