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Nach der Bundestagswahl 2013: Was wird aus der AfD?


Thread wurde von SGE_Werner am Dienstag, 24. Januar 2017, 10:54 Uhr um 10:54 Uhr gesperrt weil:
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Ich empfehle, das hier zu lesen.

Donald Trump hat die Wahl in den USA gewonnen. Fassungslos fragen sich viele: Wie war das möglich? Die Antwort: Trump bietet eine klare Erzählung an, ein Narrativ, eine Vision. Diese kann nicht durch Fakten entkräftet werden, denn die Erzählung basiert auf einer Ideologie der Irrationalität. Dies vereint ihn mit deutschen Rechtsaußen. Die Frage lautet nun: Wer könnte der deutsche Donald Trump werden?

Die Antwort vorweggenommen: Björn Höcke.
Der Autor, Patrick Gensing, beschreibt Parallelen zwischen den beiden Populisten in ihrer Vorgehensweise und analysiert diese sowie das geschlossene Weltbild von AfDlern.
Achtung, ein langer Text.
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Ich empfehle, das hier zu lesen.

Donald Trump hat die Wahl in den USA gewonnen. Fassungslos fragen sich viele: Wie war das möglich? Die Antwort: Trump bietet eine klare Erzählung an, ein Narrativ, eine Vision. Diese kann nicht durch Fakten entkräftet werden, denn die Erzählung basiert auf einer Ideologie der Irrationalität. Dies vereint ihn mit deutschen Rechtsaußen. Die Frage lautet nun: Wer könnte der deutsche Donald Trump werden?

Die Antwort vorweggenommen: Björn Höcke.
Der Autor, Patrick Gensing, beschreibt Parallelen zwischen den beiden Populisten in ihrer Vorgehensweise und analysiert diese sowie das geschlossene Weltbild von AfDlern.
Achtung, ein langer Text.
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Ich habe mir das Video der Höcke-Rede in Erfurt angesehen. Auf den Inhalt will ich hier jetzt nicht eingehen. Aber auf was anderes.
Wo ich es vermeiden kann, verzichte ich auf Nazi-Vergleiche. Zumeist werden sie der Sache nicht gerecht.
In diesem Fall jedoch will ich es doch tun. Höcke hat mich in seiner Körperhaltung, Bewegungen,  der Modulation seiner Sprache, dem Satzbau an jemanden erinnert. Danach habe ich das von mir zufällig ausgewählte Video von der Rede Goebbels im Sportpalast am 10.02.33 angesehen.

Vielleicht liege ich ja falsch und empfehle, sich die beiden Videos anzusehen. Aber mein Eindruck ist, dass die Ähnlichkeit nicht zufällig ist. Hier kopiert einer.
Und das gefällt mir überhaupt nicht.
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Ich habe mir das Video der Höcke-Rede in Erfurt angesehen. Auf den Inhalt will ich hier jetzt nicht eingehen. Aber auf was anderes.
Wo ich es vermeiden kann, verzichte ich auf Nazi-Vergleiche. Zumeist werden sie der Sache nicht gerecht.
In diesem Fall jedoch will ich es doch tun. Höcke hat mich in seiner Körperhaltung, Bewegungen,  der Modulation seiner Sprache, dem Satzbau an jemanden erinnert. Danach habe ich das von mir zufällig ausgewählte Video von der Rede Goebbels im Sportpalast am 10.02.33 angesehen.

Vielleicht liege ich ja falsch und empfehle, sich die beiden Videos anzusehen. Aber mein Eindruck ist, dass die Ähnlichkeit nicht zufällig ist. Hier kopiert einer.
Und das gefällt mir überhaupt nicht.
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AfD Wähler scheint es nicht zu stören
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AfD Wähler scheint es nicht zu stören
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Tafelberg schrieb:

AfD Wähler scheint es nicht zu stören

Weiß ich nicht. Pauschal wollte ich das zumindest nicht behaupten.
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Tafelberg schrieb:

AfD Wähler scheint es nicht zu stören

Weiß ich nicht. Pauschal wollte ich das zumindest nicht behaupten.
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hawischer schrieb:  


Tafelberg schrieb:
AfD Wähler scheint es nicht zu stören


Weiß ich nicht. Pauschal wollte ich das zumindest nicht behaupten.

