Wenn schwarz gelb weiter eine so erbärmliche Politik macht, wird das dazu führen, dass die Ränder wieder erstarken, der linke Rand ist ja schon fleissig drin und wird dadurch noch stärker. So eine Frechheit den Wählern gegenüber wird bestraft, wie auch immer.
Die einkommensunabhängige Kopfpauschale der FDP ist es zwar nicht, aber sehr wohl ihre für unser Land dramatische Handschrift
Einseitige Heranziehung der Arbeitnehmer ist mit diesem Zusatzbeitrag zu einem ganz erheblichen Teil jetzt endgültig eingeleitet. Die prozentuale Beitragsbeteiligung i.s. der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Versicherten mit dem starren Zusatzbeitrag zugunsten der Besserverdiener ausgehebelt. Und- was ebenso pervers ist- die paritätische Selbstverwaltung zw. Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch die Hintertür beseitigt.Arbeitgeber haben in der Selbstverwaltung jetzt doch kein Interesse mehr daran kostengünstig die Geschicke der Krankenkassen zu lenken.Haben aber nach wie vor 50% Stimmrecht.
Das kommt davon, wenn eine ausschließlich der Privatversicherung und dem Unternehmertum nahestehende Partei regiert!!
Die einkommensunabhängige Kopfpauschale der FDP ist es zwar nicht, aber sehr wohl ihre für unser Land dramatische Handschrift
Einseitige Heranziehung der Arbeitnehmer ist mit diesem Zusatzbeitrag zu einem ganz erheblichen Teil jetzt endgültig eingeleitet. Die prozentuale Beitragsbeteiligung i.s. der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Versicherten mit dem starren Zusatzbeitrag zugunsten der Besserverdiener ausgehebelt. Und- was ebenso pervers ist- die paritätische Selbstverwaltung zw. Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch die Hintertür beseitigt.Arbeitgeber haben in der Selbstverwaltung jetzt doch kein Interesse mehr daran kostengünstig die Geschicke der Krankenkassen zu lenken.Haben aber nach wie vor 50% Stimmrecht.
Das kommt davon, wenn eine ausschließlich der Privatversicherung und dem Unternehmertum nahestehende Partei regiert!!
und zu alle dem bleibt natürlich die Beitragsbemessungrenze bestehen - was dazu führt, dass sich grosse Teile der Gesellschaft aus dieser Solidargemeinschft zurückziehen dürfen, während andre zur Solidarität zwangsverpflichtet werden.
Das Heranziehen auch andere Einkunftsarten kommt ja sowieso nicht in die Tüte, damit die die von Erwerbseinkommen leben schön die Dummen bleiben..
Das Heranziehen auch andere Einkunftsarten kommt ja sowieso nicht in die Tüte, damit die die von Erwerbseinkommen leben schön die Dummen bleiben..
Verstehe nicht recht, was Du damit meinst, denn...
"Als beitragspflichtige Einnahmen sind das Arbeitsentgelt, das Arbeitseinkommen, der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, der Zahlbetrag der Versorgungsbezüge sowie alle Einnahmen und Geldmittel, die für den Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden können, ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung zugrunde zu legen."
Dirty-Harry schrieb: [ Einseitige Heranziehung der Arbeitnehmer ist mit diesem Zusatzbeitrag zu einem ganz erheblichen Teil jetzt endgültig eingeleitet. Die prozentuale Beitragsbeteiligung i.s. der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Versicherten mit dem starren Zusatzbeitrag zugunsten der Besserverdiener ausgehebelt.
Die prozentuale Beitragsbeteiligung i.s. der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Versicherten, wird mit der Bemessungsgrundlage ausgehebelt. Prozentual zahlen Gut- und Spitzenverdiener viel weniger als Normalverdiener. Ist das gerecht?
Das Heranziehen auch andere Einkunftsarten kommt ja sowieso nicht in die Tüte, damit die die von Erwerbseinkommen leben schön die Dummen bleiben..
Verstehe nicht recht, was Du damit meinst, denn...
