Nyo, nyo. "Wettbewerbsvorteile" von Akademikerkindern können ja nicht nur und ausschließlich durch Vermögenssteuern ausgeglichen werden, oder? Man könnte ja stattdessen fordern Steuergelder nicht inz.B. Waffen/Militär, sondern in Bildungsgerechtigkeit zu investieren. ...
Sollte ich für Wettbewerbsgerechtigkeit sein? Warum?
Rufen nicht zumeist die nach Gerechtigkeit, die das Leben am ungedeckten Teil der Tafel platziert hat? Und verteidigen nicht zumeist jene die Verhältnisse, die sich ihrer Privilegien erfreuen?
Ich habe noch keinen Skiläufer gesehen, der auf halber Strecke anhält, nur weil er meint, zufällig das bessere Wachs erwischt zu haben.
Du darfst sein, wofür Du willst, sogar für die OXxen, wenn es Dir gefällt. Das ändert aber nichts daran, dass ich keinen zwingenden Zusammenhang zwischen eben jener Vermögensabgabe und Wettbewerbsgerechtigkeit erkennen kann.
Prohaska schrieb: Ich könnte mir vorstellen, gegen eine Vermögensabgabe zu sein, da womöglich Familien aus nichtakademischen Haushalten das Geld dann eventuell für die Bildung ihrer Kinder einsetzen würden und meine damit ihres Wettbewerbsvorteils beraubt würden. Außerdem ist es auch so, dass durch eine Abgabe der Anteil meines Einkommens, der über den zur Existenz benötigten hinausgeht, nicht mehr in renditeträchtige Kapitalanlagen investieren werden könnte und damit mein Einkommen zunehmend von selbst erbrachter Arbeit abhängen würde.
Welcher Wettbewerbsvorteil, außer einer hoffentlich vernünftigen Erziehung, soll denn ein von reichen Eltern großgezogener Student gegenüber einem Armen haben? Ausgenommen natürlich eine Vollalimentierung mit Jet-Set-Leben bzw. anschließender finanzieller Unterstützung bei einer Selbstständigkeit?
@Mr.Bildungsgerechtigkeit: Was soll das denn sein? Ausgeschlossen wird keiner, außer er erfüllt nicht die qualitativen Anforderungen. Und was soll da mehr Geld verändern, wenn die Qualität der Lehre heruntergesetzt wird?
Und was hat die Staatssicherheit damit zu tun? Unser Militär besteht zu einem erheblichen Teil aus billig Importen aus Osteuropa, es wird also schon massiv gespart.
Thriceguy schrieb: ... Das ändert aber nichts daran, dass ich keinen zwingenden Zusammenhang zwischen eben jener Vermögensabgabe und Wettbewerbsgerechtigkeit erkennen kann.
Dann habe ich mich geirrt, ich vermutete, dass eine Vermögensabgabe breiten Gesellschaftsschichten die soziale Teilhabe ermöglichen soll, wozu dann auch bessere Bildungsmöglichkeiten gezählt hätten. Aber wahrscheinlich ging es nur um bessere materielle Konsumtionsmöglichkeiten für das Proletariat.
Thriceguy schrieb: ... Das ändert aber nichts daran, dass ich keinen zwingenden Zusammenhang zwischen eben jener Vermögensabgabe und Wettbewerbsgerechtigkeit erkennen kann.
Dann habe ich mich geirrt, ich vermutete, dass eine Vermögensabgabe breiten Gesellschaftsschichten die soziale Teilhabe ermöglichen soll, wozu dann auch bessere Bildungsmöglichkeiten gezählt hätten. Aber wahrscheinlich ging es nur um bessere materielle Konsumtionsmöglichkeiten für das Proletariat.
Sorry Prohaska, aber wenn Du mit mir lediglich auf diese Art und Weise diskutieren willst, habe ich da kein sonderlich großes Interesse dran. Vielleicht ein ander mal...
Lieber @Thriceguy, es schaut so aus, dass ich dich mit meiner flapsigen Bemerkung beleidigt habe. Ich bitte um Verzeihung.
Für die, die es ernsthaft interessiert, noch zwei Links zur Bildungsgerechtigkeit und einer zum schulischen Lernen aus neurobiologischer Sicht in Form einer Magisterarbeit.
S-G-Eintracht schrieb: @Mr.Bildungsgerechtigkeit: Was soll das denn sein?
