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Muss ich zahlen?

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HeinzGründel schrieb:
Waum geht ihr überhaupt davon aus das whiteeagle verantwortlich ist ?

Sie hat den Schaden nicht verursacht und gut ist.
Bestell deinem Vermieter mal einen schönen Gruß, er kann dich mal im Mondschein besuchen.


Läuft das dann nicht unter Beleidigung?  

Übrigens haben wir doch eine Haftpflichtversicherung- aber da der Schaden nicht von mir verursacht wurde, glaube ich jetzt einfach dem HG- Danke!  
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andihembes schrieb:
HeinzGründel schrieb:
Bestell deinem Vermieter mal einen schönen Gruß, er kann dich mal im Mondschein besuchen.


Weiß ja nicht, ob das so eine tolle Idee ist, mit seinem Vermieter steht man ja doch in einem Dauerschuldverhältnis.
Kommt vielleicht nicht so gut bei diesem an und ruck-zuck ist die Wohnung gekündigt...




Das ist sie schon- und zwar von uns zum 01.07.2008.
Daher meine Bedenken, dass er einen Teil der Kaution für diese "Sache" einbehält.
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Basaltkopp schrieb:
RedZone schrieb:
Henk schrieb:
und die kostet weniger als 100 euro im jahr.

Sogar viel weniger, 20-39€ je ob mit oder ohne SB


Kommt aufs Unternehmen, die Versicherungssumme und -umfang an. Da gibts mittlerweile einige Untersschiede und da kann eine billigere Versicherung nachher doch teurer werden.
Aber wichtig ist die PH sowieso nur bei Schäden, die für die man selber jahrelang zahlen müsste. Kleinschäden könnte man theoretisch auch selber bezahlen.


Jepp, ist schon erschreckend dass nur 66% der Deutschen überhaupt eine haben. Die o.g. Preise beziehen sich auf 3 Mio. Vers.Summe und 0 oder 250€ SB, das reicht idR. völlig aus, da geht natürlich auch noch mehr...
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RedZone schrieb:
Basaltkopp schrieb:
RedZone schrieb:
Henk schrieb:
und die kostet weniger als 100 euro im jahr.

Sogar viel weniger, 20-39€ je ob mit oder ohne SB


Kommt aufs Unternehmen, die Versicherungssumme und -umfang an. Da gibts mittlerweile einige Untersschiede und da kann eine billigere Versicherung nachher doch teurer werden.
Aber wichtig ist die PH sowieso nur bei Schäden, die für die man selber jahrelang zahlen müsste. Kleinschäden könnte man theoretisch auch selber bezahlen.


Jepp, ist schon erschreckend dass nur 66% der Deutschen überhaupt eine haben. Die o.g. Preise beziehen sich auf 3 Mio. Vers.Summe und 0 oder 250€ SB, das reicht idR. völlig aus, da geht natürlich auch noch mehr...



Ich zahle was mehr, weiss aktuell gar nicht wieviel. Habe dafür 5 oder sogar 7,5 Mio. VS, Diensthaftpflicht, Schäden an geliehenen Sachen (normalerweise ausgeschlossen) drin.
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Das ist sie schon- und zwar von uns zum 01.07.2008.
Daher meine Bedenken, dass er einen Teil der Kaution für diese "Sache" einbehält.



Wie du mit deinem Vermieter umgehst, ist in der Tat deine eigene, persönliche Sache.

Einen Anspruch auf Ersatz der Tür hat er nach dem Gesetz nicht.
Daran anschließend hat er auch kein Recht, deine Kaution wegen des Türschadens einzubehalten.

Wenn feststeht, dass dem Vermieter keine Ansprüche mehr zustehen ( z.B. aus der Nebenkostenabrechnung ), ist die Kaution fällig.

Sollte sich der Vermieter weigern, die Kaution auszuzahlen, hast du einen Herausgabeanspruch gegen den Vermieter nach § 812 I BGB.


btw : Leider zahlt eine Wohngebäudeversicherung standarmäßig nicht bei Vandalismus. Selbst in diesem Fall hätte die WGV den Schaden reguliert und sich anschließend an die Verursacherin bzw. deren Haftpflichtversicherung gehalten.
Wenn sich kein Verursacher findet, ist das leider Pech für den Vermieter.

