Max_Merkel schrieb: Stellt Euch mal folgende Situation vor Ihr werdet aufgrund von fadenscheiniger und beeinflußter Zeugenaussagen fälschlicherweise zum "Verhör" gebeten - jetzt leugnet Ihr die Tat in der Gewissheit, dass Ihr Euch keiner Schuld bewußt seid. Wieso sollt Ihr irgendwas aussagen, worüber ihr gar nichts wißt? Und jetzt ein kommt einer wie Daschner an und droht Euch Folter an.
@Merkel_motzer_ich_gebb_mei_dauerkadd_ab_Max: Meinste nicht auch, dass der Daschner die Folter nicht angedroht hätte, wenn es sich nur um einen "normalen" Verdächtigen gehandelt hätte.... Brady
Hm, interessant. Was ist ein "normaler" Verdächtiger, was macht einen zum "normalen" Verdächtigen und was macht einen zum "verdächtigen" Verdächtigen ??? Wer bestimmt, wer nur normal verdächtigt wird und wer besonder verdächtig verdächtigt wird?
Brady, es geht hier nicht darum Gäfgens' Tat zu verharmlosen und es geht schon gar nicht darum Gäfgens Tat anzuzweifeln. Hier geht es den Urteilsspruch gegen Daschner. Der von mir o.a. Spiegel-Artikel gibt das aber schon ziemlich genau und korretk wieder...
Kindermörder Gäfgen scheitert mit Beschwerde gegen Deutschland Niederlage für den Kindermörder Magnus Gäfgen: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat seine Beschwerde abgewiesen. Der Entführer des Bankiersohns Jakob von Metzler war von einem Polizisten mit Folter bedroht worden - doch die Bundesrepublik wird deshalb nicht verurteilt!!
Die Ermittler gingen davon aus, dass Jakob noch lebte. Der damalige Frankfurter Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner wies einen Kriminalhauptkommissar an, Gäfgen Schmerzen anzudrohen, wenn er nicht den wirklichen Ort verraten würde. Danach sagte der Täter die Wahrheit. Gäfgen ist rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,562945,00.html
Noch ist das Thema leider nicht ganz abgehakt da der RA evtl. in Berufung gehen wird Ist mir persönlich immer wieder schleierhaft das RA gibbet die solche Monster überhaupt noch verteidigen..
Ist mir persönlich immer wieder schleierhaft das RA gibbet die solche Monster überhaupt noch verteidigen..
Man muss doch nur gucken wer das war, der übliche pressegeile frankfurter Anwalt, der Anwalt halt der überall auftaucht wo Blitzlichtgewitter zu erwarten ist.
Ist mir persönlich immer wieder schleierhaft das RA gibbet die solche Monster überhaupt noch verteidigen..
Man muss doch nur gucken wer das war, der übliche pressegeile frankfurter Anwalt, der Anwalt halt der überall auftaucht wo Blitzlichtgewitter zu erwarten ist.
nö, nicht der pressegeile frankfurter... der vor den EuGH gezogen ist, war der sich selbst dekandierende heuchemer... ich würde da phonetisch verwandtes verwenden...
ElStefano schrieb: Ist mir persönlich immer wieder schleierhaft das RA gibbet die solche Monster überhaupt noch verteidigen..
Hallo? Wir leben in einem Rechtsstaat und in dem hat jeder Anspruch auf Verteidigung, auch ein Mörder.
Was auf einem anderen Blatt steht ist die ekelhafte narzisstische Selbstdarstellung sowohl von Gäfgen als auch seinem Anwalt, die ist echt zum Kotzen.
Wie sich hier ein Mörder zum Opfer stilisiert, ist richtig unerträglich. So liest man im Spiegel-Artikel: In seinem Buch schreibt er: "Ich hoffe und bete zu Gott, dass es gelingen mag, eine große und wichtige Entscheidung zu erlangen, die es zu verhindern hilft, dass die staatliche Folterpraxis ausgreift."
Das maßt sich einer an, der ein Kind ermordet hat. Ohne Worte.
Hoffen wir mal es schreckt andere Polizisten ausreichend ab. Neben der Folterwillkür die drohen würde, ist da auch die Gefahr das Straftäter straffrei ausgehen weil Verhörtechniken angewandt wurden die eine Verurteilung verhindern.
Aber Hauptpunkt ist immernoch das Folter ein Tabu sein muß, verdammt wir haben die NS und DDR-Zeit doch wohl überwunden....sollte man meinen.
Eintracht-Laie schrieb: Hoffen wir mal es schreckt andere Polizisten ausreichend ab. Neben der Folterwillkür die drohen würde, ist da auch die Gefahr das Straftäter straffrei ausgehen weil Verhörtechniken angewandt wurden die eine Verurteilung verhindern.
