AssistDevice schrieb: mal so´ne frage zur einschätzung: lässt sich die süddeutsche erfahrungsgemäß ohne stichhaltige recherche auf solche artikel ein? auf seite 2?
Die Recherche ist doch stichhaltig - sie stammt doch von einem Juraprof, der wohl sein Ziel erreicht hat und sich nun ins Fäustchen lacht.
Isaakson schrieb: Da will ein sonst völlig unbekannter Juraprof wohl auch mal in die Zeitung kommen.
er hat zumindest eine nicht zu vernachlässigende liste an veröffentlichungen (was erstmal nix über die qualität des veröffentlichten aussagt)
Ohne Veröffentlichungen wird man kein Prof.
dann ist er wohl auch nicht völlig unbekannt...
Stell dir vor, ich habe auch schon juristische Veröffentlichungen, gleichwohl bin ich auch unbekannt. Der Prof ist ganz neu auf seinem Feld und muss erst noch sein Standing in der Forschung erreichen. Im Grunde genommen ist es ein ganz normaler Vorgang, da jeder Professor irgendwann mal irgendwie in den Vordergrund kommen muss. Da es bei dem hier genannten Professor an umfangreichen Veröfentlichungen in Zeitschrifen wie NJW, JuS im großen Umfang fehlt, er kein bekanntes Lehrbuch auf dem Markt hat und er zudem an keinem Großwerk mitarbeitet, muss er auf andere Wege in den Mittelpunkt kommen. Die Welt der Forschung ist hart und ein reiner Verdrängungswettbewerb.
Isaakson schrieb: Da will ein sonst völlig unbekannter Juraprof wohl auch mal in die Zeitung kommen.
er hat zumindest eine nicht zu vernachlässigende liste an veröffentlichungen (was erstmal nix über die qualität des veröffentlichten aussagt)
Ohne Veröffentlichungen wird man kein Prof.
dann ist er wohl auch nicht völlig unbekannt...
Stell dir vor, ich habe auch schon juristische Veröffentlichungen, gleichwohl bin ich auch unbekannt. Der Prof ist ganz neu auf seinem Feld und muss erst noch sein Standing in der Forschung erreichen. Im Grunde genommen ist es ein ganz normaler Vorgang, da jeder Professor irgendwann mal irgendwie in den Vordergrund kommen muss. Da es bei dem hier genannten Professor an umfangreichen Veröfentlichungen in Zeitschrifen wie NJW, JuS im großen Umfang fehlt, er kein bekanntes Lehrbuch auf dem Markt hat und er zudem an keinem Großwerk mitarbeitet, muss er auf andere Wege in den Mittelpunkt kommen. Die Welt der Forschung ist hart und ein reiner Verdrängungswettbewerb.
ok! das war ja meine frage...
sauber wäre das verfahren gewesen, wäre es direkt an den ombudsmann gegangen. so bleibt immer ein geschmäckle, egal wie es ausgeht.
Brady schrieb: wer frei ist von schuld...der werfe den ersten stein
Sinnlose Phrase.
Klar kann es sein, dass sich da jemand in den Mittelpunkt stellen will, aber als Minister und Kanzler in Spe muss man damit rechnen, da sag ich nur: dumm gelaufen.
Isaakson schrieb: Da will ein sonst völlig unbekannter Juraprof wohl auch mal in die Zeitung kommen.
er hat zumindest eine nicht zu vernachlässigende liste an veröffentlichungen (was erstmal nix über die qualität des veröffentlichten aussagt)
Ohne Veröffentlichungen wird man kein Prof.
dann ist er wohl auch nicht völlig unbekannt...
Stell dir vor, ich habe auch schon juristische Veröffentlichungen, gleichwohl bin ich auch unbekannt. Der Prof ist ganz neu auf seinem Feld und muss erst noch sein Standing in der Forschung erreichen. Im Grunde genommen ist es ein ganz normaler Vorgang, da jeder Professor irgendwann mal irgendwie in den Vordergrund kommen muss. Da es bei dem hier genannten Professor an umfangreichen Veröfentlichungen in Zeitschrifen wie NJW, JuS im großen Umfang fehlt, er kein bekanntes Lehrbuch auf dem Markt hat und er zudem an keinem Großwerk mitarbeitet, muss er auf andere Wege in den Mittelpunkt kommen. Die Welt der Forschung ist hart und ein reiner Verdrängungswettbewerb.
also geht es hier mehr um persönliche profilierung, inhaltlich wegen unbedeutender formfehler (fehlende kennzeichnung von zitaten), als um ein evtl. fehlverhalten des herrn dr.v.g.?
