Wie umgehen mit den Rechtsradikalen?
Thread wurde von skyeagle am Donnerstag, 31. Oktober 2024, 16:06 Uhr um 16:06 Uhr gesperrt weil:
Siehe: https://community.eintracht.de/forum/diskussionen/141794
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Ich zitiere ihn kurz und schließe mich seinen Worten mehr als an!
»Man hätte damals dem Rechtsextremismus genauso viel Aufmerksamkeit widmen müssen wie etwa dem islamistischen Terror.
"Aber der Staat war auf dem rechten Auge blind"«
Hier meine Quelle
https://www.hessenschau.de/gesellschaft/sohn-von-walter-luebcke-mord-an-meinem-vater-haette-verhindert-werden-koennen-v2,interview-luebcke-sohn-100.html
Ich zitiere ihn kurz und schließe mich seinen Worten mehr als an!
»Man hätte damals dem Rechtsextremismus genauso viel Aufmerksamkeit widmen müssen wie etwa dem islamistischen Terror.
"Aber der Staat war auf dem rechten Auge blind"«
Hier meine Quelle
https://www.hessenschau.de/gesellschaft/sohn-von-walter-luebcke-mord-an-meinem-vater-haette-verhindert-werden-koennen-v2,interview-luebcke-sohn-100.html
Dem etwaigen Beihelfer muss eben der entsprechende Vorsatz nachgewiesen werden können.
Dem etwaigen Beihelfer muss eben der entsprechende Vorsatz nachgewiesen werden können.
Und das sollte völlig egal sein ob der Händler davon was weiß.
Dem etwaigen Beihelfer muss eben der entsprechende Vorsatz nachgewiesen werden können.
Und das sollte völlig egal sein ob der Händler davon was weiß.
Ääääh: NEIN!
Was für ein Rechtsverständnis ist das, wenn man Leuten Vorsätzlichkeit andichten will?
Und wo ziehst du da dann die Grenze?
Du verkaufst im Karstadt ein Küchenmesser an einen seltsamen Menschen, der dann zwei Straßen weiter wahllos auf Menschen einsticht. Beihilfe?
Und das sollte völlig egal sein ob der Händler davon was weiß.
Ääääh: NEIN!
Was für ein Rechtsverständnis ist das, wenn man Leuten Vorsätzlichkeit andichten will?
Und wo ziehst du da dann die Grenze?
Du verkaufst im Karstadt ein Küchenmesser an einen seltsamen Menschen, der dann zwei Straßen weiter wahllos auf Menschen einsticht. Beihilfe?
Es geht um illegal verkaufte Schußwaffen, davon war auch die Rede da es um den Lübckemord geht. Wie man da auf den Verkauf von Kneipchen kommen kann versteh ich nicht.
Ääääh: NEIN!
Was für ein Rechtsverständnis ist das, wenn man Leuten Vorsätzlichkeit andichten will?
Und wo ziehst du da dann die Grenze?
Du verkaufst im Karstadt ein Küchenmesser an einen seltsamen Menschen, der dann zwei Straßen weiter wahllos auf Menschen einsticht. Beihilfe?
Ääääh: NEIN!
Was für ein Rechtsverständnis ist das, wenn man Leuten Vorsätzlichkeit andichten will?
Und wo ziehst du da dann die Grenze?
Du verkaufst im Karstadt ein Küchenmesser an einen seltsamen Menschen, der dann zwei Straßen weiter wahllos auf Menschen einsticht. Beihilfe?
Es geht um illegal verkaufte Schußwaffen, davon war auch die Rede da es um den Lübckemord geht. Wie man da auf den Verkauf von Kneipchen kommen kann versteh ich nicht.
Der Waffenverkäufer vom Amoklauf in München bekam immerhin noch fahrlässige Tötung.
Also ganz raus sind die dann auch nicht unbedingt.
Der Waffenverkäufer vom Amoklauf in München bekam immerhin noch fahrlässige Tötung.
Also ganz raus sind die dann auch nicht unbedingt.
