Sollte sich hier eine ernsthafte Diskussion entwickeln - zugegeben: sehr schwierig bei diesem Thema - dann bitte zwischen Pädophilen und Kinderschändern unterscheiden!
Ein Pädophiler kann, vereinfacht ausgedrückt, nichts rein gar nichts für seine Neigung. So wie andere als Homo- oder Heterosexuelle geboren werden, wird ein Pädophiler als Mensch geboren, der sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlt. Das heißt im Umkehrschluss aber nicht, dass jeder Pädophile sich an einem Kind vergreift und somit zum Kinderschänder wird.
The_Lizard_King schrieb: Ist halt ein sehr schwieriges Thema.
Aber wenn irgendwo in Deutschland Ausländer oder Menschen mit Migrationshintergrund, körperlich angegriffen werden, schließt man gleich auf einen rassistischen Hintergrund. Nicht selten stellt sich dann aber heraus, dass persönliche Differenzen o.Ä. Grund für die Auseinandersetzung war.
Und bevor man einen Mann wie Daniel Cohn-Bendit als "Kinderschänder" bezeichnet, sollte man vielleicht erstmal seine Aussagen in den richtigen Kontext bringen und sich, wie es Ffm60ziger gemacht hat, erst einmal ein paar andere Informationen einholen.
Sicherlich sind die Textauszüge ein wenig unglücklich formuliert und in der Tat sehr grenzwertig. Aber um von Kindesmisbrauch und -schändung zu sprechen braucht man meiner Meinung nach ein wenig mehr als ein paar Zeilen aus einem Buch, das nicht bewiesenermaßen auf Fakten beruht.
Sehr viel mehr möchte ich zu diesem brisanten Thema nicht sagen. Man wird schnell missverstanden.
Schön, schön
The_Lizard_King schrieb:
Haben die Kinder darunter gelitten? Nein. Haben die Kinder nicht aus eigenem Willen gehandelt. Nein.
Wo also siehst du einen Gesetztesverstoß?
Diese Aussagen sind trotzdem unter aller sau, weil hier Kinder ausgenutzt werden, die nicht wie Erwachsene handeln und die auch nicht in der Lage sind sich zu wehren.
Haben die Kinder darunter gelitten? Nein. Haben die Kinder nicht aus eigenem Willen gehandelt. Nein.
Wo also siehst du einen Gesetztesverstoß?
Diese Aussagen sind trotzdem unter aller sau, weil hier Kinder ausgenutzt werden, die nicht wie Erwachsene handeln und die auch nicht in der Lage sind sich zu wehren.
Ich möchte das keinesfalls (!) gutheißen, aber ein Gesetzesverstoß kann ich hier dennoch nicht finden.
069er schrieb: So wie andere als Homo- oder Heterosexuelle geboren werden, wird ein Pädophiler als Mensch geboren, der sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlt.
Homosexuelle würde ich aber nie als krank bezeichnen.Die sind halt anders. Da treffen sich gleichartige auf Augenhöhe.
Kinder hingegen wissen überhaupt nicht wie ihnen geschieht. Deshalb muss man sie schützen vor diesen kranken. Denn von fantasien zum kontakt mit kindern ist es nur ein kurzer schritt.Wer will seine Sexuellen fantasien nicht in die tat umsetzen? Und welches objekt ist leichter zu verführen/berühren als ein Kind.
Aus diesem grund kann man Pädophil und Schändung garnicht strikt trennen. Das ist aber nur meine Meinung.
ps: Auch betrachten von Bildern in den kreisen ist schon eine schändung meiner meinung nach. Angebot/Nachfrage/Schändung
Haben die Kinder darunter gelitten? Nein. Haben die Kinder nicht aus eigenem Willen gehandelt. Nein.
Wo also siehst du einen Gesetztesverstoß?
Diese Aussagen sind trotzdem unter aller sau, weil hier Kinder ausgenutzt werden, die nicht wie Erwachsene handeln und die auch nicht in der Lage sind sich zu wehren.
Ich möchte das keinesfalls (!) gutheißen, aber ein Gesetzesverstoß kann ich hier dennoch nicht finden.
