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Todesstrafe

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Den letzten Satz nehme ich dir wirklich übel.
Was ist das denn für ein beschissenes Argument? Maßt du dir an für die Holocaustopfer sprechen zu können?  
Zudem noch zu schreiben sie würden "uns" in den Hintern treten....ich muss mich gerade echt zusammenreißen.

Zudem widersprichst du dir weiterhin. Du willst die letzten Zweifel ausräumen obwohl du doch gar keine mehr hast.
Was, wenn minimalste Zweifel übrig blieben? Wäre es für dich dann in Ordnung auf die Vollstreckung des bereits vorgefassten Urteil zu verzichten.
Sonst nennt man das nämlich Schauprozess.
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Vael schrieb:
pipapo schrieb:
Vael schrieb:
Solche Verbrechen verdienen nur eine Antwort. Eine faire Verhandlung wo die Verbrechen noch einmal aufgearbeitet werden und dann der Strang, ...


Das ist doch ein Widerspruch in sich, Vael.
Wo liegt die Fairness in einem Verfahren, dessen Urteil bereits feststeht?
Was soll da noch verhandelt werden?


Diese Verhandlung sollte dazu dienen um die Schuld auch absolut zu beweisen. Jeden kleinsten Zweifel auszuräumen.

Ich bin ja prinzipiell gegen die Todesstrafe. Aber solche Soziopathen haben wirklich nichts anderes verdient. Alleine die Überlebenden des Holocaustes hätten euch was erzählt, währen diese Unmenschen nicht gerichtet worden.


es fällt mir nicht ganz leicht auf diese deine letzte aussage höflich zu antworten.

aber ich gebe dir mal einen tipp:

http://de.wikipedia.org/wiki/Godwins_Gesetz


frage: ab wieviel opfern sollte man den täter denn umbringen (hinrichten ist nichts anderes als umbringen). ab fünf opfer, ab zwanzig, hundert, tausend oder welche zahl findest du da angemessen?

und, um deine unsägliche opferposition mal zu hinterfragen: sehen die angehörigen von opfern das nicht immer aus ihrer betroffenenrolle heraus anders als es nicht betroffene tun?

man sollte rache und strafe nicht in den gleichen topf werfen.

peter
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Sorry Peter da bin und bleibe ich wohl stur.

Aber ich werde nu aus dem Thread hier draußen bleiben, gibbet sonst nur böses Blut und das magsch net. Dafür ist das Thema zu ernst und meine Laune derzeit zu gut!
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propain schrieb:
sir_rhaines schrieb:
Außerdem wird als Argument gerne angeführt, dass der Henker bzw. der Staat sich ja im Fall der Todesstrafe ja auch des Mordes strafbar machen würde.

Er macht sich nicht strafbar, aber er ist danach nix anderes als ein Mörder, wenn auch vermeintlich legal. Vermutlich kommt jetzt gleich jemand und schreibt was von einem guten und einem schlechten Mörder.

Zu dem Anderen, schau mal nach Amerika wo es die Todesstrafe gibt, dort werden immer wieder Menschen unschuldig hingerichtet, aber das scheint ja hier die Befürworter nicht zu stören, Hauptsache jemanden hingerichtet. Und das die Leute im Knast bleiben ist auch einfach, jeder der entlassen werden soll und sich jemand dafür entscheidet, muss derjenige der das befürwortet hat für diesen Typen gerade stehen und wird als Mittäter mitbestraft wenn was passiert, schwupps kommt von diesen Typen nie mehr jemand raus, denn niemand würde für irgendeinen die Verantwortung übernehmen wollen.

Mich wundert irgendwie nicht das dadrauf kein Todesstrafen-Befürworter eingeht, da müsste man sich wohl auf einmal über das Thema Gedanken machen und das geht wohl nicht. Warum auch überlegen, Rübe runter und gut ist, gell.
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propain schrieb:
propain schrieb:
sir_rhaines schrieb:
Außerdem wird als Argument gerne angeführt, dass der Henker bzw. der Staat sich ja im Fall der Todesstrafe ja auch des Mordes strafbar machen würde.

Er macht sich nicht strafbar, aber er ist danach nix anderes als ein Mörder, wenn auch vermeintlich legal. Vermutlich kommt jetzt gleich jemand und schreibt was von einem guten und einem schlechten Mörder.

Zu dem Anderen, schau mal nach Amerika wo es die Todesstrafe gibt, dort werden immer wieder Menschen unschuldig hingerichtet, aber das scheint ja hier die Befürworter nicht zu stören, Hauptsache jemanden hingerichtet. Und das die Leute im Knast bleiben ist auch einfach, jeder der entlassen werden soll und sich jemand dafür entscheidet, muss derjenige der das befürwortet hat für diesen Typen gerade stehen und wird als Mittäter mitbestraft wenn was passiert, schwupps kommt von diesen Typen nie mehr jemand raus, denn niemand würde für irgendeinen die Verantwortung übernehmen wollen.

Mich wundert irgendwie nicht das dadrauf kein Todesstrafen-Befürworter eingeht, da müsste man sich wohl auf einmal über das Thema Gedanken machen und das geht wohl nicht. Warum auch überlegen, Rübe runter und gut ist, gell.


