MrBoccia schrieb: wer weiss, wie das in Dänemark und bei solchen Parkplatzvermieten ist. Fakt (sic!) ist, er hat einen Strafzettel bekommen und nicht bezahlt.
2010 ist mir in Esbjerg ähnliches passiert. An meinem Auto hing dann ein Strafzettel über gut 70 Euro (bei uns steht ja in der Regel gar kein Betrag drauf). Ich habe das Kleingedruckte gelesen und erkannt, dass man die Strafe bei jeder örtlichen Polizeistelle zahlen kann. Das habe ich dann auch gemacht und der Fall war erledigt. Andere Länder, andere Sitten...
Na toll - vielleicht hätte ich mir mein Knöllchen in Tel Aviv auch mal genauer durchlesen sollen und nicht einfach in die Tonne werfen sollen. Jetzt heule ich in 2 Jahren hier rum, wenn der Staat Israel von mir Geld will.
Sowas hebt man sich schon alleine zur Erinnerung auf. ,-)
MrBoccia schrieb: verstehe ich das richtig? Du hast einen Strafzettel bekommen, diesen nicht bezahlt und heulst jetzt rum, weil ein Inkassounternehmen, das vom Parkplatzbetreiber beauftragt wurde, Kohle haben will?
Ich hätte auch nicht bezahlt. Fast 90 Euro für 10 Minuten Parken ohne Parkscheibe liegt jenseits aller Verhältnismäßigkeit.
werts schrieb: Geht also im Endeffekt nur noch drum, was dem TE droht, sollte er nicht zahlen und ob die Forderung so rechtens ist.
Letzteres würde ich anhand der aktuellen Sachlage mit ja beantworten.
Ja, rechtens ist die Forderung, aber wenn er sich richtig verhält, nicht durchsetzbar. Es geht ja wie gesagt um eine rein zivilrechtliche Forderung und die kann nur gegen denjenigen gestellt werden, der sie verursacht hat, hier also der Fahrer. Und wie soll das Parkunternehmen nachweisen, dass er das Auto auf den Parkplatz gestellt hat? Können die nicht. Sollten sie trotzdem es auf einen Prozess ankommen lassen, könnte er. z. B. behaupten, an diesem Tag das Auto seinen Kumpels überlassen zu haben. Wer von denen gefahren ist, weiß er nicht. Das Gegenteil wird im der Parkplatzbetreiber nicht beweisen können, also braucht er nicht zahlen.
Wie schon gesagt, ich würde einfach garnichts machen, solange kein gerichtlicher Mahnbescheid kommt (und das wird wahrscheinlich nicht passieren).
MrBoccia schrieb: verstehe ich das richtig? Du hast einen Strafzettel bekommen, diesen nicht bezahlt und heulst jetzt rum, weil ein Inkassounternehmen, das vom Parkplatzbetreiber beauftragt wurde, Kohle haben will?
Ich hätte auch nicht bezahlt. Fast 90 Euro für 10 Minuten Parken ohne Parkscheibe liegt jenseits aller Verhältnismäßigkeit.
werts schrieb: Geht also im Endeffekt nur noch drum, was dem TE droht, sollte er nicht zahlen und ob die Forderung so rechtens ist.
Letzteres würde ich anhand der aktuellen Sachlage mit ja beantworten.
Ja, rechtens ist die Forderung, aber wenn er sich richtig verhält, nicht durchsetzbar. Es geht ja wie gesagt um eine rein zivilrechtliche Forderung und die kann nur gegen denjenigen gestellt werden, der sie verursacht hat, hier also der Fahrer. Und wie soll das Parkunternehmen nachweisen, dass er das Auto auf den Parkplatz gestellt hat? Können die nicht. Sollten sie trotzdem es auf einen Prozess ankommen lassen, könnte er. z. B. behaupten, an diesem Tag das Auto seinen Kumpels überlassen zu haben. Wer von denen gefahren ist, weiß er nicht. Das Gegenteil wird im der Parkplatzbetreiber nicht beweisen können, also braucht er nicht zahlen.
Wie schon gesagt, ich würde einfach garnichts machen, solange kein gerichtlicher Mahnbescheid kommt (und das wird wahrscheinlich nicht passieren).
Was ist das für ein Argument, nicht zu zahlen, nur weil man etwas für unverhältnismäßig hält?
skyeagle schrieb: Was ist das für ein Argument, nicht zu zahlen, nur weil man etwas für unverhältnismäßig hält?
