Brady schrieb: Also wenn sie geschieden sind erlischt die AG und sie müsste ausgewiesen werden? Wird sie aber nicht, weil sie ne AG bekommt damit sie nicht ausgewiesen werden kann? Bissi kompliziert....
braucht sie jetzt eigentlich eine? oder keine? wenn sie jetzt keine braucht hat sie dann betrogen und warum?
So, ich habe jetzt bei # 23 aufgehört zu lesen, weiß also nicht was da noch kommt?
Soweit mir bekannt ist und ich bin kein RA.
Eine Ehe mit einem/r deutschen Partner/in muss mindestens 2 Jahre bestehen, dann hat der/die Partner/in uneingeschränkte Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Wird die Ehe vorher geschieden, muss der/die Partner/in zurück in das Heimatland.
stormfather3001 schrieb: So, ich habe jetzt bei # 23 aufgehört zu lesen, weiß also nicht was da noch kommt?
Soweit mir bekannt ist und ich bin kein RA.
Eine Ehe mit einem/r deutschen Partner/in muss mindestens 2 Jahre bestehen, dann hat der/die Partner/in uneingeschränkte Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Wird die Ehe vorher geschieden, muss der/die Partner/in zurück in das Heimatland.
Dies gilt nicht für Personen aus EU-Ländern.
O.G.
Eben. Deshalb versteh ich die ganze Aufregung hier nicht. Ist sie weniger als zwei Jahre verheiratet, fliegt sie wieder zurück. Ist sie länger als zwei Jahre verheiratet, bleibt sie da. Klare gesetzliche Regelung. Deshalb müssen sich der Ehegatte bzw. der Frederöffner gar keine Gedanken diesbezüglich machen......
Glaube es ging eh eher darum, wie man sich in diesem Fall für persönliche Verletzungen möglichst durchschlagend rächen kann, wenn ich mir die Aussagen des Eröffners so durchlese.
Leopard schrieb: Glaube es ging eh eher darum, wie man sich in diesem Fall für persönliche Verletzungen möglichst durchschlagend rächen kann, wenn ich mir die Aussagen des Eröffners so durchlese.
Ich sag mal ganz salopp "dumm gelaufen", für Rachefeldzüge ist der Zug weitestgehend abgefahren, so eine Geschicht muss man schon mit etwas Professionalität, weniger Naivität und Gutgläubigkeit angehen.
Primär geht es bei zahlreichen Scheidungen nur um finanzielle Dinge(oder diese sind der Ausloser für unschöne Rollenspiele), die verletzte Seele will finanz. nicht auch noch Leiden.
Die verlassene Seele versucht sich tröstend schadlos zu halten: "Jetzt muß er zahlen... das hat er/sie davon."
Vernunftige und einvernehmiche Lösungen sind erstrebenswert,aber nicht immer leicht oder nicht immer möglich.
Brady schrieb: Steht der guten Frau nicht Unterhalt zu?
Ich denke, dass kommt darauf an, ob man einen Ehevertrag hat!
Kann man Unterhalt ausschließen ? Den ehelichen U.aus der Natur der Sache wohl kaum. Nachehelichen Unterhalt ?
Mir ist lediglich ein Fall bekannt, da muss keiner der ehemaligen Partner dem anderen auch nur einen Cent bezahlen, weder ehelichen, noch Nachehelichen Unterhalt. Dies wurde auch notariell beglaubigt! Ich kann mir beim Besten Willen nicht vostellen, dass ein Notar wegen so einer Nichtigkeit ein Unrecht oder strafbare Handlung begeht. Dies liegt ein paar Jahre zurück, wie da die Gesetzeslage Stand heute aussieht, weiß ich nicht... denn ich bin kein RA.
Brady schrieb: Steht der guten Frau nicht Unterhalt zu?
Ich denke, dass kommt darauf an, ob man einen Ehevertrag hat!
Kann man Unterhalt ausschließen ? Den ehelichen U.aus der Natur der Sache wohl kaum. Nachehelichen Unterhalt ?
