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Warum urteilen Richter so gnädig?

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+strafe
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stefank schrieb:
DougH schrieb:
1. Aber teilweise zu einer verminderten Strafe!

2. Nicht schwer ( Für für die Opfer ist es immer ein "Schwerer") bekommen oft Bewährung und bez. Steuer gibt  es dann sehr viel Ausnahmen.
     



1. Selbstverständlich. Und wie würde dein Strafprozess aussehen? Tatumstände werden nicht mehr berücksichtigt, und es gibt eine Einheitsstrafe?

2. Zu der immer wieder aufkommenden Legende von den hart bestraften Steuerstraftätern: Nach § 370 Absatz 3 Satz 2 Nr. 1 Abgabenordnung kommt Freiheitsstrafe bei einer Hinterziehung "in großem Ausmaß" in Betracht. Der BGH sieht eine Freiheitsstrafe ab einer Hinterziehung von 1 Million Euro als unumgänglich an. Auch in diesem Bereich ist noch Bewährung möglich, wenn besonders gewichtige Milderungsgründe in Betracht kommen. Dies erscheint mir im Strafrahmensystem angemessen.


1. Folglich liegt der General hier nicht grundsätzlich falsch!

2. Die Strafe ist von der jährlichen Steuerschuld abhängig und wurde am 2. Dezember 2008 mit einer neuen Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes festgelegt (Az: 1 StR 416/08), wonach die Steuerhinterziehung mit ähnlichen Strafen wie Betrug behaftet ist. Der Steuerschaden ist hochmaßgeblich für die Strafzumessung.

Bis 50.000 Euro werden normalerweise Geldstrafen verhängt.
Ab 50.000 Euro kann auch eine Freiheitsstrafe (auf Bewährung) verhängt werden.
Ab 100.000 Euro sollte in der Regel als besonders schwerer Fall eine Freiheitsstrafe verhängt werden.
Ab 1.000.000 Euro ist mit mindestens 2 Jahren Gefängnis zu rechnen, welche in diesem Falle dann auch nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können. Dies wird in einer öffentlichen Hauptverhandlung ausgetragen.
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Kann man diesen Forumsclown nicht einfach mal abschalten.  
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sacki schrieb:

Grundsätzlich teile ich Deine Meinung vollumfänglich. Das "Volk" hängt nun mal der kantschen Straftheorie an und macht sich über die juristischen und philosophischen Feinheiten keine größeren Gedanken. Wer ernsthaft glaubt, ein Strafmaß kritisieren zu können, ohne auch nur einmal in die Akte geschaut oder auch nur einem Prozesstag beigewohnt zu haben, hat wirklich keine Ahnung.
(...)


Das ist ja das Blöde. Zwecks Abwehr des Stammtisches muss ausgerechnet ich mich zum Verteidiger des Strafrechts aufschwingen. Dabei gilt doch viel eher Nietzsches "Man straft, un den zu bessern, welcher straft".
Zu der von dir angesprochenen Präventionswirkung von Strafurteilen: Der spätere Verfassungsrichter WInfried Hassemer hat in einer Studie nachgewiesen, dass in der Bevölkerung völlig irrige Annahmen über Strafbarkeit herrschen. So wurde u.a. mehrheitlich angenommen, dass einfache Körperverletzung durch Ohrfeigen der Ehefrau nicht strafbar sei. Hingegen wurde z.B. Strafbarkeit angenommen, wenn ein Apotheker einer 14jährigen die Antibabypille verkauft. Hassemer kommt zu dem Schluss, dass nicht das Strafrecht, sondern ein innergesellschaftliches nichtkodifiziertes Regelsystem präventiv wirkt.
Und zum Deal im Strafprozess: Selbstvertsändlich ist er rechtsfremd, deshalb ist er ja auch nicht kodifiziert. Er ist eine Folge der nicht ausreichenden Ressourcen der Justiz. Aber mit der Aussage: "Wählt mich, ich verdoppele den Justizetat" lassen sich nun mal schlecht Wahlen gewinnen.
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DougH schrieb:

(...) Die Strafe ist von der jährlichen Steuerschuld abhängig und wurde am 2. Dezember 2008 mit einer neuen Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes festgelegt (Az: 1 StR 416/08), wonach die Steuerhinterziehung mit ähnlichen Strafen wie Betrug behaftet ist. Der Steuerschaden ist hochmaßgeblich für die Strafzumessung.

Bis 50.000 Euro werden normalerweise Geldstrafen verhängt.
Ab 50.000 Euro kann auch eine Freiheitsstrafe (auf Bewährung) verhängt werden.
Ab 100.000 Euro sollte in der Regel als besonders schwerer Fall eine Freiheitsstrafe verhängt werden.
Ab 1.000.000 Euro ist mit mindestens 2 Jahren Gefängnis zu rechnen, welche in diesem Falle dann auch nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können. Dies wird in einer öffentlichen Hauptverhandlung ausgetragen.




