Wie umgehen mit Linksradikalen?
Thread wurde von SGE_Werner am Donnerstag, 31. Oktober 2024, 16:14 Uhr um 16:14 Uhr gesperrt weil:
Siehe https://community.eintracht.de/forum/diskussionen/141794
Siehe https://community.eintracht.de/forum/diskussionen/141794
Wie man an den Beispielen sieht, wird da desöfteren das Eigentum (fremder) Menschen in Mitleidenschaft gezogen, die dafür eigentlich gar nichts können, und irgendwie auch ihr täglich Brot verdienen müssen.
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-09/todesopfer-rechte-gewalt-karte-portraet
Merkste was?
Diese Folgerung halte ich für falsch, weil sich Linksradikale und Rechtsradikale in ihren Methoden, ihrer Struktur, ihrem Wesen und ihren Motiven deutlich unterscheiden. Die meisten Motive der radikalen Linken kann ich als Liberaler zumindest nachvollziehen, da sie in der Theorie auf eine gerechtere, egalitäre Gesellschaftsutopie ausgerichtet sind; was bei den rechtsradikalen Motiven definitiv nicht der Fall ist.
Ebenfalls für falsch halte ich allerdings die Annahme, dass Linksradikalismus das Gegenteil oder gar das Gegenmittel zum Rechtsradikalismus ist. Das Gegenteil zum Rechtsradikalismus ist die freiheitlich-demokratische, von Erkenntnis- und Meinungsfreiheit geprägte Gesellschaft. Und damit haben Linksradikale oft auch ihre Probleme.
Wie man an den Beispielen sieht, wird da desöfteren das Eigentum (fremder) Menschen in Mitleidenschaft gezogen, die dafür eigentlich gar nichts können, und irgendwie auch ihr täglich Brot verdienen müssen.
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-09/todesopfer-rechte-gewalt-karte-portraet
Merkste was?
Ich will hier nochmal betonen, Rechte sind nicht besser, keinesfalls. Hör aber auf sowas zu verteidigen, das macht gar keinen Sinn, sorry!
Hier noch für dich Kollege: https://www.deutschlandfunk.de/nachgefragt-rechts-und-linksextremistisch-motivierte.2852.de.html?dram:article_id=426767
Jede Strafttat, sowohl von linker ALS AUCH von Rechter Seite ist eine Straftat zu viel.
Es war ein reines linksradikales Thema und so hatten sie keine Unterstützung von Verbänden, Parteien, usw, die bei Demos gegen Rassismus, AfD, u. ä die Mehrheit stellen und es den Linksradikalen gelingt, aus dieser Mehrheit heraus ihre gewalttätigen Aktionen auszuüben.
1600 Teilnehmer, bei einer bundesweiten Mobilisierung ist Gottseidank kein Grund zur Sorge. Auch Dinge, wie Autos anzünden. Schmierereien sind eher ein Akt der Hilflosigkeit. Ihre Parolen finden in der Bevölkerung keine Resonanz.
Musste schon Joschka Fischer erfahren, als er in seiner Sturm und Drang Zeit der Opelbelegschaft ein revolutionäres Bewusstsein beibringen wollte. Erfolglos, aber er kam zur Einsicht und wurde Vizekanzler.
Also, linke Freunde und Freundinnen, strengt euch an. Ihr könnt was werden.
Viel herablassender geht's ja kaum noch.
Es war ein reines linksradikales Thema und so hatten sie keine Unterstützung von Verbänden, Parteien, usw, die bei Demos gegen Rassismus, AfD, u. ä die Mehrheit stellen und es den Linksradikalen gelingt, aus dieser Mehrheit heraus ihre gewalttätigen Aktionen auszuüben.
1600 Teilnehmer, bei einer bundesweiten Mobilisierung ist Gottseidank kein Grund zur Sorge. Auch Dinge, wie Autos anzünden. Schmierereien sind eher ein Akt der Hilflosigkeit. Ihre Parolen finden in der Bevölkerung keine Resonanz.
Musste schon Joschka Fischer erfahren, als er in seiner Sturm und Drang Zeit der Opelbelegschaft ein revolutionäres Bewusstsein beibringen wollte. Erfolglos, aber er kam zur Einsicht und wurde Vizekanzler.
Also, linke Freunde und Freundinnen, strengt euch an. Ihr könnt was werden.
Viel herablassender geht's ja kaum noch.
