Erbärmlich ist der Anwalt, der so ein Mandat annimmt! Moral oder Anstand vs Kohle
Das sehe ich ganz anders. Wenn Einigkeit herrscht, dass vor dem Gesetz jeder gleich ist, und daran sollte kein Zweifel bestehen, dann muss auch jeder seine Rechte durchsetzen dürfen. Er hat Recht bekommen. Also hat sein Anwalt dem Recht zur Duchsetzung verholfen. Was könnte daran falsch sein?
Stört es Dich, dass auch Beschuldigte/Angeschuldigte/Angeklagte in Deutschland ihre ihnen von gesetzes wegen zustehenden Verfahrensrechte beanspruchen oder deute ich Deine Änderung der ursprünglichen Überschrift falsch?
Ja, du deutest es falsch
die Ueberschrift war nicht eindeutig, um was es geht und las sich als ob ein Kindermoerder freigesprochen wurde.
Aber danke fuer die nette Unterstellung!
Aufrichtige Entschuldigung meinerseits, dawiede! Es hatte mich auch sehr gewundert, weshalb der nachfragende Anhang ernstgemeint war.
Ich darf die Frage also an Brady weitergeben, wenn ich nun endlich richtig im Bilde bin.
Achso...aber keine seelischen Schmerzen haben...jemanden umzubringen...na dann..
Man kann als Rechtsstaat nicht argumentieren, dass jemand aus einer erlittenen Folter keine psychischen Schäden davonträgt, weil er als Mörder ohnehin einen an der Waffel hat.
Dass der Typ so ziemlich das Letzte ist, sollte allen klar sein...
Aber auch sowas hat Menschenrechte...
Erbärmlich ist der Anwalt, der so ein Mandat annimmt! Moral oder Anstand vs Kohle
Moral und Anstand ist also, dass "es" jegliche rechtsstaatliche Rechte verliert?
Nein, aber es ist auch nicht wirklich moralisch, dass ein nachgewiesen schuldiger Mörder auf diese Weise einen Freispruch erwirken will und dabei unterstützt wird.
Bis auf den einen bekannten Satz ist ihm doch gar nichts passiert! Soll ein Mörder freikommen, nur sich weil ein Polizist beim Versuch das Leben eines Kindes zu retten derbe im Ton vergriffen hat? Das kann ja wohl gar nicht sein, oder sieht das jemand ernsthaft anders?
Gängen hätte sich besser mal soviele Gedanken um die Menschenrechte von Jakob gemacht...
Ich sehe diese Posse als Schlag ins Gesicht der Familie von Metzeler.
Kann mit dem Urteil nichts anfangen. Klar ist die Verletzung der Menschenwürde ein Straftatbestand. Aber hätte man das nicht innerhalb Deutschlands gerichtlich klären können? Warum bekommt ein verurteilter(!) Kindesmörder überhaupt die Gelegenheit, mit seiner Klage bis in diese Instanz (auf diese große Bühne) zu gehen? Die Menschenwürde der Jungs, die in den Bremer Polizeikäfigen eingesperrt wurden, wurde mit Sicherheit auch verletzt und das Ganze dümpelt immernoch in irgendwelchen deutschen Aktenschränken rum.
Achso...aber keine seelischen Schmerzen haben...jemanden umzubringen...na dann..
Man kann als Rechtsstaat nicht argumentieren, dass jemand aus einer erlittenen Folter keine psychischen Schäden davonträgt, weil er als Mörder ohnehin einen an der Waffel hat.
Dass der Typ so ziemlich das Letzte ist, sollte allen klar sein...
Aber auch sowas hat Menschenrechte...
Erbärmlich ist der Anwalt, der so ein Mandat annimmt! Moral oder Anstand vs Kohle
Moral und Anstand ist also, dass "es" jegliche rechtsstaatliche Rechte verliert?
Nein, aber es ist auch nicht wirklich moralisch, dass ein nachgewiesen schuldiger Mörder auf diese Weise einen Freispruch erwirken will und dabei unterstützt wird.
Bis auf den einen bekannten Satz ist ihm doch gar nichts passiert! Soll ein Mörder freikommen, nur sich weil ein Polizist beim Versuch das Leben eines Kindes zu retten derbe im Ton vergriffen hat? Das kann ja wohl gar nicht sein, oder sieht das jemand ernsthaft anders?
