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Wie umgehen mit den Rechtsradikalen?


Thread wurde von skyeagle am Donnerstag, 31. Oktober 2024, 16:06 Uhr um 16:06 Uhr gesperrt weil:
Siehe: https://community.eintracht.de/forum/diskussionen/141794
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Christoph Lübcke äußert sich erstmals nach dem Mord an seinem Vater!

Ich zitiere ihn kurz und schließe mich seinen Worten mehr als an!

»Man hätte damals dem Rechtsextremismus genauso viel Aufmerksamkeit widmen müssen wie etwa dem islamistischen Terror.
"Aber der Staat war auf dem rechten Auge blind"«

Hier meine Quelle
https://www.hessenschau.de/gesellschaft/sohn-von-walter-luebcke-mord-an-meinem-vater-haette-verhindert-werden-koennen-v2,interview-luebcke-sohn-100.html


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Christoph Lübcke äußert sich erstmals nach dem Mord an seinem Vater!

Ich zitiere ihn kurz und schließe mich seinen Worten mehr als an!

»Man hätte damals dem Rechtsextremismus genauso viel Aufmerksamkeit widmen müssen wie etwa dem islamistischen Terror.
"Aber der Staat war auf dem rechten Auge blind"«

Hier meine Quelle
https://www.hessenschau.de/gesellschaft/sohn-von-walter-luebcke-mord-an-meinem-vater-haette-verhindert-werden-koennen-v2,interview-luebcke-sohn-100.html


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Was ich bei so Verhandlungen nicht verstehe, das der Waffenhändler so glimpflich davon kommt. In anderen Staaten wäre er wegen Beihilfe zum Mord bestraft worden und nicht nur wegen Waffenhandel.
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Was ich bei so Verhandlungen nicht verstehe, das der Waffenhändler so glimpflich davon kommt. In anderen Staaten wäre er wegen Beihilfe zum Mord bestraft worden und nicht nur wegen Waffenhandel.
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Das wäre ja auch nach deutschem Recht durchaus möglich.
Dem etwaigen Beihelfer muss eben der entsprechende Vorsatz nachgewiesen werden können.
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Das wäre ja auch nach deutschem Recht durchaus möglich.
Dem etwaigen Beihelfer muss eben der entsprechende Vorsatz nachgewiesen werden können.
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Misanthrop schrieb:

Dem etwaigen Beihelfer muss eben der entsprechende Vorsatz nachgewiesen werden können.

Und das sollte völlig egal sein ob der Händler davon was weiß.
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Misanthrop schrieb:

Dem etwaigen Beihelfer muss eben der entsprechende Vorsatz nachgewiesen werden können.

Und das sollte völlig egal sein ob der Händler davon was weiß.
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propain schrieb:

Misanthrop schrieb:

Dem etwaigen Beihelfer muss eben der entsprechende Vorsatz nachgewiesen werden können.

Und das sollte völlig egal sein ob der Händler davon was weiß.

Ääääh: NEIN!
Was für ein Rechtsverständnis ist das, wenn man Leuten Vorsätzlichkeit andichten will?
Und wo ziehst du da dann die Grenze?

Du verkaufst im Karstadt ein Küchenmesser an einen seltsamen Menschen, der dann zwei Straßen weiter wahllos auf Menschen einsticht. Beihilfe?
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propain schrieb:

Misanthrop schrieb:

Dem etwaigen Beihelfer muss eben der entsprechende Vorsatz nachgewiesen werden können.

Und das sollte völlig egal sein ob der Händler davon was weiß.

Ääääh: NEIN!
Was für ein Rechtsverständnis ist das, wenn man Leuten Vorsätzlichkeit andichten will?
Und wo ziehst du da dann die Grenze?

Du verkaufst im Karstadt ein Küchenmesser an einen seltsamen Menschen, der dann zwei Straßen weiter wahllos auf Menschen einsticht. Beihilfe?
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Kommt zwar nicht so oft vor aber sehe ich auch so wie du.
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propain schrieb:

Misanthrop schrieb:

Dem etwaigen Beihelfer muss eben der entsprechende Vorsatz nachgewiesen werden können.

