Terror - Was tun?
Thread wurde von SGE_Werner am Donnerstag, 31. Oktober 2024, 16:00 Uhr um 16:00 Uhr gesperrt weil:
Siehe https://community.eintracht.de/forum/diskussionen/141794
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Vielen Dank auch von meiner Seite. Vielleicht verhält es sich mit den Einschränkungen auf der einen Seite ähnlich wie mit dem Sicherheitsbedürfnis auf der anderen Seite. Beide Themen sind sehr abhängig von der subjektiven Wahrnehmung. Das dürfte auch dazu führen, dass zu beiden Themen das Meinungsspektrum derart weit gefächert ist.
Es gibt bei dem Thema sicher mehr als zwei Seiten. Ich will ja auch, dass etwas gegen Terroristen getan wird.
Nur gilt der Grundsatz, dass ein Gesetz geeignet, erforderlich und verhaltnismäßig sein sollte. Und da hab ich oft in mehr als einem dieser Punkte schwere Zeifel, wenn es um "Anti-Terror"-Gesetze geht.
Im Zweifel steht als Korrektiv der Rechtsweg zum Bundesverfassungsgericht offen. Dieser ist im Fall des BKAG auch schon beschritten worden. Gegen die Geeignetheit und Erforderlichkeit dieses Anti-Terror-Gesetzes hatte das Bundesverfassungsgericht keinerlei Bedenken; wohl aber an der Ausgestaltung einiger Eingriffsnormen. Das man letzteres auch anders sehen kann, zeigen die Gegenvoten von immerhin zwei der befassten Richter.
Im Übrigen lässt sich auch im umgekehrten Kontext das Fahrradfahrer-Argument anführen. Das Bundeskriminalamt ist bisher in lediglich 15 Fällen auf der Grundlage des BKAG tätig geworden:
http://www.google.de/amp/s/amp.welt.de/amp/politik/deutschland/article154558701/Zwei-Richter-stellen-sich-gegen-ihre-Kollegen.html
Ferner ist es aus naheliegenden Gründen immer noch etwas anderes, Adressat einer Überwachungsmaßnahme zu sein, als Opfer eines Terroraktes zu werden.
Und: nein, auch ich habe nichts zu verbergen und bin nicht paranoid. Aber ich will einfach nicht auf Schritt und Tritt überwacht und ausgekundschaftet werden. Ganz besonders wenn ich mir anschaue wie überaus "fähig" unsere Behörden agieren.
Ich tippe auf Nudel-Kocher in der Schul-Mensa.
Toll, sogar Nudel-Experten gibts im Forum.
Kaust Du sie schon kukident?
Nur wenn sie schön "al dente" sind. Aus Zeitmanagement-Gründen verzichte ich beim Essen inzwischen auf das Kauen und verschlinge alles am Stück.
ich glaube schon dass ich verstanden habe was du geschrieben hast. vielleicht soltest du es dir noch einmal durchlesen.
du findest es nicht angemessen dass ich nachfrage was du denn gemeint hast? kennst du die sesamstraße? wer nicht fragt wird dumm...
was wäre denn in deinen augen angemessen wenn es von mir (dem user peter) kommt. ich schätze mal in deiner einschätzung so ziemlich gar nichts. dein umgang mit anderen hier lässt mich hoffen dass du in keinem pädagogischen bereich tätig bist.
Man wundert, nein ich stelle oft genug fest, was sich da für Gesinnungsbrüder aufhalten.
Es gibt bei dem Thema sicher mehr als zwei Seiten. Ich will ja auch, dass etwas gegen Terroristen getan wird.
Nur gilt der Grundsatz, dass ein Gesetz geeignet, erforderlich und verhaltnismäßig sein sollte. Und da hab ich oft in mehr als einem dieser Punkte schwere Zeifel, wenn es um "Anti-Terror"-Gesetze geht.
