Sie ist nach ihrer Verhaftung 1982 im April 1985 wegen der „besonderen Schwere der Schuld“ verurteilt worden. Mohnhaupt gilt als Rädelsführerin der zweiten RAF-Generation („Rote Armee Fraktion“). Auf ihr Konto gehen drei Morde, die die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1977 („Deutscher Herbst“) nachhaltig erschüttert haben: Generalbundesanwalt Siegfried Buback, Dresdner Bank-Chef Jürgen Ponto und Arbeitgeberpräsident Hanns-Martin Schleyer starben durch die Kugeln der RAF.
Mohnhaupt soll in Haft der Gewalt abgeschworen und erklärt haben, das Thema RAF sei für sie erledigt. Doch auf eine Entschuldigung für ihre Taten warten die Angehörigen der Opfer noch heute. Mohnhaupt gilt nach einem Gutachten des Oberlandesgerichts Stuttgart aber nicht als rückfallgefährdet....
Ich persönlich halte es für einen Skandal so eine Terroristin und verurteilte Mörderin frei zu lassen... Was meint Ihr?
es sollte noch hinzugefügt werden, dass sie nicht begnadigt wurde.
ich halte ihre freilassung für in ordnung, 24 jahre sind eine lange zeit. wichtig hierbei ist die entscheidung der gerichts, dass von ihr keine gefahr mehr ausgehe. zeitzeugen wie mein vater sehen ihre freilassung selbstverständlich kritischer.
...klar hat sie lt. Urteil (seinerzeit) ihre Strafe "abgesessen"...hat aber, glaube ich, in den 24 Jahren nie der RAF abgechworen, geschweige sich nach dieser langen zeit in irgendeiner Weise entschuldigt. Wenn sie echt abgeschworen hätte, würde sie selbst heute noch dazu beitragen nicht geklärte Verbrechen der RAF aufzuklären ! Das Insider-Wissen hat sie ja wohl !
Das Urteil damals war ja 5 mal lebenslänglich + 15 Jahre, soweit ich weiss. Gesetzlich gesehn hat sie die Möglichkeit eben nach 24 Jahren nun freizukommen und das Gericht kam nunmal nach Betrachtung der vorliegenden Fakten zum Entschluß das sie die gesetzlichen Vorraussetzungen erfüllt um auf Bewährung raus zu kommen. Tja, rechtlich gesehn einwandfrei.
Mein persönlicher Standpunkt in diesem Fall ist jedoch, daß Frau Mohnhaupt nicht hätte entlassen werden dürfen. Zumindest nicht bevor sie, wie über mir schon geschrieben, "auspackt" und sich deutlich von früher distanziert und sich entschuldigt bzw. Reue zeigt. Natürlich besteht hierbei immer die Gefahr von Heuchelei, aber eine Geste gegenüber den Opfern wäre es allemal.
KraichgauAdler schrieb: Das Urteil damals war ja 5 mal lebenslänglich + 15 Jahre, soweit ich weiss. Gesetzlich gesehn hat sie die Möglichkeit eben nach 24 Jahren nun freizukommen und das Gericht kam nunmal nach Betrachtung der ...vorliegenden Fakten zum Entschluß das sie die gesetzlichen Vorraussetzungen erfüllt um auf Bewährung raus zu kommen. Tja, rechtlich gesehn einwandfrei.
Kann mir als Nicht-Jurist mal jemand erklären, wie man 5 mal lebenslänglich bekommt, um dann nach nichtmal 25 Jahren wieder frei zu kommen?
Brigitte Margret Ida Mohnhaupt (* 24. Juni 1949 in Rheinberg, NRW) war von 1971 an Mitglied der terroristischen Vereinigung Rote Armee Fraktion (RAF). Nach ihrer Verhaftung 1982 wurde sie wegen mehrfachen Mordes zu lebenslänglicher Haft verurteilt, die nach 24 Jahren auf Bewährung ausgesetzt wurde.... Am 7. April 1977 war Mohnhaupt an der Ermordung des Generalbundesanwaltes Siegfried Buback beteiligt und am 30. Juli 1977 erschoss sie gemeinsam mit Christian Klar den Bankier Jürgen Ponto. In beiden Fällen konnte jedoch nicht eindeutig geklärt werden, wer die tödlichen Schüsse abgegeben hatte. .... Während der Entführung des Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer trat Mohnhaupt als Rädelsführerin auf…… aus: Wikipedia
Nach 24 Jahren dürfte die Rache „der Gesellschaft“ an der RAF vorbei sein. Jetzt sind andere Dinge wichtiger: Sozialabbau, höherer Unternehmesgewinne, Auslandseinsätze der Bundeswehr usw. usf.
