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Proteste / Demos / Aktionen gegen die Klimapolitik - Diskussionsthread

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hawischer schrieb:

Ich glaube, das nennt man Gefahrenabwehr. Man stelle sich vor, es ginge um Protestaktionen von Rechtsradikalen, die freudige Zustimmung der Inhaftierung wäre sicher.

Unglaublich. Das nennt man nicht "Gefahrenabwehr", sondern "Polizeiaufgabengesetz". Ein Gesetz, das eher in autoritäre Staaten passt und das heftigen Widerstand fand. Und, du wirst es kaum glauben: zu einer Zeit, als es LG und ihre Blockaden noch gar nicht gab. Insofern kannst du dir deinen Vergleich mit den Rechtsradikalen an den Hut stecken.
Menschen für einen längeren Zeitraum zu inhaftieren, ohne dass diese ein Vergehen begangen haben, gibt es m. W. nach nur in Bayern. Und evtl. in Nordkorea.
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WürzburgerAdler schrieb:

hawischer schrieb:

Ich glaube, das nennt man Gefahrenabwehr. Man stelle sich vor, es ginge um Protestaktionen von Rechtsradikalen, die freudige Zustimmung der Inhaftierung wäre sicher.

Unglaublich. Das nennt man nicht "Gefahrenabwehr", sondern "Polizeiaufgabengesetz". Ein Gesetz, das eher in autoritäre Staaten passt und das heftigen Widerstand fand. Und, du wirst es kaum glauben: zu einer Zeit, als es LG und ihre Blockaden noch gar nicht gab. Insofern kannst du dir deinen Vergleich mit den Rechtsradikalen an den Hut stecken.
Menschen für einen längeren Zeitraum zu inhaftieren, ohne dass diese ein Vergehen begangen haben, gibt es m. W. nach nur in Bayern. Und evtl. in Nordkorea.

Zwischen Bayern und Nordkorea gibt es noch andere Länder. Aber schön in eine Schublade gesteckt.
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WürzburgerAdler schrieb:

hawischer schrieb:

Ich glaube, das nennt man Gefahrenabwehr. Man stelle sich vor, es ginge um Protestaktionen von Rechtsradikalen, die freudige Zustimmung der Inhaftierung wäre sicher.

Unglaublich. Das nennt man nicht "Gefahrenabwehr", sondern "Polizeiaufgabengesetz". Ein Gesetz, das eher in autoritäre Staaten passt und das heftigen Widerstand fand. Und, du wirst es kaum glauben: zu einer Zeit, als es LG und ihre Blockaden noch gar nicht gab. Insofern kannst du dir deinen Vergleich mit den Rechtsradikalen an den Hut stecken.
Menschen für einen längeren Zeitraum zu inhaftieren, ohne dass diese ein Vergehen begangen haben, gibt es m. W. nach nur in Bayern. Und evtl. in Nordkorea.

Zwischen Bayern und Nordkorea gibt es noch andere Länder. Aber schön in eine Schublade gesteckt.
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Verteidige die Methoden, die man ansonsten nur in totalitären Staaten findet, nur noch. Findest du das ernsthaft gut? Und wenn ja, warum?
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WürzburgerAdler schrieb:

hawischer schrieb:

Ich glaube, das nennt man Gefahrenabwehr. Man stelle sich vor, es ginge um Protestaktionen von Rechtsradikalen, die freudige Zustimmung der Inhaftierung wäre sicher.

Unglaublich. Das nennt man nicht "Gefahrenabwehr", sondern "Polizeiaufgabengesetz". Ein Gesetz, das eher in autoritäre Staaten passt und das heftigen Widerstand fand. Und, du wirst es kaum glauben: zu einer Zeit, als es LG und ihre Blockaden noch gar nicht gab. Insofern kannst du dir deinen Vergleich mit den Rechtsradikalen an den Hut stecken.
Menschen für einen längeren Zeitraum zu inhaftieren, ohne dass diese ein Vergehen begangen haben, gibt es m. W. nach nur in Bayern. Und evtl. in Nordkorea.

