>

Einschnitte bei Sozialleistungen

#
Ach ja, ein kleiner Nachtrag:

Laut Mikrozensus zu Bevölkerung und Erwerbstätigkeit waren 2008 38,7 Millionen Menschen erwerbstätig. Inclusive der Selbständigen, mithelfenden Familienangehörigen und Azubis.
Quelle

Laut deiner Statistik die isoliert dargestellt für 2008 39,7 Millionen Erwerbstätige ausweist klafft da eine Lücke von einer Million (k.A. ob da die Selbständigen überhaupt mit einbezogen sind in diese Zahlen). Und genau aus diesem Grund habe ich die Erwerbslosenstatistik mit heran gezogen um diese Lücke zu erklären.

Gut Nacht.
#
FrankenAdler schrieb:
arti schrieb:

gesamter bundeshaushalt 2010: EUR 327 Milliarden

ausgaben für arbeit und soziales: EUR 153 Milliarden, davon 80 Milliarden für den Zuschuss zur rentenkasse

20 Milliarden gehen an die bundesagentur für arbeit

die gesamt-steuereinnahmen betragen EUR 214 Milliarden.



Ah, die Gesamtsteuereinnahmen werden hier jetzt angeführt, wenn es um Leistungen nach SGB geht.
Haben wir denn ein steuerbasiertes Sozialsystem?
Oder werden für die Sozialleistungen von Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge bezahlt?  

Wenn du diese Auflistung schon bringst, dann bitte auf der Einnahmenseite in diesem Zusammenhang keine Steuern anführen, das ist unsinnig und damit bestenfalls irreführend.



*gääähn* wurde hier nicht bereits mehrfach diskutiert, dass man durch reichensteuer, finanztransaktionsteuer, und weiß der geier welche sonstigen steuern mehraufwendungen von sozialleistungen ausgleichen sollte? die arbeitslosenversicherung wird ja bereits aus steuermitteln unterstützt.

wenn man schon beim klugscheissen ist: zahlen sozialversicherungsbeiträge nicht auch unternehmen?
#
emjott schrieb:
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Publikationen/STATmagazin/Arbeitsmarkt/2008__1/WW__ErwerbstaetigeVGR,templateId=renderPrint.psml


Danke!

http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Presse/abisz/Erwerbstaetige,templateId=renderPrint.psml schrieb:
Daneben werden in mehrjährigen Abständen so genannte große Revisionen der Erwerbstätigkeit im Rahmen der VGR (zuletzt im April 2005) durchgeführt, die unter anderem der Weiterentwicklung des Berechnungsmodells zur Erwerbstätigkeit hinsichtlich im Zeitablauf veränderter Erwerbsformen sowie der Einbeziehung von Ergebnissen aus unregelmäßigen oder neuen Erhebungen dienen.


Also haben wir das Bereinigungsphänomen auch in der von dir zitierten Statistik. Deine 1 Million Jobs hängen überwiegend im 2. Arbeitsmarkt!
#
arti schrieb:
FrankenAdler schrieb:
arti schrieb:

gesamter bundeshaushalt 2010: EUR 327 Milliarden

ausgaben für arbeit und soziales: EUR 153 Milliarden, davon 80 Milliarden für den Zuschuss zur rentenkasse

20 Milliarden gehen an die bundesagentur für arbeit

die gesamt-steuereinnahmen betragen EUR 214 Milliarden.



Ah, die Gesamtsteuereinnahmen werden hier jetzt angeführt, wenn es um Leistungen nach SGB geht.
Haben wir denn ein steuerbasiertes Sozialsystem?
Oder werden für die Sozialleistungen von Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge bezahlt?  

Wenn du diese Auflistung schon bringst, dann bitte auf der Einnahmenseite in diesem Zusammenhang keine Steuern anführen, das ist unsinnig und damit bestenfalls irreführend.



*gääähn* wurde hier nicht bereits mehrfach diskutiert, dass man durch reichensteuer, finanztransaktionsteuer, und weiß der geier welche sonstigen steuern mehraufwendungen von sozialleistungen ausgleichen sollte? die arbeitslosenversicherung wird ja bereits aus steuermitteln unterstützt.

wenn man schon beim klugscheissen ist: zahlen sozialversicherungsbeiträge nicht auch unternehmen?