"Als beitragspflichtige Einnahmen sind das Arbeitsentgelt, das Arbeitseinkommen, der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, der Zahlbetrag der Versorgungsbezüge sowie alle Einnahmen und Geldmittel, die für den Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden können, ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung zugrunde zu legen."
Du meinst ausschließlich für die Zuzahlungsbeträge sei dies so geregelt worden? Keine Ahnung und was ändert es im Ergebnis.?? Nix. Lieschen Müller muß von ihrem bescheiden Gehalt die gleichen Zuzahlungsbeträge zahlen wie der sehr gut Verdiener, der wegen seiner fetten Kohle in der nähe der Beitragsbemessungsgrenze versichert ist. Vermutlich trifft es in dieser Höhe sogar die ganzen dicken Geldsäcke oberhalb der Grenze , die frw.versichert sind.
Dirty-Harry schrieb: [ Einseitige Heranziehung der Arbeitnehmer ist mit diesem Zusatzbeitrag zu einem ganz erheblichen Teil jetzt endgültig eingeleitet. Die prozentuale Beitragsbeteiligung i.s. der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Versicherten mit dem starren Zusatzbeitrag zugunsten der Besserverdiener ausgehebelt.
Die prozentuale Beitragsbeteiligung i.s. der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Versicherten, wird mit der Bemessungsgrundlage ausgehebelt. Prozentual zahlen Gut- und Spitzenverdiener viel weniger als Normalverdiener. Ist das gerecht?
und wenn nur die Hälfte stimmt, wäre das der erste Ansatzpunkt
Schramm ist genial.
In der Tat ist- leider muß ich irgendwo schon sagen "war" - es gerecht(ich hab in diesem Berufszweig ewig gearbeitet)
Prozentual nach Verdienst.(also im Rahmen der wirtschaftl. Leistungsfähigkeit-ähnlich wie bei Steuern) Kein Aufschlag für Kinder und Familienangehörige(sonst wären diese wohl unbezahlbar) Keine Unterscheidung nach Gesundheit oder Krankheit oder Alter(Inanspruchnahme von leistungen) Und kein Ausschluß von Krankheiten die beim Versicherungsbeginn bereits bestehen-z.b. kostenintensives krebsleiden. Bzw. auch keine Zuzahlungen für irgendwelche Krankheiten, die beim Versicherungsbeginn bestehen.
Das Heranziehen auch andere Einkunftsarten kommt ja sowieso nicht in die Tüte, damit die die von Erwerbseinkommen leben schön die Dummen bleiben..
Verstehe nicht recht, was Du damit meinst, denn...
"Als beitragspflichtige Einnahmen sind das Arbeitsentgelt, das Arbeitseinkommen, der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, der Zahlbetrag der Versorgungsbezüge sowie alle Einnahmen und Geldmittel, die für den Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden können, ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung zugrunde zu legen."
ich meite nicht explizit die Zusatzbeiträge, sondern das ganze System der Beitragsfinanzierung ..das hat zur Folge dass du mit 4.000 Euro Brutto mehr Beiträge bezahlst als jemand der 2.000 Brutto, hat aber nebenbei vielleicht noch erhebliche Miet oder Zinseinnhamen einstreicht.
In der Endkonsequenz kann also der mit weniger persönlicher Gesamteinahmen mehr Beitrag zahlen müssen- krotesk...
Das Heranziehen auch andere Einkunftsarten kommt ja sowieso nicht in die Tüte, damit die die von Erwerbseinkommen leben schön die Dummen bleiben..
Verstehe nicht recht, was Du damit meinst, denn...
"Als beitragspflichtige Einnahmen sind das Arbeitsentgelt, das Arbeitseinkommen, der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, der Zahlbetrag der Versorgungsbezüge sowie alle Einnahmen und Geldmittel, die für den Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden können, ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung zugrunde zu legen."
ich meite nicht explizit die Zusatzbeiträge, sondern das ganze System der Beitragsfinanzierung ..
