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Dienstverpflichtung - Eine Frage an die Anwälte

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Hallo,
heute morgen wurde ich telefonisch von einer Arbeitskollegin geweckt, um mir mitzuteilen, dass ich morgen für einen erkrankten Arbeitskollegen einspringen muss. Da wir morgen einen große Familienfeier haben, habe ich gesagt, dass ich nicht kann. Daraufhin hat sie mich an den diensthabenden Oberarzt verwiesen, der mir eine Dienstverpflichtung ausgesprochen hat. Daraufhin habe ich im gesagt, dass ich das gerne schriftlich habe wolle, was er verweigerte. Ist diese telefonische Verpflichtung rechtlich für mich verbindend?
Ist dieser Oberarzt (aus einer anderen Abteilung) mir gegebenüber Weisungsbefugt? Oder darf eine Dienstverpflichtung nur mein Abteilungsleiter (oder dessen Stellvertreterin) aussprechen?

Wäre toll, wenn ich Antworten auf diese Fragen bekommen würde. Google hilft mir leider nicht weiter.
Vielen Dank und euch einen guten Rutsch (ohne den Ärger, den ich gerade habe).
DocMoc
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Bin kein Anwalt, war jedoch mal in einem Personalrat Ersatzmitglied und bin noch immer Verd.i-Mitglied: Ich würde Dir raten - wenn Du in einem öffentlichen, also kommunalen oder Kreis-Krankenhaus o. dgl. beschäftigt bist - erst mal versuchen, jemanden vom Personalrat anzurufen und auch in den Tarifvertrag für Euch Krankenhaus-Beschäftigte und in die Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit reinzuschauen.

Es kann sein, dass Du "Rufbereitschaft" hast??

Wenn nein, hast Du wahrscheinlich Wochenende laut Dienstplan.

Jedoch ist zu bedenken, dass Du als Mitarbeiter im öffentlichen Dienst - davon gehe ich jetzt mal aus - in der Tat auch eine "Fürsorgepflicht" Deinem Dienstherren gegenüber hast (genau wie umgekehrt...   ), um diesen instand zu versetzen, Leben zu retten und zu erhalten.

Und bedenken: Wenn Du alles geprüft und mit dem hoffentlich erreichbaren Personalratsmitglied gesprochen hast: Karriere wirst Du bei einem "Nein" in diesem Haus wahrscheinlich keine mehr machen... das muss man einkalkulieren, wenn man ein paar mal "Nein" zum Arbeitgeber sagt, was andererseits das gute Recht eines jeden Arbeitnehmers ist, auch mal "Nein" zu sagen, wenn es denn keine "Arbeitsverweigerung" darstellt.

Gefahr: Diese könnte bei Vorliegen einen fristlosen Kündigungsgrund darstellen, weil "das Vertrauen zwischen AG und AN zerrüttet" wäre...
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Ach so: Erst zusagen (jetzt gleich) und heute abend krankmelden, wäre auch eine Handlungsalternative, mit dem Risiko eben, "keine Karriere mehr zu machen"...
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Hm , die Frage ist ohne einen Blick in deinen Arbeitsvertag werfen zu können nur schwierieg zu beantworten. Möglicherweise gibt es auch eine Betriebsvereinbarung die hier näheres regelt.

Vom Bauchgefühl würde ich sagen- ja- Dienstverpflichtung dürfte möglich sein, gerade wenn Not am Mann ist. Ich würde das auch mit einem besonderen Treueverhältnis begründen.
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Hier findest du Informationen:

http://mein-frei.verdi.de/
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HeinzGründel schrieb:
 Vom Bauchgefühl würde ich sagen- ja- Dienstverpflichtung dürfte möglich sein, gerade wenn Not am Mann ist. Ich würde das auch mit einem besonderen Treueverhältnis begründen.


In der Medizin herrscht der permanente Notfall, da die Personalstärken zu niedrig gefahren werden. Dies hat der Gesetzgeber aber nicht gemeint, sondern vielmehr ein Unglück oder eine Naturkatastrophe, wenn er von einer Dienstverpflichtung spricht. Für Erkrankung eines Kollegen muss und kann der AG anders vorsorgen als durch Dienstverpflichtungen.
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Beim ärztlichen Bereitschaftsdienst habe ich als Student so eine Klausel im Vertrag (die wir schon kritisch beäugt haben), die aber noch nie zum Tragen gekommen ist, da wir immer einen Backup regeln, die/der im Krankheitsfall einspringen muss.

