prinz_otter schrieb: Eben reichts: Einsatzleiter: Antifa FFM und Linksextreme aus Berlin waren in der Gruppe - "Ich bin mir sicher, dass die etwas vor hatten
Da krieg ich echt zu viel. Kann ich jetzt jedem auf die Fresse hauen und die Polizei kommen lassen, sobald ich glaube zu wissen, dass der/die etwas vor hatte?
Unfassbar.....jede Frau, die von Ihrem Ex-Liebhaber gestalkt wird, und Anzeige erstatten möchte, wird zurückgewiesen weil ja noch nix passiert sei. Wieviele solcher Frauen könnten noch leben???
Ich weiss, der vergleich hinkt vielleicht, aber es ist jetzt das beste beispiel welches mir auf die Schnelle einfällt.......Rechtsstaat? Hier nicht mehr
Wenn die Staatsmacht Demonstrationen gewaltsam auflöst, hat das vor allem einen Sinn: Der Protest soll kriminalisiert werden. Aber das funktioniert nicht mehr. In Frankfurt so wenig wie in Istanbul.
prinz_otter schrieb: Eben reichts: Einsatzleiter: Antifa FFM und Linksextreme aus Berlin waren in der Gruppe - "Ich bin mir sicher, dass die etwas vor hatten
Da krieg ich echt zu viel. Kann ich jetzt jedem auf die Fresse hauen und die Polizei kommen lassen, sobald ich glaube zu wissen, dass der/die etwas vor hatte?
Nur wenn du auf der Lohnliste des Innenministeriums stehst oder aber sonstwie mitm Boris verbandelt bist. Andernfalls natürlich nicht, sonst gehörst du zu denen, die "da sicher was vorhatten".
dieses denken ist ziemlich weit verbreitet.
Nicht nur.... Das steht schlicht und ergreifend im HSOG.
Ob die Verhältnismäßigkeit gewahrt war steht auf einem ganz andren Blatt
prinz_otter schrieb: Eben reichts: Einsatzleiter: Antifa FFM und Linksextreme aus Berlin waren in der Gruppe - "Ich bin mir sicher, dass die etwas vor hatten
Da krieg ich echt zu viel. Kann ich jetzt jedem auf die Fresse hauen und die Polizei kommen lassen, sobald ich glaube zu wissen, dass der/die etwas vor hatte?
Nur wenn du auf der Lohnliste des Innenministeriums stehst oder aber sonstwie mitm Boris verbandelt bist. Andernfalls natürlich nicht, sonst gehörst du zu denen, die "da sicher was vorhatten".
dieses denken ist ziemlich weit verbreitet.
Nicht nur.... Das steht schlicht und ergreifend im HSOG.
Ob die Verhältnismäßigkeit gewahrt war steht auf einem ganz andren Blatt
könntest du vielleicht etwas konkretisieren, was genau du damit meinst?? da wird ja mutmaßlich irgendwas von gefahrenabwehr drinstehen...
allerdings wird ja wohl kaum die tatsache, daß da antifa ffm und linksextreme aus berlin im zug sind dafür ausreichen. vor allem ist doch diese tatsache nicht erst am baseler platz aufgefallen, sondern sollte der polizei schon vor start des zuges bekannt gewesen sein.
die frage muß also dann doch sein, was am baseler platz aufgefallen ist, was nicht schon vorher bekannt war.
prinz_otter schrieb: Eben reichts: Einsatzleiter: Antifa FFM und Linksextreme aus Berlin waren in der Gruppe - "Ich bin mir sicher, dass die etwas vor hatten
Da krieg ich echt zu viel. Kann ich jetzt jedem auf die Fresse hauen und die Polizei kommen lassen, sobald ich glaube zu wissen, dass der/die etwas vor hatte?
Nur wenn du auf der Lohnliste des Innenministeriums stehst oder aber sonstwie mitm Boris verbandelt bist. Andernfalls natürlich nicht, sonst gehörst du zu denen, die "da sicher was vorhatten".
dieses denken ist ziemlich weit verbreitet.
Nicht nur.... Das steht schlicht und ergreifend im HSOG.