Sexueller Kontakt von Erwachsenen mit Kinder ist also nicht strafbar, selbst wenn es freiwillig abläuft?
Ich bin zwar kein Anwalt, aber Deine Aussage bezweifel ich doch sehr.
P.S.: Wenn es nicht so stattgefunden hat und DCB da nur irgendwelche "phantastereien" neidergeschrieben hat, ist es trotzdem verabscheuungswürdig und keinesfalls zu tolerieren oder zu verharmlosen!
069er schrieb: So wie andere als Homo- oder Heterosexuelle geboren werden, wird ein Pädophiler als Mensch geboren, der sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlt.
Homosexuelle würde ich aber nie als krank bezeichnen.Die sind halt anders. Da treffen sich gleichartige auf Augenhöhe.
Kinder hingegen wissen überhaupt nicht wie ihnen geschieht. Deshalb muss man sie schützen vor diesen kranken.
Natürlich müssen die Kinder geschützt werden.
niemiec schrieb: Denn von fantasien zum kontakt mit kindern ist es nur ein kurzer schritt.Wer will seine Sexuellen fantasien nicht in die tat umsetzen? Und welches objekt ist leichter zu verführen/berühren als ein Kind.
Aus diesem grund kann man Pädophil und Schändung garnicht strikt trennen. Das ist aber nur meine Meinung.
Das würde ich nicht so sehen. Denn auch nicht jeder Hetero- oder Homosexuelle lebt seine Phantasien direkt aus und vergewaltigt jede/n, weil der Schritt von Fantasie zu Kontakt ja so klein wäre. Eine andere Neigung - die in diesem Fall natürlich anders gelagert ist, und deren "Ausführung" es in der Tat mit allen Mitteln zu verhindern gilt - bedeutet ja nicht, dass die Betroffenen (als solche sollte man sie ruhig sehen) ohne jeglichen Verstand geboren werden.
Cohn-Bendits Aussagen finde ich dennoch schockierend. Vielleicht sollten sie genau das sein, ich weiß es nicht.
Das würde ich nicht so sehen. Denn auch nicht jeder Hetero- oder Homosexuelle lebt seine Phantasien direkt aus und vergewaltigt jede/n, weil der Schritt von Fantasie zu Kontakt ja so klein wäre
Heteros und Homos kommen aber nicht zwangsläufig in die lage was zu erzwingen. In Regel finden sich da willige.
Der drang nach befriedigung ist aber nunmal allen in die Wiege gelegt und genau das macht Pädos zu potenziellen schändern. Denn Pädophile haben nicht die Chance jemand kennenzulernen der sie befriedigt. Deshalb wird es zwangsläufig irgendwann zum problem. Und wie gesagt, auch wenn man sich nur auf Aktbilchen von Kiddis einen runter holt ist man schon ein schänder. Denn selbst haben die Kleinkinder das sicher nicht ins Netz gestellt.
Ich will damit nicht ausschliessen das es Pädophile gibt die das unterdrücken können. Ausnahmen gibts da sicher.
Grundsätzlich steht das gefahrenpotenzial für Kinder aber in keinem verhältniss zu diesen ausnahmen. Und wer nicht auffällt wird auch nicht als schänder tituliert.
Das würde ich nicht so sehen. Denn auch nicht jeder Hetero- oder Homosexuelle lebt seine Phantasien direkt aus und vergewaltigt jede/n, weil der Schritt von Fantasie zu Kontakt ja so klein wäre
Heteros und Homos kommen aber nicht zwangsläufig in die lage was zu erzwingen. In Regel finden sich da willige.
Der drang nach befriedigung ist aber nunmal allen in die Wiege gelegt und genau das macht Pädos zu potenziellen schändern. Denn Pädophile haben nicht die Chance jemand kennenzulernen der sie befriedigt. Deshalb wird es zwangsläufig irgendwann zum problem. Und wie gesagt, auch wenn man sich nur auf Aktbilchen von Kiddis einen runter holt ist man schon ein schänder. Denn selbst haben die Kleinkinder das sicher nicht ins Netz gestellt.