Ich würde die Arbeitsrechtler vom MB anrufen http://www.mbhessen.de/meinlv/mitarbeiterinnen-und-mitarbeiter

Eine spezifische Forumsaussage lautet jedenfalls:

Und zur Dienstverpflichtung: während deiner Freizeit kannst du nicht dienstverpflichtet werden.
Das geht nur während der Arbeitszeit.
Also das heißt, ruft dich der Arbeitgeber zu hause an, hat er dir gar nichts zu sagen, ordnet er dir aber während deiner Dienstzeit etwas an, musst du tun, was er sagt, auch wenn es z.B. den nächsten Tag angeht.

http://www.krankenschwester.de/forum/arbeitsrecht-gesundheitsrecht-krankenpflegegesetz/8304-einheitliche-gesetzliche-bestimmungen-fuer-dienstplaene.html
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Ich bin ziemlich sicher das Dienstverpflichtung nicht im juristischen Sinne gemeint war.

Ich gehe mal davon aus, dass er zur Übernahme der Schicht aufgefordert worden ist.  Die Anordnung von Mehrarbeit dürfte schon möglich sein. Wiegesagt, da gibt es mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit eine BV die nähers regelt.

Ich glaub auch, dass die Ausführungen von Verdi so nicht 1 zu 1 auf den Klinikbetrieb übertragbar sind. Möglicherweise bei einer Krankenschwester, aber nicht bei einem Arzt.
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Man muss wohl bei wichtigen Familienfeiern gerade auf Hawaii, nicht erreichbar oder auch krank sein. Mit A09.9 könnte man den schwarzen Peter jetzt noch weitergeben - sofern man den OA nicht zu oft wieder sieht und jemand anderes hoffentlich besser kann. Shice System.

Zu den Ermessensentscheidungen in einem ähnlich gelagerten Fall (Ärztin...Wochenende...aber kleine Kinder):

1. Unbillige Änderungen am Dienstplan sind nach §315 BGB unverbindlich.
Zwar hat der Arbeitgeber den Zeitpunkt der vertraglich vereinbarten Arbeit gemäß §106 GewO zu bestimmen. Doch mit der rechtzeitigen Herausgabe eines Dienstplanes hat er dieses Recht verbraucht.

4. Ohne Mitbestimmung sind Änderungen des Dienstplanes rechtsunwirksam.
Denn die Festlegung von Arbeitszeit unterliegt der Kontrolle durch die Interessensvertretung. Der Betriebsrat, der Personalrat oder die Mitarbeitervertretung überprüft dabei zunächst, ob die Anordnung überhaupt zulässig wäre.
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Ist das Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht durch Gesetz, Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag hinsichtlich der Leistungen von Überstunden beschränkt, kann er die Lage der Arbeitszeit festlegen. Er muss dabei aber billiges Ermessen wahren. Dies erfordert die Abwägung aller wesentlichen Umstände und die angemessene Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen. Die Verweigerung von Überstunden rechtfertigt daher nicht grundsätzlich den Ausspruch einer Kündigung.
(Arbeitsgericht Frankfurt am 26.11.1998, 2 Ca 4267/98).

http://www.arbeitsrecht.de/forum/arbeitsrecht/198188-dienstverpflichtung-aerzte-post1036521.html#post1036521
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Was wurde ich früher in diesem Sinne ebenfalls  heftig ausgenutzt.....

Irgendwann hatte ich meine Lektion gelernt Hab immer erst dann "abgehoben", wenn sich der Anrufer bereits gemeldet und dieser nicht vom Betrieb war.

War es -was oft vorgekommen ist-der hier beschriebene Fall, dann hab ich die betriebliche AB- Nachricht zig Stunden später erst dann per Rückruf beantwortet, als die vermeintlichen " Notfälle" selbstverstäbdlich längst ohne mich geregelt gewesen sind.  

Der "Schutz der eigenen Person und der eigenen Kräfte" gehört zum Geschäft. Das lernt man in jeder Ausbildung.

Paßt man nicht genügend auf sich auf, ist man schneller verbraucht , als es einem lieb ist.[ulist]
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Dirty-Harry schrieb:
...

Der "Schutz der eigenen Person und der eigenen Kräfte" gehört zum Geschäft. Das lernt man in jeder Ausbildung.

Paßt man nicht genügend auf sich auf, ist man schneller verbraucht , als es einem lieb ist.[ulist]



Der neumodische Begriff dafür heißt "burn out", gerade in pflegenden und heilenden Berufen, da dort Menschen arbeiten die eigentlich anderen Menschen helfen wollen. Aber vom "Arbeitgeber" ausgenutzt werden, der zu wenige qualifizierte Kräfte bereithält oder die vorhandenen mit übertriebener Bürokratie vom "Dienst am Nächsten" abhält.
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Dran gegangen - jetzt gefangen?