Mir ist lediglich ein Fall bekannt, da muss keiner der ehemaligen Partner dem anderen auch nur einen Cent bezahlen, weder ehelichen, noch Nachehelichen Unterhalt. Dies wurde auch notariell beglaubigt! Ich kann mir beim Besten Willen nicht vostellen, dass ein Notar wegen so einer Nichtigkeit ein Unrecht oder strafbare Handlung begeht. Dies liegt ein paar Jahre zurück, wie da die Gesetzeslage Stand heute aussieht, weiß ich nicht... denn ich bin kein RA.
Ich hab meine Frage aus aktuellem Anlaß gestellt. Da soll und wird der geschiedene und deutl. jungere EX-Mann bis zu seiner späteren Rente (bei unveränderten Einkünften) seiner EX Frau mtl. ca. 800 Euro leisten müßen.
Aber eigentlich denk ich schon, daß man per Ehevertrag nachehelichen Unterhalt ausschließen kann. Wenn der geschiedene Partner rechtsverbindlich(bei normalem und ungeregelten Ehestand )rechtsverbindlich darauf verzichten kann, geht dies mit Sicherheit auch per Ehevertrag.
kindesunterhalt ist ein anderer Sachverhalt. Der kann nie ausgeschlossen werden. Was auch sehr sehr richtig ist.
stormfather3001 schrieb: So, ich habe jetzt bei # 23 aufgehört zu lesen, weiß also nicht was da noch kommt?
Soweit mir bekannt ist und ich bin kein RA.
Eine Ehe mit einem/r deutschen Partner/in muss mindestens 2 Jahre bestehen, dann hat der/die Partner/in uneingeschränkte Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Wird die Ehe vorher geschieden, muss der/die Partner/in zurück in das Heimatland.
Dies gilt nicht für Personen aus EU-Ländern.
O.G.
Eben. Deshalb versteh ich die ganze Aufregung hier nicht. Ist sie weniger als zwei Jahre verheiratet, fliegt sie wieder zurück. Ist sie länger als zwei Jahre verheiratet, bleibt sie da. Klare gesetzliche Regelung. Deshalb müssen sich der Ehegatte bzw. der Frederöffner gar keine Gedanken diesbezüglich machen......
Wäre ja schön, wenn das so einfach wäre. Isses aber nicht. Leider ist es gang und gäbe, dass solche Betrügerinnen dann noch behaupten, von ihrem Mann geschlagen und misshandelt zu werden. Und überhaupt droht ihnen in ihrem eigenen Land die (politische oder sonstwie geartete) Verfolgung. Und schwups, wird dadurch ein Prozess in Gang getreten, der, siehe da, länger als 2 Jahre dauert, und an deren Schluss die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für die Betrügerin/den Betrüger steht.
Ich persönlich finde das ja schlimm.
Seltsam finde ich, dass der eine oder andere sagen würde: "Na und? Was ist denn daran so schlimm?"
stormfather3001 schrieb: So, ich habe jetzt bei # 23 aufgehört zu lesen, weiß also nicht was da noch kommt?
Soweit mir bekannt ist und ich bin kein RA.
Eine Ehe mit einem/r deutschen Partner/in muss mindestens 2 Jahre bestehen, dann hat der/die Partner/in uneingeschränkte Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Wird die Ehe vorher geschieden, muss der/die Partner/in zurück in das Heimatland.
Dies gilt nicht für Personen aus EU-Ländern.
O.G.
Eben. Deshalb versteh ich die ganze Aufregung hier nicht. Ist sie weniger als zwei Jahre verheiratet, fliegt sie wieder zurück. Ist sie länger als zwei Jahre verheiratet, bleibt sie da. Klare gesetzliche Regelung. Deshalb müssen sich der Ehegatte bzw. der Frederöffner gar keine Gedanken diesbezüglich machen......