Zwischen Bayern und Nordkorea gibt es noch andere Länder. Aber schön in eine Schublade gesteckt.
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Ja,ein seltsamer Vergleich
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Verteidige die Methoden, die man ansonsten nur in totalitären Staaten findet, nur noch. Findest du das ernsthaft gut? Und wenn ja, warum?
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WürzburgerAdler schrieb:

Verteidige die Methoden, die man ansonsten nur in totalitären Staaten findet, nur noch. Findest du das ernsthaft gut? Und wenn ja, warum?

Ich verteidige hier gar nichts. Ich finds scheisse. Bayern aber mit Nordkorea auf eine Stufe zu stellen, ist doch etwas drüber.
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hawischer schrieb:

Ich glaube, das nennt man Gefahrenabwehr. Man stelle sich vor, es ginge um Protestaktionen von Rechtsradikalen, die freudige Zustimmung der Inhaftierung wäre sicher.

Unglaublich. Das nennt man nicht "Gefahrenabwehr", sondern "Polizeiaufgabengesetz". Ein Gesetz, das eher in autoritäre Staaten passt und das heftigen Widerstand fand. Und, du wirst es kaum glauben: zu einer Zeit, als es LG und ihre Blockaden noch gar nicht gab. Insofern kannst du dir deinen Vergleich mit den Rechtsradikalen an den Hut stecken.
Menschen für einen längeren Zeitraum zu inhaftieren, ohne dass diese ein Vergehen begangen haben, gibt es m. W. nach nur in Bayern. Und evtl. in Nordkorea.
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WürzburgerAdler schrieb:

hawischer schrieb:

Ich glaube, das nennt man Gefahrenabwehr. Man stelle sich vor, es ginge um Protestaktionen von Rechtsradikalen, die freudige Zustimmung der Inhaftierung wäre sicher.

Unglaublich. Das nennt man nicht "Gefahrenabwehr", sondern "Polizeiaufgabengesetz". Ein Gesetz, das eher in autoritäre Staaten passt und das heftigen Widerstand fand. Und, du wirst es kaum glauben: zu einer Zeit, als es LG und ihre Blockaden noch gar nicht gab. Insofern kannst du dir deinen Vergleich mit den Rechtsradikalen an den Hut stecken.
Menschen für einen längeren Zeitraum zu inhaftieren, ohne dass diese ein Vergehen begangen haben, gibt es m. W. nach nur in Bayern. Und evtl. in Nordkorea.


Und dieses Gesetz wollen die in Bayern auch noch verschärfen?

Was sagt eigentlich unser Verfassungsgericht zu diesem Gesetz? Kann mir nicht vorstellen, dass das (auch nur ansatzweise) mit unserem Grundgesetz im Einklang steht.

30 Tage Freiheitsberaubung. Was bekommt eine Privatperson dafür?

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WürzburgerAdler schrieb:

hawischer schrieb:

Ich glaube, das nennt man Gefahrenabwehr. Man stelle sich vor, es ginge um Protestaktionen von Rechtsradikalen, die freudige Zustimmung der Inhaftierung wäre sicher.

Unglaublich. Das nennt man nicht "Gefahrenabwehr", sondern "Polizeiaufgabengesetz". Ein Gesetz, das eher in autoritäre Staaten passt und das heftigen Widerstand fand. Und, du wirst es kaum glauben: zu einer Zeit, als es LG und ihre Blockaden noch gar nicht gab. Insofern kannst du dir deinen Vergleich mit den Rechtsradikalen an den Hut stecken.
Menschen für einen längeren Zeitraum zu inhaftieren, ohne dass diese ein Vergehen begangen haben, gibt es m. W. nach nur in Bayern. Und evtl. in Nordkorea.