Aber Hauptpunkt ist immernoch das Folter ein Tabu sein muß, verdammt wir haben die NS und DDR-Zeit doch wohl überwunden....sollte man meinen.
Für mich ein Hauptpunkt, das es Unschuldige treffen kann und das man unter Folter alles aussagt nur damit es aufhört. Zu Zeiten als gefoltert wurde war es normal das die Falschen verurteilt wurden, denn die Geständnisse waren durch Folter erzwungen worden.
Eintracht-Laie schrieb: Hoffen wir mal es schreckt andere Polizisten ausreichend ab. Neben der Folterwillkür die drohen würde, ist da auch die Gefahr das Straftäter straffrei ausgehen weil Verhörtechniken angewandt wurden die eine Verurteilung verhindern.
Aber Hauptpunkt ist immernoch das Folter ein Tabu sein muß, verdammt wir haben die NS und DDR-Zeit doch wohl überwunden....sollte man meinen.
Und wenn in einem Flugzeug mit 100en Menschen eine Bombe ist, und man einen Terroristen gefangen hat, der den Code zum abschalten kennt, der auch zugegeben hat Täter zu sein, und den Code nicht preisgeben will, bis irgendwelche anderen Terroristen freigelassen werden, was dann? So einfach ist das mit dem absoluten Folterverbot nicht. Das ist ein ganz heikles Thema.
Eintracht-Laie schrieb: Hoffen wir mal es schreckt andere Polizisten ausreichend ab. Neben der Folterwillkür die drohen würde, ist da auch die Gefahr das Straftäter straffrei ausgehen weil Verhörtechniken angewandt wurden die eine Verurteilung verhindern.
Aber Hauptpunkt ist immernoch das Folter ein Tabu sein muß, verdammt wir haben die NS und DDR-Zeit doch wohl überwunden....sollte man meinen.
Und wenn in einem Flugzeug mit 100en Menschen eine Bombe ist, und man einen Terroristen gefangen hat, der den Code zum abschalten kennt, der auch zugegeben hat Täter zu sein, und den Code nicht preisgeben will, bis irgendwelche anderen Terroristen freigelassen werden, was dann? So einfach ist das mit dem absoluten Folterverbot nicht. Das ist ein ganz heikles Thema.
Auch dann nicht.
Worschtsuppekönich schrieb:
miep0202 schrieb: Ich empfinde es als grotesk, einem erwiesenen Kindesmörder körperliche Unversertheit zuzubilligen. Sorry.
tutzt schrieb: Und wenn in einem Flugzeug mit 100en Menschen eine Bombe ist, und man einen Terroristen gefangen hat, der den Code zum abschalten kennt, der auch zugegeben hat Täter zu sein, und den Code nicht preisgeben will, bis irgendwelche anderen Terroristen freigelassen werden, was dann? So einfach ist das mit dem absoluten Folterverbot nicht. Das ist ein ganz heikles Thema.
ach du scheiße, ich denke du willst jurist werden?
aber dein fallbeispiel klingt ja eh nach schlechter us-serie...
klingt für mich eher nach Schäuble :neutral-face Mit genau diesen Szenarien werden Gesetzte als unumgänglich dargestellt. In der Umsetzung richten sie sich dann aber meistens gegen die falschen; wie will man juristisch klar machen wann jemand verdächtig genug ist ihn zu Foltern und bei welchen Begehen? meiner Meinung nach muss die Folter absolut verboten bleiben!
Eintracht-Laie schrieb: Hoffen wir mal es schreckt andere Polizisten ausreichend ab. Neben der Folterwillkür die drohen würde, ist da auch die Gefahr das Straftäter straffrei ausgehen weil Verhörtechniken angewandt wurden die eine Verurteilung verhindern.
Aber Hauptpunkt ist immernoch das Folter ein Tabu sein muß, verdammt wir haben die NS und DDR-Zeit doch wohl überwunden....sollte man meinen.
Und wenn in einem Flugzeug mit 100en Menschen eine Bombe ist, und man einen Terroristen gefangen hat, der den Code zum abschalten kennt, der auch zugegeben hat Täter zu sein, und den Code nicht preisgeben will, bis irgendwelche anderen Terroristen freigelassen werden, was dann? So einfach ist das mit dem absoluten Folterverbot nicht. Das ist ein ganz heikles Thema.
Auch dann nicht.
