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Europäischer Gerichtshof verurteilt Deutschland wegen Anwendung von Folter

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municadler schrieb:
wenkonaut schrieb:
@Misanthrop
Hm, ist ein schwieriger Sachverhalt und von daher auch schwierig hier zu debattieren. Ich wollte Dir auch keinesfalls unterstellen, dass Du unreflektiert hier etwas reinstellst. Mir war nur der zitierte Satz zu locker. Ich wäre als Vater sehr froh gewesen, wenn ein Polizist etwas "verschärfter" vorgagangen wäre, um damit möglicherweise das Leben meines Sohnes zu retten.

Und ja natürlich ist die Grenzziehung das Problem. Das ist sie aber doch immer, sonst wären die meisten Rechtsstreitigkeiten nicht vor Gericht. Kein Gesetz wirkt in einer Weise, dass es nicht von Fall zu Fall Diskussionen auslöst. OT: Kann man im Arbeitsrecht sehr schön sehen. In dem hier vorliegenden Fall halte ich das Urteil für gefährlich, der Kindsmörder (und der bleibt er m.E.) prozessiert sich in die Opferrolle.

Guantonamo ist schon von seiner Konstruktion, Ausmaß und Art etwas ganz anderes. Da sollte es keine 2 Meinungen geben.

Auch ich will das alles (Speicherung von Daten, etc.) nicht OHNE das ein konkreter Verdacht vorliegt. Du schreibst "so lange ich nicht verurteilt wurde". Wie bitte soll das gehen? Einige Gentests sollen zur Überführung und Verurteilung von Sexualstraftätern geführt haben.  Gäfgen war bereits als mutmaßlicher Entführer identifiziert (Lösegeldübergabe), es ging "nur" noch darum, Jakob zu finden. Möglichst lebend. Da hätte ich als leitender Staatsanwalt einer härteren Verhörmethode zugestimmt. Ohne schlechtes Gewissen. Er war zu diesem Zeitpunkt klar kein "irgendein Bundesbürger". Er hatte zu diesem Zeitpunkt bereits sehr viel Schuld auf sich geladen.


danke dir für die -so weit es bei dem Thema überhaupt geht- sachliche Darstellung des ganzen, die ich in jedem einzelnen Punkt unterschreiben könnte..
Das wir mal einer Meinung sind....
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Brady schrieb:
municadler schrieb:
wenkonaut schrieb:
@Misanthrop
Hm, ist ein schwieriger Sachverhalt und von daher auch schwierig hier zu debattieren. Ich wollte Dir auch keinesfalls unterstellen, dass Du unreflektiert hier etwas reinstellst. Mir war nur der zitierte Satz zu locker. Ich wäre als Vater sehr froh gewesen, wenn ein Polizist etwas "verschärfter" vorgagangen wäre, um damit möglicherweise das Leben meines Sohnes zu retten.

Und ja natürlich ist die Grenzziehung das Problem. Das ist sie aber doch immer, sonst wären die meisten Rechtsstreitigkeiten nicht vor Gericht. Kein Gesetz wirkt in einer Weise, dass es nicht von Fall zu Fall Diskussionen auslöst. OT: Kann man im Arbeitsrecht sehr schön sehen. In dem hier vorliegenden Fall halte ich das Urteil für gefährlich, der Kindsmörder (und der bleibt er m.E.) prozessiert sich in die Opferrolle.

Guantonamo ist schon von seiner Konstruktion, Ausmaß und Art etwas ganz anderes. Da sollte es keine 2 Meinungen geben.

Auch ich will das alles (Speicherung von Daten, etc.) nicht OHNE das ein konkreter Verdacht vorliegt. Du schreibst "so lange ich nicht verurteilt wurde". Wie bitte soll das gehen? Einige Gentests sollen zur Überführung und Verurteilung von Sexualstraftätern geführt haben.  Gäfgen war bereits als mutmaßlicher Entführer identifiziert (Lösegeldübergabe), es ging "nur" noch darum, Jakob zu finden. Möglichst lebend. Da hätte ich als leitender Staatsanwalt einer härteren Verhörmethode zugestimmt. Ohne schlechtes Gewissen. Er war zu diesem Zeitpunkt klar kein "irgendein Bundesbürger". Er hatte zu diesem Zeitpunkt bereits sehr viel Schuld auf sich geladen.