Bildungsgerechtigkeit. Soziale Gerechtigkeit. Gerechtigkeit gegenüber wem? Man biegt sich die Begriffe so zurecht, dass man am Ende glaubt, die Ausübung etwaiger Zwangsmaßnahmen hätte irgendwas mit Gerechtigkeit zu tun und sei dadurch begründet. Leere Worthülsen, denn ansonsten gäbe es auch sowas wie unsoziale Gerechtigkeit. Und wie würde das denn bitte aussehen?
Gerecht ist, wenn man nicht unrechtmäßig daran gehindert wird, sich nach eigenen Wünschen zu bilden. Gerecht ist aber nicht, zu versuchen die "Bildungschancen" für jeden gleich niedrig zu halten. Das ist sogar ungerecht, da Gleichmacherei stets damit verbunden ist, Menschen ungleich zu behandeln.
S-G-Eintracht schrieb: @Mr.Bildungsgerechtigkeit: Was soll das denn sein?
Bildungsgerechtigkeit. Soziale Gerechtigkeit. Gerechtigkeit gegenüber wem? Man biegt sich die Begriffe so zurecht, dass man am Ende glaubt, die Ausübung etwaiger Zwangsmaßnahmen hätte irgendwas mit Gerechtigkeit zu tun und sei dadurch begründet. Leere Worthülsen, denn ansonsten gäbe es auch sowas wie unsoziale Gerechtigkeit. Und wie würde das denn bitte aussehen?
Gerecht ist, wenn man nicht unrechtmäßig daran gehindert wird, sich nach eigenen Wünschen zu bilden. Gerecht ist aber nicht, zu versuchen die "Bildungschancen" für jeden gleich niedrig zu halten. Das ist sogar ungerecht, da Gleichmacherei stets damit verbunden ist, Menschen ungleich zu behandeln.
Hast Du Dir irgendeinen der Links von Prohaska näher angesehen?
Wie Du Dein süßes Beispiel von der "unoszialen Gerechtigkeit" direkt auf den Begriff "Bildungsgerechtigkeit" überträgst, würde mich aber mal interessieren. Mich düngt, dass das gar nichts miteinander zu tun hat, Du aber mal ein Schlagwort loswerden wolltest. Bitte korrigiere meinen Eindruck.
S-G-Eintracht schrieb: @Mr.Bildungsgerechtigkeit: Was soll das denn sein?
Bildungsgerechtigkeit. Soziale Gerechtigkeit. Gerechtigkeit gegenüber wem? Man biegt sich die Begriffe so zurecht, dass man am Ende glaubt, die Ausübung etwaiger Zwangsmaßnahmen hätte irgendwas mit Gerechtigkeit zu tun und sei dadurch begründet. Leere Worthülsen, denn ansonsten gäbe es auch sowas wie unsoziale Gerechtigkeit. Und wie würde das denn bitte aussehen?
Gerecht ist, wenn man nicht unrechtmäßig daran gehindert wird, sich nach eigenen Wünschen zu bilden. Gerecht ist aber nicht, zu versuchen die "Bildungschancen" für jeden gleich niedrig zu halten. Das ist sogar ungerecht, da Gleichmacherei stets damit verbunden ist, Menschen ungleich zu behandeln.
Hast Du Dir irgendeinen der Links von Prohaska näher angesehen?
Wie Du Dein süßes Beispiel von der "unoszialen Gerechtigkeit" direkt auf den Begriff "Bildungsgerechtigkeit" überträgst, würde mich aber mal interessieren. Mich düngt, dass das gar nichts miteinander zu tun hat, Du aber mal ein Schlagwort loswerden wolltest. Bitte korrigiere meinen Eindruck.
Also geht es dir (auch) darum, Zugang zu den Parallelgesellschaften zu bekommen, um diese in ein niemanden diskriminierendes Schulsystem einzugliedern? Das widerspricht zumindestens dem Sozialistischen Mantra, welches hinter der Absicht einer Vermögensabgabe steckt, mehr Geld ins Schulsystem und in die Behörden zu pusten, wegen "Sozialer Gerechtigkeit" - unabhängig davon, dass selbst dieses Konzept 'ungenügend' ist, worauf hunderte Beiträge hier im Thread hinwiesen.
