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Urteil für Daschner heute gefällt!

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tutzt schrieb:

Das ist hier auch kaum verwunderlich. Verwunderlicher ist, dass fast jeder  hier meint, er würde mehr von der Thematik verstehen, als Verfassungsrechtler, die sich intensiv mit der Materie beschäftigt haben.

Und du bist ausgebildeter Verfassungsrechtler?
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tutzt schrieb:
und es geht gerade um seine praktische Anwendung im theoretischen Fall.


Ja das soll nun einer verstehen.
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Brady schrieb:
tutzt schrieb:

Das ist hier auch kaum verwunderlich. Verwunderlicher ist, dass fast jeder  hier meint, er würde mehr von der Thematik verstehen, als Verfassungsrechtler, die sich intensiv mit der Materie beschäftigt haben.

Und du bist ausgebildeter Verfassungsrechtler?



Das habe ich mit keinem Wort gesagt, im Gegenteil, wenn du richtig gelesen hättest.
Es ging nur darum, dass einige Schlaumeier wie peter, propain oder kreuzbuerger meinten alles besser zu wissen als alle anderen, obwohl sie offensichtlich keinen Plan von dem Thema haben.
Ich dagegen habe bloß gesagt, dass es eben nicht einfach ist mit dem Folterverbot, sondern hochkomplex.
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tutzt schrieb:
propain schrieb:
tutzt schrieb:
propain schrieb:
tutzt schrieb:
peter schrieb:
@tutzt

entweder einigt sich eine gesellschaft auf spielregeln oder man kann das ganze system in die tonne treten. entweder man hat klar definierte positionen oder man hat die nicht. ich habe die.

peter


Du verstehst das Problem offenbar ebensowenig, wie kreuzbuerger, da euch da die tiefere Kenntnis fehlt:

Es ist ja gerade das Problem, dass eine Situation -theoretisch- denkbar ist, in der ein Dilemma dahingehend entstehen kann, dass der Staat gezwungen ist, die Würde des einen Menschen gegen die eines anderen abzuwägen (um Unverletzlichkeit des Körpers geht es nicht, demgegenüber würde natürlich das Leben des Kindes/der Opfer höher wiegen als das Recht des Täters/Folteropfers) .
Das ist vom Grundgesetz eigentlich nicht vorgesehen("Die Würde des Menschen ist unantastbar."), aber -theoretisch- möglich.
Ob es im vorliegenden Fall (Daschner) so war, ist umstritten. Wie das Dilemma generell zu lösen ist, bzw. ob, erst Recht.  


Du verstehst nicht, denn wenn ich jemanden anfange zu foltern, weil ich was zu einem Fall wissen will, habe ich ihn schon vorverurteilt. Aber Urteile spricht nur ein Gericht aus und nicht irgendein dahergelaufener Vizepolizeipräsident oder sonst irgend jemand. Fange ich aber an zu foltern, ist das nicht mehr gut zu machen wenn ich einen Unschuldigen treffe, der könnte einen Schaden für das ganze Leben bekommen.

Ich gönne es jedem der Folter befürwortet, das er mal selber Opfer von Folter wird, mal gucken ob er dann immer noch so einen Mist erzählt.

Wie gesagt, du verstehst es nicht. kreuzbuerger ohnehin nicht, da er offenbar die Bedeutung des Wortes "theoretisch" nicht kennt. Denn um Wahrscheinlichkeiten geht es gerade nicht. Es ist eine theoretische Diskussion, die hier ohnehin keiner versteht.
Es die Grundlage des Gedankenspiels ist natürlich die Kenntnis von der Tätereigenschaft.

Du redest wirr. Und du kennst die Bedeutung des Wortes theoretisch anscheinend auch nicht, denn das Grundgesetz ist die Theorie, wie es praktisch aussieht zeigte uns der Fall Daschner.

Weil du etwas partout nicht verstehst redet dein Gegenüber wirr. Interessant. So kann man's auch machen.  
Das Grundgesetz ist keine Theorie, sondern Grundlage unseres gesamten Rechtssystems und es geht gerade um seine praktische Anwendung im theoretischen Fall. Du verstehst das Wort "theoretisch" offenbar auch nicht.
Und was du überhaupt nicht verstehst ist, dass es eine theoretische Diskussion ist, und keine Einschätzung der Realität.  

