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Erster Mietvertrag für ein Hochhaus mit Islamklausel [Vorsicht, evtl. nur Bild-Propaganda!]

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Ernst Reuter Platz 2, Berlin Charlottenburg: Dort steht ein 6000 m2 großes Gebaüde. was durch eine Islamklausel lediglich eingeschränkt zur gewerblichen Vermietung steht:

Die islam. Investorengruppebesteht besteht bei den Mietern auf die Einhaltung des Islam:Kein Handel oder Vermarktung mit Schweinefl., Alkohol. Dies gilt auch für Versicherungen.

Mieterbund:Anders als bei Wohnhäusern sei dies zwar unschön aber zulässig.

Ich stell mir eben so vor...... eine rechtsextreme Investorengruppe besitzt ein entsprechendes Hochhaus  

Ich für meinen Teil lehne extremes Gedankengut aus beiden Richtungen aber so was von ab!! Was für ein Gesocks!!
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Finde nicht, dass man das als "extremes Gedankengut" bezeichnen kann, und wieso Gesocks?
Durch diese Regel werden ja keine Völkergruppen von der gewerblichen Miete ausgeschlossen, sondern nur gewisse Praktiken, die im Glauben des Besitzers mit einem Tabu belegt sind.
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Ich darf doch als Eigentümer bestimmen, welche Mieter ich in mein Haus lasse. Jeder potentielle Mieter hat doch die Wahl, ob er den Mietvertrag unterschreiben will.

Und dass diese pauschale "Gesocks" noch nicht gesperrt wurde, verwundert mich schon! Ganz schwach @DirtyHarry!
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Ist der Begriff "Gesocks" nicht auch schon ein Teil von extremem Gedankengut, weil abwertend...  
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Genauso kann ich doch für mich entscheiden, dass nicht an Moslems vermiete. Das muss ich noch nicht einmal im Mietvertrag festhalten....

Ich kann da nichts verwerfliches feststellen. Die Investorengruppe könnte genauso auch an gläubige Moslems vermieten, wo sie sich eh sicher sein kann, dass diese die im Mietvertrag aufgeführten Ausschlüsse auch ablehnen. Da würde dann niemand schreien können.

Insofern ist diese Klausel ehrlicher als selektive Auswahl der Mieter.
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woltego6 schrieb:
Finde nicht, dass man das als "extremes Gedankengut" bezeichnen kann, und wieso Gesocks?
Durch diese Regel werden ja keine Völkergruppen von der gewerblichen Miete ausgeschlossen, sondern nur gewisse Praktiken, die im Glauben des Besitzers mit einem Tabu belegt sind.  


Ich akzeptiere , daß Du eine andere Einstellung hast.

Für mich ist diese Auslegung im Sinne einer selektiven Auslese bei den Mietern nicht mit unserer aufgeschlossenen westl. Wertegesellschaft vereinbar.

Ich werde sie weder in christlicher oder islam.Selektion befürworten oder akzeptieren.
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Andersrum gefragt:

Wenn Du Mietobjekte hättest, würdest Du an den erstbesten bzw. an wirklich jeden vermieten, oder würdest Du auch selektieren?
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Basaltkopp schrieb:
Andersrum gefragt:

Wenn Du Mietobjekte hättest, würdest Du an den erstbesten bzw. an wirklich jeden vermieten, oder würdest Du auch selektieren?  


Per Klausel ? Nein.
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Nicht mal ne klausel das keiner kickers Fan sein darf.

Weil auch dies sind freie Menschen.
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"Die islam. Investorengruppebesteht besteht bei den Mietern auf die Einhaltung des Islam:Kein Handel oder Vermarktung mit Schweinefl., Alkohol. Dies gilt auch für Versicherungen."

Nun, genausogut kann ich doch sagen, daß ich kein Bordell oder Waffengeschäft haben möchte ?! Verwerflich ?
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Foofighter schrieb:
"Die islam. Investorengruppebesteht besteht bei den Mietern auf die Einhaltung des Islam:Kein Handel oder Vermarktung mit Schweinefl., Alkohol. Dies gilt auch für Versicherungen."

Nun, genausogut kann ich doch sagen, daß ich kein Bordell oder Waffengeschäft haben möchte ?! Verwerflich ?


