Vielleicht sollten wir einen Designated Survivor auf eine Hallig oder so unterbringen. Vielleicht Philipp Amthor. Und als persönlicher Referent begleitet ihn Rezo...
Aber -mal angenommen- Du wärst Polizist und müsstest ein regionales Gebiet überwachen. Plötzlich kommt ein Auto mit 3 Insassen und der Fahrer erklärt Dir, dass sie zum Aldi müssen um Brötchen zu kaufen.
Hättest Du (von heute auf morgen wohlgemerkt) ausreichende Anordnungen ob und vor allem WIE Du so etwas sanktionieren müsstest. Hättest Du dazu die geeigneten Gesetztestexte - sofern vorhanden - im Kopf?
Aber -mal angenommen- Du wärst Polizist und müsstest ein regionales Gebiet überwachen. Plötzlich kommt ein Auto mit 3 Insassen und der Fahrer erklärt Dir, dass sie zum Aldi müssen um Brötchen zu kaufen.
Hättest Du (von heute auf morgen wohlgemerkt) ausreichende Anordnungen ob und vor allem WIE Du so etwas sanktionieren müsstest. Hättest Du dazu die geeigneten Gesetztestexte - sofern vorhanden - im Kopf?
Klar.
Denkst Du, die Polizei wird ab jeweiligem Inkrafttreten der Maßnahmen nicht informiert, was zu ahnden ist?
Nebenbei bin ich mir auch nicht sicher, ob in einer solchen Ausnahmesituation dafür auch detailierte Gesetzestexte, bzw. Strafandrohungen exisitieren.
Ohne Gesetzte und Verordnungen keine Sanktionen.
Alles andere wäre ein Willkürstaat. Du nimmst doch nicht an, dass ein Polizeibeamter oder gar Richter sagt, "Da haben Sie sich aber echt mal daneben benommen. Was machen wir denn mit einem wie Ihnen...? Da müssen wir uns was einfallen lassen."
Das Problem ist allerdings, dass mit heißer Nadel gestrickte Gesetze erfahrungsgemäß meistens handwerklich mangelhaft sind.
Hm, die Frage ist, ob nicht der Paragraf zu den Platzverweisen und der dann daraus folgenden Strafen bei Zuwiderhandlung ausreichen würde?
"Die Polizei kann zur Abwehr einer Gefahr oder zur Beseitigung einer Störung eine Person vorübergehend von einem Ort verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten eines Ortes verbieten"
Das ist ja so schwammig mit der Abwehr einer Gefahr... Da können doch jetzt schon die Polizisten "frei" entscheiden.
Hm, die Frage ist, ob nicht der Paragraf zu den Platzverweisen und der dann daraus folgenden Strafen bei Zuwiderhandlung ausreichen würde?
"Die Polizei kann zur Abwehr einer Gefahr oder zur Beseitigung einer Störung eine Person vorübergehend von einem Ort verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten eines Ortes verbieten"
Das ist ja so schwammig mit der Abwehr einer Gefahr... Da können doch jetzt schon die Polizisten "frei" entscheiden.
Ich denke, damit kannst Du niemandem verbieten, zu dritt das Haus zu verlassen. Rechtsprechung zur polizeilichen Generalklausel füllt aber Bände.
Ich nehme ich an, dass man sich mangels Alternative auf die Generalklausel des 28 IfsG zu stützen versuchen wird. Dünnes Eis. Aber das hatten wir bereits.
Aber -mal angenommen- Du wärst Polizist und müsstest ein regionales Gebiet überwachen. Plötzlich kommt ein Auto mit 3 Insassen und der Fahrer erklärt Dir, dass sie zum Aldi müssen um Brötchen zu kaufen.
Hättest Du (von heute auf morgen wohlgemerkt) ausreichende Anordnungen ob und vor allem WIE Du so etwas sanktionieren müsstest. Hättest Du dazu die geeigneten Gesetztestexte - sofern vorhanden - im Kopf?
