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Polizeieinsatz demnächst nur noch gegen Kohle...

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Ich verstehe einfach nicht, warum das heutige Urteil de Bundesverwaltungsgerichts nirgends thematisiert wird.
Das könnte sowas wie ein Bosmann Urteil werden.
Ab heute sind Polizeieinsätze privatisiert.
Sicherheit muss privat bezahlt werden.
Das heißt... Ihr wisst, was das heißt....

Ich jedenfalls fasse es nicht.



   Das Bundesverwaltungsgericht hat mit der heutigen Entscheidung Rechtsgeschichte geschrieben. Es ging ja um eine Grundsatzfrage, die einfach lautete: Ist es zulässig, dass die Kosten der Polizeieinsätze teilweise der DFL in Rechnung gestellt werden? Und die Antwort heute war eindeutig: Ja, es ist zulässig.
   Bremens Innensenator Ulrich Mäurer
aus: https://www.butenunbinnen.de/sport/dfl-polizeikosten-urteil-live-100.html
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Ich verstehe einfach nicht, warum das heutige Urteil de Bundesverwaltungsgerichts nirgends thematisiert wird.
Das könnte sowas wie ein Bosmann Urteil werden.
Ab heute sind Polizeieinsätze privatisiert.
Sicherheit muss privat bezahlt werden.
Das heißt... Ihr wisst, was das heißt....

Ich jedenfalls fasse es nicht.



   Das Bundesverwaltungsgericht hat mit der heutigen Entscheidung Rechtsgeschichte geschrieben. Es ging ja um eine Grundsatzfrage, die einfach lautete: Ist es zulässig, dass die Kosten der Polizeieinsätze teilweise der DFL in Rechnung gestellt werden? Und die Antwort heute war eindeutig: Ja, es ist zulässig.
   Bremens Innensenator Ulrich Mäurer
aus: https://www.butenunbinnen.de/sport/dfl-polizeikosten-urteil-live-100.html
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womeninblack schrieb:

Ab heute sind Polizeieinsätze privatisiert.
Sicherheit muss privat bezahlt werden.

Öhm. Nö!
Man kann das Urteil ja diskutieren, aber solche Sprüche finde ich wenig hilfreich.
Polizeieinsätze sind definitiv nicht privatisiert und öffentliche Sicherheit bleibt staatliche Angelegenheit.
Hier wird lediglich über allwöchentliche Events gesprochen die von einem Geschäftsmodell getragen wird, das Millionen umsetzt. Die Öffentlichkeit wird von Anhängern dieses Geschäfzsmodells stark belastet, Infrastruktur genutzt, dem Steuerzahler, also mir und dir, entstehen immense Kosten durch das Eventgetriebe.
Grundsätzlich sollte deshalb durchaus die Frage erlaubt sein, weshalb die Verursacher des Ganzen nicht für die Kosten herangezogen werden sollten.
Deshalb erscheint mir dein polemischer Auftakt dieser Diskussion unpassend.

Ich habe ich mir noch kein abschließendes Urteil gebildet. Ich kann den Ansatz verstehen, den Verursacher immenser Kosten für diese heranzuziehen, bin aber halt auch Fußballfan.
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womeninblack schrieb:

Ab heute sind Polizeieinsätze privatisiert.
Sicherheit muss privat bezahlt werden.

Öhm. Nö!
Man kann das Urteil ja diskutieren, aber solche Sprüche finde ich wenig hilfreich.
Polizeieinsätze sind definitiv nicht privatisiert und öffentliche Sicherheit bleibt staatliche Angelegenheit.
Hier wird lediglich über allwöchentliche Events gesprochen die von einem Geschäftsmodell getragen wird, das Millionen umsetzt. Die Öffentlichkeit wird von Anhängern dieses Geschäfzsmodells stark belastet, Infrastruktur genutzt, dem Steuerzahler, also mir und dir, entstehen immense Kosten durch das Eventgetriebe.
Grundsätzlich sollte deshalb durchaus die Frage erlaubt sein, weshalb die Verursacher des Ganzen nicht für die Kosten herangezogen werden sollten.
Deshalb erscheint mir dein polemischer Auftakt dieser Diskussion unpassend.

Ich habe ich mir noch kein abschließendes Urteil gebildet. Ich kann den Ansatz verstehen, den Verursacher immenser Kosten für diese heranzuziehen, bin aber halt auch Fußballfan.
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Nun, für mich bleiben da viele Fragen offen.

Zum Beispiel die Frage, ob der, der für den Polizeieinsatz bezahlt, dann auch über diesen Einsatz mitbestimmen kann. Oder ob er dann auch für willkürliche Maßnahmen ins Obligo genommen wird. Siehe Stadiondurchsuchung. War bestimmt nicht billig.

Schön auch, dass Vereine demnächst dafür zur Kasse gebeten werden, wenn ihre eigenen Fans bei Polizeieinsätzen verletzt werden.