Zum Thema der Besteuerung von Erbschaften: Das witzlose an der jetzigen Regelung ist, dass das Vererben an "sonstige Angehörige" bereits unglaublich hoch besteuert ist. Aus meinem Bekanntenkreis ist eine ältere Dame (Witwe) [98 Jahre] verstorben, deren Kinder beide vor etlichen Jahren bei einem Unfall starben. Ihre Neffen (5) halfen ihr beim Ausbau des Hauses, haben sich um sie gekümmert und haben ihnen das Haus, sowie Geld vererbt. Nun greift da der Staat bei lächerlichen Freigrenzen bei bereits versteuertem Geld mit 30% ab. Bei einem Vermögen von 650.000 Euro gehen 165.000 Euro an den Staat, unabhängig von anderen Kostenfaktoren einer Erbschaft. Anstatt also die Gesamtsumme einzuordnen und festzustellen, dass 650.000 Euro nicht von mir aus 6.000.000 Euro sind, wird dies auf die Erben aufgeteilt und der volle Satz draufgebretzelt bei Freigrenzen von 20.000 Euro.
Also geht es dir (auch) darum, Zugang zu den Parallelgesellschaften zu bekommen, um diese in ein niemanden diskriminierendes Schulsystem einzugliedern? Das widerspricht zumindestens dem Sozialistischen Mantra, welches hinter der Absicht einer Vermögensabgabe steckt, mehr Geld ins Schulsystem und in die Behörden zu pusten, wegen "Sozialer Gerechtigkeit" - unabhängig davon, dass selbst dieses Konzept 'ungenügend' ist, worauf hunderte Beiträge hier im Thread hinwiesen.
Ich weiß nicht wirklich, wie Du da nun spezifisch auf "Parallelgesellschaften" kommst, deswegen kann ich Dir leider auch nicht wirklich antworten; ich bin aber versucht "ja" zu sagen. Vielleicht kannst Du mir das nochmal näher erläutern? Was Du mit sozialistischem Mantra meinst, erschließt sich mir nicht so ganz, ich verweise aber diesbezüglich mal hierrauf:
besser auf die Wortwahl geachtet werden (inflationäres Verwenden von Begriffen wie "Faschismus", "Sozialismus", etc. um andere Positionen abzuwerten erstickt Diskussionen bereits im Keim)
Worum es mir bei meiner Antwort an Smoke ging, steht ja nach wie vor in den zwei letzten Sätzen ziemlich deutlich da.
S-G-Eintracht schrieb:
Zum Thema der Besteuerung von Erbschaften: Das witzlose an der jetzigen Regelung ist, dass das Vererben an "sonstige Angehörige" bereits unglaublich hoch besteuert ist. Aus meinem Bekanntenkreis ist eine ältere Dame (Witwe) [98 Jahre] verstorben, deren Kinder beide vor etlichen Jahren bei einem Unfall starben. Ihre Neffen (5) halfen ihr beim Ausbau des Hauses, haben sich um sie gekümmert und haben ihnen das Haus, sowie Geld vererbt. Nun greift da der Staat bei lächerlichen Freigrenzen bei bereits versteuertem Geld mit 30% ab. Bei einem Vermögen von 650.000 Euro gehen 165.000 Euro an den Staat, unabhängig von anderen Kostenfaktoren einer Erbschaft. Anstatt also die Gesamtsumme einzuordnen und festzustellen, dass 650.000 Euro nicht von mir aus 6.000.000 Euro sind, wird dies auf die Erben aufgeteilt und der volle Satz draufgebretzelt bei Freigrenzen von 20.000 Euro.
Jo, das kann alles sein, ich kenne mich mit Erbrecht nicht aus. Es ging nur um existierende Möglichkeiten des Staates, Vermögenswerte fern des Einkommens zu besteuern.
S-G-Eintracht schrieb: @Mr.Bildungsgerechtigkeit: Was soll das denn sein?
Bildungsgerechtigkeit. Soziale Gerechtigkeit. Gerechtigkeit gegenüber wem? Man biegt sich die Begriffe so zurecht, dass man am Ende glaubt, die Ausübung etwaiger Zwangsmaßnahmen hätte irgendwas mit Gerechtigkeit zu tun und sei dadurch begründet. Leere Worthülsen, denn ansonsten gäbe es auch sowas wie unsoziale Gerechtigkeit. Und wie würde das denn bitte aussehen?