Oh, wie ist das mühsam. Das Ausgangszitat war:

"Schlimm find ich auch die Urteilsverteilung. So bekommt ein Wirtschaftsverbrecher der vielleicht 500000 € Steuerhinterziehung gemacht hat (oder sowas in der Art) so 5 Jahre Haft, während ein Kinder******r[/bad] der vielleicht 3 Mädchen geschändet hat 3 Jahre bekommt."

Beides ist nachgewiesener Unfug.
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Zwischen "Soll" und "Ist" -Zustand klaffen teils riesengroße Lücken.

Lege dir weiterhin alles so zurecht...es gibt sie noch...die anderen...und das ist auch gut so...und damit...  
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DougH schrieb:
Zwischen "Soll" und "Ist" -Zustand klaffen teils riesengroße Lücken.

Lege dir weiterhin alles so zurecht...es gibt sie noch...die anderen...und das ist auch gut so...und damit...    


Und das ist also die Erkenntnis, die du aus der ganzen seitenlangen Diskussion gewinnst? Ich bin manchmal so müde, müde, müde...
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@stefan...meine frage war durch aus ernst gemeint....auch wenn dough dad anders sieht...
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stefank schrieb:
DougH schrieb:
Zwischen "Soll" und "Ist" -Zustand klaffen teils riesengroße Lücken.

Lege dir weiterhin alles so zurecht...es gibt sie noch...die anderen...und das ist auch gut so...und damit...    


Und das ist also die Erkenntnis, die du aus der ganzen seitenlangen Diskussion gewinnst? Ich bin manchmal so müde, müde, müde...


Zu Dir war mir das recht schnell klar, dazu bedarf es doch nicht einer ganzen seitenlangen Diskussion...mich hast Du jedenfalls wach gehalten....Danke  

Und was Deine Müdigkeit angeht, ist aber heute auch ein shit Wetterchen, halte durch bis Samstag  ,-)  
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Brady schrieb:
@stefan...meine frage war durch aus ernst gemeint....auch wenn dough dad anders sieht...


Du wirst überhaupt nicht bestraft, Du hattest eine schwere Kindheit, im Ghetto. Außerdem wird Dir Deine Zeit im feindlichen Exil angerechnet.

DA
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...jetzt bin ich auf die Reaktion gespannt  
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Außerdem gebe ich ihm ein wasserdichtes Alibi.

DA
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Dortelweil-Adler schrieb:
Außerdem gebe ich ihm ein wasserdichtes Alibi.

DA


perfekt.....
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Am GD wär dann aber nicht so gut.

DA
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stefank schrieb:

Das ist ja das Blöde. Zwecks Abwehr des Stammtisches muss ausgerechnet ich mich zum Verteidiger des Strafrechts aufschwingen. Dabei gilt doch viel eher Nietzsches "Man straft, un den zu bessern, welcher straft".
Zu der von dir angesprochenen Präventionswirkung von Strafurteilen: Der spätere Verfassungsrichter WInfried Hassemer hat in einer Studie nachgewiesen, dass in der Bevölkerung völlig irrige Annahmen über Strafbarkeit herrschen. So wurde u.a. mehrheitlich angenommen, dass einfache Körperverletzung durch Ohrfeigen der Ehefrau nicht strafbar sei. Hingegen wurde z.B. Strafbarkeit angenommen, wenn ein Apotheker einer 14jährigen die Antibabypille verkauft. Hassemer kommt zu dem Schluss, dass nicht das Strafrecht, sondern ein innergesellschaftliches nichtkodifiziertes Regelsystem präventiv wirkt.
Und zum Deal im Strafprozess: Selbstvertsändlich ist er rechtsfremd, deshalb ist er ja auch nicht kodifiziert. Er ist eine Folge der nicht ausreichenden Ressourcen der Justiz. Aber mit der Aussage: "Wählt mich, ich verdoppele den Justizetat" lassen sich nun mal schlecht Wahlen gewinnen.


Wenn ich so drüber nachdenke: diese Ergebnisse decken sich auch mit meinen persönlichen Erfahrungen.

Wahrscheinlich ist es tatsächlich naiv zu glauben, dass das was die Strafrichter zu den lieben langen Tag tun in der breiten Bevölkerung irgendwelche Wirkungen erzielen würde  .

Zum Stammtisch:
Ich musste selbst schon feststellen, wie unbeliebt man sich macht, wenn man bspws das Urteil des EGMR zur nachträglichen Sicherungsverwahrung verteidigt oder gutheißt. In solche Diskussionen spielt letztlich auch das oftmals völlig irrationale (Un-)Sicherheitsempfinden der Bevölkerung rein. Stammtischdenke gibt es allerdings auch in der Juristerei genug - wenn auch feiner formuliert - bei mir lehrt z.B. ein Prof, der versuchte sich einen Namen zu machen, indem er die Rettungsfolter für deutsche Behörden rechtfertigte. Da gabs dann schon mal standing ovations im Hörsaal   .