Das Verfassungsgericht würde ich auch gerne fragen, worin der Unterschied zwischen randalierenden Fußballfans und randalierenden Besuchern eines Konzerts oder einer privaten Feier zu sehen ist. Bei den Vermögensverhältnissen? Das soll ein Grund für unterschiedliche juristische Betrachtung sein?
Und wenn ja, ab welchem Vermögen beginnt das? Ab 1 Million? 10 Millionen? Werden die Bayern dann anders zur Kasse gebeten als Sandhausen? Tschüss Gleichbehandlung?

Was ein Risikospiel ist und was nicht, entscheidet einzig und allein die Polizei. Wenn sie Lust hat oder das Land Kohle braucht, ist morgen S04 gegen Nürnberg ein Hochrisikospiel. Ohne dass die Vereine dagegen etwas machen können. Du denkst, das sei weit hergeholt? Dann nenne mir einen einzigen Grund für diesen Ländervorstoß als den, Kohle zu machen. Mehr Sicherheit wird es dadurch jedenfalls ebensowenig geben wie weniger Überstunden bei der Polizei.

Keine Ahnung, was die Verwaltungsgerichte da geritten hat.
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Nun, für mich bleiben da viele Fragen offen.

Zum Beispiel die Frage, ob der, der für den Polizeieinsatz bezahlt, dann auch über diesen Einsatz mitbestimmen kann. Oder ob er dann auch für willkürliche Maßnahmen ins Obligo genommen wird. Siehe Stadiondurchsuchung. War bestimmt nicht billig.

Schön auch, dass Vereine demnächst dafür zur Kasse gebeten werden, wenn ihre eigenen Fans bei Polizeieinsätzen verletzt werden.

Das Verfassungsgericht würde ich auch gerne fragen, worin der Unterschied zwischen randalierenden Fußballfans und randalierenden Besuchern eines Konzerts oder einer privaten Feier zu sehen ist. Bei den Vermögensverhältnissen? Das soll ein Grund für unterschiedliche juristische Betrachtung sein?
Und wenn ja, ab welchem Vermögen beginnt das? Ab 1 Million? 10 Millionen? Werden die Bayern dann anders zur Kasse gebeten als Sandhausen? Tschüss Gleichbehandlung?

Was ein Risikospiel ist und was nicht, entscheidet einzig und allein die Polizei. Wenn sie Lust hat oder das Land Kohle braucht, ist morgen S04 gegen Nürnberg ein Hochrisikospiel. Ohne dass die Vereine dagegen etwas machen können. Du denkst, das sei weit hergeholt? Dann nenne mir einen einzigen Grund für diesen Ländervorstoß als den, Kohle zu machen. Mehr Sicherheit wird es dadurch jedenfalls ebensowenig geben wie weniger Überstunden bei der Polizei.

Keine Ahnung, was die Verwaltungsgerichte da geritten hat.
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Und noch etwas, das vielleicht eher in die Richtung geht, die wib gemeint hat:

Nehmen wir an, eine Gruppe von Bürgern plant eine Großdemo gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus. Nun ist zu erwarten, dass gewaltbereite Neonazis, Pedigisten und andere diese Demo massiv stören wollen. Auseinandersetzungen sind zu erwarten.
Die Polizei erklärt die Demo flugs und folgerichtig zur Hochrisikoveranstaltung und kündigt den Veranstaltern an, die Kosten ihres Einsatzes auf sie abzuwälzen. Diese sagen daraufhin die Demo ab, weil sie ein paar Hunderttausend Euro nicht stemmen können.

Muss ich weiter ausführen?
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Ich verstehe einfach nicht, warum das heutige Urteil de Bundesverwaltungsgerichts nirgends thematisiert wird.
Das könnte sowas wie ein Bosmann Urteil werden.
Ab heute sind Polizeieinsätze privatisiert.
Sicherheit muss privat bezahlt werden.
Das heißt... Ihr wisst, was das heißt....

Ich jedenfalls fasse es nicht.



   Das Bundesverwaltungsgericht hat mit der heutigen Entscheidung Rechtsgeschichte geschrieben. Es ging ja um eine Grundsatzfrage, die einfach lautete: Ist es zulässig, dass die Kosten der Polizeieinsätze teilweise der DFL in Rechnung gestellt werden? Und die Antwort heute war eindeutig: Ja, es ist zulässig.
   Bremens Innensenator Ulrich Mäurer
aus: https://www.butenunbinnen.de/sport/dfl-polizeikosten-urteil-live-100.html
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Aufgezeigt hatte ich es schon im Bremen Fred. Ja, das Thema (Polizeieinsätze bzw. deren "Verordnung") wird noch ein großes werden!
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Nun, für mich bleiben da viele Fragen offen.

