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Urteil für Daschner heute gefällt!

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Heute wurde Herr Daschner zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt!
Is ja schon net schlecht!
Obwohl ich diese Anklage nicht unterstütze!
Aber diese Diskusion hatten wir ja schon!

Angemessen wäre eindeutig Freispruch gewesen!
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Natürlich wäre ein Freispruch für den normalen Bürger das richtige Urteil, aber dann hätten die ganzen "politisch überkorrekten" Freaks wie Amnesty International oder so einen Riesenaufstand gemacht, deshalb is das Urteil eigentlich ganz ok.
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is zwar kein freispruch, hat aber freispruchcharakter (steht das im duden??)
is wie bei ner roten karte bein fußball. ein spiel sperre gibt es so gut wie immer und bedeutet auch sowas wie einen freispruch.
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Ich stimme euch zu. Ich finde Staats-Folter ok. Für deren Ausweitung in alle Lebensbereiche hin plädiere ich. Vor allem, daß es auch euch treffen wird.
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wo habe ich geschrieben, daß staatsfolter ok ist? daschner wurde zurecht bestraft.
das maß der strafe zeigt aber, daß auch richter, im gegensatz zu göttervätern, menschliche züge zeigen.
zur abmilderung meines beitrages noch ein !
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greenkeeper schrieb:
wo habe ich geschrieben, daß staatsfolter ok ist? daschner wurde zurecht bestraft.
das maß der strafe zeigt aber, daß auch richter, im gegensatz zu göttervätern, menschliche züge zeigen.
zur abmilderung meines beitrages noch ein !

Ich glaube, Zeus meint den Startpost.

Ich stimme Zeus absolut zu. Es geht hier nicht um persoenliches Empfinden, sondern um existenzielle Grundlagen einer Demokratie.
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Ich finde das Urteil gut.
Daschner hat aus einem tief emotionalen Grund Folter angedroht (nicht durchgeführt!)

Er sah darin die letzte Chance das Leben des Kindes zu retten und ein Leben zu retten sollte man moralisch höher bewerten als die Androhung von Folter negativ zu bewerten

Aber wenn ihr meint, dass jemand der ein Kind getötet hat eine ach so gute Behandlung verdient hat (am besten sollte der ***** noch wie ein König behandelt werden)...

@Zeus
Warum soll ich Angst davor haben, wenn ich mich korrekt verhalte?
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Also ich hätt bei 'nem Freispruch die Krise bekommen.
Natürlich ist es menschlich verständlich, aber es steht nun mal im GG und der StPO drinne, dass man weder foltern darf, noch diese androhen darf.
Und das mit gutem Grund, wenn man den Nationalsozialismus und die DDR betrachtet.
Vor allem: Wenn man dies hier mit Emoionalität begründen würde, wo sind dann die Grenzen? Als betroffener Familienangehöriger, Freund o.ä. sieht man dies in dem Moment natürlich anders. Nur könnte es dann nicht mal soweit kommen, dass dann nur schon bei dem bloßen Verdacht jdn weiß etwas über den Verbleib und hängt da mit drin bzw. ist der Täter foltern oder dies androhen???
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@Zeus
Warum soll ich Angst davor haben, wenn ich mich korrekt verhalte?


Das ist ja wohl das Deppen-Argument schlechthin.
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ob daschner auch so reagiert hätte wenn das kind nicht aus einer wohlhabenden familie käm...?
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chaoz78 schrieb:
ob daschner auch so reagiert hätte wenn das kind nicht aus einer wohlhabenden familie käm...?


denke schon. vor 15 jahren gab es einen ähnlichen fall in norddeutschland. die ermittlungen gegen den polizisten führten aber ins nichts...
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Ariol schrieb:

@Zeus
Warum soll ich Angst davor haben, wenn ich mich korrekt verhalte?


Das ist ja wohl das Deppen-Argument schlechthin.

glaubst du, dass einem normalem straftäter folter angedroht wird? hier ging es um ein menschenleben und net um eine "lapalie"
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Adler² schrieb:
@Zeus
Warum soll ich Angst davor haben, wenn ich mich korrekt verhalte?

Es ist bedauerlich, das feststellen zu müssen, aber Du bist ein geistiger Wegbereiter totalitärer Regime. Mit ähnlichen Aussagen hatten alle Diktatoren dieser Welt ihre Menschenrechtsverletzungen - alles ist Ansichtssache - begründet und gerechtfertigt.

Und daß Du die Leitfigur der "Korrektheit" bist - sehe es mir nach, daß ich hierüber ganz, ganz, kräftig bei Gelegenheit mal ablachen werde. Im übrigen hoffe ich, daß man Dich bei Gelegenheit einmal einer staatlichen "Korrektheits"-Prüfung mittels Folter unterziehen wird.