Ich verstehe das nicht so ganz. Normalerweise müsste doch für das eingeplante Personal noch ein Bereitschaftsdienst für mögliche Ausfälle bestehen, oder?

Schreib Dich doch einfach selber krank  
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Dirty-Harry schrieb:
Was wurde ich früher in diesem Sinne ebenfalls  heftig ausgenutzt.....

Irgendwann hatte ich meine Lektion gelernt Hab immer erst dann "abgehoben", wenn sich der Anrufer bereits gemeldet und dieser nicht vom Betrieb war.

War es -was oft vorgekommen ist-der hier beschriebene Fall, dann hab ich die betriebliche AB- Nachricht zig Stunden später erst dann per Rückruf beantwortet, als die vermeintlichen " Notfälle" selbstverstäbdlich längst ohne mich geregelt gewesen sind.  

Der "Schutz der eigenen Person und der eigenen Kräfte" gehört zum Geschäft. Das lernt man in jeder Ausbildung.

Paßt man nicht genügend auf sich auf, ist man schneller verbraucht , als es einem lieb ist.



Das hilft zwar nicht im aktuellen Fall, aber ja, das habe ich mir auch eines Tages angewöhnt. erst mal den AB dran gehen lassen, wenn ne Nummer anruft, welche mir"merkwürdig" vor kommt. Oder einfach das Klingeln ignorieren. - Wennse dann per Handy anrufen, einfach sagen, dass man zum feiern nach London geflogen ist und nicht vor Samstag abend nach hause kommt...
War mal in nem Arbeitsverhältnis, wo der Chef meinte, mehrmals anrufen zu müssen, dass ich in den nächsten 30 Minuten im Betrieb sein muss, Am A... die Räuber! (Sorry Chef, hab schon mehr als 3 flaschen Bier getrunken...)

Wenn du wirklich Arzt innem Krankenhaus bist, glaub ich allerdings hast du wirklich die A-Karte gezogen und musst hin, weil du ans Telefon bist... Auch würde ich mal behaupten isses egal aus welcher Abteilung dein Oberarzt stammt, wenn er der Diensthabende Oberfuzzi ist musst wohl auf ihn hören...
Viel Spaß dann morgen beim Schaffen, immerhin gibts Feiertagszulage, oder?
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sotirios005 schrieb:
Dirty-Harry schrieb:
...

Der "Schutz der eigenen Person und der eigenen Kräfte" gehört zum Geschäft. Das lernt man in jeder Ausbildung.

Paßt man nicht genügend auf sich auf, ist man schneller verbraucht , als es einem lieb ist.[ulist]



Der neumodische Begriff dafür heißt "burn out", gerade in pflegenden und heilenden Berufen, da dort Menschen arbeiten die eigentlich anderen Menschen helfen wollen. Aber vom "Arbeitgeber" ausgenutzt werden, der zu wenige qualifizierte Kräfte bereithält oder die vorhandenen mit übertriebener Bürokratie vom "Dienst am Nächsten" abhält.


Richtig Sotirios, ich beziehe mich ja mit meinen Erfahrungen auf den Altenpflegebreich.

Die aufgezeigten Spiele mit der angedrohten mutmaßlichen mundlichen Dienstverpflichtung hab ich  unzählige mal bei Kollegen miterlebt. Eingeschüchtert sind die dann aber so was von geflitzt.........

Keine Ahnung wie unser Arzt seinen Weg finden wird,,, aber wer den Mut hat ,die angebliche Dienstverpflichtung zu hinterfragen(hab ich im Pflegebereich in zig Fällen nie erlebt)... der findet insgesamt langfristig auch geeignete Lösungen  

Ohne Rufbereitschaft besteht zumindest keine Verpflichtung zeitnah per Telefon erreichbar zu sein !!
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Vielen Dank schonmal für eure Rückmeldungen.

