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Warum urteilen Richter so gnädig?

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Wie lange Pier tatsächlich ins Gefängnis muss, ist unklar. Aufgrund der überlangen Verfahrensdauer von rund eineinhalb Jahren gelten nach Angaben des Gerichts elf Monate als bereits verbüßt, fünf weitere Monate hatte er in Untersuchungshaft gesessen. Für den Rest kann Pier auf einen Platz im offenen Vollzug hoffen.
   

Monatelang entnahm er Menschen gesunde Organe, verwendete Zitronensaft als Desinfektionsmittel und ordnete ohne Anlass eine Chemotherapie an. Und ist quasi jetzt wieder frei und bekommt nur 4 Jahre Berufsverbot.      

Mir unbegreiflich, daß es teilweise für Verg., schwere Körperverl., Totschlag usw. teilweise wesentlich mildere Strafen gibt als für eine 100.000 € Unterschlagung!

Der große Skandal
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DougH schrieb:
Wie lange Pier tatsächlich ins Gefängnis muss, ist unklar. Aufgrund der überlangen Verfahrensdauer von rund eineinhalb Jahren gelten nach Angaben des Gerichts elf Monate als bereits verbüßt, fünf weitere Monate hatte er in Untersuchungshaft gesessen. Für den Rest kann Pier auf einen Platz im offenen Vollzug hoffen.
   

Monatelang entnahm er Menschen gesunde Organe, verwendete Zitronensaft als Desinfektionsmittel und ordnete ohne Anlass eine Chemotherapie an. Und ist quasi jetzt wieder frei und bekommt nur 4 Jahre Berufsverbot.      

Mir unbegreiflich, daß es teilweise für Verg., schwere Körperverl., Totschlag usw. teilweise wesentlich mildere Strafen gibt als für eine 100.000 € Unterschlagung!

Der große Skandal



Da musst du die fragen, die solche Gesetze gemacht haben.

Im Grunde heisst es ja, dass er sehr wahrscheinlich nach seiner Zeit im Gefängnis wie die Made im Speck leben kann. Ich kann mir gut vorstellen das so jemand seine Schäfchen schon lange im Trockenen hat.
Da wirken die 30.000 Euro an Hinterbliebene wirklich lächerlich.

Ich denke hier sind den Richtern einfach die Hände durch das Gesetz gebunden! So manch einer würde einem solchen Menschen am liebsten alles nehmen.
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Da hast Du  sicherlich Recht, aber oft wird der gesetzliche Rahmen nicht ausgeschöpft d.h. man bleibt weit unter dem was man verhängen könnte.    
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Endless schrieb:
DougH schrieb:
Wie lange Pier tatsächlich ins Gefängnis muss, ist unklar. Aufgrund der überlangen Verfahrensdauer von rund eineinhalb Jahren gelten nach Angaben des Gerichts elf Monate als bereits verbüßt, fünf weitere Monate hatte er in Untersuchungshaft gesessen. Für den Rest kann Pier auf einen Platz im offenen Vollzug hoffen.
   

Monatelang entnahm er Menschen gesunde Organe, verwendete Zitronensaft als Desinfektionsmittel und ordnete ohne Anlass eine Chemotherapie an. Und ist quasi jetzt wieder frei und bekommt nur 4 Jahre Berufsverbot.      

Mir unbegreiflich, daß es teilweise für Verg., schwere Körperverl., Totschlag usw. teilweise wesentlich mildere Strafen gibt als für eine 100.000 € Unterschlagung!

Der große Skandal



Da musst du die fragen, die solche Gesetze gemacht haben.

Im Grunde heisst es ja, dass er sehr wahrscheinlich nach seiner Zeit im Gefängnis wie die Made im Speck leben kann. Ich kann mir gut vorstellen das so jemand seine Schäfchen schon lange im Trockenen hat.
Da wirken die 30.000 Euro an Hinterbliebene wirklich lächerlich.

Ich denke hier sind den Richtern einfach die Hände durch das Gesetz gebunden! So manch einer würde einem solchen Menschen am liebsten alles nehmen.


