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Nach der Bundestagswahl 2021 - Regierungsarbeit und mehr


Thread wurde von skyeagle am Donnerstag, 31. Oktober 2024, 16:02 Uhr um 16:02 Uhr gesperrt weil:
Siehe: https://community.eintracht.de/forum/diskussionen/141794
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Ich bekomme regelmäßig mit, wie Mensvhen sanktioniert werden.
Das sind größtenteils Leute, die dem Arbeitsmarkt definitiv dauerhaft nicht zur Verfügung stehen wegen
- geistiger und/oder psychischer Beeinträchtigung
- massiver Bildungsferne (Analphabetentum)
- schwerer Folgeerkrankungen (Traumafolge, körperliche Gebrechen)
- extrem belastenden Lebenssituationen, bspw Alleinerziehende ohne Betreuungsplatz

Oft liegt ein Mix aus vielem vor.
Das Jobcenter hat seit Corona eigentlich gar nicht mehr geöffnet. Persönliche Termine gibt es so gut wie nicht mehr, telefonisch sind die Sachbearbeiter eine Stunde, vier Tage die Woche erreichbar. Also theoretisch.
Insgesamt ist der Laden komplett unterbesetzt. In der Reslität sieht es so aus, dass teilweise wochen- ja monatelang weder auf Mails, Anrufe, noch suf postalische Anschreiben reagiert wird.
Selbst als Kollege der selben Stadtverwaltung bekomme ich teilweise tagelang niemanden an die Strippe.
Bescheide verzögern sich, notwendige Fördermaßnahmen (wir erinnern uns "Fordern und Fördern") werden postalisch angeboten, in der Realität aber niemals umgesetzt. Selbst wer will und könnte bekommt keinen Termin.
Interessant ist dann aber, dass das mit dem Fordern und Sanktionieren reibungslos funktioniert.
Nach der Inobhutnahme zweier Kinder wurde eine Familie auf Null sanktioniert, obwohl sie direkt in der Woche nach der ION das Jobcenter informiert hatte.
Grund: man hätte sich am ersten Tag nach dem "Auszug" der Kinder melden müssen.
Zu diesem Zeitpunkt war überhaupt noch nicht klar, ob die Kinder weg bleiben.
Die Familie war dann knapp ein Monat ohne Geld. Erst der städtischen Obdachlosenhilfe ist es nach über drei Wochen erstmals gelungen jemanden an die Strippe zu bekommen. Zu diesem Zeitpunkt war bereits die Wohnung gekündigt, weil die Mietzahlung ausblieb über den Monatswechsel.

Eine junge Frau, die auf Grund einer Erkrankung ihrer Mutter ihre beiden kleinen Geschwister aufnahm, wurden als sich herausstellte, dass dies nicht nur vorübergehend sondern mittelfristig der notwendig ist, nicht nur Leistungen für die beiden Geschwister versagt, sondern auch die eigenen auf Null gesetzt. Man beschuldigte sie, Geldleistungen ihrer Mutter angenommen zu haben, also für das Versorgen ihrer Geschwister bezahlt worden zu sein, weil die Mutter ihr das Kindergeld des letzten Monats zur Verfügung gestellt hat.
Über einen Notfonds der Bürgerstiftung konnte ich Geld generieren, damit die junge Frau die Kinder weiter versorgen konnte. Fast zwei Monate musdten wir so überbrücken.
Und so könnte ich jetzt noch Seitenlang weitermachen.

So sieht das aus mit den Sanktionen, die Menschen dazu motivieren sollen, arbeiten zu gehen.
#
FrankenAdler schrieb:

So sieht das aus mit den Sanktionen, die Menschen dazu motivieren sollen, arbeiten zu gehen.      


Da lacht das Unions- und FDP-Herz. Faules Pack!
#
Interessant die Ansicht von Andrea Nahles, die Arbeitsagentur-Chefin, in der Süddeutschen eitung:

"...Sanktionen? "Ich begrüße, dass es sie gibt, weil es wichtig ist, dass eine Verbindlichkeit da ist." Allerdings dürfe man auch nicht vergessen: Nur in drei Prozent aller Fälle würde überhaupt sanktioniert."


Sagen wir es einmal so, die Leute die ich so kenne und mit denen ich spreche (z.B. Sozialer Dienst bei der Stadt) die sind jetzt nur bedingt begeistert was den Wegfall von Sanktionen angeht. Nicht weil sie die heftigen Situationen und die arschige Behandlung durch Sachbearbeiter bei der Agentur nicht kennen würden, aber sie kennen eben auch die anderen Fälle - bei denen Sanktionen durchaus Sinn machen.

Wobei, wie Nahles ja auch darlegt, die Frage ist ob die Sanktionen das große Ding sind. Im positiven, wie im negativen Sinn. Aber man kann damit halt gut von beiden Seiten Druck machen.
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Ich bekomme regelmäßig mit, wie Mensvhen sanktioniert werden.
Das sind größtenteils Leute, die dem Arbeitsmarkt definitiv dauerhaft nicht zur Verfügung stehen wegen
- geistiger und/oder psychischer Beeinträchtigung
- massiver Bildungsferne (Analphabetentum)
- schwerer Folgeerkrankungen (Traumafolge, körperliche Gebrechen)
- extrem belastenden Lebenssituationen, bspw Alleinerziehende ohne Betreuungsplatz

