Spon schrieb: Einer der schärfsten Kritiker des Gerichts ist die türkische Zeitung "Sabah". Nun legte das Blatt mit neuen Vorwürfen nach - und wirft dem Gericht Diskriminierung vor. Die Zeitung sei erst knapp 20 Minuten nach anderen Medien über den Start der Akkreditierung informiert worden, heißt es in der Verfassungsbeschwerde, die "Sabah" eingelegt hat.
verstehe ich es richtig, daß mit dem Versand der Akreditierungsunterlagen und -bedingungen per email die Akreditierung gestartet wurde.
ist so das Standard-Windhundverfahren? ...
Keine Ahnung.
Aber gerade diese offenen Fragen werfen echt kein gutes Licht auf unsere Presselandschaft. Es kann doch echt nicht so schwer sein, mal einen vernünftigen Artikel rein zu dem Akkreditierungsverfahren zu verfassen, inkl. Abruck der fraglichen Mail.
Danach kann ja gerne wieder jeder für jeden irgendwo einen Platz fordern.
Wenn ich mich nicht verlesen habe, wurde der letzte Platz um 11 Uhr irgendwas vergeben. Da stelle ich mir die Frage welches Gewicht 19 Minuten verzögerte Zustellung hat. Dass senden und empfangen u.U. deutlich auseinanderfallen kommt ja nicht nur selten vor.
Nur, gerade das hätte auch dem Gericht klar sein müssen. Wo wäre denn das Problem gewesen, einen Tag vorab bekannt zu geben wann das Windhundverfahren startet? Die haben sich wirklich alle Mühe gegeben, es dämlich durchzuziehen.
Hat ja jetzt doch fast einen Tag gedauert, bis der Spiegel sich deine Schelte zu Herzen genommen hat. Vielleicht dauert ordentliche Recherche nunmal ein bisschen und vielleicht steht es um die deutsche Presselandschaft doch nicht ganz so übel...
So wie sich die Sache mittlerweile darstellt wäre es wohl an der Zeit für die Bundesanwaltschaft dem bayrischen Sauhaufen, äh... dem OLG München die Sache zu entziehen und an ein Gericht zu geben, das größere Örtlichkeiten und besseres Personal bietet.
Gibt es eigentlich das damals extra gebaute Gebäude in Stammheim nicht mehr?!?
Hat ja jetzt doch fast einen Tag gedauert, bis der Spiegel sich deine Schelte zu Herzen genommen hat.
Ich helfe ja gerne.
Ascheberscher_Bub schrieb: ...Vielleicht dauert ordentliche Recherche nunmal ein bisschen und vielleicht steht es um die deutsche Presselandschaft doch nicht ganz so übel...
Nun ja, das eben diese Fragen von Interesse sein könnten, ist jetzt nicht gerade Raketentechnik.
Ascheberscher_Bub schrieb: ...Gibt es eigentlich das damals extra gebaute Gebäude in Stammheim nicht mehr?!?
An dieses dachte ich bei meiner Eingangsfrage übrigens auch, aber ein Verlegen scheint da nicht so einfach möglich zu sein:
Jesus, was für ein Dilettantenhaufen. Wer für Pressearbeit zuständig ist, sollte doch zumindest Emails versenden können. Und einen (Ablauf)Prozess bis zum Ende gedacht haben. Gerade als Richter.
Da scheint bei der Akkreditierung ja doch mehr Chaos geherrscht zu haben als auch ich mir vorstellen konnte.
Meine Kritik an den Medien bleibt allerdings unverändert.
Die türkischen Medien haben die zeitlichen Abläufe der Akkreditierung erst vor einigen Tagen übermittelt bekommen - konnten von dem Chaos also gar nichts wissen -, haben aber von der ersten Sekunde an die Nazikeule geschwungen ("Türkische Presse nicht erwünscht" - Hürriyet Ausgabe)
Man sollte einfach die drei Plätze gegen welche von den den ÖR tauschen Warum müssen dort mit BR, NDR, SWR, MDR und WDR 5 verschiedene ARD-Landessender sitzen?
Keine schlechte Entscheidung. Nachdem die Sache mit den zeitlich versetzten E-Mails rauskam, war eigentlich klar, daß das vorliegend kein faires Verfahren mehr war. Die Frage war eher, welche Konsequenzen das BVerfG aus diesen Verstoß ziehen würde.
