downwheel schrieb: Das ist ja auch eigentlich mein Hintergedanke. Werde das schreiben aber auch am Sa. mit ans GD nehmen. Dort tummeln die sich doch alle rum, die Juristen.
Mann wie kaputt! Haben diese Flachzangen keine anderen Probleme.... Wollen wir nicht spontan mal zu einer großen Binding-0,5er-Bottleparty auf der nächstgelegen Straßenbahnhaltestelle aufrufen?
§ 8 Unterirdische Anlagen In den unterirdischen Anlagen ist 1. das Befahren der Verkehrsflächen, die ausschließlich für den Fußgängerverkehr bestimmt sind, mit Skateboards oder Rollschuhen 2. auf den Verkehrsflächen der Verzehr alkoholischer Getränke 3. das Sitzen, Liegen oder Lagern auf Zu- und Abgängen, vor Türen und auf Trep-pen 4. das Rauchen nicht gestattet. Ziffer 2 gilt auch außerhalb unterirdischer Anlagen gelegenen Flächen im Umkreis von 3 Metern zu den Zu- und Abgängen unterirdischer Anlagen.
Warum sind dann in vielen S/U-Bahn-Stationen Aschenbecher in der obersten Ebene?
Ist das dann nicht Beihilfe zu einer Ordnungswidrigkeit?
Ich nehm unsere Forumsjuristen jetzt mal in Schutz ( sie sind sicher noch auf irgendwelchen Weihnachtsmärkten oder kämpfen mit den Folgen von denselben)
Sicher hätten sie ansonsten schon Stellung bezogen.
Oder warten sie in diesem "Fall" erst lieber Volkes Stimme ab ? Und warten wie sich die hier evtl. mehrheitlich entwickelt ...
Strafreiheit - Ächtung gegen die Bußandrohung. xmaz
Naja, die Gesetzeslage ist ja ziemlich eindeutig. Wenn er sich nicht innerhalb der 3m aufgehalten hat hat er nichts ordnungswidriges getan. Man wird doch mittlerweile überall gefilmt, davon gibt's also bestimmt auch Videoaufnahmen.
untouchable schrieb: § 8 Unterirdische Anlagen In den unterirdischen Anlagen ist 1. das Befahren der Verkehrsflächen, die ausschließlich für den Fußgängerverkehr bestimmt sind, mit Skateboards oder Rollschuhen 2. auf den Verkehrsflächen der Verzehr alkoholischer Getränke..... nicht gestattet.
Ich meine mich auch dunkel erinnern zu können, bei dem ein oder anderen Heimspiel in den unterirdischen Anlagen des HBF den ein oder anderen beim Verzehr alkoholischer Getränke beobachtet zu haben, ohne das durchaus anwesendes Schicherheitspersonal eingeschritten ist.
Ohje, ich glaub ich wäre schon pleite, wenn ich immer ein Bussgeld hätte bezahlen müssen... Ich meine jedes Heimspiel übern HBF und S-Bahn gefahren und Bier in der Hand.
Aber was für ein Schwachsinn mit unterirdischer Anlage, als ob es oben aufm Bahnsteig ungefählicher wäre
Außerhalb welcher Anlage meinen die? Außerhalb der Bahnhofsanlage? (Denn auf dem Bahnhofsgelände ist laut Hausordnung Alkohol trinken erlaubt)
Und was soll das mit den 3 Metern? Hast du nun innerhalb von 3 Metern zu einem Zu- und Abgang getrunken oder außerhalb von 3 Metern zu einem Zu- und Abgang? Oder hast du außerhalb der Anlage, aber dennoch im Umkreis von 3m zu nem Zu- und Abgang getrunken?
Irgendwie verstehe ich den Vorwurf nicht so ganz....
Ich habe außerhalb des Indoorbereichs (B-Ebene) getrunken und auch nicht innerhalb DIESER 3m. Deswegen zahl ich auch nicht. Obwohl der ganze Gesetzestext keinen Sinn macht.
Habe neulich in Warschau in der Strassenbahn gesehen dass Alkoholkonsum verboten ist. Strafe bei Zuwiderhandlung: 100 Zloty, ca 35 Euro. Und jetzt kommt ihr
Obi-Wan Kenobi schrieb: Was für 3 Meter überhaupt? Wo kommen die her? Sind da Abgrenzungen aufm Boden? Meinen die den Raucherbereich? Ich raffs net....
Wenn es definitiv zum Bahnhofsgelände gehört, berufe dich auf die Hausordnung, die überall aushängt. Da steht nur, dass "übermäßiger" Alk-Konsum nicht gestattet ist, was bei dir ja nicht der Fall war.
Danke
Wollen wir nicht spontan mal zu einer großen Binding-0,5er-Bottleparty auf der nächstgelegen Straßenbahnhaltestelle aufrufen?
Oooooch....das wär doch mal ne Idee
Nee..aber echt, eigentlich ist es mir egal.
Ich werde keinen Cent bezahlen!!!
Lieber gehe ich auf Staatskosten in ein Ein-Zimmer App. nach Preungesheim.
Irgendwann hört´s auf[ [PUNKT]
Unterirdische Anlagen
In den unterirdischen Anlagen ist
1. das Befahren der Verkehrsflächen, die ausschließlich für den Fußgängerverkehr bestimmt sind, mit Skateboards oder Rollschuhen
2. auf den Verkehrsflächen der Verzehr alkoholischer Getränke
3. das Sitzen, Liegen oder Lagern auf Zu- und Abgängen, vor Türen und auf Trep-pen
4. das Rauchen
nicht gestattet.
Ziffer 2 gilt auch außerhalb unterirdischer Anlagen gelegenen Flächen im Umkreis von 3 Metern zu den Zu- und Abgängen unterirdischer Anlagen.
Warum sind dann in vielen S/U-Bahn-Stationen Aschenbecher in der obersten Ebene?
Ist das dann nicht Beihilfe zu einer Ordnungswidrigkeit?
Was für ein bescheuertes Land ist das hier mittlerweile???
Weder 3m. zum Auf- noch zum Abgang hin.
Das ist ja das Beste.
2,99 Meter vom Zugang weg: Bei Strafe verboten
3,01 Meter vom Zugang weg: Mach doch was Du willst
Also echt, ohne Worte.....
Sicher hätten sie ansonsten schon Stellung bezogen.
Oder warten sie in diesem "Fall" erst lieber Volkes Stimme ab ?
Und warten wie sich die hier evtl. mehrheitlich entwickelt ...
Strafreiheit - Ächtung gegen die Bußandrohung.
xmaz
Ich meine mich auch dunkel erinnern zu können, bei dem ein oder anderen Heimspiel in den unterirdischen Anlagen des HBF den ein oder anderen beim Verzehr alkoholischer Getränke beobachtet zu haben, ohne das durchaus anwesendes Schicherheitspersonal eingeschritten ist.
@untouchable: Ich stand an der rechten (außen)Seite der Haltestelle Richtung 21(Stadion).
Also definitiv 7-8m. von der Rolltreppe entfernt.
Aber was für ein Schwachsinn mit unterirdischer Anlage, als ob es oben aufm Bahnsteig ungefählicher wäre
Die Politiker haben se doch net mehr alle...
Ich habe außerhalb des Indoorbereichs (B-Ebene) getrunken und auch nicht innerhalb DIESER 3m.
Deswegen zahl ich auch nicht.
Obwohl der ganze Gesetzestext keinen Sinn macht.
Ich raff´s doch auch net @ Obi
Die Zahl der Kranken in Deutschland nimmt drastisch zu...
Pass´ma uff das du net festgenomme wirst am Sa. ,-)