Isaakson schrieb: Da will ein sonst völlig unbekannter Juraprof wohl auch mal in die Zeitung kommen.
er hat zumindest eine nicht zu vernachlässigende liste an veröffentlichungen (was erstmal nix über die qualität des veröffentlichten aussagt)
Ohne Veröffentlichungen wird man kein Prof.
dann ist er wohl auch nicht völlig unbekannt...
Stell dir vor, ich habe auch schon juristische Veröffentlichungen, gleichwohl bin ich auch unbekannt. Der Prof ist ganz neu auf seinem Feld und muss erst noch sein Standing in der Forschung erreichen. Im Grunde genommen ist es ein ganz normaler Vorgang, da jeder Professor irgendwann mal irgendwie in den Vordergrund kommen muss. Da es bei dem hier genannten Professor an umfangreichen Veröfentlichungen in Zeitschrifen wie NJW, JuS im großen Umfang fehlt, er kein bekanntes Lehrbuch auf dem Markt hat und er zudem an keinem Großwerk mitarbeitet, muss er auf andere Wege in den Mittelpunkt kommen. Die Welt der Forschung ist hart und ein reiner Verdrängungswettbewerb.
ok! das war ja meine frage...
sauber wäre das verfahren gewesen, wäre es direkt an den ombudsmann gegangen. so bleibt immer ein geschmäckle, egal wie es ausgeht.
Richtig, ich will hier auch keine Partei für vG ergreifen. Nur das Verhalten des Profs ist mE offensichtlich. Wie du schon richtig sagst, gibt es da auch erst einmal andere Wege zur Rüge als den direkten Weg über die Presse. Dies gilt umso mehr, da jede Dissertation bevor sie angenommen wird über einen längeren Zeitraum im Dekanat der entsprechenden Fakultät ausliegt und jeder dort seinen Widerspruch anmelden kann und soll, sofern es Grund dafür gibt. Die juristischen Fakultäten informieren sich unter einander über die ausliegenden Dissertationen. Damals war die Dissertation wahrscheinlich für den Prof nich "von Interesse" wie jetzt (weil vG damals noch nicht so bekannt war?).
Isaakson schrieb: Da will ein sonst völlig unbekannter Juraprof wohl auch mal in die Zeitung kommen.
er hat zumindest eine nicht zu vernachlässigende liste an veröffentlichungen (was erstmal nix über die qualität des veröffentlichten aussagt)
Ohne Veröffentlichungen wird man kein Prof.
dann ist er wohl auch nicht völlig unbekannt...
Stell dir vor, ich habe auch schon juristische Veröffentlichungen, gleichwohl bin ich auch unbekannt. Der Prof ist ganz neu auf seinem Feld und muss erst noch sein Standing in der Forschung erreichen. Im Grunde genommen ist es ein ganz normaler Vorgang, da jeder Professor irgendwann mal irgendwie in den Vordergrund kommen muss. Da es bei dem hier genannten Professor an umfangreichen Veröfentlichungen in Zeitschrifen wie NJW, JuS im großen Umfang fehlt, er kein bekanntes Lehrbuch auf dem Markt hat und er zudem an keinem Großwerk mitarbeitet, muss er auf andere Wege in den Mittelpunkt kommen. Die Welt der Forschung ist hart und ein reiner Verdrängungswettbewerb.
also geht es hier mehr um persönliche profilierung, inhaltlich wegen unbedeutender formfehler (fehlende kennzeichnung von zitaten), als um ein evtl. fehlverhalten des herrn dr.v.g.?
das wird zu prüfen sein.... wer wirklich von wem usw... an welchen stellen, ist es im inhaltlichen teil der arbeit...
sind die stellen im zusammenfassenden teil der arbeit ist es allerhöchstens schlampigkeit, im inhaltlichen teil schmückt er sich mit fremden federn....
Isaakson schrieb: Da will ein sonst völlig unbekannter Juraprof wohl auch mal in die Zeitung kommen.
er hat zumindest eine nicht zu vernachlässigende liste an veröffentlichungen (was erstmal nix über die qualität des veröffentlichten aussagt)
Ohne Veröffentlichungen wird man kein Prof.
dann ist er wohl auch nicht völlig unbekannt...
