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Tugce

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Kackstudent schrieb:
crasher1985 schrieb:
Dortelweil-Adler schrieb:
crasher1985 schrieb:
Maabootsche schrieb:
crasher1985 schrieb:
Maabootsche schrieb:
crasher1985 schrieb:
Maabootsche schrieb:
Maabootsche schrieb:
crasher1985 schrieb:
Maabootsche schrieb:
crasher1985 schrieb:
Adlerist schrieb:
crasher1985 schrieb:
3 Jahre sind es also.
Mich würde ernshaft interessieren ob es diese 3 Jahren ohne das Bild was die Medien gezeichnet haben und die Mediale Aufmerksamkeit auch gegeben hätte.

Auch wenn ich durchaus denke das der Richter sich versucht davon nciht beinflussen zu lassen kann man sich glaube ich nicht komplett davon losreisen.

Kann er ja gar nicht, weil von seinem Urteil ein Signal ausgeht. Hier: Wenn man "mal" scheiße baut, kommt man eben nicht irgendwie davon.

Vor Jahren gab es Tote durch Mercedes-Testfahrer. In der Folge stieg das Strafmaß bei ähnlichen Unfällen (Drängler, Raser) enorm an. Auch Gerichtsurteile unterliegen Moden bzw. dem Zeitgeist.


Das sehe ich allerdings sehr kritisch. gesetz ist Gesetz und dort wird auch das Strafmaß vorgegeben. Und solange es keine Anpassung an diesen gibt hat es eigentlich völlig egal zu sein ob Signalwirkung oder nicht. Nur weil ein Prozess Mediales Interesse weckt darf deshalb der Angeklagte keinen Nachteil erleiden.  


Nuja, bis 10 Jahre Jugendstrafe sind für Körperverletzung mit Todesfolge an sich schon möglich, 3 Jahre sind die absolute Mindeststrafe im Erwachsenen-Strafrecht.


Wir sind aber im Jugendstrafrecht.


Eben. Und genau da haben wir einen Strafrahmen von bis zu 10 Jahren Jugendstrafe, da bewegen wir uns schon nicht in den höheren Bereichen.
KV mit Todesfolge ist halt nunmal etwas, das von der Strafrechtsordnung nicht als "mal Scheiße gebaut" angesehen wird. Die drei Jahre Mindeststrafe im Erwachsenenstrafrecht werden bspw. schon verhängt, wenn man jemanden krankenhausreif geschlagen hat und der verstirbt dann im Krankenhaus an einem Behandlungsfehler.

Ergänzung: Wobei man im letzten Fall noch einen minder schweren Fall mit nur einem Jahr Mindeststrafe in Betracht ziehen müßte...


Ich will auch überhaupt nicht darüber urteilen ob die Strafe nun angemessen sit oder nicht das kann ich aufgrund mangelnder Fachkentniss auch garnicht. Sag mir doch mal ob du der Meinung bist das in oben beschriebenen Annahme das gleiche urteil gefallen wäre.  


Ist natürlich schwer, wenn einem nicht der ganze Vorgang samt persönlicher Eindrücke bekannt ist (und hier fließt natürlich auch ein, daß es sich beim Opfer um eine körperlich unterlegene Frau handelt). Ich wäre wohl je nach Gewichtung der einzelnen Details da aber auch von einem Strafrahmen zwischen 2 und 4 Jahren ausgegangen...


Hier frag ich mal nach. Spielt es echt eine Rolle in diesem Fall? Wäre es eine gegenseitige Auseinandersetzung gewesen mit gerangel etc könnte ich das nachvollziehen aber bei einer Ohrfeige auch?
Das Problem war ja nicht die Ohrfeige sondern ehr der daraus resultierende Sturtz.



Wenn ich das noch recht im Kopf habe, sagte hier der Rechtsmediziner aus, daß sie durch den Schlag bewußtlos wurde, weshalb sie beim folgenden Sturz keinerlei Abwehrreaktionen dagegen mehr zeigte. Insofern war genau dieser Schlag der Grund für den Sturz und seine Folgen.
Dieser Ursachenzusammenhang ist hier dann u.a. auch ausreichend für die Annahme der KV mit Todesfolge, bei der der Tod nur als fahrlässige, also nicht als absichtlich herbeigeführte Folge der Körperverletzung gilt.