Daher als Tipp für Vermieter :
Immer Vandalismus in der WGV mitversichern, die Kosten dafür sind auf den Mieter umlegbar !
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SGE Supporter schrieb:

......................................

Wie du mit deinem Vermieter umgehst, ist in der Tat deine eigene, persönliche Sache.

 


Wie meinst Du das?
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HeinzGründel schrieb:
Waum geht ihr überhaupt davon aus das whiteeagle verantwortlich ist ?

Sie hat den Schaden nicht verursacht und gut ist.
Bestell deinem Vermieter mal einen schönen Gruß, er kann dich mal im Mondschein besuchen.


In der von mir gemieteten Wohnung entsteht ein Schaden. Wer muss dann wem was nachweisen?
Darf der Vermieter erst mal davon ausgehen, dass ein Schaden durch den Mieter verursacht wurde? Und wenn dem nicht so ist, muss ich als Mieter sagen, es war Mr. X? Und der Vermieter muss sich dann mit dem rumstreiten?
Bzw. er müsste mir nachweisen, dass ich lüge und dass ich es doch selbst war? (Dürfte ja schwierig sein - wie beweist man, von WEM ein Schaden verursacht wurde, wenn man nicht dabei war?).

Bin ich verpflichtet, wenn ich es nicht selbst war, dem Vermieter den/die möglichen Verursacher zu nennen? Könnte ja z. B. ne Party gewesen sein... muss ich dann die Namen aller Gäste nennen?
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liesel_sge schrieb:
HeinzGründel schrieb:
Waum geht ihr überhaupt davon aus das whiteeagle verantwortlich ist ?

Sie hat den Schaden nicht verursacht und gut ist.
Bestell deinem Vermieter mal einen schönen Gruß, er kann dich mal im Mondschein besuchen.


In der von mir gemieteten Wohnung entsteht ein Schaden. Wer muss dann wem was nachweisen?
Darf der Vermieter erst mal davon ausgehen, dass ein Schaden durch den Mieter verursacht wurde? Und wenn dem nicht so ist, muss ich als Mieter sagen, es war Mr. X? Und der Vermieter muss sich dann mit dem rumstreiten?
Bzw. er müsste mir nachweisen, dass ich lüge und dass ich es doch selbst war? (Dürfte ja schwierig sein - wie beweist man, von WEM ein Schaden verursacht wurde, wenn man nicht dabei war?).

Bin ich verpflichtet, wenn ich es nicht selbst war, dem Vermieter den/die möglichen Verursacher zu nennen? Könnte ja z. B. ne Party gewesen sein... muss ich dann die Namen aller Gäste nennen?



In meinem Fall war es so, dass der Vermieter gegen die Verursacherin Anzeige erstattet hat. Alle "Beteiligten" mussten dann zur Polizei zur Zeugenaussage usw. Der Staatsanwalt hat die Person angezeigt. Leider wurde sie freigesprochen, da keine "Augen"zeugen da waren.

(Ich möchte nur anmerken, dass solche Leute nicht zu unserem Umgang gehören- meine Tochter hat mittlerweile auch dazu gelernt.)
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andihembes schrieb:
HeinzGründel schrieb:
Bestell deinem Vermieter mal einen schönen Gruß, er kann dich mal im Mondschein besuchen.

Weiß ja nicht, ob das so eine tolle Idee ist, mit seinem Vermieter steht man ja doch in einem Dauerschuldverhältnis.
Kommt vielleicht nicht so gut bei diesem an und ruck-zuck ist die Wohnung gekündigt...

Nicht in Deutschland, Da kannst Du dem Vermieter noch ganz andere Sachen sagen und antun. Zumal er es ja auch noch nachweisen muss.

whiteeagle schrieb:
Daher meine Bedenken, dass er einen Teil der Kaution für diese "Sache" einbehält.

Kurz und knapp: Darf er nicht.

DA
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Danke für Euere Antworten.

Kann geschlossen werden.
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whiteeagle schrieb:
SGE Supporter schrieb:

......................................

Wie du mit deinem Vermieter umgehst, ist in der Tat deine eigene, persönliche Sache.

 


Wie meinst Du das?