Stell dir vor, ich habe auch schon juristische Veröffentlichungen, gleichwohl bin ich auch unbekannt. Der Prof ist ganz neu auf seinem Feld und muss erst noch sein Standing in der Forschung erreichen. Im Grunde genommen ist es ein ganz normaler Vorgang, da jeder Professor irgendwann mal irgendwie in den Vordergrund kommen muss. Da es bei dem hier genannten Professor an umfangreichen Veröfentlichungen in Zeitschrifen wie NJW, JuS im großen Umfang fehlt, er kein bekanntes Lehrbuch auf dem Markt hat und er zudem an keinem Großwerk mitarbeitet, muss er auf andere Wege in den Mittelpunkt kommen. Die Welt der Forschung ist hart und ein reiner Verdrängungswettbewerb.
also geht es hier mehr um persönliche profilierung, inhaltlich wegen unbedeutender formfehler (fehlende kennzeichnung von zitaten), als um ein evtl. fehlverhalten des herrn dr.v.g.?
Ich weiß es nicht, dafür müsste man die Dissertation lesen (worauf ich zur Zeit keinerlei Lust verspüre ). Wenn natürlich vG an acht Stellen fremder Leute Meinung als sein wissenschaftliches Ergebnis darstellt, wäre das in der Tat schwerwiegend. Nur sollte man sich den Vorgang der Promotion auch nicht so vorstellen, dass man die Dissertation schreibt und dann Dr. iur. ist. Über eine solche Dissertation schauen idR ja mindestens zwei Professoren intensiv drüber und schreiben ein Gutachten zu.
Isaakson schrieb: Da will ein sonst völlig unbekannter Juraprof wohl auch mal in die Zeitung kommen.
er hat zumindest eine nicht zu vernachlässigende liste an veröffentlichungen (was erstmal nix über die qualität des veröffentlichten aussagt)
Ohne Veröffentlichungen wird man kein Prof.
dann ist er wohl auch nicht völlig unbekannt...
Stell dir vor, ich habe auch schon juristische Veröffentlichungen, gleichwohl bin ich auch unbekannt. Der Prof ist ganz neu auf seinem Feld und muss erst noch sein Standing in der Forschung erreichen. Im Grunde genommen ist es ein ganz normaler Vorgang, da jeder Professor irgendwann mal irgendwie in den Vordergrund kommen muss. Da es bei dem hier genannten Professor an umfangreichen Veröfentlichungen in Zeitschrifen wie NJW, JuS im großen Umfang fehlt, er kein bekanntes Lehrbuch auf dem Markt hat und er zudem an keinem Großwerk mitarbeitet, muss er auf andere Wege in den Mittelpunkt kommen. Die Welt der Forschung ist hart und ein reiner Verdrängungswettbewerb.
ok! das war ja meine frage...
sauber wäre das verfahren gewesen, wäre es direkt an den ombudsmann gegangen. so bleibt immer ein geschmäckle, egal wie es ausgeht.
Richtig, ich will hier auch keine Partei für vG ergreifen. Nur das Verhalten des Profs ist mE offensichtlich. Wie du schon richtig sagst, gibt es da auch erst einmal andere Wege zur Rüge als den direkten Weg über die Presse. Dies gilt umso mehr, da jede Dissertation bevor sie angenommen wird über einen längeren Zeitraum im Dekanat der entsprechenden Fakultät ausliegt und jeder dort seinen Widerspruch anmelden kann und soll, sofern es Grund dafür gibt. Die juristischen Fakultäten informieren sich unter einander über die ausliegenden Dissertationen. Damals war die Dissertation wahrscheinlich für den Prof nich "von Interesse" wie jetzt (weil vG damals noch nicht so bekannt war?).
nicht so unwahrscheinlich... ich weiss auch nicht, was hier mit routineprüfung gemeint ist.
ich finde aber nichts verwerfliches daran, die diss einer im rampenlicht stehenden persönlichkeit zu prüfen.
Brady schrieb: wer frei ist von schuld...der werfe den ersten stein
Sinnlose Phrase.
Klar kann es sein, dass sich da jemand in den Mittelpunkt stellen will, aber als Minister und Kanzler in Spe muss man damit rechnen, da sag ich nur: dumm gelaufen.
Wie Putin kommt er damit hierzulande nicht durch.
steinewerfer werden hier zu lande auch mal gerne aussenminister
Isaakson schrieb: Da will ein sonst völlig unbekannter Juraprof wohl auch mal in die Zeitung kommen.
er hat zumindest eine nicht zu vernachlässigende liste an veröffentlichungen (was erstmal nix über die qualität des veröffentlichten aussagt)
Ohne Veröffentlichungen wird man kein Prof.
dann ist er wohl auch nicht völlig unbekannt...