Doch, das geht:
Auf der Gegenseite wurde hingegen etwas weniger reflektiert: Bei der Demonstration für die Presse- und Meinungsfreiheit wurden nach einem Bericht der Taz Journalisten bedroht, die exakt dies tun wollten: berichten.
https://taz.de/Angriffe-auf-JournalistInnen-in-Leipzig/!5656625/
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-09/todesopfer-rechte-gewalt-karte-portraet
Merkste was?
Ich will hier nochmal betonen, Rechte sind nicht besser, keinesfalls. Hör aber auf sowas zu verteidigen, das macht gar keinen Sinn, sorry!
Hier noch für dich Kollege: https://www.deutschlandfunk.de/nachgefragt-rechts-und-linksextremistisch-motivierte.2852.de.html?dram:article_id=426767
Jede Strafttat, sowohl von linker ALS AUCH von Rechter Seite ist eine Straftat zu viel.
Wie man an den Beispielen sieht, wird da desöfteren das Eigentum (fremder) Menschen in Mitleidenschaft gezogen, die dafür eigentlich gar nichts können, und irgendwie auch ihr täglich Brot verdienen müssen.
Diese Folgerung halte ich für falsch, weil sich Linksradikale und Rechtsradikale in ihren Methoden, ihrer Struktur, ihrem Wesen und ihren Motiven deutlich unterscheiden. Die meisten Motive der radikalen Linken kann ich als Liberaler zumindest nachvollziehen, da sie in der Theorie auf eine gerechtere, egalitäre Gesellschaftsutopie ausgerichtet sind; was bei den rechtsradikalen Motiven definitiv nicht der Fall ist.
Ebenfalls für falsch halte ich allerdings die Annahme, dass Linksradikalismus das Gegenteil oder gar das Gegenmittel zum Rechtsradikalismus ist. Das Gegenteil zum Rechtsradikalismus ist die freiheitlich-demokratische, von Erkenntnis- und Meinungsfreiheit geprägte Gesellschaft. Und damit haben Linksradikale oft auch ihre Probleme.
Diese Folgerung halte ich für falsch, weil sich Linksradikale und Rechtsradikale in ihren Methoden, ihrer Struktur, ihrem Wesen und ihren Motiven deutlich unterscheiden. Die meisten Motive der radikalen Linken kann ich als Liberaler zumindest nachvollziehen, da sie in der Theorie auf eine gerechtere, egalitäre Gesellschaftsutopie ausgerichtet sind; was bei den rechtsradikalen Motiven definitiv nicht der Fall ist.
Ebenfalls für falsch halte ich allerdings die Annahme, dass Linksradikalismus das Gegenteil oder gar das Gegenmittel zum Rechtsradikalismus ist. Das Gegenteil zum Rechtsradikalismus ist die freiheitlich-demokratische, von Erkenntnis- und Meinungsfreiheit geprägte Gesellschaft. Und damit haben Linksradikale oft auch ihre Probleme.
Viel herablassender geht's ja kaum noch.
Doch, das geht:
Selbst die taz kritisiert das Ganze und lobt die Polizei. Da kann man dann wirklich davon ausgehen, dass die Schuld diesmal großteils bei den "Demonstranten" (wenn man das überhaupt so nennen kann) lag.
https://taz.de/Linksextreme-Gewalt-in-Leipzig/!5659322/
Auch gab es kaum selbstregulierende Tendenzen, was wohl daran lag, dass da wirklich die Radikalsten der Radikalen zugegen waren, deren Interesse eher im Zerstören und Stören lag als an einer demokratischen Meinungsäußerung.
Das Traurige ist, dass damit sich alle bestätigt fühlen, die nach den Silvestervorfällen am lautesten gegen alles, was links erscheint, geschrien haben. Und wie viele Medien so darüber berichten, ist ja auch nix Neues.
Das Verbot von indymedia halte ich übrigens immer noch für völlig richtig, wenn man die Seite und die Inhalte sich mal angeschaut hat. Sollte natürlich für jede Seite mit solch gewaltverherrlichendem Inhalt gelten.
