Mr_Kirmes schrieb: Glaube nicht, dass der Aufwand betrieben wird. Kann ja meinen Perso auch "vergessen". Schließlich bin ich nicht verpflichtet, diesen mitzunehmen.
wenn Du Dich da mal nicht täuschst. In Deutschland herrscht meines Wissens Ausweispflicht ab Vollendung des 16ten Lebensjahres
Sorry, hast wohl grds. recht. Eine Mitführpflicht besteht nicht zwingend. Wie das bei Veranstaltungen wie Fußballspielen ist, weiß ich nicht.
Mr_Kirmes schrieb: Glaube nicht, dass der Aufwand betrieben wird. Kann ja meinen Perso auch "vergessen". Schließlich bin ich nicht verpflichtet, diesen mitzunehmen.
wenn Du Dich da mal nicht täuschst. In Deutschland herrscht meines Wissens Ausweispflicht ab Vollendung des 16ten Lebensjahres
Sorry, hast wohl grds. recht. Eine Mitführpflicht besteht nicht zwingend. Wie das bei Veranstaltungen wie Fußballspielen ist, weiß ich nicht.
Klar ist Dienstagabend nicht optimal. Aber unter den 15k berechtigen Personen scheinen wohl einige zu sein, die nur wegen Stimmung und nicht etwa wegen Fußball ins Stadion gehen, wenn nichtmal die zulässige Hälfte ausgelastet ist.
Klar ist Dienstagabend nicht optimal. Aber unter den 15k berechtigen Personen scheinen wohl einige zu sein, die nur wegen Stimmung und nicht etwa wegen Fußball ins Stadion gehen, wenn nichtmal die zulässige Hälfte ausgelastet ist.
Ich glaube bei vergleichbaren Spielen war es nie so das alle DK-Inhaber ihr Vorkaufsrecht in Anspruch genommen haben. Wenn es keine Sperre gegeben hätte wären schätzungsweise 20-25.000 Zuschauer gekommen, mehr nicht. Es gibt fast nichts unattraktiveres wie Dienstag Abend bei Regen gegen Ingolstadt...
Wir können also fast froh sein das es dieses Spiel erwischt hat...
Dir ist als nicht DK Besitzer untersagt das Stadiongelände zu betreten. Wenn du dich nicht ausweisen kannst...
Nach den Sicherheits- bzw. Polizei- und Ordnungsgesetzen der Länder darf unter bestimmten Umständen (in Zusammenhang mit Gefahr oder Straftatenbegehung) die Identität einer Person festgestellt werden (Identitätsfeststellung). Wenn die Identität einer Person nicht anders oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann, dürfen Polizeivollzugsbeamte die betreffende Person auch festhalten oder zur Dienststelle verbringen sowie sie und die von ihr mitgeführten Sachen zum Zwecke der Identitätsfeststellung durchsuchen.
Und warum muss man mit so einer dämlichen Argumentation kommen wie Perso vergessen? Habt ihr auch Shirts mit nem Totenkopf drauf an um Rebell zu spielen?
Dir ist als nicht DK Besitzer untersagt das Stadiongelände zu betreten. Wenn du dich nicht ausweisen kannst...
Nach den Sicherheits- bzw. Polizei- und Ordnungsgesetzen der Länder darf unter bestimmten Umständen (in Zusammenhang mit Gefahr oder Straftatenbegehung) die Identität einer Person festgestellt werden (Identitätsfeststellung). Wenn die Identität einer Person nicht anders oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann, dürfen Polizeivollzugsbeamte die betreffende Person auch festhalten oder zur Dienststelle verbringen sowie sie und die von ihr mitgeführten Sachen zum Zwecke der Identitätsfeststellung durchsuchen.
Und warum muss man mit so einer dämlichen Argumentation kommen wie Perso vergessen? Habt ihr auch Shirts mit nem Totenkopf drauf an um Rebell zu spielen?
Haliaeetus schrieb: wenn Du Dich da mal nicht täuschst. In Deutschland herrscht meines Wissens Ausweispflicht ab Vollendung des 16ten Lebensjahres
Soweit mir bekannt ist, besteht eine allgemeine Ausweispflicht, in der Öffentlikeit!
Nein. Es besteht grundsätzlich keine Mitführpflicht, mit Ausnahmen (z. B. bei Waffenbesitz).
Ich frage mich überhaupt, warum die Frankfurter Ordner die Vollzugsvollstrecker des DFB spielen müssen. Soll der doch selber überprüfen, ob der 6926. Besucher am Drehkreuz tatsächlich der DK-Inhaber ist oder nicht. Oder?