Sowohl die Auffassung, die Richter seinen gnädig gewesen, wie auch die Meinung, die Gesetze gäben keine höhrere Strafe her, sind falsch.
Von der Gesetzesseite her stand den Richtern durch Gesamtstrafenbildung aus den einzelnen Taten der volle Strafrahmen von 15 Jahren Freiheitsstrafe zur Verfügung.
Nach der Regel soll eine Strafe ohne Berücksichtigung von Strafschärfungs- oder Milderungsgründen am unteren Rand des obersten Drittels liegen, das wären hier ungefähr 10 Jahre. Nun hat das Gericht aber Milderungsgründe festgestellt:
" Mit Absicht habe Pier jedoch nicht gehandelt. „Er war schlicht überfordert“, sagte Beckers. Pier habe als Chefarzt und Klinikleiter eine große Aufgabe bewältigen wollen, an der er gescheitert sei. Sein Scheitern habe er aber schlichtweg nicht erkennen wollen. In seinem Schlusswort hat sich Pier bei seinen Patienten entschuldigt. Es tue ihm „aufrichtig“ leid, was passiert sei. Er habe gedacht, er mache alles richtig. Hinweise darauf, dass Pier aus finanziellen Motiven gehandelt haben könnte, hatte es laut Urteilsbegründung nicht gegeben. "
Es macht einen erheblichen Unterschied, ob jemand in der Vorsatzform "Absicht" oder einer leichteren Vorsatzform handelt, einige Tataen waren schon vom Tatbestand her in fahrlässiger Begehungsweise.
So kommt man von einer Strafzumessung von etwa 6 Jahren.
Nun kommt eine Besonderheit ins Spiel, der "Deal im Strafprozess":
"Der Angeklagte hatte kurz vor Prozessende ein Geständnis abgelegt und seine Behandlungsfehler eingeräumt.
Für ein Geständnis hatte ihm das Gericht zuvor eine Höchststrafe von maximal viereinhalb Jahren in Aussicht gestellt.
"
Über diese Möglichkeit wird unter Strafjuristen viel gestritten und diskutiert. Rein pragmatisch gesehen war dies hier angebracht. Arztprozesse haben immer sehr lange Verfahrensdauern, da für jeden Fall Gutachten, Gegengutachten und oft noch ein drittes Gutachten in den Prozess eingebracht werden. Diese überlange Verfahrensdauer ist für den Angeklagten sehr belastend, er muss mehrmals in der Woche vor Gericht erscheinen etc. Dadurch verkürzt sich die Haftdauer im Urteil. Es ist also durchaus angebracht, dieses Verfahren durch das Angebot einer Maximalstrafe gegen Geständnis zu beenden.
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DougH schrieb:
Da hast Du  sicherlich Recht, aber oft wird der gesetzliche Rahmen nicht ausgeschöpft d.h. man bleibt weit unter dem was man verhängen könnte.    


Das sieht das Gesetz ja auch so vor und ist der Sinn des jeweiligen Strafrahmens, innerhalb dessen das Gericht sich zu bewegen hat.

Zur Strafzumessung:

http://dejure.org/gesetze/StGB/46.html
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Von der Gesetzesseite her stand den Richtern durch Gesamtstrafenbildung aus den einzelnen Taten der volle Strafrahmen von 15 Jahren Freiheitsstrafe zur Verfügung.
Nach der Regel soll eine Strafe ohne Berücksichtigung von Strafschärfungs- oder Milderungsgründen am unteren Rand des obersten Drittels liegen, das wären hier ungefähr 10 Jahre.

Was für eine Regel

Nun hat das Gericht aber Milderungsgründe festgestellt:  Mit Absicht habe Pier jedoch nicht gehandelt. „Er war schlicht überfordert“, sagte Beckers. Pier habe als Chefarzt und Klinikleiter eine große Aufgabe bewältigen wollen, an der er gescheitert sei. Sein Scheitern habe er aber schlichtweg nicht erkennen wollen. In seinem Schlusswort hat sich Pier bei seinen Patienten entschuldigt. Es tue ihm „aufrichtig“ leid, was passiert sei. Er habe gedacht, er mache alles richtig.
Wenn das ganze nicht so traurig wäre, müßte ich jetzt herzhaft kichern! Nichts als dumme Ausreden, daß man mit Zitronensaft nicht desinfiziert dürfte schon vielen Laien klar sein![/b]

So kommt man von einer Strafzumessung von etwa 6 Jahren. Nun kommt eine Besonderheit ins Spiel, der "Deal im Strafprozess" Diese "Deals" sind mir nur allzu gut bekannt, es mag sein, daß dieser hier angebracht war aber warum bekommt er nur 4 Jahre Berufsverbot?

"Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei"
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Der Fall ist ein unglaublicher Skandal und eine Demütigung für jedes der Opfer und die moderne Medizin.

