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kino.to von Polizei geschlossen

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Gibt mal "alternative" bei Google ein.  ,-)  
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Snuffle82 schrieb:
HeinzGründel schrieb:
Auch net schlecht


http://derstandard.at/1308186260504/Informationspflicht-Kinoto-Polizei-wegen-fehlendem-Impressum-abgemahnt


 


Jawollja
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FFMBasser schrieb:
Venceremos schrieb:
gibt und gab doch auch schon vorher Alternativen...

Und @ Basser: warum entscheidest du, was Spaß macht?


Das ist meine Meinung, entscheiden tu ich das net.

Geh weiter geklaute Filme schauen. Ist ja nix dabei.  


Mach ich auch gerne, ohne dabei ein kleinstes schlechtes Gewissen zu haben. Immerhin stelle ich sie ja nicht ins netz, sondern erkunde nur die weiten des WWW.  
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sacki schrieb:
singender_hesse schrieb:
crasher1985 schrieb:
jazon123 schrieb:
früher konnte man in Gravenbruch in manchen Hochhäusern das Autokino sehen, und ganz früher wurde der Ton auch über ne Randfrequenz in den Autoradios übertragen, das war dann komplett kostensloses Kino


An unsere anwälte hier... kann man das schon als geständniss werten?    


frag "tanja"


Glaube nicht, dass die noch antwortet..



da is was dran.

"guennie" hat die grosse escape-taste gedrueckt.
meinte allerdings eher die idee, die hinter "tanja" steht.
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stefank schrieb:
Maximus1986 schrieb:
Also, das Streamen von Filmen ist eher straffrei aufgrund einer rechtlichen Grauzone, aber das Herunterladen strafbar?
Wenn ich streame, speichere ich den Film doch temporär ab, wa de facto einem Donwload gleichkommt.
Demzufolge müssten dann also 4 Mio. Menschen abgemahnt werden?
Eher unwahrscheinlich oder?
Ist es nicht so, dass man sich erst strafbar macht, wenn man die Datei auf dem Rechner speichert und anschließend jemand externes diese Datei dann runterlädt, die man selbst praktisch verfügbar gestellt hat?


Wie du ja selbst sagst, stellt bereits das Streamen eine Urheberrechtsverletzung dar, da die Datei temporär gespeichert wird. Hier gibt es keine rechtliche Grauzone. Bei Portalen wie Youtube etc. darf man aber darauf vertrauen, dass alle Inhalte rechtlich einwandfrei sind. Anders verhält es sich bei offenkundig illegalen Seiten wie kino.to, hier ist bereits das Streamen eine Urheberrechtsverletzung. In der Praxis ist mir aber kein Fall bekannt, in dem wegen Streamens abgemahnt wurde. Bei Downloads sieht es dann selbstverständlich anders aus.


Sorry das ist Dünnpfiff! Da beim Streamen überhaupt keine Cache Datei angelegt werden muss ...
Das liegt nämlich der Hund begraben, wenn man keine Ahnung von hat, sollte man auch nicht darüber entscheiden dürfen ...

@Abmahnanwälte und die, die fordern, dass das ansehen von Streams mit Urheberrechtlich geschützten Material, welches illegal hochgeladen wurde, einem Download gleich kommt: Erst mal verstehen was da beim Streamprozess überhaupt passiert, bevor man von Download spricht, den man abmahnen bzw. verfolgen will!

Beweise? Schaut euch das Video an.
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Das soll ein Beweis sein ?

Sorry, aber das ist doch nicht wirklich überzeugend.

Du glaubst wirklich, dass eine Cache-Einstellung für Firefox nachhaltende Wirkung vor Gericht haben könnte ?

Würde mich interessieren, wie Du im Nachhinein nachweisen willst, dass Du während des Streamens keine Daten gecached hast.

Dass das ganze insgesamt unterschiedlich bewertet werden könnte, dürfte wohl unstrittig sein. Genau deswegen würde ich andere Meinungen aber nicht per se ausschliessen oder gar als "Dünnpfiff" bezeichnen.
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Mittelbucher schrieb:
Das soll ein Beweis sein ?

Sorry, aber das ist doch nicht wirklich überzeugend.

Du glaubst wirklich, dass eine Cache-Einstellung für Firefox nachhaltende Wirkung vor Gericht haben könnte ?

Würde mich interessieren, wie Du im Nachhinein nachweisen willst, dass Du während des Streamens keine Daten gecached hast.