Es ist zwar richtig, dass mehr als 50 Prozent Propagandadelikte sind. Aber zum einen verstehe ich nicht, warum der Hitlergruß und das Hakenkreuz hier als Kavaliersdelikt heruntergespielt werden sollen. Zum anderen bleibt an rechter Gewalt, entgegen der Darstellung des Users, aber genügend übrig:
Das hält schon einer ersten Überprüfung nicht stand:
"Die Zahl der politisch motivierten Straftaten ist im vergangenen Jahr nach Anstiegen in den letzten vier Jahren erstmals wieder um 4,9 Prozent auf 39.505 Straftaten darunter 3.754 Gewalttaten (- 12,9 Prozent) zurückgegangen.
Während die Zahl der Straftaten im Phänomenbereich PMK -rechts- deutlich um 12,9 Prozent zurückgegangen ist, stieg die Zahl der Straftaten im Phänomenbereich PMK -links- um 3,9 Prozent (PMK -rechts-: 20.520; PMK -links-: 9.752).
Die am häufigsten verwirklichten Straftaten (mit 33,9 Prozent) sind Propagandadelikte (z. B. Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, §§ 86, 86a StGB). Im Bereich PMK -rechts- machen sie sogar mehr als die Hälfte aller Straftaten aus (58,6 %)." (Quelle: BMI)
Die nähere Betrachtung zeigt noch deutlicher, dass die obige Aussage des Abts unwahr ist:
Gewalttaten
PMK -rechts- 961
PMK -links- 661
Straftaten gegen Asylunterkünfte
PMK -rechts- 400 (davon 40 Gewalttaten)
PMK -nicht zuordenbar- 12
Bei den Gewalttaten links handelt es sich hauptsächlich um Demonstrationsstraftaten. Dazu muss man wissen, dass es sich bei der PMK-Statistik um eine sog. Eingangsliste handelt (im Gegensatz zur Kriminalstatistik, die erst nach abgeschlossenen Ermittlungen geführt wird). Das heißt, dass wenn ein Stein aus einer Demo fliegt, und fünf mögliche Täter identifiziert werden, fünf Fälle in die PMK einfließen - auch wenn bei vier Verdächtigen das Verfahren eingestellt wird.
Auf die realistische Dunkelziffer bei den PMK rechts hat Propain schon zutreffend hingewiesen.
Über Fakten dreist zu lügen, gehört also weiterhin zum festen Repertoire der Apologeten des völkisch-nationalem Populismus.
https://www.verfassungsschutz.de/de/arbeitsfelder/af-linksextremismus/zahlen-und-fakten-linksextremismus/linksextremistisches-personenpotenzial-2018
https://www.verfassungsschutz.de/de/arbeitsfelder/af-rechtsextremismus/zahlen-und-fakten-rechtsextremismus/rechtsextremistisches-personenpotenzial-2018
Das ist schon alleine deshalb interessant, um das mögliche Gefährdungspotenzial erst einmal einzuschätzen und in Relation zu setzen. Die Behauptung " es gibt mehr Straftaten von links oder rechts als von der Gegenseite" ist in der totalen Zahl erst einmal uninteressant. Man sollte immer pro Kopf rechnen. Denn ansonsten werdet ihr euch wundern: In den USA gibt es auch viel mehr Straftaten als in San Marino!
Da ja von schwarz-äbtischer Seite aus reell existente Straftaten wie Propagandadelikte und Volksverhetzung ausgeklammert werden (da wohl zu harmlos), kommt mir die Gliederung der Statistik des BA für Verfassungsschutz zu Hilfe, da hier zwischen "Gewalttaten" und sonstigen Straftaten unterschieden wird. Ich schaue jetzt auch nur mal darauf, da Links-Extreme ja kaum in die Versuchung kommen, strafrechtlich verbotene Symbole zu benutzen.
Rechtsextreme Gewalttaten gab es 2018 1.088:
https://www.verfassungsschutz.de/de/arbeitsfelder/af-rechtsextremismus/zahlen-und-fakten-rechtsextremismus/rechtsextremistische-straf-und-gewalttaten-2018
Da es 2018 2,52 mal mehr linksextreme als rechtsextreme Gefährder gab, müsste es -um die schwarz-äbtische These "es gibt nur deshalb mehr rechtsradikale Straftaten, weil Propaganda-Delikte mitgezählt werden" zu bestätigen- mehr als 1.088 mal 2,52 = mehr als 2.741 registrierte Gewaltdelikte durch Linksradikale geben. Leider gibt die Statistik nicht preis, wie viele gewaltorientierte Gefährder aus dem linken Spektrum es gibt. Da wir uns aber "nur" die Gewalttaten anschauen, muss ich mit den 12.700 auf rechter Seite rechnen. Und siehe da: Nö, es sind nur 1.010... also sogar im Total weniger:
https://www.verfassungsschutz.de/de/arbeitsfelder/af-linksextremismus/zahlen-und-fakten-linksextremismus/linksextremistisch-motivierte-straftaten-2018
Der Grund des Rückgangs linksextremer Straftaten von 2018 zu 2017 wird auch erklärt, da 2017 der G20 Gipfel war. Aber selbst dann müssten es zumindest in Relation mehr als 1.054 mal (Multiplikator für 2017) 2,32 = mehr als 2.445 Gewaltdelikte gewesen sein. Es waren aber "nur" 1.648 von linksextremer Seite aus.
