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Tugce

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tutzt schrieb:
Echt erschreckend und schrecklich, was einem Mädchen, das nur helfen wollte da passiert ist. Da wird immer von Zivilcourage gesprochen, aber man sieht ja, was man meist am Ende davon hat. Kein Wunder, dass soviele lieber wegschauen wenn man sich die völlige Enthemmung der Täter heutzutage anschaut.

Und das Gesetz würde eigentlich völlig ausreichen, den Täter angemessen zu bestrafen. Das Problem ist, das man in diesem Land mit 16 wählen und sich mit legal erworbenem Alkohol ins Koma saufen kann, mit 17 Auto fahren, aber mit 18 (und sogar 20) noch bestraft wird wie ein 14jähriger. DAS ist die Krux. Das ist komplett inkonsistent. Das müsste längst zur absoluten Ausnahme in wenigen Fällen, in denen eine außergewöhnliche Entwicklungsverzögerung von einem Psychologen nach ausführlicher Begutachtung festgestellt wird. Und nicht einfach pauschal mal so angenommen wird wie es bisher der Fall ist bei nahezu 90%.    

Mir scheint es eher so, als ob halb Deutschland von juristischen Einzelfällen auf die Gesamtheit aller Verfahren schließt.
Ich halte dagegen und behaupte, dass die viel zu niedrigen Strafen, von denen man ab und an in Dtl. sind, eher die absolute Ausnahme darstellen.

Als absolutes Gegenteil sollte man den U-Bahn-Fall in München angucken oder das Ding am Berliner Alexanderplatz. Bei letzterem hat der Haupttäter 4.5 Jahre kassiert; vermute allerdings, dass das nach Erwachsenenstrafrecht vonstatten ging.
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stefank schrieb:
Glücklicherweise gilt bei der Beurteilung einer Tat nicht das, was jemand einfach mal so annimmt, sondern das, was das Strafrecht vorsieht. Und dies gilt umso mehr für die Höhe des Strafmaßes und die anzuwendende Verfahrensart. Rechtsstaat ist manchmal schwer zu akzeptieren, aber immer besser als Rache.
Wer sagt denn, das dass/der Strafrecht/Rechtstaat richtig liegt.

stefank schrieb:
Warum ist ein Faustschlag etwas "abartig Grausames"? Die Folge ist gewiss schrecklich, aber von Vorsatz hinsichtlich dieser Folge ist nichts zu lesen. Und das Strafmaß wird sich am Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts orientieren, da der Täter als 18jähriger wahrscheinlich als Heranwachsender anzusehen ist.
     

Jeder dritte Jurastudent befürwortet die Todesstrafe, jeder zweite die Anwendung von Folter.
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2014-10/todesstrafe-juristen-studie-deutschland


.
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friseurin schrieb:
tutzt schrieb:
Echt erschreckend und schrecklich, was einem Mädchen, das nur helfen wollte da passiert ist. Da wird immer von Zivilcourage gesprochen, aber man sieht ja, was man meist am Ende davon hat. Kein Wunder, dass soviele lieber wegschauen wenn man sich die völlige Enthemmung der Täter heutzutage anschaut.

Und das Gesetz würde eigentlich völlig ausreichen, den Täter angemessen zu bestrafen. Das Problem ist, das man in diesem Land mit 16 wählen und sich mit legal erworbenem Alkohol ins Koma saufen kann, mit 17 Auto fahren, aber mit 18 (und sogar 20) noch bestraft wird wie ein 14jähriger. DAS ist die Krux. Das ist komplett inkonsistent. Das müsste längst zur absoluten Ausnahme in wenigen Fällen, in denen eine außergewöhnliche Entwicklungsverzögerung von einem Psychologen nach ausführlicher Begutachtung festgestellt wird. Und nicht einfach pauschal mal so angenommen wird wie es bisher der Fall ist bei nahezu 90%.    

Mir scheint es eher so, als ob halb Deutschland von juristischen Einzelfällen auf die Gesamtheit aller Verfahren schließt.
Ich halte dagegen und behaupte, dass die viel zu niedrigen Strafen, von denen man ab und an in Dtl. sind, eher die absolute Ausnahme darstellen.