Dass das ganze insgesamt unterschiedlich bewertet werden könnte, dürfte wohl unstrittig sein. Genau deswegen würde ich andere Meinungen aber nicht per se ausschliessen oder gar als "Dünnpfiff" bezeichnen.


Entschuldige mal bitte, weise du mir erstmal nach, dass ich das nicht getan habe!

Außerdem geht es hier nicht darum, ob das wer eingestellt hat, sondern lediglich darum, dass um Streams zu schauen gar keine Cache Datei erstellt werden muss, somit diese Cache Datei überhaupt nie in einem Gespräch als "Urheberrechts verletzende Kopie" zu Grunde gelegt werden darf. Und wenn das kein Beweis ist, dass es gar keine Cache Datei geben muss, na dann frage ich mich, was für einen Beweis du erbringen kannst, der aufzeigt das es immer eine Cache Datei gibt, da bin ich mal gespannt!
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(Pro Editier funktion!)

und im übrigen Mittelbucher,

wenn du behauptest das die Erde eine Scheibe ist und es aber Beweise gibt, die das widerlegen (nicht mein Problem, wenn du Tatsachen leugnest), dann ist die Aussage deshalb geistiger Dünpfiff, weil sie auf Halbwissen beruht.
Und wenn du nach wie vor behauptest, oder ein anderer, dass die Erde eine Scheibe ist, dann bezeichne ich das sehr wohl als geistigen Dünnpfiff. Das würdest du, wenn du ehrlich bist, ebenso machen, wenn ich behaupten würde, dass die Erde eine Scheibe ist.
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Hessi schrieb:
(Pro Editier funktion!)

und im übrigen Mittelbucher,

wenn du behauptest das die Erde eine Scheibe ist und es aber Beweise gibt, die das widerlegen (nicht mein Problem, wenn du Tatsachen leugnest), dann ist die Aussage deshalb geistiger Dünpfiff, weil sie auf Halbwissen beruht.
Und wenn du nach wie vor behauptest, oder ein anderer, dass die Erde eine Scheibe ist, dann bezeichne ich das sehr wohl als geistigen Dünnpfiff. Das würdest du, wenn du ehrlich bist, ebenso machen, wenn ich behaupten würde, dass die Erde eine Scheibe ist.


Mhh kannst du das ganze auch normla sagen? Naja egal..
Generell geb ich dir recht..aber wie auch in dem Video beschrieben wird machst du mehrere Kopien des Filmes über mehrere Instanzen... nur weil es noch nie wirklich ein urteil dazu gab heisst es nicht das das ganze Straffrei ist.

Ich selber bin auch Kino.to nutzer gewesen .. aber ich war zu keiner zeit der Überzeugung das es Legal ist was ich tue. Und egal mit wieviel Argumenten man kommt das es legal sein könnte so sollte sich jeder darüber bewusst sein das er irgendwie etwas unrechtes tut...

Das größte Problem liegt wohl trotzdem im Nachweis ...
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@Hessi:

Ich sehe das hier eben nicht so Schwarz/Weiss wie die Frage, ob die Erde eine Scheibe ist.

Beim Anschauen eines Streams kann es sehr wohl an vielen Stellen zu einer Zwischenspeicherung der Inhalte kommen. In dem von Dir verlinkten Video ist ja z.B. gar nicht geklärt, ob das mit den über Flash gestreamten Videos ohne Adobe Cache immer schon der Fall war oder durch neuere Einstellungen beim Player oder bei der Stelle, die den Stream einspeist.

Mir ist dies zu dünn, um zu argumentieren, dass das Anschauen von Streams dadurch nun legal sei, weil keine lokale Zwischenkopie erzeugt wird. (Den Hauptspeicher hast Du beispielsweise ganz außer acht gelassen. Keine Ahnung, wie das beurteilt wird.)
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nenene, also jetzt nehmt das "geistigen Dünpfiff" doch nicht als persönlichen Angriff, ich denke ich hab hier in der Vergangenheit schon bewiesen, das ich kein Flamer bin oder derart unfreundlich schreibe ...

Ersetzt von mir aus gerne mal "Dünpfiff" durch, "schlichtweg falsch".

1. Wieso sollte das anschauen solchen Materials per Stream illegal sein? Dazu gibt es (noch) kein Gesetz. Das es nicht die feine Englische Art ist illegal hochgeladenens Zeug per Stream anzuschauen ist eine komplett andere Frage/Diskussion.