Oft liegt ein Mix aus vielem vor.
Das Jobcenter hat seit Corona eigentlich gar nicht mehr geöffnet. Persönliche Termine gibt es so gut wie nicht mehr, telefonisch sind die Sachbearbeiter eine Stunde, vier Tage die Woche erreichbar. Also theoretisch.
Insgesamt ist der Laden komplett unterbesetzt. In der Reslität sieht es so aus, dass teilweise wochen- ja monatelang weder auf Mails, Anrufe, noch suf postalische Anschreiben reagiert wird.
Selbst als Kollege der selben Stadtverwaltung bekomme ich teilweise tagelang niemanden an die Strippe.
Bescheide verzögern sich, notwendige Fördermaßnahmen (wir erinnern uns "Fordern und Fördern") werden postalisch angeboten, in der Realität aber niemals umgesetzt. Selbst wer will und könnte bekommt keinen Termin.
Interessant ist dann aber, dass das mit dem Fordern und Sanktionieren reibungslos funktioniert.
Nach der Inobhutnahme zweier Kinder wurde eine Familie auf Null sanktioniert, obwohl sie direkt in der Woche nach der ION das Jobcenter informiert hatte.
Grund: man hätte sich am ersten Tag nach dem "Auszug" der Kinder melden müssen.
Zu diesem Zeitpunkt war überhaupt noch nicht klar, ob die Kinder weg bleiben.
Die Familie war dann knapp ein Monat ohne Geld. Erst der städtischen Obdachlosenhilfe ist es nach über drei Wochen erstmals gelungen jemanden an die Strippe zu bekommen. Zu diesem Zeitpunkt war bereits die Wohnung gekündigt, weil die Mietzahlung ausblieb über den Monatswechsel.

Eine junge Frau, die auf Grund einer Erkrankung ihrer Mutter ihre beiden kleinen Geschwister aufnahm, wurden als sich herausstellte, dass dies nicht nur vorübergehend sondern mittelfristig der notwendig ist, nicht nur Leistungen für die beiden Geschwister versagt, sondern auch die eigenen auf Null gesetzt. Man beschuldigte sie, Geldleistungen ihrer Mutter angenommen zu haben, also für das Versorgen ihrer Geschwister bezahlt worden zu sein, weil die Mutter ihr das Kindergeld des letzten Monats zur Verfügung gestellt hat.
Über einen Notfonds der Bürgerstiftung konnte ich Geld generieren, damit die junge Frau die Kinder weiter versorgen konnte. Fast zwei Monate musdten wir so überbrücken.
Und so könnte ich jetzt noch Seitenlang weitermachen.

So sieht das aus mit den Sanktionen, die Menschen dazu motivieren sollen, arbeiten zu gehen.
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Man kann sich immer wieder nur fragen, wie du eigentlich deinen Job aushälst... Danke mal wieder für die Einblicke in Deutschlands behördliche Abgründe.
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FrankenAdler schrieb:

So sieht das aus mit den Sanktionen, die Menschen dazu motivieren sollen, arbeiten zu gehen.      


Da lacht das Unions- und FDP-Herz. Faules Pack!
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miraculix250 schrieb:

FrankenAdler schrieb:

So sieht das aus mit den Sanktionen, die Menschen dazu motivieren sollen, arbeiten zu gehen.      


Da lacht das Unions- und FDP-Herz. Faules Pack!

Da lacht das Grünen- und SPD-Herz. Faules Pack!
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Nach der BTW kippt die Stimmung nun vollends und stellt fest man stöst aktuell an Grenzen.🙉

Bahn-Vorstand Huber: Schienennetz in Deutschland am Limit

--"Die Infrastruktur verzeiht lange, aber jetzt ist der Punkt erreicht, wo es nicht mehr geht."
--"Die Pünktlichkeit ist dieses Jahr inakzeptabel."
--"strukturell überaltertes Netz"
--"dessen Störanfälligkeit immer größer wird"
--"und es gebe -- Sanierungsstau von 50 Milliarden Euro"
--Die Infrastruktur ist dicht"

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2022/11/berlin-brandenburg-bahn-49-euro-ticket-schienennetz.html
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Interessant die Ansicht von Andrea Nahles, die Arbeitsagentur-Chefin, in der Süddeutschen eitung:

"...Sanktionen? "Ich begrüße, dass es sie gibt, weil es wichtig ist, dass eine Verbindlichkeit da ist." Allerdings dürfe man auch nicht vergessen: Nur in drei Prozent aller Fälle würde überhaupt sanktioniert."


Sagen wir es einmal so, die Leute die ich so kenne und mit denen ich spreche (z.B. Sozialer Dienst bei der Stadt) die sind jetzt nur bedingt begeistert was den Wegfall von Sanktionen angeht. Nicht weil sie die heftigen Situationen und die arschige Behandlung durch Sachbearbeiter bei der Agentur nicht kennen würden, aber sie kennen eben auch die anderen Fälle - bei denen Sanktionen durchaus Sinn machen.

Wobei, wie Nahles ja auch darlegt, die Frage ist ob die Sanktionen das große Ding sind. Im positiven, wie im negativen Sinn. Aber man kann damit halt gut von beiden Seiten Druck machen.
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Eintracht-Laie schrieb:

Interessant die Ansicht von Andrea Nahles, die Arbeitsagentur-Chefin, in der Süddeutschen eitung:

"...Sanktionen? "Ich begrüße, dass es sie gibt, weil es wichtig ist, dass eine Verbindlichkeit da ist." Allerdings dürfe man auch nicht vergessen: Nur in drei Prozent aller Fälle würde überhaupt sanktioniert."