Worschtsuppekönich schrieb:
miep0202 schrieb: Ich empfinde es als grotesk, einem erwiesenen Kindesmörder körperliche Unversertheit zuzubilligen. Sorry.
tutzt schrieb: Und wenn in einem Flugzeug mit 100en Menschen eine Bombe ist, und man einen Terroristen gefangen hat, der den Code zum abschalten kennt, der auch zugegeben hat Täter zu sein, und den Code nicht preisgeben will, bis irgendwelche anderen Terroristen freigelassen werden, was dann? So einfach ist das mit dem absoluten Folterverbot nicht. Das ist ein ganz heikles Thema.
ach du scheiße, ich denke du willst jurist werden?
aber dein fallbeispiel klingt ja eh nach schlechter us-serie...
Dann ist ja alles gut, du kannst sofort als Professor für Verfassungsrecht anfangen, hast du doch offenbar mehr Ahnung als alle anderen auf diesem Gebiet. Oder auch: wenn man keine Ahnung hat, einfach mal...
untouchable schrieb:
tutzt schrieb:
Eintracht-Laie schrieb: Hoffen wir mal es schreckt andere Polizisten ausreichend ab. Neben der Folterwillkür die drohen würde, ist da auch die Gefahr das Straftäter straffrei ausgehen weil Verhörtechniken angewandt wurden die eine Verurteilung verhindern.
Aber Hauptpunkt ist immernoch das Folter ein Tabu sein muß, verdammt wir haben die NS und DDR-Zeit doch wohl überwunden....sollte man meinen.
Und wenn in einem Flugzeug mit 100en Menschen eine Bombe ist, und man einen Terroristen gefangen hat, der den Code zum abschalten kennt, der auch zugegeben hat Täter zu sein, und den Code nicht preisgeben will, bis irgendwelche anderen Terroristen freigelassen werden, was dann? So einfach ist das mit dem absoluten Folterverbot nicht. Das ist ein ganz heikles Thema.
entweder einigt sich eine gesellschaft auf spielregeln oder man kann das ganze system in die tonne treten. entweder man hat klar definierte positionen oder man hat die nicht. ich habe die.
entweder einigt sich eine gesellschaft auf spielregeln oder man kann das ganze system in die tonne treten. entweder man hat klar definierte positionen oder man hat die nicht. ich habe die.
peter
Du verstehst das Problem offenbar ebensowenig, wie kreuzbuerger, da euch da die tiefere Kenntnis fehlt:
Es ist ja gerade das Problem, dass eine Situation -theoretisch- denkbar ist, in der ein Dilemma dahingehend entstehen kann, dass der Staat gezwungen ist, die Würde des einen Menschen gegen die eines anderen abzuwägen (um Unverletzlichkeit des Körpers geht es nicht, demgegenüber würde natürlich das Leben des Kindes/der Opfer höher wiegen als das Recht des Täters/Folteropfers) . Das ist vom Grundgesetz eigentlich nicht vorgesehen("Die Würde des Menschen ist unantastbar."), aber -theoretisch- möglich. Ob es im vorliegenden Fall (Daschner) so war, ist umstritten. Wie das Dilemma generell zu lösen ist, bzw. ob, erst Recht.
entweder einigt sich eine gesellschaft auf spielregeln oder man kann das ganze system in die tonne treten. entweder man hat klar definierte positionen oder man hat die nicht. ich habe die.
peter
Du verstehst das Problem offenbar ebensowenig, wie kreuzbuerger, da euch da die tiefere Kenntnis fehlt:
gratuliere zu deinen tieferen kenntnissen. ich bin nur ein ganz einfacher mensch, der an menschenrechte und gesetze glaubt.
Hm, interessant. Was ist ein "normaler" Verdächtiger, was macht einen zum "normalen" Verdächtigen und was macht einen zum "verdächtigen" Verdächtigen ??? Wer bestimmt, wer nur normal verdächtigt wird und wer besonder verdächtig verdächtigt wird?
Brady, es geht hier nicht darum Gäfgens' Tat zu verharmlosen und es geht schon gar nicht darum Gäfgens Tat anzuzweifeln. Hier geht es den Urteilsspruch gegen Daschner. Der von mir o.a. Spiegel-Artikel gibt das aber schon ziemlich genau und korretk wieder...
M_M.
Brady
p.s.:@StopimBus: Lee Harvey wurde doch nicht etwa doch gefoltert?
Aus dem Spiegel
Kindermörder Gäfgen scheitert mit Beschwerde gegen Deutschland
Niederlage für den Kindermörder Magnus Gäfgen: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat seine Beschwerde abgewiesen. Der Entführer des Bankiersohns Jakob von Metzler war von einem Polizisten mit Folter bedroht worden - doch die Bundesrepublik wird deshalb nicht verurteilt!!
