Maabootsche schrieb: Man bräuchte eigentlich eine Stelle, die solche Vorfälle genauer untersucht, und die nicht vom entsprechenden Corps-Geist durchwirkt ist...
Es bleibt ja zu hoffen, dass die Opfer das Verwaltungsgericht mit einer Prüfung der Vorfälle beschäftigen.
...und ggfs. auch die Strafgerichte. Vor Gericht haben Polizisten halt meist einen Vertrauensvorschuß, wie wir bspw. ja neulich schon hier unverblümt gesagt bekommen haben.
Diesen Vertrauensvorsprung ist ja notwendige Folge der Bindung der Polizei an Recht und Gesetz. Würde das immer umgesetzt, wäre alles im Lot.
Nicht umsonst sagte ja der Richter in dem von Dir verlinkten Fall: „Als junger Richter mache ich noch viele Fehler – das ist ganz normal", sagt Richter Mazur freimütig. „Doch dazu muss ich auch stehen – und soviel Rückgrat muss ich bei einem Polizisten auch voraussetzen können."
Hinzu kommt, daß vorhergehende Ermittlungen wohl auch von der Poilzei geführt würden, da besteht zumindest der Verdacht, daß die sich alle in der gemeinsamen Krähen-Rolle sehen...
Deshalb würde ich den Gang vors Verwaltungsgericht bevorzugen, wenn ich eines der Opfer aus Frankfurt wäre. Ginge das erfolgreich aus, dürfte einer strafrechtlichen Verurteilung wenig(er) im Wege stehen. Die Staatsanwaltschaft wäre hier auch nicht mein erster Ansprechpartner.
Ich kann den Ansatz wohl erahnen bzw. einschätzen.
Kann sich dies ein mutmaßliches Polizeiopfer aussuchen ? Oder sicherheitshalber hier wie da ein Verfahren anstrengen?
redet doch bitte mal so, daß hier unbedarfte Mitleser halbwegs mitkommen ,-) hört sich ja ganz spannend an, was ihr euch da so mitteiltt. jetzt müße mer s bloß noch irgendwie kapieren
Polizeirecht ist Verwaltungsrecht. Und wie (fast) alle Verwaltungsmaßnahmen können die auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden. Eben durch die Verwaltungsgerichte (in diesem speziellen Fall). Ein Strafverfahren würde nur eröffnet, wenn die Staatsanwaltschaft Klage (u.U. auf entsprechende Anzeige hin) erheben würde.
Und ja, den Rechtsweg kann ich mir in diesem Fall aussuchen, weil ja das Ziel eines solchen Rechtsstreits völlig unterschiedlich wäre. Das ist ähnlich wie bei einer Schlägerie z.B.: Eine strafrechtliche Verurteilung des Täters ist das eine, zivilrechtliche Schadensersatzansprüche etwas anderes. Zwei Ziele, zwei Rechtswege.
Und wenn das Opfer, um das es hier geht, Besorgnis hätten, dass es Verquickungen zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft geben könnte, könnte die Verwaltunsggerichtsbarkeit der naheliegendere Weg sein. Da wird nicht durch Polizei vernommen o.ä. Und das Klageverfahren leitet der ein, der Klage erheben möchte. Und nicht etwa die Staatsanwaltschaft als Ermittlungsbehörde.
Wäre aber das Fehlverhalten erstmal durch ein Verwaltungsgerichtsurteil festgestellt, täte sich jedes Strafgericht schwer, nicht ebenfalls zu verurteilen, sofern Straftatbestände verwirklicht wurden (was anzunehmen wäre).
Jetzt hab ich es wirklich abschließend kapiert. Danke für die gute Erläuterung.
"Sollten die Vorwürfe auch nur ansatzweise zutreffen, dann seien nicht nur dienst- und strafrechtliche Konsequenzen notwendig. Vielmehr brauche es endlich eine Debatte, wie rassistisch motiviertes Denken und Handeln in deutschen Amtsstuben zurückgedrängt werden könne."