Und das sollte völlig egal sein ob der Händler davon was weiß.

Ääääh: NEIN!
Was für ein Rechtsverständnis ist das, wenn man Leuten Vorsätzlichkeit andichten will?
Und wo ziehst du da dann die Grenze?

Du verkaufst im Karstadt ein Küchenmesser an einen seltsamen Menschen, der dann zwei Straßen weiter wahllos auf Menschen einsticht. Beihilfe?
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FrankenAdler schrieb:

propain schrieb:

Misanthrop schrieb:

Dem etwaigen Beihelfer muss eben der entsprechende Vorsatz nachgewiesen werden können.

Und das sollte völlig egal sein ob der Händler davon was weiß.

Ääääh: NEIN!
Was für ein Rechtsverständnis ist das, wenn man Leuten Vorsätzlichkeit andichten will?
Und wo ziehst du da dann die Grenze?

Du verkaufst im Karstadt ein Küchenmesser an einen seltsamen Menschen, der dann zwei Straßen weiter wahllos auf Menschen einsticht. Beihilfe?

Es geht um illegal verkaufte Schußwaffen, davon war auch die Rede da es um den Lübckemord geht. Wie man da auf den Verkauf von Kneipchen kommen kann versteh ich nicht.
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Trotzdem kann man dem Verkäufer keine Mordabsicht nachsagen. Selbst wenn es illegal ist. Dafür wurde er ja auch bestraft, wegen illegaler Waffendealerei. Aber mehr geht halt nicht.
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Trotzdem kann man dem Verkäufer keine Mordabsicht nachsagen. Selbst wenn es illegal ist. Dafür wurde er ja auch bestraft, wegen illegaler Waffendealerei. Aber mehr geht halt nicht.
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Vael schrieb:

Trotzdem kann man dem Verkäufer keine Mordabsicht nachsagen. Selbst wenn es illegal ist. Dafür wurde er ja auch bestraft, wegen illegaler Waffendealerei. Aber mehr geht halt nicht.


Der Waffenverkäufer vom Amoklauf in München bekam immerhin noch fahrlässige Tötung.

Also ganz raus sind die dann auch nicht unbedingt.
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Vael schrieb:

Trotzdem kann man dem Verkäufer keine Mordabsicht nachsagen. Selbst wenn es illegal ist. Dafür wurde er ja auch bestraft, wegen illegaler Waffendealerei. Aber mehr geht halt nicht.


Der Waffenverkäufer vom Amoklauf in München bekam immerhin noch fahrlässige Tötung.

Also ganz raus sind die dann auch nicht unbedingt.
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derjens schrieb:

Vael schrieb:

Trotzdem kann man dem Verkäufer keine Mordabsicht nachsagen. Selbst wenn es illegal ist. Dafür wurde er ja auch bestraft, wegen illegaler Waffendealerei. Aber mehr geht halt nicht.


Der Waffenverkäufer vom Amoklauf in München bekam immerhin noch fahrlässige Tötung.

Also ganz raus sind die dann auch nicht unbedingt.


Das hat auch keiner behauptet, Beihilfe zum Mord ist aber ein ganz anderes Thema als fahrlässige Tötung.
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derjens schrieb:

Vael schrieb:

Trotzdem kann man dem Verkäufer keine Mordabsicht nachsagen. Selbst wenn es illegal ist. Dafür wurde er ja auch bestraft, wegen illegaler Waffendealerei. Aber mehr geht halt nicht.


Der Waffenverkäufer vom Amoklauf in München bekam immerhin noch fahrlässige Tötung.

Also ganz raus sind die dann auch nicht unbedingt.


Das hat auch keiner behauptet, Beihilfe zum Mord ist aber ein ganz anderes Thema als fahrlässige Tötung.
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SemperFi schrieb:

Das hat auch keiner behauptet, Beihilfe zum Mord ist aber ein ganz anderes Thema als fahrlässige Tötung.