Ok danke dann sieht das natürlich anders aus. Dieser sachverhalt war mir nciht bekannt. Bisher bin ich davon ausgeagngen das sie "Nur" unglücklich gestürtzt ist.


Ich kann auch beim angestrengtesten Nachdenken nicht erkennen, wo da der Unterschied ist. Der Schlag ist kausal für den Sturz ist kausal für die Verletzung ist kausal für den Tod.

Ich weiß auch wirklich nicht, wo da ein Ansatzpunkt für Revision sein soll. "Es hätte bessere Möglichkeiten gegeben, als ihn jetzt im Gefängnis wegzusperren." sagt der Anwalt. Ja , und? Es gibt subjektiv immer eine andere Lösung für alles, das ist doch kein Grund für eine Revision.

DA


Naja es spielt für mich schon einen wesentlichen Unterschied ob ich jemanden eine leichte Ohrfeige gebe oder mit voller Kraft mit der flachen Hand zuschlage.


Was wird aus einer wie auch immer gearteten Ohrfeige, wenn die Geschlagene in diese hineinspringt? Wie man es deutlich auf dem vollständigen Video sehen kann.


p.s. Bei 1:52

https://www.youtube.com/watch?v=t3Bpv38pWeE
#
Kackstudent schrieb:

Was wird aus einer wie auch immer gearteten Ohrfeige, wenn die Geschlagene in diese hineinspringt? Wie man es deutlich auf dem vollständigen Video sehen kann.

Selbstmord etwa?
#
Kackstudent schrieb:
Kackstudent schrieb:
crasher1985 schrieb:
Dortelweil-Adler schrieb:
crasher1985 schrieb:
Maabootsche schrieb:
crasher1985 schrieb:
Maabootsche schrieb:
crasher1985 schrieb:
Maabootsche schrieb:
Maabootsche schrieb:
crasher1985 schrieb:
Maabootsche schrieb:
crasher1985 schrieb:
Adlerist schrieb:
crasher1985 schrieb:
3 Jahre sind es also.
Mich würde ernshaft interessieren ob es diese 3 Jahren ohne das Bild was die Medien gezeichnet haben und die Mediale Aufmerksamkeit auch gegeben hätte.

Auch wenn ich durchaus denke das der Richter sich versucht davon nciht beinflussen zu lassen kann man sich glaube ich nicht komplett davon losreisen.

Kann er ja gar nicht, weil von seinem Urteil ein Signal ausgeht. Hier: Wenn man "mal" scheiße baut, kommt man eben nicht irgendwie davon.

Vor Jahren gab es Tote durch Mercedes-Testfahrer. In der Folge stieg das Strafmaß bei ähnlichen Unfällen (Drängler, Raser) enorm an. Auch Gerichtsurteile unterliegen Moden bzw. dem Zeitgeist.


Das sehe ich allerdings sehr kritisch. gesetz ist Gesetz und dort wird auch das Strafmaß vorgegeben. Und solange es keine Anpassung an diesen gibt hat es eigentlich völlig egal zu sein ob Signalwirkung oder nicht. Nur weil ein Prozess Mediales Interesse weckt darf deshalb der Angeklagte keinen Nachteil erleiden.  


Nuja, bis 10 Jahre Jugendstrafe sind für Körperverletzung mit Todesfolge an sich schon möglich, 3 Jahre sind die absolute Mindeststrafe im Erwachsenen-Strafrecht.


Wir sind aber im Jugendstrafrecht.


Eben. Und genau da haben wir einen Strafrahmen von bis zu 10 Jahren Jugendstrafe, da bewegen wir uns schon nicht in den höheren Bereichen.
KV mit Todesfolge ist halt nunmal etwas, das von der Strafrechtsordnung nicht als "mal Scheiße gebaut" angesehen wird. Die drei Jahre Mindeststrafe im Erwachsenenstrafrecht werden bspw. schon verhängt, wenn man jemanden krankenhausreif geschlagen hat und der verstirbt dann im Krankenhaus an einem Behandlungsfehler.

Ergänzung: Wobei man im letzten Fall noch einen minder schweren Fall mit nur einem Jahr Mindeststrafe in Betracht ziehen müßte...


Ich will auch überhaupt nicht darüber urteilen ob die Strafe nun angemessen sit oder nicht das kann ich aufgrund mangelnder Fachkentniss auch garnicht. Sag mir doch mal ob du der Meinung bist das in oben beschriebenen Annahme das gleiche urteil gefallen wäre.  