Der dann wäre.... Handelt es sich noch um eine Ordnungswidrigkeit oder einen Straftatbestand - oder kommt das auf die Schwere des Vergehens an.
Denk immer dran - hier handelt es sich um eine absolute Ausnahmesituation - die, wie sich jetzt mehr und mehr zeigt, noch nicht mal die Politik gewachsen ist. Ob das Gesetz dem gewachsen ist, kann man demnach auch bezweifeln.
Der dann wäre.... Handelt es sich noch um eine Ordnungswidrigkeit oder einen Straftatbestand - oder kommt das auf die Schwere des Vergehens an.
Denk immer dran - hier handelt es sich um eine absolute Ausnahmesituation - die, wie sich jetzt mehr und mehr zeigt, noch nicht mal die Politik gewachsen ist. Ob das Gesetz dem gewachsen ist, kann man demnach auch bezweifeln.
Letztlich egal, wer da rum stümpert. Fähige Politiker haben wir nämlich schon lange keine mehr.
Insbesondere da die GroKo, trotz dem Stotterstart und teilweise sehr biederem Auftreten, eigentlich eine recht passable Arbeit bisher gemacht hat. Nicht wirklich gut aber auch nicht wirklich schlecht. Das man irgendwann die SChnautze voll hat kann ich verstehen aber solch Antipatien aber nicht.
Letztlich egal, wer da rum stümpert. Fähige Politiker haben wir nämlich schon lange keine mehr.
Insbesondere da die GroKo, trotz dem Stotterstart und teilweise sehr biederem Auftreten, eigentlich eine recht passable Arbeit bisher gemacht hat. Nicht wirklich gut aber auch nicht wirklich schlecht. Das man irgendwann die SChnautze voll hat kann ich verstehen aber solch Antipatien aber nicht.
Aktuell bin ich leicht optimistisch, dass hier die handelnden Politiker an ihren großen Aufgaben wachsen und es gut machen. Wir werden es erleben und sollten jetzt zusammen stehen und alle entsprechend unterstützen.
Der dann wäre.... Handelt es sich noch um eine Ordnungswidrigkeit oder einen Straftatbestand - oder kommt das auf die Schwere des Vergehens an.
Denk immer dran - hier handelt es sich um eine absolute Ausnahmesituation - die, wie sich jetzt mehr und mehr zeigt, noch nicht mal die Politik gewachsen ist. Ob das Gesetz dem gewachsen ist, kann man demnach auch bezweifeln.
Ich begreife Dich nicht: Es gibt erstmal Instanzen vor Ort, die entscheiden (müssen), ob die Gesetze -sprich Sanktionen/Strafen- in einer solchen Ausnahmesituation- überhaupt folgen werden.
Hierbei handelt es sich nicht um ein Tempoverstoss oder ein Rote-Ampel-Vergehen. Hierbei muss die Schwere des Delikts sofort an Ort und Stelle von Polizisten festgestellt werden - und ob diese Schwere des Delikts (hinzu kommt noch ob absoluter Vorsatz oder nicht) in einer solchen Situation (Ausgangssperre o.ä.) gesetzlich verfasst ist. Kannst Du das sagen oder - besser noch - mit Gesetzesauszügen belegen?
Wenn man die Nachrichten verfolgt, dann stehen viele Staaten vor dem Kollaps. Da würde Jahrelang das Gesundheitssystem bis zum erbrechen zusammen gespart. Erschreckend
Letztlich egal, wer da rum stümpert. Fähige Politiker haben wir nämlich schon lange keine mehr.
Insbesondere da die GroKo, trotz dem Stotterstart und teilweise sehr biederem Auftreten, eigentlich eine recht passable Arbeit bisher gemacht hat. Nicht wirklich gut aber auch nicht wirklich schlecht. Das man irgendwann die SChnautze voll hat kann ich verstehen aber solch Antipatien aber nicht.