Wieso auch? Ist meiner Meinung nach ein Todschlagargument (etwas unglückliches Wort in diesem Zusammenhang, ich weiß!)! Es gibt in den USA auch viele Beispiele erfolgreich resozialisierte Mörder. Nach 30 Jahren sind sie zu Vorzeigemitbürger geworden - nicht wenige haben im Glauben oder in der Litheratur ihr wahres "Ich" gefunden. Trotzdem werden sie nach all der Zeit von einem verbohrten Gouverneur nicht begnadigt und müssen teilweise 30 Jahre nach der Tat hingerichtet werden.
Sorry, aber ich würde mich lieber umbringen, als mein Leben lang in einem Gefängnis zu sitzen.
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sir_rhaines schrieb:
So, dann will ich mal...

Ich bin für die Todesstrafe!

Und zwar in folgenden 2 Fällen:

A) Mord (bei festgestellter besonderer Schwere der Schuld)
B) Schwerer Mißbrauch von Kindern, bzw. Mißhandlung von Kindern mit Todesfolge

Meines Erachtens hat jemand, der einen anderen Menschen auf barbarische Art und Weise umbringt, oder der das Leben eines unschuldigen Kindes ruiniert, kein Recht auf Leben.

Nun könnte man sagen, dass die lebenslange Sicherheitsverwahrung eines solchen Verbrechers auch eine angemessene Strafe wäre. Hierbei gebe ich allerdings folgendes zu bedenken:

1. Die lebenslange Sicherheitsverwahrung wird nur sehr selten angeordnet.
Bei einem "normalen" Mord kann der Täter meines Wissens nach 13 Jahren bei guter Führung freigelassen werden.
Bei "besonderer Schwere der Schuld" ist eine vorzeitige Entlassung nicht möglich. Das heißt, dass der Täter nach 25 Jahren auf freien Fuß kommt.
Bei Kinderschändern muss man sich jedoch gerade in Deutschland immer wieder an den Kopf greifen. Ich kann mich an kaum einen Kinderschänder/-mörder-Prozeß in den vergangenen Jahren erinnern, bei dem der Täter nicht schon einschlägig vorbestraft war. Das heißt, die Wiederholungsgefahr ist auch nach noch so langer Strafe bzw. Therapie m.E. immer noch zu groß.

2. Auch im Gefängnis geschehen Morde - und zwar mehr als man denkt (erst vor ein paar Tagen war ein Fall in den Medien, bei dem ein junger Mann in NRW über 20 Stunden gequält und dann gezwungen wurde, sich umzubringen).
Allerdings hat der Staat auch und gerade den anderen Häftlingen gegenüber eine Fürsorgepflicht.

Also müsste der Staat konsequenterweise für die unter A) und B) eine Einzelhaft in einem Hochsicherheitsgefängnis anordnen. Dies ist aber völlig unrealistisch und nicht bezahlbar, was mich zum nächsten Punkt führt:

3. Die Kosten!
Ich habe im Internet recherchiert, und herausgefunden, dass die Unterbringung eines Häftlings in Deutschland etwa 130,- EUR pro Tag kostet - und zwar in einem ganz normalen Gefängnis in der 2er oder 3er - Zelle.

Rechnen wir das ganze doch mal aus:
Ein 55-jähriger, der einen Mord begeht und mit 73 Jahren im Gefängnis verstirbt, kostet den Staat 854.100,- EUR.

Nun gehen wir aber mal davon aus, dass der Mörder oder Kinderschänder jünger ist (was er wahrscheinlich ist) und länger lebt, denn die medizinische Versorgung in deutschen Gefängnissen ist ja nicht unbedingt schlecht.

Wenn also ein 30jähriger einen Mord begeht, und im Gefängnis 78 Jahre alt wird, hat er den Staat zum Zeitpunkt seines Ablebens 2.277.600,- EUR gekostet.

Wie gesagt, ich kenne die Zahlen für Hochsicherheits-Einzelhaft nicht, aber ich glaube wir können die o.g. Zahlen näherungsweise getrost verdoppeln (wenn nicht gar verdreifachen)!

Nun hab ich immer so schön geschrieben "Es kostet den Staat...". Wer aber ist der Staat? Um es mit den Worten von Ludwig XIV zu sagen: "Der Staat bin ich!"
Oder meinetwegen auch Ihr. Also wir alle!

Ich möchte also mein Statement mit der Frage beenden:

Ist es wirklich gerecht, wenn aus der lebenslänglichen Freiheitsstrafe eines Mörders oder Kinderschänders eine Geldstrafe für den Steuerzahler wird?

MfG
Sir_Rhaines



Ich bin absolut Deiner Meinung und habe dem nichts hinzuzufügen!!!
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Bembelholgi schrieb:
sir_rhaines schrieb:
So, dann will ich mal...

Ich bin für die Todesstrafe!