Sagen wir es einmal so, die Leute die ich so kenne und mit denen ich spreche (z.B. Sozialer Dienst bei der Stadt) die sind jetzt nur bedingt begeistert was den Wegfall von Sanktionen angeht. Nicht weil sie die heftigen Situationen und die arschige Behandlung durch Sachbearbeiter bei der Agentur nicht kennen würden, aber sie kennen eben auch die anderen Fälle - bei denen Sanktionen durchaus Sinn machen.

Wobei, wie Nahles ja auch darlegt, die Frage ist ob die Sanktionen das große Ding sind. Im positiven, wie im negativen Sinn. Aber man kann damit halt gut von beiden Seiten Druck machen.

Die FAS beschäftigt sich heute mit dem Thema aus Sicht von Fallmanager des Jobcenters in Hanau, wo ein Test lief.

"Die Ampel hat ein Hartz-IV-System fast ohne Sanktionen getestet. Zu den Terminen im Jobcenter in Hanau kommen seitdem deutlich weniger. Dort müssen sie die Folgen des Bürgergeld-Experiments auffangen. Die Bundesregierung hat ein Experiment gewagt."

Zu den Sanktion wird von den Mitarbeitern gesagt, sie seien schon immer das letzte Mittel gewesen, keiner wolle schikanieren und sie wurden äußerst selten verhängt. Früher hätte oft ein Brief gereicht, in denen die Terminen fernblieben, vorgerechnet wurde, wie viel ihnen gestrichen werden könnte. "Das brachte viele dazu, doch zu den Beratungsgesprächen zu kommen. Dieses Instrument hat man den Fallmanagern genommen, ohne über Alternativen nachzudenken. So blieb ihnen nur noch, den Leuten hinterherzutelefonieren, an ihre Eigenverantwortung zu appellieren."
Zum Ergebnis sagt ein Fallmanager:
"Kamen vor dem Experiment neun von zehn seiner "Klienten", sind es jetzt nur noch fünf von zehn".
https://m.faz.net/aktuell/politik/inland/buergergeld-wie-ein-jobcenter-die-debatte-erlebt-18488044.html

So wäre es wohl gekommen, wenn die Gesetzesvorlage von Herrn Heil eins zu eins umgesetzt worden wäre.

Der Kompromiss des Bürgergeldes, mehr in Weiterbildung und Fördern zu investieren ist richtig, das Fordern dabei aufrechtzuerhalten aber auch.



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Eintracht-Laie schrieb:

Interessant die Ansicht von Andrea Nahles, die Arbeitsagentur-Chefin, in der Süddeutschen eitung:

"...Sanktionen? "Ich begrüße, dass es sie gibt, weil es wichtig ist, dass eine Verbindlichkeit da ist." Allerdings dürfe man auch nicht vergessen: Nur in drei Prozent aller Fälle würde überhaupt sanktioniert."


Sagen wir es einmal so, die Leute die ich so kenne und mit denen ich spreche (z.B. Sozialer Dienst bei der Stadt) die sind jetzt nur bedingt begeistert was den Wegfall von Sanktionen angeht. Nicht weil sie die heftigen Situationen und die arschige Behandlung durch Sachbearbeiter bei der Agentur nicht kennen würden, aber sie kennen eben auch die anderen Fälle - bei denen Sanktionen durchaus Sinn machen.

Wobei, wie Nahles ja auch darlegt, die Frage ist ob die Sanktionen das große Ding sind. Im positiven, wie im negativen Sinn. Aber man kann damit halt gut von beiden Seiten Druck machen.

Die FAS beschäftigt sich heute mit dem Thema aus Sicht von Fallmanager des Jobcenters in Hanau, wo ein Test lief.

"Die Ampel hat ein Hartz-IV-System fast ohne Sanktionen getestet. Zu den Terminen im Jobcenter in Hanau kommen seitdem deutlich weniger. Dort müssen sie die Folgen des Bürgergeld-Experiments auffangen. Die Bundesregierung hat ein Experiment gewagt."

Zu den Sanktion wird von den Mitarbeitern gesagt, sie seien schon immer das letzte Mittel gewesen, keiner wolle schikanieren und sie wurden äußerst selten verhängt. Früher hätte oft ein Brief gereicht, in denen die Terminen fernblieben, vorgerechnet wurde, wie viel ihnen gestrichen werden könnte. "Das brachte viele dazu, doch zu den Beratungsgesprächen zu kommen. Dieses Instrument hat man den Fallmanagern genommen, ohne über Alternativen nachzudenken. So blieb ihnen nur noch, den Leuten hinterherzutelefonieren, an ihre Eigenverantwortung zu appellieren."
Zum Ergebnis sagt ein Fallmanager:
"Kamen vor dem Experiment neun von zehn seiner "Klienten", sind es jetzt nur noch fünf von zehn".
https://m.faz.net/aktuell/politik/inland/buergergeld-wie-ein-jobcenter-die-debatte-erlebt-18488044.html

So wäre es wohl gekommen, wenn die Gesetzesvorlage von Herrn Heil eins zu eins umgesetzt worden wäre.

Der Kompromiss des Bürgergeldes, mehr in Weiterbildung und Fördern zu investieren ist richtig, das Fordern dabei aufrechtzuerhalten aber auch.