Und dieses Gesetz wollen die in Bayern auch noch verschärfen?

Was sagt eigentlich unser Verfassungsgericht zu diesem Gesetz? Kann mir nicht vorstellen, dass das (auch nur ansatzweise) mit unserem Grundgesetz im Einklang steht.

30 Tage Freiheitsberaubung. Was bekommt eine Privatperson dafür?

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Schönesge schrieb:

WürzburgerAdler schrieb:

hawischer schrieb:

Ich glaube, das nennt man Gefahrenabwehr. Man stelle sich vor, es ginge um Protestaktionen von Rechtsradikalen, die freudige Zustimmung der Inhaftierung wäre sicher.

Unglaublich. Das nennt man nicht "Gefahrenabwehr", sondern "Polizeiaufgabengesetz". Ein Gesetz, das eher in autoritäre Staaten passt und das heftigen Widerstand fand. Und, du wirst es kaum glauben: zu einer Zeit, als es LG und ihre Blockaden noch gar nicht gab. Insofern kannst du dir deinen Vergleich mit den Rechtsradikalen an den Hut stecken.
Menschen für einen längeren Zeitraum zu inhaftieren, ohne dass diese ein Vergehen begangen haben, gibt es m. W. nach nur in Bayern. Und evtl. in Nordkorea.


Und dieses Gesetz wollen die in Bayern auch noch verschärfen?

Was sagt eigentlich unser Verfassungsgericht zu diesem Gesetz? Kann mir nicht vorstellen, dass das (auch nur ansatzweise) mit unserem Grundgesetz im Einklang steht.

30 Tage Freiheitsberaubung. Was bekommt eine Privatperson dafür?


Und wenn die LG redikal sein sollen, was sind denn dann dazu im Vergleich die Gesetzgeber in Bayern?
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WürzburgerAdler schrieb:

Verteidige die Methoden, die man ansonsten nur in totalitären Staaten findet, nur noch. Findest du das ernsthaft gut? Und wenn ja, warum?

Ich verteidige hier gar nichts. Ich finds scheisse. Bayern aber mit Nordkorea auf eine Stufe zu stellen, ist doch etwas drüber.
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hawischer schrieb:

Ich glaube, das nennt man Gefahrenabwehr. Man stelle sich vor, es ginge um Protestaktionen von Rechtsradikalen, die freudige Zustimmung der Inhaftierung wäre sicher.

Unglaublich. Das nennt man nicht "Gefahrenabwehr", sondern "Polizeiaufgabengesetz". Ein Gesetz, das eher in autoritäre Staaten passt und das heftigen Widerstand fand. Und, du wirst es kaum glauben: zu einer Zeit, als es LG und ihre Blockaden noch gar nicht gab. Insofern kannst du dir deinen Vergleich mit den Rechtsradikalen an den Hut stecken.
Menschen für einen längeren Zeitraum zu inhaftieren, ohne dass diese ein Vergehen begangen haben, gibt es m. W. nach nur in Bayern. Und evtl. in Nordkorea.
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WürzburgerAdler schrieb:

Insofern kannst du dir deinen Vergleich mit den Rechtsradikalen an den Hut stecken.

Ich vergleiche nicht, ich habe nur ein Beispiel genannt.
Diese Argumentation müsste Dir doch sehr bekannt vorkommen. Erinnere an deine Auseinandersetzung mit dem Amsterdamer.
🤓
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Motoguzzi999 schrieb:

Eine gewisse Ähnlichkeit ist nicht zu leugnen.

https://twitter.com/fritzfelgentreu/status/1479950764399341572?s=61&t=wbA5nj3bOnyUT9JyblXFbg

Was kommt wenn man drauf klickt?
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Motoguzzi999 schrieb:

Eine gewisse Ähnlichkeit ist nicht zu leugnen.