Ist natürlich schwer, wenn einem nicht der ganze Vorgang samt persönlicher Eindrücke bekannt ist (und hier fließt natürlich auch ein, daß es sich beim Opfer um eine körperlich unterlegene Frau handelt). Ich wäre wohl je nach Gewichtung der einzelnen Details da aber auch von einem Strafrahmen zwischen 2 und 4 Jahren ausgegangen...


Hier frag ich mal nach. Spielt es echt eine Rolle in diesem Fall? Wäre es eine gegenseitige Auseinandersetzung gewesen mit gerangel etc könnte ich das nachvollziehen aber bei einer Ohrfeige auch?
Das Problem war ja nicht die Ohrfeige sondern ehr der daraus resultierende Sturtz.



Wenn ich das noch recht im Kopf habe, sagte hier der Rechtsmediziner aus, daß sie durch den Schlag bewußtlos wurde, weshalb sie beim folgenden Sturz keinerlei Abwehrreaktionen dagegen mehr zeigte. Insofern war genau dieser Schlag der Grund für den Sturz und seine Folgen.
Dieser Ursachenzusammenhang ist hier dann u.a. auch ausreichend für die Annahme der KV mit Todesfolge, bei der der Tod nur als fahrlässige, also nicht als absichtlich herbeigeführte Folge der Körperverletzung gilt.


Ok danke dann sieht das natürlich anders aus. Dieser sachverhalt war mir nciht bekannt. Bisher bin ich davon ausgeagngen das sie "Nur" unglücklich gestürtzt ist.


Ich kann auch beim angestrengtesten Nachdenken nicht erkennen, wo da der Unterschied ist. Der Schlag ist kausal für den Sturz ist kausal für die Verletzung ist kausal für den Tod.

Ich weiß auch wirklich nicht, wo da ein Ansatzpunkt für Revision sein soll. "Es hätte bessere Möglichkeiten gegeben, als ihn jetzt im Gefängnis wegzusperren." sagt der Anwalt. Ja , und? Es gibt subjektiv immer eine andere Lösung für alles, das ist doch kein Grund für eine Revision.

DA


Naja es spielt für mich schon einen wesentlichen Unterschied ob ich jemanden eine leichte Ohrfeige gebe oder mit voller Kraft mit der flachen Hand zuschlage.


Was wird aus einer wie auch immer gearteten Ohrfeige, wenn die Geschlagene in diese hineinspringt? Wie man es deutlich auf dem vollständigen Video sehen kann.


p.s. Bei 1:52

https://www.youtube.com/watch?v=t3Bpv38pWeE


Sorry, habe eben erst gesehen, wer es bei Youtube eingestellt hat. Ändert aber nichts an den Bildern.
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Könnte vielleicht mal jemand die widerlichen Beiträge des Kackstudenten unterbinden?

Danke.
#
pipapo schrieb:
Kackstudent schrieb:

Was wird aus einer wie auch immer gearteten Ohrfeige, wenn die Geschlagene in diese hineinspringt? Wie man es deutlich auf dem vollständigen Video sehen kann.

Selbstmord etwa?



Natürlich nicht. Jedoch könnte man seinem "Schlag" sogar als eine Abwehrreaktion deuten. Schliesslich hatte sein Anwalt sogar bemängelt, dass das Video eben nicht vollständig bei Gericht gezeigt wurde.
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crasher1985 schrieb:
Dortelweil-Adler schrieb:
crasher1985 schrieb:
Maabootsche schrieb:
crasher1985 schrieb:
Maabootsche schrieb:
crasher1985 schrieb:
Maabootsche schrieb:
Maabootsche schrieb:
crasher1985 schrieb:
Maabootsche schrieb:
crasher1985 schrieb:
Adlerist schrieb:
crasher1985 schrieb:
3 Jahre sind es also.
Mich würde ernshaft interessieren ob es diese 3 Jahren ohne das Bild was die Medien gezeichnet haben und die Mediale Aufmerksamkeit auch gegeben hätte.

Auch wenn ich durchaus denke das der Richter sich versucht davon nciht beinflussen zu lassen kann man sich glaube ich nicht komplett davon losreisen.

Kann er ja gar nicht, weil von seinem Urteil ein Signal ausgeht. Hier: Wenn man "mal" scheiße baut, kommt man eben nicht irgendwie davon.