Nun, der Parkplatz war ja ansich kostenlos für Kunden und Kunde war er ja. Er hat somit keine kostenpflichtige Leistung in Anspruch genommen. Daher halte ich es für moralisch vertretbar, nicht zu zahlen. Insbesondere dann, wenn die Parkscheibenregelung vielleicht sogar bewusst versteckt aufgestellt war, um möglichst viele Forderungen zu generieren.
gibt's nicht die Regelung das erst ab 70,00€ Bußgeld (ohne Mahngebühren etc...) "Amtshilfe" gegeben wird?! Darum wollte doch der Ramsauer das "Mindestbußgeld" auch auf 70,00€ anheben...
Matzel schrieb: Dann müsste das Inkassounternehmen meiner laienhaften Meinung nach aber den Strafzettel beim richtigen Halter (also Europcar) eintreiben.
Jede Wette, dass irgendwo in den Mietverträgen steht, dass der Vermieter nicht verpflichtet ist, Strafzettel weiterzuleiten.
Nunja... sie werden das aber aus eigenem Interesse machen wollen, da sie als Halter ja die nächste Addresse sind, an die such ein Betreiber wendet.
Was nicht geht, da bin ich mir ziemlich sicher, ist die erstmalige Weiterleitung der xten Mahnung, da das ja mit Mehrkosten verbuinden ist im Vergleich zur ursprünglichen Strafe.
Das Mietwagenunternehmen bekommt den Strafzettel und gibt die Daten an dem weiter, der die Strafe ausstellt. Für diesen kleinen Aufwand muss der Mieter schon einiges zahlen. Danach bekommt der Mieter nochmal direkt einen Strafzettel. Der Verleiher hat dann gar nichts mehr mit der Sache zu tun und bekommt dementsprechend auch keine Post mehr.
Matzel schrieb: Dann müsste das Inkassounternehmen meiner laienhaften Meinung nach aber den Strafzettel beim richtigen Halter (also Europcar) eintreiben.
Jede Wette, dass irgendwo in den Mietverträgen steht, dass der Vermieter nicht verpflichtet ist, Strafzettel weiterzuleiten.
Nunja... sie werden das aber aus eigenem Interesse machen wollen, da sie als Halter ja die nächste Addresse sind, an die such ein Betreiber wendet.
Was nicht geht, da bin ich mir ziemlich sicher, ist die erstmalige Weiterleitung der xten Mahnung, da das ja mit Mehrkosten verbuinden ist im Vergleich zur ursprünglichen Strafe.
Das Mietwagenunternehmen bekommt den Strafzettel und gibt die Daten an dem weiter, der die Strafe ausstellt. Für diesen kleinen Aufwand muss der Mieter schon einiges zahlen. Danach bekommt der Mieter nochmal direkt einen Strafzettel. Der Verleiher hat dann gar nichts mehr mit der Sache zu tun und bekommt dementsprechend auch keine Post mehr.
So war das bei mir nie.... hab einfach den Strafzettel geschickt bekommen... bis heute nicht bezahlt.
MrBoccia schrieb: verstehe ich das richtig? Du hast einen Strafzettel bekommen, diesen nicht bezahlt und heulst jetzt rum, weil ein Inkassounternehmen, das vom Parkplatzbetreiber beauftragt wurde, Kohle haben will?
Ich hätte auch nicht bezahlt. Fast 90 Euro für 10 Minuten Parken ohne Parkscheibe liegt jenseits aller Verhältnismäßigkeit.
werts schrieb: Geht also im Endeffekt nur noch drum, was dem TE droht, sollte er nicht zahlen und ob die Forderung so rechtens ist.
Letzteres würde ich anhand der aktuellen Sachlage mit ja beantworten.
Ja, rechtens ist die Forderung, aber wenn er sich richtig verhält, nicht durchsetzbar. Es geht ja wie gesagt um eine rein zivilrechtliche Forderung und die kann nur gegen denjenigen gestellt werden, der sie verursacht hat, hier also der Fahrer. Und wie soll das Parkunternehmen nachweisen, dass er das Auto auf den Parkplatz gestellt hat? Können die nicht. Sollten sie trotzdem es auf einen Prozess ankommen lassen, könnte er. z. B. behaupten, an diesem Tag das Auto seinen Kumpels überlassen zu haben. Wer von denen gefahren ist, weiß er nicht. Das Gegenteil wird im der Parkplatzbetreiber nicht beweisen können, also braucht er nicht zahlen.