danke dir für die -so weit es bei dem Thema überhaupt geht- sachliche Darstellung des ganzen, die ich in jedem einzelnen Punkt unterschreiben könnte..
Das wir mal einer Meinung sind....



ihr seit ja auch beide Bajuwaren
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Brady schrieb:
municadler schrieb:
wenkonaut schrieb:
@Misanthrop
Hm, ist ein schwieriger Sachverhalt und von daher auch schwierig hier zu debattieren. Ich wollte Dir auch keinesfalls unterstellen, dass Du unreflektiert hier etwas reinstellst. Mir war nur der zitierte Satz zu locker. Ich wäre als Vater sehr froh gewesen, wenn ein Polizist etwas "verschärfter" vorgagangen wäre, um damit möglicherweise das Leben meines Sohnes zu retten.

Und ja natürlich ist die Grenzziehung das Problem. Das ist sie aber doch immer, sonst wären die meisten Rechtsstreitigkeiten nicht vor Gericht. Kein Gesetz wirkt in einer Weise, dass es nicht von Fall zu Fall Diskussionen auslöst. OT: Kann man im Arbeitsrecht sehr schön sehen. In dem hier vorliegenden Fall halte ich das Urteil für gefährlich, der Kindsmörder (und der bleibt er m.E.) prozessiert sich in die Opferrolle.

Guantonamo ist schon von seiner Konstruktion, Ausmaß und Art etwas ganz anderes. Da sollte es keine 2 Meinungen geben.

Auch ich will das alles (Speicherung von Daten, etc.) nicht OHNE das ein konkreter Verdacht vorliegt. Du schreibst "so lange ich nicht verurteilt wurde". Wie bitte soll das gehen? Einige Gentests sollen zur Überführung und Verurteilung von Sexualstraftätern geführt haben.  Gäfgen war bereits als mutmaßlicher Entführer identifiziert (Lösegeldübergabe), es ging "nur" noch darum, Jakob zu finden. Möglichst lebend. Da hätte ich als leitender Staatsanwalt einer härteren Verhörmethode zugestimmt. Ohne schlechtes Gewissen. Er war zu diesem Zeitpunkt klar kein "irgendein Bundesbürger". Er hatte zu diesem Zeitpunkt bereits sehr viel Schuld auf sich geladen.


danke dir für die -so weit es bei dem Thema überhaupt geht- sachliche Darstellung des ganzen, die ich in jedem einzelnen Punkt unterschreiben könnte..
Das wir mal einer Meinung sind....



waren wir doch immer schon - wenigstens ein mal  !!!
Eintracht vergessen ?
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FredSchaub schrieb:
ihr seit ja auch beide Bajuwaren


Ich leiste hier nur Entwicklungshilfe...
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Brady schrieb:
FredSchaub schrieb:
ihr seit ja auch beide Bajuwaren


Ich leiste hier nur Entwicklungshilfe...


Du Missionar
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wenkonaut schrieb:
Er war zu diesem Zeitpunkt klar kein "irgendein Bundesbürger". Er hatte zu diesem Zeitpunkt bereits sehr viel Schuld auf sich geladen.


Auch wenn ich Gäfgen absolut ekelerregend finde - er hatte trotz allem immer noch Anspruch darauf, dass seine Menschenrechte gewahrt bleiben.

Man kann allerdings geteilter Meinung darüber sein, ob dieser Einschüchterungsversuch bereits als angedrohte Folterung gewertet werden kann, zumal es ja noch darum geht, Jakobs Leben evtl. noch zu retten.
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Brady schrieb:
FredSchaub schrieb:
ihr seit ja auch beide Bajuwaren


Ich leiste hier nur Entwicklungshilfe...


Arbeitest Du als Hiwi in einem Fotogeschäft?
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Basaltkopp schrieb:
Brady schrieb:
FredSchaub schrieb:
ihr seit ja auch beide Bajuwaren


Ich leiste hier nur Entwicklungshilfe...


Arbeitest Du als Hiwi in einem Fotogeschäft?  