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hawischer schrieb:

Eintracht-Laie schrieb:

Interessant die Ansicht von Andrea Nahles, die Arbeitsagentur-Chefin, in der Süddeutschen eitung:

"...Sanktionen? "Ich begrüße, dass es sie gibt, weil es wichtig ist, dass eine Verbindlichkeit da ist." Allerdings dürfe man auch nicht vergessen: Nur in drei Prozent aller Fälle würde überhaupt sanktioniert."


Sagen wir es einmal so, die Leute die ich so kenne und mit denen ich spreche (z.B. Sozialer Dienst bei der Stadt) die sind jetzt nur bedingt begeistert was den Wegfall von Sanktionen angeht. Nicht weil sie die heftigen Situationen und die arschige Behandlung durch Sachbearbeiter bei der Agentur nicht kennen würden, aber sie kennen eben auch die anderen Fälle - bei denen Sanktionen durchaus Sinn machen.

Wobei, wie Nahles ja auch darlegt, die Frage ist ob die Sanktionen das große Ding sind. Im positiven, wie im negativen Sinn. Aber man kann damit halt gut von beiden Seiten Druck machen.

Die FAS beschäftigt sich heute mit dem Thema aus Sicht von Fallmanager des Jobcenters in Hanau, wo ein Test lief.

"Die Ampel hat ein Hartz-IV-System fast ohne Sanktionen getestet. Zu den Terminen im Jobcenter in Hanau kommen seitdem deutlich weniger. Dort müssen sie die Folgen des Bürgergeld-Experiments auffangen. Die Bundesregierung hat ein Experiment gewagt."

Zu den Sanktion wird von den Mitarbeitern gesagt, sie seien schon immer das letzte Mittel gewesen, keiner wolle schikanieren und sie wurden äußerst selten verhängt. Früher hätte oft ein Brief gereicht, in denen die Terminen fernblieben, vorgerechnet wurde, wie viel ihnen gestrichen werden könnte. "Das brachte viele dazu, doch zu den Beratungsgesprächen zu kommen. Dieses Instrument hat man den Fallmanagern genommen, ohne über Alternativen nachzudenken. So blieb ihnen nur noch, den Leuten hinterherzutelefonieren, an ihre Eigenverantwortung zu appellieren."
Zum Ergebnis sagt ein Fallmanager:
"Kamen vor dem Experiment neun von zehn seiner "Klienten", sind es jetzt nur noch fünf von zehn".
https://m.faz.net/aktuell/politik/inland/buergergeld-wie-ein-jobcenter-die-debatte-erlebt-18488044.html

So wäre es wohl gekommen, wenn die Gesetzesvorlage von Herrn Heil eins zu eins umgesetzt worden wäre.

Der Kompromiss des Bürgergeldes, mehr in Weiterbildung und Fördern zu investieren ist richtig, das Fordern dabei aufrechtzuerhalten aber auch.

Alles schön und gut. Die Frage ist aber, was man von den 5 Leuten die nicht kommen will. Eine Aussagekraft erhielte man nur dann, wenn man die Zahl der Vermittlungen mit und ohne Sanktionen vergleichen würde. So bleibt es Prinzipienreiterei ohne Effekt.
Wir haben in einer zunehmend ausdifferenzierten Arbeitswelt eben kaum noch Jobs für Leute die extrem Bildungsfern, traumatisiert und/oder anderweitig psychisch massiv beeinträchtigt sind.
Diese Leute kannst du aus Prinzip klar in's Amt holen, sanktionieren und weiter marginalisieren und ausgrenzen wenn sie selbst das nicht hinbekommen, nur wirst du dadurch keinen Effekt hinsichtlich Vermittlung an den Arbeitsmarkt erzielen.

Hier bräuchten wir auf einem ganz anderem Niveau Aktivierungsmaßnahmen um eine (Wieder)Eingliederung in den Arbeitsmarkt hinzubekommen.
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Wenn ich es richtig verstanden habe, sah auch die Originalgesetzesvorlage Sanktionen vor, spätestens nach einer Vertrauenszeit, mit welcher den Menschen Zeit gegeben werden sollte, sich erstmal in Ruhe zu orientieren.

Insofern ist ein Vergleich von Sanktionen mit keinen Sanktionen, um daraus Schlussfolgerung für Heils Gesetz ziehen zu können, irgendwie nicht überzeugend.
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Wenn ich es richtig verstanden habe, sah auch die Originalgesetzesvorlage Sanktionen vor, spätestens nach einer Vertrauenszeit, mit welcher den Menschen Zeit gegeben werden sollte, sich erstmal in Ruhe zu orientieren.

Insofern ist ein Vergleich von Sanktionen mit keinen Sanktionen, um daraus Schlussfolgerung für Heils Gesetz ziehen zu können, irgendwie nicht überzeugend.
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Schönesge schrieb:

Wenn ich es richtig verstanden habe, sah auch die Originalgesetzesvorlage Sanktionen vor, spätestens nach einer Vertrauenszeit, mit welcher den Menschen Zeit gegeben werden sollte, sich erstmal in Ruhe zu orientieren.

Insofern ist ein Vergleich von Sanktionen mit keinen Sanktionen, um daraus Schlussfolgerung für Heils Gesetz ziehen zu können, irgendwie nicht überzeugend.


Die Union hat das Märchen vom faulen Arbeitslosen erzählt und war leider erfolgreich damit.

So, wie jetzt der Dobrint wieder den Bullshit vom pull-Effekt erzählt, wenn es um geänderte Einbürgerungsregelungen geht.
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Was auch immer?