Das ist sicher ein Dilemma. Aber dennoch glaube ich nicht, dass es da einen Automatismus gibt, im Sinne von "irgendwann erliegt er seinen Trieben". Aber das weiß ich nicht, dazu kenn' ich mich mit der Materie nicht aus und bin auch kein Psychologe.
crusher schrieb: Aber das weiß ich nicht, dazu kenn' ich mich mit der Materie nicht aus und bin auch kein Psychologe.
Ich erliege da auch nur einer einschätzung bzw schlussfolgerung. Wissen wird es aber niemand genau, dazu ist die dunkelziffer zu hoch. Erschreckend sind immer nur die zahlen wenn ein Ring gesprengt wird.
niemiec schrieb: Ich will damit nicht ausschliessen das es Pädophile gibt die das unterdrücken können. Ausnahmen gibts da sicher.
Grundsätzlich steht das gefahrenpotenzial für Kinder aber in keinem verhältniss zu diesen ausnahmen. Und wer nicht auffällt wird auch nicht als schänder tituliert.
es gibt eine menge menschen die aspekte ihrer sexualität erfolgreich unterdrücken.
die cohn-bendit-geschichte ist nun aber wirklich schnee von vorgestern. und in den medien damals massivst durchgehechelt worden. gegen pädophilie zu sein ist die eine seite, da bin ich auch jederzeit mit im boot. aber im dem fall möchte ich darauf hinweisen, dass man nur für etwas bestraft werden kann was man auch getan hat. und wenn jeder für seine phantasien bestraft werden könnte wäre es relativ einsam auf deutsches strassen. oder hattest du noch nie gedanken die sich mit den bestehenden gesetzen nicht so richtig vertragen haben?
auswaertsinferno schrieb: Erklär mir bitte mal einer, wie es sein kann, dass man so etwas völlig straffrei sagen/fordern darf:....[ZENSUR]
Es besteht nach meiner unmaßgeblichen Meinung durchaus die Möglichkeit, dass die Veröffentlichung dieser aus dem Zusammenhang gerissenenen Textpassage ihrerseits strafbar sein könnte [i]§184b StGB (1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die den sexuellen Missbrauch von Kindern (§§ 176 bis 176b) zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften), 1. verbreitet, 2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder 3. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Allein deshalb sollte ein Mod den Thread nicht nur schliessen, sondern "beseitigen".
Auch wenn 069er sich zuvor schlaugelesen hat und dankenswerterweise versucht hat , hier ernsthaftigkeit in die Diskussion zu bringen, so ist das:
069er schrieb: Sollte sich hier eine ernsthafte Diskussion entwickeln - zugegeben: sehr schwierig bei diesem Thema - dann bitte zwischen Pädophilen und Kinderschändern unterscheiden!
Ein Pädophiler kann, vereinfacht ausgedrückt, nichts rein gar nichts für seine Neigung. So wie andere als Homo- oder Heterosexuelle geboren werden, wird ein Pädophiler als Mensch geboren, der sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlt. Das heißt im Umkehrschluss aber nicht, dass jeder Pädophile sich an einem Kind vergreift und somit zum Kinderschänder wird.
schon fast faschistisch (wobei ich da KEINERLEI!! entsprechende Bewusstheit oder gar Absicht unterstellen möchte). Erstens gibt es für die genetische Determination zur Pädophilie keinerlei ernsthaften Nachweise und zweitens hat die Behauptung einer genetische Determination zur Abartigkeit in Deutschland eine unrühmliche Geschichte. Juristisch geht hier alles kreuz und quer
Das Wort "Kinderschänder" ist dem Strafrecht unbekannt.
Im Gegenteil (mMn) unterscheidet das StGB durchaus nach der Schwere und der Art der Tat
niemiec schrieb:
Und wie gesagt, auch wenn man sich nur auf Aktbilchen von Kiddis einen runter holt ist man schon ein schänder.
Das ist (nach dem Gesetz) eben kein Missbrauch sondern fällt ebenfalls unter § 184b (Verbreitung kinderpornographischer Schriften).
