Mir reicht es an dieser Stelle. Alles, was ich wollte: aufzeigen, warum "Die Grünen ruinieren unsere Wirtschaft" und "Die Union ist die Schutzmacht des Mittelstandes" purer Populismus sind, wenn man die Realität dagegen hält. Wie die Praxis der Coronahilfen-Rückforderungen in anderen Unionsgeführten Bundesländern ist, weiß ich nicht. Die Recherchen in Bayern waren anstrengend genug. Mag sein, dass es in CDU-Ländern anders ist. Mag aber auch nicht sein. Man kann ja herausfinden, dass Bayern hier ein absoluter Sonderfall ist. Ich würde es bezweifeln. Danke und Aus von meiner Seite.
Jetzt doch nochmal: gegen diese Art von Rückzahlungen kann man wenig einwenden. Sicherlich wurde es von der Politik anders kommuniziert. Aber in den Förderrichtlinien steht es Schwarz auf Weiß. Also sagen wir mal: umstritten.
Das, was ich meine, ist etwas anderes. Hier wird grundsätzlich die Coronabedingtheit in Frage gestellt, auch wenn die Förderrichtlinien hinsichtlich Umsatzrückgängen, zu verrechnenden Einnahmen, keine Personalkosten! etc. eingehalten und erfüllt wurden. Und nachdem dies trotz vorgelegter Beweise geschieht, ist das nichts anderes als Willkür.
Jetzt machst du mich doch wütend. Weil du überhaupt nicht verstehst, worum es hier geht und wieder mal ganz andere Baustellen aufmachst. Wie so oft halt.
Es geht nicht um die Unabhängigkeit der Gerichte. Wenn es so ist, dass bei Billigkeitsleistungen des Staates dieser selbst (oder die beauftragte Prüfstelle) die Interpretationshoheit über die Berechtigung der Hilfen hat, dann ist das halt so. Dagegen habe ich kein Wort verloren. Also unterstelle mir keinen Scheixx.
Es geht auch nicht um das Nichteinhalten der Förderrichtlinien. Alle geschilderten Fälle sind nicht wegen diesem Punkt gescheitert, sondern daran, dass die IHK behauptet, das alles hätte mit Corona nichts zu tun gehabt. Alle diese Unternehmen haben die Förderrichtlinien gelesen, sich daran gehalten und das alles noch von ihren Steuerkanzleien überprüfen lassen.
Es geht darum, dass plötzlich die von der bayerischen Staatsregierung unter der "Schutzmacht des Mittelstands" beauftragte IHK die Coronabedingtheit von Umsatzausfällen anzweifelt. Und das ohne Belege, ohne Hinweise auf Subventionsbetrug und mit hanebüchenen Argumenten.
Gleich noch ein Beispiel, das ich vom Antrag auf Überbrückungshilfe bis zum Gerichtsverfahren verfolgt habe und was gleichzeitig deine "Vergleichbarkeit" mit anderen Bundesländern sehr in Frage stellt:
Zwei Unternehmen, eines in Bayern, eines in BW, bearbeiten in Kooperation gemeinsam den Auftrag eines Großunternehmens, bei dem Industriemessen eine entscheidende Rolle spielen. Die Messen fallen wegen Corona aus, die Aufträge werden kurzfristig zurückgezogen, beide Unternehmen beantragen Überbrückungshilfe und führen als Grund für den Umsatzausfall die nicht stattgefundenen Messen an.
BW: Logisch, Überbrückungshilfe wird gewährt. Bayern: Ihr wart doch nicht von den Kontaktbeschränkungen betroffen, ihr hättet den Umsatz doch auch mit anderen Kunden machen können! Überbrückungshilfe abgelehnt, Abschlagszahlung zurückgefordert. Derselbe Auftrag, derselbe Kunde, dieselbe Argumentation. Und das ist keine Willkür? Keine Absicht?
Darum geht es. Ich hoffe, du hast es jetzt auch verstanden. Aber sicherlich wirst du jetzt auch wieder Gründe finden, warum die "Schutzmacht des Mittelstands" gar nicht anders handeln konnte.
Es geht nicht um die Unabhängigkeit der Gerichte. Wenn es so ist, dass bei Billigkeitsleistungen des Staates dieser selbst (oder die beauftragte Prüfstelle) die Interpretationshoheit über die Berechtigung der Hilfen hat, dann ist das halt so. Dagegen habe ich kein Wort verloren. Also unterstelle mir keinen Scheixx.
Nein, hast Du nicht? Das war Deine Aussage:
"Die Praxis bei den Gerichtsverfahren sieht so aus: Den Klägern wird zwar oft in der Sache Recht gegeben, formal allerdings haben sie keine Chance."
Also was nun? Entweder haben die Kläger Recht mit ihrer Klage oder nicht. Nach deiner Aussage haben Sie das und das Gericht urteilt trotzdem anders und Du kritisiert das. Anders kann man das nicht verstehen.
Es geht nicht um die Unabhängigkeit der Gerichte. Wenn es so ist, dass bei Billigkeitsleistungen des Staates dieser selbst (oder die beauftragte Prüfstelle) die Interpretationshoheit über die Berechtigung der Hilfen hat, dann ist das halt so. Dagegen habe ich kein Wort verloren. Also unterstelle mir keinen Scheixx.
Nein, hast Du nicht? Das war Deine Aussage:
"Die Praxis bei den Gerichtsverfahren sieht so aus: Den Klägern wird zwar oft in der Sache Recht gegeben, formal allerdings haben sie keine Chance."
Also was nun? Entweder haben die Kläger Recht mit ihrer Klage oder nicht. Nach deiner Aussage haben Sie das und das Gericht urteilt trotzdem anders und Du kritisiert das. Anders kann man das nicht verstehen.