Wie schon gesagt, ich würde einfach garnichts machen, solange kein gerichtlicher Mahnbescheid kommt (und das wird wahrscheinlich nicht passieren).
Was ist das für ein Argument, nicht zu zahlen, nur weil man etwas für unverhältnismäßig hält?
Erinnert an die Logik der Kassenstürmer beim Spiel in Luxemburg. Zu teuer - dann verschaffe ich mir halt gewaltsam Zutritt.
Natürlich ist die Strafe viel zu hoch. Aber wenn ich mit dem Auto ins Ausland fahre, sollte ich mich vorher über besondere Regeln und Regelungen im Ausland informieren. Und offenbar sind solche Strafen dort üblich und hätte auch einfach vermieden werden können. Unwissenheit schützt halt vor (wenn auch gefühlt zu hoher) Strafe nicht.
Basaltkopp schrieb: Erinnert an die Logik der Kassenstürmer beim Spiel in Luxemburg. Zu teuer - dann verschaffe ich mir halt gewaltsam Zutritt.
Nochmal, das Parken dort war für Kunden kostenfrei und Kunde war er ja. Von daher geht es hier (anders als in Luxemburg) nicht darum, sich eine kostenpflichtige Leistung kostenfrei zu verschaffen (mit welchen Mitteln auch immer).
Natürlich ist die Strafe viel zu hoch. Aber wenn ich mit dem Auto ins Ausland fahre, sollte ich mich vorher über besondere Regeln und Regelungen im Ausland informieren.
Es geht in diesem Fall nicht um eine staatliche Regelung sondern um eine privatrechtliche. Über die kann man sich vorab nicht informieren (weil die auf jedem Parkplatz anders sein kann) sondern erst vor Ort. Außerdem kann es durchaus auch in Dänemark so sein, dass solch horrende Vertragsstrafen wie bei uns sittenwidrig sind. http://www.vz-bawue.de/Klage-gegen-Contipark-Parkgaragen-GmbH-erfolgreich-PKW-abschleppen-unzulaessig
LDKler schrieb: ...könnte er. z. B. behaupten, an diesem Tag das Auto seinen Kumpels überlassen zu haben. Wer von denen gefahren ist, weiß er nicht. Das Gegenteil wird im der Parkplatzbetreiber nicht beweisen können, also braucht er nicht zahlen.
Spitzenidee. Dann bekommt er von Europcar einen druff wegen Überlassen an nicht Befugte.
Informieren, parken, fertig. Und wenn man zu blöd/faul/ungeschickt war, sich korrekt zu informieren, dann bezahlen und fertig. Was nervt mich dieses im Nachhinein Rumgeflenne, weil dieser böse private Betreiber einen abzockt.
LDKler schrieb: ...könnte er. z. B. behaupten, an diesem Tag das Auto seinen Kumpels überlassen zu haben. Wer von denen gefahren ist, weiß er nicht. Das Gegenteil wird im der Parkplatzbetreiber nicht beweisen können, also braucht er nicht zahlen.
Spitzenidee. Dann bekommt er von Europcar einen druff wegen Überlassen an nicht Befugte.
Europcar ist in den weiteen Fortgang der Angelegenheit nicht mehr involviert. Wobei das alles eh nur theoretische Überlegungen sind, weil es das Inkassounternehmen wegen der geringen Erfolgschancen nicht auf eine Klage wird ankommen lassen.
Informieren, parken, fertig. Und wenn man zu blöd/faul/ungeschickt war, sich korrekt zu informieren, dann bezahlen und fertig.
Warum? Solche horrenden Vertragsstrafen für Kinkerlitzchen sind in Deutschland sittenwidrig und müssen daher nicht bezahlt werden. Bis zu welchem Betrag würdest du den in so einem Fall zahlen, bis 1000 Euro, 10.000, ....? Irgendwo muss es doch eine Grenze geben, damit einen ein so kleines Versehen nicht gleich ruiniert.
Was nervt mich dieses im Nachhinein Rumgeflenne, weil dieser böse private Betreiber einen abzockt.
Ja aber es ist doch definitiv Abzocke, weil die Forderung sittenwidrig ist (gemäß Urteil des LG Berlins im vergleichbaren Contipark-Fall). Warum sollte man sich dagegen nicht wehren?