Aus: Gerd Koenen, Das rote Jahrzehnt "...nach derselben narzißtischen Handlungslogik waren es auch die "alten Nazis" und die "Generation von Auschwitz",von deren Fluch und lastender Präsenz man sich befreien mußte. So kulminiert die Geschichte des deutschen Terrorismus am Ende in einer Aktion, in deren Zentrum...ein Hanns Martin Schleyer stand. Auf ihn ließ sich (mit den nötigen Körnchen Wahrheit) alles häufen, was überhaupt aus antikapitalistischer und antifaschistischer Perspektive gegen die Kriegsgeneration gesagt werden konnte: ein ehemaliges studentisches SS-Mitglied, daß sich in scheinbar gerader Linie von einem faschistischen Kriegswirtschaftsorganisator im Reichsprotektorat Böhmen und Mähren zu einem bundesdeutschen Großindustriellen und Sprecher des kapitalistischen Unternehmerverbandes umgewandelt hatte. Im gängigen Raster mußte er der "Boß der Bosse" sein, der, dem auch die Politik gehorchte, dazu eben "alter Nazi"- was wollte man mehr ? Daß am Ende nichts in diesem Bild so richtig stimmte: daß die Regierung nicht 'gehorchte' ; daß der im 'Volksgefängnis' sitzende Schleyer mit seinen improvisierten Ansprachen sogar in den Augen seiner Geiselhalter mehr menschliche Züge bekam, als ihnen erträglich war...- davon hat sich die ganze 'revolutionäre Linke' nicht mehr erholt, so beteiligt oder unbeteiligt sie war oder sich gab."
Vielleicht wäre es eine ähnliche Aussage, die man von Mohnhaupt in einer der kommenden Talkshows erwarten kann.
Zunächst sie ist nicht begnadigt worden. Dies war eine Maßnahme der Stravollstreckungsbehörden. §§ 57, 57a StGB. Die Möglichkeit der Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung bei lebenslanger Freiheitsstrafe hängt von zwei Voraussetzungen ab. Sie muß unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit zu verantworten sein und die Schwere der Schuld darf nicht die weitere Vollstreckung gebieten.
Bei der ersten Vorausetzung meine ich das sie gegeben ist. Bei der zweiten habe ich zumindest Zweifel.
Mit der Feststellung verbunden wird die Festlegung einer Mindestverbüßungsdauer von 15 Jahren plus x, vorliegend von 24 Jahren. Danach kommt auch für Mohnhaupt die Strafaussetzung zur Bewährung in Frage.
Nebenbei, Brigitte Mohnhaupt wurde zu fünfmal lebenslänglich plus 15 Jahre verurteilt. Das ganze wurde dann zu einer Gesamtstrafe von “lebenslänglich” zusammengezogen, weil das im Sanktionensystem des StGB das Maximum darstellt (§ 54 StGB) Man behandelt Frau Mohnhaupt als das was sie ist. Als gewöhnliche Kriminelle.Nicht besser aber auch nicht schlechter.Reue wird auch von anderen Tätern nicht verlangt. @WomeninBlack. Dieser Staat ist aus meiner Sicht kein Rache Staat. Sonst wäre das wohl ganz anders ausgegangen. Frau Mohnhaupt und Konsorten haben ein Staatsgebilde bekämpft das aus heutiger Sicht eigentlich nur als Idyll bezeichnet werden kann.Stabile gesellschaftliche Verhältnisse und regelmäßige Lohnsteigerungen für fast alle Mitglieder der Gesellschaft. Sie waren die wahren Kinder ihrer Väter. Demokratiefeindlich bis ins Mark und ignorant ,ideologisch völlig verblendet in all ihrer Gnadenlosigkeit. Pedro weist zurecht auf Gerd Koenen hin. Nicht umsonst ,haben deutsche Terroristen ( auch wenn sie von den RZ waren )in Entebbe erstmals seit 45 wieder eine Selektion von Juden und Nichtjuden vorgenommen. Frank Schirrmacher bezeichnet sie heute als Beamte des Terrors. Ernst Jünger hat bereits in den 20-er Jahren des letzten Jahrhunderts diesen Schlag Mensch treffend charakterisiert. " Erst knipsen sie dir die Fahrkarte ab,dann knipsen sie dir ein LOch in den Kopf.