Letztlich egal, wer da rum stümpert. Fähige Politiker haben wir nämlich schon lange keine mehr.
Insbesondere da die GroKo, trotz dem Stotterstart und teilweise sehr biederem Auftreten, eigentlich eine recht passable Arbeit bisher gemacht hat. Nicht wirklich gut aber auch nicht wirklich schlecht. Das man irgendwann die SChnautze voll hat kann ich verstehen aber solch Antipatien aber nicht.
Aktuell bin ich leicht optimistisch, dass hier die handelnden Politiker an ihren großen Aufgaben wachsen und es gut machen. Wir werden es erleben und sollten jetzt zusammen stehen und alle entsprechend unterstützen.
Wenigstens das wäre bereits mal im Vorfeld geklärt worden.
Mitunter kann ich die Kritik an fehlenden Klärungen ja verstehen, ich hab einige Beiträge vorher selbst Kritik an dem Vorgehen und der fehlenden bundeseinheitliche Lösung vorgebracht. Nun aber gefühlt jedes kleine potentielle Problem juristisch erfasst zu wissen, widerspricht dem hiesigen juristischen Verständnis. Das darf man sich schon auch mal vor Augen führen.
Hm, die Frage ist, ob nicht der Paragraf zu den Platzverweisen und der dann daraus folgenden Strafen bei Zuwiderhandlung ausreichen würde?
"Die Polizei kann zur Abwehr einer Gefahr oder zur Beseitigung einer Störung eine Person vorübergehend von einem Ort verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten eines Ortes verbieten"
Das ist ja so schwammig mit der Abwehr einer Gefahr... Da können doch jetzt schon die Polizisten "frei" entscheiden.
Hm, die Frage ist, ob nicht der Paragraf zu den Platzverweisen und der dann daraus folgenden Strafen bei Zuwiderhandlung ausreichen würde?
"Die Polizei kann zur Abwehr einer Gefahr oder zur Beseitigung einer Störung eine Person vorübergehend von einem Ort verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten eines Ortes verbieten"
Das ist ja so schwammig mit der Abwehr einer Gefahr... Da können doch jetzt schon die Polizisten "frei" entscheiden.
Ich denke, damit kannst Du niemandem verbieten, zu dritt das Haus zu verlassen. Rechtsprechung zur polizeilichen Generalklausel füllt aber Bände.
Ich nehme ich an, dass man sich mangels Alternative auf die Generalklausel des 28 IfsG zu stützen versuchen wird. Dünnes Eis. Aber das hatten wir bereits.
Ich denke, damit kannst Du niemandem verbieten, zu dritt das Haus zu verlassen.
Auf solche Leute, die mit dieser Einstellung trotzdem mit mehr als einer Begleitperson draußen rumhängen, haben Ordnungshüter und Gesellschaft nur gewartet.
Ich begreife Dich nicht: Es gibt erstmal Instanzen vor Ort, die entscheiden (müssen), ob die Gesetze -sprich Sanktionen/Strafen- in einer solchen Ausnahmesituation- überhaupt folgen werden.
Hierbei handelt es sich nicht um ein Tempoverstoss oder ein Rote-Ampel-Vergehen. Hierbei muss die Schwere des Delikts sofort an Ort und Stelle von Polizisten festgestellt werden - und ob diese Schwere des Delikts (hinzu kommt noch ob absoluter Vorsatz oder nicht) in einer solchen Situation (Ausgangssperre o.ä.) gesetzlich verfasst ist. Kannst Du das sagen oder - besser noch - mit Gesetzesauszügen belegen?
Beleg du doch bitte erst mal absoluten Vorsatz mit dem Gesetz. Was meinst Du denn mit Schwere des Delikts und wie willst Du diese denn festgestellt wissen?
Bei allem Verständnis, aber weißt Du eigentlich im Ansatz von was du da schreibst?