Im Bezugspost stand, dass ein Waffenhändler lediglich wegen "Dealerei" verurteilt werden könne und "mehr nicht geht".

Das wollte ich der Vollständigkeit halber entsprechend ergänzen.
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Hier mal der Umgang mit rechtsextremen Inhalten in Polizeichats

https://www.hessenschau.de/panorama/rechtsextreme-chatgruppe-landgericht-laesst-anklage-gegen-frankfurter-polizisten-nicht-zu-v2,chatgruppe-gericht-100.html

Das Landgericht spricht bei volksverhetzenden Bildern und beim Verbreiten von Kennzeichen verbotener Organisationen von Satire und Kunstfreiheit. Das ist ja mal mehr als nur daneben.
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Hier mal der Umgang mit rechtsextremen Inhalten in Polizeichats

https://www.hessenschau.de/panorama/rechtsextreme-chatgruppe-landgericht-laesst-anklage-gegen-frankfurter-polizisten-nicht-zu-v2,chatgruppe-gericht-100.html

Das Landgericht spricht bei volksverhetzenden Bildern und beim Verbreiten von Kennzeichen verbotener Organisationen von Satire und Kunstfreiheit. Das ist ja mal mehr als nur daneben.
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propain schrieb:

Das Landgericht spricht bei volksverhetzenden Bildern und beim Verbreiten von Kennzeichen verbotener Organisationen von Satire und Kunstfreiheit. Das ist ja mal mehr als nur daneben.


Naja, es spricht ja nicht "nur" von Satire und Kunstfreiheit. Ebenso begründet das Landgericht es mit folgender Aussage:
"Außerdem habe die Chatgruppe aus maximal zehn Mitgliedern bestanden und sei genau nicht darauf ausgelegt gewesen, dass andere an den Inhalten teilhaben."

Es ist natürlich ein sensibles Thema und wir sind vermutlich Laien, aber zehn Mitglieder hört sich für mich auch eher nach "privater" WhatsApp-Gruppe an. Wie weit soll der Staat dann strafrechtlich gehen dürfen und sich in private Angelegenheiten einmischen dürfen? Arbeitsrechtlich sollte das natürlich auf einem anderen Blatt Papier stehen.
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propain schrieb:

Das Landgericht spricht bei volksverhetzenden Bildern und beim Verbreiten von Kennzeichen verbotener Organisationen von Satire und Kunstfreiheit. Das ist ja mal mehr als nur daneben.


Naja, es spricht ja nicht "nur" von Satire und Kunstfreiheit. Ebenso begründet das Landgericht es mit folgender Aussage:
"Außerdem habe die Chatgruppe aus maximal zehn Mitgliedern bestanden und sei genau nicht darauf ausgelegt gewesen, dass andere an den Inhalten teilhaben."

Es ist natürlich ein sensibles Thema und wir sind vermutlich Laien, aber zehn Mitglieder hört sich für mich auch eher nach "privater" WhatsApp-Gruppe an. Wie weit soll der Staat dann strafrechtlich gehen dürfen und sich in private Angelegenheiten einmischen dürfen? Arbeitsrechtlich sollte das natürlich auf einem anderen Blatt Papier stehen.
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JayJayFan schrieb:

propain schrieb:

Das Landgericht spricht bei volksverhetzenden Bildern und beim Verbreiten von Kennzeichen verbotener Organisationen von Satire und Kunstfreiheit. Das ist ja mal mehr als nur daneben.


Naja, es spricht ja nicht "nur" von Satire und Kunstfreiheit. Ebenso begründet das Landgericht es mit folgender Aussage:
"Außerdem habe die Chatgruppe aus maximal zehn Mitgliedern bestanden und sei genau nicht darauf ausgelegt gewesen, dass andere an den Inhalten teilhaben."