Wenn du keinen persönlichen Kleinkrieg mit ihm willst, dann klärt man "kleinere Dinge" lieber nicht vor Gericht sondern in einem klärenden Gespräch.

Vorher sollte man sich allerdings schlau machen und den Vermieter gut einschätzen können.

Aber so ist es nicht nur im Umgang mit dem Vermieter  
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Dortelweil-Adler schrieb:
andihembes schrieb:
HeinzGründel schrieb:
Bestell deinem Vermieter mal einen schönen Gruß, er kann dich mal im Mondschein besuchen.

Weiß ja nicht, ob das so eine tolle Idee ist, mit seinem Vermieter steht man ja doch in einem Dauerschuldverhältnis.
Kommt vielleicht nicht so gut bei diesem an und ruck-zuck ist die Wohnung gekündigt...

Nicht in Deutschland, Da kannst Du dem Vermieter noch ganz andere Sachen sagen und antun. Zumal er es ja auch noch nachweisen muss.

DA

Wieso muss er denn etwas nachweisen?
Er kann doch vertragsgemäß kündigen, meist mit einer 3-Monatsfrist.

Da hat man dann als Mieter auf einmal ziemlich Stress, weil man eine neue Wohnung finden muss und wahrscheinlich auch noch Kosten (Maklergebühren etc.) am Hals.
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liesel_sge schrieb:

In der von mir gemieteten Wohnung entsteht ein Schaden. Wer muss dann wem was nachweisen?
Darf der Vermieter erst mal davon ausgehen, dass ein Schaden durch den Mieter verursacht wurde?  


Wenn der Schaden in der Wohnung entsteht, bist erst einmal Du haftbar. Du hast den Schaden zu beseitigen, weil Du spätestens beim Auszug die Wohnung in dem Zustand zu verlassen hast wie beim Einzug!

Du musst dann dem Schädiger nachweisen, dass er den Schaden verursacht hat, sofern er dies abstreitet!

Dem Vernieter ist völlig egal, wer den Schaden bezahlt, der will nur beim Auszug eine einwandfreie Wohnung übernehmen - oder er behält in diesem Fall einen Teil der Kaution ein.
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Basaltkopp schrieb:
liesel_sge schrieb:

In der von mir gemieteten Wohnung entsteht ein Schaden. Wer muss dann wem was nachweisen?
Darf der Vermieter erst mal davon ausgehen, dass ein Schaden durch den Mieter verursacht wurde?  


Wenn der Schaden in der Wohnung entsteht, bist erst einmal Du haftbar. Du hast den Schaden zu beseitigen, weil Du spätestens beim Auszug die Wohnung in dem Zustand zu verlassen hast wie beim Einzug!

Du musst dann dem Schädiger nachweisen, dass er den Schaden verursacht hat, sofern er dies abstreitet!

Dem Vernieter ist völlig egal, wer den Schaden bezahlt, der will nur beim Auszug eine einwandfreie Wohnung übernehmen - oder er behält in diesem Fall einen Teil der Kaution ein.


Ganz ehrlich, da verstehe ich auch den Vermieter!
Ich würde das Geld auch einbehalten.
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Basaltkopp schrieb:
liesel_sge schrieb:

In der von mir gemieteten Wohnung entsteht ein Schaden. Wer muss dann wem was nachweisen?
Darf der Vermieter erst mal davon ausgehen, dass ein Schaden durch den Mieter verursacht wurde?  


Wenn der Schaden in der Wohnung entsteht, bist erst einmal Du haftbar. Du hast den Schaden zu beseitigen, weil Du spätestens beim Auszug die Wohnung in dem Zustand zu verlassen hast wie beim Einzug!

Du musst dann dem Schädiger nachweisen, dass er den Schaden verursacht hat, sofern er dies abstreitet!

Dem Vernieter ist völlig egal, wer den Schaden bezahlt, der will nur beim Auszug eine einwandfreie Wohnung übernehmen - oder er behält in diesem Fall einen Teil der Kaution ein.


Gehört die Haustür nicht auch zur Wohnung? In dem Falle wäre das Ganze lt. HG aber anders, oder nicht?
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Haustür oder Wohnungstür?


Haustür nein, Wohnungstür ja.
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SGE Supporter schrieb:
whiteeagle schrieb:
SGE Supporter schrieb:

......................................