Wäre ja schön, wenn das so einfach wäre. Isses aber nicht. Leider ist es gang und gäbe, dass solche Betrügerinnen dann noch behaupten, von ihrem Mann geschlagen und misshandelt zu werden. Und überhaupt droht ihnen in ihrem eigenen Land die (politische oder sonstwie geartete) Verfolgung. Und schwups, wird dadurch ein Prozess in Gang getreten, der, siehe da, länger als 2 Jahre dauert, und an deren Schluss die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für die Betrügerin/den Betrüger steht.
Ich persönlich finde das ja schlimm.
Seltsam finde ich, dass der eine oder andere sagen würde: "Na und? Was ist denn daran so schlimm?"
Ja was willst Du denn jetzt?
Willst Du das die Frau abgeschoben wird und in Ihrem Land verfolgt wird, oder willst Du hier den Samariter spielen und gerade das verhindern. Es kann Dir/Ihm doch letztendlich egal sein, was die Behörden daraus machen!
stormfather3001 schrieb: So, ich habe jetzt bei # 23 aufgehört zu lesen, weiß also nicht was da noch kommt?
Soweit mir bekannt ist und ich bin kein RA.
Eine Ehe mit einem/r deutschen Partner/in muss mindestens 2 Jahre bestehen, dann hat der/die Partner/in uneingeschränkte Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Wird die Ehe vorher geschieden, muss der/die Partner/in zurück in das Heimatland.
Dies gilt nicht für Personen aus EU-Ländern.
O.G.
Eben. Deshalb versteh ich die ganze Aufregung hier nicht. Ist sie weniger als zwei Jahre verheiratet, fliegt sie wieder zurück. Ist sie länger als zwei Jahre verheiratet, bleibt sie da. Klare gesetzliche Regelung. Deshalb müssen sich der Ehegatte bzw. der Frederöffner gar keine Gedanken diesbezüglich machen......
Wäre ja schön, wenn das so einfach wäre. Isses aber nicht. Leider ist es gang und gäbe, dass solche Betrügerinnen dann noch behaupten, von ihrem Mann geschlagen und misshandelt zu werden. Und überhaupt droht ihnen in ihrem eigenen Land die (politische oder sonstwie geartete) Verfolgung. Und schwups, wird dadurch ein Prozess in Gang getreten, der, siehe da, länger als 2 Jahre dauert, und an deren Schluss die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für die Betrügerin/den Betrüger steht.
Ich persönlich finde das ja schlimm.
Seltsam finde ich, dass der eine oder andere sagen würde: "Na und? Was ist denn daran so schlimm?"
Nichts für ungut, aber wo hast du denn den Quatsch her das sie wenn sie behauptet Politisch verfolgt zu werden und was weiß ich das dann auf einmal Prozesse in gang kommen und sie dadurch das es eben länger dauert auf einmal eine Unbefristete- Aufenthaltserlaubnis in Deutschland bekommt?
Deutschland wird da nicht, so wie du es dir vorstellst, die schützende Hand über sie legen. Außer sie wär ein Flüchtling aus einem Krisen-Gebiet.
Und ja, es ist so einfach... Es wird immer noch nach Gesetzen gehandelt.
Niemand denkt hier das es nicht schlimm ist. Alle sagen nur das einzig vernünftige. Scheidung und gucken das man wieder auf die Beine kommt.
Ich krieg so langsam das Gefühl das du von uns erwartest das wir wegen dieser Situation eine Hexenjagd auf sie machen.
Also anstatt deine Energie darin zu verschwenden sie ab zu schaffen, helfe besser deinem Freund wieder ein geregeltes Leben zu führen.
Jetzt macht mal langsam . Ich bin zwar auch der Meinung, daß die Einschaltung der Ausländerbehörde aus verschiedenen Gründen nicht das geeignete Mittel ist.
Grundsätzlich.
Und auch aus anderen Gründen(umgekehrte Anschuldigungen kommen zwangsläufig, falls die Dame wirklich so abgezockt ist,usw.)
Aber warum wird die Frau in ihrem Land jetzt gleich schon "verfolgt"?
Darum geht es hier doch bis jetzt gar nicht.