Ich auch. Mein Zitat oben stammt aus dem Werk Einheitliche Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und weiterer Mitgliedergruppen sowie zur Zahlung und Fälligkeit der von Mitgliedern selbst zu entrichtenden Beiträge
das hat zur Folge dass du mit 4.000 Euro Brutto mehr Beiträge bezahlst als jemand der 2.000 Brutto, hat aber nebenbei vielleicht noch erhebliche Miet oder Zinseinnhamen einstreicht.
Entweder reden wir aneinander vorbei oder Du hast Unrecht. Miet- und Zinseinnahmen bleiben nicht unberücksichtigt.
In der Endkonsequenz kann also der mit weniger persönlicher Gesamteinahmen mehr Beitrag zahlen müssen- krotesk...
Oder ganz anders: Dem mit den vielen Einnahmen bleint unterm Strich weniger als dem mit weniger Einkünften. Da bleiben nämlich Verlustvorträge unberücksichtigt und nur "positive Einnahmen" werden zur Berechnung herangezogen. Auch sehr lustig im Einzelfall. Da hat sich's nämlich mal ganz schnell mit der vermeintlich ach so tollen Altersvorsorge, in die jemand seine paar Groschen investieren wollte.
So einseitig ungerecht ist das also alles keineswegs.
Die Begründungen von Rösler zu diesem Schwachsinn sind unglaublich glaubt der ernsthaft, daß wir so blöd wie er selbst sind:
Da kommen als Begründung so Begriffe wie:
transparent
alternativlos
der mediz.-techn. Fortschritt müße bezahlt werden
Das sind noch mehr billige und unzutreffende Schlagmichtot-Begriffe gefallen, die ich mir vor lauter Arger über seine Billigkeit und die heutige Niederlage nicht merken konnte.
Diese Begründungsschlagworter zeigen zweifelsfrei, daß die Politik den Wähler und das Volk für dumm hält und deshalb verkaufen will.
Dirty-Harry schrieb: Die Begründungen von Rösler zu diesem Schwachsinn sind unglaublich glaubt der ernsthaft, daß wir so blöd wie er selbst sind:
Da kommen als Begründung so Begriffe wie:
transparent
alternativlos
der mediz.-techn. Fortschritt müße bezahlt werden
Tranparent stimmt doch. Sogar wir hier haben's verstanden. Dass die Kosten der med.-techn. Fortschritts bezahlt werden müssen, trifft auch zu.
"Alternativlos" ist in Ansehung der jahrelang andauernden iiner- und überparteilichen Debatten natürlich größtmöglicher Humbug. An Röslers Stelle würde ich mich im Übrigen umgehend vom Koalitionspartner CSU trennen. Der sieht das nämlich anders. Und wer schon sowas Transparentes nicht kapiert...
Das Heranziehen auch andere Einkunftsarten kommt ja sowieso nicht in die Tüte, damit die die von Erwerbseinkommen leben schön die Dummen bleiben..
Verstehe nicht recht, was Du damit meinst, denn...
"Als beitragspflichtige Einnahmen sind das Arbeitsentgelt, das Arbeitseinkommen, der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, der Zahlbetrag der Versorgungsbezüge sowie alle Einnahmen und Geldmittel, die für den Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden können, ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung zugrunde zu legen."
ich meite nicht explizit die Zusatzbeiträge, sondern das ganze System der Beitragsfinanzierung ..
Ich auch. Mein Zitat oben stammt aus dem Werk Einheitliche Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und weiterer Mitgliedergruppen sowie zur Zahlung und Fälligkeit der von Mitgliedern selbst zu entrichtenden Beiträge
das hat zur Folge dass du mit 4.000 Euro Brutto mehr Beiträge bezahlst als jemand der 2.000 Brutto, hat aber nebenbei vielleicht noch erhebliche Miet oder Zinseinnhamen einstreicht.
Entweder reden wir aneinander vorbei oder Du hast Unrecht. Miet- und Zinseinnahmen bleiben nicht unberücksichtigt.
In der Endkonsequenz kann also der mit weniger persönlicher Gesamteinahmen mehr Beitrag zahlen müssen- krotesk...