Keine schlechte Entscheidung. Nachdem die Sache mit den zeitlich versetzten E-Mails rauskam, war eigentlich klar, daß das vorliegend kein faires Verfahren mehr war. Die Frage war eher, welche Konsequenzen das BVerfG aus diesen Verstoß ziehen würde.
Weisst du ob es zu dem sog windhundverfahren eine standardprozedur gibt?
Ist das generell üblich, dass die bedingungen per mail verschickt werden,msber keiner genau weiss wann und dass ab diesem moment die frist lauft?
Keine schlechte Entscheidung. Nachdem die Sache mit den zeitlich versetzten E-Mails rauskam, war eigentlich klar, daß das vorliegend kein faires Verfahren mehr war. Die Frage war eher, welche Konsequenzen das BVerfG aus diesen Verstoß ziehen würde.
Weisst du ob es zu dem sog windhundverfahren eine standardprozedur gibt?
Ist das generell üblich, dass die bedingungen per mail verschickt werden,msber keiner genau weiss wann und dass ab diesem moment die frist lauft?
Genau weiß ich es jetzt nicht, ich kann es mir aber eher nicht vorstellen. Wie das BVerfG hier ja schon sagt, haben die Gerichte hierzu relativ große Ermessenspielräume in der Ausgestaltung des Verfahrens, da wird wohl jedes sein eigenes Süppchen kochen. Solange keiner benachteiligt wird, ist dagegen auch wenig zu sagen. Hinzu kommt natürlich, daß Verfahren mit einem derartigen öffentlichen Interesse in Relation zur täglichen Arbeit der Gerichte kaum vorkommen, da entwickeln sich standardisierte Verfahren eher langsam.
Ich schätze aber, daß gerade aufgrund der Geschichte jetzt es sich jedes Gericht gründlich überlegen wird, den Startschuß fürs Verfahren mit dem Zeitpunkt des Erhalts einer E-Mail zusammenzulegen; da wird es wohl, soweit die Gerichte am Windhundverfahren festhalten wollen, eher zu einer Mitteilung kommen, wann eine Frist hierfür zu laufen beginnt.
Keine schlechte Entscheidung. Nachdem die Sache mit den zeitlich versetzten E-Mails rauskam, war eigentlich klar, daß das vorliegend kein faires Verfahren mehr war. Die Frage war eher, welche Konsequenzen das BVerfG aus diesen Verstoß ziehen würde.
Weisst du ob es zu dem sog windhundverfahren eine standardprozedur gibt?
Ist das generell üblich, dass die bedingungen per mail verschickt werden,msber keiner genau weiss wann und dass ab diesem moment die frist lauft?
Genau weiß ich es jetzt nicht, ich kann es mir aber eher nicht vorstellen. Wie das BVerfG hier ja schon sagt, haben die Gerichte hierzu relativ große Ermessenspielräume in der Ausgestaltung des Verfahrens, da wird wohl jedes sein eigenes Süppchen kochen. Solange keiner benachteiligt wird, ist dagegen auch wenig zu sagen. Hinzu kommt natürlich, daß Verfahren mit einem derartigen öffentlichen Interesse in Relation zur täglichen Arbeit der Gerichte kaum vorkommen, da entwickeln sich standardisierte Verfahren eher langsam.
Ich schätze aber, daß gerade aufgrund der Geschichte jetzt es sich jedes Gericht gründlich überlegen wird, den Startschuß fürs Verfahren mit dem Zeitpunkt des Erhalts einer E-Mail zusammenzulegen; da wird es wohl, soweit die Gerichte am Windhundverfahren festhalten wollen, eher zu einer Mitteilung kommen, wann eine Frist hierfür zu laufen beginnt.
Wenn die mal keinen Schaden haben, als könnte man die paar Plätze nicht innerhalb von ein paar Stunden verteilen. Jetzt muss man sich den Scheiß um die Plätze noch mehr Tage anhören, vom Prozess ganz zu schweigen. Man bin ich froh wenn der Mist rum ist und die Gestalten verurteilt sind.
Da kann man sich bei der Zeitung Sabah bedanken, die sich mit ihrem unnötigen Gang vor das Bundesverfassungsgericht selbst profilieren und das ganze egoistischer weise instrumentalisieren musste.
Dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist nämlich zu entnehmen, dass ein bei der Sabah arbeitender Journalist die Email zur Akkreditierung rechtzeitig erhalten hat. Was auch völlig untergeht ist die Tatsache, dass die Sabah sich mit ihrem Akkreditierungsantrag beinahe 24 Stunden Zeit gelassen hat...
Da kann man sich bei der Zeitung Sabah bedanken, die sich mit ihrem unnötigen Gang vor das Bundesverfassungsgericht selbst profilieren und das ganze egoistischer weise instrumentalisieren musste.
Dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist nämlich zu entnehmen, dass ein bei der Sabah arbeitender Journalist die Email zur Akkreditierung rechtzeitig erhalten hat. Was auch völlig untergeht ist die Tatsache, dass die Sabah sich mit ihrem Akkreditierungsantrag beinahe 24 Stunden Zeit gelassen hat...
Also, unnötig wäre das doch nur gewesen, wenn man damit nichts erreicht hätte
Das BVerfG stellt in seiner Entscheidung m.E. die richtigen Fragen, nämlich ob aufgrund des Auslandsbezugs die Fairness des Verfahrens in Richtung auf die in entsprechenden Akkreditierungsfragen unerfahrene Auslandspresse noch gegeben war und ob ein sachlicher Grund es hier eventuell gebot, eine Vergabe gemäß gewisser Quoten an die ausländische Presse zu garantieren. Daß es diese Fragen nicht beantwortet, liegt in der Natur der vorliegenden Entscheidung über einstweiligen Rechtsschutz. Das Gericht hält im Hinblick auf diese Gesichtspunkte eine (Grund-)Rechtsverletzung nicht für von vornhinein ausgeschlossen und stellt dann fest, daß die Folgen einer möglichen Rechtsverletzung hier derart schwer wiegen, daß was zur Vermeidung dessen getan werden muß...
verstehe ich es richtig, daß mit dem Versand der Akreditierungsunterlagen und -bedingungen per email die Akreditierung gestartet wurde.
ist so das Standard-Windhundverfahren?
das und die kombination, das anscheinend einige zeiten vorab über den Zeitpunkt des Versands informiert waren, kann doch keinen bestand haben.
sowas ist doch nicht der ansatz eines fairen vergabeverfahrens...
Keine Ahnung.
Aber gerade diese offenen Fragen werfen echt kein gutes Licht auf unsere Presselandschaft. Es kann doch echt nicht so schwer sein, mal einen vernünftigen Artikel rein zu dem Akkreditierungsverfahren zu verfassen, inkl. Abruck der fraglichen Mail.
Danach kann ja gerne wieder jeder für jeden irgendwo einen Platz fordern.
Dass senden und empfangen u.U. deutlich auseinanderfallen kommt ja nicht nur selten vor.
Nur, gerade das hätte auch dem Gericht klar sein müssen. Wo wäre denn das Problem gewesen, einen Tag vorab bekannt zu geben wann das Windhundverfahren startet? Die haben sich wirklich alle Mühe gegeben, es dämlich durchzuziehen.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/sitzplatzvergabe-beim-nsu-prozess-anmeldung-mit-hindernissen-a-893659.html
Hat ja jetzt doch fast einen Tag gedauert, bis der Spiegel sich deine Schelte zu Herzen genommen hat. Vielleicht dauert ordentliche Recherche nunmal ein bisschen und vielleicht steht es um die deutsche Presselandschaft doch nicht ganz so übel...
So wie sich die Sache mittlerweile darstellt wäre es wohl an der Zeit für die Bundesanwaltschaft dem bayrischen Sauhaufen, äh... dem OLG München die Sache zu entziehen und an ein Gericht zu geben, das größere Örtlichkeiten und besseres Personal bietet.
Gibt es eigentlich das damals extra gebaute Gebäude in Stammheim nicht mehr?!?
Nun ja, das eben diese Fragen von Interesse sein könnten, ist jetzt nicht gerade Raketentechnik.
An dieses dachte ich bei meiner Eingangsfrage übrigens auch, aber ein Verlegen scheint da nicht so einfach möglich zu sein:
http://www.eintracht.de/meine_eintracht/forum/17/11195797,282607/goto/
Wer für Pressearbeit zuständig ist, sollte doch zumindest Emails versenden können. Und einen (Ablauf)Prozess bis zum Ende gedacht haben. Gerade als Richter.
Meine Kritik an den Medien bleibt allerdings unverändert.