Fakt ist doch aktuell, die Sanktionsregelungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind befristet bis 30. Juni 2023 ausgesetzt. Jobcenter dürfen in dieser Zeit bei Pflichtverletzungen keine Sanktionen erlassen! Oder?
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Wenn ich es richtig verstanden habe, sah auch die Originalgesetzesvorlage Sanktionen vor, spätestens nach einer Vertrauenszeit, mit welcher den Menschen Zeit gegeben werden sollte, sich erstmal in Ruhe zu orientieren.

Insofern ist ein Vergleich von Sanktionen mit keinen Sanktionen, um daraus Schlussfolgerung für Heils Gesetz ziehen zu können, irgendwie nicht überzeugend.
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Schönesge schrieb:

Wenn ich es richtig verstanden habe, sah auch die Originalgesetzesvorlage Sanktionen vor, spätestens nach einer Vertrauenszeit, mit welcher den Menschen Zeit gegeben werden sollte, sich erstmal in Ruhe zu orientieren.


In aller Regel sind die Menschen, die in ALG2 kommen bereits 12 Monate arbeitslos. Das nur zur "Orientierungsphase".

Der FAS-Artikel zitiert die Fallmanager von Hanau:
" Über ein Wort haben sie sich besonders geärgert: Vertrauenszeit. So sollten die ersten Monate heißen, in denen jemand Bürgergeld bezieht und keine Stelle hätte antreten müssen. "Das klingt so, als hätten wir vorher kein Vertrauen in die Klienten gehabt." "Wenn sie in Berlin etwa über den nun gestrichenen Vermittlungsvorrang sprachen, klang das oft so, als ginge es den Mitarbeitern im Jobcenternur darum, alle Arbeitslosen möglichst schnell wieder loszuwerden. Dabei ist das überhaupt nicht in ihrem Interesse. Ihre Erfahrung hat gezeigt: Wer sich in seinem neuen Job nicht zurechtfindet, landet schnell wieder bei Ihnen.
Die Regeln, die sie aus Berlin bekommen, müssen sie in Hanau auf echte Menschen anwenden. Selten stimmen die individuellen Schicksale mit den Standardfällen im Gesetz überein. "Wir fangen alle auf". den Reichsbürger, der dem Jobcenter Briefe mit Phantasie-Paragraphen schickt, ebenso wie den Unternehmer, den Corona in die Pleite getrieben hat, und die ukrainische Mutter, die mit ihren Kindern vor dem Krieg geflohen ist."
"Wer hier arbeitet, dürfe kein strenges Weltbild haben."

Grundsätzlich gilt nach meiner Einschätzung.
DEN Arbeitslosen gibt es nicht. Jeder hat sein eigenes Päckchen zu tragen. Gebt den Jobcentern die Mittel, sich um die berufliche Qualifikation zu kümmern und die Mittel, diejenigen zu sanktionieren, die sich nicht fördern lassen wollen und keine Arbeit wirklich annehmen wollen, obwohl sie es könnten.
Bei Zahlen von 250 oder 300 Klienten pro Fallmanager sind da aber auch organisatorische Grenzen. Mit den Bürgergeldregelungen nimmt die Arbeit weiter zu. Auch das liegt in der Verantwortung der Politik. Gesetze müssen umsetzbar sein.

An die Politik: Hört mehr auf die Leute vorort und weniger auf diejenigen, die glauben ihre politische Weltanschauung in Gesetzestexte zu übertragen. Gut gemeint, reicht nicht.        
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Schönesge schrieb:

Wenn ich es richtig verstanden habe, sah auch die Originalgesetzesvorlage Sanktionen vor, spätestens nach einer Vertrauenszeit, mit welcher den Menschen Zeit gegeben werden sollte, sich erstmal in Ruhe zu orientieren.


In aller Regel sind die Menschen, die in ALG2 kommen bereits 12 Monate arbeitslos. Das nur zur "Orientierungsphase".

Der FAS-Artikel zitiert die Fallmanager von Hanau:
" Über ein Wort haben sie sich besonders geärgert: Vertrauenszeit. So sollten die ersten Monate heißen, in denen jemand Bürgergeld bezieht und keine Stelle hätte antreten müssen. "Das klingt so, als hätten wir vorher kein Vertrauen in die Klienten gehabt." "Wenn sie in Berlin etwa über den nun gestrichenen Vermittlungsvorrang sprachen, klang das oft so, als ginge es den Mitarbeitern im Jobcenternur darum, alle Arbeitslosen möglichst schnell wieder loszuwerden. Dabei ist das überhaupt nicht in ihrem Interesse. Ihre Erfahrung hat gezeigt: Wer sich in seinem neuen Job nicht zurechtfindet, landet schnell wieder bei Ihnen.
Die Regeln, die sie aus Berlin bekommen, müssen sie in Hanau auf echte Menschen anwenden. Selten stimmen die individuellen Schicksale mit den Standardfällen im Gesetz überein. "Wir fangen alle auf". den Reichsbürger, der dem Jobcenter Briefe mit Phantasie-Paragraphen schickt, ebenso wie den Unternehmer, den Corona in die Pleite getrieben hat, und die ukrainische Mutter, die mit ihren Kindern vor dem Krieg geflohen ist."
"Wer hier arbeitet, dürfe kein strenges Weltbild haben."