Jetzt stell dich nicht dümmer als du bist. Das Gericht sagt: ja, die Beweise sind schlüssig, aber wir haben darüber nicht zu befinden. Nur wenn die IHK grobe formale Fehler gemacht hat, greifen wir ein. Die Interpretation der Coronabedingtheit obliegt nicht dem Gericht, da die Hilfen kein Gesetz, sondern eine freiwillige Leistung des Staates sind. Diese Haltung des VG habe ich nicht kritisiert, das wird schon so richtig sein. Ich habe nur aufgezeigt, dass der "Rechtsweg" nichts nützt. Was ist daran nicht zu verstehen? Andere verstehen es doch auch!
Nachsatz: viele Unternehmen sind ja rechtsschutzversichert. Diese Versicherung greift aber in den meisten Fällen nicht, da Verwaltungsgerichtsachen im Kleingedruckten ausgeschlossen sind. Somit bleiben die Kläger*innen auch auf ihren Anwaltskosten, den Gerichtskosten und den Kosten für die gegnerische Partei sitzen. Das alles stärkt den Mittelstand ungemein.
Jetzt doch nochmal: gegen diese Art von Rückzahlungen kann man wenig einwenden. Sicherlich wurde es von der Politik anders kommuniziert. Aber in den Förderrichtlinien steht es Schwarz auf Weiß. Also sagen wir mal: umstritten.
Das, was ich meine, ist etwas anderes. Hier wird grundsätzlich die Coronabedingtheit in Frage gestellt, auch wenn die Förderrichtlinien hinsichtlich Umsatzrückgängen, zu verrechnenden Einnahmen, keine Personalkosten! etc. eingehalten und erfüllt wurden. Und nachdem dies trotz vorgelegter Beweise geschieht, ist das nichts anderes als Willkür.
Es geht nicht um die Unabhängigkeit der Gerichte. Wenn es so ist, dass bei Billigkeitsleistungen des Staates dieser selbst (oder die beauftragte Prüfstelle) die Interpretationshoheit über die Berechtigung der Hilfen hat, dann ist das halt so. Dagegen habe ich kein Wort verloren. Also unterstelle mir keinen Scheixx.
Nein, hast Du nicht? Das war Deine Aussage:
"Die Praxis bei den Gerichtsverfahren sieht so aus: Den Klägern wird zwar oft in der Sache Recht gegeben, formal allerdings haben sie keine Chance."
Also was nun? Entweder haben die Kläger Recht mit ihrer Klage oder nicht. Nach deiner Aussage haben Sie das und das Gericht urteilt trotzdem anders und Du kritisiert das. Anders kann man das nicht verstehen.
Es geht nicht um die Unabhängigkeit der Gerichte. Wenn es so ist, dass bei Billigkeitsleistungen des Staates dieser selbst (oder die beauftragte Prüfstelle) die Interpretationshoheit über die Berechtigung der Hilfen hat, dann ist das halt so. Dagegen habe ich kein Wort verloren. Also unterstelle mir keinen Scheixx.
Nein, hast Du nicht? Das war Deine Aussage:
"Die Praxis bei den Gerichtsverfahren sieht so aus: Den Klägern wird zwar oft in der Sache Recht gegeben, formal allerdings haben sie keine Chance."
Also was nun? Entweder haben die Kläger Recht mit ihrer Klage oder nicht. Nach deiner Aussage haben Sie das und das Gericht urteilt trotzdem anders und Du kritisiert das. Anders kann man das nicht verstehen.
Es geht nicht um die Unabhängigkeit der Gerichte. Wenn es so ist, dass bei Billigkeitsleistungen des Staates dieser selbst (oder die beauftragte Prüfstelle) die Interpretationshoheit über die Berechtigung der Hilfen hat, dann ist das halt so. Dagegen habe ich kein Wort verloren. Also unterstelle mir keinen Scheixx.
Nein, hast Du nicht? Das war Deine Aussage:
"Die Praxis bei den Gerichtsverfahren sieht so aus: Den Klägern wird zwar oft in der Sache Recht gegeben, formal allerdings haben sie keine Chance."
Also was nun? Entweder haben die Kläger Recht mit ihrer Klage oder nicht. Nach deiner Aussage haben Sie das und das Gericht urteilt trotzdem anders und Du kritisiert das. Anders kann man das nicht verstehen.
Jetzt stell dich nicht dümmer als du bist. Das Gericht sagt: ja, die Beweise sind schlüssig, aber wir haben darüber nicht zu befinden. Nur wenn die IHK grobe formale Fehler gemacht hat, greifen wir ein. Die Interpretation der Coronabedingtheit obliegt nicht dem Gericht, da die Hilfen kein Gesetz, sondern eine freiwillige Leistung des Staates sind. Diese Haltung des VG habe ich nicht kritisiert, das wird schon so richtig sein. Ich habe nur aufgezeigt, dass der "Rechtsweg" nichts nützt. Was ist daran nicht zu verstehen? Andere verstehen es doch auch!
Nachsatz: viele Unternehmen sind ja rechtsschutzversichert. Diese Versicherung greift aber in den meisten Fällen nicht, da Verwaltungsgerichtsachen im Kleingedruckten ausgeschlossen sind. Somit bleiben die Kläger*innen auch auf ihren Anwaltskosten, den Gerichtskosten und den Kosten für die gegnerische Partei sitzen. Das alles stärkt den Mittelstand ungemein.
Das Gericht sagt: ja, die Beweise sind schlüssig, aber wir haben darüber nicht zu befinden. Nur wenn die IHK grobe formale Fehler gemacht hat, greifen wir ein.