Nehmen wir die Kavaliersdelikte wie Volksverhetzung, Propaganda etc.noch mit rein, stehen wir auch in 2017 im Total bei 6.393 Straftaten auf linksextremer Seite zu 19.467 Straftaten auf rechtsextremer Seite. Und da rechne ich immer noch nicht mit rein, dass es 30.400 Linksextreme zu 24.000 Rechtsextremen (inklusive der gewaltbereiten) gab... so dass der Multiplikator darauf noch nicht angewendet wurde.
Sag, dass Du das nicht ernst meinst.
https://www.verfassungsschutz.de/de/arbeitsfelder/af-linksextremismus/zahlen-und-fakten-linksextremismus/linksextremistisches-personenpotenzial-2018
https://www.verfassungsschutz.de/de/arbeitsfelder/af-rechtsextremismus/zahlen-und-fakten-rechtsextremismus/rechtsextremistisches-personenpotenzial-2018
Das ist schon alleine deshalb interessant, um das mögliche Gefährdungspotenzial erst einmal einzuschätzen und in Relation zu setzen. Die Behauptung " es gibt mehr Straftaten von links oder rechts als von der Gegenseite" ist in der totalen Zahl erst einmal uninteressant. Man sollte immer pro Kopf rechnen. Denn ansonsten werdet ihr euch wundern: In den USA gibt es auch viel mehr Straftaten als in San Marino!
Da ja von schwarz-äbtischer Seite aus reell existente Straftaten wie Propagandadelikte und Volksverhetzung ausgeklammert werden (da wohl zu harmlos), kommt mir die Gliederung der Statistik des BA für Verfassungsschutz zu Hilfe, da hier zwischen "Gewalttaten" und sonstigen Straftaten unterschieden wird. Ich schaue jetzt auch nur mal darauf, da Links-Extreme ja kaum in die Versuchung kommen, strafrechtlich verbotene Symbole zu benutzen.
Rechtsextreme Gewalttaten gab es 2018 1.088:
https://www.verfassungsschutz.de/de/arbeitsfelder/af-rechtsextremismus/zahlen-und-fakten-rechtsextremismus/rechtsextremistische-straf-und-gewalttaten-2018
Da es 2018 2,52 mal mehr linksextreme als rechtsextreme Gefährder gab, müsste es -um die schwarz-äbtische These "es gibt nur deshalb mehr rechtsradikale Straftaten, weil Propaganda-Delikte mitgezählt werden" zu bestätigen- mehr als 1.088 mal 2,52 = mehr als 2.741 registrierte Gewaltdelikte durch Linksradikale geben. Leider gibt die Statistik nicht preis, wie viele gewaltorientierte Gefährder aus dem linken Spektrum es gibt. Da wir uns aber "nur" die Gewalttaten anschauen, muss ich mit den 12.700 auf rechter Seite rechnen. Und siehe da: Nö, es sind nur 1.010... also sogar im Total weniger:
https://www.verfassungsschutz.de/de/arbeitsfelder/af-linksextremismus/zahlen-und-fakten-linksextremismus/linksextremistisch-motivierte-straftaten-2018
Der Grund des Rückgangs linksextremer Straftaten von 2018 zu 2017 wird auch erklärt, da 2017 der G20 Gipfel war. Aber selbst dann müssten es zumindest in Relation mehr als 1.054 mal (Multiplikator für 2017) 2,32 = mehr als 2.445 Gewaltdelikte gewesen sein. Es waren aber "nur" 1.648 von linksextremer Seite aus.