Oder ganz anders: Dem mit den vielen Einnahmen bleint unterm Strich weniger als dem mit weniger Einkünften. Da bleiben nämlich Verlustvorträge unberücksichtigt und nur "positive Einnahmen" werden zur Berechnung herangezogen. Auch sehr lustig im Einzelfall. Da hat sich's nämlich mal ganz schnell mit der vermeintlich ach so tollen Altersvorsorge, in die jemand seine paar Groschen investieren wollte.
So einseitig ungerecht ist das also alles keineswegs.
wir reden aneinander vorbei daher sag ich dir jetzt nochmal wovon ich rede:
Ich rede von gesetzlich versicherten und bei dennen wird das Arbeitseinkommen als Bemessungsgrundlage herangezogen und eben nicht andre Einkommensarten. Die Konsequenz kann eben sein dass der der mehr einnimmt sogar weniger bezahlt
Ic h weis nicht aus welchem Werk zu zitierst , tatsache bleibt das sonstige Einkünfte bei gesetzlich versiucherten eben nicht mitgerechnet werden
Dirty-Harry schrieb: Die Begründungen von Rösler zu diesem Schwachsinn sind unglaublich glaubt der ernsthaft, daß wir so blöd wie er selbst sind:
Da kommen als Begründung so Begriffe wie:
transparent
alternativlos
der mediz.-techn. Fortschritt müße bezahlt werden
Tranparent stimmt doch. Sogar wir hier haben's verstanden. Dass die Kosten der med.-techn. Fortschritts bezahlt werden müssen, trifft auch zu.
"Alternativlos" ist in Ansehung der jahrelang andauernden iiner- und überparteilichen Debatten natürlich größtmöglicher Humbug. An Röslers Stelle würde ich mich im Übrigen umgehend vom Koalitionspartner CSU trennen. Der sieht das nämlich anders. Und wer schon sowas Transparentes nicht kapiert...
Schön, daß die Verdummungstaktik aufgeht.zumindest die eigen wähler glauben es. . Nicht Rösler sollte sich von der CSU trennen
Deutschland sollte es im Verhältnis zu Rösler tun
Seehofer ist doch der Einzige, der sich in der Sozialversicherung auskennt. Rösler ist Arzt und hat Interessen fernab von der krankenversicherung. Wer dies nicht erkennen will, kann nur ein bornierter Wähler dieser Partei sein.
Das Heranziehen auch andere Einkunftsarten kommt ja sowieso nicht in die Tüte, damit die die von Erwerbseinkommen leben schön die Dummen bleiben..
Verstehe nicht recht, was Du damit meinst, denn...
"Als beitragspflichtige Einnahmen sind das Arbeitsentgelt, das Arbeitseinkommen, der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, der Zahlbetrag der Versorgungsbezüge sowie alle Einnahmen und Geldmittel, die für den Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden können, ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung zugrunde zu legen."
ich meite nicht explizit die Zusatzbeiträge, sondern das ganze System der Beitragsfinanzierung ..
Ich auch. Mein Zitat oben stammt aus dem Werk Einheitliche Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und weiterer Mitgliedergruppen sowie zur Zahlung und Fälligkeit der von Mitgliedern selbst zu entrichtenden Beiträge
das hat zur Folge dass du mit 4.000 Euro Brutto mehr Beiträge bezahlst als jemand der 2.000 Brutto, hat aber nebenbei vielleicht noch erhebliche Miet oder Zinseinnhamen einstreicht.
Entweder reden wir aneinander vorbei oder Du hast Unrecht. Miet- und Zinseinnahmen bleiben nicht unberücksichtigt.
In der Endkonsequenz kann also der mit weniger persönlicher Gesamteinahmen mehr Beitrag zahlen müssen- krotesk...
Oder ganz anders: Dem mit den vielen Einnahmen bleint unterm Strich weniger als dem mit weniger Einkünften. Da bleiben nämlich Verlustvorträge unberücksichtigt und nur "positive Einnahmen" werden zur Berechnung herangezogen. Auch sehr lustig im Einzelfall. Da hat sich's nämlich mal ganz schnell mit der vermeintlich ach so tollen Altersvorsorge, in die jemand seine paar Groschen investieren wollte.