Ob die Verhältnismäßigkeit gewahrt war steht auf einem ganz andren Blatt
Nur dass das HSOG im Anwendungsbereich des VersG grds. nicht anwendbar ist (sog. Polizeifestigkeit der Versammlung).
prinz_otter schrieb: Eben reichts: Einsatzleiter: Antifa FFM und Linksextreme aus Berlin waren in der Gruppe - "Ich bin mir sicher, dass die etwas vor hatten
Da krieg ich echt zu viel. Kann ich jetzt jedem auf die Fresse hauen und die Polizei kommen lassen, sobald ich glaube zu wissen, dass der/die etwas vor hatte?
Nur wenn du auf der Lohnliste des Innenministeriums stehst oder aber sonstwie mitm Boris verbandelt bist. Andernfalls natürlich nicht, sonst gehörst du zu denen, die "da sicher was vorhatten".
dieses denken ist ziemlich weit verbreitet.
Nicht nur.... Das steht schlicht und ergreifend im HSOG.
Ob die Verhältnismäßigkeit gewahrt war steht auf einem ganz andren Blatt
als einfacher bürger habsch zwar keine ahnung, was der/die/das HSOG ist, aber steht das da auch da drin? Alles im Rahmen des Gesetzes. Alles hat seine Ordnung. Aber das ist eine sonderbare Ordnung, die eine Bedrohung sieht, wo Menschen ihre Rechte wahrnehmen und ihnen diese dann abkaufen will. Weil man mit 500 Euro auch Grundrechte kaufen kann. "Antikapitalismus" schrieb die Polizei in Frankfurt im Jahr 2012 an die Stelle, wo auf dem Formblatt der "polizeiliche Anlass" zur Festnahme einzutragen ist. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/augstein-kolumne-im-zweifel-zuschlagen-a-903393.html
ansonsten sollte man nicht vergessen, das der staat für die bürger da und beamte deren diener zu sein haben...
prinz_otter schrieb: Eben reichts: Einsatzleiter: Antifa FFM und Linksextreme aus Berlin waren in der Gruppe - "Ich bin mir sicher, dass die etwas vor hatten
Da krieg ich echt zu viel. Kann ich jetzt jedem auf die Fresse hauen und die Polizei kommen lassen, sobald ich glaube zu wissen, dass der/die etwas vor hatte?
Nur wenn du auf der Lohnliste des Innenministeriums stehst oder aber sonstwie mitm Boris verbandelt bist. Andernfalls natürlich nicht, sonst gehörst du zu denen, die "da sicher was vorhatten".
dieses denken ist ziemlich weit verbreitet.
Nicht nur.... Das steht schlicht und ergreifend im HSOG.
Ob die Verhältnismäßigkeit gewahrt war steht auf einem ganz andren Blatt
könntest du vielleicht etwas konkretisieren, was genau du damit meinst?? da wird ja mutmaßlich irgendwas von gefahrenabwehr drinstehen...
allerdings wird ja wohl kaum die tatsache, daß da antifa ffm und linksextreme aus berlin im zug sind dafür ausreichen. vor allem ist doch diese tatsache nicht erst am baseler platz aufgefallen, sondern sollte der polizei schon vor start des zuges bekannt gewesen sein.
die frage muß also dann doch sein, was am baseler platz aufgefallen ist, was nicht schon vorher bekannt war.
Ich würde mal auf §1 Ziffer 4 HSOG tippen. Das ist zumindest die Rechtsgrundlage. Nach § 11 HSOG können die Gefahrenabwehr- und die Polizeibehörden die erforderlichen Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen Falle bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren, soweit nicht die folgenden Vorschriften die Befugnisse der Gefahrenabwehr- und der Polizeibehörden besonders regeln. http://www.landesrecht-hessen.de/gesetze/31_oeffentliche_sicherheit/310-63-hsog/paragraphen/para1.htm
Das ist bewußt als Generalklausel gestaltet. Die Polizei hat da einen recht weiten Ermessensspielraum. Wiegesagt, dass der Einsatz unverhältnißmäßig gewesen ist, scheint mir evident.
prinz_otter schrieb: Eben reichts: Einsatzleiter: Antifa FFM und Linksextreme aus Berlin waren in der Gruppe - "Ich bin mir sicher, dass die etwas vor hatten
Da krieg ich echt zu viel. Kann ich jetzt jedem auf die Fresse hauen und die Polizei kommen lassen, sobald ich glaube zu wissen, dass der/die etwas vor hatte?