Aber da du ja sooooooo schlau bist und es sonst keiner versteht, erkläre uns doch mal mit einfachen Worten den Begriff Theorie und theoretisch.
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tutzt schrieb:
Das habe ich mit keinem Wort gesagt, im Gegenteil, wenn du richtig gelesen hättest.
Es ging nur darum, dass einige Schlaumeier wie peter, propain oder kreuzbuerger meinten alles besser zu wissen als alle anderen, obwohl sie offensichtlich keinen Plan von dem Thema haben.
Ich dagegen habe bloß gesagt, dass es eben nicht einfach ist mit dem Folterverbot, sondern hochkomplex.


Woher weißt du denn, dass die alle nix verstehen, wo du doch zugegebenermaßen selbst überhaupt keine Ahnung hast?

Um das beurteilen zu können, müsstest du selber ja auch irgend etwas wissen, was offensichtlich in keinem Bereich der Fall ist...
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tutzt schrieb:
Brady schrieb:
tutzt schrieb:

Das ist hier auch kaum verwunderlich. Verwunderlicher ist, dass fast jeder  hier meint, er würde mehr von der Thematik verstehen, als Verfassungsrechtler, die sich intensiv mit der Materie beschäftigt haben.

Und du bist ausgebildeter Verfassungsrechtler?



Das habe ich mit keinem Wort gesagt, im Gegenteil, wenn du richtig gelesen hättest.
Es ging nur darum, dass einige Schlaumeier wie peter, propain oder kreuzbuerger meinten alles besser zu wissen als alle anderen, obwohl sie offensichtlich keinen Plan von dem Thema haben.
Ich dagegen habe bloß gesagt, dass es eben nicht einfach ist mit dem Folterverbot, sondern hochkomplex.


Richtig einfach ist es nicht, dennoch ist es einfach Folter abzulehnen unabhaengig von der moralischen Frage: "was passiert, wenn (nicht)".
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Stoppdenbus schrieb:
tutzt schrieb:
Das habe ich mit keinem Wort gesagt, im Gegenteil, wenn du richtig gelesen hättest.
Es ging nur darum, dass einige Schlaumeier wie peter, propain oder kreuzbuerger meinten alles besser zu wissen als alle anderen, obwohl sie offensichtlich keinen Plan von dem Thema haben.
Ich dagegen habe bloß gesagt, dass es eben nicht einfach ist mit dem Folterverbot, sondern hochkomplex.


Woher weißt du denn, dass die alle nix verstehen, wo du doch zugegebenermaßen selbst überhaupt keine Ahnung hast?

Um das beurteilen zu können, müsstest du selber ja auch irgend etwas wissen, was offensichtlich in keinem Bereich der Fall ist...



Du hast offenbar erhebliche Probleme mit dem Lesen(mit Anstand und der Netiquette eh). Das ich keinerlei Ahnung davon habe, habe ich ebenfalls nicht gesagt, aber eben nur grundsätzliche, keine detaillierten. Während die erwähnten nicht einmal erkennen wollen, das es dazu grundsätzliche und detaillierte Diskussionen gibt, da es eben NICHT "einfach" ist mit dem absoluten Folterverbot.

pipapo schrieb:
Hältst du die permanente Wiederholung von "ihr habt alle keine Ahnung" tatsächlich für gewinnbringend in der Diskussion?
Das wiederum ist für mich das Gegenteil von reich.


"Das größte Recht des Menschen ist es klüger zu werden."