Und zwar in folgenden 2 Fällen:

A) Mord (bei festgestellter besonderer Schwere der Schuld)
B) Schwerer Mißbrauch von Kindern, bzw. Mißhandlung von Kindern mit Todesfolge

Meines Erachtens hat jemand, der einen anderen Menschen auf barbarische Art und Weise umbringt, oder der das Leben eines unschuldigen Kindes ruiniert, kein Recht auf Leben.

Nun könnte man sagen, dass die lebenslange Sicherheitsverwahrung eines solchen Verbrechers auch eine angemessene Strafe wäre. Hierbei gebe ich allerdings folgendes zu bedenken:

1. Die lebenslange Sicherheitsverwahrung wird nur sehr selten angeordnet.
Bei einem "normalen" Mord kann der Täter meines Wissens nach 13 Jahren bei guter Führung freigelassen werden.
Bei "besonderer Schwere der Schuld" ist eine vorzeitige Entlassung nicht möglich. Das heißt, dass der Täter nach 25 Jahren auf freien Fuß kommt.
Bei Kinderschändern muss man sich jedoch gerade in Deutschland immer wieder an den Kopf greifen. Ich kann mich an kaum einen Kinderschänder/-mörder-Prozeß in den vergangenen Jahren erinnern, bei dem der Täter nicht schon einschlägig vorbestraft war. Das heißt, die Wiederholungsgefahr ist auch nach noch so langer Strafe bzw. Therapie m.E. immer noch zu groß.

2. Auch im Gefängnis geschehen Morde - und zwar mehr als man denkt (erst vor ein paar Tagen war ein Fall in den Medien, bei dem ein junger Mann in NRW über 20 Stunden gequält und dann gezwungen wurde, sich umzubringen).
Allerdings hat der Staat auch und gerade den anderen Häftlingen gegenüber eine Fürsorgepflicht.

Also müsste der Staat konsequenterweise für die unter A) und B) eine Einzelhaft in einem Hochsicherheitsgefängnis anordnen. Dies ist aber völlig unrealistisch und nicht bezahlbar, was mich zum nächsten Punkt führt:

3. Die Kosten!
Ich habe im Internet recherchiert, und herausgefunden, dass die Unterbringung eines Häftlings in Deutschland etwa 130,- EUR pro Tag kostet - und zwar in einem ganz normalen Gefängnis in der 2er oder 3er - Zelle.

Rechnen wir das ganze doch mal aus:
Ein 55-jähriger, der einen Mord begeht und mit 73 Jahren im Gefängnis verstirbt, kostet den Staat 854.100,- EUR.

Nun gehen wir aber mal davon aus, dass der Mörder oder Kinderschänder jünger ist (was er wahrscheinlich ist) und länger lebt, denn die medizinische Versorgung in deutschen Gefängnissen ist ja nicht unbedingt schlecht.

Wenn also ein 30jähriger einen Mord begeht, und im Gefängnis 78 Jahre alt wird, hat er den Staat zum Zeitpunkt seines Ablebens 2.277.600,- EUR gekostet.

Wie gesagt, ich kenne die Zahlen für Hochsicherheits-Einzelhaft nicht, aber ich glaube wir können die o.g. Zahlen näherungsweise getrost verdoppeln (wenn nicht gar verdreifachen)!

Nun hab ich immer so schön geschrieben "Es kostet den Staat...". Wer aber ist der Staat? Um es mit den Worten von Ludwig XIV zu sagen: "Der Staat bin ich!"
Oder meinetwegen auch Ihr. Also wir alle!

Ich möchte also mein Statement mit der Frage beenden:

Ist es wirklich gerecht, wenn aus der lebenslänglichen Freiheitsstrafe eines Mörders oder Kinderschänders eine Geldstrafe für den Steuerzahler wird?

MfG
Sir_Rhaines



Ich bin absolut Deiner Meinung und habe dem nichts hinzuzufügen!!!



Wie arm seid ihr den. Ihr stellt Geld ueber nen Menschen, denn das ist ein Moerder immer noch
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Wie arm seid ihr den. Ihr stellt Geld ueber nen Menschen, denn das ist ein Moerder immer noch


Irgendwie fühle ich mich auch gerade mit dem "ihr" angesprochen...und ich stelle definitiv kein Geld über einen Menschen! Es ist lediglich EIN Aspekt. Und wenn mir jemand garantieren kann, dass ein Mörder lebenslang - und ich meine wirklich lebenslang - hinter Gittern bleibt oder mir irgendjemand garantieren kann, dass ein Mörder, wenn er wieder auf freiem Fuss ist nicht wieder mordet, dann bitte! Ich würde es sofort unterschreiben! Bloß die Gefahr ist doch immer wieder da. Finde es immer wieder erschreckend, dass man hier und da mal in den Nachrichten hören muss, dass Mr. XY  aus der Haft entlassen worden ist und wieder jemanden umgebracht hat. Also lieber mit der Gefahr leben, dass ein Mörder rückfällig wird und ein unschuldiges Leben riskieren, als des Mörders Leben?! Ich weiss ja nicht...Klar ist er auch ein "Mensch" aber das unschuldige für seine "Menschlichkeit" bestraft werden...nene!  
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Ich spreche hier übrigens nur über Morde, die zu 100% aufgeklärt worden sind und demjenigen auch wirklich angekreidet werden können!
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Björn schrieb:

Wie arm seid ihr den. Ihr stellt Geld ueber nen Menschen, denn das ist ein Moerder immer noch


Irgendwie fühle ich mich auch gerade mit dem "ihr" angesprochen...und ich stelle definitiv kein Geld über einen Menschen! Es ist lediglich EIN Aspekt. Und wenn mir jemand garantieren kann, dass ein Mörder lebenslang - und ich meine wirklich lebenslang - hinter Gittern bleibt oder mir irgendjemand garantieren kann, dass ein Mörder, wenn er wieder auf freiem Fuss ist nicht wieder mordet, dann bitte! Ich würde es sofort unterschreiben! Bloß die Gefahr ist doch immer wieder da. Finde es immer wieder erschreckend, dass man hier und da mal in den Nachrichten hören muss, dass Mr. XY  aus der Haft entlassen worden ist und wieder jemanden umgebracht hat. Also lieber mit der Gefahr leben, dass ein Mörder rückfällig wird und ein unschuldiges Leben riskieren, als des Mörders Leben?! Ich weiss ja nicht...Klar ist er auch ein "Mensch" aber das unschuldige für seine "Menschlichkeit" bestraft werden...nene!  

Und der vom Staat eingesetzte Henker ist ein guter Mörder, das versteh ich doch dann richtig?
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Wenn man euch liest, könnte man meinen jeder Strafgefangene, der entlassen wird, begeht gleich 10 Minuten nach seiner Entlassung die nächste Straftat.  
Schon mal drüber nachgedacht, dass die Fälle, in denen die Straftäter rückfällig werden von den Medien aufgebauscht werden?

Vielleicht sollten sich einige ihre Meinung nicht nur durch die Bildzeitung und die Panikmachetvmagazine bilden.
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propain schrieb:

Und der vom Staat eingesetzte Henker ist ein guter Mörder, das versteh ich doch dann richtig?


Das habe ich nie gesagt, oder? Mord ist Mord! Bloß dieser vom Staat eingesetzte Mörder mordet, wenn du`s so willst doch -klingt irgendwie jetzt blöd- kontrolliert. Es werden von ihm vermeintlich Leute beseitigt, die sich was sehr schlimmes zu schulden haben kommen lassen. Klar kann jetzt wieder das Allround-Argument kommen, dass es doch keine Unterschiede beim Morden gibt. Ich finde jedoch, dass es sie gibt! Wenn auch in -ich betone das hier jetzt ausdrücklich- in SEHR, SEHR, SEEEHR KLEINEN Nuancen. Der andere Mörder hingegen rennt im Gegensatz zum Staat mehr oder weniger wahllos durch die Gegend und reisst unschuldige Familien auseinander. Das er sein eigenes Leben -sei es nun in Form von Freiheitsstrafe oder Todesstrafe- zerstört, sollte dann doch sein Problem sein und nicht das der Gesellschaft, oder? Und wie bereits gesagt, würde ich es sofort unterschreiben, wenn so ein Mensch wirklich sein lebenlang hinter Gittern bleiben muss. Dann bloß weg mit dem Gedanken an eine Todesstrafe! Es kann meiner Meinung nach nur nicht sein, dass so ein Mensch wieder auf die Straße kommt und erneut die Möglichkeit hat unschuldige Familien zu zerstören. Ich bin der Meinung, dass er diese Möglich -in welcher Form auch immer- nicht bekommen darf!
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nicole1611983 schrieb:
Wenn man euch liest, könnte man meinen jeder Strafgefangene, der entlassen wird, begeht gleich 10 Minuten nach seiner Entlassung die nächste Straftat.  
Schon mal drüber nachgedacht, dass die Fälle, in denen die Straftäter rückfällig werden von den Medien aufgebauscht werden?

Vielleicht sollten sich einige ihre Meinung nicht nur durch die Bildzeitung und die Panikmachetvmagazine bilden.



Ahja, daszu wollte ich ja auch noch was sagen...Selbst wenn es 2 oder 3 Mal im Jahr vorkommt: Es ist eindeutig zu viel und es wäre irgendwie vermeidbar gewesen!!! Und dass die Medien sich solcher Themen nur zu gerne annehmen und sie aufbauschen ist doch wohl klar! Schließlich ist das deren Lohn und Brot... Und ich bin bestimmt nicht so einer, der alles einfach so hinnimmt und schluckt wie es berichtet wird...ich mache mir sehr wohl meine eigene Gedanken und entscheide dann für mich, wie ich die Sache bewerte. Und solche tollen Blättchen wie die Bild lese ich schon mal gar nicht...
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Sorry, aber hast du dir mal angeschaut, wie das Täterprofil gerade im Bereich der Gewalt- und Sexualdelikte aussieht? Die meisten Täter kennen die Opfer, da es sich um "Beziehungstaten"handelt. Beziehungstat meint, dass Täter und Opfer sich meist kennen.

Der von den Medien konstuierte "klassische Mord" in der Nacht auf einsamer Straße existiert so gut wie gar nicht.