Gröhl

so back to topic
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wenkonaut schrieb:
Ich wäre als Vater sehr froh gewesen, wenn ein Polizist etwas "verschärfter" vorgagangen wäre, um damit möglicherweise das Leben meines Sohnes zu retten.


Ich sicherlich auch. Das macht es aber nicht besser und darf keine Richtschnur für staatliches Handeln sein.

Und ja natürlich ist die Grenzziehung das Problem. Das ist sie aber doch immer, sonst wären die meisten Rechtsstreitigkeiten nicht vor Gericht. Kein Gesetz wirkt in einer Weise, dass es nicht von Fall zu Fall Diskussionen auslöst.


Und deshalb muss es so klar wie möglich ausgestaltet sein, damit ich weiß, wann ich mit welchen Konsequenzen zu rechnen habe.

In dem hier vorliegenden Fall halte ich das Urteil für gefährlich, der Kindsmörder (und der bleibt er m.E.) prozessiert sich in die Opferrolle.


Es ging ja hier nicht um die moralische Einstellung des Täters, sondern um seine Rechte.

Guantonamo ist schon von seiner Konstruktion, Ausmaß und Art etwas ganz anderes. Da sollte es keine 2 Meinungen geben.


Der Gedanke, ohne rechtsstaatliche Kontrolle, und losgelöst vom gesetzlichen Opferschutz, eine sog. "Zweck-Mittel-Relation" je nach Einzelfall zu ermöglichen, ist für mich eine Parallele.

Auch ich will das alles (Speicherung von Daten, etc.) nicht OHNE das ein konkreter Verdacht vorliegt. Du schreibst "so lange ich nicht verurteilt wurde". Wie bitte soll das gehen? Einige Gentests sollen zur Überführung und Verurteilung von Sexualstraftätern geführt haben.


Wenn Du den Satz nochmal liest, wirst Du sehen, dass ich eine Verurteilung zur Voraussetzung staatlicher Bestrafung gemacht hatte und nicht für die Erhebung von (Gen-)Daten. Die hatte ich abgelehnt, solange sie grundlos erfolgen.

 Gäfgen war bereits als mutmaßlicher Entführer identifiziert (Lösegeldübergabe), es ging "nur" noch darum, Jakob zu finden. Möglichst lebend. Da hätte ich als leitender Staatsanwalt einer härteren Verhörmethode zugestimmt. Ohne schlechtes Gewissen. Er war zu diesem Zeitpunkt klar kein "irgendein Bundesbürger". Er hatte zu diesem Zeitpunkt bereits sehr viel Schuld auf sich geladen.


Was wäre gewesen, wenn jemand der Auffassung gewesen wäre, "gut zureden" war schon eine ganz prima Idee, man könne ja nun noch ein wenig "Füße kitzeln", dann klappe das schon?
Oder wenn man, zugegebenermaßen ein konstruiertes Beispiel, aus welchen Gründen auch immer, gewußt hätte, der Tatverdächtige habe panische Angst vor Wasser/Strom/Insekten/whatever?
Was wäre also eine (gerade noch?) akzeptable Maßnahme, wenn man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gewußt hätte, dass man, ohne ihn ernsthaft (äußerlich) zu verletzen, zum gewünschten Ziel hätte gelangen können?

Wie weit dürfte man aber (nur noch?) gehen, wenn man, wieder aus egal welchen Gründen, vermuten musste, dass der Gesundheitszustand des Opfers ein Überleben nach menschlichem Ermessen ausschließen würde? Sagen wir zu 99 %. Wären dann dieselben Mittel angezeigt?

Wie stehen wir zu der ganzen Sache, wenn der mutmaßliche Täter mal nicht Gäfgen heißt, alles nur erdenkliche gegen ihn spricht, und er letztlich doch unschuldig ist bzw. war?
Was, wenn - um in unserem o.g. Beispiel zu bleiben - Du als Vater davon Kenntnis erlangst, dass Dein volljähriges Kind polizeilich zielführend zu "behandeln" sei, weil gegen dieses ein dringender Tatverdacht bestehe? Ich denke, meine Vateransicht würde sich abermals wandeln.
Es muss doch klar sein, dass wir hier nicht über eine "Lex Gäfgen" reden, sondern darüber, was der Staat dürfen soll.