Vor Jahren gab es Tote durch Mercedes-Testfahrer. In der Folge stieg das Strafmaß bei ähnlichen Unfällen (Drängler, Raser) enorm an. Auch Gerichtsurteile unterliegen Moden bzw. dem Zeitgeist.


Das sehe ich allerdings sehr kritisch. gesetz ist Gesetz und dort wird auch das Strafmaß vorgegeben. Und solange es keine Anpassung an diesen gibt hat es eigentlich völlig egal zu sein ob Signalwirkung oder nicht. Nur weil ein Prozess Mediales Interesse weckt darf deshalb der Angeklagte keinen Nachteil erleiden.  


Nuja, bis 10 Jahre Jugendstrafe sind für Körperverletzung mit Todesfolge an sich schon möglich, 3 Jahre sind die absolute Mindeststrafe im Erwachsenen-Strafrecht.


Wir sind aber im Jugendstrafrecht.


Eben. Und genau da haben wir einen Strafrahmen von bis zu 10 Jahren Jugendstrafe, da bewegen wir uns schon nicht in den höheren Bereichen.
KV mit Todesfolge ist halt nunmal etwas, das von der Strafrechtsordnung nicht als "mal Scheiße gebaut" angesehen wird. Die drei Jahre Mindeststrafe im Erwachsenenstrafrecht werden bspw. schon verhängt, wenn man jemanden krankenhausreif geschlagen hat und der verstirbt dann im Krankenhaus an einem Behandlungsfehler.

Ergänzung: Wobei man im letzten Fall noch einen minder schweren Fall mit nur einem Jahr Mindeststrafe in Betracht ziehen müßte...


Ich will auch überhaupt nicht darüber urteilen ob die Strafe nun angemessen sit oder nicht das kann ich aufgrund mangelnder Fachkentniss auch garnicht. Sag mir doch mal ob du der Meinung bist das in oben beschriebenen Annahme das gleiche urteil gefallen wäre.  


Ist natürlich schwer, wenn einem nicht der ganze Vorgang samt persönlicher Eindrücke bekannt ist (und hier fließt natürlich auch ein, daß es sich beim Opfer um eine körperlich unterlegene Frau handelt). Ich wäre wohl je nach Gewichtung der einzelnen Details da aber auch von einem Strafrahmen zwischen 2 und 4 Jahren ausgegangen...


Hier frag ich mal nach. Spielt es echt eine Rolle in diesem Fall? Wäre es eine gegenseitige Auseinandersetzung gewesen mit gerangel etc könnte ich das nachvollziehen aber bei einer Ohrfeige auch?
Das Problem war ja nicht die Ohrfeige sondern ehr der daraus resultierende Sturtz.



Wenn ich das noch recht im Kopf habe, sagte hier der Rechtsmediziner aus, daß sie durch den Schlag bewußtlos wurde, weshalb sie beim folgenden Sturz keinerlei Abwehrreaktionen dagegen mehr zeigte. Insofern war genau dieser Schlag der Grund für den Sturz und seine Folgen.
Dieser Ursachenzusammenhang ist hier dann u.a. auch ausreichend für die Annahme der KV mit Todesfolge, bei der der Tod nur als fahrlässige, also nicht als absichtlich herbeigeführte Folge der Körperverletzung gilt.


Ok danke dann sieht das natürlich anders aus. Dieser sachverhalt war mir nciht bekannt. Bisher bin ich davon ausgeagngen das sie "Nur" unglücklich gestürtzt ist.


Ich kann auch beim angestrengtesten Nachdenken nicht erkennen, wo da der Unterschied ist. Der Schlag ist kausal für den Sturz ist kausal für die Verletzung ist kausal für den Tod.

Ich weiß auch wirklich nicht, wo da ein Ansatzpunkt für Revision sein soll. "Es hätte bessere Möglichkeiten gegeben, als ihn jetzt im Gefängnis wegzusperren." sagt der Anwalt. Ja , und? Es gibt subjektiv immer eine andere Lösung für alles, das ist doch kein Grund für eine Revision.

DA


Naja es spielt für mich schon einen wesentlichen Unterschied ob ich jemanden eine leichte Ohrfeige gebe oder mit voller Kraft mit der flachen Hand zuschlage.


Es macht aber auch einen Unterschied, ob jemand auf den Boden fällt und wieder aufsteht oder ob derjenige so unglücklich fällt, dass er sich tödlich verletzt. Wenn du das gleichsetzen willst, müsste jede Gewaltanwendung als versuchter Mord/fahrlässige Tötung gewertet werden.
Da finde ich es so eigentlich schon sinnvoller.
#
Adlerist schrieb:
Könnte vielleicht mal jemand die widerlichen Beiträge des Kackstudenten unterbinden?