Das glaube ich nicht Das solltest Du belegen. So wie Du es schilderst, müssen Dir die Urteile vorliegen.
Wenn eine IHK im Auftrag der Regierung tätig wird und Entscheidungen trifft, dann sind die genauso rechtlich überprüfbar, wie sonstige staatliche Entscheidungen auch. Wenn ein Gericht urteilt, die IHK keine (grobe) Fehler gemacht habe, dann muss sie den Entscheidungsprozess überprüft haben. Insbesondere die Unterscheidung grobe oder nicht grobe Fehler wäre interessiert zu erfahren.
Ich habe die Beiträge wieder entsperrt, nachdem wir den threadtitel angepasst haben. Mod-Beiträge dürfen zukünftig aber wirklich mal beherzigt werden. Die klare Warnung, dass sonst sperren folgen, bitte auch.
Danke fürs Anpassen! Allerdings, bitte im Hinterkopf behalten: unter Umständen ist 2025 ein erneutes Anpassen nötig, wenn CDU in der Regierung sitzt und die CSU aus der APO winkt. 🙋🏻♂️😊
Es geht nicht um die Unabhängigkeit der Gerichte. Wenn es so ist, dass bei Billigkeitsleistungen des Staates dieser selbst (oder die beauftragte Prüfstelle) die Interpretationshoheit über die Berechtigung der Hilfen hat, dann ist das halt so. Dagegen habe ich kein Wort verloren. Also unterstelle mir keinen Scheixx.
Nein, hast Du nicht? Das war Deine Aussage:
"Die Praxis bei den Gerichtsverfahren sieht so aus: Den Klägern wird zwar oft in der Sache Recht gegeben, formal allerdings haben sie keine Chance."
Also was nun? Entweder haben die Kläger Recht mit ihrer Klage oder nicht. Nach deiner Aussage haben Sie das und das Gericht urteilt trotzdem anders und Du kritisiert das. Anders kann man das nicht verstehen.
Jetzt stell dich nicht dümmer als du bist. Das Gericht sagt: ja, die Beweise sind schlüssig, aber wir haben darüber nicht zu befinden. Nur wenn die IHK grobe formale Fehler gemacht hat, greifen wir ein. Die Interpretation der Coronabedingtheit obliegt nicht dem Gericht, da die Hilfen kein Gesetz, sondern eine freiwillige Leistung des Staates sind. Diese Haltung des VG habe ich nicht kritisiert, das wird schon so richtig sein. Ich habe nur aufgezeigt, dass der "Rechtsweg" nichts nützt. Was ist daran nicht zu verstehen? Andere verstehen es doch auch!
Nachsatz: viele Unternehmen sind ja rechtsschutzversichert. Diese Versicherung greift aber in den meisten Fällen nicht, da Verwaltungsgerichtsachen im Kleingedruckten ausgeschlossen sind. Somit bleiben die Kläger*innen auch auf ihren Anwaltskosten, den Gerichtskosten und den Kosten für die gegnerische Partei sitzen. Das alles stärkt den Mittelstand ungemein.
Das Gericht sagt: ja, die Beweise sind schlüssig, aber wir haben darüber nicht zu befinden. Nur wenn die IHK grobe formale Fehler gemacht hat, greifen wir ein.
Das glaube ich nicht Das solltest Du belegen. So wie Du es schilderst, müssen Dir die Urteile vorliegen.
Wenn eine IHK im Auftrag der Regierung tätig wird und Entscheidungen trifft, dann sind die genauso rechtlich überprüfbar, wie sonstige staatliche Entscheidungen auch. Wenn ein Gericht urteilt, die IHK keine (grobe) Fehler gemacht habe, dann muss sie den Entscheidungsprozess überprüft haben. Insbesondere die Unterscheidung grobe oder nicht grobe Fehler wäre interessiert zu erfahren.
Außerdem, ich hatte das ja ausführlich dargelegt, DAS war und ist nicht das Thema, das ist ein erneuter mieser Derailingversuch.
Einfach nicht drauf reagieren. Es geht dem hawischer nur darum, das Thema zu wechseln und uns hier mal wieder am Nasenring ins Nichts zu führen.
Von meiner Seite jedenfalls nen herzlichen Dank an WA für die interessanten Einblicke in die Diskrepanz zwischen Söderschem/Aiwangerschem Gelaber und tatsächlichem Handeln.
Das Gericht sagt: ja, die Beweise sind schlüssig, aber wir haben darüber nicht zu befinden. Nur wenn die IHK grobe formale Fehler gemacht hat, greifen wir ein.
Das glaube ich nicht Das solltest Du belegen. So wie Du es schilderst, müssen Dir die Urteile vorliegen.
Wenn eine IHK im Auftrag der Regierung tätig wird und Entscheidungen trifft, dann sind die genauso rechtlich überprüfbar, wie sonstige staatliche Entscheidungen auch. Wenn ein Gericht urteilt, die IHK keine (grobe) Fehler gemacht habe, dann muss sie den Entscheidungsprozess überprüft haben. Insbesondere die Unterscheidung grobe oder nicht grobe Fehler wäre interessiert zu erfahren.
Das Gericht sagt: ja, die Beweise sind schlüssig, aber wir haben darüber nicht zu befinden. Nur wenn die IHK grobe formale Fehler gemacht hat, greifen wir ein.
Das glaube ich nicht Das solltest Du belegen. So wie Du es schilderst, müssen Dir die Urteile vorliegen.