Zwingst du damit deinen Mietern Deinen religiösen Glauben auf?
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Dirty-Harry schrieb:
Foofighter schrieb:
"Die islam. Investorengruppebesteht besteht bei den Mietern auf die Einhaltung des Islam:Kein Handel oder Vermarktung mit Schweinefl., Alkohol. Dies gilt auch für Versicherungen."

Nun, genausogut kann ich doch sagen, daß ich kein Bordell oder Waffengeschäft haben möchte ?! Verwerflich ?


Zwingst du damit deinen Mietern Deinen religiösen Glauben auf?


Nein, aber es zwingt mich ja auch niemand, meine Metzgerei unbedingt dort eröffnen zu wollen, wo es nicht gern gesehen wird.
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Dirty-Harry schrieb:
Foofighter schrieb:
"Die islam. Investorengruppebesteht besteht bei den Mietern auf die Einhaltung des Islam:Kein Handel oder Vermarktung mit Schweinefl., Alkohol. Dies gilt auch für Versicherungen."

Nun, genausogut kann ich doch sagen, daß ich kein Bordell oder Waffengeschäft haben möchte ?! Verwerflich ?


Zwingst du damit deinen Mietern Deinen religiösen Glauben auf?


Dir ist aber schon klar, dass es diese Ausnahme der "erlaubten religiösen Diskriminierung" nach deutschem Recht schon immer gibt, so dass z.B. kirchliche Betriebe nur christliche Mitarbeiter einstellen dürfen?
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Foofighter schrieb:
Dirty-Harry schrieb:
Foofighter schrieb:
"Die islam. Investorengruppebesteht besteht bei den Mietern auf die Einhaltung des Islam:Kein Handel oder Vermarktung mit Schweinefl., Alkohol. Dies gilt auch für Versicherungen."

Nun, genausogut kann ich doch sagen, daß ich kein Bordell oder Waffengeschäft haben möchte ?! Verwerflich ?


Zwingst du damit deinen Mietern Deinen religiösen Glauben auf?


Nein, aber es zwingt mich ja auch niemand, meine Metzgerei unbedingt dort eröffnen zu wollen, wo es nicht gern gesehen wird.


Ich mag auch keine Versicherungen. Aber ich halte sie in unserer westliche Gesellschaft für unerläßlich, deswegen besitze ich doch einige.

Eine aus religiösen Gründen ausschließende klausel in einem gewerblichen Hochhaus?
Das ist eine Erhöhung einer Religion über die freiheitliche Grundordnung unserer Gesellschaft.

Bei Mietwohnungen unzuläßich. Wie der Mieterbund ausführt zwar zulässig aber sehr an der Grenze.

Du siehst keine Grenzen, wenn extreme religiöse Investorengruppen selektieren?
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Foofighter schrieb:
Dirty-Harry schrieb:
Foofighter schrieb:
"Die islam. Investorengruppebesteht besteht bei den Mietern auf die Einhaltung des Islam:Kein Handel oder Vermarktung mit Schweinefl., Alkohol. Dies gilt auch für Versicherungen."

Nun, genausogut kann ich doch sagen, daß ich kein Bordell oder Waffengeschäft haben möchte ?! Verwerflich ?


Zwingst du damit deinen Mietern Deinen religiösen Glauben auf?


Nein, aber es zwingt mich ja auch niemand, meine Metzgerei unbedingt dort eröffnen zu wollen, wo es nicht gern gesehen wird.


Im Übrigen zwinge ich damit aber potentiellen Mietern meine Sicht der Dinge, meine Weltanschauung und meine Werte auf !
Religion ?  
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jetzt ist es an der zeit das jmd von "christlich und jüdisch geprägter Kultur" spricht um dies zu legitimieren, und schon kann sich die diskussion weiter im kreise drehen, wie so viele hier im Dies&Das...
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Bei Gewerbeimmobilien darf man so gut wie alle Enischränkungen bei der Vermietung vorschreiben.
Anders sieht es bei Wohnimmobilien aus.
Dort wären Zusätze wie "es darf kein Alk konsumiert werden" oder "es muss jeder Mieter moslem sein" nicht erlaubt.
In der Praxis wird das natürlich einfach umgangen indem man sich die Miert genau anschaut. Führt zwar weiter zur Ghettorisierung ganzer Stadtteile, ist aber eben so.
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stefank schrieb:
Dirty-Harry schrieb:
Foofighter schrieb:
"Die islam. Investorengruppebesteht besteht bei den Mietern auf die Einhaltung des Islam:Kein Handel oder Vermarktung mit Schweinefl., Alkohol. Dies gilt auch für Versicherungen."