Das im Einganspost im Zitat beschriebene Verhalten, so es den so stattgefunden hat, was ich nicht zu beurteilen vermag, ist selbstverständlich ein strafbare Handlung § 174 StGB (1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.
Auch hier findet, zur Tatbestandsmäßigkeit, KEINE Penetration statt; sprich, das bewegt sich noch unterhalb dessen, was gerne als Kinderfi***** bezeichnet wird.
Dies fällt unter § 176a StGB Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern
(1) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wenn der Täter innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer solchen Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist.
(2) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft, wenn 1. eine Person über achtzehn Jahren mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen lässt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind, 2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird oder 3. der Täter das Kind durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt.
(3) Mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren wird bestraft, wer in den Fällen des § 176 Abs. 1 bis 3, 4 Nr. 1 oder Nr. 2 oder des § 176 Abs. 6 als Täter oder anderer Beteiligter in der Absicht handelt, die Tat zum Gegenstand einer pornographischen Schrift (§ 11 Abs. 3) zu machen, die nach § 184b Abs. 1 bis 3 verbreitet werden soll.
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
(5) Mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren wird bestraft, wer das Kind in den Fällen des § 176 Abs. 1 bis 3 bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.
DAS sind vor allem die Fälle, die so gerne genüßlich in den Medien,am besten mit möglichst vielen details, breitgetreten werden.
Das sind aber auch die Fälle, in denen die Gerichte seit einigen Jahren sehr sehr umsichtig umgehen. Umsichtig heisst da i.d.R. hohe Haftstrafen, häufig mit anschließender Sicherheitsverwahrung.
niemiec schrieb:
Ffm60ziger schrieb:
Zum Treaderöffner: Re: Abartige Pädophile... Wie kann das sein? Das ungezählte Männergruppen regelmäßig ihre Urlaube in Asiatischenländern verbringen steht auf einem ganz anderem Blatt. Für mich und viele andere sowieso unfassbare Zustände!!
Soll das relativieren?
Selbstverständlich.
Auch wenn jeder einzelne der Fälle tragisch und schlimm ist, so gibt es selbstverständlich "Abstufungen des Grauens", ohne dabei etwas herunterspielen zu wollen, ist es doch ein erheblicher Unterschied, ob sich einer Bilder ansieht, die er irgendwo gezogen hat, oder ein Kind zu Tode gequält wird, und auch dazwischen sind etliche Abstufungen.
Es ist eben eine Skala, die von über bis zu reicht.
Das Threaderöffnungszitat gehört auch in diese Skala, nicht nur im Original, sondern eben auch hier.
Hat mal jemand auf sich wirken lassen, wie das so kommt, diesen (zitierten) Text hier im Forum zu lesen?
Wie oben schon gesagt, ist es mindestens grenzwertig, einen derartigen text, ohne eine fundierte Auseinandersetzung und ohne Kontext, hier stehen zu lassen, geschmacklos ist es mMn ohnehin.
Und der Sinn, eine derart alte Geschichte auszugraben, erschließt sich mir auch nicht wirklich.
Bei einem liebling der 70er soll man das aber anders interpretieren.
Da weigere ich mich
Ein Pädophiler kann, vereinfacht ausgedrückt, nichts rein gar nichts für seine Neigung. So wie andere als Homo- oder Heterosexuelle geboren werden, wird ein Pädophiler als Mensch geboren, der sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlt. Das heißt im Umkehrschluss aber nicht, dass jeder Pädophile sich an einem Kind vergreift und somit zum Kinderschänder wird.
Schön, schön
Diese Aussagen sind trotzdem unter aller sau, weil hier Kinder ausgenutzt werden, die nicht wie Erwachsene handeln und die auch nicht in der Lage sind sich zu wehren.
Ich möchte das keinesfalls (!) gutheißen, aber ein Gesetzesverstoß kann ich hier dennoch nicht finden.
Homosexuelle würde ich aber nie als krank bezeichnen.Die sind halt anders. Da treffen sich gleichartige auf Augenhöhe.
Kinder hingegen wissen überhaupt nicht wie ihnen geschieht. Deshalb muss man sie schützen vor diesen kranken.