Zum Beispiel die Frage, ob der, der für den Polizeieinsatz bezahlt, dann auch über diesen Einsatz mitbestimmen kann. Oder ob er dann auch für willkürliche Maßnahmen ins Obligo genommen wird. Siehe Stadiondurchsuchung. War bestimmt nicht billig.

Schön auch, dass Vereine demnächst dafür zur Kasse gebeten werden, wenn ihre eigenen Fans bei Polizeieinsätzen verletzt werden.

Das Verfassungsgericht würde ich auch gerne fragen, worin der Unterschied zwischen randalierenden Fußballfans und randalierenden Besuchern eines Konzerts oder einer privaten Feier zu sehen ist. Bei den Vermögensverhältnissen? Das soll ein Grund für unterschiedliche juristische Betrachtung sein?
Und wenn ja, ab welchem Vermögen beginnt das? Ab 1 Million? 10 Millionen? Werden die Bayern dann anders zur Kasse gebeten als Sandhausen? Tschüss Gleichbehandlung?

Was ein Risikospiel ist und was nicht, entscheidet einzig und allein die Polizei. Wenn sie Lust hat oder das Land Kohle braucht, ist morgen S04 gegen Nürnberg ein Hochrisikospiel. Ohne dass die Vereine dagegen etwas machen können. Du denkst, das sei weit hergeholt? Dann nenne mir einen einzigen Grund für diesen Ländervorstoß als den, Kohle zu machen. Mehr Sicherheit wird es dadurch jedenfalls ebensowenig geben wie weniger Überstunden bei der Polizei.

Keine Ahnung, was die Verwaltungsgerichte da geritten hat.
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Das mit Nürnberg-Schalke ist nicht weit hergeholt, denn wir haben es schon erlebt. Da wurde das Spiel FSV Frankfurt gegen uns zum Hochsicherheitsspiel erklärt.

Dann zum Einwand das würde unsere Steuern kosten. Das stimmt so nicht, die Bundesliga zahlt ein vielfaches mehr an Steuern was diese oftmals willkürlichen Einsätze kosten. Soll die Eintracht etwa demnächst für Beuths und Bereswillkür Einsätze  bezahlen?

Ich freu mich schon auf die ganzen Klagen gegen die Rechnungen wenn die Verantwortlichen erklären müssen warum bestimmte Veranstaltungen bezahlen müssen und andere nicht.
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Nun, für mich bleiben da viele Fragen offen.

Zum Beispiel die Frage, ob der, der für den Polizeieinsatz bezahlt, dann auch über diesen Einsatz mitbestimmen kann. Oder ob er dann auch für willkürliche Maßnahmen ins Obligo genommen wird. Siehe Stadiondurchsuchung. War bestimmt nicht billig.

Schön auch, dass Vereine demnächst dafür zur Kasse gebeten werden, wenn ihre eigenen Fans bei Polizeieinsätzen verletzt werden.

Das Verfassungsgericht würde ich auch gerne fragen, worin der Unterschied zwischen randalierenden Fußballfans und randalierenden Besuchern eines Konzerts oder einer privaten Feier zu sehen ist. Bei den Vermögensverhältnissen? Das soll ein Grund für unterschiedliche juristische Betrachtung sein?
Und wenn ja, ab welchem Vermögen beginnt das? Ab 1 Million? 10 Millionen? Werden die Bayern dann anders zur Kasse gebeten als Sandhausen? Tschüss Gleichbehandlung?

Was ein Risikospiel ist und was nicht, entscheidet einzig und allein die Polizei. Wenn sie Lust hat oder das Land Kohle braucht, ist morgen S04 gegen Nürnberg ein Hochrisikospiel. Ohne dass die Vereine dagegen etwas machen können. Du denkst, das sei weit hergeholt? Dann nenne mir einen einzigen Grund für diesen Ländervorstoß als den, Kohle zu machen. Mehr Sicherheit wird es dadurch jedenfalls ebensowenig geben wie weniger Überstunden bei der Polizei.

Keine Ahnung, was die Verwaltungsgerichte da geritten hat.
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WuerzburgerAdler schrieb:

Zum Beispiel die Frage, ob der, der für den Polizeieinsatz bezahlt, dann auch über diesen Einsatz mitbestimmen kann.

Was ein Risikospiel ist und was nicht, entscheidet einzig und allein die Polizei. Wenn sie Lust hat oder das Land Kohle braucht, ist morgen S04 gegen Nürnberg ein Hochrisikospiel.



Korrekt. Das ist für mich der absolut springende Punkt, den ich gestern an anderer Stelle unter einem Zeitungsartikel so schon kommentiert habe.
Solange die Bestimmung von Gefahr oder Einsatzkräfte-Zahlen von dem bestimmt werden, der dann deswegen mehr Kohle kriegt, ist jedweder Willkür Tür und Tor geöffnet.

Das würde direkt wieder vor Gericht gehen, wenn ein Spiel zu einem Hochrisikospiel erklärt wird, welches nach normalen Maßgaben keines ist.