Danke.


ich habe schon vorhint den Atombusen gedrückt. Kein Mod  da?
#
dieser thread ist eine wunderbare lehrstunde darüber wie schnell aus dem durchschnittsmenschen der hass herausbrechen kann. wer möchte kann sich das ganze ja noch einmal am stück durchlesen.

von anfang an wurde die gut/böse rolle akzeptiert und jeder der nach verhältnismäßigkeit im umgang mit dem täter gefragt hat wurde dafür angegriffen. mehr oder weniger offen wurde die unterschwellige bereitschaft zu gewalt gegen den täter thematisiert und ihm mord, körperverletzung im gefängnis und außerhalb an den hals gewünscht.

ich kann das urteil nachvollziehen und es deckt sich in etwa mit meinem rechtsempfinden.
#
Ffm60ziger schrieb:
Adlerist schrieb:
Könnte vielleicht mal jemand die widerlichen Beiträge des Kackstudenten unterbinden?

Danke.


ich habe schon vorhint den Atombusen gedrückt. Kein Mod  da?


was genau soll ich denn Deiner Meinung nach tun? Er äußert seine Meinung und bekommt hier argumentativ Gegenwind.

Ich war so frei mir das Video nicht anzugucken, kanns also nicht beurteilen, aber auch wenn ich die Meinung vielleicht nicht teilen würde, sehe ich jetzt nicht, dass sie per se nicht geäußert werden dürfte.

Du darfst mir aber gerne aufzeigen, dass ich falsch liege
#
Raggamuffin schrieb:
crasher1985 schrieb:
Dortelweil-Adler schrieb:
crasher1985 schrieb:
Maabootsche schrieb:
crasher1985 schrieb:
Maabootsche schrieb:
crasher1985 schrieb:
Maabootsche schrieb:
Maabootsche schrieb:
crasher1985 schrieb:
Maabootsche schrieb:
crasher1985 schrieb:
Adlerist schrieb:
crasher1985 schrieb:
3 Jahre sind es also.
Mich würde ernshaft interessieren ob es diese 3 Jahren ohne das Bild was die Medien gezeichnet haben und die Mediale Aufmerksamkeit auch gegeben hätte.

Auch wenn ich durchaus denke das der Richter sich versucht davon nciht beinflussen zu lassen kann man sich glaube ich nicht komplett davon losreisen.

Kann er ja gar nicht, weil von seinem Urteil ein Signal ausgeht. Hier: Wenn man "mal" scheiße baut, kommt man eben nicht irgendwie davon.

Vor Jahren gab es Tote durch Mercedes-Testfahrer. In der Folge stieg das Strafmaß bei ähnlichen Unfällen (Drängler, Raser) enorm an. Auch Gerichtsurteile unterliegen Moden bzw. dem Zeitgeist.


Das sehe ich allerdings sehr kritisch. gesetz ist Gesetz und dort wird auch das Strafmaß vorgegeben. Und solange es keine Anpassung an diesen gibt hat es eigentlich völlig egal zu sein ob Signalwirkung oder nicht. Nur weil ein Prozess Mediales Interesse weckt darf deshalb der Angeklagte keinen Nachteil erleiden.  


Nuja, bis 10 Jahre Jugendstrafe sind für Körperverletzung mit Todesfolge an sich schon möglich, 3 Jahre sind die absolute Mindeststrafe im Erwachsenen-Strafrecht.


Wir sind aber im Jugendstrafrecht.


Eben. Und genau da haben wir einen Strafrahmen von bis zu 10 Jahren Jugendstrafe, da bewegen wir uns schon nicht in den höheren Bereichen.
KV mit Todesfolge ist halt nunmal etwas, das von der Strafrechtsordnung nicht als "mal Scheiße gebaut" angesehen wird. Die drei Jahre Mindeststrafe im Erwachsenenstrafrecht werden bspw. schon verhängt, wenn man jemanden krankenhausreif geschlagen hat und der verstirbt dann im Krankenhaus an einem Behandlungsfehler.

Ergänzung: Wobei man im letzten Fall noch einen minder schweren Fall mit nur einem Jahr Mindeststrafe in Betracht ziehen müßte...