Als absolutes Gegenteil sollte man den U-Bahn-Fall in München angucken oder das Ding am Berliner Alexanderplatz. Bei letzterem hat der Haupttäter 4.5 Jahre kassiert; vermute allerdings, dass das nach Erwachsenenstrafrecht vonstatten ging.


Und dass eine Strafe viel zu niedrig ist wird woran fest gemacht? An dem Meinungsbild der breiten Bevölkerung? Wer darf denn sagen ob die Strafe zu niedrig ist? Der, der die Todesstrafe noch gerne hätte für den ist lebenslänglich wohl auch zu niedrig.
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DougH schrieb:

Jeder dritte Jurastudent befürwortet die Todesstrafe, jeder zweite die Anwendung von Folter.
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2014-10/todesstrafe-juristen-studie-deutschland

 


Jeder, der Folter befürwortet, sollte als Jurastudent sofort rausgeschmissen werden.
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SGE_Werner schrieb:
MrBoccia schrieb:
SGE_Werner schrieb:
MrBoccia schrieb:
SGE_Werner schrieb:
Niemand bekommt für Körperverletzung mit Todesfolge im Jugendstrafrecht nur Sozialstunden.

Jessas, das war eine stilistische Übertreibung

Weiß ich. Ich mag diese Stilistik (Sei Dir unbenommen) aber nicht bei solch Themen. Daher mein Kommentar.


zu deinem "niemand bekommt..."

Zwei Jahre Haft, die auf Bewährung ausgesetzt wurden und die Ableistung von Sozialstunden hielten die Richter in dem Fall für die begangene Körperverletzung mit Todesfolge für angemessen.
http://harburg-aktuell.de/vermischtes/news/vermischtes/q20-cent-killerq-sozialstunden-und-bewaehrung-fuer-tod-eines-menschen.html


Man kann ja darüber streiten, was Bewährungsstrafen wert sind. Aber eine zweijährige Haftstrafe auf Bewährung ist immer noch mehr als nur zehn Sozialstunden.


Sorry, aber so ein Urteil stellt, nach meinem persönlichen Empfinden, doch keine Strafe dar. Wahrscheinlich haben die Täter darüber noch "müde gelächelt". So ein Urteil muß für die Hinterbliebenen des Opfers ein Schlag ins Gesicht sein. Hier wurde ein Menschenleben ausgelöscht! Ich kann bei solchen Urteilen jedenfalls nur mit dem Kopf schütteln. Aber das ist nur meine persönliche Meinung.
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skyeagle schrieb:
friseurin schrieb:
tutzt schrieb:
Echt erschreckend und schrecklich, was einem Mädchen, das nur helfen wollte da passiert ist. Da wird immer von Zivilcourage gesprochen, aber man sieht ja, was man meist am Ende davon hat. Kein Wunder, dass soviele lieber wegschauen wenn man sich die völlige Enthemmung der Täter heutzutage anschaut.

Und das Gesetz würde eigentlich völlig ausreichen, den Täter angemessen zu bestrafen. Das Problem ist, das man in diesem Land mit 16 wählen und sich mit legal erworbenem Alkohol ins Koma saufen kann, mit 17 Auto fahren, aber mit 18 (und sogar 20) noch bestraft wird wie ein 14jähriger. DAS ist die Krux. Das ist komplett inkonsistent. Das müsste längst zur absoluten Ausnahme in wenigen Fällen, in denen eine außergewöhnliche Entwicklungsverzögerung von einem Psychologen nach ausführlicher Begutachtung festgestellt wird. Und nicht einfach pauschal mal so angenommen wird wie es bisher der Fall ist bei nahezu 90%.    

Mir scheint es eher so, als ob halb Deutschland von juristischen Einzelfällen auf die Gesamtheit aller Verfahren schließt.
Ich halte dagegen und behaupte, dass die viel zu niedrigen Strafen, von denen man ab und an in Dtl. sind, eher die absolute Ausnahme darstellen.

Als absolutes Gegenteil sollte man den U-Bahn-Fall in München angucken oder das Ding am Berliner Alexanderplatz. Bei letzterem hat der Haupttäter 4.5 Jahre kassiert; vermute allerdings, dass das nach Erwachsenenstrafrecht vonstatten ging.