Wenn Vereine und DFL bei der Koordination der Polizei-Einsätze in Zukunft ein gewichtiges Wort mitreden dürften und die Polizei in ihren willkürlichen Entscheidungen vor einem Spiel eingeschränkt werden würde, würde ich sogar trotz grundsätzlicher Bedenken gegen diese Kostenübernahme-Regelung beide Augen zudrücken. Dann wären die Mehrkosten immerhin nicht vollends nutzlos.
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Und noch etwas, das vielleicht eher in die Richtung geht, die wib gemeint hat:

Nehmen wir an, eine Gruppe von Bürgern plant eine Großdemo gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus. Nun ist zu erwarten, dass gewaltbereite Neonazis, Pedigisten und andere diese Demo massiv stören wollen. Auseinandersetzungen sind zu erwarten.
Die Polizei erklärt die Demo flugs und folgerichtig zur Hochrisikoveranstaltung und kündigt den Veranstaltern an, die Kosten ihres Einsatzes auf sie abzuwälzen. Diese sagen daraufhin die Demo ab, weil sie ein paar Hunderttausend Euro nicht stemmen können.

Muss ich weiter ausführen?
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Das ist auch der erste Gedanke den ich hatte. Wann ist ein Polizeieinsatz so das er aus privater Hand (Veranstalter bzw. Nutznießer) bezahlt werden muss und ab wann geht die Polizei ihrer Arbeit nach und hält die Ordnung aufrecht und wird weiter hin vom Land bezahlt. Wer entscheidet das und wo liegen die Grenzen?
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Ich verstehe einfach nicht, warum das heutige Urteil de Bundesverwaltungsgerichts nirgends thematisiert wird.
Das könnte sowas wie ein Bosmann Urteil werden.
Ab heute sind Polizeieinsätze privatisiert.
Sicherheit muss privat bezahlt werden.
Das heißt... Ihr wisst, was das heißt....

Ich jedenfalls fasse es nicht.



   Das Bundesverwaltungsgericht hat mit der heutigen Entscheidung Rechtsgeschichte geschrieben. Es ging ja um eine Grundsatzfrage, die einfach lautete: Ist es zulässig, dass die Kosten der Polizeieinsätze teilweise der DFL in Rechnung gestellt werden? Und die Antwort heute war eindeutig: Ja, es ist zulässig.
   Bremens Innensenator Ulrich Mäurer
aus: https://www.butenunbinnen.de/sport/dfl-polizeikosten-urteil-live-100.html
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Rückkehr von WiB ins Forum! Prima

es ist für mich nachvollziehbar, dass bei gewinnbringenden Veranstaltungen die Kosten abgewälzt werden sollen, aber Fragen im Detail bleiben (siehe WA)
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Und noch etwas, das vielleicht eher in die Richtung geht, die wib gemeint hat:

Nehmen wir an, eine Gruppe von Bürgern plant eine Großdemo gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus. Nun ist zu erwarten, dass gewaltbereite Neonazis, Pedigisten und andere diese Demo massiv stören wollen. Auseinandersetzungen sind zu erwarten.
Die Polizei erklärt die Demo flugs und folgerichtig zur Hochrisikoveranstaltung und kündigt den Veranstaltern an, die Kosten ihres Einsatzes auf sie abzuwälzen. Diese sagen daraufhin die Demo ab, weil sie ein paar Hunderttausend Euro nicht stemmen können.

Muss ich weiter ausführen?
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WuerzburgerAdler schrieb:

Und noch etwas, das vielleicht eher in die Richtung geht, die wib gemeint hat:

Nehmen wir an, eine Gruppe von Bürgern plant eine Großdemo gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus. Nun ist zu erwarten, dass gewaltbereite Neonazis, Pedigisten und andere diese Demo massiv stören wollen. Auseinandersetzungen sind zu erwarten.
Die Polizei erklärt die Demo flugs und folgerichtig zur Hochrisikoveranstaltung und kündigt den Veranstaltern an, die Kosten ihres Einsatzes auf sie abzuwälzen. Diese sagen daraufhin die Demo ab, weil sie ein paar Hunderttausend Euro nicht stemmen können.

Muss ich weiter ausführen?


Streitgegenstand der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts war eine Regelung des Gebühren- und Beitragsgesetzes der Hansestadt Bremen. Hiernach soll bei "gewinnorientierten Veranstaltungen" mit mehr als 5.000 Teilnehmern und "erfahrungsgemäß zu erwartenden Gewalthandlungen" künftig der Veranstalter die zusätzlichen Polizeikosten übernehmen.

Nur hierüber hat das Bundesverwaltungsgericht und vorhergehend das OVG Bremen entschieden. Demonstrationen sind völlig andere Sachverhalte, die schon mit Blick auf den grundgesetzlichen Schutz nach Art. 8 GG anders beurteilt werden würden.