Grundsätzlich gilt nach meiner Einschätzung.
DEN Arbeitslosen gibt es nicht. Jeder hat sein eigenes Päckchen zu tragen. Gebt den Jobcentern die Mittel, sich um die berufliche Qualifikation zu kümmern und die Mittel, diejenigen zu sanktionieren, die sich nicht fördern lassen wollen und keine Arbeit wirklich annehmen wollen, obwohl sie es könnten.
Bei Zahlen von 250 oder 300 Klienten pro Fallmanager sind da aber auch organisatorische Grenzen. Mit den Bürgergeldregelungen nimmt die Arbeit weiter zu. Auch das liegt in der Verantwortung der Politik. Gesetze müssen umsetzbar sein.

An die Politik: Hört mehr auf die Leute vorort und weniger auf diejenigen, die glauben ihre politische Weltanschauung in Gesetzestexte zu übertragen. Gut gemeint, reicht nicht.        
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Halbes Jahr Vertrauenszeit hätte es nach meinem Verständnis für Menschen gegeben, die gerade Arbeitslos geworden sind. Nicht für Menschen, die bereits 12 Monate arbeitslos sind. Insofern verstehe ich deinen ersten Einwand nicht.

Und zum Rest: Natürlich kann bestimmte Begrifflichkeiten des Gesetzes kritisieren, das macht die Chefin des Frankfurter Arbeitsamts in ihrem Interview, auf welches ich letztens hingewiesen habe, auch.

Nur: Beides hat nichts mit dem zu tun, was ich geschrieben habe. Es ging um die Schlussfolgerungen, die du zu Heils Gesetzentwurf auf Basis des von dir geschilderten Versuchs gezogen hast. Und nochmal: auch Heils Gesetzentwurf sah Sanktionen vor. Deine Schlussfolgerungen laufen also in Leere.
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Halbes Jahr Vertrauenszeit hätte es nach meinem Verständnis für Menschen gegeben, die gerade Arbeitslos geworden sind. Nicht für Menschen, die bereits 12 Monate arbeitslos sind. Insofern verstehe ich deinen ersten Einwand nicht.

Und zum Rest: Natürlich kann bestimmte Begrifflichkeiten des Gesetzes kritisieren, das macht die Chefin des Frankfurter Arbeitsamts in ihrem Interview, auf welches ich letztens hingewiesen habe, auch.

Nur: Beides hat nichts mit dem zu tun, was ich geschrieben habe. Es ging um die Schlussfolgerungen, die du zu Heils Gesetzentwurf auf Basis des von dir geschilderten Versuchs gezogen hast. Und nochmal: auch Heils Gesetzentwurf sah Sanktionen vor. Deine Schlussfolgerungen laufen also in Leere.
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Schönesge schrieb:

Halbes Jahr Vertrauenszeit hätte es nach meinem Verständnis für Menschen gegeben, die gerade Arbeitslos geworden sind. Nicht für Menschen, die bereits 12 Monate arbeitslos sind. Insofern verstehe ich deinen ersten Einwand nicht.

Dem war nicht so.

Schönesge schrieb:

Und nochmal: auch Heils Gesetzentwurf sah Sanktionen vor. Deine Schlussfolgerungen laufen also in Leere.

       

Nein. da mußt Du genauer hinschauen.
Nur für Meldeverstöße und da auch nur beim zweiten Verstoß ist eine Leistungsminderung möglich, nicht für Pflichtverletzungen. Und der Unterschied zwischem Pflichtverletzung und Meldeverstoß ist gravierend.

Bitte lies die Regierungsentwurf, da ist alles erklärt:
(Die Kursiv gekennzeichneten Passagen habe ich ich vorgenommen. Erleichert das Finden.)

"Die Eingliederungsvereinbarung im SGB II wird durch einen von Leistungsberechtigen und
Integrationsfachkräften gemeinsam erarbeiteten Kooperationsplan abgelöst. Dieser doku-
mentiert in klarer und verständlicher Sprache die gemeinsam entwickelte Eingliederungs-
strategie. Er dient damit als „roter Faden“ im Eingliederungsprozess und stellt ein Kernele-
ment des Bürgergeld-Gesetzes dar. Er enthält keine Rechtsfolgenbelehrung. Im Hinblick
auf vereinbarte Mitwirkungshandlungen (Eigenbemühungen, Maßnahmeteilnahmen und
Bewerbungen auf Vermittlungsvorschläge) wird mit dem Kooperationsplan die Selbstver-
antwortung der Leistungsberechtigten und ihre Vertrauensbeziehung zur Integrationsfach-
kraft mit dem Ziel einer vertrauensvollen Zusammenarbeit gestärkt.
Mit Erstellung des Ko-
operationsplans beginnt eine sechsmonatige Vertrauenszeit. Den Leistungsberechtigten
wird für diese Zeit garantiert, dass keine Anordnungen von Maßnahmen mit Rechtsfolgen-
belehrung ergehen. Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen sind in der Vertrauens-
zeit ausgeschlossen.
Außerhalb dieser sechs Monate besteht die Kooperationszeit. Die Zu-
sammenarbeit zwischen Integrationsfachkräften in den Jobcentern und erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten erfolgt in dieser Zeit grundsätzlich ebenfalls ohne Rechtsfolgenbe-
lehrungen. Wenn in der Kooperationszeit jedoch Absprachen zu Mitwirkungshandlungen
(Eigenbemühungen, Maßnahmeteilnahmen und Bewerbungen auf Vermittlungsvor-
schläge) vom Leistungsberechtigten nicht eingehalten werden, sollen diese Pflichten durch
Aufforderungen mit Rechtsfolgenbelehrungen rechtlich verbindlich festgelegt werden. Eine
Rückkehr zu einer Zusammenarbeit ohne Rechtsfolgenbelehrung kann erfolgen, wenn in
der Kooperationszeit 12 Monate lang keine Mitwirkungspflichten verletzt werden. Die Wahr-
nehmung von Beratungsterminen ist eine Grundvoraussetzung für eine vertrauensvolle
Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Integrationsfachkräften und Leistungsbe-
rechtigten. Daher können Einladungen mit Rechtsfolgen verknüpft werden. In der Vertrau-
enszeit führt erst ein zweites Meldeversäumnis zu einer Leistungsminderung.
Im Sinne ei-
ner vertrauensvollen Zusammenarbeit ist der kommunikative Austausch zwischen Integra-
tionsfachkräften und Leistungsberechtigten sowohl in der Vertrauens- als auch in der Ko-
operationszeit auch formlos und ohne Verbindung mit Rechtsfolgen möglich. Ein erstes Ge-
spräch soll grundsätzlich formlos erfolgen. Für Konfliktfälle im Zusammenhang mit der Er-
arbeitung, Durchführung und Fortschreibung des Kooperationsplans wird ein unabhängiger
Schlichtungsmechanismus geschaffen.

