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Liebe Forumsgemeinde, ich brauche dringend Hilfe! [Versendete Tickets nicht rechtzeitig angekommen]

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Hi

viele kennen mich vielleicht schon durch diverse Tickets die ich verkauft hab

Folgendes Problem:

Aus familiären Gründen konnte ich gestern nicht zum Spiel Schalke-Frankfurt und habe daher letzte Woche Freitag meine 5 Stehkarten verkauft(2 Schalke Steher und 3 Frankfurt Steher). Die drei Frankfurt Steher hier im Forum und die 2 Schalke Steher bei ebay zum Sofortkaufpreis und Originalpreis, weil mir die Zeit davon lief und ich keine weiteren Schalke Kollegen kenne. Geld kam Samstag und Monatg habe ich diese als Einschreiben Einwurf 14 Uhr bei der Post verschickt.(Quittung habe ich noch!). Dann meldete sich der User das die Tickets nicht ankamen(Freitag). Ich verfolgte die Sendung per Sendungsnummer und stellte fest, das das Einschreiben seit Montag in Göttingen liegt. Ich rief die Post welche mir mitteilte, das die sich erst ab dem 8.Werktag nach Sendung darum kümmern und ich es ja als Express hätte verschicken können. Der Käufer ist nun stinksauer und ich auch. Der Käufer möchte sofort sein Geld zurück , wenn nicht  will er mich Anzeigen.
Was soll ich nun tun? Die 40 € zurückerstatten, um Ärger aus m weg zu gehen oder kommt die Post für den Schaden auf oder ist das das Risiko des käufers?

viele Grüße an alle
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Fällt glaube ich unter dumm gelaufen  

Das die Person seine kosten für die nicht bekommenden Karten erstattet haben will ist ja verständlich. Denke er ist da auch im recht, da es keine Leistung gab.

Wie das Versandtechnisch bei der Post aussieht kann ich nicht sagen. Wenn da nicht irgendwo ein Passus ist der besagt das die Ware innerhalb von X-Tagen beim Empfänger ist hast du wohl wenig Möglichkeiten. Aber wie gesagt bei Postversand kenne ich mich nicht aus...
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Die Post wird dir die Kartenpreise, denke ich, nicht erstatten.

Aber gib dem Käufer das Geld zurück, der kann ja nichts dafür und hat keine Ware erhalten, für dessen Versand du ja verantwortlich warst, auch wenn die Post Mist baut.  
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Im Suche und Biete gibt es einen Thread dazu, allerdings hilft der in dem Fall auch nicht mehr weiter, da du ja alles richtig gemacht hast. Der Andere allerdings auch nichts falsch. Sieht sehr nach einem Verschulden der Post aus, wobei ich nicht weiß, welche gesetzlichen Regelungen die haben.
Ich würde dir empfehlen, dass du dich an jemanden von den Mods wendest, die sollten dir da weiter helfen können.
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Ein Einschreiben kostet 2,60. Dafür garantiert die Post ein "Mehr an Leistung" und schafft es dann nicht innerhalb von 5 Tagen das Ding zu versenden??
Kann doch nicht wahr sein.
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Eigtl. siehts gaz gut für Dich aus, wenn du nicht gewerblich handelst. Schau Dir mal § 447 Abs. 1 BGB an. Hab leider gerade keine Zeit für weitere Eröterungen, einer der Forumsjuristen wird aber sicherlich bei Bedarf aushelfen.
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KroateAusFfm schrieb:
Eigtl. siehts gaz gut für Dich aus, wenn du nicht gewerblich handelst. Schau Dir mal § 447 Abs. 1 BGB an. Hab leider gerade keine Zeit für weitere Eröterungen, einer der Forumsjuristen wird aber sicherlich bei Bedarf aushelfen.  


Gefahrübergang beim Versendungskauf (1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als den Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sachen dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

Für die, die kein BGB im Schrank haben
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Frankfurter-Bob schrieb:
Die Post wird dir die Kartenpreise, denke ich, nicht erstatten.

Aber gib dem Käufer das Geld zurück, der kann ja nichts dafür und hat keine Ware erhalten, für dessen Versand du ja verantwortlich warst, auch wenn die Post Mist baut.    


Ein Einschreiben ist bis zu 20 Euro versichert, meine ich mal gehört zu haben. Frage hierbei ist aber, ob das nur bei Verlust gilt oder auch bei verspäteter Zustellung.

Ich habe einmal Karten per Einschreiben geschickt und werde das nie wieder machen. Ein Einschreiben lockt immer Leute mit klebrigen Fingern an und die scheint es beim schlecht bezahlten Personal in den Sortierzentren zu geben.

Ich habe am Donnerstag 3 Karten in einem normalen Brief verschickt - der war am Freitag schon da.
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Basaltkopp schrieb:
Frankfurter-Bob schrieb:
Die Post wird dir die Kartenpreise, denke ich, nicht erstatten.

Aber gib dem Käufer das Geld zurück, der kann ja nichts dafür und hat keine Ware erhalten, für dessen Versand du ja verantwortlich warst, auch wenn die Post Mist baut.    


Ein Einschreiben ist bis zu 20 Euro versichert, meine ich mal gehört zu haben. Frage hierbei ist aber, ob das nur bei Verlust gilt oder auch bei verspäteter Zustellung.