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WuerzburgerAdler schrieb:

Und noch etwas, das vielleicht eher in die Richtung geht, die wib gemeint hat:

Nehmen wir an, eine Gruppe von Bürgern plant eine Großdemo gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus. Nun ist zu erwarten, dass gewaltbereite Neonazis, Pedigisten und andere diese Demo massiv stören wollen. Auseinandersetzungen sind zu erwarten.
Die Polizei erklärt die Demo flugs und folgerichtig zur Hochrisikoveranstaltung und kündigt den Veranstaltern an, die Kosten ihres Einsatzes auf sie abzuwälzen. Diese sagen daraufhin die Demo ab, weil sie ein paar Hunderttausend Euro nicht stemmen können.

Muss ich weiter ausführen?


Streitgegenstand der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts war eine Regelung des Gebühren- und Beitragsgesetzes der Hansestadt Bremen. Hiernach soll bei "gewinnorientierten Veranstaltungen" mit mehr als 5.000 Teilnehmern und "erfahrungsgemäß zu erwartenden Gewalthandlungen" künftig der Veranstalter die zusätzlichen Polizeikosten übernehmen.

Nur hierüber hat das Bundesverwaltungsgericht und vorhergehend das OVG Bremen entschieden. Demonstrationen sind völlig andere Sachverhalte, die schon mit Blick auf den grundgesetzlichen Schutz nach Art. 8 GG anders beurteilt werden würden.

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Eben. Und wibs Eingangspost war ne polemische Verallgemeinerung. Das kann man als Rückschluss auf den Sachverhalt so nicht stehen lassen.
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WuerzburgerAdler schrieb:

Und noch etwas, das vielleicht eher in die Richtung geht, die wib gemeint hat:

Nehmen wir an, eine Gruppe von Bürgern plant eine Großdemo gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus. Nun ist zu erwarten, dass gewaltbereite Neonazis, Pedigisten und andere diese Demo massiv stören wollen. Auseinandersetzungen sind zu erwarten.
Die Polizei erklärt die Demo flugs und folgerichtig zur Hochrisikoveranstaltung und kündigt den Veranstaltern an, die Kosten ihres Einsatzes auf sie abzuwälzen. Diese sagen daraufhin die Demo ab, weil sie ein paar Hunderttausend Euro nicht stemmen können.

Muss ich weiter ausführen?


Streitgegenstand der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts war eine Regelung des Gebühren- und Beitragsgesetzes der Hansestadt Bremen. Hiernach soll bei "gewinnorientierten Veranstaltungen" mit mehr als 5.000 Teilnehmern und "erfahrungsgemäß zu erwartenden Gewalthandlungen" künftig der Veranstalter die zusätzlichen Polizeikosten übernehmen.

Nur hierüber hat das Bundesverwaltungsgericht und vorhergehend das OVG Bremen entschieden. Demonstrationen sind völlig andere Sachverhalte, die schon mit Blick auf den grundgesetzlichen Schutz nach Art. 8 GG anders beurteilt werden würden.

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amsterdam_stranded schrieb:

WuerzburgerAdler schrieb:

Und noch etwas, das vielleicht eher in die Richtung geht, die wib gemeint hat:

Nehmen wir an, eine Gruppe von Bürgern plant eine Großdemo gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus. Nun ist zu erwarten, dass gewaltbereite Neonazis, Pedigisten und andere diese Demo massiv stören wollen. Auseinandersetzungen sind zu erwarten.
Die Polizei erklärt die Demo flugs und folgerichtig zur Hochrisikoveranstaltung und kündigt den Veranstaltern an, die Kosten ihres Einsatzes auf sie abzuwälzen. Diese sagen daraufhin die Demo ab, weil sie ein paar Hunderttausend Euro nicht stemmen können.

Muss ich weiter ausführen?


Streitgegenstand der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts war eine Regelung des Gebühren- und Beitragsgesetzes der Hansestadt Bremen. Hiernach soll bei "gewinnorientierten Veranstaltungen" mit mehr als 5.000 Teilnehmern und "erfahrungsgemäß zu erwartenden Gewalthandlungen" künftig der Veranstalter die zusätzlichen Polizeikosten übernehmen.

Nur hierüber hat das Bundesverwaltungsgericht und vorhergehend das OVG Bremen entschieden. Demonstrationen sind völlig andere Sachverhalte, die schon mit Blick auf den grundgesetzlichen Schutz nach Art. 8 GG anders beurteilt werden würden.