Nur wenn du auf der Lohnliste des Innenministeriums stehst oder aber sonstwie mitm Boris verbandelt bist. Andernfalls natürlich nicht, sonst gehörst du zu denen, die "da sicher was vorhatten".
dieses denken ist ziemlich weit verbreitet.
Nicht nur.... Das steht schlicht und ergreifend im HSOG.
Ob die Verhältnismäßigkeit gewahrt war steht auf einem ganz andren Blatt
Nur dass das HSOG im Anwendungsbereich des VersG grds. nicht anwendbar ist (sog. Polizeifestigkeit der Versammlung).
Jein... Maßnahmen nach dem HSOG sind zumindest dann zulässig, wenn sie das mildere Mittel gegenüber den Mitteln die das Versammlungsrecht bietet ( Z.B Auflösung der Versammlung) darstellt.
Möchte jetzt aber nicht zu akademisch über dieses Fehlverhalten diskutieren
prinz_otter schrieb: Eben reichts: Einsatzleiter: Antifa FFM und Linksextreme aus Berlin waren in der Gruppe - "Ich bin mir sicher, dass die etwas vor hatten
Da krieg ich echt zu viel. Kann ich jetzt jedem auf die Fresse hauen und die Polizei kommen lassen, sobald ich glaube zu wissen, dass der/die etwas vor hatte?
Nur wenn du auf der Lohnliste des Innenministeriums stehst oder aber sonstwie mitm Boris verbandelt bist. Andernfalls natürlich nicht, sonst gehörst du zu denen, die "da sicher was vorhatten".
dieses denken ist ziemlich weit verbreitet.
Nicht nur.... Das steht schlicht und ergreifend im HSOG.
Ob die Verhältnismäßigkeit gewahrt war steht auf einem ganz andren Blatt
könntest du vielleicht etwas konkretisieren, was genau du damit meinst?? da wird ja mutmaßlich irgendwas von gefahrenabwehr drinstehen...
allerdings wird ja wohl kaum die tatsache, daß da antifa ffm und linksextreme aus berlin im zug sind dafür ausreichen. vor allem ist doch diese tatsache nicht erst am baseler platz aufgefallen, sondern sollte der polizei schon vor start des zuges bekannt gewesen sein.
die frage muß also dann doch sein, was am baseler platz aufgefallen ist, was nicht schon vorher bekannt war.
Ich würde mal auf §1 Ziffer 4 HSOG tippen. Das ist zumindest die Rechtsgrundlage. Nach § 11 HSOG können die Gefahrenabwehr- und die Polizeibehörden die erforderlichen Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen Falle bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren, soweit nicht die folgenden Vorschriften die Befugnisse der Gefahrenabwehr- und der Polizeibehörden besonders regeln. http://www.landesrecht-hessen.de/gesetze/31_oeffentliche_sicherheit/310-63-hsog/paragraphen/para1.htm
Das ist bewußt als Generalklausel gestaltet. Die Polizei hat da einen recht weiten Ermessensspielraum. Wiegesagt, dass der Einsatz unverhältnißmäßig gewesen ist, scheint mir evident.
danke dir... man kann nur hoffen, daß die polizei damit nicht durchkommt.
was sind die potentiellen rechtlichen konsequenzen, falls im nachhinein (nutzt natürlich dem demonstrationsrecht wenig) die unverhältnismässigkeit festgestellt wird?
prinz_otter schrieb: Eben reichts: Einsatzleiter: Antifa FFM und Linksextreme aus Berlin waren in der Gruppe - "Ich bin mir sicher, dass die etwas vor hatten
Da krieg ich echt zu viel. Kann ich jetzt jedem auf die Fresse hauen und die Polizei kommen lassen, sobald ich glaube zu wissen, dass der/die etwas vor hatte?