Und dass eine Strafe viel zu niedrig ist wird woran fest gemacht? An dem Meinungsbild der breiten Bevölkerung? Wer darf denn sagen ob die Strafe zu niedrig ist? Der, der die Todesstrafe noch gerne hätte für den ist lebenslänglich wohl auch zu niedrig.  

Eigentlich nur die, die Akteneinsicht und genug Intellekt verfügen und niemand sonst (wer darf bewerten, ob zu niedrig oder nicht).
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friseurin schrieb:

Eigentlich nur die, die Akteneinsicht und genug Intellekt verfügen und niemand sonst (wer darf bewerten, ob zu niedrig oder nicht).

Was ein Glück, dann fällst du ja schon mal raus...
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DougH schrieb:
stefank schrieb:
Glücklicherweise gilt bei der Beurteilung einer Tat nicht das, was jemand einfach mal so annimmt, sondern das, was das Strafrecht vorsieht. Und dies gilt umso mehr für die Höhe des Strafmaßes und die anzuwendende Verfahrensart. Rechtsstaat ist manchmal schwer zu akzeptieren, aber immer besser als Rache.
Wer sagt denn, das dass/der Strafrecht/Rechtstaat richtig liegt.

stefank schrieb:
Warum ist ein Faustschlag etwas "abartig Grausames"? Die Folge ist gewiss schrecklich, aber von Vorsatz hinsichtlich dieser Folge ist nichts zu lesen. Und das Strafmaß wird sich am Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts orientieren, da der Täter als 18jähriger wahrscheinlich als Heranwachsender anzusehen ist.
     

Jeder dritte Jurastudent befürwortet die Todesstrafe, jeder zweite die Anwendung von Folter.
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2014-10/todesstrafe-juristen-studie-deutschland


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Soweit ich den Artikel verstanden hab, bezieht sich die Umfrage nur auf zwei Unis und scheinbar nur auf Studienanfänger.
Gegeben dem, dass jeder Schüler heutzutage ein Abitur, je nach Bundesland, hinterhergeschmissen kriegt und Erstis sowieso öfter noch etwas geistig unterentwickelt sind, würde ich solche Umfragen nicht sonderlich ernstnehmen.
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SGE_Werner schrieb:
DougH schrieb:

Jeder dritte Jurastudent befürwortet die Todesstrafe, jeder zweite die Anwendung von Folter.
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2014-10/todesstrafe-juristen-studie-deutschland

 


Jeder, der Folter befürwortet, sollte als Jurastudent sofort rausgeschmissen werden.


War aber keine repräsentative Studie. Ist natürlich trotzdem erschreckend. Bei mir an der Fakultät hört man zum Glück was anderes.
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Brady schrieb:
friseurin schrieb:

Eigentlich nur die, die Akteneinsicht und genug Intellekt verfügen und niemand sonst (wer darf bewerten, ob zu niedrig oder nicht).

Was ein Glück, dann fällst du ja schon mal raus...

Nochmal offtopic und ich verpetz dich. Und heul mir dann nicht im Gebabbel herum.
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Aragorn schrieb:
SGE_Werner schrieb:
MrBoccia schrieb:
SGE_Werner schrieb:
MrBoccia schrieb:
SGE_Werner schrieb:
Niemand bekommt für Körperverletzung mit Todesfolge im Jugendstrafrecht nur Sozialstunden.

Jessas, das war eine stilistische Übertreibung

Weiß ich. Ich mag diese Stilistik (Sei Dir unbenommen) aber nicht bei solch Themen. Daher mein Kommentar.


zu deinem "niemand bekommt..."

Zwei Jahre Haft, die auf Bewährung ausgesetzt wurden und die Ableistung von Sozialstunden hielten die Richter in dem Fall für die begangene Körperverletzung mit Todesfolge für angemessen.
http://harburg-aktuell.de/vermischtes/news/vermischtes/q20-cent-killerq-sozialstunden-und-bewaehrung-fuer-tod-eines-menschen.html


Man kann ja darüber streiten, was Bewährungsstrafen wert sind. Aber eine zweijährige Haftstrafe auf Bewährung ist immer noch mehr als nur zehn Sozialstunden.