Ich wollte ihnen lediglich dabei helfen, dass sie erkennen, dass es eben nicht immer möglich ist sich mit Allgemeinplätzen zu einem so komplexen Thema wie dem absoluten Folterverbot und der Menschenwürde umfassend und abschließend zu äußern, was sie aber offenbar nicht einsehen und darauf beharren mehr Ahnung zu haben als zig Professoren/Rechtsautoren, sprich zu behaupten, das mit dem absoluten Folterverbot sei ganz einfach und klar.


dawiede schrieb:
tutzt schrieb:
Brady schrieb:
tutzt schrieb:

Das ist hier auch kaum verwunderlich. Verwunderlicher ist, dass fast jeder  hier meint, er würde mehr von der Thematik verstehen, als Verfassungsrechtler, die sich intensiv mit der Materie beschäftigt haben.

Und du bist ausgebildeter Verfassungsrechtler?



Das habe ich mit keinem Wort gesagt, im Gegenteil, wenn du richtig gelesen hättest.
Es ging nur darum, dass einige Schlaumeier wie peter, propain oder kreuzbuerger meinten alles besser zu wissen als alle anderen, obwohl sie offensichtlich keinen Plan von dem Thema haben.
Ich dagegen habe bloß gesagt, dass es eben nicht einfach ist mit dem Folterverbot, sondern hochkomplex.


Richtig einfach ist es nicht, dennoch ist es einfach Folter abzulehnen unabhaengig von der moralischen Frage: "was passiert, wenn (nicht)".

Im Ergebnis sagen das die allermeisten. Eine moralische Frage ist das aber gerade in dem Bezug nicht, sondern eben eine rechtliche. Und schon gar keine einfache.
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tutzt schrieb:
Stoppdenbus schrieb:
tutzt schrieb:
Das habe ich mit keinem Wort gesagt, im Gegenteil, wenn du richtig gelesen hättest.
Es ging nur darum, dass einige Schlaumeier wie peter, propain oder kreuzbuerger meinten alles besser zu wissen als alle anderen, obwohl sie offensichtlich keinen Plan von dem Thema haben.
Ich dagegen habe bloß gesagt, dass es eben nicht einfach ist mit dem Folterverbot, sondern hochkomplex.


Woher weißt du denn, dass die alle nix verstehen, wo du doch zugegebenermaßen selbst überhaupt keine Ahnung hast?

Um das beurteilen zu können, müsstest du selber ja auch irgend etwas wissen, was offensichtlich in keinem Bereich der Fall ist...



Du hast offenbar erhebliche Probleme mit dem Lesen(mit Anstand und der Netiquette eh). Das ich keinerlei Ahnung davon habe, habe ich ebenfalls nicht gesagt, aber eben nur grundsätzliche, keine detaillierten. Während die erwähnten nicht einmal erkennen wollen, das es dazu grundsätzliche und detaillierte Diskussionen gibt, da es eben NICHT "einfach" ist mit dem absoluten Folterverbot.

pipapo schrieb:
Hältst du die permanente Wiederholung von "ihr habt alle keine Ahnung" tatsächlich für gewinnbringend in der Diskussion?
Das wiederum ist für mich das Gegenteil von reich.


"Das größte Recht des Menschen ist es klüger zu werden."

Ich wollte ihnen lediglich dabei helfen, dass sie erkennen, dass es eben nicht immer möglich ist sich mit Allgemeinplätzen zu einem so komplexen Thema wie dem absoluten Folterverbot und der Menschenwürde umfassend und abschließend zu äußern, was sie aber offenbar nicht einsehen und darauf beharren mehr Ahnung zu haben als zig Professoren/Rechtsautoren, sprich zu behaupten, das mit dem absoluten Folterverbot sei ganz einfach und klar.


dawiede schrieb:
tutzt schrieb:
Brady schrieb:
tutzt schrieb:

Das ist hier auch kaum verwunderlich. Verwunderlicher ist, dass fast jeder  hier meint, er würde mehr von der Thematik verstehen, als Verfassungsrechtler, die sich intensiv mit der Materie beschäftigt haben.

Und du bist ausgebildeter Verfassungsrechtler?



Das habe ich mit keinem Wort gesagt, im Gegenteil, wenn du richtig gelesen hättest.
Es ging nur darum, dass einige Schlaumeier wie peter, propain oder kreuzbuerger meinten alles besser zu wissen als alle anderen, obwohl sie offensichtlich keinen Plan von dem Thema haben.
Ich dagegen habe bloß gesagt, dass es eben nicht einfach ist mit dem Folterverbot, sondern hochkomplex.