Stell dir vor, ich habe auch schon juristische Veröffentlichungen, gleichwohl bin ich auch unbekannt. Der Prof ist ganz neu auf seinem Feld und muss erst noch sein Standing in der Forschung erreichen. Im Grunde genommen ist es ein ganz normaler Vorgang, da jeder Professor irgendwann mal irgendwie in den Vordergrund kommen muss. Da es bei dem hier genannten Professor an umfangreichen Veröfentlichungen in Zeitschrifen wie NJW, JuS im großen Umfang fehlt, er kein bekanntes Lehrbuch auf dem Markt hat und er zudem an keinem Großwerk mitarbeitet, muss er auf andere Wege in den Mittelpunkt kommen. Die Welt der Forschung ist hart und ein reiner Verdrängungswettbewerb.
also geht es hier mehr um persönliche profilierung, inhaltlich wegen unbedeutender formfehler (fehlende kennzeichnung von zitaten), als um ein evtl. fehlverhalten des herrn dr.v.g.?
Ich weiß es nicht, dafür müsste man die Dissertation lesen (worauf ich zur Zeit keinerlei Lust verspüre ). Wenn natürlich vG an acht Stellen fremder Leute Meinung als sein wissenschaftliches Ergebnis darstellt, wäre das in der Tat schwerwiegend. Nur sollte man sich den Vorgang der Promotion auch nicht so vorstellen, dass man die Dissertation schreibt und dann Dr. iur. ist. Über eine solche Dissertation schauen idR ja mindestens zwei Professoren intensiv drüber und schreiben ein Gutachten zu.
aber plagiate zu finden ist nicht trivial und wie du schon schreibst kein kavaliersdelikt!
Brady schrieb: wer frei ist von schuld...der werfe den ersten stein
Sinnlose Phrase.
Klar kann es sein, dass sich da jemand in den Mittelpunkt stellen will, aber als Minister und Kanzler in Spe muss man damit rechnen, da sag ich nur: dumm gelaufen.
Wie Putin kommt er damit hierzulande nicht durch.
steinewerfer werden hier zu lande auch mal gerne aussenminister
Brady schrieb: wer frei ist von schuld...der werfe den ersten stein
Sinnlose Phrase.
Klar kann es sein, dass sich da jemand in den Mittelpunkt stellen will, aber als Minister und Kanzler in Spe muss man damit rechnen, da sag ich nur: dumm gelaufen.
Wie Putin kommt er damit hierzulande nicht durch.
steinewerfer werden hier zu lande auch mal gerne aussenminister
oder marathonläufer... und als lügner kann man ministerpräsident werden...
Isaakson schrieb: Da will ein sonst völlig unbekannter Juraprof wohl auch mal in die Zeitung kommen.
er hat zumindest eine nicht zu vernachlässigende liste an veröffentlichungen (was erstmal nix über die qualität des veröffentlichten aussagt)
Ohne Veröffentlichungen wird man kein Prof.
dann ist er wohl auch nicht völlig unbekannt...
Stell dir vor, ich habe auch schon juristische Veröffentlichungen, gleichwohl bin ich auch unbekannt. Der Prof ist ganz neu auf seinem Feld und muss erst noch sein Standing in der Forschung erreichen. Im Grunde genommen ist es ein ganz normaler Vorgang, da jeder Professor irgendwann mal irgendwie in den Vordergrund kommen muss. Da es bei dem hier genannten Professor an umfangreichen Veröfentlichungen in Zeitschrifen wie NJW, JuS im großen Umfang fehlt, er kein bekanntes Lehrbuch auf dem Markt hat und er zudem an keinem Großwerk mitarbeitet, muss er auf andere Wege in den Mittelpunkt kommen. Die Welt der Forschung ist hart und ein reiner Verdrängungswettbewerb.
ok! das war ja meine frage...
sauber wäre das verfahren gewesen, wäre es direkt an den ombudsmann gegangen. so bleibt immer ein geschmäckle, egal wie es ausgeht.