Ich begreife Dich nicht: Es gibt erstmal Instanzen vor Ort, die entscheiden (müssen), ob die Gesetze -sprich Sanktionen/Strafen- in einer solchen Ausnahmesituation- überhaupt folgen werden.
Hierbei handelt es sich nicht um ein Tempoverstoss oder ein Rote-Ampel-Vergehen. Hierbei muss die Schwere des Delikts sofort an Ort und Stelle von Polizisten festgestellt werden - und ob diese Schwere des Delikts (hinzu kommt noch ob absoluter Vorsatz oder nicht) in einer solchen Situation (Ausgangssperre o.ä.) gesetzlich verfasst ist. Kannst Du das sagen oder - besser noch - mit Gesetzesauszügen belegen?
Beleg du doch bitte erst mal absoluten Vorsatz mit dem Gesetz. Was meinst Du denn mit Schwere des Delikts und wie willst Du diese denn festgestellt wissen?
Bei allem Verständnis, aber weißt Du eigentlich im Ansatz von was du da schreibst?
Beleg du doch bitte erst mal absoluten Vorsatz mit dem Gesetz. Was meinst Du denn mit Schwere des Delikts und wie willst Du diese denn festgestellt wissen?
Wie schon als Beispiel erwähnt:
A) ich organisiere im Ostpark eine Corona-Party im Internet B) ich gehe mit meiner Mutter zum Aldi einkaufen und hole vorher noch ihre Schwester ab, die mitkommt
Beides verstösst gegen die Anordnung, aber siehst Du keine Unterschiede in Sachen "Schwere" oder "absoluten Vorsatz"?
Hm, die Frage ist, ob nicht der Paragraf zu den Platzverweisen und der dann daraus folgenden Strafen bei Zuwiderhandlung ausreichen würde?
"Die Polizei kann zur Abwehr einer Gefahr oder zur Beseitigung einer Störung eine Person vorübergehend von einem Ort verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten eines Ortes verbieten"
Das ist ja so schwammig mit der Abwehr einer Gefahr... Da können doch jetzt schon die Polizisten "frei" entscheiden.
Ich denke, damit kannst Du niemandem verbieten, zu dritt das Haus zu verlassen. Rechtsprechung zur polizeilichen Generalklausel füllt aber Bände.
Ich nehme ich an, dass man sich mangels Alternative auf die Generalklausel des 28 IfsG zu stützen versuchen wird. Dünnes Eis. Aber das hatten wir bereits.
Ich denke, damit kannst Du niemandem verbieten, zu dritt das Haus zu verlassen.
Auf solche Leute, die mit dieser Einstellung trotzdem mit mehr als einer Begleitperson draußen rumhängen, haben Ordnungshüter und Gesellschaft nur gewartet.
Ich denke, damit kannst Du niemandem verbieten, zu dritt das Haus zu verlassen.
Auf solche Leute, die mit dieser Einstellung trotzdem mit mehr als einer Begleitperson draußen rumhängen, haben Ordnungshüter und Gesellschaft nur gewartet.
Ich verstehe nicht recht den Zusammenhang zu meinem Beitrag.
Beleg du doch bitte erst mal absoluten Vorsatz mit dem Gesetz. Was meinst Du denn mit Schwere des Delikts und wie willst Du diese denn festgestellt wissen?
Bei allem Verständnis, aber weißt Du eigentlich im Ansatz von was du da schreibst?
Beleg du doch bitte erst mal absoluten Vorsatz mit dem Gesetz. Was meinst Du denn mit Schwere des Delikts und wie willst Du diese denn festgestellt wissen?
Wie schon als Beispiel erwähnt:
A) ich organisiere im Ostpark eine Corona-Party im Internet B) ich gehe mit meiner Mutter zum Aldi einkaufen und hole vorher noch ihre Schwester ab, die mitkommt
Beides verstösst gegen die Anordnung, aber siehst Du keine Unterschiede in Sachen "Schwere" oder "absoluten Vorsatz"?