Nur wenn du auf der Lohnliste des Innenministeriums stehst oder aber sonstwie mitm Boris verbandelt bist. Andernfalls natürlich nicht, sonst gehörst du zu denen, die "da sicher was vorhatten".
dieses denken ist ziemlich weit verbreitet.
Nicht nur.... Das steht schlicht und ergreifend im HSOG.
Ob die Verhältnismäßigkeit gewahrt war steht auf einem ganz andren Blatt
könntest du vielleicht etwas konkretisieren, was genau du damit meinst?? da wird ja mutmaßlich irgendwas von gefahrenabwehr drinstehen...
allerdings wird ja wohl kaum die tatsache, daß da antifa ffm und linksextreme aus berlin im zug sind dafür ausreichen. vor allem ist doch diese tatsache nicht erst am baseler platz aufgefallen, sondern sollte der polizei schon vor start des zuges bekannt gewesen sein.
die frage muß also dann doch sein, was am baseler platz aufgefallen ist, was nicht schon vorher bekannt war.
Ich würde mal auf §1 Ziffer 4 HSOG tippen. Das ist zumindest die Rechtsgrundlage. Nach § 11 HSOG können die Gefahrenabwehr- und die Polizeibehörden die erforderlichen Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen Falle bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren, soweit nicht die folgenden Vorschriften die Befugnisse der Gefahrenabwehr- und der Polizeibehörden besonders regeln. http://www.landesrecht-hessen.de/gesetze/31_oeffentliche_sicherheit/310-63-hsog/paragraphen/para1.htm
Das ist bewußt als Generalklausel gestaltet. Die Polizei hat da einen recht weiten Ermessensspielraum. Wiegesagt, dass der Einsatz unverhältnißmäßig gewesen ist, scheint mir evident.
danke dir... man kann nur hoffen, daß die polizei damit nicht durchkommt.
was sind die potentiellen rechtlichen konsequenzen, falls im nachhinein (nutzt natürlich dem demonstrationsrecht wenig) die unverhältnismässigkeit festgestellt wird?
mir ist kein fall bekannt in dem unverhältnismäßigkeit der polizei festgestellt wurde. da hat sich seit startbahn west zeiten nichts geändert.
prinz_otter schrieb: Eben reichts: Einsatzleiter: Antifa FFM und Linksextreme aus Berlin waren in der Gruppe - "Ich bin mir sicher, dass die etwas vor hatten
Da krieg ich echt zu viel. Kann ich jetzt jedem auf die Fresse hauen und die Polizei kommen lassen, sobald ich glaube zu wissen, dass der/die etwas vor hatte?
Nur wenn du auf der Lohnliste des Innenministeriums stehst oder aber sonstwie mitm Boris verbandelt bist. Andernfalls natürlich nicht, sonst gehörst du zu denen, die "da sicher was vorhatten".
dieses denken ist ziemlich weit verbreitet.
Nicht nur.... Das steht schlicht und ergreifend im HSOG.
Ob die Verhältnismäßigkeit gewahrt war steht auf einem ganz andren Blatt
könntest du vielleicht etwas konkretisieren, was genau du damit meinst?? da wird ja mutmaßlich irgendwas von gefahrenabwehr drinstehen...
allerdings wird ja wohl kaum die tatsache, daß da antifa ffm und linksextreme aus berlin im zug sind dafür ausreichen. vor allem ist doch diese tatsache nicht erst am baseler platz aufgefallen, sondern sollte der polizei schon vor start des zuges bekannt gewesen sein.
die frage muß also dann doch sein, was am baseler platz aufgefallen ist, was nicht schon vorher bekannt war.