Ich will auch überhaupt nicht darüber urteilen ob die Strafe nun angemessen sit oder nicht das kann ich aufgrund mangelnder Fachkentniss auch garnicht. Sag mir doch mal ob du der Meinung bist das in oben beschriebenen Annahme das gleiche urteil gefallen wäre.  


Ist natürlich schwer, wenn einem nicht der ganze Vorgang samt persönlicher Eindrücke bekannt ist (und hier fließt natürlich auch ein, daß es sich beim Opfer um eine körperlich unterlegene Frau handelt). Ich wäre wohl je nach Gewichtung der einzelnen Details da aber auch von einem Strafrahmen zwischen 2 und 4 Jahren ausgegangen...


Hier frag ich mal nach. Spielt es echt eine Rolle in diesem Fall? Wäre es eine gegenseitige Auseinandersetzung gewesen mit gerangel etc könnte ich das nachvollziehen aber bei einer Ohrfeige auch?
Das Problem war ja nicht die Ohrfeige sondern ehr der daraus resultierende Sturtz.



Wenn ich das noch recht im Kopf habe, sagte hier der Rechtsmediziner aus, daß sie durch den Schlag bewußtlos wurde, weshalb sie beim folgenden Sturz keinerlei Abwehrreaktionen dagegen mehr zeigte. Insofern war genau dieser Schlag der Grund für den Sturz und seine Folgen.
Dieser Ursachenzusammenhang ist hier dann u.a. auch ausreichend für die Annahme der KV mit Todesfolge, bei der der Tod nur als fahrlässige, also nicht als absichtlich herbeigeführte Folge der Körperverletzung gilt.


Ok danke dann sieht das natürlich anders aus. Dieser sachverhalt war mir nciht bekannt. Bisher bin ich davon ausgeagngen das sie "Nur" unglücklich gestürtzt ist.


Ich kann auch beim angestrengtesten Nachdenken nicht erkennen, wo da der Unterschied ist. Der Schlag ist kausal für den Sturz ist kausal für die Verletzung ist kausal für den Tod.

Ich weiß auch wirklich nicht, wo da ein Ansatzpunkt für Revision sein soll. "Es hätte bessere Möglichkeiten gegeben, als ihn jetzt im Gefängnis wegzusperren." sagt der Anwalt. Ja , und? Es gibt subjektiv immer eine andere Lösung für alles, das ist doch kein Grund für eine Revision.

DA


Naja es spielt für mich schon einen wesentlichen Unterschied ob ich jemanden eine leichte Ohrfeige gebe oder mit voller Kraft mit der flachen Hand zuschlage.


Es macht aber auch einen Unterschied, ob jemand auf den Boden fällt und wieder aufsteht oder ob derjenige so unglücklich fällt, dass er sich tödlich verletzt. Wenn du das gleichsetzen willst, müsste jede Gewaltanwendung als versuchter Mord/fahrlässige Tötung gewertet werden.
Da finde ich es so eigentlich schon sinnvoller.


Das hat den Fall ja so diffizil gemacht. Vor allem aufgrund der massiven medialen Vorverurteilung.
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Ffm60ziger schrieb:
Adlerist schrieb:
propain schrieb:
Wie sieht eigentlich Reue zeigen aus, vor allem wenn man in Haft sitzt?
Man könnte z.B. auf seine Kumpels einwirken, dass sie draußen gegenüber der Opferfamilie nicht die Dicken markieren.


Ja, das wäre gut.  


Da hat er vom Knast aus nicht wirklich die Möglichkeit dazu, dafür sieht er die Kumpels in U-Haft nicht oft genug um auf sowas einwirken zu können, falls sie ihn überhaupt besuchen durften wegen dem Einfluss den sie nehmen könnten.
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Haliaeetus schrieb:
Ffm60ziger schrieb:
Adlerist schrieb:
Könnte vielleicht mal jemand die widerlichen Beiträge des Kackstudenten unterbinden?

Danke.


ich habe schon vorhint den Atombusen gedrückt. Kein Mod  da?


was genau soll ich denn Deiner Meinung nach tun? Er äußert seine Meinung und bekommt hier argumentativ Gegenwind.

Ich war so frei mir das Video nicht anzugucken, kanns also nicht beurteilen, aber auch wenn ich die Meinung vielleicht nicht teilen würde, sehe ich jetzt nicht, dass sie per se nicht geäußert werden dürfte.

