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Der Fall ''Christian von Boetticher''

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Aber was genau ist jetzt der dramatische Aufreger?
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pipapo schrieb:
Aber was genau ist jetzt der dramatische Aufreger?


Gute Frage.

Aber auf jeden Fall ist er so bekannt geworden. Vorher kannte ihn in der Republik doch keine Sau!
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pipapo schrieb:
Aber was genau ist jetzt der dramatische Aufreger?


Ganzseitig auf der 1. Seite dieses Thema?

Und wie die Zusammenarbeit mit dieser Zeitung im Sinne von gehaltvollen Journalismus funktioniert, muß hier ja nicht mehr erörtert werden:

Maschmeyer war angeblich im Kreuzfeuer der Bildreporter :neutral-face
Guttenberg hat die Bild einschlägig bedient und hat die entsprechenden Titelseiten bekommen("Wie schaffen die Guttenbergs dies nur" "Hat Sie das Zeug zur First lady")

Clement hatte seinen Auftritt  eine Woche vor der Landtagswahl ganzseitig: "Ich warne vor dem Atomausstieg, weil es unbezahlbar wird"o.ä.

Hier geht es nicht um seriöse Berichterstattung.
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Dirty-Harry schrieb:
Hier geht es nicht um seriöse Berichterstattung.

Ernsthaft, das ist die heute Morgen aufgefallen als du auf die Titelseite (vermutlich) der BILD geschaut hast?
Welch eine Erkenntnis.  
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pipapo schrieb:
Dirty-Harry schrieb:
Hier geht es nicht um seriöse Berichterstattung.

Ernsthaft, das ist die heute Morgen aufgefallen als du auf die Titelseite (vermutlich) der BILD geschaut hast?
Welch eine Erkenntnis.    


Ja, ja ,-)

Manchmal nehm ich die Ausführungen einzelner Bekannter ,die ihren Gesprächsstoff vom Leitthema nachhaltig beeinflußen lassen ,in meinem Kopf halt schon vorweg.

Insbesondere denke ich da- um die Kurve zu den elementaren Dingen zu lenken- auch an einen  rechtsliberalen und Bild vergötternden FSV Kumpel.

Wenn heute noch was dummes passiert, gehe ich besser 3 Wochen eh nicht mehr ans Telefon, dann bleibt mir insgesamt doch einiges erspart(Spaß)
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Wenn ein 16jähriger ein Nacktpic von seiner 16jährigen Freundin besitzt, begeht er eine Straftat.

Wenn ein 39jähriger Sex mit einer 16jährige hat, ist es OK!

Tolle Gesetze, ihr Politiker!
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DuckTales schrieb:
Wenn ein 16jähriger ein Nacktpic von seiner 16jährigen Freundin besitzt, begeht er eine Straftat.

Wenn ein 39jähriger Sex mit einer 16jährige hat, ist es OK!

Tolle Gesetze, ihr Politiker!



Check ich auch net.
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DuckTales schrieb:
Wenn ein 16jähriger ein Nacktpic von seiner 16jährigen Freundin besitzt, begeht er eine Straftat.
Ist das so?
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DuckTales schrieb:
Wenn ein 16jähriger ein Nacktpic von seiner 16jährigen Freundin besitzt, begeht er eine Straftat.

Wenn ein 39jähriger Sex mit einer 16jährige hat, ist es OK!

Tolle Gesetze, ihr Politiker!



Stimmt, tolle Gesetzte, denn ich finde es verwerflich einem 16 jährigen ein Nacktfoto oder ein Sexvideo mit seiner Freundin zu überlassen, das landet definitiv irgendwann im Netz oder wird zumindest im Freundeskreis rumgezeigt (natürlich dem des Jungen). Da kam vor zwei, drei Tagen abends um 20:15 Uhr ein ganz interessanter und schockierender Film auf ARTE:

Ein Junge ist verliebt in eine Schulkameradin, er filmt sich beim onanieren - seine Mutter leiht versehentlich seine Kamera an einen "Kumpel" aus, der es weitergibt und ruckzuck hat es die ganze Schule auf dem Handy und im Netz ist es auch zu finden. Er bekommt per Chat Aufforderungen zum Selbstmord, den er letztlich mit der Pistole des Vaters (Polizist, Pistole im Tresor) auch am Rheinufer begeht.

Bisschen krass, aber ein sehr interessanter und aufschlussreicher Film über einen Teil der heutigen Jugend.
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Es geht mir aber hier um die Verhältnismäßigkeit.