Oder ist es nicht vielleicht doch beruhigender, das alles geregelt und gerichtlicher Kontrolle unterworfen zu wissen und gewisse Maßnahmen ungeachtet des Einzelfalls zu ächten? Und sei es nur, weil man nie weiß, auf welcher Seite man einmal stehen wird?
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Brady schrieb:


Ich leiste hier nur Entwicklungshilfe...habe jedoch schwerwiegende Verständigungsprobleme


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Basaltkopp schrieb:
wenkonaut schrieb:
Er war zu diesem Zeitpunkt klar kein "irgendein Bundesbürger". Er hatte zu diesem Zeitpunkt bereits sehr viel Schuld auf sich geladen.


Auch wenn ich Gäfgen absolut ekelerregend finde - er hatte trotz allem immer noch Anspruch darauf, dass seine Menschenrechte gewahrt bleiben.

Man kann allerdings geteilter Meinung darüber sein, ob dieser Einschüchterungsversuch bereits als angedrohte Folterung gewertet werden kann, zumal es ja noch darum geht, Jakobs Leben evtl. noch zu retten.

So war das auch nicht gemeint. Natürlich hat auch ein Mörder Anspruch auf Rechtsstaatlichkeit. Hier ging es darum, das Gäfgen kein Opfer von Polizeiwillkür geworden ist. Er war der Täter und als solcher eindeutig identifiziert. Erst dann wurde Folter angedroht, um den Aufenthaltsort von Jakob zu erfahren. Nicht, um ihn der Entführung und Ermordung zu überführen. Das ist für mich ein riesiger Unterschied.

Das Daschner sich der Problematik bewusst war, zeigt ja sein eigener Aktenvermerk. Und er wurde wegen seines Vergehens rechtskräftig verurteilt. Damit war für mich die Sache erledigt. Was dann seitens Gäfgen noch folgte, ist in meinen Augen ein Treppenwitz.
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wenkonaut schrieb:
Basaltkopp schrieb:
wenkonaut schrieb:
Er war zu diesem Zeitpunkt klar kein "irgendein Bundesbürger". Er hatte zu diesem Zeitpunkt bereits sehr viel Schuld auf sich geladen.


Auch wenn ich Gäfgen absolut ekelerregend finde - er hatte trotz allem immer noch Anspruch darauf, dass seine Menschenrechte gewahrt bleiben.

Man kann allerdings geteilter Meinung darüber sein, ob dieser Einschüchterungsversuch bereits als angedrohte Folterung gewertet werden kann, zumal es ja noch darum geht, Jakobs Leben evtl. noch zu retten.

So war das auch nicht gemeint. Natürlich hat auch ein Mörder Anspruch auf Rechtsstaatlichkeit. Hier ging es darum, das Gäfgen kein Opfer von Polizeiwillkür geworden ist. Er war der Täter und als solcher eindeutig identifiziert. Erst dann wurde Folter angedroht, um den Aufenthaltsort von Jakob zu erfahren. Nicht, um ihn der Entführung und Ermordung zu überführen. Das ist für mich ein riesiger Unterschied.

Das Daschner sich der Problematik bewusst war, zeigt ja sein eigener Aktenvermerk. Und er wurde wegen seines Vergehens rechtskräftig verurteilt. Damit war für mich die Sache erledigt. Was dann seitens Gäfgen noch folgte, ist in meinen Augen ein Treppenwitz.  


das Androhen von Folter widerspricht nunmal unserem Rechtssystem und das ist auch richtig so. Dennoch hat dieser Typ kein Mitleid verdient.
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Das zeigt doch nur, wie Gäfgen wirklich drauf ist. Skrupellos morden und sich danach jahrelang als angebliches Opfer präsentieren.

Was ich diesem A.... wünsche, darf ich hier nicht schreiben. Schon die geschönte Version meiner Wünsche für Gäfgen würde für mehrere Verwarnungen und monatelange Sperren reichen. Zudem würde es diverse Reaktionen provozieren.
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Misanthrop schrieb:
wenkonaut schrieb:
Ich wäre als Vater sehr froh gewesen, wenn ein Polizist etwas "verschärfter" vorgagangen wäre, um damit möglicherweise das Leben meines Sohnes zu retten.