Ich muss Dich korrigieren: der Deal im Strafprozess ist mittlerweile kodifiziert. Siehe § 257b und § 257c StPO. Wenn ich mich nicht täusche, war das eine der letzten Amtshandlungen der großen Koalition. Man hat sich dabei an der Rechtsprechung des BGH orientiert und die Wissenschaft (zumindest meine Profs) in helle Aufregung versetzt.
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ItchycooPark schrieb:
propain schrieb:
Wäre es ein Neffe vom Bouffier gewesen wäre das Verfahren eingestellt worden.


Ist denn einer von denen Chirurg ? Oder bekommen sie die Approbation auch gleich noch, dann nachträglich, als Goodie im Laufe des Prozesses, zu dem Freispruch ?    


Hast du Hirn oder bewegen sich deine Finger einfach nur so?
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Der Herr Schmidtke lässt sich so leicht nicht vom Stammtisch zerren. Einfach beiseite gewischt was nicht sein darf und sich weiter über Gott und die Welt empört.
Fantastisch.  
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sacki schrieb:
(...) Ich muss Dich korrigieren: der Deal im Strafprozess ist mittlerweile kodifiziert. Siehe § 257b und § 257c StPO. Wenn ich mich nicht täusche, war das eine der letzten Amtshandlungen der großen Koalition. Man hat sich dabei an der Rechtsprechung des BGH orientiert und die Wissenschaft (zumindest meine Profs) in helle Aufregung versetzt.


Genau darauf hat mich eben auch schon ein Freund kollegialerweise per PN aufmerksam gemacht. Und wie auch ihm, antworte ich dir: Ich hasse den Rechtsfortschritt! An mir ist leider auch eine komplette Schuldrechtsreform spurlos vorbeigezogen. Wenn ich da etwas wissen will, muss ich es nachlesen wie ein Erstsemester.
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stefank schrieb:
sacki schrieb:
(...) Ich muss Dich korrigieren: der Deal im Strafprozess ist mittlerweile kodifiziert. Siehe § 257b und § 257c StPO. Wenn ich mich nicht täusche, war das eine der letzten Amtshandlungen der großen Koalition. Man hat sich dabei an der Rechtsprechung des BGH orientiert und die Wissenschaft (zumindest meine Profs) in helle Aufregung versetzt.


Genau darauf hat mich eben auch schon ein Freund kollegialerweise per PN aufmerksam gemacht. Und wie auch ihm, antworte ich dir: Ich hasse den Rechtsfortschritt! An mir ist leider auch eine komplette Schuldrechtsreform spurlos vorbeigezogen. Wenn ich da etwas wissen will, muss ich es nachlesen wie ein Erstsemester.


Oder fragst einen kollegialen Freund. ,-)
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stefank schrieb:

...
So kommt man von einer Strafzumessung von etwa 6 Jahren.
Nun kommt eine Besonderheit ins Spiel, der "Deal im Strafprozess":
"Der Angeklagte hatte kurz vor Prozessende ein Geständnis abgelegt und seine Behandlungsfehler eingeräumt.
Für ein Geständnis hatte ihm das Gericht zuvor eine Höchststrafe von maximal viereinhalb Jahren in Aussicht gestellt.
"
Über diese Möglichkeit wird unter Strafjuristen viel gestritten und diskutiert. Rein pragmatisch gesehen war dies hier angebracht. Arztprozesse haben immer sehr lange Verfahrensdauern, da für jeden Fall Gutachten, Gegengutachten und oft noch ein drittes Gutachten in den Prozess eingebracht werden. Diese überlange Verfahrensdauer ist für den Angeklagten sehr belastend, er muss mehrmals in der Woche vor Gericht erscheinen etc. Dadurch verkürzt sich die Haftdauer im Urteil. Es ist also durchaus angebracht, dieses Verfahren durch das Angebot einer Maximalstrafe gegen Geständnis zu beenden.


Irgendwie lachhaft diese Regelung (nicht stefanks Beitrag!), ich warte den Prozess ab, was so rauskommt und am Ende überlege ich mir "OK, gestehe ich und drücke mein Bedauern aus".
Gaaanz doll für die Angehörigen!

Und was die überlange Dauer angeht, d.h. jeder Monat über 4 Monate wurde einer Haftstrafe gleichgesetzt???
Er muß mehrmals die Woche vor Gericht erscheinen....ach wie schlimm  
Besser als Knast wird es schon gewesen sein, oder?
Wenn man ein Drittel angerechnet hätte, OK. Aber voll, alle 11 Monate?
Ist doch ein Witz, da ziehe ich das Verfahren in die Länge, penne schön zuhause und bin jedes Wochenende völlig frei...kein schlechter "Deal".


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