Für mich ist nicht nachvollziehbar, weshalb der Besitz eines solchen Fotos unter Strafe steht, aber der Geschlechtsverkehr rechtens ist.

Wieso will hier der Staat nicht ernsthaft schützen?
Einerseits will man Jugendliche vor Alkohol, Glücksspiel etc. schützen, andererseits erteilt man hier einen Freifahrtschein und gibt die Jugendlichen als Freiwild frei.
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DuckTales schrieb:
Für mich ist nicht nachvollziehbar, weshalb der Besitz eines solchen Fotos unter Strafe steht
Nochmal, nicht dass ich es nicht glaube, aber welches Gesetz verbietet das denn? Nie davon gehört.
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yeboah1981 schrieb:
DuckTales schrieb:
Für mich ist nicht nachvollziehbar, weshalb der Besitz eines solchen Fotos unter Strafe steht
Nochmal, nicht dass ich es nicht glaube, aber welches Gesetz verbietet das denn? Nie davon gehört.



§184b StGB
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Achso. Und das greift wirklich bei solchen harmlosen Geschichten? Gibt es da so Fälle?
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DuckTales schrieb:
yeboah1981 schrieb:
DuckTales schrieb:
Für mich ist nicht nachvollziehbar, weshalb der Besitz eines solchen Fotos unter Strafe steht
Nochmal, nicht dass ich es nicht glaube, aber welches Gesetz verbietet das denn? Nie davon gehört.



§184b StGB



Kinder im Sinne des StGB sind unter 14 Jahre alt.
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stefank schrieb:
DuckTales schrieb:
yeboah1981 schrieb:
DuckTales schrieb:
Für mich ist nicht nachvollziehbar, weshalb der Besitz eines solchen Fotos unter Strafe steht
Nochmal, nicht dass ich es nicht glaube, aber welches Gesetz verbietet das denn? Nie davon gehört.



§184b StGB



Kinder im Sinne des StGB sind unter 14 Jahre alt.


§184c StGB ?
Wenn man googelt, findet man dann Prozesse bezüglich Besitz von Jugendpornografie.
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DuckTales schrieb:
stefank schrieb:
DuckTales schrieb:
yeboah1981 schrieb:
DuckTales schrieb:
Für mich ist nicht nachvollziehbar, weshalb der Besitz eines solchen Fotos unter Strafe steht
Nochmal, nicht dass ich es nicht glaube, aber welches Gesetz verbietet das denn? Nie davon gehört.



§184b StGB



Kinder im Sinne des StGB sind unter 14 Jahre alt.


§184c StGB ?
Wenn man googelt, findet man dann Prozesse bezüglich Besitz von Jugendpornografie.


§ 184c Abs. 4:
Wer es unternimmt, sich den Besitz von jugendpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, oder wer solche Schriften besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Satz 1 ist nicht anzuwenden auf Handlungen von Personen in Bezug auf solche jugendpornographischen Schriften, die sie im Alter von unter achtzehn Jahren mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt haben.
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Zudem ist ein Nacktfoto nicht zwingend Pornografie....
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DuckTales schrieb:
§184c StGB ?
Wenn man googelt, findet man dann Prozesse bezüglich Besitz von Jugendpornografie.
Natürlich findet man die.
Aber stell doch mal einen Link hier rein, in dem ein Jugendlicher angeklagt wurde wegen dem Besitz eines Nacktfotos seiner Freundin!

Einfach mal was behauptet, und sich aufgeregt.
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DuckTales schrieb:
Es geht mir aber hier um die Verhältnismäßigkeit.

Für mich ist nicht nachvollziehbar, weshalb der Besitz eines solchen Fotos unter Strafe steht, aber der Geschlechtsverkehr rechtens ist.

Wieso will hier der Staat nicht ernsthaft schützen?
Einerseits will man Jugendliche vor Alkohol, Glücksspiel etc. schützen, andererseits erteilt man hier einen Freifahrtschein und gibt die Jugendlichen als Freiwild frei.



Donald, bist du das?
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Wenn jemand mit christlichen moralvorstellungen werbung für sich macht muss er sich auch an diese halten.

genausowenig wie einer von der SPD oder der Linken es sich leisten kann einen ausbeuter-Betrieb zu führen oder ein Grüner keinen Hummer fahren kann oder einer von der FDP es politisch nicht überleben würde jemanden wegen Steuerhinterziehung anzuzeigen
kann einer von der CDU ne minderjährige vögeln
wenn er sie geheiratet hätte sähe das vielleicht auch schon ganz anders aus


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