Ich frag mich aber immer noch, warum dies nur in der Exekutive zurück gedrängt werden soll. Das ist ein gesellschaftliches Problem. Man kann natürlich bei der Exekutive anfangen als Vorbildfunktion. Aber ausmerzen kann man das Problem nur im gesamtgesellschaftlichen Kontext.
So, noch nen schönen Abend. Grüße von nem Typen aus der Exekutive, der in einem Büro sitzt mit einer ghanaisch-stämmigen Kollegin.
"Sollten die Vorwürfe auch nur ansatzweise zutreffen, dann seien nicht nur dienst- und strafrechtliche Konsequenzen notwendig. Vielmehr brauche es endlich eine Debatte, wie rassistisch motiviertes Denken und Handeln in deutschen Amtsstuben zurückgedrängt werden könne."
Das wäre dann so eine Art umgekehrtes Strategiepapier,wie es im Fußball nicht gänzlich unbekannt ist.
und ebenso werte ich zumindest nach aktueller Faktenlage entsprechende Ansätze.
Polizisten sind insbesondere verfassungsmäßig geschult und darauf vereidigt.
Entsprechende Verstöße wiegen deshalb selbstverständlich weit mehr als doppelt schwer. Vor diesem Hintergrund kann sich nur die Frage stellen,ob sie bei Verstößen auch hinlänglich und ausreichend belangt werden.
Alles andere -auch entsprechende Forderungen-sind Selbstdarstellung.
schaun mer mal, wie dieser Fall ausgeht .Und ob sich insoweit die Verdachtsmomente mit Rassismus bestätigen.
1. ...gerne nachfolgenden Text kopieren und in vorliegender oder abgeänderter Art senden an:
ppffm@polizei.hessen.de
"Sehr geehrte Damen und Herren der Frankfurter Polizei,
ich bin entsetzt über den Übergriff Frankfurter Polizisten, bei denen der deutsche Staatsbürger Derege Wevelsiep beleidigt und so schwer verletzt wurde, dass er mehrere Tage im Krankenhaus behandelt werden musste.
Das Vertrauen in die Polizei ist seit dem Bekanntwerden der NSU-Fälle ohnehin stark beschädigt und lässt uns Bürger an der Objektivität und Grundgesetztreue der Beamten zweifeln. Wir erwarten daher die rückhaltlose Aufklärung des Falls und harte Konsequenzen für die beteiligten Polizisten. Darüber hinaus bitte ich um Mitteilung, wie die Frankfurter Polizei zukünftig rassistische Übergriffe von Polizisten verhindern will.
Mit freundlichen Grüßen"
2. ...eine eMail an das Büro der Stadtverordnetenversammlung schicken und darin alle demokratischen Fraktionen auffordern, diesen polizeilichen rassistischen Übergriff in der nächsten Stadtverordnetenversammlung zu thematisieren: info.amt01@stadt-frankfurt.de
adlerkadabra schrieb: Es sei denn --> #3, letzter Abschnitt.
Sobald du so etwas aufnehmen möchtest, bekommst du dein Handy abgenommen (sogar mit Gewalt, wenn nötig!). Sieht man doch auch oft bei Fußballspielen, das die Cops es net mögen, wenn man sie mal filmt.
Stimmt schon. Es würde mich aber wundern, wenn es keine unbeteiligten Zeugen gegeben hätte - die sollten nun auch gehört werden und wahrheitsgemäß aussagen. Und ein paar pics mit dem Handy sind schnell und unauffällig aus der Hüfte gemacht.
alles richtig, was Du schreibst aber dauern die Verfahren nicht mehr wie früher Jahre?