MrBoccia schrieb: wer weiss, wie das in Dänemark und bei solchen Parkplatzvermieten ist. Fakt (sic!) ist, er hat einen Strafzettel bekommen und nicht bezahlt.
2010 ist mir in Esbjerg ähnliches passiert. An meinem Auto hing dann ein Strafzettel über gut 70 Euro (bei uns steht ja in der Regel gar kein Betrag drauf). Ich habe das Kleingedruckte gelesen und erkannt, dass man die Strafe bei jeder örtlichen Polizeistelle zahlen kann. Das habe ich dann auch gemacht und der Fall war erledigt. Andere Länder, andere Sitten...
Na toll - vielleicht hätte ich mir mein Knöllchen in Tel Aviv auch mal genauer durchlesen sollen und nicht einfach in die Tonne werfen sollen. Jetzt heule ich in 2 Jahren hier rum, wenn der Staat Israel von mir Geld will.
Also ich hatte letztes Jahr 2 (!) Strafzettel aus und in Italien, die ich beide mal lieber bezahlt habe.
Der erste kam knapp 12 Monate nach dem Vergehen per Post nach Hause (ich war in Florenz durch eine nur "beschränkt" befahrbare Einbahnstraße gefahren). Auf einer eigens für solche Vergehen eingerichteten Homepage der Florentiner Polizei konnte ich das Bild sehen und die Zahlungsinformationen online abrufen. Da gab es also keine wirkliche Verweigerungsmöglichkeit.
Den zweiten bekam ich dann vorort im Sommerurlaub (Parkvergehen). Da war dann auch gleich eine Zahlungsanweisung dran, mit der man bei der Post eine Barüberweisung veranlassen sollte. Ich hab' dann kurz überlegt, wollte aber kein Fass aufmachen und Zusatzgebühren vermeiden.
MrBoccia schrieb: wer weiss, wie das in Dänemark und bei solchen Parkplatzvermieten ist. Fakt (sic!) ist, er hat einen Strafzettel bekommen und nicht bezahlt.
2010 ist mir in Esbjerg ähnliches passiert. An meinem Auto hing dann ein Strafzettel über gut 70 Euro (bei uns steht ja in der Regel gar kein Betrag drauf). Ich habe das Kleingedruckte gelesen und erkannt, dass man die Strafe bei jeder örtlichen Polizeistelle zahlen kann. Das habe ich dann auch gemacht und der Fall war erledigt. Andere Länder, andere Sitten...
Na toll - vielleicht hätte ich mir mein Knöllchen in Tel Aviv auch mal genauer durchlesen sollen und nicht einfach in die Tonne werfen sollen. Jetzt heule ich in 2 Jahren hier rum, wenn der Staat Israel von mir Geld will.
Also ich hatte letztes Jahr 2 (!) Strafzettel aus und in Italien, die ich beide mal lieber bezahlt habe.
Der erste kam knapp 12 Monate nach dem Vergehen per Post nach Hause (ich war in Florenz durch eine nur "beschränkt" befahrbare Einbahnstraße gefahren). Auf einer eigens für solche Vergehen eingerichteten Homepage der Florentiner Polizei konnte ich das Bild sehen und die Zahlungsinformationen online abrufen. Da gab es also keine wirkliche Verweigerungsmöglichkeit.
Den zweiten bekam ich dann vorort im Sommerurlaub (Parkvergehen). Da war dann auch gleich eine Zahlungsanweisung dran, mit der man bei der Post eine Barüberweisung veranlassen sollte. Ich hab' dann kurz überlegt, wollte aber kein Fass aufmachen und Zusatzgebühren vermeiden.
Man ist halt doch der brave deutsche Urlauber...
Ist auch besser so. Wenn Du nicht zahlst, kann es Dir bei der nächsten Einreise passieren, dass die dich festsetzen bis Du die Zahlung inklusive sämtlicher Gebühren getätigt hast. In Italien droht sogar die Beschlagnahme des eigenen fahrzeugs mit anschließender versteigerung. In Österreich droht (so weit mir bekannt) ersatzweise Haft.
LDKler schrieb: Europcar ist in den weiteen Fortgang der Angelegenheit nicht mehr involviert.
Im Fall des Vergehens sind sie nicht involviert. Aber man unterzeichnet ja einen Vertrag in dem steht, dass kein anderer Fahrer zugelassen ist sofern man ihn nicht vorher einträgt. Daher kann es auch dort dann zu Konsequenzen kommen, sofern man nicht wirklich grüne mit der Vermietstation ist.