Solche Schandtaten konnten aber nur aufgrund massiver Ungereimtheiten und einer abentuerlichen Fehlerkette in allen beteiligten Insitutionen geschehen: Der Spiegel schrieb damals auch von einem Justizskandal.

Die CDU-Bürgermeisterin beschäftigte den Verbrecher erst für 10.000 Euro als Berater und privatisierte danach in nichtöffentlichen Verhandlungen das Krankenhaus und ein Altersheim für nur 26.000 Euro an Pier.
Kritiker wurden entfernt, das zuständige Gesundheitsamt wurde verschientlich informiert, die Staatsanwaltschaft verhinderte trotz Informationen das Entfernen von Akten und Umschreiben von OP-Berichten nicht.
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-52032595.html


...Das auffällige Sterben in Wegberg begann Anfang 2006, nachdem Bürgermeisterin Hedwig Klein die St. Antonius Klinik an den Chirurgen Dr. Arnold Pier verkauft hatte - für lächerliche 26 000 Euro, nebst einem gutgehenden Altenheim.

Pier war kein Unbekannter… Berater der Bürgermeisterin, sollte gegen ein Entgelt von 10 000 Euro den Klinikalltag begutachten und Sanierungsvorschläge erarbeiten.

CDU-Bürgermeisterin Klein, die dem Verwaltungsrat des Krankenhauses vorsaß, war stolz auf ihren weißen Ritter

Nach einem weiteren heiklen Vorgang versuchte Valsamidis, Bürgermeisterin Klein zu informieren, drang aber nie zu ihr durch.

Auch Harald Wolf, der damalige Chefarzt der Chirurgie, äußerte sich schon früh kritisch über Piers Arbeit. Doch offenkundig wollte niemand zwei Chefärzten zuhören, die mit der Privatisierung der Klinik ihre Stellung verlieren würden. Die Kündigung der alten Abteilungsleiter hatte sich Pier bei den Übernahmeverhandlungen ausbedungen.

ein Kollege informierte telefonisch und anonym das zuständige Gesundheitsamt, das bei einem Kontrollbesuch, "nichts finden" konnte.
...
Als Mitarbeitern auffällt, dass Pier und seine Getreuen Akten hinaustragen und angeblich auch die OP-Bücher umschreiben, alarmieren sie die Kriminalpolizei. Die Information erreicht die Staatsanwaltschaft - doch die sieht keinen Anlass einzugreifen.

Dem Mönchengladbacher Rechtsanwalt Karlheinz Rabe, der die Familie Lenzen vertritt, fällt indes auf, dass beschlagnahmte Akten nicht vollständig sind: "In den begutachteten Fällen wird immer das Fehlen wichtiger Unterlagen bemängelt."

So gerät ein Krankenhausskandal allmählich in die Nähe eines Justizskandals.

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-52032595.html


...nach unserer Ansicht schlichtweg rechtswidrig. Leider ist der Verkauf dennoch zustande gekommen. Bis heute kennen die meisten Wegberger Bürger die Inhalte des Vertrages nicht, da es der Bürgermeisterin gelungen ist, diesen unter Ausschluß der Öffentlichkeit zu verhandeln
http://verkauf-krankenhaus.blog.de/
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Wäre es ein Neffe vom Bouffier gewesen wäre das Verfahren eingestellt worden.
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propain schrieb:
Wäre es ein Neffe vom Bouffier gewesen wäre das Verfahren eingestellt worden.


Wärst du es gewesen, hättest die Todesstrafe bekommen...
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singender_adler schrieb:
Der Fall ist ein unglaublicher Skandal und eine Demütigung für jedes der Opfer und die moderne Medizin.

Solche Schandtaten konnten aber nur aufgrund massiver Ungereimtheiten und einer abentuerlichen Fehlerkette in allen beteiligten Insitutionen geschehen: Der Spiegel schrieb damals auch von einem Justizskandal.

Die CDU-Bürgermeisterin beschäftigte den Verbrecher erst für 10.000 Euro als Berater und privatisierte danach in nichtöffentlichen Verhandlungen das Krankenhaus und ein Altersheim für nur 26.000 Euro an Pier.
Kritiker wurden entfernt, das zuständige Gesundheitsamt wurde verschientlich informiert, die Staatsanwaltschaft verhinderte trotz Informationen das Entfernen von Akten und Umschreiben von OP-Berichten nicht.
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-52032595.html


...Das auffällige Sterben in Wegberg begann Anfang 2006, nachdem Bürgermeisterin Hedwig Klein die St. Antonius Klinik an den Chirurgen Dr. Arnold Pier verkauft hatte - für lächerliche 26 000 Euro, nebst einem gutgehenden Altenheim.