Haliaeetus schrieb: wenn Du Dich da mal nicht täuschst. In Deutschland herrscht meines Wissens Ausweispflicht ab Vollendung des 16ten Lebensjahres
Soweit mir bekannt ist, besteht eine allgemeine Ausweispflicht, in der Öffentlikeit!
Nein. Es besteht grundsätzlich keine Mitführpflicht, mit Ausnahmen (z. B. bei Waffenbesitz).
Ich frage mich überhaupt, warum die Frankfurter Ordner die Vollzugsvollstrecker des DFB spielen müssen. Soll der doch selber überprüfen, ob der 6926. Besucher am Drehkreuz tatsächlich der DK-Inhaber ist oder nicht. Oder?
Nein. Es besteht grundsätzlich keine Mitführpflicht, mit Ausnahmen (z. B. bei Waffenbesitz).
Ich frage mich überhaupt, warum die Frankfurter Ordner die Vollzugsvollstrecker des DFB spielen müssen. Soll der doch selber überprüfen, ob der 6926. Besucher am Drehkreuz tatsächlich der DK-Inhaber ist oder nicht. Oder?
Wie auch immer das zu werten ist, aus Wiki!
Als Mitführpflicht wird die Verpflichtung bezeichnet, etwas bei sich zu tragen, um es im Bedarfs- oder Notfall sofort einsetzen zu können (Dienstwaffe, Verbandkasten) oder um es bei einer berechtigten Kontrolle unverzüglich und vor Ort vorweisen zu können. Bestimmte Ausweise und andere Dokumente berechtigen beispielsweise zum Betreten eines Geländes oder Gebäudes (Eintrittskarte,* Mitarbeiterausweis) oder zum Ausüben einer Tätigkeit (Führerschein, Fischereischein).*
Theoretisch könne man ja ganz easy über den Gästeeingang Karten kaufen und dann neutral gekleidet und natürlich ganz friedlich das Spiel im Oberrang verfolgen, oder?
Theoretisch könne man ja ganz easy über den Gästeeingang Karten kaufen und dann neutral gekleidet und natürlich ganz friedlich das Spiel im Oberrang verfolgen, oder?
Theoretisch könne man ja ganz easy über den Gästeeingang Karten kaufen und dann neutral gekleidet und natürlich ganz friedlich das Spiel im Oberrang verfolgen, oder?
Theoretisch könne man ja ganz easy über den Gästeeingang Karten kaufen und dann neutral gekleidet und natürlich ganz friedlich das Spiel im Oberrang verfolgen, oder?
Haliaeetus schrieb: wenn Du Dich da mal nicht täuschst. In Deutschland herrscht meines Wissens Ausweispflicht ab Vollendung des 16ten Lebensjahres
Soweit mir bekannt ist, besteht eine allgemeine Ausweispflicht, in der Öffentlikeit!
Nein. Es besteht grundsätzlich keine Mitführpflicht, mit Ausnahmen (z. B. bei Waffenbesitz).
Ich frage mich überhaupt, warum die Frankfurter Ordner die Vollzugsvollstrecker des DFB spielen müssen. Soll der doch selber überprüfen, ob der 6926. Besucher am Drehkreuz tatsächlich der DK-Inhaber ist oder nicht. Oder?
Nein. Es besteht grundsätzlich keine Mitführpflicht, mit Ausnahmen (z. B. bei Waffenbesitz).
Ich frage mich überhaupt, warum die Frankfurter Ordner die Vollzugsvollstrecker des DFB spielen müssen. Soll der doch selber überprüfen, ob der 6926. Besucher am Drehkreuz tatsächlich der DK-Inhaber ist oder nicht. Oder?
Wie auch immer das zu werten ist, aus Wiki!
Als Mitführpflicht wird die Verpflichtung bezeichnet, etwas bei sich zu tragen, um es im Bedarfs- oder Notfall sofort einsetzen zu können (Dienstwaffe, Verbandkasten) oder um es bei einer berechtigten Kontrolle unverzüglich und vor Ort vorweisen zu können. Bestimmte Ausweise und andere Dokumente berechtigen beispielsweise zum Betreten eines Geländes oder Gebäudes (Eintrittskarte,* Mitarbeiterausweis) oder zum Ausüben einer Tätigkeit (Führerschein, Fischereischein).*
Wenn bei Wikipedia kein Blödsinn steht, ist dieser Satz doch klar und unmissverständlich:
Die in § 1 statuierte – grundsätzlich ab dem 16. Lebensjahr geltende – Ausweispflicht ist die Pflicht zum Besitz eines Personalausweises oder Reisepasses. Sie ist von einer Pflicht zum Mitführen des Personalausweises zu unterscheiden, die in der Bundesrepublik Deutschland nicht besteht.