Gerecht ist, wenn man nicht unrechtmäßig daran gehindert wird, sich nach eigenen Wünschen zu bilden. Gerecht ist aber nicht, zu versuchen die "Bildungschancen" für jeden gleich niedrig zu halten. Das ist sogar ungerecht, da Gleichmacherei stets damit verbunden ist, Menschen ungleich zu behandeln.
Hast Du Dir irgendeinen der Links von Prohaska näher angesehen?
Wie Du Dein süßes Beispiel von der "unoszialen Gerechtigkeit" direkt auf den Begriff "Bildungsgerechtigkeit" überträgst, würde mich aber mal interessieren. Mich düngt, dass das gar nichts miteinander zu tun hat, Du aber mal ein Schlagwort loswerden wolltest. Bitte korrigiere meinen Eindruck.
Also geht es dir (auch) darum, Zugang zu den Parallelgesellschaften zu bekommen, um diese in ein niemanden diskriminierendes Schulsystem einzugliedern? Das widerspricht zumindestens dem Sozialistischen Mantra, welches hinter der Absicht einer Vermögensabgabe steckt, mehr Geld ins Schulsystem und in die Behörden zu pusten, wegen "Sozialer Gerechtigkeit" - unabhängig davon, dass selbst dieses Konzept 'ungenügend' ist, worauf hunderte Beiträge hier im Thread hinwiesen.
Zum Thema der Besteuerung von Erbschaften: Das witzlose an der jetzigen Regelung ist, dass das Vererben an "sonstige Angehörige" bereits unglaublich hoch besteuert ist. Aus meinem Bekanntenkreis ist eine ältere Dame (Witwe) [98 Jahre] verstorben, deren Kinder beide vor etlichen Jahren bei einem Unfall starben. Ihre Neffen (5) halfen ihr beim Ausbau des Hauses, haben sich um sie gekümmert und haben ihnen das Haus, sowie Geld vererbt. Nun greift da der Staat bei lächerlichen Freigrenzen bei bereits versteuertem Geld mit 30% ab. Bei einem Vermögen von 650.000 Euro gehen 165.000 Euro an den Staat, unabhängig von anderen Kostenfaktoren einer Erbschaft. Anstatt also die Gesamtsumme einzuordnen und festzustellen, dass 650.000 Euro nicht von mir aus 6.000.000 Euro sind, wird dies auf die Erben aufgeteilt und der volle Satz draufgebretzelt bei Freigrenzen von 20.000 Euro.
Also die Freibeträge für Ehepartner sind 500.00,-- für Kinder 400.000,-- und damit sehr sehr stattlich.
Bei den Neffen sind es wirklich 20.000,-- € . In deinem Beispiel betrug der Steuersatz incl Freibetrag gerechnet 25,38 % - so what ? Was hätten den die lieben Neffen bezahlt wenn sie die 130.000 € als Arbeitseinkommen in einem oder in 2 Jahren gehabt hätten ?? Warum soll Erben (noch dazu von weiter Verwandten oder Bekannten) denn Steuerlich günstiger sein als arbeiten ??
Bitte komm nicht mit dem Uralt - ausgelutschten Argument der Doppelbesteuerung bereits versteuertem Geldes.. Wenn du dir am Kiosk ein Bier kaufst, wird dir auch dein (hoffentlich) versteuertes Geld nochmals besteuert ... wenn du versteuertes Geld in Aktien anlegst wird der Gewinn den die Ge4sellschaft bereits versteuert hat und dir als Dividende ausgezahlt wird selbstverständlich auch " wieder" besteuert
Demnach wäre ein aus Dividenden gekauftes Bier am Kiosk sogar 3fach (zuerst Einkommens dann- Mehrwert und Kapitalerstragsteuer) unter Einberechnung der Versteuerung der AG sogar 4 fach :rolleyes
Demnach wäre ein aus Dividenden gekauftes Bier am Kiosk sogar 3fach (zuerst Einkommens dann- Mehrwert und Kapitalerstragsteuer) unter Einberechnung der Versteuerung der AG sogar 4 fach :rolleyes
Du hast die Biersteuer selbst noch vergessen. Fällt aber nicht bei alkoholfreien Bier an, jedoch auch bei den Biermischgetränken. Prost!
municadler schrieb: Was hätten den die lieben Neffen bezahlt wenn sie die 130.000 € als Arbeitseinkommen in einem oder in 2 Jahren gehabt hätten ?? Warum soll Erben (noch dazu von weiter Verwandten oder Bekannten) denn Steuerlich günstiger sein als arbeiten ??