Höcke und andere "sonderbare" AfD Funktionäre werden zumindest wissentlich in Kauf genommen. Aber es ist hier auf der Endlosschleife x mal besprochen werden und hoffe jetzt kommt keiner mit der Claudia Roth um die Ecke.
schönen Abend in die Ruhe, egal er was wählt.
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Ich habe mir das Video der Höcke-Rede in Erfurt angesehen. Auf den Inhalt will ich hier jetzt nicht eingehen. Aber auf was anderes.
Wo ich es vermeiden kann, verzichte ich auf Nazi-Vergleiche. Zumeist werden sie der Sache nicht gerecht.
In diesem Fall jedoch will ich es doch tun. Höcke hat mich in seiner Körperhaltung, Bewegungen,  der Modulation seiner Sprache, dem Satzbau an jemanden erinnert. Danach habe ich das von mir zufällig ausgewählte Video von der Rede Goebbels im Sportpalast am 10.02.33 angesehen.

Vielleicht liege ich ja falsch und empfehle, sich die beiden Videos anzusehen. Aber mein Eindruck ist, dass die Ähnlichkeit nicht zufällig ist. Hier kopiert einer.
Und das gefällt mir überhaupt nicht.
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hawischer schrieb:

Und das gefällt mir überhaupt nicht.

Wenn das wirklich von dir jetzt erst so bemerkt wird, sag ich, immerhin besser als nie/nicht.

Gut finde ich, das du nun scheinbar genauer hinschaust.
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Um das zusammen zu fassen:
Eine Orientierung am Grundgesetz heißt der Leitkultur in diesem Land genüge zu tun.
hawischer legt dar, dass Konservatismus letztlich bedeutet eine wehrhafte Demokratie mit auf die Verfassung bezogenen Werten zu leben.
Das beruhigt mich ungemein!

Kann das bitte jemand dem Seehofer sagen? Und den AfDlern, die ja in so manchem Redebeitrag dazu neigen das Grundgesetz in Frage zu stellen.
Da das Recht auf Asyl ja ebenfalls ein Grundrecht ist hätten wir diese Frage auch gelöst. Die Diskussion um sog. Wirtschaftsflüchtlinge bräuchten wir nicht mehr zu führen. Unser Rechtsstaat hat hier Mittel um die Rechtmäßigkeit eines Asylantrags zu prüfen.
hawischer führt aus, dass wünschenswert wäre, würden wir einen Wertekanon wie das GG Europaweit verankern um eine Leitkultur über Grenzen hinweg zur Verfügung zu haben.
Hier ist unsere Politik dann gefordert Werbung zu machen. Für Menschlichkeit, gegen Ausgrenzung.
I'm Hinblick darauf freue ich mich auf das nächste Treffen Seehofers mit Orban. Bestimmt wird er versuchen unsere Leitkultur zu transportieren!
Ein gemeinsames Eintreten für unsere Werte wird bestimmt auch die Bereitschaft in Europa fördern gemeinsam das Schicksal  der Geflüchteten positiv zu wenden.

hawischer, du postest hier tatsächlich viel Hoffnung!
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FrankenAdler schrieb:

Kann das bitte jemand dem Seehofer sagen? Und den AfDlern, die ja in so manchem Redebeitrag dazu neigen das Grundgesetz in Frage zu stellen.

Welcher AfD'ler hat in welchem Redebeitrag das Grundgesetz in Frage gestellt?

Da das Recht auf Asyl ja ebenfalls ein Grundrecht ist

nicht für diejenigen, die aus einem sicheren Drittland einreisen.
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FrankenAdler schrieb:

Kann das bitte jemand dem Seehofer sagen? Und den AfDlern, die ja in so manchem Redebeitrag dazu neigen das Grundgesetz in Frage zu stellen.

Welcher AfD'ler hat in welchem Redebeitrag das Grundgesetz in Frage gestellt?

Da das Recht auf Asyl ja ebenfalls ein Grundrecht ist

nicht für diejenigen, die aus einem sicheren Drittland einreisen.
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ef4all schrieb:

Welcher AfD'ler hat in welchem Redebeitrag das Grundgesetz in Frage gestellt?

diejenigen -war es Meuthen?- die bspw. ein Moscheen- und Minarettenverbot einführen wollen
Im GG gibt es die Religionsfreiheit

siehe auch
http://www.taz.de/!5310152/
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FrankenAdler schrieb:

Kann das bitte jemand dem Seehofer sagen? Und den AfDlern, die ja in so manchem Redebeitrag dazu neigen das Grundgesetz in Frage zu stellen.

Welcher AfD'ler hat in welchem Redebeitrag das Grundgesetz in Frage gestellt?