Nein. Es besteht grundsätzlich keine Mitführpflicht, mit Ausnahmen (z. B. bei Waffenbesitz).
Ich frage mich überhaupt, warum die Frankfurter Ordner die Vollzugsvollstrecker des DFB spielen müssen. Soll der doch selber überprüfen, ob der 6926. Besucher am Drehkreuz tatsächlich der DK-Inhaber ist oder nicht. Oder?
Wie auch immer das zu werten ist, aus Wiki!
Als Mitführpflicht wird die Verpflichtung bezeichnet, etwas bei sich zu tragen, um es im Bedarfs- oder Notfall sofort einsetzen zu können (Dienstwaffe, Verbandkasten) oder um es bei einer berechtigten Kontrolle unverzüglich und vor Ort vorweisen zu können. Bestimmte Ausweise und andere Dokumente berechtigen beispielsweise zum Betreten eines Geländes oder Gebäudes (Eintrittskarte,* Mitarbeiterausweis) oder zum Ausüben einer Tätigkeit (Führerschein, Fischereischein).*
Wenn bei Wikipedia kein Blödsinn steht, ist dieser Satz doch klar und unmissverständlich:
Die in § 1 statuierte – grundsätzlich ab dem 16. Lebensjahr geltende – Ausweispflicht ist die Pflicht zum Besitz eines Personalausweises oder Reisepasses. Sie ist von einer Pflicht zum Mitführen des Personalausweises zu unterscheiden, die in der Bundesrepublik Deutschland nicht besteht.
Basaltkopp schrieb: ismirdochegal geht hin. Ich frage ihn mal, ob er seine DK mitführen muss.
Es wird ihm vermutlich egal sein!
Da würde mir mein "ismirdochegal!" aber so was von ausm Gesicht fallen wenn ich meine Dk nicht dabei hätte und kontrolliert würde. Bin froh, dass Basalt mich aufmerksam gemacht hat, ich hätte die daheim gelassen.
Basaltkopp schrieb: ismirdochegal geht hin. Ich frage ihn mal, ob er seine DK mitführen muss.
Es wird ihm vermutlich egal sein!
Da würde mir mein "ismirdochegal!" aber so was von ausm Gesicht fallen wenn ich meine Dk nicht dabei hätte und kontrolliert würde. Bin froh, dass Basalt mich aufmerksam gemacht hat, ich hätte die daheim gelassen.
Was genau wird denn mit dem Ausweis fest gestellt? Das du die Person bist die auf dem Ausweis steht. unn weiter? Hat jeder Ordner eine Liste mit den 6100und paar gequetschten Zuschauer in der Tasche und hakt ab, oder wie soll es dann weiter gehen?
steht druff, rinn mit dir steht net druff, kummst hier net rein
Abhaken muss er gar nicht. Namensabgleich geht per Funk, per List, per Laptop. Ich schrub ja, dass es umständlich wäre, aber nicht unmöglich. Und dass ich nicht davon ausgehe, dass es gemacht wird.
Was genau wird denn mit dem Ausweis fest gestellt? Das du die Person bist die auf dem Ausweis steht. unn weiter? Hat jeder Ordner eine Liste mit den 6100und paar gequetschten Zuschauer in der Tasche und hakt ab, oder wie soll es dann weiter gehen?
steht druff, rinn mit dir steht net druff, kummst hier net rein
Abhaken muss er gar nicht. Namensabgleich geht per Funk, per List, per Laptop. Ich schrub ja, dass es umständlich wäre, aber nicht unmöglich. Und dass ich nicht davon ausgehe, dass es gemacht wird.
Die Schiedsrichterkarten stehen zur verfügung, aber bei denen sollte man ja eh immer einen Ausweiß mitführen auch wenn ich noch nie danach gefragt wurde.
Ohne gültigen Perso kann der Zutritt zum Stadiongelände durch einen Polizisten untersagt werden.
Ohne gültigen Perso kann der Zutritt zum Stadiongelände durch einen Polizisten untersagt werden.
Wir können also fast froh sein das es dieses Spiel erwischt hat...
Ohne gültigen Perso kann der Zutritt zum Stadiongelände durch einen Polizisten untersagt werden.
Nach den Sicherheits- bzw. Polizei- und Ordnungsgesetzen der Länder darf unter bestimmten Umständen (in Zusammenhang mit Gefahr oder Straftatenbegehung) die Identität einer Person festgestellt werden (Identitätsfeststellung). Wenn die Identität einer Person nicht anders oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann, dürfen Polizeivollzugsbeamte die betreffende Person auch festhalten oder zur Dienststelle verbringen sowie sie und die von ihr mitgeführten Sachen zum Zwecke der Identitätsfeststellung durchsuchen.