2. Der Download einer Datei die nicht vom Urheber freigegeben ist, ist illegal. Das gilt im übrigen auch für youtube Videos, Musik etc. welche man durch Downloadhilfen (Tools) herunterladen kann, denn die wenigsten die das machen holen sich beim uploader die Genehmigung.
Das macht nichtmal die Presse, welche youtube Videos veröffentlicht. Bestes beispiel diese Clip Sendungen die sich schamlos aus dem Material auf youtube bedienen und in TV Sendungen packen.

3. Lieber Mittelbucher, ich geh nicht davon aus, dass du das Video wirklich vollständig angesehen hast, denn es wird sehr wohl Stellung zur Frage genommen, ob der Adobe Flashplayer das schon immer so gehandelt hat.

4. Mir geht es und ging es in keinem meiner Posts darum zu sagen, dass eine Mögliche Cache Datei kein Download ist, ich habe euch nur die Problematik geschildert, dass es eben nicht immer Cache Dateien geben muss. Man redet also von nicht existierenden bzw. gemachten Downloads, ob diese Strafbar sind. Im Video wird eben nicht nur auf den Firefox, sondern auch auf andere Streamingplayer eingegangen (DivX Player) und es wird auch gezeigt, dass das neuste Flashplayer Plugin in seinem eigenen Verzeichnis eben so wenig eine solche Cachedatei anlegt, wie es der Firefox tut.
Das könnt ihr sogar mit den Schritten die Semper Fi beschreibt ruckzuck selbst nachvollziehen.

Deshalb mein Vergleich mit der Erdscheibe, denn im Video wird sehr wohl Handfest belegt, dass es keine Cachedatei gibt, wenn man alles richtig einstellt. Deshalb auch meine Aussage mit dem Dünnpfiff ... Man redet über eine Datei die es noch nicht mal geben muss. Und warum sollte ich den Beweis erbringen, dass ich eine solche Datei habe? Wie gesagt, beweist ihr mir mal, dass ich eine solche erstellt haben MUSS um den Stream sehen zu können, wäre ja noch schöner wenn man wegen der Mutmaßung eines dritten vor Gericht belangt werden könnte, ohne dass dieser entsprechende Beweise selbst vorlegen kann. Das könnt ihr eben nicht und das können auch Anwälte nicht.

Ich gehe stark davon aus, dass hier ganz sicher noch eine Regelung kommen wird, aber nicht im Bezug auf die Cache Datei, sondern wohl in anderen Formen, die eine Verfolgung von Betrachtern dieses Materials zulässt. Doch da es eh nur um Geld geht, denke ich wird man eine Regelung finden, ähnlich wie die GEZ Gebühr auf PC's und Handys, welche im Preis des Gerätes beinhaltet ist, nur das die GEMA dann die Hand aufhällt.

Im Grunde ist die Filmmafia (und ich rede von den Produzenten) genau wie die Musikmafia selbst schuld. Die Nachfrage an solchen Portalen ist da, nur wird einfach nicht auf den Markt reagiert sondern geklagt, weil man so mehr und schneller richtig dickes Geld machen kann.

Nochwas,
diese Upload Dienste leben von Werbung. Wenn man hier ansetzt und den Werbenden eine Strafverfolgung androht, wenn sie auf illegalen Inhalten Werben, denke ich ist da ganz schnell Schluss mit. Das macht man aber nicht, weil? Genau! Das Geld ist an dem der Staat ebenfalls mitverdient und zwar nicht zu knapp...
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Hessi schrieb:


Deshalb mein Vergleich mit der Erdscheibe, denn im Video wird sehr wohl Handfest belegt, dass es keine Cachedatei gibt, wenn man alles richtig einstellt.  


Und genau das macht OttoNormaluser eben nicht und deshalb wird das jeder technikunaffine Richter, und solche entscheiden das am End, als Grundlage nehmen. Viele merkwürdige Urteile aus dem Computerbereich entstehen so.


Man redet über eine Datei die es noch nicht mal geben muss. Und warum sollte ich den Beweis erbringen, dass ich eine solche Datei habe? Wie gesagt, beweist ihr mir mal, dass ich eine solche erstellt haben MUSS um den Stream sehen zu können, wäre ja noch schöner wenn man wegen der Mutmaßung eines dritten vor Gericht belangt werden könnte, ohne dass dieser entsprechende Beweise selbst vorlegen kann. Das könnt ihr eben nicht und das können auch Anwälte nicht.