https://twitter.com/fritzfelgentreu/status/1479950764399341572?s=61&t=wbA5nj3bOnyUT9JyblXFbg

Was kommt wenn man drauf klickt?
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Merz und Söder vor malerischer Kulisse. Unten drunter dann zwei asiatische „Diktatoren“ vor ähnlicher Kulisse und mit ähnlicher Körperhaltung. Klassische russische Trollmethoden.
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Merz und Söder vor malerischer Kulisse. Unten drunter dann zwei asiatische „Diktatoren“ vor ähnlicher Kulisse und mit ähnlicher Körperhaltung. Klassische russische Trollmethoden.
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JayJayFan schrieb:

Merz und Söder vor malerischer Kulisse. Unten drunter dann zwei asiatische „Diktatoren“ vor ähnlicher Kulisse und mit ähnlicher Körperhaltung. Klassische russische Trollmethoden.

Danke
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Motoguzzi999 schrieb:

Eine gewisse Ähnlichkeit ist nicht zu leugnen.

https://twitter.com/fritzfelgentreu/status/1479950764399341572?s=61&t=wbA5nj3bOnyUT9JyblXFbg

Was kommt wenn man drauf klickt?
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Ein Tweet von Fritz Felgentreu. Das ist ein deutscher Politiker (SPD) und ehemaliges Mitglied des Bundestages. Twitter ist ein Microbloggingdienst mit großer Reichweite. Zur Zeit wird viel drüber geredet, weil der Dienst von Elon Musk gekauft wurde.

EFC Neuland
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WürzburgerAdler schrieb:

Verteidige die Methoden, die man ansonsten nur in totalitären Staaten findet, nur noch. Findest du das ernsthaft gut? Und wenn ja, warum?

Ich verteidige hier gar nichts. Ich finds scheisse. Bayern aber mit Nordkorea auf eine Stufe zu stellen, ist doch etwas drüber.
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Brady74 schrieb:

WürzburgerAdler schrieb:

Verteidige die Methoden, die man ansonsten nur in totalitären Staaten findet, nur noch. Findest du das ernsthaft gut? Und wenn ja, warum?

Ich verteidige hier gar nichts. Ich finds scheisse. Bayern aber mit Nordkorea auf eine Stufe zu stellen, ist doch etwas drüber.


Gut, dann sind wir uns ja einig. Ich ziehe meine Nordkorea-Polemik zurück und ersetze sie durch "Methoden, die man ansonsten nur in totalitären Staaten findet".
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WürzburgerAdler schrieb:

Insofern kannst du dir deinen Vergleich mit den Rechtsradikalen an den Hut stecken.

Ich vergleiche nicht, ich habe nur ein Beispiel genannt.
Diese Argumentation müsste Dir doch sehr bekannt vorkommen. Erinnere an deine Auseinandersetzung mit dem Amsterdamer.
🤓
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Ist dir ein Fall von "vorsorglicher Ingewahrsamnahme" bekannt, die Reichsbürger, Rechtsradikale oder andere Verfassungsfeinde getroffen hat?
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Ist dir ein Fall von "vorsorglicher Ingewahrsamnahme" bekannt, die Reichsbürger, Rechtsradikale oder andere Verfassungsfeinde getroffen hat?
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Wenn es vergleichbare Fälle gegeben hätte, hätte die Justiz so entschieden. Oder ist Deine Ablehnung des "Systems "so groß, dass Du den Gerichten Rechtsbeugung zugunsten von Reichsbürgern etc vorwirfst?
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Wenn es vergleichbare Fälle gegeben hätte, hätte die Justiz so entschieden. Oder ist Deine Ablehnung des "Systems "so groß, dass Du den Gerichten Rechtsbeugung zugunsten von Reichsbürgern etc vorwirfst?
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Wo und seit wann lehne ich das System ab?
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Wenn es vergleichbare Fälle gegeben hätte, hätte die Justiz so entschieden. Oder ist Deine Ablehnung des "Systems "so groß, dass Du den Gerichten Rechtsbeugung zugunsten von Reichsbürgern etc vorwirfst?
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Was wird das das jetzt? Würzi hat das PAG doch grundsätzlich kritisiert. Immer dieses Schubladengestecke, von wegen, ja aber die rechten und ja aber die Linken…das gehört hier einerseits nicht hin und ist andererseits der Diskussion grundsätzlich nicht dienlich. Man kann Dinge auch mal losgelöst von ideologischer Haltung diskutieren und bewerten.
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Danke fürs aufzeigen hier.
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Danke fürs aufzeigen hier.
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franzzufuss schrieb:

Danke fürs aufzeigen hier.

Junge Junge
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WürzburgerAdler schrieb:

hawischer schrieb:

Ich glaube, das nennt man Gefahrenabwehr. Man stelle sich vor, es ginge um Protestaktionen von Rechtsradikalen, die freudige Zustimmung der Inhaftierung wäre sicher.

Unglaublich. Das nennt man nicht "Gefahrenabwehr", sondern "Polizeiaufgabengesetz". Ein Gesetz, das eher in autoritäre Staaten passt und das heftigen Widerstand fand. Und, du wirst es kaum glauben: zu einer Zeit, als es LG und ihre Blockaden noch gar nicht gab. Insofern kannst du dir deinen Vergleich mit den Rechtsradikalen an den Hut stecken.
Menschen für einen längeren Zeitraum zu inhaftieren, ohne dass diese ein Vergehen begangen haben, gibt es m. W. nach nur in Bayern. Und evtl. in Nordkorea.


Und dieses Gesetz wollen die in Bayern auch noch verschärfen?

Was sagt eigentlich unser Verfassungsgericht zu diesem Gesetz? Kann mir nicht vorstellen, dass das (auch nur ansatzweise) mit unserem Grundgesetz im Einklang steht.

30 Tage Freiheitsberaubung. Was bekommt eine Privatperson dafür?

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Schönesge schrieb:

Und dieses Gesetz wollen die in Bayern auch noch verschärfen?


Ähm. Nein! Dieses Gesetz hat derart viele verfassungsrechtliche Bedenken mit sich gebracht, dass es teilweise wieder kassiert, bzw. entschärft wurde.
Letztlich ist die Idee dieses Gesetzes der Polizei weitreichende Eingriffsmöglichkeiten in Grundrechte zu geben. Das problematische daran ist natürlich, dass die Befugnisse der Exekutive ohne, so die Kritik, hinreichende gerichtliche Überprüfung auszudehnen. Im Grundsatz müssen wir festhalten, dass es in Bayern nun möglich ist in eines der großen Grundrechte, also den Bereich des Grundgesetzes der die Menschenrechte abdeckt, hier das Freiheitsrecht, auf Grund eines Exekutivordnungsgesetzes weitreichend einzugreifen. Bis zu zwei (!) Monaten kann ein Mensch in Bayern in Polizeigewahrsam genommen, also inhaftiert werden. Und ausreichend ist eine Kurzprüfung durch einen Haftrichter, nicht etwa eine hinreichende Überprüfung durch Stastssnwaltschaft und Gericht, wie es etwa beim Antrag auf Untersuchunhshaft der Fall wäre.
Das ist für ein demokratisches Gemeinwesen schon eine krasse Aushebelung der judikativen Gewalt die wir so in Deutschland nicht zweimal finden.

Und natürlich ist es so gesehen spitzbübisch um nicht zu sagen saudreckig, wenn unser werter hawischer hier dem WA unterstellen möchte, er rüttle "am System".
Nach Auffassung manches Rechtswissenschaftlers, wird eher das weitreichende Aushebeln der Gewaltenteilung durch unsere bayrische Monopolpartei CSU als "rütteln am System " empfunden, nicht die Kritik daran


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