Klar zahlen auch Unternehmen.
Das macht deine seltsame Aufstellung trotzdem nicht sinnhafter, wohl aber dein Gähnen!  ,-)
#
emjott schrieb:
Morphium schrieb:
Desweiteren wuerde ich es berechtigt finden wenn die Sparmassnahmen nicht nur zur Lasten der "Armen" gehen wuerde. Schliesslich haben "die da oben" vom Aufschwung der Jahre 2005-2007 am meisten profitiert.

Wie definierst du "am meisten profitiert" ?

In den besagten Jahren sind deutlich über eine Million Jobs in Deutschland entstanden. Die Arbeitslosenquote sank von Mitte 05 bis Mitte 08 (als die Krise begann) um 4 Prozentpunkte.

http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Statistiken/Zeitreihen/WirtschaftAktuell/Schluesselindikatoren/Erwerbstaetige/liste__erwilo.psml





Klick
#
Selbst wenn man durch saftige Beitragserhöhungen, kompletten Wegfall der Beitragsbemessungsgrenzen, Einbeziehung sämtlicher Einkommensarten, Sozialversicherungspflicht für alle natürlichen Personen und komplettem Wegfall privater und berufständischer Sozialversicherungsträger die Einnahmeseite massiv ausweiten würde bin ich mir zu 100% sicher, daß spätestens ein Jahr später das Geschrei wieder losgeht es sei nicht genug Geld da.

Die deutsche Politik hat in den letzten Jahrzehnten nie großartige und längerfristig effektive Sparanstrengungen vorgegeben. Lieber hat man das eingenommene Geld unterstützt durch eine kostenzehrende Verwaltung mit vollen Händen an die Nutznießer des Sozialsystems verteilt.

Wenn denn an welchem Punkt auch immer Sparvorschläge kommen wird sofort gebrüllt und versucht den eigenen Besitzstand zu wahren. Schlagworte wie "Rentenlüge, soziale Ungerechtigkeit, Behinderung des Wirtschaftsstandortes Deutschland, Wegfall von Arbeitsplätzen, mangelnde soziale Verantwortung bestimmter gesellschaftlicher Gruppen usw."   sind dann sofort zu hören. Wer irgendeinen Besitzstand antasten oder in Frage stellen will ist ein mieser unsozialer neoliberaler Haderlump.

Also wird nichts großartig gekürzt, gedeckelt oder anders organisiert. Alles bleibt beim alten, man will ja keinem der Transferleistungsempfänger vors Schienbein treten und als Bösewicht dastehen. So fällt man lieber wieder in den alten Trott und erhöht die Beiträge. Und selbst bei jährlichen Übereinnahmen von enigen Millionen Euros würde die Verteilungsbürokratie binnen kürzester Zeit das gänzliche Verfrühstücken organisieren. Und die eigentzlich jetzt schon dringend notwendigen Einsparungen werden Jahre nach hinten verlagert und den Jüngeren aufgedrückt. Und dies auf ganz brutale Weise.

Das fängt alles spätestens dann an, wenn die sogenannten geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen wollen. Also in ca. 10 Jahren. Dann wollen Rentenansprüche verwirklicht sein und auf der anderen Seite verursachen diese Leute entsprechende medizinische Kosten ohne genügend KV-Beiträge zu zahlen.

Dann sind die jetzt vorgeschlagenen Reförmchen Pillepalle zu dem was dann kommen wird und muß.
#
EFCB schrieb:
Selbst wenn man durch saftige Beitragserhöhungen, kompletten Wegfall der Beitragsbemessungsgrenzen, Einbeziehung sämtlicher Einkommensarten, Sozialversicherungspflicht für alle natürlichen Personen und komplettem Wegfall privater und berufständischer Sozialversicherungsträger die Einnahmeseite massiv ausweiten würde bin ich mir zu 100% sicher, daß spätestens ein Jahr später das Geschrei wieder losgeht es sei nicht genug Geld da.

Die deutsche Politik hat in den letzten Jahrzehnten nie großartige und längerfristig effektive Sparanstrengungen vorgegeben. Lieber hat man das eingenommene Geld unterstützt durch eine kostenzehrende Verwaltung mit vollen Händen an die Nutznießer des Sozialsystems verteilt.