Im Zweifel steht als Korrektiv der Rechtsweg zum Bundesverfassungsgericht offen. Dieser ist im Fall des BKAG auch schon beschritten worden. Gegen die Geeignetheit und Erforderlichkeit dieses Anti-Terror-Gesetzes hatte das Bundesverfassungsgericht keinerlei Bedenken; wohl aber an der Ausgestaltung einiger Eingriffsnormen. Das man letzteres auch anders sehen kann, zeigen die Gegenvoten von immerhin zwei der befassten Richter.
Im Übrigen lässt sich auch im umgekehrten Kontext das Fahrradfahrer-Argument anführen. Das Bundeskriminalamt ist bisher in lediglich 15 Fällen auf der Grundlage des BKAG tätig geworden:
http://www.google.de/amp/s/amp.welt.de/amp/politik/deutschland/article154558701/Zwei-Richter-stellen-sich-gegen-ihre-Kollegen.html
Ferner ist es aus naheliegenden Gründen immer noch etwas anderes, Adressat einer Überwachungsmaßnahme zu sein, als Opfer eines Terroraktes zu werden.
Es gibt bei dem Thema sicher mehr als zwei Seiten. Ich will ja auch, dass etwas gegen Terroristen getan wird.
Nur gilt der Grundsatz, dass ein Gesetz geeignet, erforderlich und verhaltnismäßig sein sollte. Und da hab ich oft in mehr als einem dieser Punkte schwere Zeifel, wenn es um "Anti-Terror"-Gesetze geht.
Und: nein, auch ich habe nichts zu verbergen und bin nicht paranoid. Aber ich will einfach nicht auf Schritt und Tritt überwacht und ausgekundschaftet werden. Ganz besonders wenn ich mir anschaue wie überaus "fähig" unsere Behörden agieren.
Ich bin da wirklich zwiegespalten. Einerseits sehe ich das ganz genau so wie du und Raggamuffin. Und dann denke ich wieder an den Fall des "U-Bahn-Treters". Wie geht das zusammen?
Toll, sogar Nudel-Experten gibts im Forum.
Kaust Du sie schon kukident?
Nur wenn sie schön "al dente" sind. Aus Zeitmanagement-Gründen verzichte ich beim Essen inzwischen auf das Kauen und verschlinge alles am Stück.
Und: nein, auch ich habe nichts zu verbergen und bin nicht paranoid. Aber ich will einfach nicht auf Schritt und Tritt überwacht und ausgekundschaftet werden. Ganz besonders wenn ich mir anschaue wie überaus "fähig" unsere Behörden agieren.
Ich bin da wirklich zwiegespalten. Einerseits sehe ich das ganz genau so wie du und Raggamuffin. Und dann denke ich wieder an den Fall des "U-Bahn-Treters". Wie geht das zusammen?
Ich bin da wirklich zwiegespalten. Einerseits sehe ich das ganz genau so wie du und Raggamuffin. Und dann denke ich wieder an den Fall des "U-Bahn-Treters". Wie geht das zusammen?
leider nicht so ganz. die videoüberwachung fand seitens der bvg, also dem örtlichen rmv, die dort hausrecht ausübt, statt.
das selbe vergehen bliebe an einer öffentlichen treppe ungesühnt, weil ungesehen.
insofern ein ganz wichtiger knackpunkt, den WA beschrieben hat.
ähnlich gelagert der fall des eintracht-fans in siegen. als die wichtige zeugin gesucht wurde, bekannt war, wann sie wo war, in welchem bus sie mit dem notruf-anrufer gesprochen hat, dachte ich ja auch, vom glauben abzufallen: die werbetreibenden internet-dienstleister haben das gesamte bewegungsprofil, der staat muss in solch schwerwiegendem fall per fax und flugblatt zur mithilfe aufrufen.
bin auch nicht zwingend dafür, auf schritt und tritt beobachtet zu werden. aber die besorgnis um die technischen möglichkeiten resultiert ja eher aus der angst vor missbrauch. und den gilt es wirksam zu verhindern...