Ich sicherlich auch. Das macht es aber nicht besser und darf keine Richtschnur für staatliches Handeln sein.

Und ja natürlich ist die Grenzziehung das Problem. Das ist sie aber doch immer, sonst wären die meisten Rechtsstreitigkeiten nicht vor Gericht. Kein Gesetz wirkt in einer Weise, dass es nicht von Fall zu Fall Diskussionen auslöst.


Und deshalb muss es so klar wie möglich ausgestaltet sein, damit ich weiß, wann ich mit welchen Konsequenzen zu rechnen habe.

In dem hier vorliegenden Fall halte ich das Urteil für gefährlich, der Kindsmörder (und der bleibt er m.E.) prozessiert sich in die Opferrolle.


Es ging ja hier nicht um die moralische Einstellung des Täters, sondern um seine Rechte.

Guantonamo ist schon von seiner Konstruktion, Ausmaß und Art etwas ganz anderes. Da sollte es keine 2 Meinungen geben.


Der Gedanke, ohne rechtsstaatliche Kontrolle, und losgelöst vom gesetzlichen Opferschutz, eine sog. "Zweck-Mittel-Relation" je nach Einzelfall zu ermöglichen, ist für mich eine Parallele.

Auch ich will das alles (Speicherung von Daten, etc.) nicht OHNE das ein konkreter Verdacht vorliegt. Du schreibst "so lange ich nicht verurteilt wurde". Wie bitte soll das gehen? Einige Gentests sollen zur Überführung und Verurteilung von Sexualstraftätern geführt haben.


Wenn Du den Satz nochmal liest, wirst Du sehen, dass ich eine Verurteilung zur Voraussetzung staatlicher Bestrafung gemacht hatte und nicht für die Erhebung von (Gen-)Daten. Die hatte ich abgelehnt, solange sie grundlos erfolgen.

 Gäfgen war bereits als mutmaßlicher Entführer identifiziert (Lösegeldübergabe), es ging "nur" noch darum, Jakob zu finden. Möglichst lebend. Da hätte ich als leitender Staatsanwalt einer härteren Verhörmethode zugestimmt. Ohne schlechtes Gewissen. Er war zu diesem Zeitpunkt klar kein "irgendein Bundesbürger". Er hatte zu diesem Zeitpunkt bereits sehr viel Schuld auf sich geladen.


Was wäre gewesen, wenn jemand der Auffassung gewesen wäre, "gut zureden" war schon eine ganz prima Idee, man könne ja nun noch ein wenig "Füße kitzeln", dann klappe das schon?
Oder wenn man, zugegebenermaßen ein konstruiertes Beispiel, aus welchen Gründen auch immer, gewußt hätte, der Tatverdächtige habe panische Angst vor Wasser/Strom/Insekten/whatever?
Was wäre also eine (gerade noch?) akzeptable Maßnahme, wenn man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gewußt hätte, dass man, ohne ihn ernsthaft (äußerlich) zu verletzen, zum gewünschten Ziel hätte gelangen können?

Wie weit dürfte man aber (nur noch?) gehen, wenn man, wieder aus egal welchen Gründen, vermuten musste, dass der Gesundheitszustand des Opfers ein Überleben nach menschlichem Ermessen ausschließen würde? Sagen wir zu 99 %. Wären dann dieselben Mittel angezeigt?

Wie stehen wir zu der ganzen Sache, wenn der mutmaßliche Täter mal nicht Gäfgen heißt, alles nur erdenkliche gegen ihn spricht, und er letztlich doch unschuldig ist bzw. war?
Was, wenn - um in unserem o.g. Beispiel zu bleiben - Du als Vater davon Kenntnis erlangst, dass Dein volljähriges Kind polizeilich zielführend zu "behandeln" sei, weil gegen dieses ein dringender Tatverdacht bestehe? Ich denke, meine Vateransicht würde sich abermals wandeln.
Es muss doch klar sein, dass wir hier nicht über eine "Lex Gäfgen" reden, sondern darüber, was der Staat dürfen soll.