Die Frage der Begnadigung stellt sich sich wohl eher bei Herrn Klar. Auch hier ist die Reue keine Tatbestandsvorausetzung für die Entscheidung des Bundespräsidenten.( die gibt es sowieso nicht) Ich habe neulich eine Talkshow gesehen, bei der ein Mann der Kirche sich wie folgt geäußert hat." Gnade ist unverdientes Vergeben". Danach sollte man handeln. Diese Menschen hab das Leben anderer selbstherrlich beendet und ihr eigenes Leben weggeworfen. Man sollte sie freilassen und dann vergessen.
HeinzGründel schrieb: Frau Mohnhaupt und Konsorten haben ein Staatsgebilde bekämpft das aus heutiger Sicht eigentlich nur als Idyll bezeichnet werden kann.Stabile gesellschaftliche Verhältnisse und regelmäßige Lohnsteigerungen für fast alle Mitglieder der Gesellschaft. Sie waren die wahren Kinder ihrer Väter. Demokratiefeindlich bis ins Mark und ignorant ,ideologisch völlig verblendet in all ihrer Gnadenlosigkeit.
Respekt, mit wenigen Worten hast Du ausgedrückt was ganze Bücher füllen könnte!
Danke Heinz, wir haben in Deutschland keine politischen Gefangenen und ich glaube, die wollen wir auch nicht (mehr). Wenn sie als "normale" Kriminelle behandelt wird, darf es keine Sonderregelungen geben, weder positiv noch negativ. Reue und eine Entschuldigung wären ethisch und moralisch zwar sehr schön, aber perGesetzlässt sich Reue sicherlich nicht regeln. Auch wenn ein leichtes Bauchgrummeln zurückbleibt,die Entlassung ist sicherlich richtig.
Gude. Irgendwie versteh ich die ganze Aufregung nicht die gerade durch unser Land geht.Seit 1995 wurden 16 RAF-Mitglieder vorzeitig aus der Haft entlassen oder vom jeweiligen Bundespräsidenten begnadigt,da hat kein Hahn danach gekräht ob das richtig oder falsch ist.Frau Mohnhaupt hat als einzige 24 Jahre abgesessen und wird nun,meiner Meinung nach zurecht. auf Bewährung entlassen. Zum Thema Reue.In unserer Rechtsprechung gibt es keinen Paragraphen in dem steht das man vom Saulus zum Paulus werden muß.
finde ich persönlich auch nicht gut...aber hier werden tw.ganz andere kaliber auf freien fuß gesetzt die ich persönlich um einiges schlimmer finde als frau mohnhaupt.zu unserem rechtssystem brauch ich nix zu sagen...das hat mein vorgänger passend auf den punkt gebracht.
Ich glaube, dass sie nicht hätte entlassen werden dürfen. Keine Reue, keine Entschuldigung, nicht "ausgepackt" - alles schon erwähnt.
Aber vielleicht ist gerade die Freiheit eine größere Strafe als der Knast. In 24 Jahren hat sich einiges verändert. Die RAF-Kollegen von damals sitzen noch, sind ggf. tot oder geläutert. BM muss sich in einer fremden Welt zurecht finden und ich hoffe, dass die Gesellschaft ihr entsprechend dabei "hilft"!
Die Frau war maßgeblich, in Planung und Ausführung, beteiligt am mehrfachen Mord. Diese Handlungen waren keine Affekthandlungen. Sie bedurften der minutiösen Planung, was mithin einer besonderen kriminellen Energie bedarf und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld begründet - denn ohne eben diese Planungen wären die tödlichen Schüsse nicht möglich gewesen.
Mehrere Menschen wurden getötet und das Leben anderer wohlwissend gefährdet. Alle diese Leute haben Angehörige, die noch heute leben und die noch heute darunter leiden. Einen geliebten Menschen, zumal auf diese Weise, zu verlieren, kann man wohl kaum gleichsetzen mit dem Verlust eines Mercedes. Das sollte jedem klar sein.
Wie man deshalb hier lediglich abfällig von einer Rache der Gesellschaft sprechen kann, ist mir völlig unverständlich.