Gängen hätte sich besser mal soviele Gedanken um die Menschenrechte von Jakob gemacht...
Ich sehe diese Posse als Schlag ins Gesicht der Familie von Metzeler.
B-W-X schrieb: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat dem Kindermörder Magnus Gäfgen bei seiner Folter-Klage Recht gegeben. Die Straßburger Richter verurteilten Deutschland, weil Polizisten dem heute 35-Jährigen während seiner Vernehmung mit Misshandlungen gedroht hatten. Gleichzeitig haben die Richter eine Wiederaufnahme des Verfahrens in Deutschland ausgeschlossen, weil der Prozess gegen Gäfgen fair gewesen sei. Der 35-Jährige hatte vor fast acht Jahren den Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und ermordet. Dafür verbüßt der ehemalige Jura-Student Gäfgen im hessischen Schwalmstadt eine lebenslange Haftstrafe.
Quelle: Bild
Damit war wohl zu rechnen.
Hört sich doch sehr gut an.
Mit dem Urteil wrden alle wichtigen Rechtsgrundsätze gewahrt.
So ist die Position von Verdächtigen(oder auch Straftätern usw. ) gestärkt.
Das beabsichtigte Spiel von Gäfgen ging gleichwohl nicht auf. Was mich ebenso freut und beruhigt.
Ziel war doch letztlich die Wiederaufnahme des Verfahrens. Zu welchem Zweck wohl? Sicher nicht, um sich zusätzlich noch die anschließende Sicherungsverwahrung abzuholen...
Nein, aber es ist auch nicht wirklich moralisch, dass ein nachgewiesen schuldiger Mörder auf diese Weise einen Freispruch erwirken will und dabei unterstützt wird.
Bis auf den einen bekannten Satz ist ihm doch gar nichts passiert! Soll ein Mörder freikommen, nur sich weil ein Polizist beim Versuch das Leben eines Kindes zu retten derbe im Ton vergriffen hat? Das kann ja wohl gar nicht sein, oder sieht das jemand ernsthaft anders?
Gängen hätte sich besser mal soviele Gedanken um die Menschenrechte von Jakob gemacht...
Ich sehe diese Posse als Schlag ins Gesicht der Familie von Metzeler.
Ein Freispruch war nie ein Thema, da auch ohne ein Geständnis aufgrund eventueller Folterandrohung genügend andere Beweise für eine Verurteilung ausreichten.
Hier kommt wieder das Problem von gefühltem und gesprochenem Recht auf.Gefühlt hätte man von mir aus alles machen dürfen um das leben des Jungen zuretten.Klar ist mir das dies in einem Rechtsstaat nicht möglich sein kan.
Stört es Dich, dass auch Beschuldigte/Angeschuldigte/Angeklagte in Deutschland ihre ihnen von gesetzes wegen zustehenden Verfahrensrechte beanspruchen oder deute ich Deine Änderung der ursprünglichen Überschrift falsch?
Ja, du deutest es falsch
die Ueberschrift war nicht eindeutig, um was es geht und las sich als ob ein Kindermoerder freigesprochen wurde.
Aber danke fuer die nette Unterstellung!
Aufrichtige Entschuldigung meinerseits, dawiede! Es hatte mich auch sehr gewundert, weshalb der nachfragende Anhang ernstgemeint war.
Ich darf die Frage also an Brady weitergeben, wenn ich nun endlich richtig im Bilde bin.
Stört mich nicht...stört mich nur...sich hinzustellen und so zu machen als wäre das ganz ganz ganz ganz grausam gewesen, was im damals widerfahren ist...aber von Jakob spricht hier keine Sau mehr...
Stört es Dich, dass auch Beschuldigte/Angeschuldigte/Angeklagte in Deutschland ihre ihnen von gesetzes wegen zustehenden Verfahrensrechte beanspruchen oder deute ich Deine Änderung der ursprünglichen Überschrift falsch?
Ja, du deutest es falsch
die Ueberschrift war nicht eindeutig, um was es geht und las sich als ob ein Kindermoerder freigesprochen wurde.
Aber danke fuer die nette Unterstellung!
Aufrichtige Entschuldigung meinerseits, dawiede! Es hatte mich auch sehr gewundert, weshalb der nachfragende Anhang ernstgemeint war.
Ich darf die Frage also an Brady weitergeben, wenn ich nun endlich richtig im Bilde bin.