Wenn eine IHK im Auftrag der Regierung tätig wird und Entscheidungen trifft, dann sind die genauso rechtlich überprüfbar, wie sonstige staatliche Entscheidungen auch. Wenn ein Gericht urteilt, die IHK keine (grobe) Fehler gemacht habe, dann muss sie den Entscheidungsprozess überprüft haben. Insbesondere die Unterscheidung grobe oder nicht grobe Fehler wäre interessiert zu erfahren.
Außerdem, ich hatte das ja ausführlich dargelegt, DAS war und ist nicht das Thema, das ist ein erneuter mieser Derailingversuch.
Einfach nicht drauf reagieren. Es geht dem hawischer nur darum, das Thema zu wechseln und uns hier mal wieder am Nasenring ins Nichts zu führen.
Von meiner Seite jedenfalls nen herzlichen Dank an WA für die interessanten Einblicke in die Diskrepanz zwischen Söderschem/Aiwangerschem Gelaber und tatsächlichem Handeln.
Ich habe die Beiträge wieder entsperrt, nachdem wir den threadtitel angepasst haben. Mod-Beiträge dürfen zukünftig aber wirklich mal beherzigt werden. Die klare Warnung, dass sonst sperren folgen, bitte auch.
Danke fürs Anpassen! Allerdings, bitte im Hinterkopf behalten: unter Umständen ist 2025 ein erneutes Anpassen nötig, wenn CDU in der Regierung sitzt und die CSU aus der APO winkt. 🙋🏻♂️😊
Danke fürs Anpassen! Allerdings, bitte im Hinterkopf behalten: unter Umständen ist 2025 ein erneutes Anpassen nötig, wenn CDU in der Regierung sitzt und die CSU aus der APO winkt. 🙋🏻♂️😊
Das ist ja ein Grund für die Wahlrechtsänderung der Ampel. Die CSU soll aus dem Bundestag verschwinden, indem sie - bunsdesweit gerechnet - nicht die 5% erreicht. 2021 waren es 5,2%. Und der Wegfall der 3 Direktmandateregel. Die CDU alleine soll dadurch eine Kanzlermehrheit nicht erreichen können. Das ist der Plan. Sollte das Verfassungsgericht das Gesetz nicht vorher kippen, wird eins passieren. Eine große Solidarität der bayrischen Wähler mit der CSU, die die CSU weit über die 5% heben wird. Wetten?
Danke fürs Anpassen! Allerdings, bitte im Hinterkopf behalten: unter Umständen ist 2025 ein erneutes Anpassen nötig, wenn CDU in der Regierung sitzt und die CSU aus der APO winkt. 🙋🏻♂️😊
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Das ist ja ein Grund für die Wahlrechtsänderung der Ampel. Die CSU soll aus dem Bundestag verschwinden, indem sie - bunsdesweit gerechnet - nicht die 5% erreicht. 2021 waren es 5,2%. Und der Wegfall der 3 Direktmandateregel. Die CDU alleine soll dadurch eine Kanzlermehrheit nicht erreichen können. Das ist der Plan. Sollte das Verfassungsgericht das Gesetz nicht vorher kippen, wird eins passieren. Eine große Solidarität der bayrischen Wähler mit der CSU, die die CSU weit über die 5% heben wird. Wetten?
Das ist ja ein Grund für die Wahlrechtsänderung der Ampel. Die CSU soll aus dem Bundestag verschwinden, indem sie - bunsdesweit gerechnet - nicht die 5% erreicht.
Diese Behauptung hätte ich gerne belegt! Gibt es da außerhalb deiner Phantasie Belege dafür oder ist das der nächste polemische Ausbruch zur Stimmungsmache? Dass das für Ampelparteien ein Nebeneffekt sein könnte, das kann man als Hypothese gerne zur Diskussion stellen. Aber nur, wenn man dann auch darauf eingeht, warum eine Wahlrechtsreform notwendig ist - und überfällig! Hat doch die Merkel Regierung dieses Thema, wie so viele andere, verschleppt, um sich die unangenehmen Diskussionen zu ersparen.
Also: Butter bei die Fische! Oder anders formulieren. Ich bin gespannt!
Danke fürs Anpassen! Allerdings, bitte im Hinterkopf behalten: unter Umständen ist 2025 ein erneutes Anpassen nötig, wenn CDU in der Regierung sitzt und die CSU aus der APO winkt. 🙋🏻♂️😊
Das ist ja ein Grund für die Wahlrechtsänderung der Ampel. Die CSU soll aus dem Bundestag verschwinden, indem sie - bunsdesweit gerechnet - nicht die 5% erreicht. 2021 waren es 5,2%. Und der Wegfall der 3 Direktmandateregel. Die CDU alleine soll dadurch eine Kanzlermehrheit nicht erreichen können. Das ist der Plan. Sollte das Verfassungsgericht das Gesetz nicht vorher kippen, wird eins passieren. Eine große Solidarität der bayrischen Wähler mit der CSU, die die CSU weit über die 5% heben wird. Wetten?
Danke fürs Anpassen! Allerdings, bitte im Hinterkopf behalten: unter Umständen ist 2025 ein erneutes Anpassen nötig, wenn CDU in der Regierung sitzt und die CSU aus der APO winkt. 🙋🏻♂️😊
Das ist ja ein Grund für die Wahlrechtsänderung der Ampel. Die CSU soll aus dem Bundestag verschwinden, indem sie - bunsdesweit gerechnet - nicht die 5% erreicht. 2021 waren es 5,2%. Und der Wegfall der 3 Direktmandateregel. Die CDU alleine soll dadurch eine Kanzlermehrheit nicht erreichen können. Das ist der Plan. Sollte das Verfassungsgericht das Gesetz nicht vorher kippen, wird eins passieren. Eine große Solidarität der bayrischen Wähler mit der CSU, die die CSU weit über die 5% heben wird. Wetten?