Ich bin da wirklich zwiegespalten. Einerseits sehe ich das ganz genau so wie du und Raggamuffin. Und dann denke ich wieder an den Fall des "U-Bahn-Treters". Wie geht das zusammen?
natürlich wird sie das nicht. es ist aber gut zu wissen, dass diese menschen nicht ungestraft durch die gegend laufen und weiter leute die treppe runter kicken. möglich das dies auch den ein oder anderen davon abhält in zukunft.
für was kann es missbraucht werden und von wem?
natürlich wird sie das nicht. es ist aber gut zu wissen, dass diese menschen nicht ungestraft durch die gegend laufen und weiter leute die treppe runter kicken. möglich das dies auch den ein oder anderen davon abhält in zukunft.
für was kann es missbraucht werden und von wem?
Das sehe ich auch so. Mit der konsequenten Aufklärung und Sanktionierung von Straftaten lassen sich Präventionserfolge im Hinblick auf zukünftige Straftaten erzielen.
Dass Kameraaufzeichnungen durchaus zur Kriminalitätsaufklärung geeignet sind, hat neben dem U-Bahn-Tretter-Fall auch der bereits von Taunusabbel genannte Mordfall von Freiburg gezeigt.
natürlich wird sie das nicht. es ist aber gut zu wissen, dass diese menschen nicht ungestraft durch die gegend laufen und weiter leute die treppe runter kicken. möglich das dies auch den ein oder anderen davon abhält in zukunft.
für was kann es missbraucht werden und von wem?
Das sehe ich auch so. Mit der konsequenten Aufklärung und Sanktionierung von Straftaten lassen sich Präventionserfolge im Hinblick auf zukünftige Straftaten erzielen.
Dass Kameraaufzeichnungen durchaus zur Kriminalitätsaufklärung geeignet sind, hat neben dem U-Bahn-Tretter-Fall auch der bereits von Taunusabbel genannte Mordfall von Freiburg gezeigt.
Das sehe ich auch so. Mit der konsequenten Aufklärung und Sanktionierung von Straftaten lassen sich Präventionserfolge im Hinblick auf zukünftige Straftaten erzielen.
Dass Kameraaufzeichnungen durchaus zur Kriminalitätsaufklärung geeignet sind, hat neben dem U-Bahn-Tretter-Fall auch der bereits von Taunusabbel genannte Mordfall von Freiburg gezeigt.
wir bekommen ja meist nur die fälle mit, bei denen man versagt hat. ich denke es gibt schon fälle, wo anschläge verhindert wurden. wird halt nicht an die grosse glocke gehängt und offizielle berichte auch nicht, ganz nach xbuergers satz "das würde einen teil der bevölkerung verunsichern".
ist vielleicht ganz gut wenn man nicht alles erfährt, sieht dann allerdings scheisse aus, wenn ein fall amri passiert
leider nicht so ganz. die videoüberwachung fand seitens der bvg, also dem örtlichen rmv, die dort hausrecht ausübt, statt.
das selbe vergehen bliebe an einer öffentlichen treppe ungesühnt, weil ungesehen.
insofern ein ganz wichtiger knackpunkt, den WA beschrieben hat.
ähnlich gelagert der fall des eintracht-fans in siegen. als die wichtige zeugin gesucht wurde, bekannt war, wann sie wo war, in welchem bus sie mit dem notruf-anrufer gesprochen hat, dachte ich ja auch, vom glauben abzufallen: die werbetreibenden internet-dienstleister haben das gesamte bewegungsprofil, der staat muss in solch schwerwiegendem fall per fax und flugblatt zur mithilfe aufrufen.
bin auch nicht zwingend dafür, auf schritt und tritt beobachtet zu werden. aber die besorgnis um die technischen möglichkeiten resultiert ja eher aus der angst vor missbrauch. und den gilt es wirksam zu verhindern...