Das hat auch keiner behauptet, Beihilfe zum Mord ist aber ein ganz anderes Thema als fahrlässige Tötung.
Der Waffenverkäufer vom Amoklauf in München bekam immerhin noch fahrlässige Tötung.
Also ganz raus sind die dann auch nicht unbedingt.
Das hat auch keiner behauptet, Beihilfe zum Mord ist aber ein ganz anderes Thema als fahrlässige Tötung.
Im Bezugspost stand, dass ein Waffenhändler lediglich wegen "Dealerei" verurteilt werden könne und "mehr nicht geht".
Das wollte ich der Vollständigkeit halber entsprechend ergänzen.
Das hat auch keiner behauptet, Beihilfe zum Mord ist aber ein ganz anderes Thema als fahrlässige Tötung.
Im Bezugspost stand, dass ein Waffenhändler lediglich wegen "Dealerei" verurteilt werden könne und "mehr nicht geht".
Das wollte ich der Vollständigkeit halber entsprechend ergänzen.
https://www.hessenschau.de/panorama/rechtsextreme-chatgruppe-landgericht-laesst-anklage-gegen-frankfurter-polizisten-nicht-zu-v2,chatgruppe-gericht-100.html
Das Landgericht spricht bei volksverhetzenden Bildern und beim Verbreiten von Kennzeichen verbotener Organisationen von Satire und Kunstfreiheit. Das ist ja mal mehr als nur daneben.
Naja, es spricht ja nicht "nur" von Satire und Kunstfreiheit. Ebenso begründet das Landgericht es mit folgender Aussage:
"Außerdem habe die Chatgruppe aus maximal zehn Mitgliedern bestanden und sei genau nicht darauf ausgelegt gewesen, dass andere an den Inhalten teilhaben."
Es ist natürlich ein sensibles Thema und wir sind vermutlich Laien, aber zehn Mitglieder hört sich für mich auch eher nach "privater" WhatsApp-Gruppe an. Wie weit soll der Staat dann strafrechtlich gehen dürfen und sich in private Angelegenheiten einmischen dürfen? Arbeitsrechtlich sollte das natürlich auf einem anderen Blatt Papier stehen.
https://www.hessenschau.de/panorama/rechtsextreme-chatgruppe-landgericht-laesst-anklage-gegen-frankfurter-polizisten-nicht-zu-v2,chatgruppe-gericht-100.html
Das Landgericht spricht bei volksverhetzenden Bildern und beim Verbreiten von Kennzeichen verbotener Organisationen von Satire und Kunstfreiheit. Das ist ja mal mehr als nur daneben.
Naja, es spricht ja nicht "nur" von Satire und Kunstfreiheit. Ebenso begründet das Landgericht es mit folgender Aussage:
"Außerdem habe die Chatgruppe aus maximal zehn Mitgliedern bestanden und sei genau nicht darauf ausgelegt gewesen, dass andere an den Inhalten teilhaben."
Es ist natürlich ein sensibles Thema und wir sind vermutlich Laien, aber zehn Mitglieder hört sich für mich auch eher nach "privater" WhatsApp-Gruppe an. Wie weit soll der Staat dann strafrechtlich gehen dürfen und sich in private Angelegenheiten einmischen dürfen? Arbeitsrechtlich sollte das natürlich auf einem anderen Blatt Papier stehen.
Es ist vollkommen egal wieviele Leute das sind, wenn jemand ein Hakenkreuz verbreitet ist das verboten, da wurde es gleich an 9 weitere Mitglieder der Chatgruppe weiter gegeben, also strafbar. Und volksverhetzende Bilder und Kennzeichen verbotenerer Organisationen als Satire zu bezeichnen oder mit Kunstfreiheit zu erklären hat auch mehr als nur einen faden Beigeschmack.
Naja, es spricht ja nicht "nur" von Satire und Kunstfreiheit. Ebenso begründet das Landgericht es mit folgender Aussage:
"Außerdem habe die Chatgruppe aus maximal zehn Mitgliedern bestanden und sei genau nicht darauf ausgelegt gewesen, dass andere an den Inhalten teilhaben."