Ich würde mal auf §1 Ziffer 4 HSOG tippen. Das ist zumindest die Rechtsgrundlage. Nach § 11 HSOG können die Gefahrenabwehr- und die Polizeibehörden die erforderlichen Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen Falle bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren, soweit nicht die folgenden Vorschriften die Befugnisse der Gefahrenabwehr- und der Polizeibehörden besonders regeln. http://www.landesrecht-hessen.de/gesetze/31_oeffentliche_sicherheit/310-63-hsog/paragraphen/para1.htm
Das ist bewußt als Generalklausel gestaltet. Die Polizei hat da einen recht weiten Ermessensspielraum. Wiegesagt, dass der Einsatz unverhältnißmäßig gewesen ist, scheint mir evident.
danke dir... man kann nur hoffen, daß die polizei damit nicht durchkommt.
was sind die potentiellen rechtlichen konsequenzen, falls im nachhinein (nutzt natürlich dem demonstrationsrecht wenig) die unverhältnismässigkeit festgestellt wird?
mir ist kein fall bekannt in dem unverhältnismäßigkeit der polizei festgestellt wurde. da hat sich seit startbahn west zeiten nichts geändert.
Notfalls werden halt ein paar Eier auf den Tisch gepackt, dann ist die Verhältnismäßigkeit nachträglich wieder hergestellt...
Wenn die Staatsmacht Demonstrationen gewaltsam auflöst, hat das vor allem einen Sinn: Der Protest soll kriminalisiert werden. Aber das funktioniert nicht mehr. In Frankfurt so wenig wie in Istanbul.
Jo, hab ich auch grad gelesen. Die große Heuchelei ist: im Falle Istanbul steht gleich die EU auf der Matte, hebt den Zeigefinger und mahnt; im Falle Frankfurt oder meinetwegen auch S21 - nichts dergleichen, jedenfalls meines Wissens nicht.
Hier ein ganz genau drauf zutreffender Kommentar eines Users aus dem HR-Online-Ticker:
Unge-RECHT: gestern kam ein Bericht zun den Fussballspiel mit bayer: dort wurden auch böller und co abgegeben..... nur unsere sogenannten Ordnungshüter haben den Block nicht blockiert!! aber immer wieder Ausschreitungen beim Volksfest, beim Fussball sind offensichtlich nicht so schlimm, werden verharmlost (schliesslich geht es um viel viel Geld) und die andere Seite wird kriminalisiert!!! Stellt Euch vor: kein Volksfest wg erwarteter Schlägereien, keine Fussballspiele mehr weil Feuer und diejenigen die ihre Kinder zum Volks oder Fussball mitnehmen gehören bestraft.... Liebe mitlesenden Ordnungs-Kräfte von Polizei udn Justiz merkt ihr eigentlich dass ihr den GRundsatz: vor dem Gesetz sind alle gleich brutal auseinandertreibt?
Unfassbar.....jede Frau, die von Ihrem Ex-Liebhaber gestalkt wird, und Anzeige erstatten möchte, wird zurückgewiesen weil ja noch nix passiert sei. Wieviele solcher Frauen könnten noch leben???
Ich weiss, der vergleich hinkt vielleicht, aber es ist jetzt das beste beispiel welches mir auf die Schnelle einfällt.......Rechtsstaat? Hier nicht mehr
Eine Kolumne von Jakob Augstein
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/augstein-kolumne-im-zweifel-zuschlagen-a-903393.html
Wenn die Staatsmacht Demonstrationen gewaltsam auflöst, hat das vor allem einen Sinn: Der Protest soll kriminalisiert werden. Aber das funktioniert nicht mehr. In Frankfurt so wenig wie in Istanbul.
http://kwassl.net/2013/06/03/blockupy-demo-plus-abschlusskundgebung-am-willy-brandt-platzam-samstag-8-juni-2013/#.UayI1bA2LFA.facebook
zweiter Versuch das Recht auf Meinungsfreiheit wahrnehmen zu können...
Nicht nur.... Das steht schlicht und ergreifend im HSOG.
Ob die Verhältnismäßigkeit gewahrt war steht auf einem ganz andren Blatt
könntest du vielleicht etwas konkretisieren, was genau du damit meinst??
da wird ja mutmaßlich irgendwas von gefahrenabwehr drinstehen...
allerdings wird ja wohl kaum die tatsache, daß da antifa ffm und linksextreme aus berlin im zug sind dafür ausreichen.
vor allem ist doch diese tatsache nicht erst am baseler platz aufgefallen, sondern sollte der polizei schon vor start des zuges bekannt gewesen sein.
die frage muß also dann doch sein, was am baseler platz aufgefallen ist, was nicht schon vorher bekannt war.