Etwas sakastisch gesagt: Wieso sollte man den Mörder/die Mörerin ebenfalls töten, wenn sie ihr Ziel erreicht hat. Seine Frau/ ihr Mann ist tot, wo besteh da die Wiederholungsgefahr?

Und zu deiner Forderung, dass Lebenslang auch bis zum Tod heißt: Schon mal was von Grundrechten gehört?
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nicole1611983 schrieb:

Der von den Medien konstuierte "klassische Mord" in der Nacht auf einsamer Straße existiert so gut wie gar nicht.

Das halte ich für ein Gerücht! Was ist denn mit z. B. Raubmord?! Davon gibts bestimmt noch genug! Ausserdem sind doch längst nicht alle Sexualmorde auf Bekanntschaft des Mörders und des Opfers aufgebaut. Zudem bin ich davon überzeugt, dass wenn man einmal die Hemmschwelle überwunden hat und zum Mörder geworden ist, man ohne Probleme erneut morden kann. Um jetzt mal bei deinem Bespiel zu bleiben: Der Mörder muss doch nur wieder draussen sein und jemand neues kennenlernen. Meinst nicht, dass das Potential da ist um erneut zu morden, wenn es die Situaton ergibt? Auch wenn dies in vielleicht einem von tausend Fällen so sein sollte...dann isses schon zu viel!


Und zu deiner Forderung, dass Lebenslang auch bis zum Tod heißt: Schon mal was von Grundrechten gehört?


Und das halte ich -tut mir leid- für großen Blödsinn! Was ist denn bitte mit den Grundrechten der Opfer? Davon mal abgesehen sind die Grundrechte auch schon eingeschränkt, wenn man einen Tag lang eingesperrt ist. Es muss in einer Gesellschaft, die funktionieren soll, Regeln geben. Wenn sich einzelne nicht an diese Regeln halten wollen und eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen, dann muss man (wir alle in Form des Staates) eingreifen. Nur mal so als Beispiel im übertragenden Sinne: Ich schreibe jetzt hier im Forum (stellt die Gesellschaft dar ) nur Müll und beleidigedich auf`s Schlimmste. Dann halte ich mich nicht an die Netiquette (Gesetze). Für diese Fälle gibt es dann die Moderatoren wie z. B. Zolo (Gerichte) die im Sinne der Gesellschaft (in diesem Fall in deinem Sinne) Entscheidungen treffen. Sollte nun entschieden werden, dass mein Beitrag oder sogar mein Account gelöscht wird, dann müsste ich ja auch sagen können, dass ich in meinen Grundrechten eingeschränkt worden bin. Aber ich habe mich halt an bestimmte Regeln (nicht zu beleidigen), die in einer Gesellschaft (Forum) beschlossen worden sind, nicht gehalten. Dann muss man auch mit den Konsequenzen leben können...
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Dein Vergleich hinkt doch total. Du kannst doch das Forum nicht mit dem realen Leben vergleichen.

Im übrigen, was ist denn für dich ein Mord?
Vergleich doch allein mal die Anzahl der Morde der PKS mit der Anzahl der Morde der Abgeurteilten. Da wird dir schon ne riesen Differenz auffallen.

Und wenn du es für ein Gerücht hälst, dass die meisten Straftaten unter Leuten geschehen, die in irgendeiner Beziehung zueinander stehen, dann beschäftige dich mal mit der Viktimologie.

Du stellst mörder hier als Blutrünstige Monster da, die nur darauf warten, wieder töten zu dürfen.
Weißt du wie eng die Grenze zwischen bewußtr Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz liegt? Weißt du, wie groß der Unterschied der Freiheitsstrafe ist?
Weißt du wie leicht du, durch klitze kleine Unterschiede bei der Formulierung von der fahrlässigen Tötung in den Bereich der des Mordes kommst?

Wenn nein, hier mal ein Auszug aus nem Vernehmungsprotokoll:

Frage: Wie lag denn ihr Vater auf dem Bett, und wo haben sie genau hingeschlagen?
Antwort: Vater lag auf der Seite in Richtung Ofen. WO ich hingeschlagen habe, weiß ich nicht genau.
Frage: War es ihnen egal?
Antwort: Ja
Wo haben SIe denn ihrer MEinung nach hingeschlagen?
Antwort: Nur auf den Kopp, mal auf die Seite und mal ruff
Frage:  Da es ihnen egal war, wo SIe hinschlugen, muss ich daraus schließen, dass Sie ihren Vater auf jeden Fall töten wollten. Ist das richtig?
Antwort: Töten wollte ich ihn ja nun ausgerechnet nicht.
Frage: Was passiert wohl, wenn man einem Menschen sieben bis acht Mal ziemlich kräftig mit einem Hammer schlägt, insbesondere dann, wenn man dabei nur den Kopf trifft?
Antwort: Das er tot ist oder was. Aber er hat doch noch geatmet, als er bei uns abgeholt wurde.
FRage: Aus ihrer Antwort muss ich entnehmen, dass sie mit dem Tod ihres Vaters gerechnet und den Tod somit in Kauf genommen haben?
Antwort: Ja
Frage: Ich frage SIe nochmal, was sie mit ihrer Tat bezwecken und was wohl geschieht, wenn man einem Menschen sieben- bis achtmal einen Hammer auf den Kopf schlägt.
Antwort: Ich wollte Ruhe haben.