Anhand des Beispiels stellt sich eher die Frage, was hätten die lieben Neffen bezahlt, wenn sie ein anderes Verwandtschaftsverhältnis zur Verstorbenen gehabt hätten? Obwohl sie steuerrechtlich "sonstige Angehörige" sind, waren sie ja wohl die nähesten Bezugspersonen. Mit welcher Begründung gibt es beim Erben überhaupt Freibeträge bevor sich der Staat respektlos am Tod seiner Bürger bereichert?
municadler schrieb: Was hätten den die lieben Neffen bezahlt wenn sie die 130.000 € als Arbeitseinkommen in einem oder in 2 Jahren gehabt hätten ?? Warum soll Erben (noch dazu von weiter Verwandten oder Bekannten) denn Steuerlich günstiger sein als arbeiten ??
Anhand des Beispiels stellt sich eher die Frage, was hätten die lieben Neffen bezahlt, wenn sie ein anderes Verwandtschaftsverhältnis zur Verstorbenen gehabt hätten? Obwohl sie steuerrechtlich "sonstige Angehörige" sind, waren sie ja wohl die nähesten Bezugspersonen. Mit welcher Begründung gibt es beim Erben überhaupt Freibeträge bevor sich der Staat respektlos am Tod seiner Bürger bereichert?
Wie nahe das Verhältnis zum Verstorbenen war kann und darf im Steuerrecht keine Rolle spielen.. ( es kann nur pauschaliert werden und geht der Staat davon aus dass bei Kindern und ehegatten das Verhältnis am engsten ist. Daher in dem fall auch die fetten Freibeträge.
Wenn ob man als Neffe sich nun um die Tante kümmert oder nur zu Weihnachten dem Erbonkel ne Karte nit Angabe der Bankverbindung schreibt kann der Staat nicht differnzieren
Finanziell gesehen gibt es schlimmere Schicksale als von Erbschaften entferneter Verwandter im o.g. Beispiel ( unter Berücksichtigung der Freibeträge) 25,x Prozent zu zahlen.
Du kannst natürlich sagen Erbschaften sollten steuerfrei sein, aber dann bitte mit der erklärung wer in der Gesellschaft das Loch dann decken soll ? Einkommensteuer? Vermögensteuer? Mehrwertsteuer ?
Du kannst natürlich sagen Erbschaften sollten steuerfrei sein, aber dann bitte mit der erklärung wer in der Gesellschaft das Loch dann decken soll ? Einkommensteuer? Vermögensteuer? Mehrwertsteuer ?
Steht dann nicht doch mehr Geld für den Konsum zur Verfügung?
municadler schrieb: Was hätten den die lieben Neffen bezahlt wenn sie die 130.000 € als Arbeitseinkommen in einem oder in 2 Jahren gehabt hätten ?? Warum soll Erben (noch dazu von weiter Verwandten oder Bekannten) denn Steuerlich günstiger sein als arbeiten ??
Anhand des Beispiels stellt sich eher die Frage, was hätten die lieben Neffen bezahlt, wenn sie ein anderes Verwandtschaftsverhältnis zur Verstorbenen gehabt hätten? Obwohl sie steuerrechtlich "sonstige Angehörige" sind, waren sie ja wohl die nähesten Bezugspersonen. Mit welcher Begründung gibt es beim Erben überhaupt Freibeträge bevor sich der Staat respektlos am Tod seiner Bürger bereichert?
Wie nahe das Verhältnis zum Verstorbenen war kann und darf im Steuerrecht keine Rolle spielen.. ( es kann nur pauschaliert werden und geht der Staat davon aus dass bei Kindern und ehegatten das Verhältnis am engsten ist. Daher in dem fall auch die fetten Freibeträge.
Wenn ob man als Neffe sich nun um die Tante kümmert oder nur zu Weihnachten dem Erbonkel ne Karte nit Angabe der Bankverbindung schreibt kann der Staat nicht differnzieren
Finanziell gesehen gibt es schlimmere Schicksale als von Erbschaften entferneter Verwandter im o.g. Beispiel ( unter Berücksichtigung der Freibeträge) 25,x Prozent zu zahlen.
Du kannst natürlich sagen Erbschaften sollten steuerfrei sein, aber dann bitte mit der erklärung wer in der Gesellschaft das Loch dann decken soll ? Einkommensteuer? Vermögensteuer? Mehrwertsteuer ?
