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Mietrecht

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Brauche mal wieder ein bisschen Hilfe... Folgendes hat sich (wirklich!) ereignet:
Unsere Badlampe hing 3 Jahre lang an der Decke und fällt dann plötzlich runter, weil einer der 3 Halter abgebrochen ist. Dabei trifft sie die Badewanne, und ein Stück der Emaille-Beschichtung platzt ab.

1.) Muss ich diesen Schaden dem Vermieter melden?

2.) Muss der Vermieter die Möglichkeit bekommen, einen Handwerker seines Vertrauens mit der Reparatur zu beauftragen? Oder darf ich selbst zur Tat schreiten (bzw. ein von mir ausgesuchter Handwerker)?

3.) Sind Reparatur-Sets aus dem Baumarkt empfehlenswert? Wieviel handwerkliche Begabung braucht man? Sieht man nachher noch was?

Dankbar für Tips
liesel
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1) Ja, würde ich machen. Kommt ein bissle auf den Vertrag an, aber ich würde es rein vorsorglich tun.


2) Ja, Frist setzen zur Beseitigung des Mangels. Erst dann dürfte eine Ersatzvornahme zulässig sein.
( Kleiner Tipp, ein höfliches schreiben hilft.. Mit dem Hut in der Hand kommst Du gut durchs ganze Land)

3) Keine Ahnung.

Ich repariere  alles selbst. Am liebsten mache ich Elektro und Gasinstallationen, gerne auch die Bremsen am KFZ.
Habe noch Termine frei
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HeinzGründel schrieb:


Ich repariere  alles selbst. Am liebsten mache ich Elektro und Gasinstallationen, gerne auch die Bremsen am KFZ.
Habe noch Termine frei  


Er schneidet sich sogar selbst die Haare.
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niemiec schrieb:
HeinzGründel schrieb:


Ich repariere  alles selbst. Am liebsten mache ich Elektro und Gasinstallationen, gerne auch die Bremsen am KFZ.
Habe noch Termine frei  


Er schneidet sich sogar selbst die Haare.





 
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HeinzGründel schrieb:
1) Ja, würde ich machen. Kommt ein bissle auf den Vertrag an, aber ich würde es rein vorsorglich tun.


2) Ja, Frist setzen zur Beseitigung des Mangels. Erst dann dürfte eine Ersatzvornahme zulässig sein.
( Kleiner Tipp, ein höfliches schreiben hilft.. Mit dem Hut in der Hand kommst Du gut durchs ganze Land)

3) Keine Ahnung.

Ich repariere  alles selbst. Am liebsten mache ich Elektro und Gasinstallationen, gerne auch die Bremsen am KFZ.
Habe noch Termine frei  


Oh Gott, ich ahne Schreckliches!
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Das nächste mal schneide ich euch die Haare, ihr Dreggsägg

@ Biber

Ich wars net
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HeinzGründel schrieb:
1) Ja, würde ich machen. Kommt ein bissle auf den Vertrag an, aber ich würde es rein vorsorglich tun.


2) Ja, Frist setzen zur Beseitigung des Mangels. Erst dann dürfte eine Ersatzvornahme zulässig sein.
( Kleiner Tipp, ein höfliches schreiben hilft.. Mit dem Hut in der Hand kommst Du gut durchs ganze Land)

3) Keine Ahnung.

Ich repariere  alles selbst. Am liebsten mache ich Elektro und Gasinstallationen, gerne auch die Bremsen am KFZ.
Habe noch Termine frei  


Hast du denn den gut dotierten Beraterjob bei KfW nicht mehr?
paw
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peter_aus_wiesbaden schrieb:
HeinzGründel schrieb:
1) Ja, würde ich machen. Kommt ein bissle auf den Vertrag an, aber ich würde es rein vorsorglich tun.


2) Ja, Frist setzen zur Beseitigung des Mangels. Erst dann dürfte eine Ersatzvornahme zulässig sein.
( Kleiner Tipp, ein höfliches schreiben hilft.. Mit dem Hut in der Hand kommst Du gut durchs ganze Land)

3) Keine Ahnung.

Ich repariere  alles selbst. Am liebsten mache ich Elektro und Gasinstallationen, gerne auch die Bremsen am KFZ.
Habe noch Termine frei  


Hast du denn den gut dotierten Beraterjob bei KfW nicht mehr?
paw  



Ich prozessiere gerade um die Abfindung
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HeinzGründel schrieb:

Ich repariere  alles selbst. Am liebsten mache ich Elektro und Gasinstallationen, gerne auch die Bremsen am KFZ.
Habe noch Termine frei  

Aha, jetzt weiß ich, wer sich hinter den Meldungen von Mardern, die in Umspannstationen hupfen, wirklich verbirgt  
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liesel_sge schrieb:
Brauche mal wieder ein bisschen Hilfe... Folgendes hat sich (wirklich!) ereignet:
Unsere Badlampe hing 3 Jahre lang an der Decke und fällt dann plötzlich runter, weil einer der 3 Halter abgebrochen ist. Dabei trifft sie die Badewanne, und ein Stück der Emaille-Beschichtung platzt ab.

1.) Muss ich diesen Schaden dem Vermieter melden?

2.) Muss der Vermieter die Möglichkeit bekommen, einen Handwerker seines Vertrauens mit der Reparatur zu beauftragen? Oder darf ich selbst zur Tat schreiten (bzw. ein von mir ausgesuchter Handwerker)?

3.) Sind Reparatur-Sets aus dem Baumarkt empfehlenswert? Wieviel handwerkliche Begabung braucht man? Sieht man nachher noch was?

Dankbar für Tips
liesel


Das ist sehr ärgerlich!

ABER:
Hast du keine Haftpflichtversicherung?   ,-)

Gruß Total_Sauer
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la_aficionada schrieb:
HeinzGründel schrieb:
1) Ja, würde ich machen. Kommt ein bissle auf den Vertrag an, aber ich würde es rein vorsorglich tun.


2) Ja, Frist setzen zur Beseitigung des Mangels. Erst dann dürfte eine Ersatzvornahme zulässig sein.
( Kleiner Tipp, ein höfliches schreiben hilft.. Mit dem Hut in der Hand kommst Du gut durchs ganze Land)

3) Keine Ahnung.

Ich repariere  alles selbst. Am liebsten mache ich Elektro und Gasinstallationen, gerne auch die Bremsen am KFZ.
Habe noch Termine frei  


Oh Gott, ich ahne Schreckliches!



warst du an fenins grill?????
oder am auto?
was ist mit der elektrik, bekommt der nu bald n schlag?
mir schwant boeses.


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