Bei der Vernehmung sagt der Verdächtige zunächst, dass er den Vater gerade nicht töten wollte. Durch die Frage des Polizisten, ob er den To in Kauf genommen hat, rutscht man in die Schiene Vorsatz.
Hätte der Polizist gefragt, ob er darauf vertraut habe, dass der Tod nicht eintritt und er mit Ja geantwortet hätte, wären wir bei ner Körperverletzung mit Todesfolge.

Und da meinst du, jeder Mörder hätte den Tod verdient?
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Wieso hinkt mein Vergleich?! Es fängt doch im Kleinen an! Und unsere Gesellschaft ist nunmal auf Regeln aufgebaut...anders kann es nicht funktionieren!!! Und da ist es letztendlich vollkommen egal, ob es im Forum ist, oder im "realen" Leben. Regeln sind Regeln, die man einzuhalten hat.

Des Weiteren drehst du mir meine Worte im Mund um! Ich habe nie geschrieben, dass ich es für ein Gerücht halte, dass die meisten Straftaten unter Leuten  geschehen, die sich kennen. Ich halte es lediglich für ein Gerücht, dass der "klassische Mord" auf der Straße nicht existiert. Und ich stelle Mörder vielleicht  als blutrünstig dar, weil sie es sind! Für mich klingt das gerade so, als legitimierst du Mord...und Mord ist für mich nicht, wenn jemand auf mich eindrischt und ich mich wehre und der Kerl dann krepiert , weil er unglücklich auf die Umme bekommen hat. Mord ist für mich, wenn es Menschen trifft, die ohne irgendeine Art und Weise provoziert haben. Ich meine damit im Übrigen auch keine Unfälle....Und ich habe auch NIE geschrieben, dass jeder Mörder den Tod verdient hat...ich habe nur geschrieben, dass ich mich dafür ausspreche, dass solche Leute wirklich lebenslang hinter Gittern bleiben. Wenn dies nicht möglich ist, dann sollen sie halt lieber getötet werden, bevor sie wieder jemanden umbringen. Aber ich finde es bemerkenswert, dass solche Leute bei einigen schon fast nen Freifahrtschein haben und geradezu Mitleid für Ihre grausame Tat bekommen...  Und was ist denn nun eigentlich mit den Grundrechten der Opfer? Wurden die gefragt, ob ihr Leben durch ne andere Person beenden werden soll? Aber wahrscheinlich hinkt eh wieder alles...
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Um die Diskussion mal zu verbreitern, hier mal ein Text zum Thema Strafen und Serienmörder, welcher als Grundlage der Einführungsveranstaltungen im Strafrecht einiger Jahrgänge von Jura-Erstsemestern an der Uni Frankfurt war.
Ihr dürft mal raten, von wem der Text stammt.

Jürgen Bartsch tötete von 1962 bis 1966 vier Jungen; nach einem langen Prozeß wurde er 1968 zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Um auch nur eine kleine Chance zu haben, wieder in Freiheit zu kommen, ließ er sich im April 1976 kastrieren - und starb an den Folgen des Eingriffs.