Und warum muss man mit so einer dämlichen Argumentation kommen wie Perso vergessen? Habt ihr auch Shirts mit nem Totenkopf drauf an um Rebell zu spielen?
Nach den Sicherheits- bzw. Polizei- und Ordnungsgesetzen der Länder darf unter bestimmten Umständen (in Zusammenhang mit Gefahr oder Straftatenbegehung) die Identität einer Person festgestellt werden (Identitätsfeststellung). Wenn die Identität einer Person nicht anders oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann, dürfen Polizeivollzugsbeamte die betreffende Person auch festhalten oder zur Dienststelle verbringen sowie sie und die von ihr mitgeführten Sachen zum Zwecke der Identitätsfeststellung durchsuchen.
Und warum muss man mit so einer dämlichen Argumentation kommen wie Perso vergessen? Habt ihr auch Shirts mit nem Totenkopf drauf an um Rebell zu spielen?
Ich frage mich überhaupt, warum die Frankfurter Ordner die Vollzugsvollstrecker des DFB spielen müssen. Soll der doch selber überprüfen, ob der 6926. Besucher am Drehkreuz tatsächlich der DK-Inhaber ist oder nicht. Oder?
Ich frage mich überhaupt, warum die Frankfurter Ordner die Vollzugsvollstrecker des DFB spielen müssen. Soll der doch selber überprüfen, ob der 6926. Besucher am Drehkreuz tatsächlich der DK-Inhaber ist oder nicht. Oder?
Als Mitführpflicht wird die Verpflichtung bezeichnet, etwas bei sich zu tragen, um es im Bedarfs- oder Notfall sofort einsetzen zu können (Dienstwaffe, Verbandkasten) oder um es bei einer berechtigten Kontrolle unverzüglich und vor Ort vorweisen zu können. Bestimmte Ausweise und andere Dokumente berechtigen beispielsweise zum Betreten eines Geländes oder Gebäudes (Eintrittskarte,* Mitarbeiterausweis) oder zum Ausüben einer Tätigkeit (Führerschein, Fischereischein).*
nicht ganz alleine, neben den 5.000 Frankfurter-Fans werden auch noch 100 Audi-Fans da sein
und am Abend relativ trocken, vielen Dank auch an Laura di Salvo.
Ich frage mich überhaupt, warum die Frankfurter Ordner die Vollzugsvollstrecker des DFB spielen müssen. Soll der doch selber überprüfen, ob der 6926. Besucher am Drehkreuz tatsächlich der DK-Inhaber ist oder nicht. Oder?
Als Mitführpflicht wird die Verpflichtung bezeichnet, etwas bei sich zu tragen, um es im Bedarfs- oder Notfall sofort einsetzen zu können (Dienstwaffe, Verbandkasten) oder um es bei einer berechtigten Kontrolle unverzüglich und vor Ort vorweisen zu können. Bestimmte Ausweise und andere Dokumente berechtigen beispielsweise zum Betreten eines Geländes oder Gebäudes (Eintrittskarte,* Mitarbeiterausweis) oder zum Ausüben einer Tätigkeit (Führerschein, Fischereischein).*
Die in § 1 statuierte – grundsätzlich ab dem 16. Lebensjahr geltende – Ausweispflicht ist die Pflicht zum Besitz eines Personalausweises oder Reisepasses. Sie ist von einer Pflicht zum Mitführen des Personalausweises zu unterscheiden, die in der Bundesrepublik Deutschland nicht besteht.
Als Mitführpflicht wird die Verpflichtung bezeichnet, etwas bei sich zu tragen, um es im Bedarfs- oder Notfall sofort einsetzen zu können (Dienstwaffe, Verbandkasten) oder um es bei einer berechtigten Kontrolle unverzüglich und vor Ort vorweisen zu können. Bestimmte Ausweise und andere Dokumente berechtigen beispielsweise zum Betreten eines Geländes oder Gebäudes (Eintrittskarte,* Mitarbeiterausweis) oder zum Ausüben einer Tätigkeit (Führerschein, Fischereischein).*
Die in § 1 statuierte – grundsätzlich ab dem 16. Lebensjahr geltende – Ausweispflicht ist die Pflicht zum Besitz eines Personalausweises oder Reisepasses. Sie ist von einer Pflicht zum Mitführen des Personalausweises zu unterscheiden, die in der Bundesrepublik Deutschland nicht besteht.
Bin froh, dass Basalt mich aufmerksam gemacht hat, ich hätte die daheim gelassen.
Bin froh, dass Basalt mich aufmerksam gemacht hat, ich hätte die daheim gelassen.
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steht druff, rinn mit dir
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Die Kassen sind wahrscheinlich geschlossen an dem Tag oder?