Nun, genausogut kann ich doch sagen, daß ich kein Bordell oder Waffengeschäft haben möchte ?! Verwerflich ?


Zwingst du damit deinen Mietern Deinen religiösen Glauben auf?


Dir ist aber schon klar, dass es diese Ausnahme der "erlaubten religiösen Diskriminierung" nach deutschem Recht schon immer gibt, so dass z.B. kirchliche Betriebe nur christliche Mitarbeiter einstellen dürfen?  


Eine kirche, die ein gewerbliches Hochhaus mit solchen Klauseln vermietet ist mir nicht bekannt.Ich halte es für ausgeschlossen. Wenn so etwas bekannt würde , wäre ich ebenso empört wie in o.g. Fall.

Ich bin in meiner beruflichen Laufbahn-ohne mir Gedanken zu machen- 2 mal bei so einem kirchl.Betrieb zu einem Vorstellungsgespräch gewesen.

"Sie können sofort bei uns anfangen, wenn sie bereit sind irgendeiner Glaubenskonfession beizutreten"( so hab ich es zumindest in Erinnerung).

"Irgendeiner Glaubenskonfession" habe ich zumindest in Erinnerung.
Erinnerung deshalb , weil das Gespräch für mich sofort beendet war : "Schade, aber das paßt dann nicht zusammen".
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Foofighter schrieb:
Foofighter schrieb:
Dirty-Harry schrieb:
Foofighter schrieb:
"Die islam. Investorengruppebesteht besteht bei den Mietern auf die Einhaltung des Islam:Kein Handel oder Vermarktung mit Schweinefl., Alkohol. Dies gilt auch für Versicherungen."

Nun, genausogut kann ich doch sagen, daß ich kein Bordell oder Waffengeschäft haben möchte ?! Verwerflich ?


Zwingst du damit deinen Mietern Deinen religiösen Glauben auf?


Nein, aber es zwingt mich ja auch niemand, meine Metzgerei unbedingt dort eröffnen zu wollen, wo es nicht gern gesehen wird.


Im Übrigen zwinge ich damit aber potentiellen Mietern meine Sicht der Dinge, meine Weltanschauung und meine Werte auf !
Religion ?    


Gemeint war natürlich nur die Selektion aufgrund einer Erhöhung der Religion über unsere freiheitliche Wertegesellschaft.
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Dirty-Harry schrieb:
Foofighter schrieb:
Foofighter schrieb:
Dirty-Harry schrieb:
Foofighter schrieb:
"Die islam. Investorengruppebesteht besteht bei den Mietern auf die Einhaltung des Islam:Kein Handel oder Vermarktung mit Schweinefl., Alkohol. Dies gilt auch für Versicherungen."

Nun, genausogut kann ich doch sagen, daß ich kein Bordell oder Waffengeschäft haben möchte ?! Verwerflich ?


Zwingst du damit deinen Mietern Deinen religiösen Glauben auf?


Nein, aber es zwingt mich ja auch niemand, meine Metzgerei unbedingt dort eröffnen zu wollen, wo es nicht gern gesehen wird.


Im Übrigen zwinge ich damit aber potentiellen Mietern meine Sicht der Dinge, meine Weltanschauung und meine Werte auf !
Religion ?    


Gemeint war natürlich nur die Selektion aufgrund einer Erhöhung der Religion über unsere freiheitliche Wertegesellschaft.


Die von dir genannte Selektion findet doch so gar nicht statt, da ja nicht etwa keine Nichtmuslime als Mieter akzeptiert werden, sondern z.B. der Verkauf von Alkohol verboten wird. Dies ist aber auch sonst möglich, so dürfen z.B. die Standmieter auf der Konstablerwache keinen hochprozentigen Alkohol ausschenken. Natürlich geschieht dies nicht aus einem religiösen Grund, sondern um zu starke Alkoholisierung der Marktbesucher zu vermeiden (Netter Versuch, nützt aber bei uns Konstihockern nix).
Da die Religionsfreiheit im GG verankert ist, muss man auch ein Alkoholverbot auf religiöser Grundlage im Bereich der gewerblichen Vermietung akzeptieren.


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