Sorry, Deine Schlußfolgerungen kommen aus einer offensichtlichen Unkenntnis der Regierungsentwürfe.

https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/Regierungsentwuerfe/reg-buergergeld.pdf?__blob=publicationFile&v=3
#
Schönesge schrieb:

Halbes Jahr Vertrauenszeit hätte es nach meinem Verständnis für Menschen gegeben, die gerade Arbeitslos geworden sind. Nicht für Menschen, die bereits 12 Monate arbeitslos sind. Insofern verstehe ich deinen ersten Einwand nicht.

Dem war nicht so.

Schönesge schrieb:

Und nochmal: auch Heils Gesetzentwurf sah Sanktionen vor. Deine Schlussfolgerungen laufen also in Leere.

       

Nein. da mußt Du genauer hinschauen.
Nur für Meldeverstöße und da auch nur beim zweiten Verstoß ist eine Leistungsminderung möglich, nicht für Pflichtverletzungen. Und der Unterschied zwischem Pflichtverletzung und Meldeverstoß ist gravierend.

Bitte lies die Regierungsentwurf, da ist alles erklärt:
(Die Kursiv gekennzeichneten Passagen habe ich ich vorgenommen. Erleichert das Finden.)

"Die Eingliederungsvereinbarung im SGB II wird durch einen von Leistungsberechtigen und
Integrationsfachkräften gemeinsam erarbeiteten Kooperationsplan abgelöst. Dieser doku-
mentiert in klarer und verständlicher Sprache die gemeinsam entwickelte Eingliederungs-
strategie. Er dient damit als „roter Faden“ im Eingliederungsprozess und stellt ein Kernele-
ment des Bürgergeld-Gesetzes dar. Er enthält keine Rechtsfolgenbelehrung. Im Hinblick
auf vereinbarte Mitwirkungshandlungen (Eigenbemühungen, Maßnahmeteilnahmen und
Bewerbungen auf Vermittlungsvorschläge) wird mit dem Kooperationsplan die Selbstver-
antwortung der Leistungsberechtigten und ihre Vertrauensbeziehung zur Integrationsfach-
kraft mit dem Ziel einer vertrauensvollen Zusammenarbeit gestärkt.
Mit Erstellung des Ko-
operationsplans beginnt eine sechsmonatige Vertrauenszeit. Den Leistungsberechtigten
wird für diese Zeit garantiert, dass keine Anordnungen von Maßnahmen mit Rechtsfolgen-
belehrung ergehen. Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen sind in der Vertrauens-
zeit ausgeschlossen.
Außerhalb dieser sechs Monate besteht die Kooperationszeit. Die Zu-
sammenarbeit zwischen Integrationsfachkräften in den Jobcentern und erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten erfolgt in dieser Zeit grundsätzlich ebenfalls ohne Rechtsfolgenbe-
lehrungen. Wenn in der Kooperationszeit jedoch Absprachen zu Mitwirkungshandlungen
(Eigenbemühungen, Maßnahmeteilnahmen und Bewerbungen auf Vermittlungsvor-
schläge) vom Leistungsberechtigten nicht eingehalten werden, sollen diese Pflichten durch
Aufforderungen mit Rechtsfolgenbelehrungen rechtlich verbindlich festgelegt werden. Eine
Rückkehr zu einer Zusammenarbeit ohne Rechtsfolgenbelehrung kann erfolgen, wenn in
der Kooperationszeit 12 Monate lang keine Mitwirkungspflichten verletzt werden. Die Wahr-
nehmung von Beratungsterminen ist eine Grundvoraussetzung für eine vertrauensvolle
Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Integrationsfachkräften und Leistungsbe-
rechtigten. Daher können Einladungen mit Rechtsfolgen verknüpft werden. In der Vertrau-
enszeit führt erst ein zweites Meldeversäumnis zu einer Leistungsminderung.
Im Sinne ei-
ner vertrauensvollen Zusammenarbeit ist der kommunikative Austausch zwischen Integra-
tionsfachkräften und Leistungsberechtigten sowohl in der Vertrauens- als auch in der Ko-
operationszeit auch formlos und ohne Verbindung mit Rechtsfolgen möglich. Ein erstes Ge-
spräch soll grundsätzlich formlos erfolgen. Für Konfliktfälle im Zusammenhang mit der Er-
arbeitung, Durchführung und Fortschreibung des Kooperationsplans wird ein unabhängiger
Schlichtungsmechanismus geschaffen.