Mord ist kein Bagatelldelikt. Wer sein eines Leben verliert, der verliert es für immer. Die Höhe der ausgesprochen Strafe trug den Umständen Rechnung. Das Leute, die solche Schuld auf sich geladen haben, überhaupt noch einmal die Chance erhalten, am Leben in Freiheit teilzuhaben, sollte wohlüberlegt sein und ist allemal ein Indiz unserer Liberalität.
Ich bin allerdings sehr wohl der Meinung, das es hierfür nicht ausreichend sein kann, eine gewisse Anzahl von Jahren abzusitzen und nach normalem Ermessen keine weitere Gefahr mehr darzustellen. Ich erwarte auch klare Bekenntnisse der Schuld, Zeichen der aktiven und nachhaltigen Reue, und glaubwürdige Entschuldigungen gegenüber den Angehörigen.
Dies ist nach meiner Kenntnis nicht geschehen und unterstreicht die Hartherzigkeit dieser Frau. Deshalb kann ich diese Entscheidung nicht verstehen!
aber hier laufen kinderschänder frei rum,die ihre tat "bereut" haben...und von irgendwelchen psychologen als geheilt eingstuft werden.und ne woche später vergehen die sich wieder an einem kind...auch wenn sie dabei nicht ihr leben lassen,so sind die opfer für ihr leben gezeichnet..und das ist tw.echt schlimm damit durch zu gehen.
und so spinner kommen schon nach ein paar jahren frei...
so menschen finde ich wesentlich schlimmer als eine frau mohnhaupt..ich will ihre taten nicht beschönigen...aber es ist meine sicht der dinge!
Sie ist nach ihrer Verhaftung 1982 im April 1985 wegen der „besonderen Schwere der Schuld“ verurteilt worden. Mohnhaupt gilt als Rädelsführerin der zweiten RAF-Generation („Rote Armee Fraktion“). Auf ihr Konto gehen drei Morde, die die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1977 („Deutscher Herbst“) nachhaltig erschüttert haben: Generalbundesanwalt Siegfried Buback, Dresdner Bank-Chef Jürgen Ponto und Arbeitgeberpräsident Hanns-Martin Schleyer starben durch die Kugeln der RAF.
Mohnhaupt soll in Haft der Gewalt abgeschworen und erklärt haben, das Thema RAF sei für sie erledigt. Doch auf eine Entschuldigung für ihre Taten warten die Angehörigen der Opfer noch heute. Mohnhaupt gilt nach einem Gutachten des Oberlandesgerichts Stuttgart aber nicht als rückfallgefährdet....
Ich persönlich halte es für einen Skandal so eine Terroristin und verurteilte Mörderin frei zu lassen... Was meint Ihr?
ich halte ihre freilassung für in ordnung, 24 jahre sind eine lange zeit. wichtig hierbei ist die entscheidung der gerichts, dass von ihr keine gefahr mehr ausgehe. zeitzeugen wie mein vater sehen ihre freilassung selbstverständlich kritischer.
Mein persönlicher Standpunkt in diesem Fall ist jedoch, daß Frau Mohnhaupt nicht hätte entlassen werden dürfen. Zumindest nicht bevor sie, wie über mir schon geschrieben, "auspackt" und sich deutlich von früher distanziert und sich entschuldigt bzw. Reue zeigt. Natürlich besteht hierbei immer die Gefahr von Heuchelei, aber eine Geste gegenüber den Opfern wäre es allemal.
die medien und "talkshows" brauchen futter...
...um von der wirklichen problematik abzulenken?
Am 7. April 1977 war Mohnhaupt an der Ermordung des Generalbundesanwaltes Siegfried Buback beteiligt und am 30. Juli 1977 erschoss sie gemeinsam mit Christian Klar den Bankier Jürgen Ponto. In beiden Fällen konnte jedoch nicht eindeutig geklärt werden, wer die tödlichen Schüsse abgegeben hatte. ....
Während der Entführung des Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer trat Mohnhaupt als Rädelsführerin auf……
aus: Wikipedia
Nach 24 Jahren dürfte die Rache „der Gesellschaft“ an der RAF vorbei sein.
Jetzt sind andere Dinge wichtiger:
Sozialabbau, höherer Unternehmesgewinne, Auslandseinsätze der Bundeswehr usw. usf.