Es ist natürlich ein sensibles Thema und wir sind vermutlich Laien, aber zehn Mitglieder hört sich für mich auch eher nach "privater" WhatsApp-Gruppe an. Wie weit soll der Staat dann strafrechtlich gehen dürfen und sich in private Angelegenheiten einmischen dürfen? Arbeitsrechtlich sollte das natürlich auf einem anderen Blatt Papier stehen.

Es ist vollkommen egal wieviele Leute das sind, wenn jemand ein Hakenkreuz verbreitet ist das verboten, da wurde es gleich an 9 weitere Mitglieder der Chatgruppe weiter gegeben, also strafbar. Und volksverhetzende Bilder und Kennzeichen verbotenerer Organisationen als Satire zu bezeichnen oder mit Kunstfreiheit zu erklären hat auch mehr als nur einen faden Beigeschmack.
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JayJayFan schrieb:

propain schrieb:

Das Landgericht spricht bei volksverhetzenden Bildern und beim Verbreiten von Kennzeichen verbotener Organisationen von Satire und Kunstfreiheit. Das ist ja mal mehr als nur daneben.


Naja, es spricht ja nicht "nur" von Satire und Kunstfreiheit. Ebenso begründet das Landgericht es mit folgender Aussage:
"Außerdem habe die Chatgruppe aus maximal zehn Mitgliedern bestanden und sei genau nicht darauf ausgelegt gewesen, dass andere an den Inhalten teilhaben."

Es ist natürlich ein sensibles Thema und wir sind vermutlich Laien, aber zehn Mitglieder hört sich für mich auch eher nach "privater" WhatsApp-Gruppe an. Wie weit soll der Staat dann strafrechtlich gehen dürfen und sich in private Angelegenheiten einmischen dürfen? Arbeitsrechtlich sollte das natürlich auf einem anderen Blatt Papier stehen.

Es ist vollkommen egal wieviele Leute das sind, wenn jemand ein Hakenkreuz verbreitet ist das verboten, da wurde es gleich an 9 weitere Mitglieder der Chatgruppe weiter gegeben, also strafbar. Und volksverhetzende Bilder und Kennzeichen verbotenerer Organisationen als Satire zu bezeichnen oder mit Kunstfreiheit zu erklären hat auch mehr als nur einen faden Beigeschmack.
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propain schrieb:

Und volksverhetzende Bilder und Kennzeichen verbotenerer Organisationen als Satire zu bezeichnen oder mit Kunstfreiheit zu erklären hat auch mehr als nur einen faden Beigeschmack.


Wissen wir denn überhaupt, was das für Inhalte waren? Klar, wir kennen die Medienberichte, die von volksverhetzenden Bildern sprechen, nur sieht das Gericht anscheinend nicht so. Waren es vielleicht nicht doch "nur" Karikaturen und Satire und die Medien sehen das Hakenkreuz in diesen Karikaturen und laufen Sturm? Ist halt schwierig zu beurteilen - ganz ohne Akteneinsicht.
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Sorry, aber wenn ich mir das Umfrageergebnis für Thüringen anschaue, dem Höcke-Land der AfD dann wird's mir übel.
https://twitter.com/Wahlrecht_de/status/1651472583827546114?t=6elzGU7BStL5AaRRl8_HNg&s=19
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Welcher Thread der richtige ist, darüber kann man streiten. Dies gestehe ich ein.
Dass Herr Palmer das N Wort bei einer Migrationskonferenz nutzt, widert mich an.
Wir reden von einem OB im Jahre 2023

https://www.n-tv.de/24088412
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Der Typ ist so ein richtiges Ar5chloch.
Der geilt sich an solchen Eklats auf.
Eigentlich ist das so ein potentieller Reichsbürger.
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Der Typ ist so ein richtiges Ar5chloch.
Der geilt sich an solchen Eklats auf.
Eigentlich ist das so ein potentieller Reichsbürger.
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So jemand möchte ich nicht beii den Grünen haben
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So jemand möchte ich nicht beii den Grünen haben
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Tafelberg schrieb:

So jemand möchte ich nicht beii den Grünen haben

So jemand möchte ich nirgends haben!


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