Da das Recht auf Asyl ja ebenfalls ein Grundrecht ist

nicht für diejenigen, die aus einem sicheren Drittland einreisen.
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ef4all schrieb:  


FrankenAdler schrieb:
Kann das bitte jemand dem Seehofer sagen? Und den AfDlern, die ja in so manchem Redebeitrag dazu neigen das Grundgesetz in Frage zu stellen.


Welcher AfD'ler hat in welchem Redebeitrag das Grundgesetz in Frage gestellt?


Da das Recht auf Asyl ja ebenfalls ein Grundrecht ist


nicht für diejenigen, die aus einem sicheren Drittland einreisen.

Für jeden! Die Prüfung eines Asylantrags kann ergeben, dass jemand aus einem sicheren Drittland eingereist ist. Das Grundrecht, Asyl beantragen zu können bleibt bestehen.
Hast du verstanden was ein Grundrecht ist?

Ach ja: mit welchem Namen warst du denn bislang hier unterwegs?
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hawischer schrieb:  


Tafelberg schrieb:
AfD Wähler scheint es nicht zu stören


Weiß ich nicht. Pauschal wollte ich das zumindest nicht behaupten.

Höcke und andere "sonderbare" AfD Funktionäre werden zumindest wissentlich in Kauf genommen. Aber es ist hier auf der Endlosschleife x mal besprochen werden und hoffe jetzt kommt keiner mit der Claudia Roth um die Ecke.
schönen Abend in die Ruhe, egal er was wählt.
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Tafelberg schrieb:  


hawischer schrieb:  


Tafelberg schrieb:
AfD Wähler scheint es nicht zu stören


Weiß ich nicht. Pauschal wollte ich das zumindest nicht behaupten.


Höcke und andere "sonderbare" AfD Funktionäre werden zumindest wissentlich in Kauf genommen. Aber es ist hier auf der Endlosschleife x mal besprochen werden und hoffe jetzt kommt keiner mit der Claudia Roth um die Ecke.
schönen Abend in die Ruhe, egal er was wählt.

Frust lässt vieleicht viele einfach Betriebsblindheit werden, da muss man halt gegensteuern.
Aber sicherlich nehmen es einige auch einfach in Kauf und natürlich ist es bei einem Teil genau deren Meinung.
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ef4all schrieb:

Welcher AfD'ler hat in welchem Redebeitrag das Grundgesetz in Frage gestellt?

diejenigen -war es Meuthen?- die bspw. ein Moscheen- und Minarettenverbot einführen wollen
Im GG gibt es die Religionsfreiheit

siehe auch
http://www.taz.de/!5310152/
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Tafelberg schrieb:

diejenigen -war es Meuthen?- die bspw. ein Moscheen- und Minarettenverbot einführen wollen
Im GG gibt es die Religionsfreiheit

Religionsfreiheit gibt es im Grundgesetz nicht. Es gibt nur die Bekenntnisfreiheit.
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Tafelberg schrieb:

diejenigen -war es Meuthen?- die bspw. ein Moscheen- und Minarettenverbot einführen wollen
Im GG gibt es die Religionsfreiheit

Religionsfreiheit gibt es im Grundgesetz nicht. Es gibt nur die Bekenntnisfreiheit.
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ef4all schrieb:  


Tafelberg schrieb:
diejenigen -war es Meuthen?- die bspw. ein Moscheen- und Minarettenverbot einführen wollen
Im GG gibt es die Religionsfreiheit


Religionsfreiheit gibt es im Grundgesetz nicht. Es gibt nur die Bekenntnisfreiheit.

blödsinn wie immer

Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
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ef4all schrieb:  


FrankenAdler schrieb:
Kann das bitte jemand dem Seehofer sagen? Und den AfDlern, die ja in so manchem Redebeitrag dazu neigen das Grundgesetz in Frage zu stellen.


Welcher AfD'ler hat in welchem Redebeitrag das Grundgesetz in Frage gestellt?


Da das Recht auf Asyl ja ebenfalls ein Grundrecht ist


nicht für diejenigen, die aus einem sicheren Drittland einreisen.

Für jeden! Die Prüfung eines Asylantrags kann ergeben, dass jemand aus einem sicheren Drittland eingereist ist. Das Grundrecht, Asyl beantragen zu können bleibt bestehen.
Hast du verstanden was ein Grundrecht ist?

Ach ja: mit welchem Namen warst du denn bislang hier unterwegs?
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FrankenAdler schrieb:

Das Grundrecht, Asyl beantragen zu können bleibt bestehen.
Hast du verstanden was ein Grundrecht ist?

Ein Grundrecht brauchst Du nicht zu beantragen. Das kannst Du einfach ausüben, ohne vorher einen Antrag zu stellen.