Das ist ja ein Grund für die Wahlrechtsänderung der Ampel. Die CSU soll aus dem Bundestag verschwinden, indem sie - bunsdesweit gerechnet - nicht die 5% erreicht.
Diese Behauptung hätte ich gerne belegt! Gibt es da außerhalb deiner Phantasie Belege dafür oder ist das der nächste polemische Ausbruch zur Stimmungsmache? Dass das für Ampelparteien ein Nebeneffekt sein könnte, das kann man als Hypothese gerne zur Diskussion stellen. Aber nur, wenn man dann auch darauf eingeht, warum eine Wahlrechtsreform notwendig ist - und überfällig! Hat doch die Merkel Regierung dieses Thema, wie so viele andere, verschleppt, um sich die unangenehmen Diskussionen zu ersparen.
Also: Butter bei die Fische! Oder anders formulieren. Ich bin gespannt!
Das ist ja ein Grund für die Wahlrechtsänderung der Ampel. Die CSU soll aus dem Bundestag verschwinden, indem sie - bunsdesweit gerechnet - nicht die 5% erreicht.
Diese Behauptung hätte ich gerne belegt! Gibt es da außerhalb deiner Phantasie Belege dafür oder ist das der nächste polemische Ausbruch zur Stimmungsmache? Dass das für Ampelparteien ein Nebeneffekt sein könnte, das kann man als Hypothese gerne zur Diskussion stellen. Aber nur, wenn man dann auch darauf eingeht, warum eine Wahlrechtsreform notwendig ist - und überfällig! Hat doch die Merkel Regierung dieses Thema, wie so viele andere, verschleppt, um sich die unangenehmen Diskussionen zu ersparen.
Also: Butter bei die Fische! Oder anders formulieren. Ich bin gespannt!
Die CSU ist eine gefährliche Splitterpartei. Es ist vollkommen richtig endlich eine die Wahlrechtsreform umzusetzen.
Man kann ja von der CSU halten was man will, aber die CSU als gefährliche Splitterpartei zu reden, nur weil sie nicht stamm links ist, ist schon extrem absurd. Du lässt keine andere Meinung zu und wer nicht so maximal linksextremistisch ist wie Du, ist für Dich ein Nazi.
Du bist maximal intolerant und bei weitem nicht so moralisch überlegen, wie Du es gerne wärst.
Die CSU hatte bei der Bundestagswahl 21 übrigens im Bundesschnitt 5,2%. Keine Ahnung, wie Du mit Deiner Wahrlrechtsreform die CSU verhindern willst. Nur gut, dass die Linken durch das BSW jetzt in der absoluten Bedeutungslosigkeit verschwinden.
Die CSU ist eine gefährliche Splitterpartei. Es ist vollkommen richtig endlich eine die Wahlrechtsreform umzusetzen.
"Bundestag stimmt,Koalitionsvorschlag zur Wahlrechtsänderung zu."
Habe ich es nicht gesagt. Selbst der fußläufige Franz ist der Meinung, die Wahlrechtsänderung dient dazu diese "gefährliche Splitterpartei" CSU zu entfernen. Die Linke klagt ja ebenfalls in Karlsruhe. Was Franz dazu sagt?
Die CSU ist eine gefährliche Splitterpartei. Es ist vollkommen richtig endlich eine die Wahlrechtsreform umzusetzen.
Man kann ja von der CSU halten was man will, aber die CSU als gefährliche Splitterpartei zu reden, nur weil sie nicht stamm links ist, ist schon extrem absurd. Du lässt keine andere Meinung zu und wer nicht so maximal linksextremistisch ist wie Du, ist für Dich ein Nazi.
Du bist maximal intolerant und bei weitem nicht so moralisch überlegen, wie Du es gerne wärst.
Die CSU hatte bei der Bundestagswahl 21 übrigens im Bundesschnitt 5,2%. Keine Ahnung, wie Du mit Deiner Wahrlrechtsreform die CSU verhindern willst. Nur gut, dass die Linken durch das BSW jetzt in der absoluten Bedeutungslosigkeit verschwinden.
Wie die Praxis der Coronahilfen-Rückforderungen in anderen Unionsgeführten Bundesländern ist, weiß ich nicht. Die Recherchen in Bayern waren anstrengend genug. Mag sein, dass es in CDU-Ländern anders ist. Mag aber auch nicht sein. Man kann ja herausfinden, dass Bayern hier ein absoluter Sonderfall ist. Ich würde es bezweifeln.
Danke und Aus von meiner Seite.
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/corona-hilfen-rueckzahlung-pleite-100.html
Jetzt doch nochmal: gegen diese Art von Rückzahlungen kann man wenig einwenden. Sicherlich wurde es von der Politik anders kommuniziert. Aber in den Förderrichtlinien steht es Schwarz auf Weiß. Also sagen wir mal: umstritten.
Das, was ich meine, ist etwas anderes. Hier wird grundsätzlich die Coronabedingtheit in Frage gestellt, auch wenn die Förderrichtlinien hinsichtlich Umsatzrückgängen, zu verrechnenden Einnahmen, keine Personalkosten! etc. eingehalten und erfüllt wurden. Und nachdem dies trotz vorgelegter Beweise geschieht, ist das nichts anderes als Willkür.
Es geht nicht um die Unabhängigkeit der Gerichte. Wenn es so ist, dass bei Billigkeitsleistungen des Staates dieser selbst (oder die beauftragte Prüfstelle) die Interpretationshoheit über die Berechtigung der Hilfen hat, dann ist das halt so. Dagegen habe ich kein Wort verloren. Also unterstelle mir keinen Scheixx.