Sorry, aber so ein Urteil stellt, nach meinem persönlichen Empfinden, doch keine Strafe dar. Wahrscheinlich haben die Täter darüber noch "müde gelächelt". So ein Urteil muß für die Hinterbliebenen des Opfers ein Schlag ins Gesicht sein. Hier wurde ein Menschenleben ausgelöscht! Ich kann bei solchen Urteilen jedenfalls nur mit dem Kopf schütteln. Aber das ist nur meine persönliche Meinung.


Och Du. Ich hab nicht gesagt, dass ich das Urteil als richtig empfinde. Ich finde es auch nicht schön. Es ging mir nur ums Widerlegen von Boccias Aussage, dass es nur 10 Sozialstunden geben würde. Zwei Jahre auf Bewährung bedeutet im Gegensatz zu Sozialstunden eben eine Vorstrafe sowie Bewährungsauflagen, die, wenn sie verstoßen werden, zum Vollzug der Strafe führen.

Das größere Problem ist, dass eben der Täter müde lächelt und nix daraus lernt.

Die Strafhöhe wird m.E. von der Bevölkerung überschätzt. Sie ist doch nur ein Teil der Tat-Aufarbeitung. Natürlich muss der Täter Konsequenzen spüren. Und das ist manchmal eher bei Sozialstunden der Fall, in den besagten Fällen eher durch mal frühzeitigere Arreste/Haftstrafen. Der zweite Teil ist eben die Aufarbeitung des eigenen Ichs, sprich dass der Täter sich ändert, damit in Zukunft sowas nicht passiert.
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skyeagle schrieb:
Und dass eine Strafe viel zu niedrig ist wird woran fest gemacht? An dem Meinungsbild der breiten Bevölkerung?  


Da Urteile ja "im Namen des Volkes" gesprochen werden, ist es mMn. legitim, wenn das Volk diese Aussage so nicht stützt und in seine Meinung kund tut
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SGE_Werner schrieb:
Es ging mir nur ums Widerlegen von Boccias Aussage, dass es nur 10 Sozialstunden geben würde.

dann lass es 100 sein, auch egal. Im Kern habe ich recht. Sozialstunden dafür, einen andern tot geschlagen zu haben. Lächerlich.
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emmkay schrieb:
skyeagle schrieb:
Und dass eine Strafe viel zu niedrig ist wird woran fest gemacht? An dem Meinungsbild der breiten Bevölkerung?  


Da Urteile ja "im Namen des Volkes" gesprochen werden, ist es mMn. legitim, wenn das Volk diese Aussage so nicht stützt und in seine Meinung kund tut

Man sollte trotzdem seine Meinung zu juristischen Fällen erst dann kundtun, wenn man etwas Ahnung vom Sachverhalt hat. Sowas verhandeln nicht umsonst Profis, die täglich damit zu tun haben.
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SGE_Werner schrieb:
Aragorn schrieb:
SGE_Werner schrieb:
MrBoccia schrieb:
SGE_Werner schrieb:
MrBoccia schrieb:
SGE_Werner schrieb:
Niemand bekommt für Körperverletzung mit Todesfolge im Jugendstrafrecht nur Sozialstunden.

Jessas, das war eine stilistische Übertreibung

Weiß ich. Ich mag diese Stilistik (Sei Dir unbenommen) aber nicht bei solch Themen. Daher mein Kommentar.


zu deinem "niemand bekommt..."

Zwei Jahre Haft, die auf Bewährung ausgesetzt wurden und die Ableistung von Sozialstunden hielten die Richter in dem Fall für die begangene Körperverletzung mit Todesfolge für angemessen.
http://harburg-aktuell.de/vermischtes/news/vermischtes/q20-cent-killerq-sozialstunden-und-bewaehrung-fuer-tod-eines-menschen.html


Man kann ja darüber streiten, was Bewährungsstrafen wert sind. Aber eine zweijährige Haftstrafe auf Bewährung ist immer noch mehr als nur zehn Sozialstunden.


Sorry, aber so ein Urteil stellt, nach meinem persönlichen Empfinden, doch keine Strafe dar. Wahrscheinlich haben die Täter darüber noch "müde gelächelt". So ein Urteil muß für die Hinterbliebenen des Opfers ein Schlag ins Gesicht sein. Hier wurde ein Menschenleben ausgelöscht! Ich kann bei solchen Urteilen jedenfalls nur mit dem Kopf schütteln. Aber das ist nur meine persönliche Meinung.


