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Was'n das, Rechtsverdreher [privates Knöllchen]?

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Folgendes hatte ich heute am Auto (auf einem DB Parkplatz):



Dazu drei kurze Fragen:

1. Dürfen die das auf Ihrem Gelände?

2. Ist die Gebühr in Ordnung?

3. Darf ich solche Zettel bei mir auf dem Privatgrundstück auch verteilen?

DaZke, schonmal!
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servus!

also zu dem thema kam vor einigen wochen ein TVbericht.wenn ich mich recht erinnere kam dieser bericht bei sternTV.
und wie der zufall es so wollte waren u.a. DB-parkplätze mit von der partie...

kurz gesagt:  die sache hat methode!
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Motterplötz schrieb:
.....
kurz gesagt:  die sache hat methode!


Das es OK ist von Schwarzparkern Kohle einzutreiben dürfte unbestritten sein...die Frage ist jedoch ob die Höhe OK ist?
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Eintracht-Laie schrieb:
Motterplötz schrieb:
.....
kurz gesagt:  die sache hat methode!


Das es OK ist von Schwarzparkern Kohle einzutreiben dürfte unbestritten sein...die Frage ist jedoch ob die Höhe OK ist?



zum ersteren ganz klar ,-) ....zum letzteren bin ich überfragt
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Ich würd mal sagen sei froh das die nicht abgeschleppt haben und dich richtig latzen lassen.
Von diesen Parkabzock-Geschichten auf Privatparkplätzen leben doch schon ganze Abschleppunternehmen, da wird 5 Minuten nach Übertretung rabiat der Haken ausgepackt.
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Hatte auch mal einen ähnlichen Schein auf einem DB Parkplatz an der Scheibe. Preislich bewegte sich das auch in etwa diesem Bereich.

Ob das ok ist, kann ich Dir leider nicht sagen. Ich hatte damals einfach gezahlt ohne groß zu hinterfragen.
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schwarzer_geier schrieb:
Ich würd mal sagen sei froh das die nicht abgeschleppt haben und dich richtig latzen lassen.
Von diesen Parkabzock-Geschichten auf Privatparkplätzen leben doch schon ganze Abschleppunternehmen, da wird 5 Minuten nach Übertretung rabiat der Haken ausgepackt.
Aber ist es nicht so....das der jenige der die Musik bestellt, auch erstmal bezahlen muss?
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Brady schrieb:
schwarzer_geier schrieb:
Ich würd mal sagen sei froh das die nicht abgeschleppt haben und dich richtig latzen lassen.
Von diesen Parkabzock-Geschichten auf Privatparkplätzen leben doch schon ganze Abschleppunternehmen, da wird 5 Minuten nach Übertretung rabiat der Haken ausgepackt.
Aber ist es nicht so....das der jenige der die Musik bestellt, auch erstmal bezahlen muss?



Lies mal das:  unten auch von 1bis 8 http://www.br-online.de/bayerisches-fernsehen/quer/quer-falschparken-abschleppen-ID1236189997355.xml
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@ BBB: Dieser komische Parkplatz in Bad Vilbel am Bahnhof?
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irgendwo am Parkplatzgelände hängt deren Gebührenordnung und der Hinweis, dass du diese mit dem Abstellen deines Fahrzeugs akzeptierst. In der Gebührenordnung sind sicherlich auch Strafen und Gebühren festgehalten.
ich vermute mal: keine Chance
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Hallo zusammen.

Folgender Sachverhalt: In Frankfurt ist bekanntlich schlecht parken. Ich bekommen im Schnitt ein Knöllchen die Woche, stets am gleichen Platz. Meine Frage nun: Droht mir irgendwann Ärger von der Stadt (Abschleppen oder gar Punkte), weil man dort "Strichliste" der Sünder führt? Oder kann ich den Fünfer weiterhin von meinem wöchentlichen Gehalt abschreiben und die Sache geht ihren gewohnten Gang?

Vielen Dank, Grüße
069er
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Ich hätte da auch mal ne Frage.....
Wie lange gilt den so ein Strafzettel? Ein Tag? Bei uns bei der Arbeit ist nur Parken mit Anwohnerausweis erlaubt....da steht jetzt ein Fiat schon seit knapp 2 Wochen und hat bestimmt schon 10 Knöllchen an der Scheibe....

Geht das?
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Du hast Post.
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069er schrieb:
Hallo zusammen.

Folgender Sachverhalt: In Frankfurt ist bekanntlich schlecht parken. Ich bekommen im Schnitt ein Knöllchen die Woche, stets am gleichen Platz. Meine Frage nun: Droht mir irgendwann Ärger von der Stadt (Abschleppen oder gar Punkte), weil man dort "Strichliste" der Sünder führt? Oder kann ich den Fünfer weiterhin von meinem wöchentlichen Gehalt abschreiben und die Sache geht ihren gewohnten Gang?

Vielen Dank, Grüße
069er


Servus !
Du kannst den 5er weiterhin von deinem Gehalt abschreiben-weiterer Ärger droht Dir nicht!
Abgeschleppt werden kannst du nur,wenn du die Parkzeit erheblich überziehst,das heisst,dein Knöllchen müsste höher als 25E sein-das würde bedeuten-du hast die PZ um mehr als 3St überschritten,bzw.überhaupt keinen Parkschein gelöst.
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Punkte gibts erst ab 40E!
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Vielen Dank, pelo!!
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Brady schrieb:
Ich hätte da auch mal ne Frage.....
Wie lange gilt den so ein Strafzettel? Ein Tag? Bei uns bei der Arbeit ist nur Parken mit Anwohnerausweis erlaubt....da steht jetzt ein Fiat schon seit knapp 2 Wochen und hat bestimmt schon 10 Knöllchen an der Scheibe....

Geht das?

Der hat mittlerweile 13 Knöllchen....
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Bigbamboo schrieb:
Folgendes hatte ich heute am Auto (auf einem DB Parkplatz):






sieht ein bisschen wie sodoku aus  ,-)
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Brady schrieb:
schwarzer_geier schrieb:
Ich würd mal sagen sei froh das die nicht abgeschleppt haben und dich richtig latzen lassen.
Von diesen Parkabzock-Geschichten auf Privatparkplätzen leben doch schon ganze Abschleppunternehmen, da wird 5 Minuten nach Übertretung rabiat der Haken ausgepackt.
Aber ist es nicht so....das der jenige der die Musik bestellt, auch erstmal bezahlen muss?


Das nennt sich dann wohl Parken auf eigene Gefahr. Kommt zumindest billiger, als ne Schrankenanlage zu installieren die noch regelmäßige Wartungskosten verursacht.
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Ein privates Knöllchen hatte ich Gesternabend an der Scheibe. Öffentliche Straße, kein Parkverbotsschild. Folgender handgeschriebener Text befand sich auf rosa Papier:

"Dies ist kein Parkplatz. Autonummer notiert. Strafzettel folgt".      

Ich dachte das "Blockwart"-System wurde 1945 mit Kriegsende abgeschafft?


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