Selbst bei den mir bekannten richtigen Scheinehen(andere Konstelation als beim Eingangsbeitrag) war keiner irgendwo in seinem Heimatland verfolgt.........
Also anstatt deine Energie darin zu verschwenden sie ab zu schaffen, helfe besser deinem Freund wieder ein geregeltes Leben zu führen.
Würd ich auch sagen... ihm ist damit mehr geholfen anstatt mit Hetzkampagnen im Internet gegen seine evtl. baldige Exfrau.
Und wenn die Zeichen schon von anfang an auf Scheinehe standen... wieso habt ihr ihn eigentlich nie darauf aufmerksam gemacht?
Ne Hetzkampagne sollte das nie werden. Nochmal: Es ging lediglich darum, Informationen einzuholen. Das heißt aber nicht, dass ich eine Abschiebung nicht befürworte. Im Gegenteil. Zugegeben, das Motiv ist vor allem das Motiv Rache. Aber dazu stehe ich.
Wo habe ich gesagt, dass die Zeichen von Anfang an auf Scheinehe standen? Ich habe gesagt, dass sich vor kurzem rausgestellt hat, dass das ganze von Anfang an geplant war. Das ist ein Unterschied.
Wenn du dir ein Auto kaufst, und der Verkäufer sagt, es wäre kein Unfallauto, dann kaufst du das Auto ja in dem guten Glauben, dass es kein Unfallauto sei.
Stellt sich 5 Monate später allerdings das Gegenteil heraus, dann hast du das ja nicht zum Zeitpunkt des Kaufs gewusst, sondern erst nach 5 Monaten gemerkt, dass das Auto von Anfang an ein Unfallauto war...
stormfather3001 schrieb: So, ich habe jetzt bei # 23 aufgehört zu lesen, weiß also nicht was da noch kommt?
Soweit mir bekannt ist und ich bin kein RA.
Eine Ehe mit einem/r deutschen Partner/in muss mindestens 2 Jahre bestehen, dann hat der/die Partner/in uneingeschränkte Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Wird die Ehe vorher geschieden, muss der/die Partner/in zurück in das Heimatland.
Dies gilt nicht für Personen aus EU-Ländern.
O.G.
Eben. Deshalb versteh ich die ganze Aufregung hier nicht. Ist sie weniger als zwei Jahre verheiratet, fliegt sie wieder zurück. Ist sie länger als zwei Jahre verheiratet, bleibt sie da. Klare gesetzliche Regelung. Deshalb müssen sich der Ehegatte bzw. der Frederöffner gar keine Gedanken diesbezüglich machen......
Wäre ja schön, wenn das so einfach wäre. Isses aber nicht. Leider ist es gang und gäbe, dass solche Betrügerinnen dann noch behaupten, von ihrem Mann geschlagen und misshandelt zu werden. Und überhaupt droht ihnen in ihrem eigenen Land die (politische oder sonstwie geartete) Verfolgung. Und schwups, wird dadurch ein Prozess in Gang getreten, der, siehe da, länger als 2 Jahre dauert, und an deren Schluss die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für die Betrügerin/den Betrüger steht.
Ich persönlich finde das ja schlimm.
Seltsam finde ich, dass der eine oder andere sagen würde: "Na und? Was ist denn daran so schlimm?"
sorry, aber ich bekomme hier gerade ganz mächtig einen hals.
jemand der aus einem land kommt, in dem er aus welchen gründen auch immer verfolgt und vielleicht mit dem leben bedroht wird, hat jedes recht der welt sich dem zu entziehen und da weg zu kommen. und gehört keinstenfalls abgeschoben.
und, da du es schon selbst zum thema machst, hat er sich immer so verhalten, dass eine andere frau bei ihm hätte bleiben wollen?
dein einziges interesse in diesem ganzen thread scheint darin zu bestehen jemandem die blutgrätsche zu verpassen. und die dafür zustimmung zu holen. und das ohne auch nur ein einziges mal erklärt zu haben, was wirklich passiert ist.
Ich auch nicht.