Wenn denn an welchem Punkt auch immer Sparvorschläge kommen wird sofort gebrüllt und versucht den eigenen Besitzstand zu wahren. Schlagworte wie "Rentenlüge, soziale Ungerechtigkeit, Behinderung des Wirtschaftsstandortes Deutschland, Wegfall von Arbeitsplätzen, mangelnde soziale Verantwortung bestimmter gesellschaftlicher Gruppen usw."   sind dann sofort zu hören. Wer irgendeinen Besitzstand antasten oder in Frage stellen will ist ein mieser unsozialer neoliberaler Haderlump.

Also wird nichts großartig gekürzt, gedeckelt oder anders organisiert. Alles bleibt beim alten, man will ja keinem der Transferleistungsempfänger vors Schienbein treten und als Bösewicht dastehen. So fällt man lieber wieder in den alten Trott und erhöht die Beiträge. Und selbst bei jährlichen Übereinnahmen von enigen Millionen Euros würde die Verteilungsbürokratie binnen kürzester Zeit das gänzliche Verfrühstücken organisieren. Und die eigentzlich jetzt schon dringend notwendigen Einsparungen werden Jahre nach hinten verlagert und den Jüngeren aufgedrückt. Und dies auf ganz brutale Weise.

Das fängt alles spätestens dann an, wenn die sogenannten geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen wollen. Also in ca. 10 Jahren. Dann wollen Rentenansprüche verwirklicht sein und auf der anderen Seite verursachen diese Leute entsprechende medizinische Kosten ohne genügend KV-Beiträge zu zahlen.

Dann sind die jetzt vorgeschlagenen Reförmchen Pillepalle zu dem was dann kommen wird und muß.



Dein letzter Satz stimmt, gerade deshalb muss eben BEIDES passieren. Es muss die ganze Gesellschaft miteinbezogen werden ( warum sollte die Hälfte nicht mitmachen ? ausserdem sind die Grenziehungen dann immer willkürlich) und es müssen echte Strukturreformen auf der Ausgabenseite kommen .

Man kann ja auch das eine tun, ohne das andre zu lassen....
#
Wenokaut:
Für das Kindergeld ist sie untauglich. Aber für die SV ergibt sie schon Sinn. Schließlich ist die Gegenleistung ja auch nach oben begrenzt. Was auch wiederum sinnvoll ist. Aber ich will das nicht vertiefen, hier geht es ja eigentlich um Zivilcourage. [/quote]


Hmm
und für den der den Höchsatz knapp unterhalb der BBG zahlt sind die Leistungen nicht begrenzt ?
bekommt der nicht auch nur das selbe, wie der der die Hälfte verdient?

warum muss er dann mehr bezahlen ?
#
Würdest Du z.B. die Beitragsbemessungsgrenze bei der Rentenversicherung komplett streichen dann zahlen einige Leute erheblich höhere Beiträge. Andererseits würden sie dadurch auch selbst höhere Anwartschaften erhalten. In dem Augenblick, in dem diese "Luxusrenten" ausgezahlt würden stündest Du vermutlich als einer der ersten auf der Matte um gegen diese Höhe Front zu machen. Oder liege ich falsch damit, daß Du nicht gleichzeitig eine Deckelung der Rentenbezüge nach aben mit einführen wolltest?
#
EFCB schrieb:
Würdest Du z.B. die Beitragsbemessungsgrenze bei der Rentenversicherung komplett streichen dann zahlen einige Leute erheblich höhere Beiträge. Andererseits würden sie dadurch auch selbst höhere Anwartschaften erhalten. In dem Augenblick, in dem diese "Luxusrenten" ausgezahlt würden stündest Du vermutlich als einer der ersten auf der Matte um gegen diese Höhe Front zu machen. Oder liege ich falsch damit, daß Du nicht gleichzeitig eine Deckelung der Rentenbezüge nach aben mit einführen wolltest?


ich spreche zuallererst von der GKV - ich glaub das weisst du auch
#
municadler schrieb:
wenkonaut schrieb:
Für das Kindergeld ist sie untauglich. Aber für die SV ergibt sie schon Sinn. Schließlich ist die Gegenleistung ja auch nach oben begrenzt. Was auch wiederum sinnvoll ist. Aber ich will das nicht vertiefen, hier geht es ja eigentlich um Zivilcourage.