Das weiß ich schon. Es erhebt sich halt die Frage, ob damit nicht der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt wird. Nur weil die Veranstaltung auf Gewinn ausgerichtet ist, ist die Aufgabe der Polizei, für Ordnung zu sorgen, nicht anders zu werten als bei einer Großdemonstration, bei der "erfahrungsgemäß" Auseinandersetzungen zu erwarten sind. Dies stellt - wenn du so willst - eine Diskriminierung der Fußballclubs dar.
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WuerzburgerAdler schrieb:

Und noch etwas, das vielleicht eher in die Richtung geht, die wib gemeint hat:

Nehmen wir an, eine Gruppe von Bürgern plant eine Großdemo gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus. Nun ist zu erwarten, dass gewaltbereite Neonazis, Pedigisten und andere diese Demo massiv stören wollen. Auseinandersetzungen sind zu erwarten.
Die Polizei erklärt die Demo flugs und folgerichtig zur Hochrisikoveranstaltung und kündigt den Veranstaltern an, die Kosten ihres Einsatzes auf sie abzuwälzen. Diese sagen daraufhin die Demo ab, weil sie ein paar Hunderttausend Euro nicht stemmen können.

Muss ich weiter ausführen?


Streitgegenstand der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts war eine Regelung des Gebühren- und Beitragsgesetzes der Hansestadt Bremen. Hiernach soll bei "gewinnorientierten Veranstaltungen" mit mehr als 5.000 Teilnehmern und "erfahrungsgemäß zu erwartenden Gewalthandlungen" künftig der Veranstalter die zusätzlichen Polizeikosten übernehmen.

Nur hierüber hat das Bundesverwaltungsgericht und vorhergehend das OVG Bremen entschieden. Demonstrationen sind völlig andere Sachverhalte, die schon mit Blick auf den grundgesetzlichen Schutz nach Art. 8 GG anders beurteilt werden würden.

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Für mich bleiben da erstmal zu viele Fragen offen , immerhin zahlen die Vereine auch nicht wenig Steuern , wer bestimmt den was ein Risikospiel ist , Schalke - BVB und Hamburg - Bremen , außer Frage , das das , solche Spiele sind . Wer entscheidet den , wie viele Beamte es sein müssen , das das gerecht wäre . Da könnte doch jedes Bundesland willkürlich Risikospiele aufrufen und bestimmen , gibt es da ein Mitbestimmungsrecht der Vereine usw . vielleicht bin ich auch einfach nur zu blöd dafür den Richterspruch zu verstehen .
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Eben. Und wibs Eingangspost war ne polemische Verallgemeinerung. Das kann man als Rückschluss auf den Sachverhalt so nicht stehen lassen.
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FrankenAdler schrieb:

Eben. Und wibs Eingangspost war ne polemische Verallgemeinerung. Das kann man als Rückschluss auf den Sachverhalt so nicht stehen lassen.

Ihre Richtung war aber schon erkennbar, oder? Wer zahlt, schafft an. In Zukunft auch beim Thema öffentliche Sicherheit. Du hast sicher genug Phantasie, dir die Folgen auszumalen.
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amsterdam_stranded schrieb:

WuerzburgerAdler schrieb:

Und noch etwas, das vielleicht eher in die Richtung geht, die wib gemeint hat:

Nehmen wir an, eine Gruppe von Bürgern plant eine Großdemo gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus. Nun ist zu erwarten, dass gewaltbereite Neonazis, Pedigisten und andere diese Demo massiv stören wollen. Auseinandersetzungen sind zu erwarten.
Die Polizei erklärt die Demo flugs und folgerichtig zur Hochrisikoveranstaltung und kündigt den Veranstaltern an, die Kosten ihres Einsatzes auf sie abzuwälzen. Diese sagen daraufhin die Demo ab, weil sie ein paar Hunderttausend Euro nicht stemmen können.

Muss ich weiter ausführen?


Streitgegenstand der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts war eine Regelung des Gebühren- und Beitragsgesetzes der Hansestadt Bremen. Hiernach soll bei "gewinnorientierten Veranstaltungen" mit mehr als 5.000 Teilnehmern und "erfahrungsgemäß zu erwartenden Gewalthandlungen" künftig der Veranstalter die zusätzlichen Polizeikosten übernehmen.

Nur hierüber hat das Bundesverwaltungsgericht und vorhergehend das OVG Bremen entschieden. Demonstrationen sind völlig andere Sachverhalte, die schon mit Blick auf den grundgesetzlichen Schutz nach Art. 8 GG anders beurteilt werden würden.

Das weiß ich schon. Es erhebt sich halt die Frage, ob damit nicht der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt wird. Nur weil die Veranstaltung auf Gewinn ausgerichtet ist, ist die Aufgabe der Polizei, für Ordnung zu sorgen, nicht anders zu werten als bei einer Großdemonstration, bei der "erfahrungsgemäß" Auseinandersetzungen zu erwarten sind. Dies stellt - wenn du so willst - eine Diskriminierung der Fußballclubs dar.
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Zur Ergänzung:

WuerzburgerAdler schrieb:

Dies stellt - wenn du so willst - eine Diskriminierung der Fußballclubs dar.