Einen Antrag zu stellen, ist kein Grundrecht. Du kannst zwar Anträge stellen, wie Du lustig bist, aber offensichtlich unbegründete Anträge können sofort zurückgewiesen werden, und müssen es sogar nach geltender Rechtslage.

Kennst Du den Unterschied zwischen "genießen Asylrecht" und "haben Recht auf Asyl?"
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Immer wieder interessant, dass neuerdings User sich neu anmelden und sich ausschließlich an politischen Diskussionen beteiligen und dort speziell in einer Richtung.
Ich mein, ist ja ein Fußballforum und das Ganze hier im D&D ein Nebenteil. Aber vllt. bin ich zu altmodisch.
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Tafelberg schrieb:

diejenigen -war es Meuthen?- die bspw. ein Moscheen- und Minarettenverbot einführen wollen
Im GG gibt es die Religionsfreiheit

Religionsfreiheit gibt es im Grundgesetz nicht. Es gibt nur die Bekenntnisfreiheit.
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ef4all schrieb:  


Tafelberg schrieb:
diejenigen -war es Meuthen?- die bspw. ein Moscheen- und Minarettenverbot einführen wollen
Im GG gibt es die Religionsfreiheit


Religionsfreiheit gibt es im Grundgesetz nicht. Es gibt nur die Bekenntnisfreiheit.

Ahhh! Du bist sicher auch so ein Schlaumeier, der einen belehrt, dass es ja kein schlechtes Wetter sondern nur gelegentliche Tiefdruckgebiete mit Wind und ergiebigen Niederschlägen und sehr kalten Temperaturen gibt, nicht war?
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FrankenAdler schrieb:

Das Grundrecht, Asyl beantragen zu können bleibt bestehen.
Hast du verstanden was ein Grundrecht ist?

Ein Grundrecht brauchst Du nicht zu beantragen. Das kannst Du einfach ausüben, ohne vorher einen Antrag zu stellen.

Einen Antrag zu stellen, ist kein Grundrecht. Du kannst zwar Anträge stellen, wie Du lustig bist, aber offensichtlich unbegründete Anträge können sofort zurückgewiesen werden, und müssen es sogar nach geltender Rechtslage.

Kennst Du den Unterschied zwischen "genießen Asylrecht" und "haben Recht auf Asyl?"
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ef4all schrieb:

aber offensichtlich unbegründete Anträge können sofort zurückgewiesen werden,

Solange es keine legale Möglichkeit für Asylbewerber gibt, direkt aus ihrem Land nach Deutschland einzureisen, solange ist ihre Zurückweisung wegen der Drittstaatenregelung offenkundig verfassungswidrig!!!

ef4all schrieb:

Ein Grundrecht brauchst Du nicht zu beantragen. Das kannst Du einfach ausüben, ohne vorher einen Antrag zu stellen.

So ein Schwachsinn, natürlich muss ein Staat prüfen, ob ein Asylrecht tatsächlich vorliegt, und dazu bedarf es eines Antrags.

Btw, es gehört nicht zu den Grundrechten, dass rechte Wirrköpfe (sofort und leicht erkennbar an ihrer unlogischen, widersprüchlichen und nicht zu Ende gedachten Argumentation) im Eintracht-Forum schreiben dürfen. Ich hoffe sehr, dass das die mods genauso sehen.
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ef4all schrieb:

aber offensichtlich unbegründete Anträge können sofort zurückgewiesen werden,

Solange es keine legale Möglichkeit für Asylbewerber gibt, direkt aus ihrem Land nach Deutschland einzureisen, solange ist ihre Zurückweisung wegen der Drittstaatenregelung offenkundig verfassungswidrig!!!

ef4all schrieb:

Ein Grundrecht brauchst Du nicht zu beantragen. Das kannst Du einfach ausüben, ohne vorher einen Antrag zu stellen.

So ein Schwachsinn, natürlich muss ein Staat prüfen, ob ein Asylrecht tatsächlich vorliegt, und dazu bedarf es eines Antrags.

Btw, es gehört nicht zu den Grundrechten, dass rechte Wirrköpfe (sofort und leicht erkennbar an ihrer unlogischen, widersprüchlichen und nicht zu Ende gedachten Argumentation) im Eintracht-Forum schreiben dürfen. Ich hoffe sehr, dass das die mods genauso sehen.
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LDKler schrieb:

Solange es keine legale Möglichkeit für Asylbewerber gibt, direkt aus ihrem Land nach Deutschland einzureisen, solange ist ihre Zurückweisung wegen der Drittstaatenregelung offenkundig verfassungswidrig!!!