LDKler schrieb: Europcar ist in den weiteen Fortgang der Angelegenheit nicht mehr involviert.
Im Fall des Vergehens sind sie nicht involviert. Aber man unterzeichnet ja einen Vertrag in dem steht, dass kein anderer Fahrer zugelassen ist sofern man ihn nicht vorher einträgt. Daher kann es auch dort dann zu Konsequenzen kommen, sofern man nicht wirklich grüne mit der Vermietstation ist.
Und was für Konsequenzen sollen das bitte sein, insbesondere wenn kein Schaden entstanden ist?
Chevallaz schrieb: Woher soll ich denn wissen was Europcar bei so einem Vergehen veranstaltet...daher auch der Konjunktiv
Gar nichts. Das interessiert die Vermieter nur wenn ein schaden vorliegt. Dann ist der Fahrer nämlich nicht mehr versichert und muss die entstandenen Kosten voll tragen, in dem Fall wäre das dann der Mieter. Es gibt auch besondere Umstände unter denen ein nicht eingetragener Fahrer das Fahrzeug führen darf - kommt hier aber nicht zur Anwendung. Spielt jedenfalls gar keine Rolle, auch weil Europcar mit dem Fall nichts mehr zu tun hat - wie gesagt spielt für die einfach keine Rolle.
Gar nichts. Das interessiert die Vermieter nur wenn ein schaden vorliegt. Dann ist der Fahrer nämlich nicht mehr versichert und muss die entstandenen Kosten voll tragen, in dem Fall wäre das dann der Mieter.
Mit der Versicherung ist klar, nur "gar nichts" stimmt nicht so ganz bzw. liegt im Ermessen des Anbieters. Eine Bekannte durfte bei der Konkurrenz noch den Beitrag für einen Zusatzfahrer nachzahlen + eine Bearbeitungsgebühr, nachdem jemand anderes geblitzt worden war.
Sowas hebt man sich schon alleine zur Erinnerung auf. ,-)
Ich hätte auch nicht bezahlt. Fast 90 Euro für 10 Minuten Parken ohne Parkscheibe liegt jenseits aller Verhältnismäßigkeit.
Ja, rechtens ist die Forderung, aber wenn er sich richtig verhält, nicht durchsetzbar. Es geht ja wie gesagt um eine rein zivilrechtliche Forderung und die kann nur gegen denjenigen gestellt werden, der sie verursacht hat, hier also der Fahrer. Und wie soll das Parkunternehmen nachweisen, dass er das Auto auf den Parkplatz gestellt hat? Können die nicht. Sollten sie trotzdem es auf einen Prozess ankommen lassen, könnte er. z. B. behaupten, an diesem Tag das Auto seinen Kumpels überlassen zu haben. Wer von denen gefahren ist, weiß er nicht. Das Gegenteil wird im der Parkplatzbetreiber nicht beweisen können, also braucht er nicht zahlen.
Wie schon gesagt, ich würde einfach garnichts machen, solange kein gerichtlicher Mahnbescheid kommt (und das wird wahrscheinlich nicht passieren).
Was ist das für ein Argument, nicht zu zahlen, nur weil man etwas für unverhältnismäßig hält?
Das Mietwagenunternehmen bekommt den Strafzettel und gibt die Daten an dem weiter, der die Strafe ausstellt. Für diesen kleinen Aufwand muss der Mieter schon einiges zahlen. Danach bekommt der Mieter nochmal direkt einen Strafzettel. Der Verleiher hat dann gar nichts mehr mit der Sache zu tun und bekommt dementsprechend auch keine Post mehr.
So war das bei mir nie.... hab einfach den Strafzettel geschickt bekommen... bis heute nicht bezahlt.
Erinnert an die Logik der Kassenstürmer beim Spiel in Luxemburg. Zu teuer - dann verschaffe ich mir halt gewaltsam Zutritt.
Natürlich ist die Strafe viel zu hoch. Aber wenn ich mit dem Auto ins Ausland fahre, sollte ich mich vorher über besondere Regeln und Regelungen im Ausland informieren. Und offenbar sind solche Strafen dort üblich und hätte auch einfach vermieden werden können. Unwissenheit schützt halt vor (wenn auch gefühlt zu hoher) Strafe nicht.