... deren Gewinnorientierung ja bereits durch den Vorgang der Besteuerung und die entsprechenden Steuersätze zur Genüge gewürdigt worden ist.
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amsterdam_stranded schrieb:

WuerzburgerAdler schrieb:

Und noch etwas, das vielleicht eher in die Richtung geht, die wib gemeint hat:

Nehmen wir an, eine Gruppe von Bürgern plant eine Großdemo gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus. Nun ist zu erwarten, dass gewaltbereite Neonazis, Pedigisten und andere diese Demo massiv stören wollen. Auseinandersetzungen sind zu erwarten.
Die Polizei erklärt die Demo flugs und folgerichtig zur Hochrisikoveranstaltung und kündigt den Veranstaltern an, die Kosten ihres Einsatzes auf sie abzuwälzen. Diese sagen daraufhin die Demo ab, weil sie ein paar Hunderttausend Euro nicht stemmen können.

Muss ich weiter ausführen?


Streitgegenstand der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts war eine Regelung des Gebühren- und Beitragsgesetzes der Hansestadt Bremen. Hiernach soll bei "gewinnorientierten Veranstaltungen" mit mehr als 5.000 Teilnehmern und "erfahrungsgemäß zu erwartenden Gewalthandlungen" künftig der Veranstalter die zusätzlichen Polizeikosten übernehmen.

Nur hierüber hat das Bundesverwaltungsgericht und vorhergehend das OVG Bremen entschieden. Demonstrationen sind völlig andere Sachverhalte, die schon mit Blick auf den grundgesetzlichen Schutz nach Art. 8 GG anders beurteilt werden würden.

Das weiß ich schon. Es erhebt sich halt die Frage, ob damit nicht der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt wird. Nur weil die Veranstaltung auf Gewinn ausgerichtet ist, ist die Aufgabe der Polizei, für Ordnung zu sorgen, nicht anders zu werten als bei einer Großdemonstration, bei der "erfahrungsgemäß" Auseinandersetzungen zu erwarten sind. Dies stellt - wenn du so willst - eine Diskriminierung der Fußballclubs dar.
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Genau, wenn Unterschiedliches unterschiedlich behandelt wird, verletzt das den Gleichheitsgrundsatz...
Das Urteil ist vollkommen richtig und nachvollziehbar. 95% der Fragen lassen sich durch Lesen des Urteils oder mit etwas juristischen Kenntnissen beantworten.
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Ich verstehe einfach nicht, warum das heutige Urteil de Bundesverwaltungsgerichts nirgends thematisiert wird.
Das könnte sowas wie ein Bosmann Urteil werden.
Ab heute sind Polizeieinsätze privatisiert.
Sicherheit muss privat bezahlt werden.
Das heißt... Ihr wisst, was das heißt....

Ich jedenfalls fasse es nicht.



   Das Bundesverwaltungsgericht hat mit der heutigen Entscheidung Rechtsgeschichte geschrieben. Es ging ja um eine Grundsatzfrage, die einfach lautete: Ist es zulässig, dass die Kosten der Polizeieinsätze teilweise der DFL in Rechnung gestellt werden? Und die Antwort heute war eindeutig: Ja, es ist zulässig.
   Bremens Innensenator Ulrich Mäurer
aus: https://www.butenunbinnen.de/sport/dfl-polizeikosten-urteil-live-100.html
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Das ist auf so vielen Ebenen falsch, was du da schreibst. Wenn du da schon den Link zitierst, das Urteil erwähnst und hier ne Diskussion eröffnest, warum liest du das nicht wenigstens mal etwas dazu?

Es geht lediglich um unzumutbare Mehrbelastungen für die Allgemeinheit wegen einiger gewinnorientierter Veranstaltungen, deren Ausrichter Abermillionen Gewinne damit machen. Und es sind hierfür genaue Regeln aufgestellt worden, wann dies der Fall ist. Diese wurden vom BVerwG ausführlich und nachvollziehbar geprüft und teilweise konkretisiert. Es wurde Zeit, das dieser Zirkus, den einige Bekloppte im Namen des Fan-Brauchtums da veranstalten nicht mehr von der zumeist unbeteiligten Allgemeinheit bezahlt werden muss.
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Genau, wenn Unterschiedliches unterschiedlich behandelt wird, verletzt das den Gleichheitsgrundsatz...
Das Urteil ist vollkommen richtig und nachvollziehbar. 95% der Fragen lassen sich durch Lesen des Urteils oder mit etwas juristischen Kenntnissen beantworten.
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tutzt schrieb:

Genau, wenn Unterschiedliches unterschiedlich behandelt wird, verletzt das den Gleichheitsgrundsatz...
Das Urteil ist vollkommen richtig und nachvollziehbar. 95% der Fragen lassen sich durch Lesen des Urteils oder mit etwas juristischen Kenntnissen beantworten.

Dann beantworte sie doch einfach, wenn es so leicht ist. Genügend Fragen, die du locker beantworten kannst, stehen in diesem Thread doch im Raum. Ironie hilft da nicht weiter.