Der Staat nimmt sich Geld unter Androhung von Strafe, was andere Leute erarbeitet haben. Er enteignet also den Privatsektor, um sofort einmalige Einnahmen generieren zu können.
Brady hat grundsätzlich recht, dass hier Geld für möglichen Konsum entzogen wird. Problematisch sind hierbei die Freigrenzen, die wesentlich höher liegen müssten. Man sollte sich immer vergewissern, dass diese 650.000 Euro etwa 50.000 DM im Jahre 1960 entsprechen. Davon nimmt der Staat sich 25,xx%. Vermutlich wohlwissend, dass viele Bewohner das Geld in anderen Märkten verkonsumieren, weil beispielsweise die Dienstleistung in Deutschland verboten, unmöglich oder schlicht zu teuer ist.
Du kannst natürlich sagen Erbschaften sollten steuerfrei sein, aber dann bitte mit der erklärung wer in der Gesellschaft das Loch dann decken soll ? Einkommensteuer? Vermögensteuer? Mehrwertsteuer?
Als ob der Staat ein Einnahmenproblem hätte... Warum müssen es denn immer Steuererhöhungen sein, wie wäre es denn damit die Ausgaben auf das nötigste zurückzuschrauben? Die Kosten für innere und äußere Sicherheit, machen etwa 3% der Staatsausgaben aus. Alles andere ist nicht unbedingt notwendig. Dann braucht man auch nichts "umfairteilen".
Politiker lieben Objekte der Fürsorge. An ihnen können sie ihre Unentbehrlichkeit beweisen. Doch ein Staat, der alle "an die Hand nimmt", hat eine Schattenseite: Er nimmt unsere Freiheit.
Der Staat nimmt sich Geld unter Androhung von Strafe, was andere Leute erarbeitet haben. Er enteignet also den Privatsektor, um sofort einmalige Einnahmen generieren zu können.
Steuern nennst du enteignen? Die stehen doch net in der Unnerhos da, hinterher. Ich frag erst gar nich: Du meinst das ernst.
Du darfst sein, wofür Du willst, sogar für die OXxen, wenn es Dir gefällt. Das ändert aber nichts daran, dass ich keinen zwingenden Zusammenhang zwischen eben jener Vermögensabgabe und Wettbewerbsgerechtigkeit erkennen kann.
Welcher Wettbewerbsvorteil, außer einer hoffentlich vernünftigen Erziehung, soll denn ein von reichen Eltern großgezogener Student gegenüber einem Armen haben? Ausgenommen natürlich eine Vollalimentierung mit Jet-Set-Leben bzw. anschließender finanzieller Unterstützung bei einer Selbstständigkeit?
@Mr.Bildungsgerechtigkeit: Was soll das denn sein? Ausgeschlossen wird keiner, außer er erfüllt nicht die qualitativen Anforderungen. Und was soll da mehr Geld verändern, wenn die Qualität der Lehre heruntergesetzt wird?
Und was hat die Staatssicherheit damit zu tun? Unser Militär besteht zu einem erheblichen Teil aus billig Importen aus Osteuropa, es wird also schon massiv gespart.
Dann habe ich mich geirrt, ich vermutete, dass eine Vermögensabgabe breiten Gesellschaftsschichten die soziale Teilhabe ermöglichen soll, wozu dann auch bessere Bildungsmöglichkeiten gezählt hätten. Aber wahrscheinlich ging es nur um bessere materielle Konsumtionsmöglichkeiten für das Proletariat.
Sorry Prohaska, aber wenn Du mit mir lediglich auf diese Art und Weise diskutieren willst, habe ich da kein sonderlich großes Interesse dran. Vielleicht ein ander mal...
Für die, die es ernsthaft interessiert, noch zwei Links zur Bildungsgerechtigkeit und einer zum schulischen Lernen aus neurobiologischer Sicht in Form einer Magisterarbeit.
Institut der deutschen Wirtschaft Köln
Expertise der Bertelsmann Stiftung
Dr. med. Dipl. Psych. Andrea Gräfin von Hohenthal
Bildungsgerechtigkeit. Soziale Gerechtigkeit. Gerechtigkeit gegenüber wem? Man biegt sich die Begriffe so zurecht, dass man am Ende glaubt, die Ausübung etwaiger Zwangsmaßnahmen hätte irgendwas mit Gerechtigkeit zu tun und sei dadurch begründet. Leere Worthülsen, denn ansonsten gäbe es auch sowas wie unsoziale Gerechtigkeit. Und wie würde das denn bitte aussehen?