Ich weiß jetzt nicht, wie das am VG Frankfurt aussieht, aber die Verwaltungsgerichte gelten ja gemeinhin in Richter- und Anwaltskreisen aufgrund der Fallzahlen bundesweit als unterforderte Sesselp... Da sollte sich schon Kapazität für eine Enscheidung finden. Zumal es hier ja nicht etwa um einen Baurechtsprozess handelt, in dem man jahrelang zig Gutachten einzuholen und zu werten hätte. Ein Eilverfahren dürfte hier u.U. an einem Anordnungsgrund scheitern. Ich bin aber kein passionierter Polizeirechtler.
Aber selbst wenn: Wäre nicht alles besser als zu resignieren? Wäre nicht selbst das Einleiten eines Verfahrens das richtige Zeichen?
Maabootsche schrieb: Man bräuchte eigentlich eine Stelle, die solche Vorfälle genauer untersucht, und die nicht vom entsprechenden Corps-Geist durchwirkt ist...
Es bleibt ja zu hoffen, dass die Opfer das Verwaltungsgericht mit einer Prüfung der Vorfälle beschäftigen.
...und ggfs. auch die Strafgerichte. Vor Gericht haben Polizisten halt meist einen Vertrauensvorschuß, wie wir bspw. ja neulich schon hier unverblümt gesagt bekommen haben.
Diesen Vertrauensvorsprung ist ja notwendige Folge der Bindung der Polizei an Recht und Gesetz. Würde das immer umgesetzt, wäre alles im Lot.
Nicht umsonst sagte ja der Richter in dem von Dir verlinkten Fall: „Als junger Richter mache ich noch viele Fehler – das ist ganz normal", sagt Richter Mazur freimütig. „Doch dazu muss ich auch stehen – und soviel Rückgrat muss ich bei einem Polizisten auch voraussetzen können."
Hinzu kommt, daß vorhergehende Ermittlungen wohl auch von der Poilzei geführt würden, da besteht zumindest der Verdacht, daß die sich alle in der gemeinsamen Krähen-Rolle sehen...
Deshalb würde ich den Gang vors Verwaltungsgericht bevorzugen, wenn ich eines der Opfer aus Frankfurt wäre. Ginge das erfolgreich aus, dürfte einer strafrechtlichen Verurteilung wenig(er) im Wege stehen. Die Staatsanwaltschaft wäre hier auch nicht mein erster Ansprechpartner.
Ah, jetzt verstehe ich die Intention, weiß aber nicht, ob das so hinhauen würde. Im normalen verwaltungsgerichtlichen Verfahren hat man ja typischerweise den von der Behörde zusammengetragenen Sachverhalt auf der einen Seite und auf der anderen Seite die Einwendungen gegen die darin enthaltenen Tatsachen, Schlußfolgerungen, rechtliche Sichtweisen und darauf fußenden Maßnahmen. Sprich der Richter am VG würde die selbe Akte von Seiten der Polizei vorgelegt bekommen wie ein Staatsanwalt, da würde sich an der internen Ermittlung erstmal nichts ändern. Inwiefern jetzt ein Verwaltungsrichter dies dann prinzipiell und im Zusammenhang anders beurteilen würde als der Staatsanwalt, ist halt schwer zu beurteilen.
"Die vier betroffenen Beamten hätten den 41-Jährigen wegen Beleidigung angezeigt. Er soll sie als "Nazis" beschimpft haben.
Dieser Gegenschlag liegt in der Logik von Behörden, die sich plötzlich der öffentlichen Kritik ausgesetzt sehen und offensichtlich die schlechteren Karten "
FR schrieb: Das fordert der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion in Wiesbaden, Jürgen Frömmrich. „Der Vorwurf, dass hessische Polizisten rassistische Gewalt ausüben und einen Mann offenbar wegen dessen Hautfarbe misshandelt hätten, ist unerträglich. Dieser Vorgang muss lückenlos aufgeklärt werden“, sagte Frömmrich.