Hmm
und für den der den Höchsatz knapp unterhalb der BBG zahlt sind die Leistungen nicht begrenzt ?
bekommt der nicht auch nur das selbe, wie der der die Hälfte verdient?

warum muss er dann mehr bezahlen ?


Hm, also grundsätzlich kann man über die Bbg natürlich streiten. Wir sind uns einig, dass die Höhe relativ willkürlich festgelegt wurde und wird. Ich bin aber schon der Meinung, dass ein Höchstatz bei der Rentenzahlung auch einen Höchstsatz bei der Beitragszahlung erfordert. Dieses Prinzip sollte auch für die SV gelten, das ist für mich eine Gerechtigkeitsfrage. Gleiches gilt für die AV.

Und auch bei der Krankenkasse ist es ähnlich, die Leistung hat eigentlich überhaupt nichts mit dem Einkommen zu tun (das ist schon ein Unterschied zur Rente). Irgendwo muss daher auch eine Grenze gezogen werden, was die Beiträge angeht.

Ich würde eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze bevorzugen und ich würde sie relativ hoch ansetzen. Gleichzeitig müssen die Sätze nach unten gehen, es sollte (zunächst) am Ende auf der Einnahmenseite "plus-minus-null" ausgehen. Und dann nehmen wir uns die Ausgabenseite vor. Bei der RV wird das zugegeben schwierig, aber bei der KV darf es keine Tabus geben.
#
nö, die argumentierst immer gegen die Beitragsbemessungsgrenzen.

Weswegen sollten sie denn auch in einem Falle bleiben und im anderen nicht. Wäre doch unlogisch? denn in allen Fällen geht es nur darum zusätzliche Gelder zu mobilisieren.

Dazu nochmals meine Frage an Dich: Sollten bei der GKV nicht grundsätzlich alle Einkünfte berüccksichtigt werden? Also Beiträge auch auf Zinsen und Mieten? So wie es die GKV bei freiwilligen Mitgliedern praktiziert?
#
wenkonaut schrieb:
Bei der RV wird das zugegeben schwierig, aber bei der KV darf es keine Tabus geben.


Genau dort gibt es aber anscheinend die meisten Tabus - denn jeder Nutznießer sieht bei Einbußen das Ende der zivilisierten Welt nahen und setzt die medialen Hilfstruppen ins Gefecht. Und deswegen wird nichts richtig und langfristig wirkend reformiert.
#
EFCB schrieb:
nö, die argumentierst immer gegen die Beitragsbemessungsgrenzen.

Weswegen sollten sie denn auch in einem Falle bleiben und im anderen nicht. Wäre doch unlogisch? denn in allen Fällen geht es nur darum zusätzliche Gelder zu mobilisieren.

Dazu nochmals meine Frage an Dich: Sollten bei der GKV nicht grundsätzlich alle Einkünfte berüccksichtigt werden? Also Beiträge auch auf Zinsen und Mieten? So wie es die GKV bei freiwilligen Mitgliedern praktiziert?


Auch wenn die Frage nicht mir gilt: ja, wenn auch negative Einkünfte berücksichtigt werden. Das soll es nämlich auch geben.
#
EFCB schrieb:
wenkonaut schrieb:
Bei der RV wird das zugegeben schwierig, aber bei der KV darf es keine Tabus geben.


Genau dort gibt es aber anscheinend die meisten Tabus - denn jeder Nutznießer sieht bei Einbußen das Ende der zivilisierten Welt nahen und setzt die medialen Hilfstruppen ins Gefecht. Und deswegen wird nichts richtig und langfristig wirkend reformiert.



Ich meine jetzt weniger die Leistungen. Aber denk mal an die Verwaltungen (Vereinigungen + Verbände), die z.T. von diesem System leben. Dann die mangelnde Transparenz. Und dann das große Problem, das überall dort wo eine Versicherung eintritt, die Marktwirtschaft nicht mehr funktioniert. Das hast Du in allen Versicherungsbereichen und natürlich auch in der Sozialversicherung. Wie genau man das lösen kann, weiß ich leider auch nicht. Dafür bin ich zu einfach gestrickt.
#
EFCB schrieb:
nö, die argumentierst immer gegen die Beitragsbemessungsgrenzen.

Weswegen sollten sie denn auch in einem Falle bleiben und im anderen nicht. Wäre doch unlogisch? denn in allen Fällen geht es nur darum zusätzliche Gelder zu mobilisieren.