Denn von fantasien zum kontakt mit kindern ist es nur ein kurzer schritt.Wer will seine Sexuellen fantasien nicht in die tat umsetzen? Und welches objekt ist leichter zu verführen/berühren als ein Kind.
Aus diesem grund kann man Pädophil und Schändung garnicht strikt trennen. Das ist aber nur meine Meinung.
ps: Auch betrachten von Bildern in den kreisen ist schon eine schändung meiner meinung nach. Angebot/Nachfrage/Schändung
Sexueller Kontakt von Erwachsenen mit Kinder ist also nicht strafbar, selbst wenn es freiwillig abläuft?
Ich bin zwar kein Anwalt, aber Deine Aussage bezweifel ich doch sehr.
P.S.: Wenn es nicht so stattgefunden hat und DCB da nur irgendwelche "phantastereien" neidergeschrieben hat, ist es trotzdem verabscheuungswürdig und keinesfalls zu tolerieren oder zu verharmlosen!
Natürlich müssen die Kinder geschützt werden.
Das würde ich nicht so sehen. Denn auch nicht jeder Hetero- oder Homosexuelle lebt seine Phantasien direkt aus und vergewaltigt jede/n, weil der Schritt von Fantasie zu Kontakt ja so klein wäre. Eine andere Neigung - die in diesem Fall natürlich anders gelagert ist, und deren "Ausführung" es in der Tat mit allen Mitteln zu verhindern gilt - bedeutet ja nicht, dass die Betroffenen (als solche sollte man sie ruhig sehen) ohne jeglichen Verstand geboren werden.
Cohn-Bendits Aussagen finde ich dennoch schockierend. Vielleicht sollten sie genau das sein, ich weiß es nicht.
Heteros und Homos kommen aber nicht zwangsläufig in die lage was zu erzwingen. In Regel finden sich da willige.
Der drang nach befriedigung ist aber nunmal allen in die Wiege gelegt und genau das macht Pädos zu potenziellen schändern.
Denn Pädophile haben nicht die Chance jemand kennenzulernen der sie befriedigt. Deshalb wird es zwangsläufig irgendwann zum problem.
Und wie gesagt, auch wenn man sich nur auf Aktbilchen von Kiddis einen runter holt ist man schon ein schänder.
Denn selbst haben die Kleinkinder das sicher nicht ins Netz gestellt.
Grundsätzlich steht das gefahrenpotenzial für Kinder aber in keinem verhältniss zu diesen ausnahmen. Und wer nicht auffällt wird auch nicht als schänder tituliert.
Es wäre zumindest nicht der einzige
Das ist sicher ein Dilemma. Aber dennoch glaube ich nicht, dass es da einen Automatismus gibt, im Sinne von "irgendwann erliegt er seinen Trieben". Aber das weiß ich nicht, dazu kenn' ich mich mit der Materie nicht aus und bin auch kein Psychologe.
Ich erliege da auch nur einer einschätzung bzw schlussfolgerung.
Wissen wird es aber niemand genau, dazu ist die dunkelziffer zu hoch. Erschreckend sind immer nur die zahlen wenn ein Ring gesprengt wird.
Mit Sicherheit nicht. Aber manche nerven einfach mehr als andere.
Genervt hat das politikum, das Thema kinder zu schützen nervt nie.
Das war jetzt wirklich nicht meine absicht dir was zu unterstellen.
es gibt eine menge menschen die aspekte ihrer sexualität erfolgreich unterdrücken.
die cohn-bendit-geschichte ist nun aber wirklich schnee von vorgestern. und in den medien damals massivst durchgehechelt worden. gegen pädophilie zu sein ist die eine seite, da bin ich auch jederzeit mit im boot. aber im dem fall möchte ich darauf hinweisen, dass man nur für etwas bestraft werden kann was man auch getan hat. und wenn jeder für seine phantasien bestraft werden könnte wäre es relativ einsam auf deutsches strassen. oder hattest du noch nie gedanken die sich mit den bestehenden gesetzen nicht so richtig vertragen haben?
pete
Es besteht nach meiner unmaßgeblichen Meinung durchaus die Möglichkeit, dass die Veröffentlichung dieser aus dem Zusammenhang gerissenenen Textpassage ihrerseits strafbar sein könnte
[i]§184b StGB
(1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die den sexuellen Missbrauch von Kindern (§§ 176 bis 176b) zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften),
1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder
3. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Allein deshalb sollte ein Mod den Thread nicht nur schliessen, sondern "beseitigen".