Richtig einfach ist es nicht, dennoch ist es einfach Folter abzulehnen unabhaengig von der moralischen Frage: "was passiert, wenn (nicht)".

Im Ergebnis sagen das die allermeisten. Eine moralische Frage ist das aber gerade in dem Bezug nicht, sondern eben eine rechtliche. Und schon gar keine einfache.


natuerlich ist es auch ne moralische Frage
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Es gibt ganz notwendig Spielregeln, weil sonst der ganze Laden auseinanderfliegen würde.

Und es gibt Situationen, wo diese notfalls auch gebrochen werden müssen. Wer bestimmt diese Situationen? Kein Gesetz, sondern akut der Einzelne, der auch die Folgen zu verantworten hat. To live outside the law you must be honest, wie Bob Dylan sehr schön sagte.

In unseren dichtgewobenen Gesetzeswerken gibt es jede Menge Luft für das Ethos des Individuums. Das ist glücklicherweise so und kann schlechterdings auch garnicht anders sein.
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propain schrieb:

Aber da du ja sooooooo schlau bist und es sonst keiner versteht, erkläre uns doch mal mit einfachen Worten den Begriff Theorie und theoretisch.

Wieso nur wusste ich das da nix kommt......
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dawiede schrieb:

natuerlich ist es auch ne moralische Frage


Und die kulminiert darin, mich in Wolfgang Daschner zu versetzen.

Könnte ich heute besser schlafen wenn ich

a) einem inzwischen als Kindsmörder zu lebenslänglicher Haft verurteilten Mann Schmerzen angedroht und damit gegen das Gestetz verstoßen hätte

oder

b) den Grundsätzen des Rechtsstaates folgend untätig geblieben und in dieser Zeitspanne Jakob von Metzeler verdurstet wäre
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@tutzt

wenn ich deine beiträge zu dem thema lese, dann komme ich zu dem ergebnis, dass der zweck bei dir die mittel heiligt. diese meinung teile ich überhaupt nicht. und dabei spielt es auch keine rolle, ob ich selbst rache- oder gewaltphantasien habe oder hätte.

als simples beispiel: ich konnte nachvollziehen, was frau bachmeier damals getan hat. trotzdem gehörte sie dafür, ohne wenn und aber, ins gefängnis. entweder man einigt sich auf zivilisatorische standarts oder oder nicht. in letzterem fall lebt man mit vendetta und blutrache. keine hübsche aussicht.

peter
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tutzt schrieb:

"Das größte Recht des Menschen ist es klüger zu werden."

Ich wollte ihnen lediglich dabei helfen, dass sie erkennen, dass es eben nicht immer möglich ist sich mit Allgemeinplätzen zu einem so komplexen Thema wie dem absoluten Folterverbot und der Menschenwürde umfassend und abschließend zu äußern, was sie aber offenbar nicht einsehen und darauf beharren mehr Ahnung zu haben als zig Professoren/Rechtsautoren, sprich zu behaupten, das mit dem absoluten Folterverbot sei ganz einfach und klar.

Nein, was du tust ist eigene Meinungen zu diskreditieren indem du "die die es wissen müssen" vorschiebst.
In keinerlei Weise versuchst du Inhalte nachvollziehbar zu erklären oder gar auf die hier geäußerten Meinungen einzugehen. Dabei legst du eine Arroganz an den Tag, die jede Diskussion faktisch im Ansatz erstickt.
Denn sinngemäß zu schreiben "ihr versteht es nicht", "ihr werdet es nicht verstehen" und "eine Meinung darf sich nur erlauben wer einen rechtsphilosophischen Diskurs darüber zu führen vermag" ist lächerlich.
Klar ist ersichtlich wo du dein Steckenpferd siehst (ob es eines ist bezweifelst du ja selbst), in der Lage es zu vermitteln bist du nicht.