Pier war kein Unbekannter… Berater der Bürgermeisterin, sollte gegen ein Entgelt von 10 000 Euro den Klinikalltag begutachten und Sanierungsvorschläge erarbeiten.

CDU-Bürgermeisterin Klein, die dem Verwaltungsrat des Krankenhauses vorsaß, war stolz auf ihren weißen Ritter

Nach einem weiteren heiklen Vorgang versuchte Valsamidis, Bürgermeisterin Klein zu informieren, drang aber nie zu ihr durch.

Auch Harald Wolf, der damalige Chefarzt der Chirurgie, äußerte sich schon früh kritisch über Piers Arbeit. Doch offenkundig wollte niemand zwei Chefärzten zuhören, die mit der Privatisierung der Klinik ihre Stellung verlieren würden. Die Kündigung der alten Abteilungsleiter hatte sich Pier bei den Übernahmeverhandlungen ausbedungen.

ein Kollege informierte telefonisch und anonym das zuständige Gesundheitsamt, das bei einem Kontrollbesuch, "nichts finden" konnte.
...
Als Mitarbeitern auffällt, dass Pier und seine Getreuen Akten hinaustragen und angeblich auch die OP-Bücher umschreiben, alarmieren sie die Kriminalpolizei. Die Information erreicht die Staatsanwaltschaft - doch die sieht keinen Anlass einzugreifen.

Dem Mönchengladbacher Rechtsanwalt Karlheinz Rabe, der die Familie Lenzen vertritt, fällt indes auf, dass beschlagnahmte Akten nicht vollständig sind: "In den begutachteten Fällen wird immer das Fehlen wichtiger Unterlagen bemängelt."

So gerät ein Krankenhausskandal allmählich in die Nähe eines Justizskandals.

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-52032595.html


...nach unserer Ansicht schlichtweg rechtswidrig. Leider ist der Verkauf dennoch zustande gekommen. Bis heute kennen die meisten Wegberger Bürger die Inhalte des Vertrages nicht, da es der Bürgermeisterin gelungen ist, diesen unter Ausschluß der Öffentlichkeit zu verhandeln
http://verkauf-krankenhaus.blog.de/


Danke singender adler für weitere Aufklärung! Dann ist das Urteil umso mehr eine bodenlose Frechheit  
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DougH schrieb:
Danke singender adler für weitere Aufklärung! Dann ist das Urteil umso mehr eine bodenlose Frechheit    


Du machst jetzt den fachlichen Fehler, Umstände als strafschärfend zu betrachten, die außerhalb der Person des Täters liegen. Ganz im Gegenteil wirkt es sich regelmäßig strafmildernd für den Angeklagten aus, wenn offizielle Stellen in ihrer Kontrollpflicht versagt haben.
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Brady schrieb:
propain schrieb:
Wäre es ein Neffe vom Bouffier gewesen wäre das Verfahren eingestellt worden.


Wärst du es gewesen, hättest die Todesstrafe bekommen...


wärst du es gewesen, wärste ins Exil in einer bayerischen Metropole geschickt worden
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propain schrieb:
Wäre es ein Neffe vom Bouffier gewesen wäre das Verfahren eingestellt worden.


Ist denn einer von denen Chirurg ? Oder bekommen sie die Approbation auch gleich noch, dann nachträglich, als Goodie im Laufe des Prozesses, zu dem Freispruch ?    
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Ist wohl oT, jedoch beschäftigt mich seit gestern ein Bericht, den ich im WDR sah. Es geht um folgendes:

http://www.rp-online.de/duesseldorf/duesseldorf-stadt/nachrichten/Hans-Hansen-wegen-Falschaussage-verurteilt_aid_980960.html

Vorneweg: Ich verstehe nix von Jura. Jedoch ist es für mich nur sehr schwer nachzuvollziehen, dass ein unter Mordverdacht stehender Mann nicht verfolgt wird, da er psychisch nicht in der Lage für einen Prozess sei.
Klar, seine Krankheit wurde anerkannt, also wird der Prozess nicht wieder aufgerollt. Dass jedoch ein Mord (ohne Leiche) ungesühnt bleibt aufgrund dieser Tatsache, hinterlässt bei mir einen faden Beigeschmack.
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@ DougH
Was wäre den angemessen gewesen?