Dazu nochmals meine Frage an Dich: Sollten bei der GKV nicht grundsätzlich alle Einkünfte berüccksichtigt werden? Also Beiträge auch auf Zinsen und Mieten? So wie es die GKV bei freiwilligen Mitgliedern praktiziert?


auf deine Frage : ja sollten sie.
wenn du dann noch die BBG wegnimmst, hast du fast die Bürgerversicherung.
Und zwar wegen der soventeren Mitglieder nicht mit höhren Durchschnittsbeiträgen für die jetzt schon gesetzlich Versicherten.

Gegenfrage:
ist es ok, dass man mit 3600,-- € doppelt so viel Beitrag bezahlt, wie ein Versicherter mit 1800 €. der der 7.200 verdient kann sich aber aus dem Solidarsystem verabschieden.?

Oder: Wie kann es sein dass der mit 3.600 brutto das doppelte an Beiträgen zur GKV von dem der 1.800 hat bezahlt und vielleicht der mit 1.800 brutto nochmal den selben Betrag aus Miet und / oder Zinseinhamen hat, also insgesamt auch auf 3.600 kommt. ??
#
Ich träume mal laut *g*

Dir kommt machts im Schlafe DIE Geschäftsidee. Du machst Dich selbständig, arbeitest 16 Stunden am Tag und dies sieben Tage in der Woche. Urlaub gibts nicht, schließlich mußt Du das Ganze anrollen lassen.

Nach einem Jahr hast Du es geschafft. Du hast ein Geschäft aufgemacht, welches Dir in den Monaten September bis Dezember gutes Geld zufließen läßt. Sagen wir mal aufs ganze Jahr 100.000. Wobei Dir wie erwähnt die Kohlen erst im letzten Teil des Jahres zufließen.

Mal alles andere außen vorgelassen: Die gesetzliche Krankenversicherung würde Dir dafür 17.200 Ois Kranken-und Pflegeversicherung  aufbrummen, jeden Monat unabhängig von irgendwelchen tatsächlichen Zuflüssen 1.433 Ois.

Verdienst Du mehr ginge das porzentual gerade so weiter. Bald könntest Du Dir einen Leibarzt einstellen.

Da erhebt sich dann doch irgendwann die Frage, bis zu welcher Höchstumme KV-Beiträge einkassiert werden dürfen? Bis zu einer Million oder darf es mehr sein? Ab wann verlagerst Du dann Deinen Wohnsitz ins Ausland weil es dort diesen Unfug nicht gibt?

Auch wenn Frankenadler jetzt mit der Grundnorm des SGB III ankommt *zwinker* , es handelt sich hier um eine Versicherung bezogen auf Deine medizinischen Kosten. Und nicht um eine Umverteilung Deiner Einkünfte zugunsten der Gesamtheit der Versichterten. Dafür sind einzig und alleine Steuern zuständig. Mit einer Besteuerung würdest Du nämlich genau diejenigen Einkünfte erfassen, die bislang nicht der GKV zugrundegelegt werden und auch nicht GKV-Versicherte.

Ein Minderverdiener gibt prozentual auch einen höheren Anteil von seinem Lohn für den ÖPNV, Benzin oder Haftpflichtversicherung aus als ein reicher Zeitgenosse. Sollte man dort dann auch anfangen? Meiner Ansicht nicht genausowenig wie man die gesetzlich vorgegebenen Sozialabgaben ins uferlose steigen lassen darf.
#
EFCB schrieb:
Ich träume mal laut *g*

Dir kommt machts im Schlafe DIE Geschäftsidee. Du machst Dich selbständig, arbeitest 16 Stunden am Tag und dies sieben Tage in der Woche. Urlaub gibts nicht, schließlich mußt Du das Ganze anrollen lassen.

Nach einem Jahr hast Du es geschafft. Du hast ein Geschäft aufgemacht, welches Dir in den Monaten September bis Dezember gutes Geld zufließen läßt. Sagen wir mal aufs ganze Jahr 100.000. Wobei Dir wie erwähnt die Kohlen erst im letzten Teil des Jahres zufließen.