Die Gewinnorientierung ist in meinen Augen kein Argument. Denn zum einen ist diese bereits durch die Besteuerung genügend gewürdigt und zum zweiten kann kein Veranstalter etwas dagegen unternehmen, wenn Fans des Gegners den Hauptbahnhof zerlegen. Es sei denn, der Staat übergibt das Gewaltmonopol an diesem Tag an die Ordner des jeweiligen Vereins. Was er vermutlich nicht machen wird.

Aber es stehen ja noch viel mehr Fragen im Raum. Bayern/Sandhausen zum Beispiel. Da dreht sich einem doch der Magen um.
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tutzt schrieb:

Genau, wenn Unterschiedliches unterschiedlich behandelt wird, verletzt das den Gleichheitsgrundsatz...
Das Urteil ist vollkommen richtig und nachvollziehbar. 95% der Fragen lassen sich durch Lesen des Urteils oder mit etwas juristischen Kenntnissen beantworten.

Dann beantworte sie doch einfach, wenn es so leicht ist. Genügend Fragen, die du locker beantworten kannst, stehen in diesem Thread doch im Raum. Ironie hilft da nicht weiter.

Die Gewinnorientierung ist in meinen Augen kein Argument. Denn zum einen ist diese bereits durch die Besteuerung genügend gewürdigt und zum zweiten kann kein Veranstalter etwas dagegen unternehmen, wenn Fans des Gegners den Hauptbahnhof zerlegen. Es sei denn, der Staat übergibt das Gewaltmonopol an diesem Tag an die Ordner des jeweiligen Vereins. Was er vermutlich nicht machen wird.

Aber es stehen ja noch viel mehr Fragen im Raum. Bayern/Sandhausen zum Beispiel. Da dreht sich einem doch der Magen um.
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Es gibt kein Recht auf Randale, daher ist diese -ständig wiederkehrende- auch nicht mit den Steuern "abgegolten". Hast du das Urteil denn eigentlich schon gelesen oder dir die Urteilsverkündung angesehen? Wie gesagt, das beantwortet fast alle Fragen ausführlich.

Und wenn sich irgendein Verein dann die Rechnungen nicht leisten kann, dann ist das Pech. Es ist nicht einzusehen, warum die Allgemeinheit unter dieser inszenierten, dauernd wiederkehrenden Randale zahlen soll um es auf den Punkt zu bringen. Wie das Urteil ja auch gut ausführt.
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Es gibt kein Recht auf Randale, daher ist diese -ständig wiederkehrende- auch nicht mit den Steuern "abgegolten". Hast du das Urteil denn eigentlich schon gelesen oder dir die Urteilsverkündung angesehen? Wie gesagt, das beantwortet fast alle Fragen ausführlich.

Und wenn sich irgendein Verein dann die Rechnungen nicht leisten kann, dann ist das Pech. Es ist nicht einzusehen, warum die Allgemeinheit unter dieser inszenierten, dauernd wiederkehrenden Randale zahlen soll um es auf den Punkt zu bringen. Wie das Urteil ja auch gut ausführt.
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tutzt schrieb:

Es gibt kein Recht auf Randale, daher ist diese -ständig wiederkehrende- auch nicht mit den Steuern "abgegolten". Hast du das Urteil denn eigentlich schon gelesen oder dir die Urteilsverkündung angesehen? Wie gesagt, das beantwortet fast alle Fragen ausführlich.

Und wenn sich irgendein Verein dann die Rechnungen nicht leisten kann, dann ist das Pech. Es ist nicht einzusehen, warum die Allgemeinheit unter dieser inszenierten, dauernd wiederkehrenden Randale zahlen soll um es auf den Punkt zu bringen. Wie das Urteil ja auch gut ausführt.

Das heißt, dies gilt dann auch für Demos. G7, Blockupy und andere. Da ist Randale (von wem auch immer ausgehend) ja auch "erfahrungsgemäß" vorprogrammiert.

Dass ich mit dieser Befürchtung nicht alleine stehe, zeigt ein Online-Kommentar der Main-Post:

Weil im Fußball diese Gebühren verfassungskonform sind, bedeutet das nicht, das dies auf andere Großveranstaltungen auch zutrifft. Im Gegenteil. Im Fußball würden sowohl die Polizei als auch die Veranstalter über einschlägige Erfahrungen verfügen, in welchem Ausmaß Gewalthandlungen zu erwarten seien, erklärte der Vorsitzende Richter. „Soweit es in anderen Bereichen noch keine ausreichenden Erfahrungen gibt, darf nach dem Gesetz auch keine Gebühr erhoben werden.”

Das bedeutet: Sobald entsprechende "Erfahrungen" vorliegen, gilt dies auch für Demos. Und wer entscheidet das? Natürlich derjenige, der das Geld erhält.



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