wir bekommen ja meist nur die fälle mit, bei denen man versagt hat. ich denke es gibt schon fälle, wo anschläge verhindert wurden. wird halt nicht an die grosse glocke gehängt und offizielle berichte auch nicht, ganz nach xbuergers satz "das würde einen teil der bevölkerung verunsichern".
ist vielleicht ganz gut wenn man nicht alles erfährt, sieht dann allerdings scheisse aus, wenn ein fall amri passiert
wir bekommen ja meist nur die fälle mit, bei denen man versagt hat. ich denke es gibt schon fälle, wo anschläge verhindert wurden. wird halt nicht an die grosse glocke gehängt und offizielle berichte auch nicht, ganz nach xbuergers satz "das würde einen teil der bevölkerung verunsichern".
ist vielleicht ganz gut wenn man nicht alles erfährt, sieht dann allerdings scheisse aus, wenn ein fall amri passiert
meine ausführung war eher allgemeiner natur und bezog sich nicht explizit auf die kameraüberwachung.
meine ausführung war eher allgemeiner natur und bezog sich nicht explizit auf die kameraüberwachung.
wir bekommen ja meist nur die fälle mit, bei denen man versagt hat. ich denke es gibt schon fälle, wo anschläge verhindert wurden. wird halt nicht an die grosse glocke gehängt und offizielle berichte auch nicht, ganz nach xbuergers satz "das würde einen teil der bevölkerung verunsichern".
ist vielleicht ganz gut wenn man nicht alles erfährt, sieht dann allerdings scheisse aus, wenn ein fall amri passiert
warum sollte man sie erst erschiessen und dann mit beton versenken? klingt irgendwie unlogisch, ausser die polizei will ganz sicher gehn
Sämtliche Fälle, bei denen die Täter wegen des Ermittlungsdrucks die Tatplanung vorher abgebrochen haben oder bereits vorher aufgrund des Ermittlungserfolges Massnahmen wie Abschiebungen eingeleitet werden konnten, bleiben außerhalb der oeffentlichen Wahrnehmung; sofern sie nicht gerade prominent vor dem BVerwG verhandelt werden, wie es kürzlich bei den Fällen der Abschiebung der radikalen Islamisten aus Göttingen der Fall war.
Vielleicht weißt Du als Jurist auch mehr?
warum sollte man sie erst erschiessen und dann mit beton versenken? klingt irgendwie unlogisch, ausser die polizei will ganz sicher gehn
Wie gesagt, würde man ihnen den Prozess machen, wäre es mit den angeblich nie bekannt werdenden Fällen Essig...
warum sollte man sie erst erschiessen und dann mit beton versenken? klingt irgendwie unlogisch, ausser die polizei will ganz sicher gehn
Wie gesagt, würde man ihnen den Prozess machen, wäre es mit den angeblich nie bekannt werdenden Fällen Essig...
Sämtliche Fälle, bei denen die Täter wegen des Ermittlungsdrucks die Tatplanung vorher abgebrochen haben oder bereits vorher aufgrund des Ermittlungserfolges Massnahmen wie Abschiebungen eingeleitet werden konnten, bleiben außerhalb der oeffentlichen Wahrnehmung; sofern sie nicht gerade prominent vor dem BVerwG verhandelt werden, wie es kürzlich bei den Fällen der Abschiebung der radikalen Islamisten aus Göttingen der Fall war.
Vielleicht weißt Du als Jurist auch mehr?
Es gibt im deutschen Strafrecht zahlreiche Vorbereitungs-, Organisations-, Gefährdungs- und Planungsdelikte. Als hier einschlägig sind aus dem Besonderen Teil an erster Stelle §§ 89a (Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat) und 91 (Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat) StGB zu nennen. Daneben existieren zahlreiche weitere Straftatbestände: http://www.uni-potsdam.de/fileadmin01/projects/ls-mitsch/Vorträge/Deutsch-russiches_Kolloquium2014.pdf