Die Ermittler gingen davon aus, dass Jakob noch lebte. Der damalige Frankfurter Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner wies einen Kriminalhauptkommissar an, Gäfgen Schmerzen anzudrohen, wenn er nicht den wirklichen Ort verraten würde. Danach sagte der Täter die Wahrheit. Gäfgen ist rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,562945,00.html
Ist mir persönlich immer wieder schleierhaft das RA gibbet die solche Monster überhaupt noch verteidigen..
Man muss doch nur gucken wer das war, der übliche pressegeile frankfurter Anwalt, der Anwalt halt der überall auftaucht wo Blitzlichtgewitter zu erwarten ist.
nö, nicht der pressegeile frankfurter... der vor den EuGH gezogen ist, war der sich selbst dekandierende heuchemer... ich würde da phonetisch verwandtes verwenden...
Hallo? Wir leben in einem Rechtsstaat und in dem hat jeder Anspruch auf Verteidigung, auch ein Mörder.
Was auf einem anderen Blatt steht ist die ekelhafte narzisstische Selbstdarstellung sowohl von Gäfgen als auch seinem Anwalt, die ist echt zum Kotzen.
Wie sich hier ein Mörder zum Opfer stilisiert, ist richtig unerträglich. So liest man im Spiegel-Artikel: In seinem Buch schreibt er: "Ich hoffe und bete zu Gott, dass es gelingen mag, eine große und wichtige Entscheidung zu erlangen, die es zu verhindern hilft, dass die staatliche Folterpraxis ausgreift."
Das maßt sich einer an, der ein Kind ermordet hat. Ohne Worte.
Neben der Folterwillkür die drohen würde, ist da auch die Gefahr das Straftäter straffrei ausgehen weil Verhörtechniken angewandt wurden die eine Verurteilung verhindern.
Aber Hauptpunkt ist immernoch das Folter ein Tabu sein muß, verdammt wir haben die NS und DDR-Zeit doch wohl überwunden....sollte man meinen.
Für mich ein Hauptpunkt, das es Unschuldige treffen kann und das man unter Folter alles aussagt nur damit es aufhört. Zu Zeiten als gefoltert wurde war es normal das die Falschen verurteilt wurden, denn die Geständnisse waren durch Folter erzwungen worden.
Und wenn in einem Flugzeug mit 100en Menschen eine Bombe ist, und man einen Terroristen gefangen hat, der den Code zum abschalten kennt, der auch zugegeben hat Täter zu sein, und den Code nicht preisgeben will, bis irgendwelche anderen Terroristen freigelassen werden, was dann?
So einfach ist das mit dem absoluten Folterverbot nicht. Das ist ein ganz heikles Thema.
Dem kann ich mich nur 100% anschließen.
Auch dann nicht.
Hackt den Dieben die Hände ab!
aber dein fallbeispiel klingt ja eh nach schlechter us-serie...
Mit genau diesen Szenarien werden Gesetzte als unumgänglich dargestellt. In der Umsetzung richten sie sich dann aber meistens gegen die falschen; wie will man juristisch klar machen wann jemand verdächtig genug ist ihn zu Foltern und bei welchen Begehen? meiner Meinung nach muss die Folter absolut verboten bleiben!
Nö,aber den Kinderschändern,Mördern...
Dann ist ja alles gut, du kannst sofort als Professor für Verfassungsrecht anfangen, hast du doch offenbar mehr Ahnung als alle anderen auf diesem Gebiet.
Oder auch: wenn man keine Ahnung hat, einfach mal...
Sagst du.
entweder einigt sich eine gesellschaft auf spielregeln oder man kann das ganze system in die tonne treten. entweder man hat klar definierte positionen oder man hat die nicht. ich habe die.
peter
Du verstehst das Problem offenbar ebensowenig, wie kreuzbuerger, da euch da die tiefere Kenntnis fehlt:
Es ist ja gerade das Problem, dass eine Situation -theoretisch- denkbar ist, in der ein Dilemma dahingehend entstehen kann, dass der Staat gezwungen ist, die Würde des einen Menschen gegen die eines anderen abzuwägen (um Unverletzlichkeit des Körpers geht es nicht, demgegenüber würde natürlich das Leben des Kindes/der Opfer höher wiegen als das Recht des Täters/Folteropfers) .
Das ist vom Grundgesetz eigentlich nicht vorgesehen("Die Würde des Menschen ist unantastbar."), aber -theoretisch- möglich.
Ob es im vorliegenden Fall (Daschner) so war, ist umstritten. Wie das Dilemma generell zu lösen ist, bzw. ob, erst Recht.
gratuliere zu deinen tieferen kenntnissen. ich bin nur ein ganz einfacher mensch, der an menschenrechte und gesetze glaubt.
peter