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Abmahnungen

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general_chang schrieb:
Wobei ich nun nicht weiß wie es bei offizellen channels (vor allen bei myvideo in deutschland) ist. Dort gibt es ja von jeden Star nen eigenen Channel mit den Musikvideos. Ob man wenn man da nun runter lädt irgendwie verfolgt wird kann ich nicht sagen


Bei all diesen offiziellen Channels versichert der Uploader, hierzu berechtigt zu sein. Hierauf darf man nach der Rechtsprechung als Downloader vertrauen.
Bei den P2P Sites ist es hingegen nach der Rechtssprechung für jeden offenkundig, dass die Angebote illegal sind. Hier handelt man auch als Downloader rechtswidrig. In der Praxis werden aber derzeit nur Fälle abgemahnt, in denen man beim Download gleichzeitig zum Uploader wird.
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Wobei man zur Vollständigkeit sagen muss, dass die oben getroffene Aussage, dass nur der Upload strafbar ist nicht mehr stimmt und das schon seit 2008.

Hier in Österreich sieht die Sache da schon besser aus
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stefank schrieb:
general_chang schrieb:
Wobei ich nun nicht weiß wie es bei offizellen channels (vor allen bei myvideo in deutschland) ist. Dort gibt es ja von jeden Star nen eigenen Channel mit den Musikvideos. Ob man wenn man da nun runter lädt irgendwie verfolgt wird kann ich nicht sagen


Bei all diesen offiziellen Channels versichert der Uploader, hierzu berechtigt zu sein. Hierauf darf man nach der Rechtsprechung als Downloader vertrauen.
Bei den P2P Sites ist es hingegen nach der Rechtssprechung für jeden offenkundig, dass die Angebote illegal sind. Hier handelt man auch als Downloader rechtswidrig. In der Praxis werden aber derzeit nur Fälle abgemahnt, in denen man beim Download gleichzeitig zum Uploader wird.  


Stimmt aber meiner ansicht nach so auch nicht ganz . Strafbar ist nur wenn ich ein komplettes Paket (lieb,Film) anbiete und zweifelsfrei nachweisbar ist welchen inhalt dieses hatte.
Ansonsten kann man sciher immer darauf berufen das in dem File was anderes war als draufstand.
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crasher1985 schrieb:
stefank schrieb:
general_chang schrieb:
Wobei ich nun nicht weiß wie es bei offizellen channels (vor allen bei myvideo in deutschland) ist. Dort gibt es ja von jeden Star nen eigenen Channel mit den Musikvideos. Ob man wenn man da nun runter lädt irgendwie verfolgt wird kann ich nicht sagen


Bei all diesen offiziellen Channels versichert der Uploader, hierzu berechtigt zu sein. Hierauf darf man nach der Rechtsprechung als Downloader vertrauen.
Bei den P2P Sites ist es hingegen nach der Rechtssprechung für jeden offenkundig, dass die Angebote illegal sind. Hier handelt man auch als Downloader rechtswidrig. In der Praxis werden aber derzeit nur Fälle abgemahnt, in denen man beim Download gleichzeitig zum Uploader wird.  


Stimmt aber meiner ansicht nach so auch nicht ganz . Strafbar ist nur wenn ich ein komplettes Paket (lieb,Film) anbiete und zweifelsfrei nachweisbar ist welchen inhalt dieses hatte.
Ansonsten kann man sciher immer darauf berufen das in dem File was anderes war als draufstand.  


Das würde als unzulässige Schutzbehauptung gewertet werden. Die Tatsache, dass "Lied XY" draufsteht, führt zu einem Anscheinsbeweis. Das bedeutet, dass sich die Beweislast umkehrt, nun muss der Verletzer beweisen, dass etwas anderes drin war.
Die hier immer wieder erwähnte Strafbarkeit spielt übrigens heute nur noch eine geringe Rolle. Dies war früher wichtig, als die Abmahner nur über den Umweg bei der Staatsanwaltschaft die Identität des Verletzers erfahren konnten. Heute müssen die Provider die Adresse direkt an den Abmahner herausgeben. Das Verfahren läuft dann auf zivilrechtlicher Basis im Wege der Abmahnung und Schadenersatzforderung.
Strafverfahren finden i.d.R. nur noch bei gewerblichen Verletzern statt.
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stefank schrieb:
crasher1985 schrieb:
stefank schrieb:
general_chang schrieb:
Wobei ich nun nicht weiß wie es bei offizellen channels (vor allen bei myvideo in deutschland) ist. Dort gibt es ja von jeden Star nen eigenen Channel mit den Musikvideos. Ob man wenn man da nun runter lädt irgendwie verfolgt wird kann ich nicht sagen