Jürgen Bartsch und die Gesellschaft

Im Prozeß Jürgen Bartsch ist alles, alles Erdenkliche ge­schehen, um den entscheidenden Punkt herauszuhalten, ihn nicht zum Prozeßgegenstand, nicht zum öffentlichen Diskus­sionsgegenstand werden zu lassen. Man hat ihn in Bezug auf das Urteil herausgehalten, in bezug auf die Urteilsfindung und in der Urteilsbegründung - die Sache selbst bestand aus gar nichts anderem: Die Geschichte von Jürgen Bartsch und der Prozeß selbst offenbarten in unheimlicher Anhäufung im Elend dieser Person das Elend der Gesellschaft, in der er gelebt und gemordet hat - in kaum bezeichnetem, selten so kraß sichtbar werdendem Ausmaß. Aber das Gericht hat alles Menschenmögliche getan, um zu verhindern, daß die Ver­hältnisse, die an Jürgen Bartschs Entwicklung Pate gestanden haben, zum Prozeßgegenstand werden, alles, um die Mög­lichkeit auszuschließen, daß der Junge sich bessert, aufhört zu morden, sich ändert, und hat damit gleich die andere Mög­lichkeit ausgeschaltet, daß diese Gesellschaft an diesem Prozeß begreift, daß sie änderungsbedürftig, änderbar ist. Der Gerichtsvorsitzende in seinem Schlußwort: ».. .und der Herrgott möge Ihnen helfen, daß auch Sie Ihre Triebe beherr­schen lernen.« Und der Herrgott möge uns helfen, die Augen zu verschließen vor dem, was in diesem Prozeß über die Än­derungsbedürftigkeit der Gesellschaft, in der wir leben, hoch­gekommen ist.
Mit der Adoption fing es an. Sieben Jahre lang mußten die Eltern Bartsch warten, bis sie ihn adoptieren konnten, wegen der »gewagten Abstammungsverhältnisse«, die darin bestan­den, daß der Vater Arbeiter und arm und ein Mann mit Familie war und die Mutter seit Jahren ohne Mann und nach­her krank, eine arme Frau. Ein Nazisud von Abstammungs­lehre spukte da in den Köpfen von Fürsorge und Jugendamt. Daß das Kind schon ein Jahr im Heim gewesen war, das hätte Sorgen machen müssen und zu dem Schluß führen: Schnell adoptieren, schnell klare Verhältnisse, schnell ein gesichertes Nest. Aber der Gerichtsvorsitzende bringt diesen NS-Biolo-gismus selbst noch mal auf, indem er zur Mutter sagt, der Junge sei ja nicht »ihr eigen Fleisch und Blut« gewesen, und der Vater ist ihn bis heute nicht los, wenn er sagt, mit einem eigenen Kind wäre man anders umgegangen, -weil kein Mensch ihm rechtzeitig gesagt hat, daß das Erbe egal ist, daß es auf das Milieu ankommt, daß davon und von nichts ande­rem die Zukunft des Kindes abhängt. Sieben Jahre hat man mit der Adoption gefackelt, das Kind in Unsicherheit gehal­ten, geglaubt, Adoption sei für das Kind eine Schande, was doch nur sein Glück und für die Eltern weiß Gott ehrenhaft ist.
Doch hat man das Kind ins Heim gegeben, weil die Mutter im Geschäft mitarbeiten mußte, weil der Konkurrenzkampf für einen kleinen Metzger hart ist, weil einer, der was zu essen verkauft, dabei um seine Existenz kämpfen muß. Und sie wußten nur den Heim-Ausweg, weil diese Gesellschaft sich immer noch nicht darauf eingerichtet hat, daß sie zehn Millio­nen berufstätige Frauen hat, und weit über eine Million berufstätige Mütter mit Kindern unter 14, die sich alle mehr oder weniger mit Notlösungen für ihre Kinder behelfen müs­sen, die Belastung von Beruf und Familie alleine durchstehen müssen, obwohl ihre Berufstätigkeit gesellschaftlich notwen­dig ist, aber die Kindergartenplätze sind rar, Ganztagsschule eine Utopie, Halbtagsarbeit kaum realisierbar.
Dann wechselt er das Heim, weil er altersmäßig aus dem ersten Heim herausgewachsen ist, weil Kinderheime in der Bundesrepublik in der überwiegenden Mehrzahl Altersgrup­penheime sind, Säuglingsheime, Kleinkinderheime, Schul­kinderheime, Lehrlingsheime, weil man Heimkinder, die ohnehin wegen ihrer Herkunft und Zukunft" in Angst und Unsicherheiten leben, mit Heimwechseln traktiert, das heißt Wechsel der Freunde, der Erziehungspersonen, der Umge­bung. Ein pädagogischer Wahnsinn - jedermann weiß es, aber man ändert es nicht, es fehlt nicht an Einsicht, es fehlt an Geld und Entschlossenheit.
Dann kommt er in eine katholisch-preußische Anstalt, mit 50 Kindern pro Schlafsaal, mit Prügelpädagogik, mit Spazier­gängen in Marschkolonnen, mit Aufsicht im Schlafsaal, mit Religion. Und da greift keine Jugendbehörde ein und schließt den Laden und entzieht den Erziehungsberechtigten die Er­ziehungsberechtigung.
Da läuft er weg und muß wieder hin und läuft wieder weg und landet auf einer Polizeistation. Polizei als pädagogische Einrichtung. Das paßt zu dem Vater mit dem Feldwebelton, der ja auch fand, Prügel schaden nichts, er solle ja auf das Leben vorbereitet werden. Weil er ein Vater ist, der nie auf das Leben vorbereitet wurde, sondern für den Kasernenhof und den Kasernenhof für das Leben hält. Und weil wir eine Familienpolitik haben, die nichts tut, um die Eltern über Erziehungsfragen aufzuklären, nichts.