Wie du mit deinem Vermieter umgehst, ist in der Tat deine eigene, persönliche Sache.

 


Wie meinst Du das?



Wenn du keinen persönlichen Kleinkrieg mit ihm willst, dann klärt man "kleinere Dinge" lieber nicht vor Gericht sondern in einem klärenden Gespräch.

Vorher sollte man sich allerdings schlau machen und den Vermieter gut einschätzen können.

Aber so ist es nicht nur im Umgang mit dem Vermieter    


Sehe ich auch so. Wie gesagt, normalerweise gehören solche Personen(die Türen eintreten) nicht in unseren Freundes/Bekanntenkreis. Ich kannte sie bis dahin nicht mal.

Was unseren Vermieter angeht: das ist einer, der gerne für alles die Mieter verantwortlich macht, so z.Bsp. massive Schimmelbildung im Wohnzimmer (wir lüften zu wenig, etc.) Nun hat sich ein von ihm bestellter Gutachter das Ganze angesehen: der Schimmel entsteht aufgrund der nicht vorhandenen Hausisolierung. Dann hat er permanent etwas zu meckern- das Auto steht am falschen Platz, das Licht im Treppenhaus brennt nächtelang (wir benutzen dieses nie...), der an unser Gartenstück angrenzende Rasen darf/muss zwar von uns gemäht, darf aber nicht genutzt werden,usw., überhaupt ist dies einfach nur ein fürchterlicher Mensch. Dies konnten wir vorher leider nicht wissen.

Also- wer sucht eine schimmelige, zugige 3 Zimmer Souterrainwohnung im Odenwald? Allerdings müßt ihr Heizkosten von 150 € mtl. und einen schrulligen Vermieter hinnehmen.

Übrigens, der Auszugsgrund ist nicht die Tür, s.o.

Ich klinke mich hier aus. Nochmal Danke für alle Antworten!  
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andihembes schrieb:
Dortelweil-Adler schrieb:
andihembes schrieb:
HeinzGründel schrieb:
Bestell deinem Vermieter mal einen schönen Gruß, er kann dich mal im Mondschein besuchen.

Weiß ja nicht, ob das so eine tolle Idee ist, mit seinem Vermieter steht man ja doch in einem Dauerschuldverhältnis.
Kommt vielleicht nicht so gut bei diesem an und ruck-zuck ist die Wohnung gekündigt...

Nicht in Deutschland, Da kannst Du dem Vermieter noch ganz andere Sachen sagen und antun. Zumal er es ja auch noch nachweisen muss.

DA

Wieso muss er denn etwas nachweisen?
Er kann doch vertragsgemäß kündigen, meist mit einer 3-Monatsfrist.


Nein, kann er nicht. Ganz sicher nicht.

DA
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Dortelweil-Adler schrieb:
andihembes schrieb:
Dortelweil-Adler schrieb:
andihembes schrieb:
HeinzGründel schrieb:
Bestell deinem Vermieter mal einen schönen Gruß, er kann dich mal im Mondschein besuchen.

Weiß ja nicht, ob das so eine tolle Idee ist, mit seinem Vermieter steht man ja doch in einem Dauerschuldverhältnis.
Kommt vielleicht nicht so gut bei diesem an und ruck-zuck ist die Wohnung gekündigt...

Nicht in Deutschland, Da kannst Du dem Vermieter noch ganz andere Sachen sagen und antun. Zumal er es ja auch noch nachweisen muss.

DA

Wieso muss er denn etwas nachweisen?
Er kann doch vertragsgemäß kündigen, meist mit einer 3-Monatsfrist.


Nein, kann er nicht. Ganz sicher nicht.

DA

Weshalb nicht?
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Weil das Gesetz dem Vermieter vorschreibt das er für eine Kündigung einen Grund haben muß.

. Der Vermieter kann einem vertragstreuen Mieter grundsätzlich nur dann kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat (§ 573 Abs. 1 BGB). Die Kündigung muss die vom Vermieter geltend gemachten Gründe erkennen lassen. § 573 Abs. 2 BGB nennt beispielhaft Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Kündigung, z. B. erhebliche Vertragspflichtverletzungen oder „Eigenbedarf“ (d. h. der Vermieter benötigt die Wohnung für sich oder für Familienangehörige).


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