Hier geht's lang zum idealen Ausländerinnen-Alters-Vermögenskoeffizienten...
http://www.eintracht.de/meine_eintracht/forum/7/11133234/
braucht sie jetzt eigentlich eine? oder keine?
wenn sie jetzt keine braucht hat sie dann betrogen und warum?
Soweit mir bekannt ist und ich bin kein RA.
Eine Ehe mit einem/r deutschen Partner/in muss mindestens 2 Jahre bestehen, dann hat der/die Partner/in uneingeschränkte Aufenthaltserlaubnis in Deutschland.
Wird die Ehe vorher geschieden, muss der/die Partner/in zurück in das Heimatland.
Dies gilt nicht für Personen aus EU-Ländern.
O.G.
Eben.
Deshalb versteh ich die ganze Aufregung hier nicht.
Ist sie weniger als zwei Jahre verheiratet, fliegt sie wieder zurück. Ist sie länger als zwei Jahre verheiratet, bleibt sie da. Klare gesetzliche Regelung.
Deshalb müssen sich der Ehegatte bzw. der Frederöffner gar keine Gedanken diesbezüglich machen......
Ich sag mal ganz salopp "dumm gelaufen", für Rachefeldzüge ist der Zug weitestgehend abgefahren, so eine Geschicht muss man schon mit etwas Professionalität, weniger Naivität und Gutgläubigkeit angehen.
Ich denke, dass kommt darauf an, ob man einen Ehevertrag hat!
Kann man Unterhalt ausschließen ? Den ehelichen U.aus der Natur der Sache wohl kaum. Nachehelichen Unterhalt ?
Ah, der Herr mit Hang zu übel beleumundeten Schankwirtschaften in Bahnhofsnähe...
Primär geht es bei zahlreichen Scheidungen nur um finanzielle Dinge(oder diese sind der Ausloser für unschöne Rollenspiele), die verletzte Seele will finanz. nicht auch noch Leiden.
Die verlassene Seele versucht sich tröstend schadlos zu halten: "Jetzt muß er zahlen... das hat er/sie davon."
Vernunftige und einvernehmiche Lösungen sind erstrebenswert,aber nicht immer leicht oder nicht immer möglich.
Mir ist lediglich ein Fall bekannt, da muss keiner der ehemaligen Partner dem anderen auch nur einen Cent bezahlen, weder ehelichen, noch Nachehelichen Unterhalt.
Dies wurde auch notariell beglaubigt!
Ich kann mir beim Besten Willen nicht vostellen, dass ein Notar wegen so einer Nichtigkeit ein Unrecht oder strafbare Handlung begeht.
Dies liegt ein paar Jahre zurück, wie da die Gesetzeslage Stand heute aussieht, weiß ich nicht... denn ich bin kein RA.
Ich hab meine Frage aus aktuellem Anlaß gestellt. Da soll und wird der geschiedene und deutl. jungere EX-Mann bis zu seiner späteren Rente (bei unveränderten Einkünften) seiner EX Frau mtl. ca. 800 Euro leisten müßen.
Aber eigentlich denk ich schon, daß man per Ehevertrag nachehelichen Unterhalt ausschließen kann. Wenn der geschiedene Partner rechtsverbindlich(bei normalem und ungeregelten Ehestand )rechtsverbindlich darauf verzichten kann, geht dies mit Sicherheit auch per Ehevertrag.
kindesunterhalt ist ein anderer Sachverhalt. Der kann nie ausgeschlossen werden. Was auch sehr sehr richtig ist.
Wäre ja schön, wenn das so einfach wäre. Isses aber nicht. Leider ist es gang und gäbe, dass solche Betrügerinnen dann noch behaupten, von ihrem Mann geschlagen und misshandelt zu werden. Und überhaupt droht ihnen in ihrem eigenen Land die (politische oder sonstwie geartete) Verfolgung. Und schwups, wird dadurch ein Prozess in Gang getreten, der, siehe da, länger als 2 Jahre dauert, und an deren Schluss die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für die Betrügerin/den Betrüger steht.
Ich persönlich finde das ja schlimm.