"...nach derselben narzißtischen Handlungslogik waren es auch die "alten Nazis" und die "Generation von Auschwitz",von deren Fluch und lastender Präsenz man sich befreien mußte. So kulminiert die Geschichte des deutschen Terrorismus am Ende in einer Aktion, in deren Zentrum...ein Hanns Martin Schleyer stand. Auf ihn ließ sich (mit den nötigen Körnchen Wahrheit) alles häufen, was überhaupt aus antikapitalistischer und antifaschistischer Perspektive gegen die Kriegsgeneration gesagt werden konnte: ein ehemaliges studentisches SS-Mitglied, daß sich in scheinbar gerader Linie von einem faschistischen Kriegswirtschaftsorganisator im Reichsprotektorat Böhmen und Mähren zu einem bundesdeutschen Großindustriellen und Sprecher des kapitalistischen Unternehmerverbandes umgewandelt hatte. Im gängigen Raster mußte er der "Boß der Bosse" sein, der, dem auch die Politik gehorchte, dazu eben "alter Nazi"- was wollte man mehr ?
Daß am Ende nichts in diesem Bild so richtig stimmte: daß die Regierung nicht 'gehorchte' ; daß der im 'Volksgefängnis' sitzende Schleyer mit seinen improvisierten Ansprachen sogar in den Augen seiner Geiselhalter mehr menschliche Züge bekam, als ihnen erträglich war...- davon hat sich die ganze 'revolutionäre Linke' nicht mehr erholt, so beteiligt oder unbeteiligt sie war oder sich gab."
Vielleicht wäre es eine ähnliche Aussage, die man von Mohnhaupt in einer der kommenden Talkshows erwarten kann.
@Obi
Zunächst sie ist nicht begnadigt worden. Dies war eine Maßnahme der Stravollstreckungsbehörden.
§§ 57, 57a StGB. Die Möglichkeit der Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung bei lebenslanger Freiheitsstrafe hängt von zwei Voraussetzungen ab. Sie muß unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit zu verantworten sein und die Schwere der Schuld darf nicht die weitere Vollstreckung gebieten.
Bei der ersten Vorausetzung meine ich das sie gegeben ist. Bei der zweiten habe ich zumindest Zweifel.
Mit der Feststellung verbunden wird die Festlegung einer Mindestverbüßungsdauer von 15 Jahren plus x, vorliegend von 24 Jahren. Danach kommt auch für Mohnhaupt die Strafaussetzung zur Bewährung in Frage.
Nebenbei, Brigitte Mohnhaupt wurde zu fünfmal lebenslänglich plus 15 Jahre verurteilt. Das ganze wurde dann zu einer Gesamtstrafe von “lebenslänglich” zusammengezogen, weil das im Sanktionensystem des StGB das Maximum darstellt (§ 54 StGB)
Man behandelt Frau Mohnhaupt als das was sie ist. Als gewöhnliche Kriminelle.Nicht besser aber auch nicht schlechter.Reue wird auch von anderen Tätern nicht verlangt.
@WomeninBlack.
Dieser Staat ist aus meiner Sicht kein Rache Staat. Sonst wäre das wohl ganz anders ausgegangen.
Frau Mohnhaupt und Konsorten haben ein Staatsgebilde bekämpft das aus heutiger Sicht eigentlich nur als Idyll bezeichnet werden kann.Stabile gesellschaftliche Verhältnisse und regelmäßige Lohnsteigerungen für fast alle Mitglieder der Gesellschaft. Sie waren die wahren Kinder ihrer Väter. Demokratiefeindlich bis ins Mark und ignorant ,ideologisch völlig verblendet in all ihrer Gnadenlosigkeit. Pedro weist zurecht auf Gerd Koenen hin.
Nicht umsonst ,haben deutsche Terroristen ( auch wenn sie von den RZ waren )in Entebbe erstmals seit 45 wieder eine Selektion von Juden und Nichtjuden vorgenommen.
Frank Schirrmacher bezeichnet sie heute als Beamte des Terrors. Ernst Jünger hat bereits in den 20-er Jahren des letzten Jahrhunderts diesen Schlag Mensch treffend charakterisiert. " Erst knipsen sie dir die Fahrkarte ab,dann knipsen sie dir ein LOch in den Kopf.
Die Frage der Begnadigung stellt sich sich wohl eher bei Herrn Klar. Auch hier ist die Reue keine Tatbestandsvorausetzung für die Entscheidung des Bundespräsidenten.( die gibt es sowieso nicht)
Ich habe neulich eine Talkshow gesehen, bei der ein Mann der Kirche sich wie folgt geäußert hat." Gnade ist unverdientes Vergeben". Danach sollte man handeln.