So einseitig ungerecht ist das also alles keineswegs.
wir reden aneinander vorbei daher sag ich dir jetzt nochmal wovon ich rede:
Ich rede von gesetzlich versicherten
Nochmal: Ich auch.
... und bei dennen wird das Arbeitseinkommen als Bemessungsgrundlage herangezogen und eben nicht andre Einkommensarten.
Das sind alles gesetzlich versicherte Personenkreise.
Die Konsequenz kann eben sein dass der der mehr einnimmt sogar weniger bezahlt
Nicht, wenn Du davon ausgehen möchtest, dass nur Erwerbseinkommen Berechnungsgrundlage ist.
Ic h weis nicht aus welchem Werk zu zitierst ,...
s.o. unter Nr. 1
... tatsache bleibt das sonstige Einkünfte bei gesetzlich versiucherten eben nicht mitgerechnet werden
Bevor ich's jetzt zum wiederholten Male schreibe, würde ich Dich um Angabe der Norm bitten, aus der das folgen soll. Ich hab's probiert. Jetzt bist Du dran.
Dirty-Harry schrieb: Die Begründungen von Rösler zu diesem Schwachsinn sind unglaublich glaubt der ernsthaft, daß wir so blöd wie er selbst sind:
Da kommen als Begründung so Begriffe wie:
transparent
alternativlos
der mediz.-techn. Fortschritt müße bezahlt werden
Tranparent stimmt doch. Sogar wir hier haben's verstanden. Dass die Kosten der med.-techn. Fortschritts bezahlt werden müssen, trifft auch zu.
"Alternativlos" ist in Ansehung der jahrelang andauernden iiner- und überparteilichen Debatten natürlich größtmöglicher Humbug. An Röslers Stelle würde ich mich im Übrigen umgehend vom Koalitionspartner CSU trennen. Der sieht das nämlich anders. Und wer schon sowas Transparentes nicht kapiert...
Schön, daß die Verdummungstaktik aufgeht.zumindest die eigen wähler glauben es.
§ 226 Beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtig Beschäftigter.(1) Bei versicherungspflichtig Beschäftigten werden der Beitragsbemessung zugrunde gelegt
1. das Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, 2. der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, 3. der Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen (Versorgungsbezüge), 4. das Arbeitseinkommen, soweit es neben einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung oder Versorgungsbezügen erzielt wird.
wo bitte sind hier Miet- Zins- oder Spekulationserlöse aufgeführt?
Ich hatte vielmehr behauptet, dass solche Einkünfte sehr wohl auch bei gesetzlich Versicherten in die Beitragsbemessung miteinfließen. Du hattest das bestritten, weil Du nicht zwischen den verschiedenen Arten von Pflichtversicherten und freiwillig versicherten (wohlgemerkt: nicht Privat-Versicherten!) unterschieden hattest.
Mehr als die Links zu den entsprechenden Normen oben und einem aktuellen BSG-Urteil (s. Randnr. 22) kann ich zu der Thematik leider nicht bieten.
Schöne Scheiße.
Die einkommensunabhängige Kopfpauschale der FDP ist es zwar nicht, aber sehr wohl ihre für unser Land dramatische Handschrift
Einseitige Heranziehung der Arbeitnehmer ist mit diesem Zusatzbeitrag zu einem ganz erheblichen Teil jetzt endgültig eingeleitet.
Die prozentuale Beitragsbeteiligung i.s. der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Versicherten mit dem starren Zusatzbeitrag zugunsten der Besserverdiener ausgehebelt.
Und- was ebenso pervers ist- die paritätische Selbstverwaltung zw. Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch die Hintertür beseitigt.Arbeitgeber haben in der Selbstverwaltung jetzt doch kein Interesse mehr daran kostengünstig die Geschicke der Krankenkassen zu lenken.Haben aber nach wie vor 50% Stimmrecht.