Da ich nicht bestimme was "Schwere" meint und genausowenig weiß, was "absoluter Vorsatz" sein soll, hat ich Dich ja um Aufklärung, am liebsten ja unter Beifügung einschlägiger Rechtsnormen. Ich hab das Gefühl, Du wirfst hier mit pseudojuristischen Begriffen um Dich ohne zu wissen was diese bedeuten oder ob diese überhaupt existieren. Damit tust Du Dir und uns keinen Gefallen.
Ich denke, damit kannst Du niemandem verbieten, zu dritt das Haus zu verlassen.
Auf solche Leute, die mit dieser Einstellung trotzdem mit mehr als einer Begleitperson draußen rumhängen, haben Ordnungshüter und Gesellschaft nur gewartet.
Ich denke, damit kannst Du niemandem verbieten, zu dritt das Haus zu verlassen.
Auf solche Leute, die mit dieser Einstellung trotzdem mit mehr als einer Begleitperson draußen rumhängen, haben Ordnungshüter und Gesellschaft nur gewartet.
Ich verstehe nicht recht den Zusammenhang zu meinem Beitrag.
Aber -mal angenommen- Du wärst Polizist und müsstest ein regionales Gebiet überwachen. Plötzlich kommt ein Auto mit 3 Insassen und der Fahrer erklärt Dir, dass sie zum Aldi müssen um Brötchen zu kaufen.
Hättest Du (von heute auf morgen wohlgemerkt) ausreichende Anordnungen ob und vor allem WIE Du so etwas sanktionieren müsstest. Hättest Du dazu die geeigneten Gesetztestexte - sofern vorhanden - im Kopf?
Klar.
Denkst Du, die Polizei wird ab jeweiligem Inkrafttreten der Maßnahmen nicht informiert, was zu ahnden ist?
Ohne Gesetzte und Verordnungen keine Sanktionen.
Alles andere wäre ein Willkürstaat.
Du nimmst doch nicht an, dass ein Polizeibeamter oder gar Richter sagt, "Da haben Sie sich aber echt mal daneben benommen. Was machen wir denn mit einem wie Ihnen...? Da müssen wir uns was einfallen lassen."
Das Problem ist allerdings, dass mit heißer Nadel gestrickte Gesetze erfahrungsgemäß meistens handwerklich mangelhaft sind.
Hm, die Frage ist, ob nicht der Paragraf zu den Platzverweisen und der dann daraus folgenden Strafen bei Zuwiderhandlung ausreichen würde?
"Die Polizei kann zur Abwehr einer Gefahr oder zur Beseitigung einer Störung eine Person vorübergehend von einem Ort verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten eines Ortes verbieten"
Das ist ja so schwammig mit der Abwehr einer Gefahr... Da können doch jetzt schon die Polizisten "frei" entscheiden.
Ich denke, damit kannst Du niemandem verbieten, zu dritt das Haus zu verlassen.
Rechtsprechung zur polizeilichen Generalklausel füllt aber Bände.
Ich nehme ich an, dass man sich mangels Alternative auf die Generalklausel des 28 IfsG zu stützen versuchen wird.
Dünnes Eis. Aber das hatten wir bereits.
Aber -mal angenommen- Du wärst Polizist und müsstest ein regionales Gebiet überwachen. Plötzlich kommt ein Auto mit 3 Insassen und der Fahrer erklärt Dir, dass sie zum Aldi müssen um Brötchen zu kaufen.
Hättest Du (von heute auf morgen wohlgemerkt) ausreichende Anordnungen ob und vor allem WIE Du so etwas sanktionieren müsstest. Hättest Du dazu die geeigneten Gesetztestexte - sofern vorhanden - im Kopf?
Denk immer dran - hier handelt es sich um eine absolute Ausnahmesituation - die, wie sich jetzt mehr und mehr zeigt, noch nicht mal die Politik gewachsen ist. Ob das Gesetz dem gewachsen ist, kann man demnach auch bezweifeln.