Seltsam finde ich, dass der eine oder andere sagen würde: "Na und? Was ist denn daran so schlimm?"
Ja was willst Du denn jetzt?
Willst Du das die Frau abgeschoben wird und in Ihrem Land verfolgt wird, oder willst Du hier den Samariter spielen und gerade das verhindern.
Es kann Dir/Ihm doch letztendlich egal sein, was die Behörden daraus machen!
Nichts für ungut, aber wo hast du denn den Quatsch her das sie wenn sie behauptet Politisch verfolgt zu werden und was weiß ich das dann auf einmal Prozesse in gang kommen und sie dadurch das es eben länger dauert auf einmal eine Unbefristete- Aufenthaltserlaubnis in Deutschland bekommt?
Deutschland wird da nicht, so wie du es dir vorstellst, die schützende Hand über sie legen. Außer sie wär ein Flüchtling aus einem Krisen-Gebiet.
Und ja, es ist so einfach... Es wird immer noch nach Gesetzen gehandelt.
Niemand denkt hier das es nicht schlimm ist. Alle sagen nur das einzig vernünftige. Scheidung und gucken das man wieder auf die Beine kommt.
Ich krieg so langsam das Gefühl das du von uns erwartest das wir wegen dieser Situation eine Hexenjagd auf sie machen.
Also anstatt deine Energie darin zu verschwenden sie ab zu schaffen, helfe besser deinem Freund wieder ein geregeltes Leben zu führen.
Grundsätzlich.
Und auch aus anderen Gründen(umgekehrte Anschuldigungen kommen zwangsläufig, falls die Dame wirklich so abgezockt ist,usw.)
Aber warum wird die Frau in ihrem Land jetzt gleich schon "verfolgt"?
Darum geht es hier doch bis jetzt gar nicht.
Selbst bei den mir bekannten richtigen Scheinehen(andere Konstelation als beim Eingangsbeitrag) war keiner irgendwo in seinem Heimatland verfolgt.........
Würd ich auch sagen... ihm ist damit mehr geholfen anstatt mit Hetzkampagnen im Internet gegen seine evtl. baldige Exfrau.
Und wenn die Zeichen schon von anfang an auf Scheinehe standen... wieso habt ihr ihn eigentlich nie darauf aufmerksam gemacht?
Ne Hetzkampagne sollte das nie werden. Nochmal: Es ging lediglich darum, Informationen einzuholen. Das heißt aber nicht, dass ich eine Abschiebung nicht befürworte. Im Gegenteil. Zugegeben, das Motiv ist vor allem das Motiv Rache. Aber dazu stehe ich.
Wo habe ich gesagt, dass die Zeichen von Anfang an auf Scheinehe standen? Ich habe gesagt, dass sich vor kurzem rausgestellt hat, dass das ganze von Anfang an geplant war. Das ist ein Unterschied.
Wenn du dir ein Auto kaufst, und der Verkäufer sagt, es wäre kein Unfallauto, dann kaufst du das Auto ja in dem guten Glauben, dass es kein Unfallauto sei.
Stellt sich 5 Monate später allerdings das Gegenteil heraus, dann hast du das ja nicht zum Zeitpunkt des Kaufs gewusst, sondern erst nach 5 Monaten gemerkt, dass das Auto von Anfang an ein Unfallauto war...
sorry, aber ich bekomme hier gerade ganz mächtig einen hals.
jemand der aus einem land kommt, in dem er aus welchen gründen auch immer verfolgt und vielleicht mit dem leben bedroht wird, hat jedes recht der welt sich dem zu entziehen und da weg zu kommen. und gehört keinstenfalls abgeschoben.
und, da du es schon selbst zum thema machst, hat er sich immer so verhalten, dass eine andere frau bei ihm hätte bleiben wollen?
dein einziges interesse in diesem ganzen thread scheint darin zu bestehen jemandem die blutgrätsche zu verpassen. und die dafür zustimmung zu holen. und das ohne auch nur ein einziges mal erklärt zu haben, was wirklich passiert ist.