Stört mich nicht...stört mich nur...sich hinzustellen und so zu machen als wäre das ganz ganz ganz ganz grausam gewesen, was im damals widerfahren ist...aber von Jakob spricht hier keine Sau mehr...
Der Gäfgen ist und bleibt ein Wichtigtuer und nunmal ein Mörder. Dass der Gerichtshof Deutschlang wegen Anwendung von Folter bzw. wegen der Androhung in diesem Fall verurteilt, ist jetzt keine Überraschung. Mir ist nur wichtig, dass der Kerl nicht noch ein neues Verfahren bekommt. Der soll im Gefängnis schmoren und mit ein paar Familienvätern in den selben Duschraum gehen...
SGE_Werner schrieb: Der Gäfgen ist und bleibt ein Wichtigtuer und nunmal ein Mörder. Dass der Gerichtshof Deutschlang wegen Anwendung von Folter bzw. wegen der Androhung in diesem Fall verurteilt, ist jetzt keine Überraschung. Mir ist nur wichtig, dass der Kerl nicht noch ein neues Verfahren bekommt. Der soll im Gefängnis schmoren und mit ein paar Familienvätern in den selben Duschraum gehen...
kann man so unterschreiben, er hat zwar kein Mitleid verdient - aber Folter sollte in einem Rechtstaat ausgeschlossen sein. Die Häftlinge regeln das schon selber.
Das sehe ich ganz anders.
Wenn Einigkeit herrscht, dass vor dem Gesetz jeder gleich ist, und daran sollte kein Zweifel bestehen, dann muss auch jeder seine Rechte durchsetzen dürfen.
Er hat Recht bekommen. Also hat sein Anwalt dem Recht zur Duchsetzung verholfen. Was könnte daran falsch sein?
Aufrichtige Entschuldigung meinerseits, dawiede!
Es hatte mich auch sehr gewundert, weshalb der nachfragende Anhang ernstgemeint war.
Ich darf die Frage also an Brady weitergeben, wenn ich nun endlich richtig im Bilde bin.
Nein, aber es ist auch nicht wirklich moralisch, dass ein nachgewiesen schuldiger Mörder auf diese Weise einen Freispruch erwirken will und dabei unterstützt wird.
Bis auf den einen bekannten Satz ist ihm doch gar nichts passiert! Soll ein Mörder freikommen, nur sich weil ein Polizist beim Versuch das Leben eines Kindes zu retten derbe im Ton vergriffen hat? Das kann ja wohl gar nicht sein, oder sieht das jemand ernsthaft anders?
Gängen hätte sich besser mal soviele Gedanken um die Menschenrechte von Jakob gemacht...
Ich sehe diese Posse als Schlag ins Gesicht der Familie von Metzeler.
"Nach Auffassung der mit 17 Richtern besetzten Großen Kammer des Gerichtshofs könne die Verhörmethode jedoch nicht als Folter gelten. "
Die Menschenwürde der Jungs, die in den Bremer Polizeikäfigen eingesperrt wurden, wurde mit Sicherheit auch verletzt und das Ganze dümpelt immernoch in irgendwelchen deutschen Aktenschränken rum.
wer redet den von "freikommen"?
Informier dich erst, dann reden wir weiter
Hört sich doch sehr gut an.
Mit dem Urteil wrden alle wichtigen Rechtsgrundsätze gewahrt.
So ist die Position von Verdächtigen(oder auch Straftätern usw. ) gestärkt.
Das beabsichtigte Spiel von Gäfgen ging gleichwohl nicht auf. Was mich ebenso freut und beruhigt.
Alles o.K.
Wahrscheinlich werden wir zu einer Milliardenzahlung an ein südeuropäisches Land verknackt....
http://www.tagesschau.de/inland/gaefgen104.html
Ein Freispruch war nie ein Thema, da auch ohne ein Geständnis aufgrund eventueller Folterandrohung genügend andere Beweise für eine Verurteilung ausreichten.
Stört mich nicht...stört mich nur...sich hinzustellen und so zu machen als wäre das ganz ganz ganz ganz grausam gewesen, was im damals widerfahren ist...aber von Jakob spricht hier keine Sau mehr...
macht doch keiner
Doch der Penner...
hier im forum
Ich red doch net vom Forum...
aber ich
kann man so unterschreiben, er hat zwar kein Mitleid verdient - aber Folter sollte in einem Rechtstaat ausgeschlossen sein. Die Häftlinge regeln das schon selber.