Oder ist es nicht vielleicht doch beruhigender, das alles geregelt und gerichtlicher Kontrolle unterworfen zu wissen und gewisse Maßnahmen ungeachtet des Einzelfalls zu ächten? Und sei es nur, weil man nie weiß, auf welcher Seite man einmal stehen wird?

Puh. Du willst es aber wissen  
Ohne jetzt auf alles einzugehen (nur aus Zeitgründen), "was wäre wenn" ist hier nicht angebracht. Wir haben einen konkreten Fall und ich weigere mich hartnäckig, Gäfgen in der Rolle des Opfers einer willkürlichen Justiz zu sehen.

Man kann nicht alles regeln auch nicht per Gesetz. Gäfgen wurde verurteilt, Daschner auch. Gut ist. Denkt man (ich). Aber weit gefehlt. Gäfgen will mehr und prozessiert sich aus verschiedenen Gründen in eine Justizopferrolle hinein. Um Schmerzensgeld geht es ihm nicht. Ganz sicher nicht. Aber das ist nur so ein Gefühl von mir. Der mit dem Fähnchen in der Hand...
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Basaltkopp schrieb:
Das zeigt doch nur, wie Gäfgen wirklich drauf ist. Skrupellos morden und sich danach jahrelang als angebliches Opfer präsentieren.

Was ich diesem A.... wünsche, darf ich hier nicht schreiben. Schon die geschönte Version meiner Wünsche für Gäfgen würde für mehrere Verwarnungen und monatelange Sperren reichen. Zudem würde es diverse Reaktionen provozieren.


Sehe ich genauso, das ist abartig - erst ein Kind töten und damit den Eltern das vermutlich schlimmste antun, was möglich ist und dann für sich selber Mitleid erhaschen wollen....ich könnt dem mal direkt in die Fresse springen (mal beschönigt gesagt)
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FredSchaub schrieb:
wenkonaut schrieb:
Basaltkopp schrieb:
wenkonaut schrieb:
Er war zu diesem Zeitpunkt klar kein "irgendein Bundesbürger". Er hatte zu diesem Zeitpunkt bereits sehr viel Schuld auf sich geladen.


Auch wenn ich Gäfgen absolut ekelerregend finde - er hatte trotz allem immer noch Anspruch darauf, dass seine Menschenrechte gewahrt bleiben.

Man kann allerdings geteilter Meinung darüber sein, ob dieser Einschüchterungsversuch bereits als angedrohte Folterung gewertet werden kann, zumal es ja noch darum geht, Jakobs Leben evtl. noch zu retten.

So war das auch nicht gemeint. Natürlich hat auch ein Mörder Anspruch auf Rechtsstaatlichkeit. Hier ging es darum, das Gäfgen kein Opfer von Polizeiwillkür geworden ist. Er war der Täter und als solcher eindeutig identifiziert. Erst dann wurde Folter angedroht, um den Aufenthaltsort von Jakob zu erfahren. Nicht, um ihn der Entführung und Ermordung zu überführen. Das ist für mich ein riesiger Unterschied.

Das Daschner sich der Problematik bewusst war, zeigt ja sein eigener Aktenvermerk. Und er wurde wegen seines Vergehens rechtskräftig verurteilt. Damit war für mich die Sache erledigt. Was dann seitens Gäfgen noch folgte, ist in meinen Augen ein Treppenwitz.  


das Androhen von Folter widerspricht nunmal unserem Rechtssystem und das ist auch richtig so. Dennoch hat dieser Typ kein Mitleid verdient.  


Daschner wurde deshalb rechtskräftig verurteilt. Steht dem Mörder darüber hinaus ein Schmerzensgeld zu?
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wenkonaut schrieb:
FredSchaub schrieb:
wenkonaut schrieb:
Basaltkopp schrieb:
wenkonaut schrieb:
Er war zu diesem Zeitpunkt klar kein "irgendein Bundesbürger". Er hatte zu diesem Zeitpunkt bereits sehr viel Schuld auf sich geladen.


Auch wenn ich Gäfgen absolut ekelerregend finde - er hatte trotz allem immer noch Anspruch darauf, dass seine Menschenrechte gewahrt bleiben.