Denk immer dran - hier handelt es sich um eine absolute Ausnahmesituation - die, wie sich jetzt mehr und mehr zeigt, noch nicht mal die Politik gewachsen ist. Ob das Gesetz dem gewachsen ist, kann man demnach auch bezweifeln.
Es gibt Gesetze, die werden angewendet. Wegen einer Ausnahmesituation.
Insbesondere da die GroKo, trotz dem Stotterstart und teilweise sehr biederem Auftreten, eigentlich eine recht passable Arbeit bisher gemacht hat. Nicht wirklich gut aber auch nicht wirklich schlecht. Das man irgendwann die SChnautze voll hat kann ich verstehen aber solch Antipatien aber nicht.
Aktuell bin ich leicht optimistisch, dass hier die handelnden Politiker an ihren großen Aufgaben wachsen und es gut machen. Wir werden es erleben und sollten jetzt zusammen stehen und alle entsprechend unterstützen.
Denk immer dran - hier handelt es sich um eine absolute Ausnahmesituation - die, wie sich jetzt mehr und mehr zeigt, noch nicht mal die Politik gewachsen ist. Ob das Gesetz dem gewachsen ist, kann man demnach auch bezweifeln.
Es gibt Gesetze, die werden angewendet. Wegen einer Ausnahmesituation.
Hierbei handelt es sich nicht um ein Tempoverstoss oder ein Rote-Ampel-Vergehen. Hierbei muss die Schwere des Delikts sofort an Ort und Stelle von Polizisten festgestellt werden - und ob diese Schwere des Delikts (hinzu kommt noch ob absoluter Vorsatz oder nicht) in einer solchen Situation (Ausgangssperre o.ä.) gesetzlich verfasst ist. Kannst Du das sagen oder - besser noch - mit Gesetzesauszügen belegen?
Insbesondere da die GroKo, trotz dem Stotterstart und teilweise sehr biederem Auftreten, eigentlich eine recht passable Arbeit bisher gemacht hat. Nicht wirklich gut aber auch nicht wirklich schlecht. Das man irgendwann die SChnautze voll hat kann ich verstehen aber solch Antipatien aber nicht.
Aktuell bin ich leicht optimistisch, dass hier die handelnden Politiker an ihren großen Aufgaben wachsen und es gut machen. Wir werden es erleben und sollten jetzt zusammen stehen und alle entsprechend unterstützen.
Mitunter kann ich die Kritik an fehlenden Klärungen ja verstehen, ich hab einige Beiträge vorher selbst Kritik an dem Vorgehen und der fehlenden bundeseinheitliche Lösung vorgebracht. Nun aber gefühlt jedes kleine potentielle Problem juristisch erfasst zu wissen, widerspricht dem hiesigen juristischen Verständnis. Das darf man sich schon auch mal vor Augen führen.
Es gibt Gesetze, die werden angewendet. Wegen einer Ausnahmesituation.
Dieses "krampfhafte Hinterfragen" wird in den nächsten Tagen für Chaos sorgen, prophezeie ich. Wieder mal muss ich hoffen, dass ich Unrecht habe.
Hm, die Frage ist, ob nicht der Paragraf zu den Platzverweisen und der dann daraus folgenden Strafen bei Zuwiderhandlung ausreichen würde?
"Die Polizei kann zur Abwehr einer Gefahr oder zur Beseitigung einer Störung eine Person vorübergehend von einem Ort verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten eines Ortes verbieten"
Das ist ja so schwammig mit der Abwehr einer Gefahr... Da können doch jetzt schon die Polizisten "frei" entscheiden.
Ich denke, damit kannst Du niemandem verbieten, zu dritt das Haus zu verlassen.
Rechtsprechung zur polizeilichen Generalklausel füllt aber Bände.
Ich nehme ich an, dass man sich mangels Alternative auf die Generalklausel des 28 IfsG zu stützen versuchen wird.