Och Du. Ich hab nicht gesagt, dass ich das Urteil als richtig empfinde. Ich finde es auch nicht schön. Es ging mir nur ums Widerlegen von Boccias Aussage, dass es nur 10 Sozialstunden geben würde. Zwei Jahre auf Bewährung bedeutet im Gegensatz zu Sozialstunden eben eine Vorstrafe sowie Bewährungsauflagen, die, wenn sie verstoßen werden, zum Vollzug der Strafe führen.

Das größere Problem ist, dass eben der Täter müde lächelt und nix daraus lernt.

Die Strafhöhe wird m.E. von der Bevölkerung überschätzt. Sie ist doch nur ein Teil der Tat-Aufarbeitung. Natürlich muss der Täter Konsequenzen spüren. Und das ist manchmal eher bei Sozialstunden der Fall, in den besagten Fällen eher durch mal frühzeitigere Arreste/Haftstrafen. Der zweite Teil ist eben die Aufarbeitung des eigenen Ichs, sprich dass der Täter sich ändert, damit in Zukunft sowas nicht passiert.


Deswegen schrieb ich ja "nach meinem persönlichen Empfinden". Och, Du!
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SGE_Werner schrieb:
DougH schrieb:

Jeder dritte Jurastudent befürwortet die Todesstrafe, jeder zweite die Anwendung von Folter.
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2014-10/todesstrafe-juristen-studie-deutschland

 


Jeder, der Folter befürwortet, sollte als Jurastudent sofort rausgeschmissen werden.


Danke.



Hab heute mal gezielt in die Zeitung nach Todesfällen abgesucht. Ei die ist täglich voll davon.In der regel sind die Dramen allerdings nur kleine Randnotizen   .

Bin sofort fündig geworden. Ein Fall der übrigens sogar ebenfalls etwas größer aufbereitet worden ist. Ist auch insoweit o.k. Weil es sogar 2 tote und drei verletzte gegeben hat.

Ein 77bJähriger Rentner rastet bei einem Streit in einer Seniorenwohnanlage aus.

Eine kirchliche Mitarbeiterin wollte schlichtend einschreiten.

Da zieht der alte Zausel eine Waffe.

Erschießt die einschreitende kirchliche Mitarbeiterin  und eine weitere Person .Und verletzt noch 3 Personen.

Ein noch  schlimmer Fall also .

Über die strafe brauchen wir nicht diskutieren , weil der Täter sich selbst mit der Pistole gerichtet hat.

Na dann ist ja alles ok.

Oder sind hier ebenfalls unsere Gedanken so  bei den Opfern .,wie es hier der fall ist?(ich überspitz diese Frage mal ganz bewußt )
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MrBoccia schrieb:
SGE_Werner schrieb:
Es ging mir nur ums Widerlegen von Boccias Aussage, dass es nur 10 Sozialstunden geben würde.

dann lass es 100 sein, auch egal. Im Kern habe ich recht. Sozialstunden dafür, einen andern tot geschlagen zu haben. Lächerlich.


Ich halte Sozialstunden übrigens für ein gutes Mittel. Aber sicherlich nicht als Ersatz für eine Haftstrafe bei Körperverletzung mit Todesfolge. Sondern als Bewährungsauflage danach. Soll doch mal jemand, der dann nach 3-4 Jahren ausm Knast gekommen ist, die nächsten 10 Jahre jedes Wochenende 2 x 8 Stunden Sozialstunden ableisten. So richtig schön morgens um 8, damit er gar nichts mehr vom Wochenende hat. Und bei Zuwiderhandlung gleich wieder in den Knast für 6 Monate. Ich weiß, geht nicht im Strafrecht bisher, aber dann fände ich Sozialstunden richtig. So, dass es richtig weh tut für einen jungen Menschen.
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stefank schrieb:
SGE_Werner schrieb:
Tackleberry schrieb:


Vielleicht dient so ein Thread für manchen aber auch dazu, ihre Wut, Verzweiflung, Trauer über solch eine Geschichte Luft zu verleihen.


Bleibt wie immer nur die Frage des - wie - bei solch einer Angelegenheit.
Hab heute in Bezug auf diese Sache eine Kritik am Islam gelesen, dass der Täter ja von dieser Religion geprägt sei und eine Religion der Gewalt.