Nehmen wir die Kavaliersdelikte wie Volksverhetzung, Propaganda etc.noch mit rein, stehen wir auch in 2017 im Total bei 6.393 Straftaten auf linksextremer Seite zu 19.467 Straftaten auf rechtsextremer Seite. Und da rechne ich immer noch nicht mit rein, dass es 30.400 Linksextreme zu 24.000 Rechtsextremen (inklusive der gewaltbereiten) gab... so dass der Multiplikator darauf noch nicht angewendet wurde.
Sag, dass Du das nicht ernst meinst.
Nein, diese Floskel meinte ich stark sarkastisch. Ich hatte ja diese Delikte nicht aus der Statistik der Straftaten ausklammern wollen und beziehe mich auf die Aussagen in Beitrag 743, die erst einmal ohne Quellen und Zahlenmaterial getroffen wurden und 746. Bzw. auch auf die Aussage in Beitrag 740 "Tatsächlich gehen Gewalttaten aktuell hauptsächlich von „sogenannten“ linken aus".
Immer in der Annahme, dass das Zahlenmaterial vollständig ist, gehen im Total von den Linksextremen "aktuell" = letzte Erhebung 2018 weniger Gewaltdelikte als von Rechtsextremen aus. Pro Kopf hingegen mehr, da es gemäß Statistik mehr gewalttätige rechtsextreme als linksextreme Gefährder gibt.
Der User stefank hatte hier aber bereits einen guten Einwand / Erklärungsversuch eingeworfen, was die Registrierung von politisch motivierter Kriminalität angeht. Bzw. haben wir bei einer solchen Statistik immer das Problem der Dunkelziffer. Da viele Gewalttaten der Linksextremen auf Demonstrationen erfolgen (was den Ausschlag in 2017 aufgrund des G20-Geipfels erklärt), wird die Dunkelziffer nicht allzu hoch sein können. Wie propain schon erwähnte, weiß man aber umgekehrt nicht, wie viele Übergriffe von Rechtsextremen auf Privatpersonen (vornehmlich Migranten) nicht gemeldet werden.
Aber auch ohne Dunkelziffer: Der Unterschied in der reinen Anzahl der Gewaltdelikte auf beiden Seiten gibt sich nicht viel.
Sag, dass Du das nicht ernst meinst.
Nein, diese Floskel meinte ich stark sarkastisch. Ich hatte ja diese Delikte nicht aus der Statistik der Straftaten ausklammern wollen und beziehe mich auf die Aussagen in Beitrag 743, die erst einmal ohne Quellen und Zahlenmaterial getroffen wurden und 746. Bzw. auch auf die Aussage in Beitrag 740 "Tatsächlich gehen Gewalttaten aktuell hauptsächlich von „sogenannten“ linken aus".
Immer in der Annahme, dass das Zahlenmaterial vollständig ist, gehen im Total von den Linksextremen "aktuell" = letzte Erhebung 2018 weniger Gewaltdelikte als von Rechtsextremen aus. Pro Kopf hingegen mehr, da es gemäß Statistik mehr gewalttätige rechtsextreme als linksextreme Gefährder gibt.
Der User stefank hatte hier aber bereits einen guten Einwand / Erklärungsversuch eingeworfen, was die Registrierung von politisch motivierter Kriminalität angeht. Bzw. haben wir bei einer solchen Statistik immer das Problem der Dunkelziffer. Da viele Gewalttaten der Linksextremen auf Demonstrationen erfolgen (was den Ausschlag in 2017 aufgrund des G20-Geipfels erklärt), wird die Dunkelziffer nicht allzu hoch sein können. Wie propain schon erwähnte, weiß man aber umgekehrt nicht, wie viele Übergriffe von Rechtsextremen auf Privatpersonen (vornehmlich Migranten) nicht gemeldet werden.
Aber auch ohne Dunkelziffer: Der Unterschied in der reinen Anzahl der Gewaltdelikte auf beiden Seiten gibt sich nicht viel.
Das Gericht musste sich mit inhaltlichen Fragen nicht groß beschäftigen, es reichten formale Gründe.
Entscheidend dafür war, dass sich die Kläger nicht als Mitglieder des vermeintlichen Vereins bekannten. Zur Anfechtung eines solchen Verbots sei "regelmäßig nur die Vereinigung" befugt.
Wer wohl die Anwälte bezahlt?
Deine Frage kann ich dir gerne beantworten. Allein die Prozesskosten belaufen sich derzeit auf über 20.000 Euro. Dies wurde durch solidarische Spenden aufgebracht. Dazu kommen Anwaltskosten, die allerdings von engagierten Kollegen als "pro-bono"-Tätigkeit kostenlos geleistet werden.