Gerecht ist, wenn man nicht unrechtmäßig daran gehindert wird, sich nach eigenen Wünschen zu bilden. Gerecht ist aber nicht, zu versuchen die "Bildungschancen" für jeden gleich niedrig zu halten. Das ist sogar ungerecht, da Gleichmacherei stets damit verbunden ist, Menschen ungleich zu behandeln.
Hast Du Dir irgendeinen der Links von Prohaska näher angesehen?
Wie Du Dein süßes Beispiel von der "unoszialen Gerechtigkeit" direkt auf den Begriff "Bildungsgerechtigkeit" überträgst, würde mich aber mal interessieren. Mich düngt, dass das gar nichts miteinander zu tun hat, Du aber mal ein Schlagwort loswerden wolltest. Bitte korrigiere meinen Eindruck.
Also geht es dir (auch) darum, Zugang zu den Parallelgesellschaften zu bekommen, um diese in ein niemanden diskriminierendes Schulsystem einzugliedern? Das widerspricht zumindestens dem Sozialistischen Mantra, welches hinter der Absicht einer Vermögensabgabe steckt, mehr Geld ins Schulsystem und in die Behörden zu pusten, wegen "Sozialer Gerechtigkeit" - unabhängig davon, dass selbst dieses Konzept 'ungenügend' ist, worauf hunderte Beiträge hier im Thread hinwiesen.
Zum Thema der Besteuerung von Erbschaften: Das witzlose an der jetzigen Regelung ist, dass das Vererben an "sonstige Angehörige" bereits unglaublich hoch besteuert ist. Aus meinem Bekanntenkreis ist eine ältere Dame (Witwe) [98 Jahre] verstorben, deren Kinder beide vor etlichen Jahren bei einem Unfall starben. Ihre Neffen (5) halfen ihr beim Ausbau des Hauses, haben sich um sie gekümmert und haben ihnen das Haus, sowie Geld vererbt. Nun greift da der Staat bei lächerlichen Freigrenzen bei bereits versteuertem Geld mit 30% ab. Bei einem Vermögen von 650.000 Euro gehen 165.000 Euro an den Staat, unabhängig von anderen Kostenfaktoren einer Erbschaft. Anstatt also die Gesamtsumme einzuordnen und festzustellen, dass 650.000 Euro nicht von mir aus 6.000.000 Euro sind, wird dies auf die Erben aufgeteilt und der volle Satz draufgebretzelt bei Freigrenzen von 20.000 Euro.
Ich weiß nicht wirklich, wie Du da nun spezifisch auf "Parallelgesellschaften" kommst, deswegen kann ich Dir leider auch nicht wirklich antworten; ich bin aber versucht "ja" zu sagen. Vielleicht kannst Du mir das nochmal näher erläutern? Was Du mit sozialistischem Mantra meinst, erschließt sich mir nicht so ganz, ich verweise aber diesbezüglich mal hierrauf:
http://www.eintracht.de/meine_eintracht/forum/17/11195247/
spezifisch:
besser auf die Wortwahl geachtet werden (inflationäres Verwenden von Begriffen wie "Faschismus", "Sozialismus", etc. um andere Positionen abzuwerten erstickt Diskussionen bereits im Keim)
Worum es mir bei meiner Antwort an Smoke ging, steht ja nach wie vor in den zwei letzten Sätzen ziemlich deutlich da.
Jo, das kann alles sein, ich kenne mich mit Erbrecht nicht aus. Es ging nur um existierende Möglichkeiten des Staates, Vermögenswerte fern des Einkommens zu besteuern.
Also die Freibeträge für Ehepartner sind 500.00,-- für Kinder 400.000,-- und damit sehr sehr stattlich.
Bei den Neffen sind es wirklich 20.000,-- € . In deinem Beispiel betrug der Steuersatz incl Freibetrag gerechnet 25,38 % - so what ?
Was hätten den die lieben Neffen bezahlt wenn sie die 130.000 € als Arbeitseinkommen in einem oder in 2 Jahren gehabt hätten ??
Warum soll Erben (noch dazu von weiter Verwandten oder Bekannten)
denn Steuerlich günstiger sein als arbeiten ??