Die Presse hat ja vorher auch ordentlich auf die Mütze bekommen.
Nur dass das HSOG im Anwendungsbereich des VersG grds. nicht anwendbar ist (sog. Polizeifestigkeit der Versammlung).
als einfacher bürger habsch zwar keine ahnung, was der/die/das HSOG ist, aber steht das da auch da drin?
Alles im Rahmen des Gesetzes. Alles hat seine Ordnung. Aber das ist eine sonderbare Ordnung, die eine Bedrohung sieht, wo Menschen ihre Rechte wahrnehmen und ihnen diese dann abkaufen will. Weil man mit 500 Euro auch Grundrechte kaufen kann. "Antikapitalismus" schrieb die Polizei in Frankfurt im Jahr 2012 an die Stelle, wo auf dem Formblatt der "polizeiliche Anlass" zur Festnahme einzutragen ist.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/augstein-kolumne-im-zweifel-zuschlagen-a-903393.html
ansonsten sollte man nicht vergessen, das der staat für die bürger da und beamte deren diener zu sein haben...
Ich würde mal auf §1 Ziffer 4 HSOG tippen. Das ist zumindest die Rechtsgrundlage.
Nach § 11 HSOG können die Gefahrenabwehr- und die Polizeibehörden die erforderlichen Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen Falle bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren, soweit nicht die folgenden Vorschriften die Befugnisse der Gefahrenabwehr- und der Polizeibehörden besonders regeln.
http://www.landesrecht-hessen.de/gesetze/31_oeffentliche_sicherheit/310-63-hsog/paragraphen/para1.htm
Das ist bewußt als Generalklausel gestaltet. Die Polizei hat da einen recht weiten Ermessensspielraum. Wiegesagt, dass der Einsatz unverhältnißmäßig gewesen ist, scheint mir evident.
Jein... Maßnahmen nach dem HSOG sind zumindest dann zulässig, wenn sie das mildere Mittel gegenüber den Mitteln die das Versammlungsrecht bietet ( Z.B Auflösung der Versammlung) darstellt.
Möchte jetzt aber nicht zu akademisch über dieses Fehlverhalten diskutieren
danke dir...
man kann nur hoffen, daß die polizei damit nicht durchkommt.
was sind die potentiellen rechtlichen konsequenzen, falls im nachhinein (nutzt natürlich dem demonstrationsrecht wenig) die unverhältnismässigkeit festgestellt wird?
Das wäre mir auch lieb.
Ich verstehe hauptsächlich Banhof.
Danke, dann weiß ich ja was ich am Samstag vorhabe.
mir ist kein fall bekannt in dem unverhältnismäßigkeit der polizei festgestellt wurde. da hat sich seit startbahn west zeiten nichts geändert.
Notfalls werden halt ein paar Eier auf den Tisch gepackt, dann ist die Verhältnismäßigkeit nachträglich wieder hergestellt...
Jo, hab ich auch grad gelesen. Die große Heuchelei ist: im Falle Istanbul steht gleich die EU auf der Matte, hebt den Zeigefinger und mahnt; im Falle Frankfurt oder meinetwegen auch S21 - nichts dergleichen, jedenfalls meines Wissens nicht.
Unge-RECHT: gestern kam ein Bericht zun den Fussballspiel mit bayer: dort wurden auch böller und co abgegeben..... nur unsere sogenannten Ordnungshüter haben den Block nicht blockiert!!
aber immer wieder Ausschreitungen beim Volksfest, beim Fussball sind offensichtlich nicht so schlimm, werden verharmlost (schliesslich geht es um viel viel Geld)
und die andere Seite wird kriminalisiert!!!
Stellt Euch vor: kein Volksfest wg erwarteter Schlägereien, keine Fussballspiele mehr weil Feuer und diejenigen die ihre Kinder zum Volks oder Fussball mitnehmen gehören bestraft....
Liebe mitlesenden Ordnungs-Kräfte von Polizei udn Justiz merkt ihr eigentlich dass ihr den GRundsatz: vor dem Gesetz sind alle gleich brutal auseinandertreibt?