Also wenn jemand bei der Geldübergabe geschnappt wird, sollte das Nachweis genug sein?
Falsch, es kann sich auch nur um einen Boten handeln, was bei solchen Fällen durchaus schon vorkam.
Und als Bote bin ich unschuldig oder wie? Klar, ich hole nen Sack Geld Irgendwo für Irgendjemanden ab und hab keine Ahnung worum es geht?
Mir ist auch klar, das es bei diesem Thema immer kontroverse Meinungen geben wird, ich sehe das Ganze eher aus der Sicht der Opfer, deren Leben nie wieder so sein wird wie es mal war. Deshalb habe ich mit den Tätern einfach kein Mitleid. Liegt wohl auch daran, das ich selbst mal mit ner Knarre am Kopf dastand und zuschauen musste wie 2 Spackos mir alles abnahmen und dann mit meinem Auto wegfuhren. Was ich denen alles gewünscht habe, will ich hier lieber nicht schildern.
Also wenn jemand bei der Geldübergabe geschnappt wird, sollte das Nachweis genug sein?
Falsch, es kann sich auch nur um einen Boten handeln, was bei solchen Fällen durchaus schon vorkam.
Und als Bote bin ich unschuldig oder wie? Klar, ich hole nen Sack Geld Irgendwo für Irgendjemanden ab und hab keine Ahnung worum es geht?
Ein Bote ist nicht komplett unschuldig, aber er weiss nicht wo das Opfer ist und dadrum ging es hier. Und das Boten oftmals nicht wissen um was es geht ist wahrlich nix neues, das kommt zu jeder Urlaubszeit x-mal vor.
propain schrieb: Und zum Glück war der Vorfall nicht z.B. in den USA, da kam es schon vor das solche Geständnisse nicht zugelassen wurden und der Täter durch sowas wie es Daschner abzog frei kam.
Das hätte hier auch passieren können. Zum Glück hat Gäfgen aber sein Geständnis vor Gericht wiederholt.
Im Unterschied zum Beweisverbot in Deutschland, bei dem tatsächlich nur das unter Zwang abgelegte Geständnis niocht verwertbar gewesen wäre, gilt in den USA die "fruit-of-the-poisonous-tree"-Lehre. So dürfen alle Beweise, die auch mittelbar nachfolgend aus einer nicht erlaubten Beweismethode folgen, nicht verwertet werden. Dort wäre also z.B. auch die Auffindung der Leiche nicht als Beweismittel zugelassen.
Grds. ist das richtig. Aber gerade was die Fernwirkung angeht, hat der EGMR eine etwas andere Ansicht als der BGH. Auch das Beweisverwertungsverbot des Art 3 EMRK und die Folgen für das fair-trial-prinzip hätten evtl. eine andere Bewertung des EGMR zur Folge gehabt, wenn Gäfgen das Geständnis nicht wiederholt hätte. In diesem Zusammenhang ist auch die Ausstrahlungswirkung des Art. 15 UNCAT zu nennen, wobei der EGMR da (noch) einen anderen Weg verfolgt. Aber das im Einzelnen hier auszuführen führt sicherlich zu weit.
Zur Klarstellung: Ich sage nicht, dass der EGMR in der Verurteilung einen Verstoß gegen die EMRK gesehen hätte, die Wahrscheinlichkeit für eine solche Entscheidung wäre jedoch ohne wiederholtes Geständnis gestiegen.
Also wenn jemand bei der Geldübergabe geschnappt wird, sollte das Nachweis genug sein?
Falsch, es kann sich auch nur um einen Boten handeln, was bei solchen Fällen durchaus schon vorkam.
Und als Bote bin ich unschuldig oder wie? Klar, ich hole nen Sack Geld Irgendwo für Irgendjemanden ab und hab keine Ahnung worum es geht?
Ein Bote ist nicht komplett unschuldig, aber er weiss nicht wo das Opfer ist und dadrum ging es hier. Und das Boten oftmals nicht wissen um was es geht ist wahrlich nix neues, das kommt zu jeder Urlaubszeit x-mal vor.
In diesem Fall hier hatte Gäfgen ja bereits zugegeben den Jungen entführt zu haben und beteuert, er sei noch am Leben. Aber den Aufenthaltsort verraten wollte er nicht. Nach 92h hatte die Polizei dann noch berechtigte Hoffnung das der Junge wirklich noch lebt und ein paar hatten den ***** in der Hose, sich auf dünnes Eis zu begeben und ihren Job für ein Menschenleben zu riskieren.