Bei all diesen offiziellen Channels versichert der Uploader, hierzu berechtigt zu sein. Hierauf darf man nach der Rechtsprechung als Downloader vertrauen.
Bei den P2P Sites ist es hingegen nach der Rechtssprechung für jeden offenkundig, dass die Angebote illegal sind. Hier handelt man auch als Downloader rechtswidrig. In der Praxis werden aber derzeit nur Fälle abgemahnt, in denen man beim Download gleichzeitig zum Uploader wird.  


Stimmt aber meiner ansicht nach so auch nicht ganz . Strafbar ist nur wenn ich ein komplettes Paket (lieb,Film) anbiete und zweifelsfrei nachweisbar ist welchen inhalt dieses hatte.
Ansonsten kann man sciher immer darauf berufen das in dem File was anderes war als draufstand.  


Das würde als unzulässige Schutzbehauptung gewertet werden. Die Tatsache, dass "Lied XY" draufsteht, führt zu einem Anscheinsbeweis. Das bedeutet, dass sich die Beweislast umkehrt, nun muss der Verletzer beweisen, dass etwas anderes drin war.
Die hier immer wieder erwähnte Strafbarkeit spielt übrigens heute nur noch eine geringe Rolle. Dies war früher wichtig, als die Abmahner nur über den Umweg bei der Staatsanwaltschaft die Identität des Verletzers erfahren konnten. Heute müssen die Provider die Adresse direkt an den Abmahner herausgeben. Das Verfahren läuft dann auf zivilrechtlicher Basis im Wege der Abmahnung und Schadenersatzforderung.
Strafverfahren finden i.d.R. nur noch bei gewerblichen Verletzern statt.


Mhh schon intressant. muss mal nebenbei fragen bist du jurist?

Aber mal abgesehen von der Staatsanwaltschaft ist mir persönlich kein fall bekannt wo eine Klage kam. Ich persönlich durfte auch schon 3 Abmahnungen aus der post holen wobei eine direkt geschreddert wurde weil es keinen Sinn ergab.


Vllt. hier auch nochmal der Hinweis an alle die sowas bekommen. schaut euch mal die IP Adresse an meine hatte irgendwas mit 88.395.... dementsprechend nicht möglich.
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crasher1985 schrieb:
Vllt. hier auch nochmal der Hinweis an alle die sowas bekommen. schaut euch mal die IP Adresse an meine hatte irgendwas mit 88.395.... dementsprechend nicht möglich.

Also, so was ist ja schon extrem dreist. Da müsste man normalerweise sofort den Abmahner anzeigen, da in so einem Fall ja wirklich einfach mal so Briefe verschickt wurden. Allein an dieser IP wird ja schon gezeigt, dass es absolut unmöglich ist, unter dieser den betroffenen erwischt zu haben.
Hätte sowas Chancen?
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crasher1985 schrieb:
Mhh schon intressant. muss mal nebenbei fragen bist du jurist?



Wie kommst du nur darauf? Spezialgebiet Urheber-, Verlags- und Medienrecht.
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Servus,

nach der Verhaftung von Kim Schmitz (Megaupload) rollt wieder eine Abmahnwelle durchs Land. Gestern hat es mich auch erwischt. Eine 750 Euroabmahnung. Da es sich um ein einzelnes Lied aus einem Album handelte habe ich natürlich Bedenken das da noch mehr kommt.

Habe nun die Sache dem Anwalt übergeben. Ist zwar auch etwas teuer aber vielleicht besser so. Dabei wird jetzt auch eine mod.UE an sämtliche Abmahnkanzeleien geschickt. Bin gespannt wie es da weitergeht.

War jetzt nur mal meine Erfahrung.
PS. Man muss immer richtig auf die Schnauze fallen um zu merken das es weh tut.