Die türkischen Medien haben die zeitlichen Abläufe der Akkreditierung erst vor einigen Tagen übermittelt bekommen - konnten von dem Chaos also gar nichts wissen -, haben aber von der ersten Sekunde an die Nazikeule geschwungen ("Türkische Presse nicht erwünscht" - Hürriyet Ausgabe)
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/nsu-gericht-muss-sitzplaetze-fuer-auslaendische-presse-bereitstellen-a-893990.html
Keine schlechte Entscheidung.
Nachdem die Sache mit den zeitlich versetzten E-Mails rauskam, war eigentlich klar, daß das vorliegend kein faires Verfahren mehr war.
Die Frage war eher, welche Konsequenzen das BVerfG aus diesen Verstoß ziehen würde.
Weisst du ob es zu dem sog windhundverfahren eine standardprozedur gibt?
Ist das generell üblich, dass die bedingungen per mail verschickt werden,msber keiner genau weiss wann und dass ab diesem moment die frist lauft?
Genau weiß ich es jetzt nicht, ich kann es mir aber eher nicht vorstellen.
Wie das BVerfG hier ja schon sagt, haben die Gerichte hierzu relativ große Ermessenspielräume in der Ausgestaltung des Verfahrens, da wird wohl jedes sein eigenes Süppchen kochen. Solange keiner benachteiligt wird, ist dagegen auch wenig zu sagen.
Hinzu kommt natürlich, daß Verfahren mit einem derartigen öffentlichen Interesse in Relation zur täglichen Arbeit der Gerichte kaum vorkommen, da entwickeln sich standardisierte Verfahren eher langsam.
Ich schätze aber, daß gerade aufgrund der Geschichte jetzt es sich jedes Gericht gründlich überlegen wird, den Startschuß fürs Verfahren mit dem Zeitpunkt des Erhalts einer E-Mail zusammenzulegen; da wird es wohl, soweit die Gerichte am Windhundverfahren festhalten wollen, eher zu einer Mitteilung kommen, wann eine Frist hierfür zu laufen beginnt.
danke dir...
"Julia Klöckner kritisiert fehlendes Kreuz im NSU-Gerichtssaal"
http://www.greenpeace-magazin.de/tagesthemen/einzelansicht/artikel/2013/04/14/julia-kloeckner-kritisiert-fehlendes-kreuz-im-nsu-gerichtssaal/
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/nsu-prozess-oberlandesgericht-muenchen-a-894375.html
Schildbürger sind echt ein scheißdreck dagegen
Wenn die mal keinen Schaden haben, als könnte man die paar Plätze nicht innerhalb von ein paar Stunden verteilen. Jetzt muss man sich den Scheiß um die Plätze noch mehr Tage anhören, vom Prozess ganz zu schweigen. Man bin ich froh wenn der Mist rum ist und die Gestalten verurteilt sind.
Da kann man sich bei der Zeitung Sabah bedanken, die sich mit ihrem unnötigen Gang vor das Bundesverfassungsgericht selbst profilieren und das ganze egoistischer weise instrumentalisieren musste.
Dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist nämlich zu entnehmen, dass ein bei der Sabah arbeitender Journalist die Email zur Akkreditierung rechtzeitig erhalten hat. Was auch völlig untergeht ist die Tatsache, dass die Sabah sich mit ihrem Akkreditierungsantrag beinahe 24 Stunden Zeit gelassen hat...
Also, unnötig wäre das doch nur gewesen, wenn man damit nichts erreicht hätte
Das BVerfG stellt in seiner Entscheidung m.E. die richtigen Fragen, nämlich ob aufgrund des Auslandsbezugs die Fairness des Verfahrens in Richtung auf die in entsprechenden Akkreditierungsfragen unerfahrene Auslandspresse noch gegeben war und ob ein sachlicher Grund es hier eventuell gebot, eine Vergabe gemäß gewisser Quoten an die ausländische Presse zu garantieren.
Daß es diese Fragen nicht beantwortet, liegt in der Natur der vorliegenden Entscheidung über einstweiligen Rechtsschutz.
Das Gericht hält im Hinblick auf diese Gesichtspunkte eine (Grund-)Rechtsverletzung nicht für von vornhinein ausgeschlossen und stellt dann fest, daß die Folgen einer möglichen Rechtsverletzung hier derart schwer wiegen, daß was zur Vermeidung dessen getan werden muß...
Paßt!