Was sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hier geleistet hat, ist ein sogenannter "Catch 22", wie ihn Joseph Heller in seinem sehr lesenswerten gleichnamigen Roman beschreibt. Das Bundesinnenministerium hatte indymedia seinerzeit am geltenden Recht vorbei, in diesem Fall dem eigentlich anzuwendenden Telekommunikationsgesetz, verbieten lassen, unter Berufung auf das Vereinsrecht. Zu diesem Zweck hatte sie schlicht behauptet, bei indymedia handele es sich um einen nichteingetragenen Verein.
Gegen diese Behauptung wandten sich die Kläger. Gefragt vom Bundesverwaltungsgericht, ob sie Vereinsmitglieder des angeblichen Vereins seien, verneinten sie dies - schließlich war ja gerade dies die Begründung ihrer Klage. Daraufhin lehnte das BVerwGer die sogenannte Klagebefugnis formal ab, da sie ja nicht Mitglieder seien.
"Ob alle Verbotsgründe, die das Bundesinnenministerium für das Verbot angeführt hatte, korrekt waren, überprüfte das Gericht allerdings nicht. Entscheidend dafür war, dass sich die Kläger nicht als Mitglieder des vermeintlichen Vereins bekannten. Zur Anfechtung eines solchen Verbot sei „regelmäßig nur die Vereinigung“ befugt, sagte [der Vorsitzende Richter] Kraft.
Vier Männer und eine Frau klagten als Einzelpersonen. Ihnen waren vom Bundesinnenministerium 2017 als mutmaßlichen Mitgliedern des Betreiberteams die Verbotsverfügungen zugestellt worden. Einen Verein hätten sie allerdings nicht gebildet, hieß es von ihren Anwälten – als solcher seien sie lediglich vom Innenministerium konstruiert worden."
So kann man es als Richter machen, wenn man weiß, was von einem erwartet wird.
"Die herrschende Meinung ist immer die Meinung der Herrschenden." Karl Marx
Das Gericht musste sich mit inhaltlichen Fragen nicht groß beschäftigen, es reichten formale Gründe.
Entscheidend dafür war, dass sich die Kläger nicht als Mitglieder des vermeintlichen Vereins bekannten. Zur Anfechtung eines solchen Verbots sei "regelmäßig nur die Vereinigung" befugt.
Wer wohl die Anwälte bezahlt?
Deine Frage kann ich dir gerne beantworten. Allein die Prozesskosten belaufen sich derzeit auf über 20.000 Euro. Dies wurde durch solidarische Spenden aufgebracht. Dazu kommen Anwaltskosten, die allerdings von engagierten Kollegen als "pro-bono"-Tätigkeit kostenlos geleistet werden.
Was sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hier geleistet hat, ist ein sogenannter "Catch 22", wie ihn Joseph Heller in seinem sehr lesenswerten gleichnamigen Roman beschreibt. Das Bundesinnenministerium hatte indymedia seinerzeit am geltenden Recht vorbei, in diesem Fall dem eigentlich anzuwendenden Telekommunikationsgesetz, verbieten lassen, unter Berufung auf das Vereinsrecht. Zu diesem Zweck hatte sie schlicht behauptet, bei indymedia handele es sich um einen nichteingetragenen Verein.
Gegen diese Behauptung wandten sich die Kläger. Gefragt vom Bundesverwaltungsgericht, ob sie Vereinsmitglieder des angeblichen Vereins seien, verneinten sie dies - schließlich war ja gerade dies die Begründung ihrer Klage. Daraufhin lehnte das BVerwGer die sogenannte Klagebefugnis formal ab, da sie ja nicht Mitglieder seien.
"Ob alle Verbotsgründe, die das Bundesinnenministerium für das Verbot angeführt hatte, korrekt waren, überprüfte das Gericht allerdings nicht. Entscheidend dafür war, dass sich die Kläger nicht als Mitglieder des vermeintlichen Vereins bekannten. Zur Anfechtung eines solchen Verbot sei „regelmäßig nur die Vereinigung“ befugt, sagte [der Vorsitzende Richter] Kraft.