Unglücklich formuliert. Nicht der Vorwurf ist unerträglich, sondern die Vorstellung, dass die Vorwürfe sich als wahr erweisen. So könnte man herauslesen, dass es einzig darum ginge, die Vorwürfe zu entkräften. Ist aber in diesem Fall wohl aufgrund der Parteizugehörigkeit auszuschließen.
"dass hessische Polizisten rassistische Gewalt ausüben" ist unerträglich
soweit klar, aber auch wenn der Fall nicht "rassistisch" motiviert sein sollte.
Es mir oder dir/euch, auch so ergehen können oder?
Das stelle ich mir nicht ganz so unwahrscheinlich vor wie einen angeblichen Fahrraddieb bei einer laufenden Veranstaltung aus dem Theater zu holen, um diesen dann später wegen Urkundenfälschung...
Aber lassen wir das. Ich kann mir alles vorstellen. Acht Cola auf unsere Bananenrepublik.
Jetzt hab ich es wirklich abschließend kapiert. Danke für die gute Erläuterung.
hört sich sehr einleuchtend an.
alles richtig, was Du schreibst aber dauern die Verfahren nicht mehr wie früher Jahre?
Gegen die FR.
Bald isses soweit.
http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?rubrik=36082&key=standard_document_46579599
"Sollten die Vorwürfe auch nur ansatzweise zutreffen, dann seien nicht nur dienst- und strafrechtliche Konsequenzen notwendig. Vielmehr brauche es endlich eine Debatte, wie rassistisch motiviertes Denken und Handeln in deutschen Amtsstuben zurückgedrängt werden könne."
http://www.linksfraktion-hessen.de/cms/abgeordnete/die-abgeordneten/hermann-schaus/pressemitteilungen-mainmenu-272/3526-rassistische-pruegelattacke-durch-u-bahn-kontrolleure-und-polizei-in-frankfurt-am-main.html
So, noch nen schönen Abend.
Grüße von nem Typen aus der Exekutive, der in einem Büro sitzt mit einer ghanaisch-stämmigen Kollegin.
Das wäre dann so eine Art umgekehrtes Strategiepapier,wie es im Fußball nicht gänzlich unbekannt ist.
und ebenso werte ich zumindest nach aktueller Faktenlage entsprechende Ansätze.
Polizisten sind insbesondere verfassungsmäßig geschult und darauf vereidigt.
Entsprechende Verstöße wiegen deshalb selbstverständlich weit mehr als doppelt schwer. Vor diesem Hintergrund kann sich nur die Frage stellen,ob sie bei Verstößen auch hinlänglich und ausreichend belangt werden.
Alles andere -auch entsprechende Forderungen-sind Selbstdarstellung.
schaun mer mal, wie dieser Fall ausgeht .Und ob sich insoweit die Verdachtsmomente mit Rassismus bestätigen.
1. ...gerne nachfolgenden Text kopieren und in vorliegender oder abgeänderter Art senden an:
ppffm@polizei.hessen.de
"Sehr geehrte Damen und Herren der Frankfurter Polizei,
ich bin entsetzt über den Übergriff Frankfurter Polizisten, bei denen der deutsche Staatsbürger Derege Wevelsiep beleidigt und so schwer verletzt wurde, dass er mehrere Tage im Krankenhaus behandelt werden musste.
Das Vertrauen in die Polizei ist seit dem Bekanntwerden der NSU-Fälle ohnehin stark beschädigt und lässt uns Bürger an der Objektivität und Grundgesetztreue der Beamten zweifeln. Wir erwarten daher die rückhaltlose Aufklärung des Falls und harte Konsequenzen für die beteiligten Polizisten. Darüber hinaus bitte ich um Mitteilung, wie die Frankfurter Polizei zukünftig rassistische Übergriffe von Polizisten verhindern will.
Mit freundlichen Grüßen"
2. ...eine eMail an das Büro der Stadtverordnetenversammlung schicken und darin alle demokratischen Fraktionen auffordern, diesen polizeilichen rassistischen Übergriff in der nächsten Stadtverordnetenversammlung zu thematisieren: info.amt01@stadt-frankfurt.de
Ein herzliches Dankeschön an alle Unterstützer!