Auch wenn 069er sich zuvor schlaugelesen hat und dankenswerterweise versucht hat , hier ernsthaftigkeit in die Diskussion zu bringen, so ist das:
schon fast faschistisch (wobei ich da KEINERLEI!! entsprechende Bewusstheit oder gar Absicht unterstellen möchte).
Erstens gibt es für die genetische Determination zur Pädophilie keinerlei ernsthaften Nachweise und zweitens hat die Behauptung einer genetische Determination zur Abartigkeit in Deutschland eine unrühmliche Geschichte.
Juristisch geht hier alles kreuz und quer
Das Wort "Kinderschänder" ist dem Strafrecht unbekannt.
Im Gegenteil (mMn) unterscheidet das StGB durchaus nach der Schwere und der Art der Tat
Das ist (nach dem Gesetz) eben kein Missbrauch sondern fällt ebenfalls unter § 184b (Verbreitung kinderpornographischer Schriften).
Das im Einganspost im Zitat beschriebene Verhalten, so es den so stattgefunden hat, was ich nicht zu beurteilen vermag, ist selbstverständlich ein strafbare Handlung
§ 174 StGB
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.
Auch hier findet, zur Tatbestandsmäßigkeit, KEINE Penetration statt; sprich, das bewegt sich noch unterhalb dessen, was gerne als Kinderfi***** bezeichnet wird.
Dies fällt unter
§ 176a StGB
Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern
(1) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wenn der Täter innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer solchen Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist.
(2) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft, wenn
1. eine Person über achtzehn Jahren mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen lässt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind,
2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird oder
3. der Täter das Kind durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt.
(3) Mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren wird bestraft, wer in den Fällen des § 176 Abs. 1 bis 3, 4 Nr. 1 oder Nr. 2 oder des § 176 Abs. 6 als Täter oder anderer Beteiligter in der Absicht handelt, die Tat zum Gegenstand einer pornographischen Schrift (§ 11 Abs. 3) zu machen, die nach § 184b Abs. 1 bis 3 verbreitet werden soll.
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
(5) Mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren wird bestraft, wer das Kind in den Fällen des § 176 Abs. 1 bis 3 bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.
DAS sind vor allem die Fälle, die so gerne genüßlich in den Medien,am besten mit möglichst vielen details, breitgetreten werden.
Das sind aber auch die Fälle, in denen die Gerichte seit einigen Jahren sehr sehr umsichtig umgehen. Umsichtig heisst da i.d.R. hohe Haftstrafen, häufig mit anschließender Sicherheitsverwahrung.
Selbstverständlich.
Auch wenn jeder einzelne der Fälle tragisch und schlimm ist, so gibt es selbstverständlich "Abstufungen des Grauens", ohne dabei etwas herunterspielen zu wollen, ist es doch ein erheblicher Unterschied, ob sich einer Bilder ansieht, die er irgendwo gezogen hat, oder ein Kind zu Tode gequält wird, und auch dazwischen sind etliche Abstufungen.
Es ist eben eine Skala, die von über bis zu reicht.
Das Threaderöffnungszitat gehört auch in diese Skala, nicht nur im Original, sondern eben auch hier.
Hat mal jemand auf sich wirken lassen, wie das so kommt, diesen (zitierten) Text hier im Forum zu lesen?
Wie oben schon gesagt, ist es mindestens grenzwertig, einen derartigen text, ohne eine fundierte Auseinandersetzung und ohne Kontext, hier stehen zu lassen, geschmacklos ist es mMn ohnehin.
Und der Sinn, eine derart alte Geschichte auszugraben, erschließt sich mir auch nicht wirklich.