Man kann allerdings geteilter Meinung darüber sein, ob dieser Einschüchterungsversuch bereits als angedrohte Folterung gewertet werden kann, zumal es ja noch darum geht, Jakobs Leben evtl. noch zu retten.

So war das auch nicht gemeint. Natürlich hat auch ein Mörder Anspruch auf Rechtsstaatlichkeit. Hier ging es darum, das Gäfgen kein Opfer von Polizeiwillkür geworden ist. Er war der Täter und als solcher eindeutig identifiziert. Erst dann wurde Folter angedroht, um den Aufenthaltsort von Jakob zu erfahren. Nicht, um ihn der Entführung und Ermordung zu überführen. Das ist für mich ein riesiger Unterschied.

Das Daschner sich der Problematik bewusst war, zeigt ja sein eigener Aktenvermerk. Und er wurde wegen seines Vergehens rechtskräftig verurteilt. Damit war für mich die Sache erledigt. Was dann seitens Gäfgen noch folgte, ist in meinen Augen ein Treppenwitz.  


das Androhen von Folter widerspricht nunmal unserem Rechtssystem und das ist auch richtig so. Dennoch hat dieser Typ kein Mitleid verdient.  


Daschner wurde deshalb rechtskräftig verurteilt. Steht dem Mörder darüber hinaus ein Schmerzensgeld zu?


das ist eine gute Frage - ich hoffe es inständig nicht
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wenkonaut schrieb:
FredSchaub schrieb:
wenkonaut schrieb:
Basaltkopp schrieb:
wenkonaut schrieb:
Er war zu diesem Zeitpunkt klar kein "irgendein Bundesbürger". Er hatte zu diesem Zeitpunkt bereits sehr viel Schuld auf sich geladen.


Auch wenn ich Gäfgen absolut ekelerregend finde - er hatte trotz allem immer noch Anspruch darauf, dass seine Menschenrechte gewahrt bleiben.

Man kann allerdings geteilter Meinung darüber sein, ob dieser Einschüchterungsversuch bereits als angedrohte Folterung gewertet werden kann, zumal es ja noch darum geht, Jakobs Leben evtl. noch zu retten.

So war das auch nicht gemeint. Natürlich hat auch ein Mörder Anspruch auf Rechtsstaatlichkeit. Hier ging es darum, das Gäfgen kein Opfer von Polizeiwillkür geworden ist. Er war der Täter und als solcher eindeutig identifiziert. Erst dann wurde Folter angedroht, um den Aufenthaltsort von Jakob zu erfahren. Nicht, um ihn der Entführung und Ermordung zu überführen. Das ist für mich ein riesiger Unterschied.

Das Daschner sich der Problematik bewusst war, zeigt ja sein eigener Aktenvermerk. Und er wurde wegen seines Vergehens rechtskräftig verurteilt. Damit war für mich die Sache erledigt. Was dann seitens Gäfgen noch folgte, ist in meinen Augen ein Treppenwitz.  


das Androhen von Folter widerspricht nunmal unserem Rechtssystem und das ist auch richtig so. Dennoch hat dieser Typ kein Mitleid verdient.  


Daschner wurde deshalb rechtskräftig verurteilt. Steht dem Mörder darüber hinaus ein Schmerzensgeld zu?


Schmerzen würden schon reichen. Geld hat der ganz sicher keins verdient!
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FredSchaub schrieb:
das ist eine gute Frage - ich hoffe es inständig nicht

Aber genau das hat Gäfgen heute vor Gericht erstritten. Ein "Teilerfolg", denn der Prozess wird nicht erneut aufgerollt. Wohl aber hat er als Folteropfer Schadensersatzansprüche gegen Deutschland, denn das Gericht hat Deutschland aufgefordert, das nationale Schmerzensgeldverfahren "zügig zu beenden". Nun geht es um die Höhe. Das finde ich pervers.
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wenkonaut schrieb:

Daschner wurde deshalb rechtskräftig verurteilt. Steht dem Mörder darüber hinaus ein Schmerzensgeld zu?


Möglicherweise:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,539481,00.html


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