Stimmt schon. Es würde mich aber wundern, wenn es keine unbeteiligten Zeugen gegeben hätte - die sollten nun auch gehört werden und wahrheitsgemäß aussagen. Und ein paar pics mit dem Handy sind schnell und unauffällig aus der Hüfte gemacht.
Ich würde mich das nicht trauen....
Husch, husch habe ich einen Knüppel auf dem Kopp und das Handy ist gelöscht/weg.
Das kommt drauf an, ich hab mal ausm Ärmel gefilmt.
Ich weiß jetzt nicht, wie das am VG Frankfurt aussieht, aber die Verwaltungsgerichte gelten ja gemeinhin in Richter- und Anwaltskreisen aufgrund der Fallzahlen bundesweit als unterforderte Sesselp... Da sollte sich schon Kapazität für eine Enscheidung finden. Zumal es hier ja nicht etwa um einen Baurechtsprozess handelt, in dem man jahrelang zig Gutachten einzuholen und zu werten hätte.
Ein Eilverfahren dürfte hier u.U. an einem Anordnungsgrund scheitern. Ich bin aber kein passionierter Polizeirechtler.
Aber selbst wenn: Wäre nicht alles besser als zu resignieren? Wäre nicht selbst das Einleiten eines Verfahrens das richtige Zeichen?
Ah, jetzt verstehe ich die Intention, weiß aber nicht, ob das so hinhauen würde.
Im normalen verwaltungsgerichtlichen Verfahren hat man ja typischerweise den von der Behörde zusammengetragenen Sachverhalt auf der einen Seite und auf der anderen Seite die Einwendungen gegen die darin enthaltenen Tatsachen, Schlußfolgerungen, rechtliche Sichtweisen und darauf fußenden Maßnahmen.
Sprich der Richter am VG würde die selbe Akte von Seiten der Polizei vorgelegt bekommen wie ein Staatsanwalt, da würde sich an der internen Ermittlung erstmal nichts ändern. Inwiefern jetzt ein Verwaltungsrichter dies dann prinzipiell und im Zusammenhang anders beurteilen würde als der Staatsanwalt, ist halt schwer zu beurteilen.
Die FR berichtet weiter
http://www.fr-online.de/frankfurt/polizei-rassismus-frankfurt-wevelsiep-pruegel-polizisten-in-der-klemme,1472798,20806160,view,asFirstTeaser.html
Prügel-Polizisten in der Klemme
"Die vier betroffenen Beamten hätten den 41-Jährigen wegen Beleidigung angezeigt. Er soll sie als "Nazis" beschimpft haben.
Dieser Gegenschlag liegt in der Logik von Behörden, die sich plötzlich der öffentlichen Kritik ausgesetzt sehen und offensichtlich die schlechteren Karten "
Unglücklich formuliert.
Nicht der Vorwurf ist unerträglich, sondern die Vorstellung, dass die Vorwürfe sich als wahr erweisen. So könnte man herauslesen, dass es einzig darum ginge, die Vorwürfe zu entkräften. Ist aber in diesem Fall wohl aufgrund der Parteizugehörigkeit auszuschließen.
Merkwürdige Berichterstattung.
"dass hessische Polizisten rassistische Gewalt ausüben" ist unerträglich
soweit klar, aber auch wenn der Fall nicht "rassistisch" motiviert sein sollte.
Es mir oder dir/euch, auch so ergehen können oder?
Das stelle ich mir nicht ganz so unwahrscheinlich vor wie einen angeblichen Fahrraddieb bei einer laufenden Veranstaltung aus dem Theater zu holen, um diesen dann später wegen Urkundenfälschung...
Aber lassen wir das. Ich kann mir alles vorstellen. Acht Cola auf unsere Bananenrepublik.