Das kannst du ja gerne mit dem nötigen Kleingeld für Anwälte und Gutachter durch die Instanzen fechten.
Viel Glück. Das braucht man vor Gericht und auf hoher See.
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Hessi schrieb:

1. Wieso sollte das anschauen solchen Materials per Stream illegal sein? Dazu gibt es (noch) kein Gesetz. Das es nicht die feine Englische Art ist illegal hochgeladenens Zeug per Stream anzuschauen ist eine komplett andere Frage/Diskussion.


Nur weil es (noch) nicht sauber per Gesetz geregelt ist, kann es halt trotzdem illegal sein, bzw. als solches ausgelegt werden.

Hessi schrieb:

3. Lieber Mittelbucher, ich geh nicht davon aus, dass du das Video wirklich vollständig angesehen hast, denn es wird sehr wohl Stellung zur Frage genommen, ob der Adobe Flashplayer das schon immer so gehandelt hat.


Doch. Und genau ab ca. 7.00 wird das von mir geschriebene gesagt: Dass entweder eine neuere Version des Flashplayers oder das evtentuell  aktualisierte Einspeisen des Streams dafür sorgt, dass eben nichts im Speicherverzeichnis des Players landet. Seit wann das so ist, wird eben nicht beantwortet.

Hessi schrieb:

4. Mir geht es und ging es in keinem meiner Posts darum zu sagen, dass eine Mögliche Cache Datei kein Download ist, ich habe euch nur die Problematik geschildert, dass es eben nicht immer Cache Dateien geben muss. Man redet also von nicht existierenden bzw. gemachten Downloads, ob diese Strafbar sind. Im Video wird eben nicht nur auf den Firefox, sondern auch auf andere Streamingplayer eingegangen (DivX Player) und es wird auch gezeigt, dass das neuste Flashplayer Plugin in seinem eigenen Verzeichnis eben so wenig eine solche Cachedatei anlegt, wie es der Firefox tut.
Das könnt ihr sogar mit den Schritten die Semper Fi beschreibt ruckzuck selbst nachvollziehen.


Ja, dass es Möglichkeiten gibt, ohne Rückstände auf der lokalen Festplatte Streams anzuschauen mag ja sein. Bleibt immer noch der Arbeitsspeicher.

Hessi schrieb:

Wie gesagt, beweist ihr mir mal, dass ich eine solche erstellt haben MUSS um den Stream sehen zu können, wäre ja noch schöner wenn man wegen der Mutmaßung eines dritten vor Gericht belangt werden könnte, ohne dass dieser entsprechende Beweise selbst vorlegen kann. Das könnt ihr eben nicht und das können auch Anwälte nicht.


Naja, wir sind ja nicht wirklich in der Beweispflicht. Das tun im Zweifelsfall dann andere. Auf welcher technischen Grundlage und mit welcher Detailtiefe ist eben die große Frage.
Ebenso wie, wer in solchen Fällen was nachweisen muss.

Hessi schrieb:

Ich gehe stark davon aus, dass hier ganz sicher noch eine Regelung kommen wird, aber nicht im Bezug auf die Cache Datei, sondern wohl in anderen Formen, die eine Verfolgung von Betrachtern dieses Materials zulässt. Doch da es eh nur um Geld geht, denke ich wird man eine Regelung finden, ähnlich wie die GEZ Gebühr auf PC's und Handys, welche im Preis des Gerätes beinhaltet ist, nur das die GEMA dann die Hand aufhällt.


Ja, da bin ich voll und ganz bei Dir. Es wird mit Sicherheit hier eine Regelung kommen. Die uns aber wahrscheinlich auch nicht wirklich passen wird...

Hessi schrieb:

Im Grunde ist die Filmmafia (und ich rede von den Produzenten) genau wie die Musikmafia selbst schuld. Die Nachfrage an solchen Portalen ist da, nur wird einfach nicht auf den Markt reagiert sondern geklagt, weil man so mehr und schneller richtig dickes Geld machen kann.


Auch da bin ich Deiner Meinung. Die legalen Film- und Musikangebote waren bzw. sind leider oft nicht gerade sehr einladend.
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@Hessi:

Du verkennst einen für diesen Fall wichtigen Unterschied zwischen Zivilprozess und Strafprozess.

Beim Strafprozess wird man dir beweisen müssen, daß du eine gecachte Datei auf dem Rechner hattest. Kann klappen oder auch nicht.