Und, nur falls es dir entgangen sein sollte:
Wir befinden uns auf der Plattform eintracht.de und nicht verfassungsrecht.de. In diesem Sinne ist hier niemand verpflichtet sich in einem dir würdig erscheinenden Rahmen auszudrücken.
Du solltest also entweder deine Ansprüche an das unmündige Publikum zurückschrauben oder dich auf einer dem Thema angemesseneren Plattform einer solchen Diskussion widmen.

Dort kannst du dann auch von deinem "Recht klüger zu werden" rege Gebrauch machen. Ich bin mir sicher dass du noch reichlich Potential hast.
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Ich finde jeder Fall sollte für sich selbst gesehen werden und dem entsprechend entschieden werden. Hier wird mir viel zu Pauschal über Folter ,Recht und Unrecht geurteilt.

In diesem speziellen Fall hat Daschner völlig richtig entschieden.
Es musste davon ausgegangen werden das Jakob noch lebt!
Man stelle sich nur das szenario vor , der Junge erstickt,verblutet oder verhungert irgendwo ......während der Täter aus diversesten gründen lieber Kekse isst,grinst und schweigt während sein Anwalt verhandelt. Ekelhaft.

Diesem Selbstdarsteller wurde keine Schramme zugeführt ,ausser ein bisschen Angst eingejagdt. Ich persöhnlich denke ein Kindermörder muss das ab können. Als er den klenen abgemurkst hat war das sensibelchen ja auch nicht aus Zuckerwatte.

Ich danke alle Gerichten für die richtigen Entscheidungen.
Lebenslänglich für das Schwein, eine Rüge für Daschner und ab heute endlich der Deckel drauf auf dem Schmierentheater.

Mein Beileid gilt der Familie Metzler
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tutzt schrieb:
[...
Ok, du verstehst es wirklich nicht. Dadurch, dass du beständig die Rechtsgrundlagen wiederholst, löst du das Problem aber nicht, sondern skizzierst nur seine Ursache, eben die Unantastbarkeit der Würde als höchstes Schutzgut.
Evtl. weißt du auch einfach nicht, dass es eben nicht nur einen Achtungsanspruch, sondern gleichzeitig eine Schutzverpflichtung des Staates gibt, dann wäre natürlich klar, warum du das Problem nicht erkennst.
Oder, da du ihn schon erwähnst, du vertrittst die Meinung, die Väter des GG hätten das Problem sehr wohl erkannt, und die Abwägung durch Art. 104 GG vorgenommen. Ist aber glaube ich eine Mindermeinung, die das Problem eigentlich nur verdrängt, da Art. 1 GG ja dem Art. 104 GG dennoch vorgeht und sich der Hund irgendwie in den Schwanz beißt. Zumal Art. 104 GG nicht der Ewigkeitsgarantie unterliegt.
...


Auch die Erfüllung verfassungsrechtlicher Schutzpflichten hat sich gefälligst an die Verfassung zu halten, also die nicht abdingbare Würde des Menschen zu achten. Die staatliche Gewalt darf die Grenze der Würdeverletzung einfach nicht überschreiten, so einfach isses.
Art. 104 I 2 GG ist ein grundrechtsgleiches Recht, welches -wie üblich- die Gewährleistung aus Art. 1 I 1 GG konkretisiert und "in dessen Lichte" auszulegen ist. Damit ist Art. 104 I 2 GG lex specialis zu Art. 1 GG und geht dem so in der Anwendung natürlich vor.
Daß diese Vorschrift nicht von der Ewigkeitsgarantie umfaßt ist, ändert daran gar nix, so sieht die Verfassung halt mal heute aus.
Und ich bin mir sicher, daß die Verfassungsväter die grundsätzliche Problematik durchaus erkannt hatten, als sie im Schatten des dritten Reichs die Menschenwürde an die vorderste Stelle des Gesetzestexts setzten.
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Bigbamboo schrieb:
kreuzbuerger schrieb:
...
ich finde, dass daschner richtig gehandelt hat. es ist aber auch richtig, dass er dafür bestraft wurde - mit dem geringstmöglichen strafmaß!