Vier Männer und eine Frau klagten als Einzelpersonen. Ihnen waren vom Bundesinnenministerium 2017 als mutmaßlichen Mitgliedern des Betreiberteams die Verbotsverfügungen zugestellt worden. Einen Verein hätten sie allerdings nicht gebildet, hieß es von ihren Anwälten – als solcher seien sie lediglich vom Innenministerium konstruiert worden."
So kann man es als Richter machen, wenn man weiß, was von einem erwartet wird.
"Die herrschende Meinung ist immer die Meinung der Herrschenden." Karl Marx
Dann wurde die Klage zwar einerseits aus Sicht des Gerichts folgerichtig mangels Klagebefugnis zurückgewiesen.
Andererseits stellt sich mir dann die Frage, ob die Verbotsverfügung überhaupt Bestand aufweisen kann, denn den Klägern wurde diese ja wohl als vermeintlich empfangsberechtigt zugestellt. Wenn diese aber gar nicht vertretungsbefugt für den vermeintlichen Verein waren, dann mangelt es wohl an einer ordnungsgemäßen Zustellung an den Betroffenen, die für einen Verwaltungsakt erforderlich ist, um Rechtswirkung zu entfalten.
Für die Klage natürlich unerheblich. Das Verbot wäre aber dann - sofern keine öffentliche Zustellung erfolgt sein sollte - bislang wohl unbeachtlich, wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden haben sollte.
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich insoweit zu der Begründetheit der Klage eingelassen, dass es festgestellt hat, dass ein Verein im Sinne des Vereinsrecht vorgelegen hat und das Vereinsrecht grundsätzlich anwendbar ist.
Im Einzelnen hat das Bundesverwaltungsgericht konstatiert, dass sich mehrere Personen 2008 zu einem Gründungstreffen von "linksunten.indymedia" zusammengefunden mit dem Ziel hätten, eine linke Gegenöffentlichkeit herzustellen. Sie hätten sich freiwillig zusammengeschlossen, seien arbeitsteilig organisiert. Und die Vereinigung bestand auch im Zeitpunkt des Verbots 2017 noch fort. Ein Verein im Sinne des Vereinsgesetzes habe deshalb vorgelegen.
Wäre das Gericht zu dem Ergebnis gekommen, ein Verein läge nicht vor, dann wäre das Verbot des BMI ins Leere gegangen und wäre damit rechtswidrig gewesen.
Zugegebenermaßen befanden sich die Kläger in einer Rechtschutzfalle. Legal Tribune Online beschreibt es folgendermaßen:
"In der Verhandlung verfolgten die Rechtsanwälte der Kläger, Sven Adam, Lukas Theune und Angela Furmaniak, die Strategie, möglichst wenig zur Rolle der Kläger im Zusammenhang mit "linksunten.indymedia" preiszugeben, gleichzeitig aber der gerichtlichen Überprüfung des Vereins möglichst nahe zu kommen.
Eine rote Linie war aber klar: Wenn die fünf Freiburger Kläger einräumen würden, sie wären Mitglieder eines Vereins "linksunten.indymedia", dann könnten sie zwar hier und heute in Leipzig das BMI-Verbot vom Gericht vollumfänglich überprüfen lassen – aber mit unabsehbaren Folgen für sie persönlich. Denn in dem Moment ihres "Geständnisses" könnten sie strafrechtlich verfolgt werden und sie wären plötzlich haftbarer Ansprechpartner für alles, was auf "linksunten.indymedia" stattgefunden hat.
So wäre auch der Weg frei für Schadensersatzklagen von Personen, die auf der Plattform als Nazis und mit vollen Angaben zu ihrem Namen, ihrem Lebenslauf und ihrer Adresse geoutet wurden.
In Sachen strafrechtliche Verfolgung sind bei der Karlsruher Staatsanwaltschaft geführte Ermittlungsverfahren zwar im Sommer 2019 eingestellt worden, ein Verfahren wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung wurde wegen der zu klärenden verwaltungsrechtlichen Vorfrage eingestellt (§ 154 d Strafprozessordnung). Die Verfahren könnten wieder aufleben, wenn sich einer der Kläger in Leipzig geoutet hätten."
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverwg-6-a-1-19-linksunten-indymedia-vereinsverbot/
Etwas provokant formuliert, wollten die Kläger zwar einerseits das Verbot von Linksunten.Indymedia überprüft haben, andererseits aber mit den dort veröffentlichten Inhalten lieber nicht in Verbindung gebracht werden.