Gruß Goliath
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Also diese Seiten wie Megaupload usw. verstehe ich eh nicht. Man registriert sich und zahlt noch monatlich dafür, dass man  Dateien runterladen kann, die doch oftmals offensichtlich gegen das Urheberrecht verstoßen.
Das ist ja wie bei einem Einbruch eine Visitenkarte zu hinterlassen. Oder wie einen schriftlichen Vertrag über ein Marihuana-Abo zu schließen, der dann fein säuberlich unterzeichnet in den Aktenschrank wandert. Bezahlung am Besten per Dauerauftrag oder Einzugsermächtigung....  
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Goliath schrieb:
Servus,

nach der Verhaftung von Kim Schmitz (Megaupload) rollt wieder eine Abmahnwelle durchs Land. Gestern hat es mich auch erwischt. Eine 750 Euroabmahnung. Da es sich um ein einzelnes Lied aus einem Album handelte habe ich natürlich Bedenken das da noch mehr kommt.

Habe nun die Sache dem Anwalt übergeben. Ist zwar auch etwas teuer aber vielleicht besser so. Dabei wird jetzt auch eine mod.UE an sämtliche Abmahnkanzeleien geschickt. Bin gespannt wie es da weitergeht.

War jetzt nur mal meine Erfahrung.
PS. Man muss immer richtig auf die Schnauze fallen um zu merken das es weh tut.

Gruß Goliath


Schon sehr viel Geld für nur ein einziges Lied. Davon hättest du dir xxxx Alben kaufen können

Ein Kollege von mir bekam damals mal irgendwas um die 3000-5000 € Strafe, aber wegen mehreren liedern.
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Milhouse van H. schrieb:
Also diese Seiten wie Megaupload usw. verstehe ich eh nicht. Man registriert sich und zahlt noch monatlich dafür, dass man  Dateien runterladen kann, die doch oftmals offensichtlich gegen das Urheberrecht verstoßen.
Das ist ja wie bei einem Einbruch eine Visitenkarte zu hinterlassen. Oder wie einen schriftlichen Vertrag über ein Marihuana-Abo zu schließen, der dann fein säuberlich unterzeichnet in den Aktenschrank wandert. Bezahlung am Besten per Dauerauftrag oder Einzugsermächtigung....    


Wobei es meines erachtens nicht ausreicht, allein Kunde bei Megaupload gewesen zu sein. Das ist ja kein vergehen. Man müsste schon einen illegalen download über eine IP beweisen, was ich als sehr hohen Aufwand einschätze bei Millionen Dateien und zigmillionen Downloads. An sowas ist die deutschte/amerikanische staatsanwaltschaft nicht interessiert. Die machen einfach den ganzen Laden dicht, Prolem behoben. Und die abmahnfirmen kommen ja gar nicht and die internen Geschäftspapiere von MUload  ran.

Das einzige was in Deutschland beisher verfolgt wird, ist P2P über den zivilrechtlichen weg. daher: finger weg von Torrents!

server Downloads/Stream rippen werden hingegen nicht verfolgt.
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marcelninho85 schrieb:

server Downloads [...] werden hingegen nicht verfolgt.
Aber Goliaths Abmahnung resultiert doch aus Megaupload. Das ist doch ein Server Download, oder ist mein Wissen da nicht korrekt?
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Goliath schrieb:
Servus,

nach der Verhaftung von Kim Schmitz (Megaupload) rollt wieder eine Abmahnwelle durchs Land.


steht nach meinem Verständniss nicht in zusammenhang mit dem Satz unten

Goliath schrieb:
Gestern hat es mich auch erwischt. Eine 750 Euroabmahnung.


Auch goliath hats definitiv mit Torrents/P2P verkaggt. Mag sein, dass die Abmahnanwälte die derzeite Offensive der Industrie motiviert. Aber es ist halt für schäbige deutsche Abmahnanwälte nicht möglich an Kundendaten von Muload zu kommen. einfach eine geschützte Datei im P2P von irgendwem mit deutscher Ip ziehen und ein Standartbrief zu verschicken ist dagegen seeeehr simpel.Kann der Prakti machen. Gelddruckmaschine für die Anwälte.
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marcelninho85 schrieb:
Goliath schrieb:
Servus,

nach der Verhaftung von Kim Schmitz (Megaupload) rollt wieder eine Abmahnwelle durchs Land.


steht nach meinem Verständniss nicht in zusammenhang mit dem Satz unten

Goliath schrieb:
Gestern hat es mich auch erwischt. Eine 750 Euroabmahnung.