Ich folge eurer Meinung. Wiedereinführung der Folter - aber für alle Delikte, angefangen bei Ordnungswidrigkeiten, denn der Zweck heiligt die Mittel, und alles andere der Arzt.
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Adler² schrieb:
glaubst du, dass einem normalem straftäter folter angedroht wird? hier ging es um ein menschenleben und net um eine "lapalie"

Du machst mir immer mehr Angst. Was ist denn ein "normaler Straftäter"? Weshalb sollte man denn nur bei "unnormalen Straftätern" nicht foltern? Entweder ganz oder gar nicht.

Aber in der Tat: es ging hier um ein Menschenleben und dessen körperliche und seelische Unversehrtheit.

Wie gesagt, hoffentlich kommst Du einmal als Tatverdächtiger bei einer "unnormalen Straftat" in Betracht. Du kannst Dich dann ja hinterher bei Daschner und Co. dafür bedanken, daß sie Deine "Korrektheit" aus Dir rausgeprügelt hatten. Vielleicht versauerst Du auch nur irgendwo in der U-Haft in einer überbelegten Zelle mit Daschners "Negern" - lieber bi als nie. Aber da muß man bekanntlich ja durch. Am Ende aber wird die Korrektheit siegen.
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Ich halte das Urteil für angemessen.
Folter und deren Androhung ist und bleibt strafbar und war in diesem Fall weder gerechtfertigt noch entschuldigt. Insofern wurde der Polizei die Grenzen aufgezeigt.
Auf der Strafzumessungsseite wurde die nicht-kriminelle Motivation angemessen berücksichtigt. Die Motive Daschners sind nicht derart, dass sie eine unmittelbare strafrechtliche Sanktion erfordern. Letztlich wurde eine Verwarnung (mit Strafvorbehalt) ausgesprochen. Auch in seiner Signalwirkung vereint das Urteil in angemessener Weise Täter- und Opferschutz.
Vermutlich sieht das auch Herr Daschner so, sonst hätte er Berufung oder Revision eingelegt, worauf er wohl verzichtet.
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HanseAdler schrieb:
Ich halte das Urteil für angemessen.
Folter und deren Androhung ist und bleibt strafbar und war in diesem Fall weder gerechtfertigt noch entschuldigt. Insofern wurde der Polizei die Grenzen aufgezeigt.


Also lieber ein Kind sterben lassen oder wie?
Es geht immernoch darum, dass er einem Kind das Leben retten wollte!
Den Verbrecher würde ich alle Knochen brechen, wenn ich weiß, das er weiß wo das Kind ist und mir es net sagt!
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Ich würde gerne mal sehen, wenn die ganzen Schlauberger die hier immer auf Menschenrechte plädieren und das Strafmaß als zu mild ansehen, wenn deren Kinder entführt werden und man den Täter hätte!
Ich bin mir sicher dass alle, aber auch wirklich alle sagen würden, dass die Polizei alles versuchen solle um das Kind wieder zu finden!
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HanseAdler schrieb:
Ich halte das Urteil für angemessen.
Folter und deren Androhung ist und bleibt strafbar und war in diesem Fall weder gerechtfertigt noch entschuldigt. Insofern wurde der Polizei die Grenzen aufgezeigt.
Auf der Strafzumessungsseite wurde die nicht-kriminelle Motivation angemessen berücksichtigt. Die Motive Daschners sind nicht derart, dass sie eine unmittelbare strafrechtliche Sanktion erfordern. Letztlich wurde eine Verwarnung (mit Strafvorbehalt) ausgesprochen. Auch in seiner Signalwirkung vereint das Urteil in angemessener Weise Täter- und Opferschutz.
Vermutlich sieht das auch Herr Daschner so, sonst hätte er Berufung oder Revision eingelegt, worauf er wohl verzichtet.




Schließe mich dem an.

Folter und deren Androhung ist und bleibt verboten und wird bestraft.

Die besonderen Umstände und die Motive in diesem Fall sind entsprechend gewürdigt, das Urteil ruiniert nicht Daschners Existenz.

Ist absolut in Ordnung so.
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Wir haben das Thema gestern auf der Arbeit auch sehr kontrovers diskutiert.

Es ist, denke ich, bei fast jedem so, dass man für den konkreten Fall absolutes Verständnis hat.

Natürlich ist Folter aus gutem Grund verboten, keine Frage.

@Zeus: So sehr ich Deine fachlisch fundierte Meinung schätze, aber den Argumenten in diesem konkreten Fall kann man sich nicht verschließen.

/R.
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@Zeus

Du stufst also die Rechte eines Verbrechers
höher ein, als das Recht eines Kindes auf Leben?


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