Es geht in diesem Fall nicht um eine staatliche Regelung sondern um eine privatrechtliche. Über die kann man sich vorab nicht informieren (weil die auf jedem Parkplatz anders sein kann) sondern erst vor Ort. Außerdem kann es durchaus auch in Dänemark so sein, dass solch horrende Vertragsstrafen wie bei uns sittenwidrig sind.
http://www.vz-bawue.de/Klage-gegen-Contipark-Parkgaragen-GmbH-erfolgreich-PKW-abschleppen-unzulaessig
Spitzenidee. Dann bekommt er von Europcar einen druff wegen Überlassen an nicht Befugte.
Informieren, parken, fertig. Und wenn man zu blöd/faul/ungeschickt war, sich korrekt zu informieren, dann bezahlen und fertig. Was nervt mich dieses im Nachhinein Rumgeflenne, weil dieser böse private Betreiber einen abzockt.
Wobei das alles eh nur theoretische Überlegungen sind, weil es das Inkassounternehmen wegen der geringen Erfolgschancen nicht auf eine Klage wird ankommen lassen.
Warum? Solche horrenden Vertragsstrafen für Kinkerlitzchen sind in Deutschland sittenwidrig und müssen daher nicht bezahlt werden.
Bis zu welchem Betrag würdest du den in so einem Fall zahlen, bis 1000 Euro, 10.000, ....? Irgendwo muss es doch eine Grenze geben, damit einen ein so kleines Versehen nicht gleich ruiniert.
Ja aber es ist doch definitiv Abzocke, weil die Forderung sittenwidrig ist (gemäß Urteil des LG Berlins im vergleichbaren Contipark-Fall). Warum sollte man sich dagegen nicht wehren?
DA
Also ich hatte letztes Jahr 2 (!) Strafzettel aus und in Italien, die ich beide mal lieber bezahlt habe.
Der erste kam knapp 12 Monate nach dem Vergehen per Post nach Hause (ich war in Florenz durch eine nur "beschränkt" befahrbare Einbahnstraße gefahren). Auf einer eigens für solche Vergehen eingerichteten Homepage der Florentiner Polizei konnte ich das Bild sehen und die Zahlungsinformationen online abrufen. Da gab es also keine wirkliche Verweigerungsmöglichkeit.
Den zweiten bekam ich dann vorort im Sommerurlaub (Parkvergehen). Da war dann auch gleich eine Zahlungsanweisung dran, mit der man bei der Post eine Barüberweisung veranlassen sollte. Ich hab' dann kurz überlegt, wollte aber kein Fass aufmachen und Zusatzgebühren vermeiden.
Man ist halt doch der brave deutsche Urlauber...
Ist auch besser so. Wenn Du nicht zahlst, kann es Dir bei der nächsten Einreise passieren, dass die dich festsetzen bis Du die Zahlung inklusive sämtlicher Gebühren getätigt hast.
In Italien droht sogar die Beschlagnahme des eigenen fahrzeugs mit anschließender versteigerung.
In Österreich droht (so weit mir bekannt) ersatzweise Haft.
Im Fall des Vergehens sind sie nicht involviert. Aber man unterzeichnet ja einen Vertrag in dem steht, dass kein anderer Fahrer zugelassen ist sofern man ihn nicht vorher einträgt. Daher kann es auch dort dann zu Konsequenzen kommen, sofern man nicht wirklich grüne mit der Vermietstation ist.
Und was für Konsequenzen sollen das bitte sein, insbesondere wenn kein Schaden entstanden ist?
DA
Gar nichts. Das interessiert die Vermieter nur wenn ein schaden vorliegt. Dann ist der Fahrer nämlich nicht mehr versichert und muss die entstandenen Kosten voll tragen, in dem Fall wäre das dann der Mieter.
Es gibt auch besondere Umstände unter denen ein nicht eingetragener Fahrer das Fahrzeug führen darf - kommt hier aber nicht zur Anwendung.
Spielt jedenfalls gar keine Rolle, auch weil Europcar mit dem Fall nichts mehr zu tun hat - wie gesagt spielt für die einfach keine Rolle.
Mit der Versicherung ist klar, nur "gar nichts" stimmt nicht so ganz bzw. liegt im Ermessen des Anbieters. Eine Bekannte durfte bei der Konkurrenz noch den Beitrag für einen Zusatzfahrer nachzahlen + eine Bearbeitungsgebühr, nachdem jemand anderes geblitzt worden war.