Also, wir haben unter Fach-/Assistenzärzten eine Weihnachts- und Silvestergruppe. Ich gehöre offiziell zur Silvestergruppe, hatte am 29.12. 24h-Dienst. Anschließend war ich für ca. 2h zu Hause, wurde dann wieder in die Klinik gepiept, wo ich weitere 8h war.
Was mich heute morgen echt verwunderte war, dass der Anruf mit einer unterdrückten Nummer reinkam. Normalerweise haben wir in der gesamten Klinik keine unterdrückten Nummern, daher bin ich an das Telefon gegangen.
Habe meinen Arbeitsvertrag nochmal durchgeschaut, da steht nur drin, dass ich verpflichtet bin, am Bereitschaftsdienst teilzunehmen, näheres regelt der Dienstplan. Im Diensplan ist eine Vertretung für Ausfälle nicht geregelt. Bisher konnten wir uns auch immer so einigen. Ich habe ja auch gleich angeboten, dass ich die von 8Uhr bis ca. 19Uhr auch arbeiten kann, danach aber nicht mehr. Darauf meinte der OA, dass er jetzt nicht bereit sei, sich weiter darum zu kümmern und mich zum Dienst verpflichtet. Wie bereits gesagt, schriftlich will er mir das nicht geben.

Eine weitere Frage: Gibt es eine Regelung, an wieviel Feiertagen man im Jahr arbeiten muss? Habe bereits das komplette Ostern, Himmelfahrt, komplett Pfingsten und am 3. Oktober gearbeitet.

Trotzdem wir eine große Universitätsklinik mit ca. 6000 Beschäftigten sind, hat unser Personalrat leider keine Notrufnummer. Ich bin auch Mitglied im Marburger Bund, aber auch in diesen Unterlagen finde ich keine Nummer für akute Fälle.

SHICE!

Zum Thema Karriere: Die habe ich in diesem Haus bereits abgesagt, ich werde wohl Ende 2011 das Haus verlassen.
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Bin übrigens selber Funktionsoberarzt auf einer Station, über aber keinen Oberarztdienst im Hausdienstbereich aus. Was mich am meisten interessiert, ob dieser OA mir weisungsbefugt ist, oder ob nur mein Abteilungsdirektor/ Stellverterterin und der Kliniksvorstand=Dienstherr mich zum Dienst verpflichten können?

Bin maximal angefressen!
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DocMoc schrieb:
Bin übrigens selber Funktionsoberarzt auf einer Station, über aber keinen Oberarztdienst im Hausdienstbereich aus. Was mich am meisten interessiert, ob dieser OA mir weisungsbefugt ist, oder ob nur mein Abteilungsdirektor/ Stellverterterin und der Kliniksvorstand=Dienstherr mich zum Dienst verpflichten können?

Bin maximal angefressen!


Hier muss ich Heinz Gründel völlig beipflichten: Der Sachverhalt ist sehr komplex und diese Fragen lassen sich ohne längere Prüfung der Unterlagen (Arbeitsvertrag, Dienstpläne, Betriebsvereinbarung, Geschäftsverteilungsplan, ggf. Tarifvertrag etc.) nicht seriös beantworten.
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DocMoc schrieb:
Bin übrigens selber Funktionsoberarzt auf einer Station, über aber keinen Oberarztdienst im Hausdienstbereich aus. Was mich am meisten interessiert, ob dieser OA mir weisungsbefugt ist, oder ob nur mein Abteilungsdirektor/ Stellverterterin und der Kliniksvorstand=Dienstherr mich zum Dienst verpflichten können?

Bin maximal angefressen!


Ruf diesen Oberarzt an und frage ihn direkt, wo es steht, das er in seiner Funktion dich dienstverpflichten kann. Wenn er es dir nicht mit genauer Textangabe sagen kann, dann richte ihm freundlich aber bestimmt aus, dass du dich an seinen Anruf nicht gebunden fühlst (Arschkarte zurück!). Anschließend ziehst du den Stecker deiner Telefonleitung aus der Wand    .
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Schaedelharry63 schrieb:
DocMoc schrieb:
Bin übrigens selber Funktionsoberarzt auf einer Station, über aber keinen Oberarztdienst im Hausdienstbereich aus. Was mich am meisten interessiert, ob dieser OA mir weisungsbefugt ist, oder ob nur mein Abteilungsdirektor/ Stellverterterin und der Kliniksvorstand=Dienstherr mich zum Dienst verpflichten können?

Bin maximal angefressen!


Ruf diesen Oberarzt an und frage ihn direkt, wo es steht, das er in seiner Funktion dich dienstverpflichten kann. Wenn er es dir nicht mit genauer Textangabe sagen kann, dann richte ihm freundlich aber bestimmt aus, dass du dich an seinen Anruf nicht gebunden fühlst (Arschkarte zurück!). Anschließend ziehst du den Stecker deiner Telefonleitung aus der Wand    .



und suchst dir vor Ende 2011 nen neuen Job  


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