Und auch wenn man lediglich den Boten erwischt, irgendwas muss der ja auch wissen, der kann mit dem Lösegeld ja nicht machen was er will?
Also wenn jemand bei der Geldübergabe geschnappt wird, sollte das Nachweis genug sein?
Falsch, es kann sich auch nur um einen Boten handeln, was bei solchen Fällen durchaus schon vorkam.
Und als Bote bin ich unschuldig oder wie? Klar, ich hole nen Sack Geld Irgendwo für Irgendjemanden ab und hab keine Ahnung worum es geht?
Ein Bote ist nicht komplett unschuldig, aber er weiss nicht wo das Opfer ist und dadrum ging es hier. Und das Boten oftmals nicht wissen um was es geht ist wahrlich nix neues, das kommt zu jeder Urlaubszeit x-mal vor.
In diesem Fall hier hatte Gäfgen ja bereits zugegeben den Jungen entführt zu haben und beteuert, er sei noch am Leben. Aber den Aufenthaltsort verraten wollte er nicht. Nach 92h hatte die Polizei dann noch berechtigte Hoffnung das der Junge wirklich noch lebt und ein paar hatten den ***** in der Hose, sich auf dünnes Eis zu begeben und ihren Job für ein Menschenleben zu riskieren.
Und auch wenn man lediglich den Boten erwischt, irgendwas muss der ja auch wissen, der kann mit dem Lösegeld ja nicht machen was er will?
Du kannst Fallbeispiele bilden, wie du lustig bist, am Ende plädierst du für Folter. Das ist nicht vertretbar.
Du kannst Fallbeispiele bilden, wie du lustig bist, am Ende plädierst du für Folter. Das ist nicht vertretbar.
Dass man Folter oder auch nur angedrohte Folter nicht akzeptieren kann, steht hier wohl außerhalb jeder Debatte. Auch nicht in Ausnahmefällen, weil man vielleicht ein Meschenleben retten könnte. Dann hat man irgendwann die Probleme, wenn man die Grenze ziehen will, bis zu welchen "Notsituationen" die Androhung von Folter noch gerechtfertigt ist.
Aber die Dreistigkeit zu haben, für einen einzigen Satz noch Schmerzensgeld zu verlangen, jahrelang mit irgendwelchen Spielereien die Justiz zu beschäftigen und darüber hinaus auch das nächste juristische Geplänkel (komplette Wiederaufnahme des Verfahrens) schon vorbereitet zu haben - das geht überhaupt nicht.
Wer vertritt so jemanden? Gibt es unter Anwälten keine Berufsehre oder hat man keine Skrupel, wenn man sich irgendwie einen Namen machen kann?
Gäfgen hatte kein Problem damit, ein unschuldiges Kind zu töten, aber ein einziger Satz eines Polizisten soll ihn psychisch son umgeworfen haben? Lächerlich!
Am besten wäre es, wenn er psychisch so labil wäre, dass er sich endlich aufhängt - dann wäre allen geholfen und es wäre endlich Ruhe!
viel zu viel gebabbel um einen mann, der sowieso nicht wieder raus kommt.
juristische spitzfindigkeiten finde ich in dem fall vernachlässigenswert.
Oh ja. Dieses öffentliche Getue wirkt sehr aufgesetzt und bewußt eingesetzt.
Lieschen Müller ist empört.
Auf der anderen Seite wollen wir aber als aufgeklärte Gesellschaft selbstverständlich kein Mittelalter im Sinne von "Auge um Auge"
Die künstliche und oberflächliche Diskussion macht einem sehr nachdenklich ( hat so was von:keine Gnade, härteste Strafen.... bis sich der Kreis sogar evtl. bis hin zu mehr Überwachung schließt).
in der öffentl. Meinung wird dieser Fall nach meiner Empfindung ein gutes Stück mißbraucht.
Von mir aus soll Gäfgen halt die 3000 kriegen, sie werden ja, wie eben vernommen, nur von den 71000 Schulden beim Staat wegen dem Prozess abgezogen.
Das wird jetzt mal eben allgemein und wohl auch von der StA behauptet. Ich denke aber mal schwer, dass da der § 393 BGB entgegensteht.