Dann liebt er einen Jungen, ja er liebt ihn, und da hat er schon gelernt, daß Homosexualität eine »Schweinerei« ist und daß er nicht lieben darf, so daß Liebe Schuldgefühle in ihm erzeugt, weil eine anachronistische Fortpflanzungsmoral das Beste, was er in sich hat, was es gibt: Liebe als »Schwei­nerei« deklariert, so daß er sein Bestes für eine »Schweinerei« hält, so daß er es heimlich tun muß, schließlich kaufen muß, weshalb er jetzt wegen »gewerbsmäßiger Unzucht« bestraft wird, von einer Gesellschaft, die Liebe zur Schweinerei ge­macht hat, so daß es sie anders als käuflich nicht gibt.
Dann will er reden, sich aussprechen, aber in der katholi­schen Prügelanstalt war schon Silentium die Hauptsache, und der Vater hört auf der Fahrt zum Schlachthof eine halbe Stunde Radio, und Samstagabend ist Fernsehen, und der Kaplan, dem gegenüber er endlich zu Wort kommt, als schon ein Kind tot ist, der gibt die Rede weiter an den lieben Gott, schweigt, verweigert die menschliche, die einzig mögliche Antwort, daß man sich endlich mit diesem Jungen beschäf­tigt, und wenn es der Staatsanwalt ist, daß endlich einer sich ihm zuwendet, kapiert, daß das ein Mensch ist, der wie alle anderen ohne Kommunikation nicht leben kann.
Da kommt er in die Metzgerlehre, da flucht der Vater über die Jugendschutzgesetzgebung, die es verhindert, daß Kinder schon 60 Stunden in der Woche arbeiten, holt ihn in den eige­nen Laden, läßt ihn 60 Wochenstunden schuften, und kein Gewerbeaufsichtsamt schaltet sich ein, kontrolliert, verbietet das, denn Gewerbeaufsichtsbeamte werden schlecht bezahlt, also leidet man unter Personalmangel, also kann man Geset­zesverletzungen nicht entdecken, also arbeitet Jürgen Bartsch 60 Wochenstunden, also hat er keine Freunde, kein legales Eigenleben, also führt er ein Doppelleben, weil er nicht tot­zukriegen ist, zählebig, noch nicht aufgegeben hat, obwohl aufgegeben ist, jedenfalls vom zuständigen Gewerbeauf­sichtsamt, das die Jugendschutzgesetzgebung ein Papier sein, keine Praxis werden läßt.
Aber die Mutter macht auf den Gerichtsvorsitzenden einen ausgezeichneten Eindruck, weil sie »sauber« und »adrett« ist, und hat ja auch aufgepaßt, daß er immer seine Suppe aß und die Uhr nur sonntags am Arm trug und Pünktlichkeit lernte und sich täglich wusch - hat die Kasernenhoferwartungen des Vaters am Kind durchgeführt, eine Erziehungsmethode, die sich an den Stechuhrbedürfnissen der Industrie orientiert statt an den Bedürfnissen des Kindes, die alles verlangt und wenig zu geben bereit und fähig ist, zu einer Zeit, wo es das Recht des Kindes ist, alles zu verlangen und erst wenig zu geben, wenn es gedeihen soll. Eine unberatene Frau, eine weitverbreitete Erziehungsmethode, nicht auszumalende Kinderleiden erzeugend.
Aber für das Gericht ist der Heimausweg keine Katastro­phe, für das Gericht ist Prügelpädagogik kein Prozeßgegen­stand, für das Gericht ist eine 60-Stunden-Woche gerade recht, damit er auf keine dummen Gedanken kommt, für das Gericht macht eine Mutter mit Kasernenhoferziehung einen »ausgezeichneten« Eindruck. Und für den Gutachter Bresser ist die Aufforderung, ein Gutachten zu machen, die Auffor­derung, sich auf das zu beschränken, was das Gericht vom Gutachten verlangt. Und für den Gutachter Lauber sind Bartschs in die Zellenwand gekritzelte Briefe nur Versuche, Mitleid zu erregen, obwohl sie genau das sind, legitimerweise genau das sind, Signale seiner ungedeckten Bedürfnisse, zu spät eingekritzelt, gewiß, grauenhaft zu spät. Und für den Verteidiger ist der Wille des Angeklagten maßgeblich, des unberatenen, dessen Leben verkorkst ist, der Verteidiger be­greift nicht, daß er hier nicht Jürgen Bartsch zu verteidigen hat, sondern Hunderttausende von Kindern, Adoptivkinder, Heimkinder, homosexuelle Kinder, geprügelte Kinder, aus­gebeutete Kinder. Er schweigt.
Und der Gerichtsvorsitzende schweigt, als das Publikum im Gerichtssaal auf das Urteil »Lebenslänglich« hin klatscht und Bravo ruft, wo Beifalls- und Mißfallensbekundungen aus gutem Grund sonst gerügt werden, schweigt, wo eine Gesell­schaft sich durch ihren Haß auf einen Kindermörder jenes gute Gewissen verschafft, das sie braucht, um zum Kinder­morden in Vietnam schweigen zu können und zur Barbarei im Umgang mit Kindern im eigenen Land, in der eigenen Familie. Und keine Zeitung klopft einem Gerichts-Vorsitzen­den auf die Finger, der den Journalisten erzählt, er brauche zur Beurteilung des Falles »Fingerspitzengefühl«, und dabei würde es ihm helfen, daß er Musik liebt und Klavier spielt. Himmelschreiende Mißstände kamen in Wuppertal zur Sprache, und der Gerichtsvorsitzende holt sich am Klavier die Erleuchtung.
Jürgen Bartschs Leben ist verpfuscht. Aber die Kriminali­tät, die in Wuppertal Prozeßgegenstand war, geht weiter, die Verhältnisse bleiben dieselben, die Kindermörder und kla­vierspielende Gerichtsvorsitzende hervorbringt. Es stimmt schon, wenn gesagt wird, der Bartsch-Prozeß sei ein Jahr­hundert-Prozeß gewesen. Das Gericht aber und die Presse haben alles getan, ihn nicht dazu werden zu lassen. Die Kriminalität geht weiter.

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Ich glaube zu wissen, das es die Ulrike Meinhoff war.....
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sehr gut


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