Meines Wissens nach ist er serbisch-stämmig und somit mit hoher wahrscheinlich orthodox. Das Opfer war Muslimin.
Genau solche Kommentare, die dann auch noch unzählige Likes bekommen, machen jede Aufarbeitung, auch emotionaler Art, zunichte.


Glücklicherweise sind und waren wir hier im Thread weit von solchen Hasstiraden entfernt. Aber spätestens, als hier auf den Täter eingeteufelt und er entgegen der Falllage als Intensivtäter bezeichnet wurde, wollte ich den Anfängen wehren. Um das arme Mädchen tut es mir sehr leid.  


Sorry, aber das ist begriffliche Haarspalterei. Wer mit 18 schon "wegen mehrerer Gewalttaten mit der Polizei und der Justiz in Konflikt gekommen" ist, kann man mit durchaus als Intensivtäter, Mehrfachtäter und Wiederholungstäter oder ganz einfach und traditionell als Gewohnheitsverbrecher bezeichnen ohne sich auf allzu dünnes Eis zu begeben.

Im Übrigen finde ich Deinen Hinweis mit der geringen Strafe richtig, er erweckt unglücklicherweise den Eindruck, als würdest Du es begrüßen, dass Jugendliche (Gewohnheits)verbrecher billig davon kommen. Ich geh davon aus, dass das nicht der Fall ist.

Manchmal - aber wirklich nur manchmal - halte ich den amerikanischen Ansatz dreimal verurteilt -> lebenslang für gar nicht so abwegig. Als Denkansatz. Übertragen auf das hier zB beim dritten Mal als Jugendlicher verurteilt ->  Erwachsenenstrafrecht.

DA
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ein schrechlicher vorfall findet ein trauriges ende. der threadverlauf ist aber befremdlich. es gibt keinen grund die tat zu relativieren.  
die eingangsfrage nach dem nutzen gelebter zivilcourage ist dabei völlig nachvollziehbar. ich habe da auch keine wirkliche antwort und würde privat wohl nicht stets "aktiv schlichtend" einschreiten. man hat eine verantwortung gegenüber der familie, da gilt es abzuwägen sogern man täte.

übrigens ist es durchaus möglich einer deutlich unterlegenen person mit einem gezielten schlag zu töten. der lapidare faustschlag ist bei fachkundiger ausführung eben doch abartig grausam. das wurde hier ja auch bereits relativiert.
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friseurin schrieb:
tutzt schrieb:
Echt erschreckend und schrecklich, was einem Mädchen, das nur helfen wollte da passiert ist. Da wird immer von Zivilcourage gesprochen, aber man sieht ja, was man meist am Ende davon hat. Kein Wunder, dass soviele lieber wegschauen wenn man sich die völlige Enthemmung der Täter heutzutage anschaut.

Und das Gesetz würde eigentlich völlig ausreichen, den Täter angemessen zu bestrafen. Das Problem ist, das man in diesem Land mit 16 wählen und sich mit legal erworbenem Alkohol ins Koma saufen kann, mit 17 Auto fahren, aber mit 18 (und sogar 20) noch bestraft wird wie ein 14jähriger. DAS ist die Krux. Das ist komplett inkonsistent. Das müsste längst zur absoluten Ausnahme in wenigen Fällen, in denen eine außergewöhnliche Entwicklungsverzögerung von einem Psychologen nach ausführlicher Begutachtung festgestellt wird. Und nicht einfach pauschal mal so angenommen wird wie es bisher der Fall ist bei nahezu 90%.    

Mir scheint es eher so, als ob halb Deutschland von juristischen Einzelfällen auf die Gesamtheit aller Verfahren schließt.
Ich halte dagegen und behaupte, dass die viel zu niedrigen Strafen, von denen man ab und an in Dtl. sind, eher die absolute Ausnahme darstellen.

Als absolutes Gegenteil sollte man den U-Bahn-Fall in München angucken oder das Ding am Berliner Alexanderplatz. Bei letzterem hat der Haupttäter 4.5 Jahre kassiert; vermute allerdings, dass das nach Erwachsenenstrafrecht vonstatten ging.


Alter Schwede, liest du eigentlich jemals die Postings, die du zitierst? Oder fehlt es an der Fähigkeit zu verstehen, was du liest?


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