Bitte komm nicht mit dem Uralt - ausgelutschten Argument der Doppelbesteuerung bereits versteuertem Geldes.. Wenn du dir am Kiosk ein Bier kaufst, wird dir auch dein (hoffentlich) versteuertes Geld nochmals besteuert ...
wenn du versteuertes Geld in Aktien anlegst wird der Gewinn den die Ge4sellschaft bereits versteuert hat und dir als Dividende ausgezahlt wird selbstverständlich auch " wieder" besteuert
Demnach wäre ein aus Dividenden gekauftes Bier am Kiosk sogar 3fach (zuerst Einkommens dann- Mehrwert und Kapitalerstragsteuer) unter Einberechnung der Versteuerung der AG sogar 4 fach :rolleyes
Du hast die Biersteuer selbst noch vergessen. Fällt aber nicht bei alkoholfreien Bier an, jedoch auch bei den Biermischgetränken. Prost!
Anhand des Beispiels stellt sich eher die Frage, was hätten die lieben Neffen bezahlt, wenn sie ein anderes Verwandtschaftsverhältnis zur Verstorbenen gehabt hätten? Obwohl sie steuerrechtlich "sonstige Angehörige" sind, waren sie ja wohl die nähesten Bezugspersonen. Mit welcher Begründung gibt es beim Erben überhaupt Freibeträge bevor sich der Staat respektlos am Tod seiner Bürger bereichert?
Wie nahe das Verhältnis zum Verstorbenen war kann und darf im Steuerrecht keine Rolle spielen.. ( es kann nur pauschaliert werden und geht der Staat davon aus dass bei Kindern und ehegatten das Verhältnis am engsten ist. Daher in dem fall auch die fetten Freibeträge.
Wenn ob man als Neffe sich nun um die Tante kümmert oder nur zu Weihnachten dem Erbonkel ne Karte nit Angabe der Bankverbindung schreibt kann der Staat nicht differnzieren
Finanziell gesehen gibt es schlimmere Schicksale als von Erbschaften entferneter Verwandter im o.g. Beispiel ( unter Berücksichtigung der Freibeträge) 25,x Prozent zu zahlen.
Du kannst natürlich sagen Erbschaften sollten steuerfrei sein, aber dann bitte mit der erklärung wer in der Gesellschaft das Loch dann decken soll ? Einkommensteuer? Vermögensteuer? Mehrwertsteuer ?
Steht dann nicht doch mehr Geld für den Konsum zur Verfügung?
Der Staat nimmt sich Geld unter Androhung von Strafe, was andere Leute erarbeitet haben. Er enteignet also den Privatsektor, um sofort einmalige Einnahmen generieren zu können.
Brady hat grundsätzlich recht, dass hier Geld für möglichen Konsum entzogen wird. Problematisch sind hierbei die Freigrenzen, die wesentlich höher liegen müssten. Man sollte sich immer vergewissern, dass diese 650.000 Euro etwa 50.000 DM im Jahre 1960 entsprechen. Davon nimmt der Staat sich 25,xx%. Vermutlich wohlwissend, dass viele Bewohner das Geld in anderen Märkten verkonsumieren, weil beispielsweise die Dienstleistung in Deutschland verboten, unmöglich oder schlicht zu teuer ist.
Als ob der Staat ein Einnahmenproblem hätte... Warum müssen es denn immer Steuererhöhungen sein, wie wäre es denn damit die Ausgaben auf das nötigste zurückzuschrauben? Die Kosten für innere und äußere Sicherheit, machen etwa 3% der Staatsausgaben aus. Alles andere ist nicht unbedingt notwendig. Dann braucht man auch nichts "umfairteilen".
Dazu passt ein sehr guter Artikel von heute:
Der Ammenstaat macht uns zu Sklaven der Fürsorge
http://www.welt.de/debatte/article113987600/Der-Ammenstaat-macht-uns-zu-Sklaven-der-Fuersorge.html
Politiker lieben Objekte der Fürsorge. An ihnen können sie ihre Unentbehrlichkeit beweisen. Doch ein Staat, der alle "an die Hand nimmt", hat eine Schattenseite: Er nimmt unsere Freiheit.
Steuern nennst du enteignen? Die stehen doch net in der Unnerhos da, hinterher.
Ich frag erst gar nich: Du meinst das ernst.
Was für ein Irrsinn.
Hast du schon einmal etwas von der realen Abgabenquote gehört?
Die Zahlen sind übrigens von 2006, heute sind Teile der Abgaben noch höher.