Nebenbei bemerkt hat der Rechtsanwalt Sven Adam zwar einige prestigeträchtige Verfahren der linken Szene insbesondere in Niedersachsen vertreten. Dass er pro bonno arbeitet, wäre mir aber neu.
Deine Frage kann ich dir gerne beantworten. Allein die Prozesskosten belaufen sich derzeit auf über 20.000 Euro. Dies wurde durch solidarische Spenden aufgebracht. Dazu kommen Anwaltskosten, die allerdings von engagierten Kollegen als "pro-bono"-Tätigkeit kostenlos geleistet werden.
Was sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hier geleistet hat, ist ein sogenannter "Catch 22", wie ihn Joseph Heller in seinem sehr lesenswerten gleichnamigen Roman beschreibt. Das Bundesinnenministerium hatte indymedia seinerzeit am geltenden Recht vorbei, in diesem Fall dem eigentlich anzuwendenden Telekommunikationsgesetz, verbieten lassen, unter Berufung auf das Vereinsrecht. Zu diesem Zweck hatte sie schlicht behauptet, bei indymedia handele es sich um einen nichteingetragenen Verein.
Gegen diese Behauptung wandten sich die Kläger. Gefragt vom Bundesverwaltungsgericht, ob sie Vereinsmitglieder des angeblichen Vereins seien, verneinten sie dies - schließlich war ja gerade dies die Begründung ihrer Klage. Daraufhin lehnte das BVerwGer die sogenannte Klagebefugnis formal ab, da sie ja nicht Mitglieder seien.
"Ob alle Verbotsgründe, die das Bundesinnenministerium für das Verbot angeführt hatte, korrekt waren, überprüfte das Gericht allerdings nicht. Entscheidend dafür war, dass sich die Kläger nicht als Mitglieder des vermeintlichen Vereins bekannten. Zur Anfechtung eines solchen Verbot sei „regelmäßig nur die Vereinigung“ befugt, sagte [der Vorsitzende Richter] Kraft.
Vier Männer und eine Frau klagten als Einzelpersonen. Ihnen waren vom Bundesinnenministerium 2017 als mutmaßlichen Mitgliedern des Betreiberteams die Verbotsverfügungen zugestellt worden. Einen Verein hätten sie allerdings nicht gebildet, hieß es von ihren Anwälten – als solcher seien sie lediglich vom Innenministerium konstruiert worden."
So kann man es als Richter machen, wenn man weiß, was von einem erwartet wird.
"Die herrschende Meinung ist immer die Meinung der Herrschenden." Karl Marx
Dann wurde die Klage zwar einerseits aus Sicht des Gerichts folgerichtig mangels Klagebefugnis zurückgewiesen.
Andererseits stellt sich mir dann die Frage, ob die Verbotsverfügung überhaupt Bestand aufweisen kann, denn den Klägern wurde diese ja wohl als vermeintlich empfangsberechtigt zugestellt. Wenn diese aber gar nicht vertretungsbefugt für den vermeintlichen Verein waren, dann mangelt es wohl an einer ordnungsgemäßen Zustellung an den Betroffenen, die für einen Verwaltungsakt erforderlich ist, um Rechtswirkung zu entfalten.
Für die Klage natürlich unerheblich. Das Verbot wäre aber dann - sofern keine öffentliche Zustellung erfolgt sein sollte - bislang wohl unbeachtlich, wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden haben sollte.
Es erfolgt ja zusätzlich zur Zustellung die Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
Dann wurde die Klage zwar einerseits aus Sicht des Gerichts folgerichtig mangels Klagebefugnis zurückgewiesen.
Andererseits stellt sich mir dann die Frage, ob die Verbotsverfügung überhaupt Bestand aufweisen kann, denn den Klägern wurde diese ja wohl als vermeintlich empfangsberechtigt zugestellt. Wenn diese aber gar nicht vertretungsbefugt für den vermeintlichen Verein waren, dann mangelt es wohl an einer ordnungsgemäßen Zustellung an den Betroffenen, die für einen Verwaltungsakt erforderlich ist, um Rechtswirkung zu entfalten.
Für die Klage natürlich unerheblich. Das Verbot wäre aber dann - sofern keine öffentliche Zustellung erfolgt sein sollte - bislang wohl unbeachtlich, wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden haben sollte.
Es erfolgt ja zusätzlich zur Zustellung die Veröffentlichung im Bundesanzeiger.