Das kommt davon, wenn eine ausschließlich der Privatversicherung und dem Unternehmertum nahestehende Partei regiert!!
und zu alle dem bleibt natürlich die Beitragsbemessungrenze bestehen - was dazu führt, dass sich grosse Teile der Gesellschaft aus dieser Solidargemeinschft zurückziehen dürfen, während andre zur Solidarität zwangsverpflichtet werden.
Das Heranziehen auch andere Einkunftsarten kommt ja sowieso nicht in die Tüte, damit die die von Erwerbseinkommen leben schön die Dummen bleiben..
Verstehe nicht recht, was Du damit meinst, denn...
"Als beitragspflichtige Einnahmen sind das Arbeitsentgelt, das Arbeitseinkommen, der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, der Zahlbetrag der Versorgungsbezüge sowie alle Einnahmen und Geldmittel, die für den Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden können, ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung zugrunde zu legen."
Die prozentuale Beitragsbeteiligung i.s. der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Versicherten, wird mit der Bemessungsgrundlage ausgehebelt.
Prozentual zahlen Gut- und Spitzenverdiener viel weniger als Normalverdiener. Ist das gerecht?
Keine Ahnung ob das seriös ist, aber den Schramm find ich gut.
http://www.redirection-hd.de/index.php?option=com_content&view=article&id=61:das-korrupte-gesundheitssystem&catid=9:gesundheit-ernaehrung&Itemid=13
und wenn nur die Hälfte stimmt, wäre das der erste Ansatzpunkt
Du meinst ausschließlich für die Zuzahlungsbeträge sei dies so geregelt worden?
Keine Ahnung und was ändert es im Ergebnis.?? Nix. Lieschen Müller muß von ihrem bescheiden Gehalt die gleichen Zuzahlungsbeträge zahlen wie der sehr gut Verdiener, der wegen seiner fetten Kohle in der nähe der Beitragsbemessungsgrenze versichert ist.
Vermutlich trifft es in dieser Höhe sogar die ganzen dicken Geldsäcke oberhalb der Grenze , die frw.versichert sind.
Schramm ist genial.
In der Tat ist- leider muß ich irgendwo schon sagen "war" - es gerecht(ich hab in diesem Berufszweig ewig gearbeitet)
Prozentual nach Verdienst.(also im Rahmen der wirtschaftl. Leistungsfähigkeit-ähnlich wie bei Steuern)
Kein Aufschlag für Kinder und Familienangehörige(sonst wären diese wohl unbezahlbar)
Keine Unterscheidung nach Gesundheit oder Krankheit oder Alter(Inanspruchnahme von leistungen)
Und kein Ausschluß von Krankheiten die beim Versicherungsbeginn bereits bestehen-z.b. kostenintensives krebsleiden. Bzw. auch keine Zuzahlungen für irgendwelche Krankheiten, die beim Versicherungsbeginn bestehen.
ich meite nicht explizit die Zusatzbeiträge, sondern das ganze System der Beitragsfinanzierung ..das hat zur Folge dass du mit 4.000 Euro Brutto mehr Beiträge bezahlst als jemand der 2.000 Brutto, hat aber nebenbei vielleicht noch erhebliche Miet oder Zinseinnhamen einstreicht.
In der Endkonsequenz kann also der mit weniger persönlicher Gesamteinahmen mehr Beitrag zahlen müssen- krotesk...
Ich auch.
Mein Zitat oben stammt aus dem Werk
Einheitliche Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und weiterer Mitgliedergruppen sowie zur Zahlung und Fälligkeit der von Mitgliedern selbst zu entrichtenden Beiträge
Entweder reden wir aneinander vorbei oder Du hast Unrecht.
Miet- und Zinseinnahmen bleiben nicht unberücksichtigt.
Oder ganz anders: Dem mit den vielen Einnahmen bleint unterm Strich weniger als dem mit weniger Einkünften.
Da bleiben nämlich Verlustvorträge unberücksichtigt und nur "positive Einnahmen" werden zur Berechnung herangezogen. Auch sehr lustig im Einzelfall. Da hat sich's nämlich mal ganz schnell mit der vermeintlich ach so tollen Altersvorsorge, in die jemand seine paar Groschen investieren wollte.