Es geht auch nicht um das Nichteinhalten der Förderrichtlinien. Alle geschilderten Fälle sind nicht wegen diesem Punkt gescheitert, sondern daran, dass die IHK behauptet, das alles hätte mit Corona nichts zu tun gehabt. Alle diese Unternehmen haben die Förderrichtlinien gelesen, sich daran gehalten und das alles noch von ihren Steuerkanzleien überprüfen lassen.
Es geht darum, dass plötzlich die von der bayerischen Staatsregierung unter der "Schutzmacht des Mittelstands" beauftragte IHK die Coronabedingtheit von Umsatzausfällen anzweifelt. Und das ohne Belege, ohne Hinweise auf Subventionsbetrug und mit hanebüchenen Argumenten.
Gleich noch ein Beispiel, das ich vom Antrag auf Überbrückungshilfe bis zum Gerichtsverfahren verfolgt habe und was gleichzeitig deine "Vergleichbarkeit" mit anderen Bundesländern sehr in Frage stellt:
Zwei Unternehmen, eines in Bayern, eines in BW, bearbeiten in Kooperation gemeinsam den Auftrag eines Großunternehmens, bei dem Industriemessen eine entscheidende Rolle spielen. Die Messen fallen wegen Corona aus, die Aufträge werden kurzfristig zurückgezogen, beide Unternehmen beantragen Überbrückungshilfe und führen als Grund für den Umsatzausfall die nicht stattgefundenen Messen an.
BW: Logisch, Überbrückungshilfe wird gewährt.
Bayern: Ihr wart doch nicht von den Kontaktbeschränkungen betroffen, ihr hättet den Umsatz doch auch mit anderen Kunden machen können! Überbrückungshilfe abgelehnt, Abschlagszahlung zurückgefordert.
Derselbe Auftrag, derselbe Kunde, dieselbe Argumentation. Und das ist keine Willkür? Keine Absicht?
Darum geht es. Ich hoffe, du hast es jetzt auch verstanden. Aber sicherlich wirst du jetzt auch wieder Gründe finden, warum die "Schutzmacht des Mittelstands" gar nicht anders handeln konnte.
Nein, hast Du nicht?
Das war Deine Aussage:
"Die Praxis bei den Gerichtsverfahren sieht so aus: Den Klägern wird zwar oft in der Sache Recht gegeben, formal allerdings haben sie keine Chance."
Also was nun? Entweder haben die Kläger Recht mit ihrer Klage oder nicht. Nach deiner Aussage haben Sie das und das Gericht urteilt trotzdem anders und Du kritisiert das. Anders kann man das nicht verstehen.
Anders willst du es nicht verstehen, das ist ein großer Unterschied. Nur so bekommst du es auch immer wieder hin Threads zu zerschießen.
Jetzt stell dich nicht dümmer als du bist. Das Gericht sagt: ja, die Beweise sind schlüssig, aber wir haben darüber nicht zu befinden. Nur wenn die IHK grobe formale Fehler gemacht hat, greifen wir ein. Die Interpretation der Coronabedingtheit obliegt nicht dem Gericht, da die Hilfen kein Gesetz, sondern eine freiwillige Leistung des Staates sind.
Diese Haltung des VG habe ich nicht kritisiert, das wird schon so richtig sein. Ich habe nur aufgezeigt, dass der "Rechtsweg" nichts nützt.
Was ist daran nicht zu verstehen? Andere verstehen es doch auch!
Nachsatz: viele Unternehmen sind ja rechtsschutzversichert. Diese Versicherung greift aber in den meisten Fällen nicht, da Verwaltungsgerichtsachen im Kleingedruckten ausgeschlossen sind. Somit bleiben die Kläger*innen auch auf ihren Anwaltskosten, den Gerichtskosten und den Kosten für die gegnerische Partei sitzen.
Das alles stärkt den Mittelstand ungemein.
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/corona-hilfen-rueckzahlung-pleite-100.html
Jetzt doch nochmal: gegen diese Art von Rückzahlungen kann man wenig einwenden. Sicherlich wurde es von der Politik anders kommuniziert. Aber in den Förderrichtlinien steht es Schwarz auf Weiß. Also sagen wir mal: umstritten.
Das, was ich meine, ist etwas anderes. Hier wird grundsätzlich die Coronabedingtheit in Frage gestellt, auch wenn die Förderrichtlinien hinsichtlich Umsatzrückgängen, zu verrechnenden Einnahmen, keine Personalkosten! etc. eingehalten und erfüllt wurden. Und nachdem dies trotz vorgelegter Beweise geschieht, ist das nichts anderes als Willkür.
Nein, hast Du nicht?
Das war Deine Aussage:
"Die Praxis bei den Gerichtsverfahren sieht so aus: Den Klägern wird zwar oft in der Sache Recht gegeben, formal allerdings haben sie keine Chance."
Also was nun? Entweder haben die Kläger Recht mit ihrer Klage oder nicht. Nach deiner Aussage haben Sie das und das Gericht urteilt trotzdem anders und Du kritisiert das. Anders kann man das nicht verstehen.
Anders willst du es nicht verstehen, das ist ein großer Unterschied. Nur so bekommst du es auch immer wieder hin Threads zu zerschießen.
Nein, hast Du nicht?
Das war Deine Aussage:
"Die Praxis bei den Gerichtsverfahren sieht so aus: Den Klägern wird zwar oft in der Sache Recht gegeben, formal allerdings haben sie keine Chance."
Also was nun? Entweder haben die Kläger Recht mit ihrer Klage oder nicht. Nach deiner Aussage haben Sie das und das Gericht urteilt trotzdem anders und Du kritisiert das. Anders kann man das nicht verstehen.