Da fragt man sich schon, wie dumm unsere Justiz manchmal ist. Wie kann man aus irgendwelchen "dem Zeigen wirs jetzt"-Gefühlen heraus, dem Täter und damit unweigerlich auch dem Volkszorn jetzt schon wieder eine solche Steilvorlage bieten...
Aufrechnen kann man wohl nicht, aber pfänden kann man dann doch? Er bekommt die 3000 Euro, diese aber sofort wieder gepfändet. Ist zwar im Endeffekt nichts anderes, aber das müsste juristisch möglich sein, oder?
Basaltkopp schrieb: Aufrechnen kann man wohl nicht, aber pfänden kann man dann doch? Er bekommt die 3000 Euro, diese aber sofort wieder gepfändet. Ist zwar im Endeffekt nichts anderes, aber das müsste juristisch möglich sein, oder?
Das ist eine gute Frage. Riecht aber, wie Du ja schon selbst schreibst, wie ein ziemlich eindeutiger Umgehungsversuch der gesetzlichen Wertungen. Mag sich mal ein Praktiker dazu äußern?
Basaltkopp schrieb: Aufrechnen kann man wohl nicht, aber pfänden kann man dann doch? Er bekommt die 3000 Euro, diese aber sofort wieder gepfändet. Ist zwar im Endeffekt nichts anderes, aber das müsste juristisch möglich sein, oder?
Das ist eine gute Frage. Riecht aber, wie Du ja schon selbst schreibst, wie ein ziemlich eindeutiger Umgehungsversuch der gesetzlichen Wertungen. Mag sich mal ein Praktiker dazu äußern?
Basaltkopp schrieb: Aufrechnen kann man wohl nicht, aber pfänden kann man dann doch? Er bekommt die 3000 Euro, diese aber sofort wieder gepfändet. Ist zwar im Endeffekt nichts anderes, aber das müsste juristisch möglich sein, oder?
HeinzGründel schrieb: Und das besonders schöne ist...diese Forderung ist nicht mal pfändbar.
Und als Bote bin ich unschuldig oder wie?
Klar, ich hole nen Sack Geld Irgendwo für Irgendjemanden ab und hab keine Ahnung worum es geht?
Mir ist auch klar, das es bei diesem Thema immer kontroverse Meinungen geben wird, ich sehe das Ganze eher aus der Sicht der Opfer, deren Leben nie wieder so sein wird wie es mal war. Deshalb habe ich mit den Tätern einfach kein Mitleid. Liegt wohl auch daran, das ich selbst mal mit ner Knarre am Kopf dastand und zuschauen musste wie 2 Spackos mir alles abnahmen und dann mit meinem Auto wegfuhren. Was ich denen alles gewünscht habe, will ich hier lieber nicht schildern.
Ein Bote ist nicht komplett unschuldig, aber er weiss nicht wo das Opfer ist und dadrum ging es hier. Und das Boten oftmals nicht wissen um was es geht ist wahrlich nix neues, das kommt zu jeder Urlaubszeit x-mal vor.
Grds. ist das richtig. Aber gerade was die Fernwirkung angeht, hat der EGMR eine etwas andere Ansicht als der BGH. Auch das Beweisverwertungsverbot des Art 3 EMRK und die Folgen für das fair-trial-prinzip hätten evtl. eine andere Bewertung des EGMR zur Folge gehabt, wenn Gäfgen das Geständnis nicht wiederholt hätte. In diesem Zusammenhang ist auch die Ausstrahlungswirkung des Art. 15 UNCAT zu nennen, wobei der EGMR da (noch) einen anderen Weg verfolgt. Aber das im Einzelnen hier auszuführen führt sicherlich zu weit.
Zur Klarstellung: Ich sage nicht, dass der EGMR in der Verurteilung einen Verstoß gegen die EMRK gesehen hätte, die Wahrscheinlichkeit für eine solche Entscheidung wäre jedoch ohne wiederholtes Geständnis gestiegen.
In diesem Fall hier hatte Gäfgen ja bereits zugegeben den Jungen entführt zu haben und beteuert, er sei noch am Leben. Aber den Aufenthaltsort verraten wollte er nicht. Nach 92h hatte die Polizei dann noch berechtigte Hoffnung das der Junge wirklich noch lebt und ein paar hatten den ***** in der Hose, sich auf dünnes Eis zu begeben und ihren Job für ein Menschenleben zu riskieren.