Auch goliath hats definitiv mit Torrents/P2P verkaggt. Mag sein, dass die Abmahnanwälte die derzeite Offensive der Industrie motiviert. Aber es ist halt für schäbige deutsche Abmahnanwälte nicht möglich an Kundendaten von Muload zu kommen. einfach eine geschützte Datei im P2P von irgendwem mit deutscher Ip ziehen und ein Standartbrief zu verschicken ist dagegen seeeehr simpel.Kann der Prakti machen. Gelddruckmaschine für die Anwälte.


Ja, ok. Das kann natürlich sein. Ich hatte es als direkten Zusammenhang interpretiert, dass es nämlich im Zuge der Verhaftung und der vermutlichen Offenlegung der Kundendaten geschehen ist.
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Milhouse van H. schrieb:
marcelninho85 schrieb:
Goliath schrieb:
Servus,

nach der Verhaftung von Kim Schmitz (Megaupload) rollt wieder eine Abmahnwelle durchs Land.


steht nach meinem Verständniss nicht in zusammenhang mit dem Satz unten

Goliath schrieb:
Gestern hat es mich auch erwischt. Eine 750 Euroabmahnung.


Auch goliath hats definitiv mit Torrents/P2P verkaggt. Mag sein, dass die Abmahnanwälte die derzeite Offensive der Industrie motiviert. Aber es ist halt für schäbige deutsche Abmahnanwälte nicht möglich an Kundendaten von Muload zu kommen. einfach eine geschützte Datei im P2P von irgendwem mit deutscher Ip ziehen und ein Standartbrief zu verschicken ist dagegen seeeehr simpel.Kann der Prakti machen. Gelddruckmaschine für die Anwälte.


Ja, ok. Das kann natürlich sein. Ich hatte es als direkten Zusammenhang interpretiert, dass es nämlich im Zuge der Verhaftung und der vermutlichen Offenlegung der Kundendaten geschehen ist.


Kundendaten im Sinne von Leute, die bei Megaupload Geld gelassen haben, Premium Nutzer also. Darüberhinaus stellt sich die Frage, ob man alleine aus der Tatsache, dass jemand Geld an MU überwiesen hat auch urheberrechtliches geschütztes Material heruntergeladen hat. Inwiefern da nämlich Logs bestehen scheint z.Z. nicht (öffentlich) bekannt.
Selbst die Auswertung dieser Daten würde schon ein bisschen zeit in Anspruch nehmen, daher kann ich mir nicht vorstellen, dass die Abmahnung sich auf einen MU Download bezieht.

Im übrigen bei den P2P Netzwerken kann man doch einstellen, ob man seeded bzw. nur leecht, zumindest ging/geht das bei diversen Gnutella Clients.
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Goliath schrieb:
Servus,

nach der Verhaftung von Kim Schmitz (Megaupload) rollt wieder eine Abmahnwelle durchs Land. Gestern hat es mich auch erwischt. Eine 750 Euroabmahnung. Da es sich um ein einzelnes Lied aus einem Album handelte habe ich natürlich Bedenken das da noch mehr kommt.

Habe nun die Sache dem Anwalt übergeben. Ist zwar auch etwas teuer aber vielleicht besser so. Dabei wird jetzt auch eine mod.UE an sämtliche Abmahnkanzeleien geschickt. Bin gespannt wie es da weitergeht.

War jetzt nur mal meine Erfahrung.
PS. Man muss immer richtig auf die Schnauze fallen um zu merken das es weh tut.

Gruß Goliath


Ich hoffe, du wirst von deinem Anwalt nicht zu sehr geschröpft. Spezialisten, die bei der Abwehr solcher Abmahnungen eine Erfolgsquote von nahezu 100 Prozent haben (d.h., man muss weder die Lizenzstrafe noch die Kosten des Abmahnanwalts bezahlen), verlangen pro Abmahnung 100 Euro bzw. 500 Euro pauschal für eine beliebige Anzahl Abmahnungen.
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Ist vielleicht auch noch interessant, da auf megaupload evtl. übertragbar: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/02/12/kino-to-drohen-tausende-durchsuchungen/
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goyschak schrieb:
Ist vielleicht auch noch interessant, da auf megaupload evtl. übertragbar: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/02/12/kino-to-drohen-tausende-durchsuchungen/


Mir ist dieses Zitat ins Auge gestochen: "Das gilt insbesondere für die Frage des Vorsatzes. Immerhin streiten sich ja sogar die Juristen, ob das Anschauen eines Streams strafbar sein kann. Es liegt also nicht ganz fern, dass Nutzer durchaus “guten Glaubens” gewesen sein können."