Richtig, ich will hier auch keine Partei für vG ergreifen. Nur das Verhalten des Profs ist mE offensichtlich. Wie du schon richtig sagst, gibt es da auch erst einmal andere Wege zur Rüge als den direkten Weg über die Presse. Dies gilt umso mehr, da jede Dissertation bevor sie angenommen wird über einen längeren Zeitraum im Dekanat der entsprechenden Fakultät ausliegt und jeder dort seinen Widerspruch anmelden kann und soll, sofern es Grund dafür gibt. Die juristischen Fakultäten informieren sich unter einander über die ausliegenden Dissertationen. Damals war die Dissertation wahrscheinlich für den Prof nich "von Interesse" wie jetzt (weil vG damals noch nicht so bekannt war?).
dann ist er wohl auch nicht völlig unbekannt...
Die Recherche ist doch stichhaltig - sie stammt doch von einem Juraprof, der wohl sein Ziel erreicht hat und sich nun ins Fäustchen lacht.
bin zwar schonmal betrunken fahrrad gefahren, habe aber alle zitate in meiner diplomarbeit gekennzeichnet...
darf ich jetzt steine werfen?? muß ich jetzt steine werfen??
will aber gar nicht....
Stell dir vor, ich habe auch schon juristische Veröffentlichungen, gleichwohl bin ich auch unbekannt. Der Prof ist ganz neu auf seinem Feld und muss erst noch sein Standing in der Forschung erreichen. Im Grunde genommen ist es ein ganz normaler Vorgang, da jeder Professor irgendwann mal irgendwie in den Vordergrund kommen muss. Da es bei dem hier genannten Professor an umfangreichen Veröfentlichungen in Zeitschrifen wie NJW, JuS im großen Umfang fehlt, er kein bekanntes Lehrbuch auf dem Markt hat und er zudem an keinem Großwerk mitarbeitet, muss er auf andere Wege in den Mittelpunkt kommen. Die Welt der Forschung ist hart und ein reiner Verdrängungswettbewerb.
glückwunsch
ok! das war ja meine frage...
sauber wäre das verfahren gewesen, wäre es direkt an den ombudsmann gegangen. so bleibt immer ein geschmäckle, egal wie es ausgeht.
dazke!
Klar kann es sein, dass sich da jemand in den Mittelpunkt stellen will, aber als Minister und Kanzler in Spe muss man damit rechnen, da sag ich nur: dumm gelaufen.
Wie Putin kommt er damit hierzulande nicht durch.
also geht es hier mehr um persönliche profilierung, inhaltlich wegen unbedeutender formfehler (fehlende kennzeichnung von zitaten), als um ein evtl. fehlverhalten des herrn dr.v.g.?
Richtig, ich will hier auch keine Partei für vG ergreifen. Nur das Verhalten des Profs ist mE offensichtlich. Wie du schon richtig sagst, gibt es da auch erst einmal andere Wege zur Rüge als den direkten Weg über die Presse. Dies gilt umso mehr, da jede Dissertation bevor sie angenommen wird über einen längeren Zeitraum im Dekanat der entsprechenden Fakultät ausliegt und jeder dort seinen Widerspruch anmelden kann und soll, sofern es Grund dafür gibt. Die juristischen Fakultäten informieren sich unter einander über die ausliegenden Dissertationen. Damals war die Dissertation wahrscheinlich für den Prof nich "von Interesse" wie jetzt (weil vG damals noch nicht so bekannt war?).
das wird zu prüfen sein....
wer wirklich von wem usw...
an welchen stellen, ist es im inhaltlichen teil der arbeit...
sind die stellen im zusammenfassenden teil der arbeit ist es allerhöchstens schlampigkeit, im inhaltlichen teil schmückt er sich mit fremden federn....
Ich weiß es nicht, dafür müsste man die Dissertation lesen (worauf ich zur Zeit keinerlei Lust verspüre ). Wenn natürlich vG an acht Stellen fremder Leute Meinung als sein wissenschaftliches Ergebnis darstellt, wäre das in der Tat schwerwiegend. Nur sollte man sich den Vorgang der Promotion auch nicht so vorstellen, dass man die Dissertation schreibt und dann Dr. iur. ist. Über eine solche Dissertation schauen idR ja mindestens zwei Professoren intensiv drüber und schreiben ein Gutachten zu.
nicht so unwahrscheinlich... ich weiss auch nicht, was hier mit routineprüfung gemeint ist.
ich finde aber nichts verwerfliches daran, die diss einer im rampenlicht stehenden persönlichkeit zu prüfen.
steinewerfer werden hier zu lande auch mal gerne aussenminister
aber plagiate zu finden ist nicht trivial und wie du schon schreibst kein kavaliersdelikt!
du findest es vergleichbar?
oder marathonläufer...
und als lügner kann man ministerpräsident werden...
eifersuechtig?