Es ist natürlich ein sensibles Thema und wir sind vermutlich Laien, aber zehn Mitglieder hört sich für mich auch eher nach "privater" WhatsApp-Gruppe an. Wie weit soll der Staat dann strafrechtlich gehen dürfen und sich in private Angelegenheiten einmischen dürfen? Arbeitsrechtlich sollte das natürlich auf einem anderen Blatt Papier stehen.
Es ist vollkommen egal wieviele Leute das sind, wenn jemand ein Hakenkreuz verbreitet ist das verboten, da wurde es gleich an 9 weitere Mitglieder der Chatgruppe weiter gegeben, also strafbar. Und volksverhetzende Bilder und Kennzeichen verbotenerer Organisationen als Satire zu bezeichnen oder mit Kunstfreiheit zu erklären hat auch mehr als nur einen faden Beigeschmack.
Wissen wir denn überhaupt, was das für Inhalte waren? Klar, wir kennen die Medienberichte, die von volksverhetzenden Bildern sprechen, nur sieht das Gericht anscheinend nicht so. Waren es vielleicht nicht doch "nur" Karikaturen und Satire und die Medien sehen das Hakenkreuz in diesen Karikaturen und laufen Sturm? Ist halt schwierig zu beurteilen - ganz ohne Akteneinsicht.
Es ist vollkommen egal wieviele Leute das sind, wenn jemand ein Hakenkreuz verbreitet ist das verboten, da wurde es gleich an 9 weitere Mitglieder der Chatgruppe weiter gegeben, also strafbar. Und volksverhetzende Bilder und Kennzeichen verbotenerer Organisationen als Satire zu bezeichnen oder mit Kunstfreiheit zu erklären hat auch mehr als nur einen faden Beigeschmack.
Wissen wir denn überhaupt, was das für Inhalte waren? Klar, wir kennen die Medienberichte, die von volksverhetzenden Bildern sprechen, nur sieht das Gericht anscheinend nicht so. Waren es vielleicht nicht doch "nur" Karikaturen und Satire und die Medien sehen das Hakenkreuz in diesen Karikaturen und laufen Sturm? Ist halt schwierig zu beurteilen - ganz ohne Akteneinsicht.
https://twitter.com/Wahlrecht_de/status/1651472583827546114?t=6elzGU7BStL5AaRRl8_HNg&s=19
Dass Herr Palmer das N Wort bei einer Migrationskonferenz nutzt, widert mich an.
Wir reden von einem OB im Jahre 2023
https://www.n-tv.de/24088412
Palmer legt ein Päuschen ein, da er keine "Stürme der Empörung" mehr auslösen will. Mit professioneller Hilfe wird er versuchen sich zu bessern. Möge es ihm gelingen ...
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/tuebingen/palmer-kuendigt-auszeit-an-100.html
Der geilt sich an solchen Eklats auf.
Eigentlich ist das so ein potentieller Reichsbürger.
Der geilt sich an solchen Eklats auf.
Eigentlich ist das so ein potentieller Reichsbürger.
So jemand möchte ich nirgends haben!
Der Landesvorstand BW wollte ihn ja auch bereits aus der Partei draußen haben. Nur das Landesschiedsgericht hat sich gesperrt. Und in einem Vergleich wurde sich dann mit Palmer geeinigt, dass er seine Mitgliedschaft bis 2023 ruhen lässt. Diese weiteren Allüren dürften wohl nicht dazu beitragen, dass die Mitgliedschaft wieder genehmigt wird.
Das ist für mich schon ein etwas anderes Vorgehen als bei der AfD ("Höcke ist in der Mitte der Partei") oder der CDU (Vogel-Strauß-Taktik bei Maassen).
Meinen Dank an die Tübinger Studenten, die den Nazi dann eben mit "Nazis raus!" bedacht haben.
So jemand möchte ich nirgends haben!
Och mir würde da was einfallen, das verstößt aber gegen die Netiquette und evtl. mach ich mich auch strafbar damit. 😉