5 Jahre oder 7 Jahren, vielleicht auch lebenslänglich mit  Sicherungsverwahrung oder wäre das wieder zu hart?

Nach wievielen Jahren Gefängniss ist der Tod und das Leid der betroffenden Menschen deiner Meinung nach gesühnt?

Ab welcher Strafe ist für euch Gerechtigkeit eingetreten?
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stefank schrieb:

Du machst jetzt den fachlichen Fehler, Umstände als strafschärfend zu betrachten, die außerhalb der Person des Täters liegen. Ganz im Gegenteil wirkt es sich regelmäßig strafmildernd für den Angeklagten aus, wenn offizielle Stellen in ihrer Kontrollpflicht versagt haben.


hmm..liegt u.a. dies ausserhalb:  

"Als Mitarbeitern auffällt, dass Pier und seine Getreuen Akten hinaustragen und angeblich auch die OP-Bücher umschreiben alarmieren sie die Kriminalpolizei. Die Information erreicht die Staatsanwaltschaft - doch die sieht keinen Anlass einzugreifen."  
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NDA schrieb:
@ DougH
Was wäre den angemessen gewesen?

5 Jahre oder 7 Jahren, vielleicht auch lebenslänglich mit  Sicherungsverwahrung oder wäre das wieder zu hart?

Nach wievielen Jahren Gefängniss ist der Tod und das Leid der betroffenden Menschen deiner Meinung nach gesühnt?

Ab welcher Strafe ist für euch Gerechtigkeit eingetreten?


"""Richtig, lebenslänglich mit  Sicherungsverwahrung, er hat bewußt alles in Kauf genommen auch den Tod von Patienten.
Normalerweise würde ich aber die Mex. ...... bevorzugen."""

Aber 4 Jahre Berufsverbot sind genug    
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DougH schrieb:
"""Richtig, lebenslänglich mit  Sicherungsverwahrung, er hat bewußt alles in Kauf genommen auch den Tod von Patienten.
Normalerweise würde ich aber die Mex. ...... bevorzugen."""

Aber 4 Jahre Berufsverbot sind genug    



Da haben wir ja die Wahl. Entweder ein Urteil, dass nach Erhebung Beweislage, Würdigung aller Umstände unter Berücksichtigung von über 100 Jahren Beschäftigung und Diskussion von Juristen mit unserem Strafgesetzbuch herauskommt.

Oder wir lassen Doug entscheiden, der ohne jegliche Rechtskenntnis, ohne Kenntnis des Falls zumindest nach Aktenlage, ohne bei einem Verfahren dabeigewesen zu sein, sein Strafmaß im Hau-drauf-Buch findet, damit seine eigene  Empörung ordentlich bedient wird.

Also ich weiß, was ich nehme.
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stefank schrieb:
DougH schrieb:
"""Richtig, lebenslänglich mit  Sicherungsverwahrung, er hat bewußt alles in Kauf genommen auch den Tod von Patienten.
Normalerweise würde ich aber die Mex. ...... bevorzugen."""

Aber 4 Jahre Berufsverbot sind genug    



Da haben wir ja die Wahl. Entweder ein Urteil, dass nach Erhebung Beweislage, Würdigung aller Umstände unter Berücksichtigung von über 100 Jahren Beschäftigung und Diskussion von Juristen mit unserem Strafgesetzbuch herauskommt.

Oder wir lassen Doug entscheiden, der ohne jegliche Rechtskenntnis, ohne Kenntnis des Falls zumindest nach Aktenlage, ohne bei einem Verfahren dabeigewesen zu sein, sein Strafmaß im Hau-drauf-Buch findet, damit seine eigene  Empörung ordentlich bedient wird.

Also ich weiß, was ich nehme.


ich habe letzte woche, nach langen jahren, mal wieder "das spiel von schuld und sühne" von von gerhard mauz aus dem bücherregal gezogen und wiedergelesen.

dabei ist mir aufgefallen wie der "zeitgeist" dieses land teilweise positiv verändert hat. leider scheinen sich einige aber immer noch nach dem mittelalter oder dem "wilden westen" zurück zu sehnen.  
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NDA schrieb:

Ab welcher Strafe ist für euch Gerechtigkeit eingetreten?


Auge um Auge, Zahn um Zahn...


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