Du darfst mir aber gerne aufzeigen, dass ich falsch liege


Nimms nicht pers. Ok.

Ich hatte mir zu 762 meine Gedanken gemacht. Das mit dem Video ieinstellen ist auch ist kein Zufall.
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Haliaeetus schrieb:
was genau soll ich denn Deiner Meinung nach tun? Er äußert seine Meinung und bekommt hier argumentativ Gegenwind.

Ich war so frei mir das Video nicht anzugucken, kanns also nicht beurteilen, aber auch wenn ich die Meinung vielleicht nicht teilen würde, sehe ich jetzt nicht, dass sie per se nicht geäußert werden dürfte.

Du darfst mir aber gerne aufzeigen, dass ich falsch liege

Es gibt jetzt ein Urteil. Dieses stellte einen Täter und ein Opfer fest. Ich habe nichts dagegen, dass man das Urteil diskutiert. Aber der Versuch, durch die Blume Opfer (griff den Täter an) und Täterrolle (ist seines Lebens nicht mehr sicher) zu vertauschen, ist mehr als geschmacklos.
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Ffm60ziger schrieb:
Haliaeetus schrieb:
Ffm60ziger schrieb:
Adlerist schrieb:
Könnte vielleicht mal jemand die widerlichen Beiträge des Kackstudenten unterbinden?

Danke.


ich habe schon vorhint den Atombusen gedrückt. Kein Mod  da?


was genau soll ich denn Deiner Meinung nach tun? Er äußert seine Meinung und bekommt hier argumentativ Gegenwind.

Ich war so frei mir das Video nicht anzugucken, kanns also nicht beurteilen, aber auch wenn ich die Meinung vielleicht nicht teilen würde, sehe ich jetzt nicht, dass sie per se nicht geäußert werden dürfte.

Du darfst mir aber gerne aufzeigen, dass ich falsch liege


Nimms nicht pers. Ok.

Ich hatte mir zu 762 meine Gedanken gemacht. Das mit dem Video ieinstellen ist auch ist kein Zufall.  


Google, tugce, video...Da kam als erstes dieser Link. Alles andere sah ich erst später. Deshalb die Entschuldigung meinerseits.
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Adlerist schrieb:
Haliaeetus schrieb:
was genau soll ich denn Deiner Meinung nach tun? Er äußert seine Meinung und bekommt hier argumentativ Gegenwind.

Ich war so frei mir das Video nicht anzugucken, kanns also nicht beurteilen, aber auch wenn ich die Meinung vielleicht nicht teilen würde, sehe ich jetzt nicht, dass sie per se nicht geäußert werden dürfte.

Du darfst mir aber gerne aufzeigen, dass ich falsch liege

Es gibt jetzt ein Urteil. Dieses stellte einen Täter und ein Opfer fest. Ich habe nichts dagegen, dass man das Urteil diskutiert. Aber der Versuch, durch die Blume Opfer (griff den Täter an) und Täterrolle (ist seines Lebens nicht mehr sicher) zu vertauschen, ist mehr als geschmacklos.


Es tut mir sehr leid, aber wärend des Prozesses, den ich im Internet begleitet habe, änderte sich das Bild Teufel/Engel doch recht schnell (nicht der Teufel, aber doch der Engel).
Ich habe das Video gesehen, als es damals im Internet auftauchte und es ist nun mal Fakt, dass Tugce ihren Peiniger angesprungen hat!
Natürlich kann man sagen: "Sowas schaue ich mir nicht an". Zeugt aber leider davon, dass man nicht bereit ist, sich mit dem tatsächlich passierten auseinander zu setzen, Bzw. evt.  seine eigene "Überzeugung" vom Ablauf der Geschehnisse zu relativieren zu müssen.
Jedenfalls prügelte er sie nicht in den Tod, wie es uns Springer ins Hirn hämmerte.
#
Kackstudent schrieb:
Adlerist schrieb:
Haliaeetus schrieb:
was genau soll ich denn Deiner Meinung nach tun? Er äußert seine Meinung und bekommt hier argumentativ Gegenwind.

Ich war so frei mir das Video nicht anzugucken, kanns also nicht beurteilen, aber auch wenn ich die Meinung vielleicht nicht teilen würde, sehe ich jetzt nicht, dass sie per se nicht geäußert werden dürfte.