Sorry, Deine Schlußfolgerungen kommen aus einer offensichtlichen Unkenntnis der Regierungsentwürfe.

https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/Regierungsentwuerfe/reg-buergergeld.pdf?__blob=publicationFile&v=3
#
Ok, in der Umstellungszeit aufs Bürgergeld hätte es diese Fälle geben können. Ist aber nachvollziehbar, wenn man auf einen neuen Ansatz umstellen möchte.

Nach einer Umstellung hätte es zu solchen Fällen nicht mehr kommen können. Und das ist doch entscheidend.

Und les mal 31a iVm 15a, da steht klar drin, dass es bei Pflichtverletzungem zu Leistungsminderungen kommen kann.
#
Ok, in der Umstellungszeit aufs Bürgergeld hätte es diese Fälle geben können. Ist aber nachvollziehbar, wenn man auf einen neuen Ansatz umstellen möchte.

Nach einer Umstellung hätte es zu solchen Fällen nicht mehr kommen können. Und das ist doch entscheidend.

Und les mal 31a iVm 15a, da steht klar drin, dass es bei Pflichtverletzungem zu Leistungsminderungen kommen kann.
#
.... Umstellungszeit aufs Bürgergeld hätte es diese Fälle "nicht" geben können
#
Ok, in der Umstellungszeit aufs Bürgergeld hätte es diese Fälle geben können. Ist aber nachvollziehbar, wenn man auf einen neuen Ansatz umstellen möchte.

Nach einer Umstellung hätte es zu solchen Fällen nicht mehr kommen können. Und das ist doch entscheidend.

Und les mal 31a iVm 15a, da steht klar drin, dass es bei Pflichtverletzungem zu Leistungsminderungen kommen kann.
#
... nicht in der Vertrauenszeit.  Darum ging es.
Da waren keine Sanktionen bei Pflichtverletzungen vorgesehen. Glaub es oder lass es.
#
... nicht in der Vertrauenszeit.  Darum ging es.
Da waren keine Sanktionen bei Pflichtverletzungen vorgesehen. Glaub es oder lass es.
#
hawischer schrieb:

... nicht in der Vertrauenszeit.  Darum ging es.
Da waren keine Sanktionen bei Pflichtverletzungen vorgesehen. Glaub es oder lass es.



Ja, deshalb heißt es ja auch "Vertrauenszeit".

Und diese Zeit wäre begrenzt gewesen. Danach hätte es sehr wohl Sanktionen gegeben. Das ist nun mal weit weg von keinen Sanktionen.

Es soll ein anderer Ansatz verfolgt werden, mit mehr Nachhaltigkeit. Die Vertrauenszeit ist gestrichen worden, der Vermittlungsvorang bleibt dennoch passé, was in meinen Augen gut ist. Und das ist mE ohnehin der wesentlichere Punkt.

Deine Schlussfolgerungen, die du aus dem Versuch gezogen hast, bleiben nicht überzeugend.
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hawischer schrieb:

... nicht in der Vertrauenszeit.  Darum ging es.
Da waren keine Sanktionen bei Pflichtverletzungen vorgesehen. Glaub es oder lass es.



Ja, deshalb heißt es ja auch "Vertrauenszeit".

Und diese Zeit wäre begrenzt gewesen. Danach hätte es sehr wohl Sanktionen gegeben. Das ist nun mal weit weg von keinen Sanktionen.

Es soll ein anderer Ansatz verfolgt werden, mit mehr Nachhaltigkeit. Die Vertrauenszeit ist gestrichen worden, der Vermittlungsvorang bleibt dennoch passé, was in meinen Augen gut ist. Und das ist mE ohnehin der wesentlichere Punkt.

Deine Schlussfolgerungen, die du aus dem Versuch gezogen hast, bleiben nicht überzeugend.
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Was bleibt, der Kompromiss der jetzt Gesetz ist, ist besser als der ursprüngliche Vorschlag. Und das hat mich überzeugt.
Und Heil findet ihn inzwischen auch gut.
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Was bleibt, der Kompromiss der jetzt Gesetz ist, ist besser als der ursprüngliche Vorschlag. Und das hat mich überzeugt.
Und Heil findet ihn inzwischen auch gut.
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hawischer schrieb:

Was bleibt, der Kompromiss der jetzt Gesetz ist, ist besser als der ursprüngliche Vorschlag. Und das hat mich überzeugt.
Und Heil findet ihn inzwischen auch gut.


Da aus meiner Sicht das wichtigste geblieben ist, kann ich auch gut damit leben. Am Ende geht es darum dem akuten Fachkräftemangel, der erstmal nicht mehr wegzugehen scheint, entgegen zu wirken. Ein Einwanderungsgesetz wird hier ebenfalls hoffentlich behilflich sein.

Und ob man Menschen, die gerade arbeitslos geworden sind zumindest ein halbes Jahr geben kann, um das Problem selbstständig zu lösen, sofern diese das wünschen, kann jeder für sich beantworten. Die Menschen, die ich kenne, die arbeitslos geworden sind, hatten alles im Kopf, aber gewiss nicht auf der faulen Haut liegen zu wollen. Aber gut, es geht auch ohne ein halbes Jahr Vertrauenszeit.
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Die SPD, vermutlich durch ein schlechtes Gewissen, ist ein wenig über das Ziel hinausgeschossen. Der Kompromiss hat sie eingefangen - könnte alles schlimmer sein. Passt schon.


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