Jetzt stell dich nicht dümmer als du bist. Das Gericht sagt: ja, die Beweise sind schlüssig, aber wir haben darüber nicht zu befinden. Nur wenn die IHK grobe formale Fehler gemacht hat, greifen wir ein. Die Interpretation der Coronabedingtheit obliegt nicht dem Gericht, da die Hilfen kein Gesetz, sondern eine freiwillige Leistung des Staates sind.
Diese Haltung des VG habe ich nicht kritisiert, das wird schon so richtig sein. Ich habe nur aufgezeigt, dass der "Rechtsweg" nichts nützt.
Was ist daran nicht zu verstehen? Andere verstehen es doch auch!
Nachsatz: viele Unternehmen sind ja rechtsschutzversichert. Diese Versicherung greift aber in den meisten Fällen nicht, da Verwaltungsgerichtsachen im Kleingedruckten ausgeschlossen sind. Somit bleiben die Kläger*innen auch auf ihren Anwaltskosten, den Gerichtskosten und den Kosten für die gegnerische Partei sitzen.
Das alles stärkt den Mittelstand ungemein.
Das glaube ich nicht Das solltest Du belegen. So wie Du es schilderst, müssen Dir die Urteile vorliegen.
Wenn eine IHK im Auftrag der Regierung tätig wird und Entscheidungen trifft, dann sind die genauso rechtlich überprüfbar, wie sonstige staatliche Entscheidungen auch. Wenn ein Gericht urteilt, die IHK keine (grobe) Fehler gemacht habe, dann muss sie den Entscheidungsprozess überprüft haben. Insbesondere die Unterscheidung grobe oder nicht grobe Fehler wäre interessiert zu erfahren.
Jetzt stell dich nicht dümmer als du bist. Das Gericht sagt: ja, die Beweise sind schlüssig, aber wir haben darüber nicht zu befinden. Nur wenn die IHK grobe formale Fehler gemacht hat, greifen wir ein. Die Interpretation der Coronabedingtheit obliegt nicht dem Gericht, da die Hilfen kein Gesetz, sondern eine freiwillige Leistung des Staates sind.
Diese Haltung des VG habe ich nicht kritisiert, das wird schon so richtig sein. Ich habe nur aufgezeigt, dass der "Rechtsweg" nichts nützt.
Was ist daran nicht zu verstehen? Andere verstehen es doch auch!
Nachsatz: viele Unternehmen sind ja rechtsschutzversichert. Diese Versicherung greift aber in den meisten Fällen nicht, da Verwaltungsgerichtsachen im Kleingedruckten ausgeschlossen sind. Somit bleiben die Kläger*innen auch auf ihren Anwaltskosten, den Gerichtskosten und den Kosten für die gegnerische Partei sitzen.
Das alles stärkt den Mittelstand ungemein.
Das glaube ich nicht Das solltest Du belegen. So wie Du es schilderst, müssen Dir die Urteile vorliegen.
Wenn eine IHK im Auftrag der Regierung tätig wird und Entscheidungen trifft, dann sind die genauso rechtlich überprüfbar, wie sonstige staatliche Entscheidungen auch. Wenn ein Gericht urteilt, die IHK keine (grobe) Fehler gemacht habe, dann muss sie den Entscheidungsprozess überprüft haben. Insbesondere die Unterscheidung grobe oder nicht grobe Fehler wäre interessiert zu erfahren.
Einfach nicht drauf reagieren. Es geht dem hawischer nur darum, das Thema zu wechseln und uns hier mal wieder am Nasenring ins Nichts zu führen.
Von meiner Seite jedenfalls nen herzlichen Dank an WA für die interessanten Einblicke in die Diskrepanz zwischen Söderschem/Aiwangerschem Gelaber und tatsächlichem Handeln.
Das glaube ich nicht Das solltest Du belegen. So wie Du es schilderst, müssen Dir die Urteile vorliegen.
Wenn eine IHK im Auftrag der Regierung tätig wird und Entscheidungen trifft, dann sind die genauso rechtlich überprüfbar, wie sonstige staatliche Entscheidungen auch. Wenn ein Gericht urteilt, die IHK keine (grobe) Fehler gemacht habe, dann muss sie den Entscheidungsprozess überprüft haben. Insbesondere die Unterscheidung grobe oder nicht grobe Fehler wäre interessiert zu erfahren.
Das glaube ich nicht Das solltest Du belegen. So wie Du es schilderst, müssen Dir die Urteile vorliegen.
Wenn eine IHK im Auftrag der Regierung tätig wird und Entscheidungen trifft, dann sind die genauso rechtlich überprüfbar, wie sonstige staatliche Entscheidungen auch. Wenn ein Gericht urteilt, die IHK keine (grobe) Fehler gemacht habe, dann muss sie den Entscheidungsprozess überprüft haben. Insbesondere die Unterscheidung grobe oder nicht grobe Fehler wäre interessiert zu erfahren.
Einfach nicht drauf reagieren. Es geht dem hawischer nur darum, das Thema zu wechseln und uns hier mal wieder am Nasenring ins Nichts zu führen.
Von meiner Seite jedenfalls nen herzlichen Dank an WA für die interessanten Einblicke in die Diskrepanz zwischen Söderschem/Aiwangerschem Gelaber und tatsächlichem Handeln.
Das ist ja ein Grund für die Wahlrechtsänderung der Ampel. Die CSU soll aus dem Bundestag verschwinden, indem sie - bunsdesweit gerechnet - nicht die 5% erreicht. 2021 waren es 5,2%. Und der Wegfall der 3 Direktmandateregel. Die CDU alleine soll dadurch eine Kanzlermehrheit nicht erreichen können. Das ist der Plan.