Das ist so nicht korrekt. Worauf Herr Vetter hier anspielt ist ein Verbotsirrtum nach § 17 StGB, welcher ausnahmsweise bei Unvermeidbarkeit die Schuld entfallen lässt, aber nicht den Vorsatz.

Was denkt denn unser Experte stefank darüber? Insbesondere in Anbetracht des 44 a UrhG scheint mir das Argument, es handele sich nicht um eine Vervielfältigung, da keine dauerhafte Kopie erstellt wird, doch eher schwach.
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Sorry wenn ich es unklar ausgedrückt habe. Meine Abmahnung resultiert nicht von MU. Die allgemeine Abmahnwelle kommt wohl von der Schmitz Verhaftung. Davor war es ja relativ ruhig. Meine Abmahnung resultiert aus einer Torrentseite. Lt. Abmahnanwalt ist auch nicht der Download das Problem sondern der damit meist verbundene Upload. Mein Anwalt hat jetzt eine modifizierte Unterlassungserklärung und 44 vorbeugende Unterlassungserklärungen verschickt.
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KroateAusFfm schrieb:
goyschak schrieb:
Ist vielleicht auch noch interessant, da auf megaupload evtl. übertragbar: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/02/12/kino-to-drohen-tausende-durchsuchungen/


Mir ist dieses Zitat ins Auge gestochen: "Das gilt insbesondere für die Frage des Vorsatzes. Immerhin streiten sich ja sogar die Juristen, ob das Anschauen eines Streams strafbar sein kann. Es liegt also nicht ganz fern, dass Nutzer durchaus “guten Glaubens” gewesen sein können."

Das ist so nicht korrekt. Worauf Herr Vetter hier anspielt ist ein Verbotsirrtum nach § 17 StGB, welcher ausnahmsweise bei Unvermeidbarkeit die Schuld entfallen lässt, aber nicht den Vorsatz.

Was denkt denn unser Experte stefank darüber? Insbesondere in Anbetracht des 44 a UrhG scheint mir das Argument, es handele sich nicht um eine Vervielfältigung, da keine dauerhafte Kopie erstellt wird, doch eher schwach.


§ 44a UrhG und Streams sind ein prima Thema, um sich juristisch auszutoben, da es keine abschließende höchstrichterliche Rechtsprechung dazu gibt.
Hier mal der Gesetzeswortlaut:
§ 44a Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen
Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist,
1.    eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder
2.    eine rechtmäßige Nutzung
eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben.

Von Vervielfältigungshandlungen ist hier die Rede, weil auch beim Streamen im Cache eine vorübergehende Kopie zumindest von Teilen des Werks abgelegt wird. Da sind wir aber schon beim Vorsatz: Da den meisten Benutzern dies unbekannt ist, könnte es am Wissen über ein Tatbestandselement, hier die Vervielfältigung, fehlen.
Wenn man den Vorsatz bejaht, scheint die Sache auf den ersten Blick klar zu sein. § 44a erlaubt unter 2. nur die begleitende oder flüchtige Kopie, wenn dadurch eine rechtmäßige Benutzung des Werks ermöglicht werden soll. Auch dem Laien sollte klar sein, dass das Komplettangebot z.B. eines brandneuen Kinofilms kaum rechtmäßig sein kann.
Aber halt. Bezieht sich die angestrebte Benutzung beim Streamen denn auf die Vervielfältigung des Films? Im Regelfall wohl kaum. Die angestrebte Nutzung ist das Anschauen des Films. Und dieses ist für sich genommen rechtmäßig. Man darf sich ja auch bei einem Kumpel dessen raubkopierte DVD anschauen, ohne sich strafbar zu machen.
Selbstverständlich ist die Gegenansicht, die zu einer Unzulässigkeit des Streamanschauens gelangt, absolut vertretbar.  
 


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