Mal alles andere außen vorgelassen: Die gesetzliche Krankenversicherung würde Dir dafür 17.200 Ois Kranken-und Pflegeversicherung  aufbrummen, jeden Monat unabhängig von irgendwelchen tatsächlichen Zuflüssen 1.433 Ois.

Verdienst Du mehr ginge das porzentual gerade so weiter. Bald könntest Du Dir einen Leibarzt einstellen.

Da erhebt sich dann doch irgendwann die Frage, bis zu welcher Höchstumme KV-Beiträge einkassiert werden dürfen? Bis zu einer Million oder darf es mehr sein? Ab wann verlagerst Du dann Deinen Wohnsitz ins Ausland weil es dort diesen Unfug nicht gibt?

Auch wenn Frankenadler jetzt mit der Grundnorm des SGB III ankommt *zwinker* , es handelt sich hier um eine Versicherung bezogen auf Deine medizinischen Kosten. Und nicht um eine Umverteilung Deiner Einkünfte zugunsten der Gesamtheit der Versichterten. Dafür sind einzig und alleine Steuern zuständig. Mit einer Besteuerung würdest Du nämlich genau diejenigen Einkünfte erfassen, die bislang nicht der GKV zugrundegelegt werden und auch nicht GKV-Versicherte.

Ein Minderverdiener gibt prozentual auch einen höheren Anteil von seinem Lohn für den ÖPNV, Benzin oder Haftpflichtversicherung aus als ein reicher Zeitgenosse. Sollte man dort dann auch anfangen? Meiner Ansicht nicht genausowenig wie man die gesetzlich vorgegebenen Sozialabgaben ins uferlose steigen lassen darf.


Da hilft die Grundnorm ja auch nix.  
Die formuliert ja nur den Ist-Zustand, sagt aber mal auch nix drüber aus, wie das hier weitergehen soll:
Mit diesem System oder ganz anders.

Ich habe ja in dieser Debatte schon mehrmals geschrieben, dass ich für ein steuerbasiertes System wäre.
Aber entscheiden müsste man sich.
Ich bin auch nicht der Meinung, dass bis ins Unermessliche vom Einkommen abgezogen werden kann.
Mir schwebt da eher eine Mischfinanzierung aus Einkommenssteuer (incl. aller Einkommensformen außerhalb der Erwerbsarbeit) und Mehrwertssteuer vor.

Was dafür spricht liegt ja auf der Hand. Dem Arbeitnehmer bliebe mehr "Netto vom Brutto", damit würde der Konsum angekurbelt, das schafft Arbeitsplätze und fördert die hiesige Wirtschaft (unter anderen   )
Wer viel hat, gibt gewöhnlich auch viel aus, wer wenig hat, konsumiert entsprechend weniger.
Dann noch ein ordentliches Modell zur Grundversorgung aller Bürger und wir hätten diese Debatte los.
Klar muss dann natürlich sein, dass damit die unverzichtbaren Standards finanziert werden, jederzeit aber weiteres Engagement für die eigene Absicherung möglich wäre.

Schutz bei Krankheit muss alle Leistungen beinhalten, die nötig sind, Leben und Gesundheit zu erhalten, Sonderleistungen im Bereich "Komfort" müssen eben privat zusätzlich finanziert werden.
Der Schutz bei Arbeitslosigkeit würde standardisiert, auch hier sind Leistungen über das Grundeinkommen hinaus Privatsache.
Rentenleistungen würden über das System des Grundeinkommens abgedeckt, alles zusätzliche: Privatsache.

Um nicht missverstanden zu werden: Ich sehe ein Grundeinkommen deutlich höher als den jetzigen Mindestbedarf nach hartz4 an.

Naja, ich hör mal jetzt auf zu träumen und les ein wenig im SGB XII  
#
emjott schrieb:
Ewigtreuer schrieb:

Nehmen wir mal diese 359,- Euronen. Davon wird Strom bezahlt - rechnen wir mal 60,- €.
Also bleiben 300,- € zum Leben.

60 Euro Strom für einen Alleinstehenden.  
Da wird's wohl Zeit für den billigen Atomstrom ... oder einen kleineren Fernseher ...


Ja - 60 Euronen Strom machen mir auch zu schaffen.
Das liegt aber nicht an Verschwendungssucht, sondern an einem altertümlichen Boiler über meiner Badewanne.
Dieses Ding frisst echt ohne Ende.


Teilen