Vael schrieb: Ich sag ja nicht, das sie nicht resozialisiert werden sollen. Das behauptet glaube ich kaum einer. Aber das sie in ein Kinderschänderparadies ihre Sozialarbeit abrichten, das nenn ich mal den Bock zum Gärtner gemacht....
Nen Altenheim könnt ich verstehen, oder irgend was anderes..aber ne KiTa????
Und selbst wenn man für Resozilisierung und Therapierung ist, kann das, wie du schon sasgt, einfach gar nicht sein. Es ist wie das Beispiel mit dem Alki im Schnapsladen....
nicole1611983 schrieb: Zurück zum Eigentlichen Fall: Natürlich darf es nicht passieren, dass Sexualstraftäter praktisch in ein "Paradies für neue Straftaten" gesteckt werden, aber wie schon erwähnt wurde: Schaut euch mal die Arbeitsbelastung an. Und im Gegensatz zum normalen Versicherungsangestellten oder Autoverkäufer sind Fehler (die jeder in seiner Arbeit macht) eben gravierender. Stellen mglicherweise eine Bedrohung für andere da. Aber ist ist nunmal so, dass, je größer die ARbeitsbelastung, die Fehlerquote eben zunimmt.
Aber anstatt heir auf der Dame rumzuhacken, sollte man sich lieber Fragen, ob in unserem Staat vielleicht am falschen Ende gespart wird. Anstatt Personal einzusparen und somit das, eh schon enorme Arbeitspensum der Mitarbeiter, sollte man vielleicht doch lieber die Diäten nicht erhöhen und stattdessen den ein oder anderen Mitarbeiter mehr einstellen.
Für mich ist das kein Fehler gewesen, die war blos zu faul die Akte vernünftig abzuarbeiten und das ist dann kein Fehler, sondern schlicht und ergreifend Faulheit und somit mutwillig.
Vielleicht hat sie es auch einfach nur "vergessen" (Was eigentlich in so einem Fall nicht passiern darf)
Mutwilligkeit zu unterstellen, mein Lieber, das ist schon hart an der Grenze und ist eine Unterstellung... :neutral-face
Bringt doch eh nix, ständig zu spekulieren, wie es abgegangen sein könnte, Fakt ist, die Frau hat einen nicht hinnehmbaren und auch unverzeihlichen Fehler bei der Arbeitssorgfalt gemacht. Daran ändern Stellenabbau etc. auch nix (wenn dieser auch die Fehlerrate durchaus erhöht)
Ne, propain, wenn sie die Akteneinsicht gemacht hätte und dann noch den Typen da hin geschickt wäre, das wäre nicht mehr fahrlässig gewesen!
Zitat wiki:
Grobe Fahrlässigkeit (culpa lata) liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt im besonderen Maße nicht beachtet wurde. Damit Fahrlässigkeit überhaupt vorliegen kann, bedarf es der Vermeidbarkeit, der Voraussehbarkeit des rechts- beziehungsweise pflichtwidrigen Handelns und der daraus folgenden Resultate.
Ich würde sagen, das trifft es absolut.
@ tobago
Ähm, soll ich anfangen und schreiben: "Boooh, unglaublich, wie diese ***** sowas vergessen kann, die soll man hängen" (oder so ähnlich)
Nicht hinnehmbar / unverzeihlich / dämlich = Verhalten von der Sachbearbeiterin
So Typen gehören Zwangssterilisiert und in den Bergbau. Die sind berechnend in ihrem Verhalten. Ist wie wenn einer besoffen ist und bekommt mildernde Umstände. Soller nix Trinken. Kein Verständniss für diesen laschen Umgang mit ********.
adlerultra schrieb: So Typen gehören Zwangssterilisiert und in den Bergbau. Die sind berechnend in ihrem Verhalten. Ist wie wenn einer besoffen ist und bekommt mildernde Umstände. Soller nix Trinken. Kein Verständniss für diesen laschen Umgang mit ********.
Und kleinen faschistoiden Schmierfinken wie dir gehören die Hände abgehackt, dann schmieren sie hier nicht rum. Danke fürs Gespräch...
Und selbst wenn man für Resozilisierung und Therapierung ist, kann das, wie du schon sasgt, einfach gar nicht sein. Es ist wie das Beispiel mit dem Alki im Schnapsladen....
Für mich ist das kein Fehler gewesen, die war blos zu faul die Akte vernünftig abzuarbeiten und das ist dann kein Fehler, sondern schlicht und ergreifend Faulheit und somit mutwillig.
Vielleicht hat sie es auch einfach nur "vergessen" (Was eigentlich in so einem Fall nicht passiern darf)
Mutwilligkeit zu unterstellen, mein Lieber, das ist schon hart an der Grenze und ist eine Unterstellung... :neutral-face
Bringt doch eh nix, ständig zu spekulieren, wie es abgegangen sein könnte, Fakt ist, die Frau hat einen nicht hinnehmbaren und auch unverzeihlichen Fehler bei der Arbeitssorgfalt gemacht. Daran ändern Stellenabbau etc. auch nix (wenn dieser auch die Fehlerrate durchaus erhöht)
Wieso Unterstellung? Schliesslich hat sie diese Entscheidung ohne Prüfung der Akten getroffen, das ist für mich nicht mehr fahrlässig.
..Fakt ist, die Frau hat einen nicht hinnehmbaren und auch unverzeihlichen Fehler bei der Arbeitssorgfalt gemacht.[/quote]
Das ist aber sehr moderat ausgedrückt, wenn man bedenkt, dass durch diesen Fehler Leben komplett zerstört werden.
tobago
Ne, propain, wenn sie die Akteneinsicht gemacht hätte und dann noch den Typen da hin geschickt wäre, das wäre nicht mehr fahrlässig gewesen!
Zitat wiki:
Grobe Fahrlässigkeit (culpa lata) liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt im besonderen Maße nicht beachtet wurde. Damit Fahrlässigkeit überhaupt vorliegen kann, bedarf es der Vermeidbarkeit, der Voraussehbarkeit des rechts- beziehungsweise pflichtwidrigen Handelns und der daraus folgenden Resultate.
Ich würde sagen, das trifft es absolut.
@ tobago
Ähm, soll ich anfangen und schreiben: "Boooh, unglaublich, wie diese ***** sowas vergessen kann, die soll man hängen" (oder so ähnlich)
Nicht hinnehmbar / unverzeihlich / dämlich = Verhalten von der Sachbearbeiterin
Nein, sollst Du nicht. Ich finde solche Themen hier sowieso nicht richtig im Fussballforum.
tobago
Treffen wir uns in der Mitte und einigen uns auf Grob Fahrlässig.
Die sind berechnend in ihrem Verhalten.
Ist wie wenn einer besoffen ist und bekommt mildernde Umstände. Soller nix Trinken.
Kein Verständniss für diesen laschen Umgang mit ********.
Und kleinen faschistoiden Schmierfinken wie dir gehören die Hände abgehackt, dann schmieren sie hier nicht rum.
Danke fürs Gespräch...
Schwarzer Geier.
Sorry propain, sollte zynisch sein.....
So Drecksäck gehörn weggesperrt.