Diese "Offenkundigkeit" hätte ich dann doch gern mal juristisch argumentativ aufgeschlüsselt.
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ef4all schrieb:  


Tafelberg schrieb:
diejenigen -war es Meuthen?- die bspw. ein Moscheen- und Minarettenverbot einführen wollen
Im GG gibt es die Religionsfreiheit


Religionsfreiheit gibt es im Grundgesetz nicht. Es gibt nur die Bekenntnisfreiheit.

blödsinn wie immer

Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
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Ffm60ziger schrieb:

Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Richtig.

Da steht nicht: "Jeder hat das Recht, seine Religion auszuüben".

Da ist ein feiner Unterschied. Mit der Formulierung "gewährleistet" verleiht Dir der Staat kein neues Recht, sondern gewährleistet nur, daß Du bestimmte, bereits bestehende Rechte ungestört ausüben kannst. Damit ist gemeint, daß der Staat dafür Sorge trägt, daß niemand einfach so die Kirche stürmt und den Gottesdienst stört.

Das heißt nicht, daß die Kirche einfach machen darf was sie will. Sie muß sich an die bestehenden Gesetze halten.

Ich kann nicht hergehen und sagen, "Ich muß jetzt Ffm60ziger töten, weil Gott mir die Tötung aller Ungläubigen befohlen hat". Oder siehst Du das anders?
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ef4all schrieb:

aber offensichtlich unbegründete Anträge können sofort zurückgewiesen werden,

Solange es keine legale Möglichkeit für Asylbewerber gibt, direkt aus ihrem Land nach Deutschland einzureisen, solange ist ihre Zurückweisung wegen der Drittstaatenregelung offenkundig verfassungswidrig!!!

ef4all schrieb:

Ein Grundrecht brauchst Du nicht zu beantragen. Das kannst Du einfach ausüben, ohne vorher einen Antrag zu stellen.

So ein Schwachsinn, natürlich muss ein Staat prüfen, ob ein Asylrecht tatsächlich vorliegt, und dazu bedarf es eines Antrags.

Btw, es gehört nicht zu den Grundrechten, dass rechte Wirrköpfe (sofort und leicht erkennbar an ihrer unlogischen, widersprüchlichen und nicht zu Ende gedachten Argumentation) im Eintracht-Forum schreiben dürfen. Ich hoffe sehr, dass das die mods genauso sehen.
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LDKler schrieb:

So ein Schwachsinn, natürlich muss ein Staat prüfen, ob ein Asylrecht tatsächlich vorliegt, und dazu bedarf es eines Antrags.

Den kannst Du an der Grenze stellen, und wenn Du ihn an der Grenze zu einem sicheren Drittland stellst, muß ihn der Grenzbeamte wegen offensichtlicher Unbegründetheit zurückweisen. So ist die geltende Rechtslage.
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LDKler schrieb:

So ein Schwachsinn, natürlich muss ein Staat prüfen, ob ein Asylrecht tatsächlich vorliegt, und dazu bedarf es eines Antrags.

Den kannst Du an der Grenze stellen, und wenn Du ihn an der Grenze zu einem sicheren Drittland stellst, muß ihn der Grenzbeamte wegen offensichtlicher Unbegründetheit zurückweisen. So ist die geltende Rechtslage.
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ef4all schrieb:  


LDKler schrieb:
So ein Schwachsinn, natürlich muss ein Staat prüfen, ob ein Asylrecht tatsächlich vorliegt, und dazu bedarf es eines Antrags.


Den kannst Du an der Grenze stellen, und wenn Du ihn an der Grenze zu einem sicheren Drittland stellst, muß ihn der Grenzbeamte wegen offensichtlicher Unbegründetheit zurückweisen. So ist die geltende Rechtslage.

Das ist schon allein deswegen falsch, weil nach dem Asylgesetz (AsylG) der Antrag auf Gewährung von Asyl nicht gegenüber einem Grenzbeamten, sondern in einer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu stellen ist. Im Rahmen des Asylverfahrens prüft das Bundesamt sodann, ob der Antragsteller Asylberechtigter im Sinne des Art. 16a Abs. 1 Grundgesetz ist und ob ihm internationaler Schutz im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 2 AsylG zuzuerkennen ist. Der internationale Schutz setzt sich hierbei zusammen aus der Flüchtlingseigenschaft im Sinne des § 3 Abs. 1 AsylG, die sich mit dem Flüchtlingsbegriff nach dem internationalen Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (GFK) deckt, sowie dem subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU (§ 4 Abs. 1 AsylG).


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