So einseitig ungerecht ist das also alles keineswegs.
Da kommen als Begründung so Begriffe wie:
transparent
alternativlos
der mediz.-techn. Fortschritt müße bezahlt werden
Das sind noch mehr billige und unzutreffende Schlagmichtot-Begriffe gefallen, die ich mir vor lauter Arger über seine Billigkeit und die heutige Niederlage nicht merken konnte.
Diese Begründungsschlagworter zeigen zweifelsfrei, daß die Politik den Wähler und das Volk für dumm hält und deshalb verkaufen will.
Tranparent stimmt doch. Sogar wir hier haben's verstanden.
Dass die Kosten der med.-techn. Fortschritts bezahlt werden müssen, trifft auch zu.
"Alternativlos" ist in Ansehung der jahrelang andauernden iiner- und überparteilichen Debatten natürlich größtmöglicher Humbug.
An Röslers Stelle würde ich mich im Übrigen umgehend vom Koalitionspartner CSU trennen. Der sieht das nämlich anders. Und wer schon sowas Transparentes nicht kapiert...
wir reden aneinander vorbei daher sag ich dir jetzt nochmal wovon ich rede:
Ich rede von gesetzlich versicherten und bei dennen wird das Arbeitseinkommen als Bemessungsgrundlage herangezogen und eben nicht andre Einkommensarten. Die Konsequenz kann eben sein dass der der mehr einnimmt sogar weniger bezahlt
Ic h weis nicht aus welchem Werk zu zitierst , tatsache bleibt das sonstige Einkünfte bei gesetzlich versiucherten eben nicht mitgerechnet werden
Schön, daß die Verdummungstaktik aufgeht.zumindest die eigen wähler glauben es.
.
Nicht Rösler sollte sich von der CSU trennen
Deutschland sollte es im Verhältnis zu Rösler tun
Seehofer ist doch der Einzige, der sich in der Sozialversicherung auskennt.
Rösler ist Arzt und hat Interessen fernab von der krankenversicherung.
Wer dies nicht erkennen will, kann nur ein bornierter Wähler dieser Partei sein.
Nochmal: Ich auch.
Das wird auch durch Wiederholung nicht richtiger:
1. Beitragsbemessung für freiwillig gesetzlich Versicherte: *klick*
2. § 226 Abs. 1 SGB V für versicherungspflichtig beschäftigte Pflichtversicherte
3. §§ 227, 240 SGB V Beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtiger Rückkehrer in die gesetzliche Krankenversicherung und bisher nicht Versicherter
Das sind alles gesetzlich versicherte Personenkreise.
Nicht, wenn Du davon ausgehen möchtest, dass nur Erwerbseinkommen Berechnungsgrundlage ist.
s.o. unter Nr. 1
Bevor ich's jetzt zum wiederholten Male schreibe, würde ich Dich um Angabe der Norm bitten, aus der das folgen soll. Ich hab's probiert. Jetzt bist Du dran.
Meinst Du mich?
§ 226
Beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtig Beschäftigter.(1) Bei versicherungspflichtig Beschäftigten werden der Beitragsbemessung zugrunde gelegt
1. das Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung,
2. der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung,
3. der Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen (Versorgungsbezüge),
4. das Arbeitseinkommen, soweit es neben einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung oder Versorgungsbezügen erzielt wird.
wo bitte sind hier Miet- Zins- oder Spekulationserlöse aufgeführt?
Nirgends. Hatte ich ja aber auch nicht behauptet.
Ich hatte vielmehr behauptet, dass solche Einkünfte sehr wohl auch bei gesetzlich Versicherten in die Beitragsbemessung miteinfließen. Du hattest das bestritten, weil Du nicht zwischen den verschiedenen Arten von Pflichtversicherten und freiwillig versicherten (wohlgemerkt: nicht Privat-Versicherten!) unterschieden hattest.
Mehr als die Links zu den entsprechenden Normen oben und einem aktuellen BSG-Urteil (s. Randnr. 22) kann ich zu der Thematik leider nicht bieten.