Diese Menschen hab das Leben anderer selbstherrlich beendet und ihr eigenes Leben weggeworfen. Man sollte sie freilassen und dann vergessen.
Respekt, mit wenigen Worten hast Du ausgedrückt was ganze Bücher füllen könnte!
wir haben in Deutschland keine politischen Gefangenen und ich glaube, die wollen wir auch nicht (mehr).
Wenn sie als "normale" Kriminelle behandelt wird, darf es keine Sonderregelungen geben, weder positiv noch negativ.
Reue und eine Entschuldigung wären ethisch und moralisch zwar sehr schön, aber perGesetzlässt sich Reue sicherlich nicht regeln.
Auch wenn ein leichtes Bauchgrummeln zurückbleibt,die Entlassung ist sicherlich richtig.
Irgendwie versteh ich die ganze Aufregung nicht die gerade durch unser Land geht.Seit 1995 wurden 16 RAF-Mitglieder vorzeitig aus der Haft entlassen oder vom jeweiligen Bundespräsidenten begnadigt,da hat kein Hahn danach gekräht ob das richtig oder falsch ist.Frau Mohnhaupt hat als einzige 24 Jahre abgesessen und wird nun,meiner Meinung nach zurecht. auf Bewährung entlassen.
Zum Thema Reue.In unserer Rechtsprechung gibt es keinen Paragraphen in dem steht das man vom Saulus zum Paulus werden muß.
sehe ich genau so! Sie hat weder Reue gezeigt und sich weder bei den Angehörigen noch bei sonst wem dafür entschuldigt, deren Leben zerstört zu haben.
Eine riesen Schweinerei das einem einmal mehr wieder zeigt, wie lächerlich das deutsche Rechtssystem ist
Aber vielleicht ist gerade die Freiheit eine größere Strafe als der Knast. In 24 Jahren hat sich einiges verändert. Die RAF-Kollegen von damals sitzen noch, sind ggf. tot oder geläutert. BM muss sich in einer fremden Welt zurecht finden und ich hoffe, dass die Gesellschaft ihr entsprechend dabei "hilft"!
vielleicht hat sich das frau mohnhaupt auch gedacht, bevor sie zu den waffen griff...
Mehrere Menschen wurden getötet und das Leben anderer wohlwissend gefährdet. Alle diese Leute haben Angehörige, die noch heute leben und die noch heute darunter leiden. Einen geliebten Menschen, zumal auf diese Weise, zu verlieren, kann man wohl kaum gleichsetzen mit dem Verlust eines Mercedes. Das sollte jedem klar sein.
Wie man deshalb hier lediglich abfällig von einer Rache der Gesellschaft sprechen kann, ist mir völlig unverständlich.
Mord ist kein Bagatelldelikt. Wer sein eines Leben verliert, der verliert es für immer. Die Höhe der ausgesprochen Strafe trug den Umständen Rechnung. Das Leute, die solche Schuld auf sich geladen haben, überhaupt noch einmal die Chance erhalten, am Leben in Freiheit teilzuhaben, sollte wohlüberlegt sein und ist allemal ein Indiz unserer Liberalität.
Ich bin allerdings sehr wohl der Meinung, das es hierfür nicht ausreichend sein kann, eine gewisse Anzahl von Jahren abzusitzen und nach normalem Ermessen keine weitere Gefahr mehr darzustellen. Ich erwarte auch klare Bekenntnisse der Schuld, Zeichen der aktiven und nachhaltigen Reue, und glaubwürdige Entschuldigungen gegenüber den Angehörigen.
Dies ist nach meiner Kenntnis nicht geschehen und unterstreicht die Hartherzigkeit dieser Frau. Deshalb kann ich diese Entscheidung nicht verstehen!
geb dir dann schon recht.
aber hier laufen kinderschänder frei rum,die ihre tat "bereut" haben...und von irgendwelchen psychologen als geheilt eingstuft werden.und ne woche später vergehen die sich wieder an einem kind...auch wenn sie dabei nicht ihr leben lassen,so sind die opfer für ihr leben gezeichnet..und das ist tw.echt schlimm damit durch zu gehen.
und so spinner kommen schon nach ein paar jahren frei...
so menschen finde ich wesentlich schlimmer als eine frau mohnhaupt..ich will ihre taten nicht beschönigen...aber es ist meine sicht der dinge!
Du hättest besser auch mal gedacht, bevor Du in die Tasten gehauen hättest!