Sollte das Verfassungsgericht das Gesetz nicht vorher kippen, wird eins passieren. Eine große Solidarität der bayrischen Wähler mit der CSU, die die CSU weit über die 5% heben wird. Wetten?
Das ist ja ein Grund für die Wahlrechtsänderung der Ampel. Die CSU soll aus dem Bundestag verschwinden, indem sie - bunsdesweit gerechnet - nicht die 5% erreicht. 2021 waren es 5,2%. Und der Wegfall der 3 Direktmandateregel. Die CDU alleine soll dadurch eine Kanzlermehrheit nicht erreichen können. Das ist der Plan.
Sollte das Verfassungsgericht das Gesetz nicht vorher kippen, wird eins passieren. Eine große Solidarität der bayrischen Wähler mit der CSU, die die CSU weit über die 5% heben wird. Wetten?
Diese Behauptung hätte ich gerne belegt!
Gibt es da außerhalb deiner Phantasie Belege dafür oder ist das der nächste polemische Ausbruch zur Stimmungsmache?
Dass das für Ampelparteien ein Nebeneffekt sein könnte, das kann man als Hypothese gerne zur Diskussion stellen. Aber nur, wenn man dann auch darauf eingeht, warum eine Wahlrechtsreform notwendig ist - und überfällig! Hat doch die Merkel Regierung dieses Thema, wie so viele andere, verschleppt, um sich die unangenehmen Diskussionen zu ersparen.
Also: Butter bei die Fische! Oder anders formulieren.
Ich bin gespannt!
Das ist ja ein Grund für die Wahlrechtsänderung der Ampel. Die CSU soll aus dem Bundestag verschwinden, indem sie - bunsdesweit gerechnet - nicht die 5% erreicht. 2021 waren es 5,2%. Und der Wegfall der 3 Direktmandateregel. Die CDU alleine soll dadurch eine Kanzlermehrheit nicht erreichen können. Das ist der Plan.
Sollte das Verfassungsgericht das Gesetz nicht vorher kippen, wird eins passieren. Eine große Solidarität der bayrischen Wähler mit der CSU, die die CSU weit über die 5% heben wird. Wetten?
Hmmmm. Du sagst es in weniger Worten 😁
Dito
Das ist ja ein Grund für die Wahlrechtsänderung der Ampel. Die CSU soll aus dem Bundestag verschwinden, indem sie - bunsdesweit gerechnet - nicht die 5% erreicht. 2021 waren es 5,2%. Und der Wegfall der 3 Direktmandateregel. Die CDU alleine soll dadurch eine Kanzlermehrheit nicht erreichen können. Das ist der Plan.
Sollte das Verfassungsgericht das Gesetz nicht vorher kippen, wird eins passieren. Eine große Solidarität der bayrischen Wähler mit der CSU, die die CSU weit über die 5% heben wird. Wetten?
Diese Behauptung hätte ich gerne belegt!
Gibt es da außerhalb deiner Phantasie Belege dafür oder ist das der nächste polemische Ausbruch zur Stimmungsmache?
Dass das für Ampelparteien ein Nebeneffekt sein könnte, das kann man als Hypothese gerne zur Diskussion stellen. Aber nur, wenn man dann auch darauf eingeht, warum eine Wahlrechtsreform notwendig ist - und überfällig! Hat doch die Merkel Regierung dieses Thema, wie so viele andere, verschleppt, um sich die unangenehmen Diskussionen zu ersparen.
Also: Butter bei die Fische! Oder anders formulieren.
Ich bin gespannt!
Kommt da noch was?
Hmmmm. Du sagst es in weniger Worten 😁
"Bundestag stimmt,Koalitionsvorschlag zur Wahlrechtsänderung zu."
Man kann ja von der CSU halten was man will, aber die CSU als gefährliche Splitterpartei zu reden, nur weil sie nicht stamm links ist, ist schon extrem absurd. Du lässt keine andere Meinung zu und wer nicht so maximal linksextremistisch ist wie Du, ist für Dich ein Nazi.
Du bist maximal intolerant und bei weitem nicht so moralisch überlegen, wie Du es gerne wärst.
Die CSU hatte bei der Bundestagswahl 21 übrigens im Bundesschnitt 5,2%. Keine Ahnung, wie Du mit Deiner Wahrlrechtsreform die CSU verhindern willst. Nur gut, dass die Linken durch das BSW jetzt in der absoluten Bedeutungslosigkeit verschwinden.
Habe ich es nicht gesagt. Selbst der fußläufige Franz ist der Meinung, die Wahlrechtsänderung dient dazu diese "gefährliche Splitterpartei" CSU zu entfernen.
Die Linke klagt ja ebenfalls in Karlsruhe. Was Franz dazu sagt?
"Bundestag stimmt,Koalitionsvorschlag zur Wahlrechtsänderung zu."
"Bundestag stimmt,Koalitionsvorschlag zur Wahlrechtsänderung zu."
Man kann ja von der CSU halten was man will, aber die CSU als gefährliche Splitterpartei zu reden, nur weil sie nicht stamm links ist, ist schon extrem absurd. Du lässt keine andere Meinung zu und wer nicht so maximal linksextremistisch ist wie Du, ist für Dich ein Nazi.
Du bist maximal intolerant und bei weitem nicht so moralisch überlegen, wie Du es gerne wärst.
Die CSU hatte bei der Bundestagswahl 21 übrigens im Bundesschnitt 5,2%. Keine Ahnung, wie Du mit Deiner Wahrlrechtsreform die CSU verhindern willst. Nur gut, dass die Linken durch das BSW jetzt in der absoluten Bedeutungslosigkeit verschwinden.