Beim Zivilprozess hingegen ist jede Seite selbst verantwortlich, die Sachlage zu beweisen. Und wenn dann die Rechteindustrie mit drei im Medienrecht / Urheberrecht äußerst fitten Anwälten und mit fünf Gutachtern aufläuft, die alle einen Lehrstuhl in Informatik und / oder Recht innehaben, und dem Gericht etwas erklären, wird es für dich äußerst schwer, argumentativ unterstützt durch teure Gutachter gegenzuhalten. Am Ende werden die Verfahrenskosten und die Kosten für Gutachter, Anwälte für dich so hoch, daß Du finanziell einen sehr langen Atem haben wirst müssen, um das bis in die letzte Instanz durchzufechten.
Und die Gegenseite wird bis zum bitteren Ende durchziehen, weil sie a) im Gegensatz zu Dir nicht ihr privates Geld verbrennen und b) ein weiteres Exempel statuieren müssen.

Und während der ganzen Zeit liegen Dein Laptop, Dein Smartphone, Dein PC, Dein Heimserver und Deine USB Sticks, deine Wechselfestplatten, deine CD-ROMS und die 3,5 Zoll Disketten   bei der Staatsanwaltschaft in der Aservatenkammer.

Guck Dir lieber das Video hier an, die damit verbrachte Zeit wird dir im Zweifel mehr helfen, als hier Zeit für eine auf einem Youtube Video basierende Beweisführung zu investieren.
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Kino.to: Der Nachfolger ist online und heißt Video2k.tv

Die ehemaligen Betreiber des Streaming-Portals Kino.to, die zurzeit nicht in Haft sind, haben schon einen Nachfolger für Kino.to auf die Beine gestellt. Der Filehoster Duckload unterstützt das neue Streaming-Portal.

Video2k.tv, so der Name der neuen Webseite, ist absolut ohne Werbung und soll es wohl auch in Zukunft bleiben. Nach Angaben der Betreiber von Video2k.tv soll es nicht mehr möglich sein, dieses Angebot vonseiten der GVU oder anderen Rechteinhabern der Filmindustrie, sperren zu lassen.

Für Video2k.tv wurden gleich bei fünf unterschiedlichen Domain-Registraren mehr als 50 Domains registriert. Für die Server wurden drei verschiedene Standorte gewählt. Wird ein Serverstandort von der Polizei abgeschaltet, können die anderen übernehmen und den Betrieb weiterführen.

Quelle
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Absolut ohne Werbung, drei Serverstandorte, mehr als 50 Domains ?

Ja ist denn schon Weihnachten ?

Wer das wohl alles finanziert, wenn es nicht die Downloader sind ?

Ganz ehrlich, da wäre ich mehr als skeptisch, vor allem was die Prognosen in Richtung GVU und Polizei angeht.
Zumal sich an der rechtlichen Situation natürlich auch nichts geändert hat.
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goyschak schrieb:

Guck Dir lieber das Video hier an, die damit verbrachte Zeit wird dir im Zweifel mehr helfen, als hier Zeit für eine auf einem Youtube Video basierende Beweisführung zu investieren.


Danke für den Link des Videos. Sehr interessant das alles zu hören, der Humor dabei ist genial  
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1amanatidis8 schrieb:
Kino.to: Der Nachfolger ist online und heißt Video2k.tv

Die ehemaligen Betreiber des Streaming-Portals Kino.to, die zurzeit nicht in Haft sind, haben schon einen Nachfolger für Kino.to auf die Beine gestellt. Der Filehoster Duckload unterstützt das neue Streaming-Portal.

Video2k.tv, so der Name der neuen Webseite, ist absolut ohne Werbung und soll es wohl auch in Zukunft bleiben. Nach Angaben der Betreiber von Video2k.tv soll es nicht mehr möglich sein, dieses Angebot vonseiten der GVU oder anderen Rechteinhabern der Filmindustrie, sperren zu lassen.

Für Video2k.tv wurden gleich bei fünf unterschiedlichen Domain-Registraren mehr als 50 Domains registriert. Für die Server wurden drei verschiedene Standorte gewählt. Wird ein Serverstandort von der Polizei abgeschaltet, können die anderen übernehmen und den Betrieb weiterführen.

Quelle


Das ist NICHT der Nachfolger. Video2k.tv gibt es schon seit längerer Zeit und hat mit Kino.to absolut gar nichts zu tun.


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