Du darfst mir aber gerne aufzeigen, dass ich falsch liege

Es gibt jetzt ein Urteil. Dieses stellte einen Täter und ein Opfer fest. Ich habe nichts dagegen, dass man das Urteil diskutiert. Aber der Versuch, durch die Blume Opfer (griff den Täter an) und Täterrolle (ist seines Lebens nicht mehr sicher) zu vertauschen, ist mehr als geschmacklos.


Es tut mir sehr leid, aber wärend des Prozesses, den ich im Internet begleitet habe, änderte sich das Bild Teufel/Engel doch recht schnell (nicht der Teufel, aber doch der Engel).
Ich habe das Video gesehen, als es damals im Internet auftauchte und es ist nun mal Fakt, dass Tugce ihren Peiniger angesprungen hat!
Natürlich kann man sagen: "Sowas schaue ich mir nicht an". Zeugt aber leider davon, dass man nicht bereit ist, sich mit dem tatsächlich passierten auseinander zu setzen, Bzw. evt.  seine eigene "Überzeugung" vom Ablauf der Geschehnisse zu relativieren zu müssen.
Jedenfalls prügelte er sie nicht in den Tod, wie es uns Springer ins Hirn hämmerte.


p.s. Das ausgerechnet ein Tag vor der Urteilsverkündung nun dieses Video von der angeblichen Ohrfeige seines Bruder gegen ein Mädchen auftauchte, hat für mich schon ein Geschmäckle.
#
Kackstudent schrieb:

Natürlich kann man sagen: "Sowas schaue ich mir nicht an". Zeugt aber leider davon, dass man nicht bereit ist, sich mit dem tatsächlich passierten auseinander zu setzen


Es könnte auch von Respekt für die Angehörigen zeugen, die nach dem Auftauchen des Videos darum gebeten hatten, dass man es nicht anklickt.

Bin ich auch nicht bereit mich mit dem IS auseinanderzusetzen, weil ich mir die Videos nicht anschauen möchte?
#
Kackstudent schrieb:

Ich habe das Video gesehen, als es damals im Internet auftauchte und es ist nun mal Fakt, dass Tugce ihren Peiniger angesprungen hat!


Fakt ist nur das du passend zum Nick kacke laberst. Aber paßt wunderbar in den Fred.
Der Eine erkennt in dem illegalen BILD Video angeblich das er ihr mit Absicht auf die Schläfe gehauen hat, der nächste das sie ihn angesprungen hat.. Hat die bunte Zeitung wieder toll gemacht. Klickzahlen ohne Ende generiert und Dummbabbel-Vorlage für selbsternannte Stammtischforensiker beider Seiten geliefert. Zum Kotzen.
#
Raggamuffin schrieb:
Kackstudent schrieb:

Natürlich kann man sagen: "Sowas schaue ich mir nicht an". Zeugt aber leider davon, dass man nicht bereit ist, sich mit dem tatsächlich passierten auseinander zu setzen


Es könnte auch von Respekt für die Angehörigen zeugen, die nach dem Auftauchen des Videos darum gebeten hatten, dass man es nicht anklickt.

Bin ich auch nicht bereit mich mit dem IS auseinanderzusetzen, weil ich mir die Videos nicht anschauen möchte?


Das Video ist aber der beste "Augenzeuge" der Geschehenen. Es ist nun mal das handfesteste Beweismittel.
Die IS-Videos sind kein gutes Beispiel, weil ihre Echtheit nicht verifizierbar sind.
#
giordani schrieb:
Kackstudent schrieb:

Ich habe das Video gesehen, als es damals im Internet auftauchte und es ist nun mal Fakt, dass Tugce ihren Peiniger angesprungen hat!


Fakt ist nur das du passend zum Nick kacke laberst. Aber paßt wunderbar in den Fred.
Der Eine erkennt in dem illegalen BILD Video angeblich das er ihr mit Absicht auf die Schläfe gehauen hat, der nächste das sie ihn angesprungen hat.. Hat die bunte Zeitung wieder toll gemacht. Klickzahlen ohne Ende generiert und Dummbabbel-Vorlage für selbsternannte Stammtischforensiker beider Seiten geliefert. Zum Kotzen.



1. Hat die Bild das Video nicht gemacht
2. Bin ich ganz bestimmt kein Freund der Springerpresse und
3. http://1.bp.blogspot.com/-apE6UbtU_Lo/UNiwSYXcLMI/AAAAAAAADh8/fMI8lS9jHog/s1600/drei%2Baffen.png


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