Ich habe einmal Karten per Einschreiben geschickt und werde das nie wieder machen. Ein Einschreiben lockt immer Leute mit klebrigen Fingern an und die scheint es beim schlecht bezahlten Personal in den Sortierzentren zu geben.

Ich habe am Donnerstag 3 Karten in einem normalen Brief verschickt - der war am Freitag schon da.


Wenn sie noch zugestellt werden, wirds vermutlich nicht erstattet. Ach wenn der Inhalt bis dahin absolut wertlos ist.

Das Geld würde ich dem Käufer aber auf jedenfall zurückerstatten. Gerade wenn man es aus der Sicht des Kunden sieht.
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Erstmal vielen Dank für die Antworten.
Die meisten von euch sind der Meinung, dass ich das Geld zurück erstatten soll, aber es sind halt 40 € für mich die weg sind, obwohl ich nix dafür kann! Er will mich wegen Betrug anzeigen, aber da ich ja die Karten verschickt habe, ist es ja gar kein Betrug oder?

Reicht das, wenn ich mich auf § 447 Abs. 1 BGB beziehen würde?
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hmm..ich hatte das auch schon mal..mir hat die post damals gesagt,es gibt nur einen teil des geldes zurück(aber eben nur einen bruchteil9,wenn die tickets komplett weg sind...um eine zustellung am nächsten tag zu garantieren,müsste man sie per express versenden,ist aber über 10 euro teuer..eigntlich ne schweinerei..

ich hatte das auch mal hier gehabt,da kamen die schalke heimspiel karten am montag nach dem spiel an..für den käufer war es selbstverständlich,dass das versandrisiko bei ihm lag und nicht bei mir und er hat gar nicht erst nach rückerstattung gefragt..insofern würd ich auch sagen,dass du nix zahlen müsstest...wünnscht der kunde einen versand mit garantierter zustellung,soll er halt express bezahlen

du hast doch alles richtig gemaht
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Die entscheidende Frage ist ja nun: kann ich mich auf eine Anzeige einlassen, da ich im recht bin oder lieber vorher nachgeben.
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Degi18 schrieb:
Die entscheidende Frage ist ja nun: kann ich mich auf eine Anzeige einlassen, da ich im recht bin oder lieber vorher nachgeben.


Ich würde ihm das Geld allein schon aus Prinzip zurückerstatten. Stell dir mal vor, du wärst in seiner Position.
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Frankfurter-Bob schrieb:
Degi18 schrieb:
Die entscheidende Frage ist ja nun: kann ich mich auf eine Anzeige einlassen, da ich im recht bin oder lieber vorher nachgeben.


Ich würde ihm das Geld allein schon aus Prinzip zurückerstatten. Stell dir mal vor, du wärst in seiner Position.


also..ich verkaufe ja viele karten, vom efc,wenn wir kenen bus machen,wenn ich mir vorstelle,die post würde das oft verbocken und ich müsste jedesmal das geld zurückzahlen..neee,das find ich,ist übel

vielleicht einigen auf hälfte/hälfte

aber ich hab früher auch mal privat karten verschickt,kamen net an...und ich musste über 100 euro verlust fahren...privat...wenn man doch alles richtig gemacht hat,warum soll man dann auch noch den verlust haben?
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also hälfte hälfte hat er abgelehnt.

Gibt es net irgend n Gesetzestext auf den ich mich beziehen kann?
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Degi18 schrieb:
also hälfte hälfte hat er abgelehnt.

Gibt es net irgend n Gesetzestext auf den ich mich beziehen kann?


dann ist er ja schon ziemlich assig;-(((
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google doch mal..ich bin ja jetzt kein anwalt,aber ich hab mal das gefunden

Beim Privatverkauf trägt der Käufer das Versandrisiko

http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/management/tipps/abmahnung-haftung/versand-versandrisiko-im-online-handel.html
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auf ebay steht folgendes:
Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB). Der Versand der Ware geschieht also auf Risiko des Käufers. Geht der Artikel verloren oder wird dieser beschädigt, kann der Käufer den Kaufpreis nicht ganz oder teilweise zurückverlangen und Sie müssen auch nicht erneut liefern.

Als Verkäufer haben Sie jedoch die vertragliche Nebenpflicht, den Artikel ordnungsgemäß und sicher zu verpacken. Wird der Artikel aufgrund einer unsachgemäßen Verpackung beschädigt, stehen dem Käufer unter Umständen Schadensersatzansprüche gegen Sie zu. Dies gilt auch, wenn Sie sich mit dem Käufer auf eine bestimmte Versandart (z.B. versicherter Versand) geeinigt haben und Sie von dieser Vereinbarung abweichen.

Tipp: Bieten Sie einen versicherten Versand an, sollten Sie, um Missverständnisse und spätere Streitfälle zu vermeiden, bereits in der Artikelbeschreibung angeben, welche Form des versicherten Versands gemeint ist.

Gerade bei höherpreisigen Artikeln ist der Abschluss einer zusätzlichen Transportversicherung zu empfehlen, da die normalen Deckungssummen (z.B. 500,00 EUR bei DHL) nicht ausreichen.
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Du hast PN.


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