Ich finde nicht, daß er richtig gehandelt nicht - Folter ist für einen Vize-Polizeipräsidenten keine Option. Dem Strafmaß kann ich mich auch anschließen.  

hat brady ja schon angedeutet: im konkreten fall reden wir ja nicht über abu ghraib, sondern über warme worte und ne deutliche ansprache, die nicht den zweck verfolgte, ein geständnis zu erpressen, sondern ein kinderleben zu retten.


@tutzt:

ist dir eigentlich schonmal der gedanke gekommen, dass die materie eher für dich zu komplex ist? denn immerhin schaffst du es nicht, einer horde dummer, ungebildeter fußballfans deine auffassung zu vermitteln...

...und ich dumme sau hab in meinem letzten studium gelernt, dass der sender einer nachricht für das verstehen dieser beim empfänger verantwortlich ist...

da steh ich nun ich armer tor - und bin so klug als wie zuvor


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Grabi65 schrieb:
dawiede schrieb:

natuerlich ist es auch ne moralische Frage


Und die kulminiert darin, mich in Wolfgang Daschner zu versetzen.

Könnte ich heute besser schlafen wenn ich

a) einem inzwischen als Kindsmörder zu lebenslänglicher Haft verurteilten Mann Schmerzen angedroht und damit gegen das Gestetz verstoßen hätte

oder

b) den Grundsätzen des Rechtsstaates folgend untätig geblieben und in dieser Zeitspanne Jakob von Metzeler verdurstet wäre



Ich sitz leider am falschen Rechner, sonst haette ich dir hier mal eine kurze Zusammenfassung reinkopiert.

Ich glaub aber das ist ganz gut geschrieben, konnte es aber nur ueberfliegen:
http://www.mpib-berlin.mpg.de/en/institut/dok/full/keller/Keller_Moralentwicklung_2005.pdf
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wenn ichs mir so recht ueberlege (nach dem ich deinen Text nochmal gelesen habe), ist es wohl eher fuer andre interessant als fuer dich
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Grabi65 schrieb:
dawiede schrieb:

natuerlich ist es auch ne moralische Frage


Und die kulminiert darin, mich in Wolfgang Daschner zu versetzen.

Könnte ich heute besser schlafen wenn ich

a) einem inzwischen als Kindsmörder zu lebenslänglicher Haft verurteilten Mann Schmerzen angedroht und damit gegen das Gestetz verstoßen hätte

oder

b) den Grundsätzen des Rechtsstaates folgend untätig geblieben und in dieser Zeitspanne Jakob von Metzeler verdurstet wäre



Sehr gute Fragestellung und Daschner hat sich -meiner Meinung nach- für die moralisch richtige Lösung entschieden.

Aber Du hast ja weiter oben bereits ausgeführt, dass sich eine Handlung moralisch und rechtlich nicht immer unter einen Hut bringen lässt.

Trotz allem meine Hochachtung für Herrn Daschner verbunden mit dem Wunsch einer leidensreichen Haftzeit für die andere Person!
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Basaltkopp schrieb:
Grabi65 schrieb:
dawiede schrieb:

natuerlich ist es auch ne moralische Frage


Und die kulminiert darin, mich in Wolfgang Daschner zu versetzen.

Könnte ich heute besser schlafen wenn ich

a) einem inzwischen als Kindsmörder zu lebenslänglicher Haft verurteilten Mann Schmerzen angedroht und damit gegen das Gestetz verstoßen hätte

oder

b) den Grundsätzen des Rechtsstaates folgend untätig geblieben und in dieser Zeitspanne Jakob von Metzeler verdurstet wäre



Sehr gute Fragestellung und Daschner hat sich -meiner Meinung nach- für die moralisch richtige Lösung entschieden.

Aber Du hast ja weiter oben bereits ausgeführt, dass sich eine Handlung moralisch und rechtlich nicht immer unter einen Hut bringen lässt.

Trotz allem meine Hochachtung für Herrn Daschner verbunden mit dem Wunsch einer leidensreichen Haftzeit für die andere Person!


Die Frage ist aber, hätte er es auch gemacht wenn er die Familie nicht gekannt hätte.


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