Und auch wenn man lediglich den Boten erwischt, irgendwas muss der ja auch wissen, der kann mit dem Lösegeld ja nicht machen was er will?
Du kannst Fallbeispiele bilden, wie du lustig bist, am Ende plädierst du für Folter. Das ist nicht vertretbar.
Dass man Folter oder auch nur angedrohte Folter nicht akzeptieren kann, steht hier wohl außerhalb jeder Debatte. Auch nicht in Ausnahmefällen, weil man vielleicht ein Meschenleben retten könnte. Dann hat man irgendwann die Probleme, wenn man die Grenze ziehen will, bis zu welchen "Notsituationen" die Androhung von Folter noch gerechtfertigt ist.
Aber die Dreistigkeit zu haben, für einen einzigen Satz noch Schmerzensgeld zu verlangen, jahrelang mit irgendwelchen Spielereien die Justiz zu beschäftigen und darüber hinaus auch das nächste juristische Geplänkel (komplette Wiederaufnahme des Verfahrens) schon vorbereitet zu haben - das geht überhaupt nicht.
Wer vertritt so jemanden? Gibt es unter Anwälten keine Berufsehre oder hat man keine Skrupel, wenn man sich irgendwie einen Namen machen kann?
Gäfgen hatte kein Problem damit, ein unschuldiges Kind zu töten, aber ein einziger Satz eines Polizisten soll ihn psychisch son umgeworfen haben? Lächerlich!
Am besten wäre es, wenn er psychisch so labil wäre, dass er sich endlich aufhängt - dann wäre allen geholfen und es wäre endlich Ruhe!
http://www.bildblog.de/32476/die-perversion-des-rechtsstaats/
meine meinung:
viel zu viel gebabbel um einen mann, der sowieso nicht wieder raus kommt.
juristische spitzfindigkeiten finde ich in dem fall vernachlässigenswert.
Oh ja. Dieses öffentliche Getue wirkt sehr aufgesetzt und bewußt eingesetzt.
Lieschen Müller ist empört.
Auf der anderen Seite wollen wir aber als aufgeklärte Gesellschaft selbstverständlich kein Mittelalter im Sinne von "Auge um Auge"
Die künstliche und oberflächliche Diskussion macht einem sehr nachdenklich ( hat so was von:keine Gnade, härteste Strafen.... bis sich der Kreis sogar evtl. bis hin zu mehr Überwachung schließt).
in der öffentl. Meinung wird dieser Fall nach meiner Empfindung ein gutes Stück mißbraucht.
Das wird jetzt mal eben allgemein und wohl auch von der StA behauptet. Ich denke aber mal schwer, dass da der § 393 BGB entgegensteht.
Da fragt man sich schon, wie dumm unsere Justiz manchmal ist. Wie kann man aus irgendwelchen "dem Zeigen wirs jetzt"-Gefühlen heraus, dem Täter und damit unweigerlich auch dem Volkszorn jetzt schon wieder eine solche Steilvorlage bieten...
Das ist eine gute Frage. Riecht aber, wie Du ja schon selbst schreibst, wie ein ziemlich eindeutiger Umgehungsversuch der gesetzlichen Wertungen. Mag sich mal ein Praktiker dazu äußern?
Weder Pfändung noch Aufrechnung sind da wohl möglich, über ähnliches hat auch schon der BGH entschieden.
(Genauer nachzulesen hier: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/08/05/gfgen-wird-sein-geld-bekommen/ )
Ich frage mich nur, was diese Staatsanwältin da geritten hat...
Jetzt will die gute Frau Staatsanwältin dann doch erst mal prüfen:
http://www.n-tv.de/politik/Jurist-Gaefgen-darf-Geld-behalten-article3996996.html
Der Fernsehfilm der Woche im ZDF Sendung am 24.09.2012 20.15
Der Fall Jakob von Metzler
http://nachrichten.t-online.de/kindermoerder-gaefgen-wird-fuer-folterdrohung-entschaedigt/id_60213722/index
Ja und nein. Die Gesetze sind so und sie sind zurecht so.
Gäfgen soll einfach noch lange nach dem Abschluss seiner 15 Jahre Minimum drin bleiben. Der kann sein Geld kriegen, wenn es eh nix mehr wert ist.
Ich hoffe und wünsche ihm, dass er nach seiner ENtlassung draußen nichts zu lachen hat.