Dünnes Eis. Aber das hatten wir bereits.
Auf solche Leute, die mit dieser Einstellung trotzdem mit mehr als einer Begleitperson draußen rumhängen, haben Ordnungshüter und Gesellschaft nur gewartet.
Es gibt Gesetze, die werden angewendet. Wegen einer Ausnahmesituation.
Hierbei handelt es sich nicht um ein Tempoverstoss oder ein Rote-Ampel-Vergehen. Hierbei muss die Schwere des Delikts sofort an Ort und Stelle von Polizisten festgestellt werden - und ob diese Schwere des Delikts (hinzu kommt noch ob absoluter Vorsatz oder nicht) in einer solchen Situation (Ausgangssperre o.ä.) gesetzlich verfasst ist. Kannst Du das sagen oder - besser noch - mit Gesetzesauszügen belegen?
Bei allem Verständnis, aber weißt Du eigentlich im Ansatz von was du da schreibst?
Dieses "krampfhafte Hinterfragen" wird in den nächsten Tagen für Chaos sorgen, prophezeie ich. Wieder mal muss ich hoffen, dass ich Unrecht habe.
Hast Du, ganz sicher.
Dieses "krampfhafte Hinterfragen" wird in den nächsten Tagen für Chaos sorgen, prophezeie ich. Wieder mal muss ich hoffen, dass ich Unrecht habe.
Hast Du, ganz sicher.
Hast Du, ganz sicher.
Hierbei handelt es sich nicht um ein Tempoverstoss oder ein Rote-Ampel-Vergehen. Hierbei muss die Schwere des Delikts sofort an Ort und Stelle von Polizisten festgestellt werden - und ob diese Schwere des Delikts (hinzu kommt noch ob absoluter Vorsatz oder nicht) in einer solchen Situation (Ausgangssperre o.ä.) gesetzlich verfasst ist. Kannst Du das sagen oder - besser noch - mit Gesetzesauszügen belegen?
Bei allem Verständnis, aber weißt Du eigentlich im Ansatz von was du da schreibst?
Wie schon als Beispiel erwähnt:
A) ich organisiere im Ostpark eine Corona-Party im Internet
B) ich gehe mit meiner Mutter zum Aldi einkaufen und hole vorher noch ihre Schwester ab, die mitkommt
Beides verstösst gegen die Anordnung, aber siehst Du keine Unterschiede in Sachen "Schwere" oder "absoluten Vorsatz"?
Ich denke, damit kannst Du niemandem verbieten, zu dritt das Haus zu verlassen.
Rechtsprechung zur polizeilichen Generalklausel füllt aber Bände.
Ich nehme ich an, dass man sich mangels Alternative auf die Generalklausel des 28 IfsG zu stützen versuchen wird.
Dünnes Eis. Aber das hatten wir bereits.
Auf solche Leute, die mit dieser Einstellung trotzdem mit mehr als einer Begleitperson draußen rumhängen, haben Ordnungshüter und Gesellschaft nur gewartet.
Ich verstehe nicht recht den Zusammenhang zu meinem Beitrag.
Was bedeutet "nur gewartet"? Was passiert dann?
Bei allem Verständnis, aber weißt Du eigentlich im Ansatz von was du da schreibst?
Wie schon als Beispiel erwähnt:
A) ich organisiere im Ostpark eine Corona-Party im Internet
B) ich gehe mit meiner Mutter zum Aldi einkaufen und hole vorher noch ihre Schwester ab, die mitkommt
Beides verstösst gegen die Anordnung, aber siehst Du keine Unterschiede in Sachen "Schwere" oder "absoluten Vorsatz"?
Auf solche Leute, die mit dieser Einstellung trotzdem mit mehr als einer Begleitperson draußen rumhängen, haben Ordnungshüter und Gesellschaft nur gewartet.
Ich verstehe nicht recht den Zusammenhang zu meinem Beitrag.
Was bedeutet "nur gewartet"? Was passiert dann?